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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Luftfiltervorrichtung eines Motorrades.
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Hintergrund Technik:
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Eine Luftfiltervorrichtung eines Motorrades ist eine Vorrichtung, die dazu dient, Staub und Schmutz in der Luft zu absorbieren, welche in einen Motor eingebracht bzw. eingesaugt wird, und ein Ansauggeräusch des Motors zu verringern.
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Als Luftfiltervorrichtung eines Motorrades ist in herkömmlicher Weise eine Luftfiltervorrichtung bekannt, die oberhalb eines Motors angebracht ist (siehe beispielsweise die Patentliteratur 1 –
JP 2002-160686 A , Seite 3,
4.
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6 zeigt eine Ansicht zur Erläuterung des Grundprinzips eines Standes der Technik.
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6(a) veranschaulicht in einer Ansicht die Struktur bzw. den Aufbau der Luftfiltervorrichtung, bei der die Luftfiltervorrichtung 100 einen Aufbau aufweist, der gebildet ist durch eine Kappe 102 eines Filterbehälters bzw. einer Filterbox 101, eine untere bzw. Bodenseite 103, eine Entlüftungshülse 104, die auf der unteren Seite 103 gebildet ist, Filter 105, 105, die an der Entlüftungshülse 104 von oben in einem Zustand angebracht sind, dass die Filter 105, 105 die Entlüftungshülse 104 umgeben, einen Einlassteil bzw. -bereich 106, der einen Einlass bildet, welcher das Einströmen von Luft in die Entlüftungshülse 104 erlaubt, und einen Auslassteil bzw. -bereich 107, der einen Auslass bildet, welcher Luft, die durch das Filter 105 hindurchtritt, erlaubt, in die bzw. zu der Motorseite zu strömen.
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Außenluft tritt durch einen Einlassbereich 106 ein und gelangt durch die Filter 105, 105, wie dies durch einen Pfeil angedeutet ist. Hier werden Staub und Schmutz 108, die in die Innenseite der Luftfiltervorrichtung 100 eintreten, zwischen der Entlüftungshülse 104 und den Filtern 105, 105 gesammelt.
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6(b) ist eine betriebsmäßige Ansicht, welche die Art und Weise des Wechselns der Filter 105, 105 veranschaulicht, wobei dann, wenn die Filter 105, 105 von der unteren Fläche bzw. Seite 103 entfernt werden, Staub und Schmutz 108, die sich zwischen der Entlüftungshülse 104 und den Filtern 105, 105 angesammelt haben, längs der unteren Seite 103 zur sauberen Seite herausströmen, wie dies durch seitliche Pfeile angedeutet ist.
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Auf diese Art und Weise fallen beim Stand der Technik mit Rücksicht darauf, dass das Filter 105 (nachstehend als das Filter 105 enthaltendes ”Element” bezeichnet) und die Entlüftungshülse 104 (nachstehend als ”Luftleitglied” bezeichnet) als voneinander getrennte Glieder gebildet sind, in dem Fall, dass das Element zur Zeit des Wechselns des Elements entfernt wird, Staub und Schmutz 108 in die saubere Seite einer Filterbox 101 (nachstehend als ”Filtergehäuse” bezeichnet) in einer sich ausbreitenden Weise hinein, und folglich ist es notwendig, die Innenseite des Filtergehäuses zu reinigen, bevor das neue Element angebracht wird.
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EP 0896 148 A2 lehrt eine Vorrichtung, um mittels eines Helmholtzresonators die Lärmemission eines Motors zu dämpfen. Die Vorrichtung weist unter anderem ein Filterelement auf, welches in einem Gehäuse aufgenommen und mit einem Rohrelement verbunden ist, welches über einen Flansch an dem Gehäuse anliegt.
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JP H08 144 876 A lehrt eine Vorrichtung, um die Luft, die von einem Motor abgegeben wird, zu filtern. Ein Luftfilter ist in einem Gehäuse angeordnet und mit einem Abdeckelement versehen, welches ein in das Filterelement hineinragendes Einlassleitelement aufweist.
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US 5 106 397 A lehrt eine Vorrichtung, um Luft zu reinigen bzw. Lärm zu reduzieren. Die Vorrichtung soll ausgangsseitig eines Motors angebracht werden. Ein Tragelement ist an einem Ende eines Filterelements angeordnet und mit dem Resonatorgehäuse verbunden.
