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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG 1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Aufbau zur Unterbringung eines
lichtemittierenden Elements, eine lichtemittierende Vorrichtung
und eine Beleuchtungsvorrichtung, und insbesondere einen Aufbau
zum Unterbringen eines lichtemittierenden Elements, einer lichtemittierenden
Vorrichtung und einer Beleuchtungsvorrichtung, welche Licht, das aus
einem lichtemittierenden Element emittiert und durch fluoreszierende
Materialien wellenlängenkonvertiert
wird, ausstrahlen lassen.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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31 zeigt eine lichtemittierende
Vorrichtung 11 gemäß einem
ersten Stand der Technik, worin Licht, wie etwa nahes Ultraviolettlicht
oder blaues Licht, das aus einem lichtemittierenden Element 14, zum
Beispiel einer Lichtemitterdiode (LED), emittiert wird, durch mehrere
(nicht gezeigte) fluoreszierende Materialen wellenlängenkonvertiert
wird, die durch das aus dem lichtemittierenden Element emittierte Licht
erregt werden, und eine Fluoreszenz unterschiedlicher Farben wie
rot, blau, grün
und gelb erzeugt, um daraus als weißes Licht emittiert zu werden.
In 31 besteht die lichtemittierende
Vorrichtung 11 hauptsächlich
aus einem Basiskörper 12 aus einem
isolierenden Material, einem rahmenartigen Rahmenkörper 13,
einem lichtdurchlässigen
Bauteil 15 und einem lichtemittierenden Element 14.
Der Basiskörper 12 weist
in der Mitte seiner oberen Oberfläche einen Befestigungsabschnitt 12a auf,
um darauf das lichtemittierende Element 14 zu befestigen.
Der Basiskörper 12 weist
außerdem
einen (nicht gezeigten) Verdrahtungsleiter auf, der aus einer Anschlussstelle,
einer metallisierten Verdrahtungsleitung oder dergleichen geformt
ist, um die lichtemittierende Vorrichtung innen und außen in und
um den Befestigungsabschnitt 12a herum elektrisch leitfähig zu verbinden.
Der an der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 12 fest
verbundene Rahmenkörper 13 weist
ein Durchgangsloch 13a auf, das so geformt ist, dass seine
obere Öffnung
größer ist
als seine untere Öffnung.
Des Weiteren ist bei dem Rahmenkörper 13 die
Innenumfangsfläche
zu einer Reflexionsfläche 13b zum
Reflektieren von Licht geformt, das aus dem lichtemittierenden Element 14 emittiert
wird. Das lichtdurchlässige
Bauteil 15 wird innerhalb des Rahmenkörpers 13 geladen und
enthält
fluoreszierende Materialien, die durch das Licht, das aus von dem lichtemittierenden
Element 14 emittiert wird, zum Bewirken einer Wellenlängenkonvertierung
erregt werden. Das lichtemittierende Element 14 ist auf
dem Befestigungsabschnitt 12a fest angebracht.
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32 zeigt einen Aufbau zum
Unterbringen eines lichtemittierenden Elements 25, wie
etwa einer Lichtemitterdiode (LED), gemäß einem zweiten Stand der Technik.
In 32 besteht der Aufbau
zum Unterbringen des lichtemittierenden Elements hauptsächlich aus
einem Basiskörper 21 und
einem rahmenartigen Reflexionsteil 22. Der Basiskörper 21 weist
in der Mitte seiner oberen Oberfläche einen Befestigungsabschnitt 21a auf,
um darauf das lichtemittierende Element 25 zu befestigen,
und weist außerdem
eine Leiterschicht 27 auf, die aus einer Anschlussstelle,
einer metallisierten Verdrahtungsleitung oder dergleichen geformt
ist, so dass sie sich von dem Befestigungsabschnitt 21a zur
Außenfläche des
Basiskörpers 21 erstreckt,
um den Lageraufbau des lichtemittierenden Elements innen und außen elektrisch
leitfähig
zu verbinden. Das Reflexionsteil 22 ist fest an der oberen
Oberfläche
des Basiskörpers 21 verbunden
und weist ein Durchgangsloch 22a auf, das so geformt ist,
dass seine obere Öffnung größer ist
als seine untere Öffnung.
Des Weiteren ist bei dem Reflexionsteil 22 die Innenumfangsfläche zu einer
Reflexionsfläche 22b zum
Reflektieren von Licht geformt, das aus dem lichtemittierenden Element 25 emittiert
wird.
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Zunächst wird
das lichtemittierende Element 25 auf dem Befestigungsabschnitt 21a des
Aufbaus zum Unterbringen des lichtemittierenden Elements angebracht.
