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Die
Erfindung betrifft eine Montagehilfe für Waschtischarmaturen und ähnliche
Demonstrationsobjekte, bei denen die vor allem an zu Demonstrationszwecken
aufgestellten Wänden
befestigten Waschtische oder Platten über Aufnahmeausnehmungen für die als
Steckteile ausgebildeten Füße der Waschtischarmaturen
verfügen
und bei denen die Aufnahmeausnehmungen und die Füße mit korrespondierend als
kohler Kegelstumpf geformten und ineinandersteckbaren Konussen ausgerüstet sind.
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Derartige
Montagehilfen sind vorgesehen, um die Auf- und Abbauarbeiten zu
erleichtern, die insbesondere notwendig werden, wenn solche Demonstrationsobjekte
auf wenige Tage begrenzten Ausstellungen gezeigt werden. Nach der
DE-GM 202 09 124 U1 weisen
die Waschtischarmaturen als Steckteile ausgeführte Füße auf, die mit einem Konus
versehen und in entsprechende, den Platten zugeordnete Konusse eingeschoben
werden können. Beide
Konusse sind in der Regel aus Kunststoff hergestellt und tütenförmig ausgebildet,
um so ein Ineinanderschieben erreichen zu können. Nachteilig dabei ist,
dass ein sicherer Sitz bei derartigen Montagehilfen nur erreichbar
ist, wenn die beiden Konusse ausreichend weit ineinander gesteckt
werden können. Dies
ist nicht immer möglich,
weil einfach die Platzverhältnisse
nicht so sind und darüber
hinaus kann ein unbeabsichtigtes Herausziehen der Waschtischarmatur
aus der entsprechenden Aufnahmeausnehmung dadurch nicht ausreichend
sicher verhindert werden. Nachteilig ist weiter, dass die Höhe und Schwere
der mit derartigen Konussen versehenen Armaturen begrenzt ist und
dass insbesondere auch Unberechtigte solche aufgesteckten Armaturen
leicht entwenden können.
Wenig hilfreich ist dazu der Vorschlag, durch Zusatzmaßnahmen
wie Aufrauen den Kontakt der Konusse zu verbessern, um so einen
sichereren Sitz der entsprechend ausgerüsteten Armatur zu erreichen.
Die
US 1,971,438 A1 zeigt
dagegen einen Kran, an den ein Schlauch angeschlossen wird. Während die
Verbindung zwischen Schlauch und Kranaufsteckteil über ein
Gewinde o. Ä.
erfolgt, ist für
die Verbindung zwischen Kranmundstück und Verbinder eine Schlauchklemme
vorgesehen. Diese Schlauchklemme sorgt dafür, dass das Anschlussstück am Kranende
verbleibt und das ausströmende Wasser
sicher in den Schlauch hineingeführt
werden kann. Über
die Klemmwirkung ist lediglich ein Festsetzen auf den Kran bezweckt
und auch nur erreicht. Gegenstand der
DE 90 15 998 U1 ist eine Vorrichtung zur
Aufnahme einer Entkalkungsflüssigkeit
für Armaturen.
Eine Art Beutel wird beispielsweise über einen Duschkopf geschoben
und dann über
ein Befestigungselement daran festgelegt. Der Gegenstand dieser
Anmeldung hat nichts mit einer Montagehilfe zu tun, was auch für das beschriebene
Befestigungselement gilt. Schließlich ist in der
US 2004/0231049 A1 ein
Stand der Technik beschrieben, der mit dem der
DE 202 09 124 U1 vergleichbar
ist. Hier werden mit Gewinde versehene Schraubteile durch Schrauben
so miteinander verbunden, dass sich ein Festspannen von innen in
der Ausnahmeöffnung
ergibt, was aber eben die Ausbildung von entsprechendem Gewinde
sowohl an dem Konus sowie dem dazugehörigen Spreizteil unbedingt
notwendig macht.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine für die schnelle
und sichere Montage der für
die Demonstration von Waschtischen mit kompletten, auch schwer ausgebildeten
Waschtischarmaturen geeignete Montagehilfe zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird gemäß der Erfindung
dadurch gelöst,
dass dem äußeren Konus
ein von der Konusspitze aus aufschiebbarer Sicherungsring zugeordnet
ist, der zugleich als Auszugssicherung und als Pressfixierung der
beiden Konusse dienend geformt und dabei so ausgebildet ist, dass
die Platte oder eine entsprechende Platte des Waschtisches zwischen
dem oberen Stützrand
der Konusse und dem sich gegen deren Unterseite abstützenden
Sicherungsring eingespannt ist.