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JP H04 134 175 A lehrt eine Vorrichtung, um die Luft, die von einem Mofa ausgestoßen wird, zu reinigen. Ein Filterelement ist zwischen einer oberen und unteren Platte angeordnet. Ein Einlassrohr ist an der oberen Platte vorgesehen.
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Offenbarung der Erfindung und Probleme, die die Erfindung zu lösen hat.
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Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Luftfiltervorrichtung bereitzustellen, bei der ein Element ausgetauscht bzw. gewechselt werden kann, während verhindert ist, dass Staub und Schmutz, die zwischen dem Element und dem Luftleitglied gesammelt sind, zu einer sauberen Seite hin fallen, und bei der zugleich ein gleichmäßiges Einsaugen von Luft gewährleistet werden kann.
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Mittel bzw. Einrichtungen zur Lösung der Probleme:
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Die Erfindung gemäß dem Patentanspruch 1 ist auf eine Luftfiltervorrichtung gerichtet, umfassend ein zylindrisches Element, ein Luftleitglied, welches durch eine Führungshülse gebildet ist, die einen Durchmesser aufweist, der kleiner ist als ein Innendurchmesser des Elements, was zum Einführen des Luftleitgliedes vom einen Ende des Elements aus dient, und Flanschbereiche, die an der Führungshülse gebildet sind, um mit einer Endfläche des Elements in Kontakt gebracht zu werden, und ein Filtergehäuse, welches das Element und das Luftleitglied umgibt, wobei die Verbesserung dadurch gekennzeichnet ist, dass das Luftleitglied mit dem Element gekoppelt bzw. verbunden ist.
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Die im Patentanspruch 2 beschriebene Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass das Luftleitglied mit dem Element zur Zeit bzw. zum Zeitpunkt des Lösens des Elements von dem Filtergehäuse zusammenhängend gebildet ist und mit dem Element separat verbunden ist, wenn das Luftleitglied von dem Filtergehäuse entfernt ist.
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Die im Patentanspruch 1 beschriebene Erfindung ist ferner dadurch gekennzeichnet, dass ein Luftansaug-Kanalbereich, der eine in Bezug auf eine Achse des Elements geneigte Achse aufweist, an dem Filtergehäuse angebracht ist, und ein Einlass der Führungshülse eine geneigte Fläche festlegt, die in derselben Richtung geneigt ist wie der Luftansaug-Kanalbereich.
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Vorteil der Erfindung:
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Bei der Erfindung gemäß dem Patentanspruch 1 ist das Luftleitglied, welches innerhalb des Filtergehäuses angebracht ist, mit dem Element verbunden ist.
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Infolgedessen ist es möglich, eine vorteilhafte Wirkung dahingehend zu erzielen, dass zum Zeitpunkt des Austauschens des Elements Staub und Schmutz oder dergleichen, die an dem Element und den Luftleitglied haften oder die zwischen dem Element und dem Luftleitglied gesammelt sind, zusammen mit dem Element herausgenommen werden können.
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Bei der Erfindung gemäß dem Patentanspruch 2 ist das Luftleitglied so konfiguriert, dass es von dem Element lösbar ist, wenn das Luftleitglied von dem Filtergehäuse entfernt ist bzw. wird.
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Im Hinblick auf das Element und das Luftleitglied wird das Element von dem Luftleitglied getrennt und weggeworfen, während lediglich das Luftleitglied gereinigt wird und mit einem neuen Element verbunden werden kann.
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Infolgedessen ist es ausreichend, lediglich die Reinigung von Staub und Schmutz vorzunehmen, die sich in der Führungshülse und dem Flanschbereich des Luftleitgliedes angesammelt haben, und folglich ist es möglich, eine vorteilhafte Wirkung dahingehend zu erzielen, dass die Reinigung erleichtert ist.
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Bei der Erfindung gemäß dem Patentanspruch 1 ist der Luftansaug-Kanalbereich, der eine geneigte Achse in Bezug auf eine Achse des Elements aufweist, an dem Filtergehäuse angebracht, womit einem Einlass der Führungshülse eine geneigte Fläche in derselben Richtung gegeben ist wie dem Luftansaug-Kanalbereich.