Dann wird eine Elektrode 26 des lichtemittierenden Elements 25 elektrisch
mit der Leiterschicht 27 verbunden. Zuletzt wird das lichtdurchlässige Bauteil 13,
das fluoreszierende Materialien enthält, um eine Langwellenlängenkonvertierung
durch Erregung des von dem lichtemittierenden Element 25 emittierten
Lichts zu bewirken, innerhalb des Reflexionsteils 22 geladen,
um das lichtemittierende Element 25 abzudecken. Damit ist
die lichtemittierende Vorrichtung 20 realisiert.
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In
der lichtemittierenden Vorrichtung 20 wird das Licht, das
aus dem lichtemittierenden Element 25 emittiert wird, wie
etwa nahes Ultraviolettlicht oder blaues Licht, von mehreren fluoreszierenden
Materialien von unterschiedlichen Farben, wie etwa rot, grün, blau
und gelb, die in dem lichtdurchlässigen Bauteil 13 enthalten
sind, wellenlängenkonvertiert, um
daraus als weißes
Licht emittiert zu werden.
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33 zeigt eine lichtemittierende
Vorrichtung 30 gemäß einem
dritten Stand der Technik, bei dem Licht, wie etwa nahes Ultraviolettlicht
oder blaues Licht, das aus einem lichtemittierenden Element 14,
beispielsweise einer Lichtemitterdiode (LED), emittiert wird, durch
mehrere (nicht gezeigte) fluoreszierende Materialien von unterschiedlichen
Farben, wie etwa rot, grün,
blau und gelb, wellenlängenkonvertiert
wird, um daraus als weißes
Licht emittiert zu werden. In 33 besteht
die lichtemittierende Vorrichtung 30 hauptsächlich aus
einem Basiskörper 31 aus
einem isolierenden Material, einem rahmenartigen Rahmenkörper 32,
einem lichtdurchlässigen Harz 33 und
einem lichtemittierenden Element 35. Der Basiskörper 31 weist
in der Mitte seiner oberen Oberfläche einen Befestigungsabschnitt 31a auf,
um darauf das lichtemittierende Element 35 anzubringen.
Der Basiskörper
weist ebenfalls einen (nicht gezeigten) Verdrahtungsleiter auf,
der aus einer Anschlussstelle, einer metallisierten Verdrahtungsleitung
oder dergleichen geformt ist, um die lichtemittierende Vorrichtung
innen und außen
auf und um den Befestigungsabschnitt 31a herum elektrisch
leitfähig zu
verbinden. Das Reflexionsteil 32 ist fest mit der oberen
Oberfläche
des Basiskörpers 31 verbunden und
weist ein Durchgangsloch 32a auf, das so geformt ist, dass
seine obere Öffnung
größer ist
als seine untere Öffnung.
Des Weiteren ist bei dem Reflexionsteil 32 die Innenumfangsfläche zu einer
Reflexionsfläche 32b zum
Reflektieren von Licht geformt, das aus dem lichtemittierenden Element 35 emittiert wird.
Das lichtdurchlässige
Harz 33 wird innerhalb des Reflexionsteils 32 geladen
und enthält
fluoreszierende Materialien 34, die durch das aus dem lichtemittierenden
Element 35 emittierte Licht erregt werden, um eine Wellenlängenkonvertierung
zu bewirken. Das lichtemittierende Element 35 ist fest
auf dem Befestigungsabschnitt 31a angebracht.
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Der
Basiskörper 12, 21, 31 besteht
aus Keramiken, wie etwa einem Aluminiumoxid-Sinterkörper (Aluminiumoxidkeramiken),
einem Aluminiumnitrid-Sinterkörper,
einem Mullit-Sinterkörper
oder Glaskeramiken oder einem Harzmaterial wie etwa Epoxidharz.
Wenn der Basiskörper 12, 21, 31 aus
Keramiken gemacht ist, wird auf seiner oberen Oberfläche ein
Verdrahtungsleiter durch Brennen einer Metallpaste aus Wolfram (W)
oder Molybdän-Mangan (Mo-Mn)
bei hoher Temperatur ausgebildet. Dagegen wird, wenn der Basiskörper 12, 21, 31 aus
einem Harzmaterial gemacht ist, eine Anschlussstelle aus Kupfer
(Cu), einer Eisen (Fe)-Nickel (Ni)-Legierung oder dergleichen Material
durch Formen innerhalb des Basiskörpers 12, 21, 31 fixiert
angeordnet.