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Eine
solche Ausbildung der Montagehilfe ermöglicht es zunächst einmal,
nicht nur die üblichen kleinen
Waschtischarmaturen sicher durch Ineinanderstecken an einer entsprechenden
Wand anzubringen, sondern auch schwerere Waschtischarmaturen, wie
beispielsweise Küchen-
oder Badezimmerarmaturen mit den üblicherweise weiter vorkragenden
und schweren Kranauslässen.
Dabei ist die zum Einsatz kommende Ausführung mit Sicherungsring gleichzeitig
aber nicht nur bezüglich
der beiden Konusse wirksam miteinander verbunden, sondern gleichzeitig dient
der Sicherungsring und wirkt dabei auch als Diebstahlsicherung,
d. h. verhindert ein unzulässiges Herausziehen
der Armatur mit ihrem Konus aus dem zweiten Konus. Dadurch dass
der Sicherungsring die Möglichkeit
gibt, die beiden Konusse an der Platte wirksam festzulegen, d. h.
zu verspannen, ist somit immer sichergestellt, dass die Armatur
die einmal vorgegebene Position immer einhält und zwar sogar auch dann,
wenn ein Unberechtigter versucht, sie aus ihrer Position herauszuziehen.
Die Konusse werden nicht nur durch Zusammenpressen fixiert, sonder
gleichzeitig auch noch über
die aneinander liegenden oberen Ränder, die gegen die Platte
gedrückt und
am „Auseinanderrutschen" gehindert ist.
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Eine
einfache, schnell zu montierende und preiswerte Ausführung des
Sicherungsringes ist die, bei der er aus einem aufgeschlitzten,
schlauchförmigen
Kunststoff- oder Gummimantel und einem Spannbügel besteht. Der Kunststoff- oder Spannmantel
wird auf den äußeren Konus
aufgeschoben und dient dann zur Vergleichmäßigung der beim Spannen auftretenden
Kräfte
und schützt
den ja mehrfach zu verwendenden Spann-Konus gleichzeitig vor einer Überbeanspruchung.
Durch die aufgeschlitzte Ausführung
des schlauchförmigen
Kunststoff- oder
Gummimantels ist das Auflegen oder Aufsetzen besonders einfach durchzuführen, wobei dann
von unten der in der Regel geschlossene Spannbügel aufgeschoben wird.
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Um
den Sicherungsring mehrfach einsetzen zu können, sieht die Erfindung vor,
dass der Spannbügel
nach dem Spannvorgang wieder lösbar
ausgebildet ist. Dadurch kann der Spannbügel und damit auch der schlauchförmige Kunststoff- oder Gummimantel
problemlos zurückgewonnen
werden, um beim nächsten
Einsatz der Waschtischarmatur bzw. des Waschtisches erneut zum Einsatz
zu kommen.
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Die
einzelnen Bauteile für
den Aufbau einer solchen Demonstrationsanlage können gut aufbewahrt und bei
Wiedereinsatz zur Verfügung
gestellt werden, weil gemäß der Erfindung
der Spannbügel mit
dem Kunststoff- oder Gummimantel verbunden, vorzugsweise eine Baueinheit
ist. Dementsprechend werden lediglich der innere Konus auf den Fuß der Armatur
aufgeschoben und der äußere Konus
in die Ausnehmung in der Platte, sodass dann von unten der kombinierte
Sicherungsring aufgeschoben wird, um die Montagearbeiten abzuschließen.