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Infolgedessen ist es moglich, Luft von dem Luftansaug-Kanalbereich und dem Einlass der Führungshülse zur Innenseite der Luftfiltervorrichtung gleichmäßig einzuführen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 veranschaulicht in einer Seitenansicht ein mit einer Luftfiltervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung versehenes Motorrad.
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2 zeigt eine Seitenansicht der Luftfiltervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
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3 veranschaulicht in einer Darstellung ein Vergleichsbeispiel und eine Ausführungsform eines Einlasses einer Führungshülse eines Luftleitgliedes.
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4 veranschaulicht in einer arbeitsmäßigen Darstellung die Art und Weise der Entfernung eines Elements aus einem Filtergehäuse zum Zeitpunkt des Wechselns des Elements.
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5 veranschaulicht in einer arbeitsmäßigen Darstellung die Art und Weise des Wechselns des aus dem Filtergehäuse herausgenommenen Elements durch ein neues Element.
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6 zeigt eine Ansicht zur Erläuterung des Grundprinzips des Standes der Technik.
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Beste Ausfuhrungsform zur Ausführung der Erfindung:
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Nunmehr wird eine beste Ausführungsform zur Ausführung der Erfindung in Verbindung mit den Zeichnungen erläutert. Hierbei ist angenommen, dass die Zeichnungen unter der Leitung von Symbolen betrachtet werden.
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1 zeigt eine Seitenansicht eines mit einem Luftfilter der vorliegenden Erfindung ausgestatteten Motorrades, wobei das Motorrad 10, welches ein zweirädriges Fahrzeug darstellt, einen Hauptrahmen 11, eine Vordergabel 13 und einen Lenker 14, die an einer Lenksäule angebracht sind, welche an einem an einem vorderen Ende des Hauptrahmens 11 gebildeten Kopfrohr 12 angebracht ist, ein Vorderrad 15, welches an einem unteren Endteil der Vordergabel 13 angebracht ist, einen Motor 16, der an bzw. in einem unteren Bereich des Hauptrahmens 11 angebracht ist, ein Getriebe 17, welches an einem hinteren Bereich des Motors 16 zusammenhängend gebildet ist, einen Schwenkarm 18, der an einem hinteren Bereich bzw. Teil des Hauptrahmens 11 angebracht ist, ein Hinterrad 19, welches an einem hinteren Endbereich bzw. -teil des Schwenkarmes 18 angebracht ist, einen Kraftstofftank 21, der auf bzw. an einem oberen Teil des Hauptrahmens 11 angebracht ist, einen Sitz 22, der an einem hinteren Teil des Kraftstofftanks 21 angebracht ist, und einen Bei- bzw. Mitfahrersitz 23 enthält, der an einem rückwärtigen Teil des Sitzes 22 angebracht ist.
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Die Luftfiltervorrichtung 30 stellt eine Vorrichtung dar, die hinter dem Kopfrohr 12 und dem Lenker 14 und oberhalb des Motors 16 angeordnet ist und die eine Vorrichtung darstellt, welche Staub und Schmutz in der Luft, die in den Motor während der Fahrt des Motorrades aufgenommen bzw. eingesaugt wird, absorbiert und die ein Luftansauggeräusch des Motors reduziert.
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Mit dem Bezugszeichen 24 ist hier ein vorderer Kotflügel bezeichnet, der das Vorderrad 15 bedeckt; mit dem Bezugszeichen 25 ist eine obere Windhaube bezeichnet; mit dem Bezugszeichen 26 ist ein Auspuffrohr bezeichnet; welches sich vom Motor 16 aus nach hinten erstreckt, und mit dem Bezugszeichen 27 ist ein mit dem Auspuffrohr 26 verbundener Schalldämpfer bezeichnet.
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2 zeigt eine Seitenansicht der Luftfiltervorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung, bei der die Luftfiltervorrichtung 30 der strukturelle Körper ist, welcher ein zylindrisches Element 31, ein Luftleitglied 36, welches aus einer Führungshülse 34 besteht, die in bzw. mit einem Durchmesser d2 gebildet ist, der kleiner ist als ein Innendurchmesser d1 zwischen den Element-Innenwänden 33, 33 des Elements 31, welche zur Einführung des Luftleitgliedes 36 von einem Ende 32 des Elements 31 dienen, sowie Flanschbereiche 35, 35, die an der Führungshülse 34 gebildet sind, um mit einer Endfläche des Elements 31 in Kontakt gebracht zu werden, ein Filtergehause 37, welches das Element 31 und das Luftleitglied 36 aufnimmt, und einen Luftansaug-Kanalbereich 38 enthält, der an einem unteren Bereich des Filtergehäuses 37 angebracht ist und der unterhalb des Luftleitgliedes 36 angeordnet ist. Hier ist das Luftleitglied 36 mit dem Element 31 unter Bildung eines zusammenhängenden Körpers verbunden.