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Des
Weiteren weisen der Rahmenkörper 13 und
das Reflexionsteil 22, 32 ein Durchgangsloch 13a, 22a, 32a auf,
das so ausgebildet ist, dass seine obere Öffnung größer ist als seine untere Öffnung, und
es weist auch eine Reflexionsfläche 13b, 22b, 32b auf,
die auf seiner Innenumfangsfläche
zum Reflektieren von Licht ausgebildet ist. Insbesondere sind der
Rahmenkörper 13 und
das Reflexionsteil 22, 32 aus einem Metallmaterial,
wie etwa Aluminium (Al) oder einer Fe-Ni-Kobalt (Co)-Legierung,
oder Keramiken wie etwa Aluminiumoxidkeramiken oder einem Harzmaterial
wie etwa Epoxidharz durch einen Schneidvorgang oder eine Formungstechnik
wie etwa Druckgießen
oder Extrusion ausgebildet.
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Des
Weiteren werden die Reflexionsfläche 13b, 22b, 32b des
Rahmenkörpers 13 und
das Reflexionsteil 22, 32 durch Polieren und Glätten der
Innenumfangsfläche
des Durchgangslochs 13a, 22a, 32a ausgebildet
oder werden durch Beschichten der Innenumfangsfläche des Durchgangslochs 13a, 22a, 32a mit
einem Metall wie etwa Aluminium mittels Dampfabscheidung oder Planierung
ausgebildet, um von dem lichtemittierenden Element 14, 25, 35 emittiertes
Licht wirksam reflektieren zu können.
Der Rahmenkörper 13 und
das Reflexionsteil 22, 32 sind mittels eines Lötmetalls,
eines Hartlotmaterials wie etwa Silber (Ag)-Hartlot oder einem Kunstharz-Klebemittel
so mit der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 12, 21, 31 verbunden,
dass der Befestigungsabschnitt 12a, 21a, 31a von
der Innenumfangsfläche des
Rahmenkörpers 13 und
dem Reflexionsteil 22, 32 umgeben ist.
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Bei
dem ersten bzw. dritten Stand der Technik wird zuerst der Verdrahtungsleiter,
der nahe dem Befestigungsabschnitt 12a, 31a angeordnet
ist, mit dem lichtemittierenden Element 14, 35 durch
(nicht gezeigte) elektrische Verbindungsmittel und eine Elektrode 36,
wie etwa einem Anschlussdraht oder einer Metallkugel, elektrisch
verbunden. Dann wird das lichtdurchlässige Bauteil 15 und
das lichtdurchlässige
Harz 33, wie etwa Epoxidharz oder Silikonharz, das fluoreszierende
Materialien enthält,
innerhalb des Rahmenkörpers 13 und
des Reflexionsteils 32 durch eine Einspeisungsvorrichtung
wie zum Beispiel eine Ausgabevorrichtung geladen, um das lichtemittierende
Element 14 und 35 zu bedecken. Zuletzt wird das
geladene lichtdurchlässige
Bauteil in einem Ofen wärmegehärtet. Anschließend ist
die lichtemittierende Vorrichtung 11 und 30 realisiert,
die Licht mit einem gewünschten
Wellenlängenspektrum herausnehmen
kann, indem das aus dem lichtemittierenden Element 14 und 35 emittierte
Licht einer Wellenlängenkonvertierung
unterzogen wird, die von den fluoreszierenden Materialien bewirkt
wird.
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Bei
dem zweiten Stand der Technik ist das lichtemittierende Element 25 mit
der Leiterschicht 27, die auf dem Befestigungsabschnitt 21a durch
eine auf einer unteren Oberfläche
des lichtemittierenden Elements 25 angebrachte Elektrode 26 angeordnet ist,
elektrisch verbunden. Die Elektrode 26 des lichtemittierenden
Elements 25 und die Leiterschicht 27 sind mittels
eines leitenden Klebemittels 28, wie etwa Lötmetall,
einer Ag-Paste (Ag-Teilchen enthaltendes Harz) oder dergleichen,
miteinander verbunden.
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Das
lichtdurchlässige
Bauteil 23 ist aus einem lichtdurchlässigen Harz, wie etwa Epoxidharz oder
Silikonharz, das fluoreszierende Materialien enthält, hergestellt
und wird durch Laden des lichtdurchlässigen Harzes innerhalb des
Reflexionsteils 22 durch eine Einspeisungsvorrichtung,
wie etwa eine Ausgabevorrichtung, ausgebildet, um das lichtemittierende
Element 25 zu bedecken, und anschließend wird das geladene lichtdurchlässige Bauteil
in einem Ofen wärmegehärtet. Anschließend ist
es möglich,
Licht mit einem gewünschten
Wellenlängenspektrum
herauszunehmen, indem das aus dem lichtemittierenden Element 25 emittierte
Licht einer durch die fluoreszierenden Materialien bewirkten Wellenlängenkonvertierung
unterworfen wird.