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Eine
besonders zweckmäßige, weil
auf vorhandene Bauausführungen
zurückführende Ausführung der
Erfindung sieht vor, dass der Spannbügel über eine Spannschraube mit
Gewinde verfügt,
die den Umfang des Spannbügels
verringernd oder erweiternd in Rastern auf der Außenwand
des Spannbügels
kämmend
angeordnet ist. Solche Spannbügel werden
beispielsweise verwendet, um Schlauchleitungen an Schlauchmuffen
festzulegen, wobei derartige Spannschrauben mit einem normalen Schraubendreher
zu bedienen sind. Um hier auch gleichzeitig den Diebstahl der Waschtischarmaturen
zu verhindern, kann es zweckmäßig sein,
die Spannschraube so auszubilden, dass sie nur mit einem Spezialschlüssel oder
Spezialwerkzeug bedient werden kann.
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Eine
sichere Verspannung des gesamten Sicherungsringes an der Unterseite
der Platte oder überhaupt
an der Platte sicherzustellen, ist es zweckmäßig, wenn der Kunststoff- oder
Gummimantel mit einem oberen, gegen die Unterseite der Montage-Platte
oder des Waschtisches andrückbaren Wulst
ausgerüstet
ist. Dieser Wulst kann beispielsweise aus Schaumgummi oder ähnlichem
weicheren Material bestehen, sodass ein sicherer Abschluss in diesem Bereich
sichergestellt ist. Dass kann auch Vorteile haben, weil auf diese
Art und Weise die Aufnahme Ausnehmung sicher geschlossen wird, sodass
auch optisch eine schöne
Einheit dargestellt werden kann.
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Weiter
vorne ist bereits darauf hingewiesen worden, dass es von Vorteil
ist, wenn der Spannbügel mit
dem Kunststoff- oder Gummimantel verbunden ist, um so eine Baueinheit
zu erreichen. Die Erfindung sieht nun ergänzend dazu vor, dass der Kunststoff
oder Gummimantel über
eine ringförmige,
den Spannbügel
aufnehmende Nut verfügt.
Der Spannbügel
wird also in die Nut eingelegt, sodass er praktisch unverlierbar
ist, zumindest solange, wie er ringförmig zusammengehalten wird.
Die vergleichmäßigende
Wirkung des Kunststoff- oder Gummimantels bleibt erhalten, insbesondere
weil ja die Dicke des Mantels auch im Bereich der Nut entsprechend
wählbar
ist.
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Die
Erfindung zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass eine Montagehilfe
geschaffen ist, die leicht und schnell montiert werden kann und
dabei sicherstellt, dass die auf den Waschtisch aufgeschobene bzw.
teilweise in sie eingeführte
Waschtischarmatur immer sicher angeordnet ist. Die dazu verwendeten
Konusse, die einmal der Waschtischarmatur und einmal dem Waschtisch
bzw. der Platte zugeordnet sind, sorgen für ein gleitendes Ineinanderführen und
wirksames Festlegen, weil dem äußeren Konus
ein Sicherungsring zugeordnet ist oder aber weil die Konusse so
ausgebildet sind, dass sie beim Ineinanderschieben oder Aufeinanderschieben
wirksam festgelegt werden. Vorteilhaft ist dabei, dass die Platte
oder der Waschtisch dazu verwendet werden, die Waschtischarmatur
an diesen Bauteilen zu verspannen, sodass die sichere Positionierung
gewährleistet
ist. Vorteilhaft ist weiter, dass die zum Einsatz kommenden Bauteile
problemlos wieder verwendet werden können, sodass für einen
Betrieb, der von einer Ausstellung zur anderen fährt, immer die gleichen Bauteile
verwendet werden können.