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Obwohl das Luftleitglied 36 mit dem Element 31 zum Zeitpunkt des Lösens des Elements 31 von dem Filtergehäuse 37 zusammenhangend gebildet ist, ist dann, wenn das Element 31 von dem Filtergehäuse 37 entfernt ist, das Luftleitglied 36 von dem Element 31 lösbar.
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Beim Anbringen des Luftansaug-Kanalbereiches 38 mit einer in Bezug auf eine Achse des Elements 31 geneigten Achse an dem Filtergehäuse 37 legt ein Einlass 39 der Führungshülse eine geneigte Fläche fest, die in derselben Richtung geneigt ist wie der Luftansaug-Kanalbereich 38.
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Dies bedeutet, dass der Einlass 39 der Führungshulse und der geneigte Bereich 41 des Luftansaug-Kanalbereiches 38 geneigte Flächen sind, die in derselben Richtung geneigt sind.
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Mit 42 ist hier ein Element-Oberdeckel bezeichnet; mit dem Bezugszeichen 43 ist ein Element-Unterdeckel bezeichnet; mit dem Bezugszeichen 44 ist ein oberer Deckel des Filtergehäuses 37 bezeichnet; mit dem Bezugszeichen 45 ist ein Element-Drückteil bezeichnet; mit dem Bezugszeichen 46 ist ein Puffer bezeichnet und mit dem Bezugszeichen 47 ist ein Luftansaug-Kanalbereich bzw. -teil bezeichnet.
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In dem Element 31 wird der Element-Oberdeckel 42 durch den bzw. das Element-Drückteil 45 gedrückt, der bzw. das oberhalb des Filtergehauses 37 angeordnet ist, und die Puffer 46, 46 sind auf beiden Seiten der Flanschbereiche bzw. -teile 35, 35 des Luftleitgliedes 36 eingefügt, welches mit den Enden 32, 32 des Element-Unterdeckels 43 verbunden ist, wodurch der Element-Oberdeckel 42 aufgrund der Elastizität der Puffer bzw. Polster 46, 46 in der Innenseite des Filtergehäuses 37 sicher befestigt ist.
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Luft tritt von dem geneigten Bereich 41 des Luftansaug-Kanalbereiches 38, wie durch einen Pfeil C angedeutet, ein, tritt dann in eine schmutzige Seite A im Innern des Elements 31 durch den Einlass 39 der Führungshülse des Luftleitgliedes 36 ein, gelangt danach durch eine saubere Seite B und tritt dann in die Motorseite von dem Luftansaug-Kanalbereich 47 ein.
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3 veranschaulicht in einer Ansicht ein Vergleichsbeispiel und eine Ausführungsform des Einlasses der Führungshülse des Luftleitgliedes.
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3(a) zeigt das Vergleichsbeispiel, bei dem ein Luftleitglied 152, welches mit einem Element 151 verbunden ist, einen Einlass 154 einer Führungshülse aufweist, die senkrecht zu einer zylindrischen Seitenfläche der Führungshülse 153 verläuft und die mit dem Element 151 mittels Flanschbereichen bzw. -teilen 155, 155 verbunden ist.
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Ein Teil der Luft, die, wie dies durch einen Pfeil D angedeutet ist, von einem geneigten Bereich 158 eines Luftansaug-Kanalbereiches 157 eintritt, trifft auf einen unteren Teil der Führungshülse 156 auf und tritt in die Innenseite des Elements 31 in einer Zickzackweise ein.
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3(b) zeigt die Ausführungsform, bei der das Element 31 aus dem Element-Oberdeckel 42 und dem Element-Unterdeckel 43 zusammenhängend gebildet ist, wobei das Element 31 an dem Luftleitglied 36 und dem Luftansaug-Kanalteil 38 mittels der Flanschbereiche 35, 35 (siehe 2) des Luftleitgliedes 36 sicher befestigt werden kann, die mit Enden 32, 32 (siehe 2) des Element-Unterdeckels 43 und den Puffern 46, 46 (siehe 2) verbunden sind.