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Die
vorliegende lichtemittierende Vorichtung 30 wird zum Aktivieren
des lichtemittierenden Elements 25 mit einer Stromspannung,
die aus einer (nicht gezeigten) externen elektrischen Schaltung eingespeist
wird, angetrieben und dadurch wird sichtbares Licht aus der lichtemittierenden
Vorrichtung emittiert. Die lichtemittierende Vorrichtung hat einen breiteren
Anwendungsbereich, wozu Anzeigevorrichtungen bzw. Blinker verschiedener
Art, ein optischer Sensor, eine Anzeigevorrichtung, ein Optokoppler, eine
Rücklichtquelle
und ein optischer Druckkopf gehören.
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In
den letzten Jahren sind solche lichtemittierenden Vorrichtungen,
wie sie vorstehend gezeigt sind, immer mehr in Gebrauch als Beleuchtungsvorrichtungen
gekommen. Dieser Trend hat einen wachsenden Bedarf an einer höher ausgebildeten
lichtemittierenden Vorrichtung, die hinsichtlich Strahlungsintensität und Wärmezerstreuungseigenschaft
ausgezeichnet ist, geschaffen. Außerdem ist, wie es oft der
Fall bei einer lichtemittierenden Vorrichtung ist, die ein lichtemittierendes
Element verwendet, eine Verbesserung der Betriebsdauer erwartet
worden.
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Hinsichtlich
des Standes der Technik liegt die japanische ungeprüfte Patentveröffentlichung
JP-A 2003-37298 (2003) vor.
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Bei
der lichtemittierenden Vorrichtung 11 gemäß dem ersten
in 31 gezeigten Stand
der Technik ist, damit das aus dem lichtemittierenden Element 14 emittierte
Licht aus der lichtemittierenden Vorrichtung 11 mit hohem
Wirkungsgrad abstrahlen kann, beispielsweise die obere Oberfläche des
aus Keramik hergestellten Basiskörpers 12 durch
einen Poliervorgang geglättet,
oder die obere Oberfläche
des Basiskörpers 12 ist
mit einem Film aus einem Metall wie etwa Al oder Au beschichtet,
um das Reflexionsvermögen
der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 12 zu
verbessern. Bei der lichtemittierenden Vorrichtung 11,
bei der das aus dem lichtemittierenden Element 14 emittierte
Licht durch in dem lichtdurchlässigen
Bauteil 15 enthaltene fluoreszierende Materialien wellenlängenkonvertiert
wird, wird jedoch das aus dem lichtemittierenden Element 14 emittierte Licht
durch das lichtdurchlässige
Bauteil 15 übertragen
und dann von der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 12 spiegelreflektiert.
In diesem Fall können andere
fluoreszierende Materialien als die in einer Spiegelreflexionsrichtung
vorliegenden fluoreszierenden Materialien nicht leicht erregt werden.
Das heißt,
die Wellenlängenkonvertierung
wird hauptsächlich
durch einen Teil der fluoreszierenden Materialien bewirkt, was zu
einer schlechten Wellenlängenkonvertierungswirkung
führt.
Dadurch entsteht das Problem, dass sich die optische Leistung, Helligkeit
und Farbwiedergabe verschlechtern.
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Des
Weiteren wird, wenn der Basiskörper 12 aus
Keramik hergestellt ist, Licht durch das Substrat 12 absorbiert
und somit neigt das Reflexionsvermögen der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 12 dazu,
schwächer
zu werden. Als Ergebnis hiervon kann die lichtemittierende Vorrichtung
die gewünschte
optische Leistung nicht erbringen, ebenso wie die seit kurzem verlangte
zufrieden stellende Licht-Anfangseffizienz. Ferner muss, wenn die
obere Oberfläche
des Basiskörpers 12 mit
einem Metallfilm beschichtet ist, um eine Lichtabsorption auf dem
Substrat 12 zu verhindern, der Metallfilm mittels Plattieren oder
Dampfabscheidung ausgebildet werden, was zu einer unerwünschten
Vermehrung der Schritte beim Herstellungsprozess und der Herstellungskosten führt.
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Andererseits
kann, wenn der Basiskörper 12 aus
einem Harzmaterial, wie etwa Epoxidharz oder Flüssigkristallpolymer, hergestellt
ist, Wärme,
die aus dem lichtemittierenden Element 14 ausgeht, sich nicht
sehr wirksam durch den Basiskörper 12 nach draußen zerstreuen.