Diese Bauteile sind so ausgebildet, dass sie nicht nur leicht montierbar
sind, sondern auch gut lagerbar und gut vorhaltbar sind, was insbesondere
für den
ausführenden Betrieb
erhebliche Vorteile mit sich bringt.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der zugehörigen
Zeichnungen, in denen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu
notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt ist. Es zeigen:
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1 den
unteren Teil einer in eine Platte eingeschobene Waschtischarmatur
mit Sicherungsring,
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2 den
zum Sicherungsring gehörenden Kunststoff-
oder Gummimantel in perspektivischer Ansicht,
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3 einen äußeren Konus
mit Spannringen,
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4 einen
Konus mit Spannnuten,
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5 eine
Waschtischarmatur in Seitenansicht, teilweise im Schnitt und
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6 einen äußeren Konus
im Schnitt.
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1 zeigt
eine Montagehilfe 1, mit der eine Waschtischarmatur 2 an
einem Waschtisch 3 bzw. einer Platte 4 wirksam
festgelegt ist bzw. an diese aufgestellt ist. Der Einfachheit halber
ist hier wie schon erwähnt
eine Platte 4 wiedergegeben, in der eine Aufnahmeausnehmung 5 angebracht
ist, in die der als Steckteil 6 ausgebildete Fuß 7 der
Waschtischarmatur 2 eingeführt werden kann. Demonstriert
ist hier eine aus zwei Platten bestehende Platte 4, sodass die
weiter hinten noch erläuterte
Montagehilfe 1 besonders gut zum Verspannen des Fußes 7 der Waschtischarmatur 2 zum
Einsatz gebracht werden kann.
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Zum
Einsatz kommt ein äußerer Konus 10, der
quasi Teil der Platte 4 ist, sowie ein innerer Konus 11,
der Teil der Waschtischarmatur 2 bzw. deren Fuß 7 ist.
Diese Konusse 10, 11 sind als hohle Kegelstümpfe 12 ausgebildet,
das bedeutet, dass sowohl am oberen Stützrand 16 wie auch
an der Konusspitze 13 eine Öffnung 26 vorhanden
ist. Dadurch ist es möglich,
den inneren Montage-Konus 11 in
den äußeren Konus 10 einzuschieben
und dadurch die Waschtischarmatur 2 am Waschtisch 3 festzulegen. Hierzu
dient ein Sicherungsring 15, der von der Konusspitze 13 aus
auf den äußeren Konus 10 aufgeschoben
wird und zwar so, dass der Kunststoff- oder Gummimantel 17 an
der Unterseite 9 der Platte 4 anliegt. Dann oder
gleichzeitig wird ein Spannbügel 18 des
Sicherungsringes 15 mit aufgeschoben, der im Querschnitt
verengt werden kann, indem die Spannschraube 19 betätigt wird.
Sie verfügt über ein
Gewinde, dass im Raster 20, 21 kämmt und
für das
Verkleinern oder Vergrößern des
Sicherungsringes 15 sorgt.
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1 kann
entnommen werden, dass die Platte 4 mit ihrer Oberseite 8 und
der Unterseite 9 quasi zwischen dem oberen Stützrand 16 des äußeren Konusses 10 und
dem oberen Rand des Kunststoff- oder Gummimantels 17 eingespannt
ist. Natürlich
kann bei Bedarf der Spannbügel 18 auch
so hochgeschoben werden, dass er direkt an der Unterseite 9 der
Platte 4 anliegt. Hierdurch ist ein wirksames Festlegen
und Verspannen sichergestellt, sodass nicht nur die beiden Konusse 10, 11 wirksam miteinander
verbunden sind, sondern gleichzeitig auch eine Ausziehsicherung
geschaffen ist, die sicherstellt, dass die Waschtischarmatur 2 nicht
versehentlich von der Platte 4 bzw. dem Waschtisch 3 getrennt
werden kann.