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Luft tritt von dem geneigten Bereich 41 des Luftansaug-Kanalbereiches 38, wie durch einen Pfeil E angedeutet, ein und kann dann danach gleichmäßig in die Innenseite des Elements 31 eintreten, da der Einlass 39 der Führungshülse des Luftleitgliedes 36 in der Richtung im wesentlichen gleich dem geneigten Bereich 41 geneigt ist.
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4 veranschaulicht in einer arbeitsmäßigen Ansicht die Art und Weise des Entfernens des Elements von bzw. aus dem Filtergehäuse zum Zeitpunkt des Wechselns bzw. Austauschens des Elements.
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Das Element 31 wird in einem Zustand verwendet, in welchem es mit dem Luftleitglied 36 mittels der Flansche 35, 35 verbunden ist. Der Wechsel bzw. Austausch des Elements 31 wird dadurch ausgeführt, dass die Flanschbereiche 35, 35 des Luftleitgliedes 36, die mit dem Element 31 verbunden sind, von dem Filtergehäuse 37 und den Puffern 46, 46 entfernt werden, wie dies durch einen Pfeil F angedeutet ist.
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Infolgedessen kann der aus dem Element 31 und dem Luftleitglied 36 gebildete verbundene Korper zusammenhängend aus dem Filtergehäuse 37 nach außen in einem Zustand entnommen werden, in welchem Staub und Schmutz 51, die zwischen dem Element 31 und der Führungshülse 34 gesammelt sind, kaum in die Innenseite (sogenannte saubere Seite) des Filtergehäuses 37 fallen.
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5 veranschaulicht in einer arbeitsmaßigen Darstellung die Art und Weise des Austauschens des aus dem Filtergehäuse herausgenommenen Elements durch ein neues Element. 5(a) veranschaulicht einen Zustand, in welchem der verbundene Körper des Elements 31 und des Luftleitgliedes 36 herausgenommen und in dem Filtergehäuse 37 (nicht dargestellt) festgehalten ist und in welchem Staub und Schmutz zwischen dem Element 31 und der Führungshülse 34 gesammelt sind.
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5(b) veranschaulicht einen Zustand, in welchem das Element 31 und das Luftleitglied 36 voneinander entfernt bzw. getrennt sind, wie dies durch einen Pfeil G angedeutet ist. Nach der Entfernung voneinander, wie dies in 5(b) veranschaulicht ist, wird das schmutzige Element 31 weggeworfen, und das Luftleitglied 36 wird durch Entfernen des Staubes und Schmutzes von dem Luftleitglied 36 gereinigt.
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5(c) zeigt einen Zustand, in welchem das gereinigte Luftleitglied 36 und das neue Element 31 miteinander verbunden sind.
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Die Verbindung wird dadurch vorgenommen, dass die Flanschbereiche 35, 35 des Luftleitgliedes 36, wie durch einen Pfeil H angedeutet, welches nach seinem Entfernen in 5(b) ordentlich gereinigt ist, mit den Element-Unterdeckeln 43, 43 des neuen Elements 31 verbunden wird.
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Auf diese Art und Weise bringt die vorliegende Erfindung eine vorteilhafte Wirkung dahingehend mit sich, dass das Element 31 und das Luftleitglied 36 voneinander getrennt werden können, dass das schmutzige Element 31 weggeworfen werden kann und dass das Luftleitglied 36 gereinigt und recycelt werden kann.
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Hier kann in der Luftfiltervorrichtung der vorliegenden Erfindung ein Material des Luftleitgliedes 36 entweder ein Harz oder ein Metall sein.
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Ferner kann das Luftleitglied von dem Element untrennbar sein.
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Industrielle Anwendung:
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Die Luftfiltervorrichtung der vorliegenden Erfindung kann vorzugsweise in einem Motorrad angewandt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Motorrad
- 30
- Luftfiltervorrichtung
- 31
- Element
- 34
- Führungshülse
- 35
- Flanschbereich bzw. -teil
- 36
- Luftleitglied
- 37
- Filtergehause
- 38
- Luftansaug-Kanalbereich
- 39
- Einlass der Führungshülse
- 41
- geneigter Bereich
- 46
- Puffer