Somit führt
die verbleibende Wärme
zu einer beträchtlichen
Verschlechterung des Lichtemittierungswirkungsgrads des lichtemittierenden
Elements 14. Als Ergebnis hiervon nimmt die optische Leistung
der lichtemittierenden Vorrichtung 11 ab.
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Bei
dem lichtdurchlässigen
Bauteil 15, das das lichtemittierende Element 14 abdeckt
und fluoreszierende Materialien zur Durchführung einer Wellenlängenkonvertierung
mit dem aus dem lichtemittierenden Element 14 emittierten
Licht enthält,
wird ferner, wenn der Gehalt an fluoreszierenden Materialien zur
Verbesserung des Wellenlängenkonvertierungswirkungsgrads
erhöht
wird, das Licht, das aus der lichtemittierenden Vorrichtung strahlt,
für eine Störung durch
die fluoreszierenden Materialien anfällig sein. Dies macht es unmöglich, die
optische Leistung zu verbessern. Im Gegensatz hierzu wird, wenn der
Gehalt an fluoreszierenden Materialien verringert wird, der Wellenlängenkonvertierungswirkungsgrad gesenkt
und somit kann kein Licht erhalten werden, das eine gewünschte Wellenlänge aufweist.
Als Ergebnis hiervon wird eine Verstärkung der optischen Leistung
unmöglich.
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Bei
der lichtemittierenden Vorrichtung 20 gemäß dem in 32 gezeigten zweiten Stand
der Technik kann sich jedoch zu dem Zeitpunkt, an dem das lichtemittierende
Element 25 mit der Leiterschicht 27 des Befestigungsabschnitts 21a fest
verbunden wird, bei spielsweise das verwendete leitende Klebemittel 28 aus
der Leiterschicht 27 heraus ausdehnen und somit eine Veränderung
in der Dicke herbeiführen.
In diesem Fall kann das lichtemittierende Element 25 in
geneigtem Zustand verbunden werden. Wenn das lichtemittierende Element 25 an
dem Befestigungsabschnitt 21a in geneigtem Zustand angebracht
wird, wird es schwierig, das aus dem lichtemittierenden Element 25 emittierte
Licht von dem Reflexionsteil 22 in einem gewünschten
Strahlungswinkel reflektieren zu lassen, damit es zufrieden stellend ausstrahlt.
Dadurch entsteht das Problem, dass die Strahlungsintensität des aus
der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts geringer wird.
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Ferner
macht es die Veränderung
in der Dicke des leitenden Klebemittels 28, das verwendet wird,
um das lichtemittierende Element 25 auf der Leiterschicht 27 fest
anzubringen, schwierig, die aus dem lichtemittierenden Element 25 ausgehende Wärme durch
das leitende Klebemittel 28 und den Basiskörper 21 nach
außen
mit großer
Effizienz zu zerstreuen. Als Ergebnis hiervon erfährt das
lichtemittierende Element 25 einen Temperaturanstieg, und
dadurch neigt die Strahlungsintensität des aus dem lichtemittierenden
Element 25 dazu, schwächer zu
werden. Dadurch entsteht das Problem, dass die Strahlungsintensität des aus
der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts nicht stabil
aufrechterhalten werden kann.
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Ferner
fließt
das leitende Klebemittel 28, das verwendet wird, um die
Leiterschicht 27 und das lichtemittierende Element 25 miteinander
zu verbinden, aus der Außenumfang
des lichtemittierenden Elements 25 heraus und bedeckt die
obere Oberfläche des
Basiskörpers 21.
In diesem Fall besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass das aus dem
lichtemittierenden Element 25 und den fluoreszierenden
Materialien emittierende Licht von dem fließenden leitenden Klebemittel 28 absorbiert
wird. Dadurch entsteht das Problem, dass sich die Strahlungsintensi tät, Helligkeit
und Farbwiedergabe des aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten
Lichts verschlechtern.
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Da
weiterhin das leitende Klebemittel 28 zum Verbinden der
Leiterschicht 27 mit dem lichtemittierenden Element 25 vor
dem Bereich zwischen dem Befestigungsabschnitt 21a und
dem lichtemittierenden Element 25 freiliegt, folgt daraus,
dass das aus dem lichtemittierenden Element 25 und den
fluoreszierenden Materialien emittierte Licht auf das leitende Klebemittel 28 aufgebracht
wird. Das auf das leitende Klebemittel 28 aufgebrachte
Licht wird vermutlich teilweise von dem leitenden Klebemittel 28 absorbiert.