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2 zeigt
einen Kunststoff- oder Gummimantel 17 in Einzelansicht,
wobei deutlich wird, dass der Kunststoff- oder Gummimantel 17 über einen Längsschlitz 25 verfügt. Dadurch
ist es möglich,
ihn einfach und sicher auf den äußeren Konus 10 aufzuschieben.
Am oberen Rand verfügt
dieser Kunststoff- oder
Gummimantel 17 über
einen Wulst 23, der ein sicheres Anliegen an der Unterseite 9 der
Platte 4 sicherstellt.
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Im
Kunststoff- oder Gummimantel 17 ist eine Nut 24 vorgesehen,
was 2 entnommen werden kann, sodass der darin angeordnete
Spannbügel 18, die
Raster 20, 21 trägt, verliersicher angeordnet
werden kann. Über
den Längsschlitz 25 im
Kunststoff- oder Gummimantel 17 ist sichergestellt, dass
der gesamte Sicherungsring 15 leicht und sicher auf den äußeren Konus 10 aufschiebbar
ist.
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Die 3 und 4 zeigen
eine besondere Ausführung
der Konusse 10, 11, die aber wie bei den weiter
vorn beschriebenen Ausführungen
auch ineinander schiebbar ausgebildet sind. Der äußere Konus 10 ist
aufgeschnitten wiedergegeben, wodurch erkennbar ist, dass er auf
der Innenwand 29 auf seine Wandung 27 aufgesetzte
Spannringe 30, 31 aufweist. Diese Spannringe 30, 31 sorgen
dafür,
dass beim Einschieben auf den Innenkonus 11 mit dessen in
die Wandung 28 eingelassenen Spannnut 32, 33 ein
Einrasten erfolgt, sodass auch in unterschiedlichen Einschubpositionen
eine Verbindung der beiden Montage-Konusse 10, 11 erreicht
ist. Erreicht werden soll aber letztlich dabei und damit, dass beim Ineinanderschieben
der beiden Montage-Konusse 10, 11 ein Verspannen
wie weiter vorne erreicht ist, indem also die Montage-Platte 4 zwischen
den beiden Konussen bzw. dessen Rändern eingespannt werden.
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5 schließlich zeigt
eine Waschtischarmatur 2 mit Wasserablauf 34 am
Brausekopf 36 und Bedienungsteil 35, die ebenfalls
an einer hier etwas schmal ausgebildeten Platte 4 fixiert
ist. Auch hier ist erkennbar, dass die annähernd zylinderförmig ausgebildeten
Konusse 10, 11 ein leichtes Ineinanderschieben
möglich
machen, wobei über
den Sicherungsring 15 beide Bauteile so aneinander festgelegt und
gleichzeitig gegen die Unterseite 9 des Platte 4 verspannt
sind, dass eine wirksame Festlegung erreicht ist.
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6 schließlich zeigt
einen äußeren Konus 10 mit
aufgeschobenem Sicherungsring 15, bestehend aus dem Kunststoff-
oder Gummimantel 17 und dem Spannbügel 18. Vom Spannbügel 18 ist
allerdings hier nur ein Ringteil gezeigt, nicht also die Spannschraube 19 und ähnliches
mehr.
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Die 6 verdeutlicht
auch, dass der äußere Konus 10 wie
auch der innere Konus 11 eine Öffnung 26 am dem oberen
Stützrand 16 gegenüberliegenden
Ende aufweist. Dadurch ist es möglich,
von hieraus auch einen nicht dargestellten Spannkolben einzuschieben,
um die beiden Konusse 10, 11 gegeneinander zu
drücken
und aneinander festzulegen. Ggf. ist es sogar möglich, diesen Spannkolben einzuschieben
und dann über
den Sicherungsring 15 das Festlegen zu bewirken, je nachdem
welcher Sicherheitsgrad für
die gezeigte und beschriebene Montagehilfe 1 gewünscht ist.