Dadurch entsteht das Problem, dass sich die Strahlungsintensität, Helligkeit
und Farbwiedergabe des aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten
Lichts verschlechtern.
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Wenn
das aus dem lichtemittierenden Element 25 emittierte Licht
Ultraviolettlicht ist, erfährt das
leitende Klebemittel 28 ferner eine Qualitätsverschlechterung,
wenn das emittierte Licht auf das leitende Klebemittel 28 strahlt.
Dies führt
dazu, dass die Bindungsfestigkeit zwischen der Leiterschicht 27 und dem
lichtemittierenden Element 25 geringer wird, was zu Schwierigkeiten
bei der Aufrechterhaltung der dauerhaften Befestigung zwischen der
Leiterschicht 27 und dem lichtemittierenden Element 25 während eines
längeren
Zeitraums führen
kann. Als Ergebnis hiervon entsteht auf nachteilige Weise ein Problem, wie
etwa ein Bruch zwischen der Elektrode 26 des lichtemittierenden
Elements 25 und der Leiterschicht 27. Dadurch
wird es schwierig, bei der lichtemittierenden Vorrichtung eine längere Betriebsdauer
zu erreichen.
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Zusätzlich ist
in den letzten Jahren von lichtemittierenden Vorrichtungen eine
weitere Steigerung der Strahlungsintensität gefordert worden. Bei der
lichtemittierenden Vorrichtung 30 gemäß dem drit ten Stand der Technik
wird jedoch, wenn die Amperezahl eines in das lichtemittierende
Element 35 eingegebenen Stroms zur Verstärkung der
Strahlungslichtintensität
erhöht
wird, die Lichtemissionsintensität
des lichtemittierenden Elements 35 nicht im Verhältnis zur
Amperezahl des Stroms verbessert und neigt daher zu Schwankungen.
Dies macht es unmöglich,
eine stabile Strahlungsintensität
zu erhalten.
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Im
Detail wird, wenn die Amperezahl eines in das lichtemittierende
Element 35 eingegebenen Stroms zur Verstärkung der
Strahlungslichtintensität erhöht wird,
die Verbindungsstellentemperatur des lichtemittierenden Elements 35 erhöht, mit
dem Ergebnis, dass sich die Lichtemissionswirkungsgrad merklich
verschlechtert. Dadurch entsteht das Problem, dass die Strahlungsintensität, die proportional zu
einem eingegebenen Strom ist, nicht erhalten werden kann. Außerdem ergibt
sich dadurch das Problem, dass aufgrund von Schwankungen in der
Lichtemissionswellenlänge,
die aufgrund von Wärme
entstehen sollen, keine stabile Strahlungsintensität erhalten
werden kann.
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In
dem lichtdurchlässigen
Harz 33, das das lichtemittierende Element 35 abdeckt
und die fluoreszierenden Materialien 34 zum Durchführen einer Wellenlängenkonvertierung
mit dem aus dem lichtemittierenden Element 35 emittierten
Licht enthält,
besteht des Weiteren eine Wahrscheinlichkeit, dass das Licht, das
durch die fluoreszierenden Materialien 34 wellenlängenkonvertiert
wird, durch die anderen fluoreszierenden Materialien gestört wird,
wenn der Gehalt an fluoreszierenden Materialien 34 erhöht wird, um
die Wellenlängenkonvertierungseffizienz
zu verbessern. Dadurch wird es unmöglich gemacht, die Strahlungsintensität zu verstärken.
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Im
Gegensatz dazu wird, wenn der Gehalt an fluoreszierendem Material 34 gesenkt
wird, die Wellenlängenkonvertierungseffizienz
verringert, und somit kann kein Licht einer gewünschten Wellenlänge erhalten
werden. Als Ergebnis hiervon wird die Verstärkung der Strahlungsintensität unmöglich gemacht.
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Ferner
wird Wärme,
die aus dem lichtemittierenden Element 35 ausgeht, leicht
durch den Basiskörper 31 an
das Reflexionsteil 32 übertragen.
Dadurch erfährt
das Reflexionsteil 32 eine Wärmeausdehnung und wird infolgedessen
aufgrund der unterschiedlichen Wärmeausdehnung
zwischen dem Reflexionsteil 32 und dem Basiskörper 31 deformiert. Dadurch
entstehen die Probleme, dass der Strahlungswinkel schwankt und die
Strahlungsintensität verringert
wird.
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ZUSAMMENFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung ist im Hinblick auf die vorstehend beschriebenen Probleme
mit dem Stand der Technik gemacht worden, und dementsprechend ist es
ihr Ziel, einen Aufbau zum Unterbringen einer lichtemittierenden
Elementlagerung, eine lichtemittierende Vorrichtung und eine Beleuchtungsvorrichtung
zur Verfügung
zu stellen, denen es gelungen ist, ausgezeichnete Beleuchtungseigenschaften
vorzusehen, wie etwa axiale Leuchtkraft, Helligkeit und Farbwiedergabe,
durch eine Verbesserung des Wirkungsgrads der durch fluoreszierende
Materialien bewirkten Wellenlängenkonvertierung
zur Verstärkung
der optischen Leistung der lichtemittierende Vorrichtung und durch
Zulassen, dass aus einem lichtemittierenden Element emittiertes
Licht wirksam ausstrahlt.
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Ein
weiteres Ziel der Erfindung ist es, einen Aufbau zum Unterbringen
eines lichtemittierenden Elements, einer lichtemittierende Vorrichtung
und einer Beleuchtungsvorrichtung vorzusehen, denen es gelungen
ist, gewünschte
Strahlungseigenschaften über
einen längeren
Zeitraum stabil aufrechtzuerhalten, indem aus dem lichtemittierenden
Element ausgehende Wärme
erfolgreich zerstreut wurde.
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Die
Erfindung stellt einen Aufbau zur Unterbringung eines lichtemittierenden
Elements zur Verfügung,
mit:
einem Basiskörper
aus Keramik, der auf seiner oberen Oberfläche einen Befestigungsabschnitt
aufweist, um darauf ein lichtemittierendes Element zu befestigen;
einem
Rahmenkörper,
der mit dem Außenumfang der
oberen Oberfläche
des Basiskörpers
so verbunden ist, dass er den Befestigungsabschnitt umgibt, dessen
Innenumfangsfläche
zu einer Reflexionsfläche
zum Reflektieren von aus dem lichtemittierenden Element emittiertem
Licht geformt ist; und
einem Verdrahtungsleiter, dessen eines
Ende auf der oberen Oberfläche
des Basiskörpers
so ausgebildet ist, dass es mit einer Elektrode des lichtemittierenden Elements
elektrisch verbunden ist, und dessen anderes Ende nach außen zu einer
Seiten- oder unteren Fläche
des Basiskörpers
geführt
ist,
wobei der Basiskörper
so entworfen ist, dass in der Keramik enthaltene Kristallkörner in
einem durchschnittlichen Teilchendurchmesserbereich von 1 bis 5 μm liegen.
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Die
Erfindung sieht eine lichtemittierende Vorrichtung vor, mit:
dem
vorstehend beschriebenen Aufbau; und
einem lichtemittierenden
Element, das auf dem Befestigungsabschnitt angebracht und mit dem
Verdrahtungsleiter elektrisch verbunden ist.
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In
der Erfindung umfasst die lichtemittierende Vorrichtung ferner ein
lichtdurchlässiges
Bauteil, das in dem Rahmenkörper
angeordnet ist, um das lichtemittierende Element zu bedecken, welches
fluoreszierende Materialien zum Durchführen einer Wellenlängenkonvertierung
mit dem Licht, das aus dem lichtemittierenden Element emittiert
wird, enthält.
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In
der Erfindung wird ein Abstand zwischen einer oberen Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils und einer aktiven Schicht des lichtemittierenden Elements
in einem Bereich von 0,1 bis 0,8 mm gehalten.
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In
der Erfindung ist das eine Ende des Verdrahtungsleiters als Leiterschicht
entworfen, mit der das lichtemittierende Element durch ein leitendes Klebemittel
elektrisch verbunden ist, und eine Ausbauchung ist aus einem isolierenden
Material um die Leiterschicht herum ausgebildet.
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In
der Erfindung ist die Leiterschicht so konfiguriert, dass die Leiterschicht
innerhalb eines Außenumfangs
des lichtemittierenden Elements liegt.
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In
der Erfindung ist die Ausbauchung so geformt, dass ihre Seitenflächen sich
allmählich
mit wachsender Nähe
zum Basiskörper
geneigt nach außen
erstrecken.
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In
der Erfindung ist das eine Ende des Verdrahtungsleiters als Leiterschicht
entworfen, mit der das lichtemittierende Element durch ein leitendes Klebemittel
elektrisch verbunden ist, und eine Ausbauchung ist in einem Teil
einer oberen Oberfläche der
Leiterschicht ausgebildet, welcher Teil innerhalb des Außenumfangs
des lichtemittierenden Elements liegt.
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In
der Erfindung steht der Befestigungsabschnitt von der oberen Oberfläche des
Basiskörpers vor.
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In
der Erfindung ist der vorstehende Befestigungsabschnitt so geformt,
dass sich seine Seitenflächen
allmählich
mit wachsender Nähe
zum Basiskörper
geneigt nach außen
erstrecken.
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In
der Erfindung steht der Befestigungsabschnitt von der oberen Oberfläche des
Basiskörpers vor,
eine aktive Schicht des lichtemittierenden Elements weist ein höheres Niveau
auf als ein unteres Ende der Reflexionsfläche und das lichtdurchlässige Bauteil
ist so angeordnet, dass ein Abstand zwischen seiner oberen Oberfläche und
der lichtemittierenden Sektion in einem Bereich von 0,1 bis 0,5
mm gehalten wird.
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In
der Erfindung ist das lichtdurchlässige Bauteil so entworfen,
dass sein Mittelabschnitt im arithmetischen Durchschnitt der Oberflächenrauhigkeit
größer ist
als sein Außenumfangsabschnitt.
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In
der Erfindung steht der Befestigungsabschnitt von der oberen Oberfläche des
Basiskörpers vor
und auf einer oberen Oberfläche
des Befestigungsabschnitts ist eine Leiterschicht ausgebildet, die
aus dem einen Ende des Verdrahtungsleiters gemacht ist und mit der
das lichtemittierende Element durch ein leitendes Klebemittel elektrisch
verbunden ist, und eine Ausbauchung ist aus einem isolierenden Material
um die Leiterschicht herum ausgebildet.
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In
der Erfindung ist die Leiterschicht so konfiguriert, dass die Leiterschicht
innerhalb eines Außenumfangs
des lichtemittierenden Elements liegt.
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In
der Erfindung ist die Ausbauchung so geformt, dass sich ihre Seitenflächen allmählich mit wachsender
Nähe zum
Basiskörper
geneigt nach außen
erstrecken.
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Die
Erfindung sieht eine lichtemittierende Vorrichtung vor, mit: einem
Basiskörper,
der plattenartig geformt und aus Keramik hergestellt ist;
einem
lichtemittierenden Element und
einem Reflexionsteil, das mit
einer oberen Oberfläche
des Basiskörpers
verbunden ist, der in der Mitte seiner oberen Hauptoberfläche einen
konvexen Befestigungsabschnitt aufweist, um darauf das lichtemittierende
Element anzubringen, und des Weiteren an einem Außenumfang
seiner oberen Hauptoberfläche
einen Seitenwandabschnitt aufweist, der so geformt ist, dass er
den Befestigungsabschnitt umgibt, wobei eine Innenumfangsfläche dieses
Seitenwandabschnitts in eine Reflexionsfläche zum Reflektieren von Licht,
das aus dem lichtemittierenden Element emittiert wird, geformt ist,
wobei der Basiskörper
so ausgebildet ist, dass Kristallkörner, die in der Keramik enthalten
sind, in einem durchschnittlichen Teilchendurchmesserbereich von
1 bis 5 μm
liegen.
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In
der Erfindung umfasst die lichtemittierende Vorrichtung ferner ein
lichtdurchlässiges
Bauteil, das innerhalb des Seitenwandabschnitts angeordnet ist,
um das lichtemittierende Element zu bedecken, das fluoreszierende
Materialien enthält,
um eine Wellenlängenkonvertierung
mit dem Licht, das aus dem lichtemittierenden Element emittiert
wird, durchzuführen.
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In
der Erfindung ist das lichtdurchlässige Bauteil so angeordnet,
dass ein Abstand zwischen seiner oberen Oberfläche und der lichtemittierenden Sektion
in einem Bereich von 0,1 bis 0,5 mm gehalten wird.
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In
der Erfindung ist der Befestigungsabschnitt in einer konvexen Form
ausgebildet.
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In
der Erfindung weist der Basiskörper
einen Verdrahtungsleiter auf, der so ausgebildet ist, dass er sich
von seiner oberen Oberfläche
zur Außenfläche erstreckt,
das Reflexionsteil weist um den Befestigungsabschnitt herum ein
Durchgangsloch auf, das von der oberen Hauptfläche zu einer unteren Hauptfläche davon
ganz durchgebohrt ist, um unter der optischen Weglinie zu liegen,
und eine Elektrode des lichtemittierenden Elements und der auf der
oberen Oberfläche
des Basiskörpers
geformte Verdrahtungsleiter sind mittels eines Drahts, der durch
das Durchgangsloch eingeführt
ist, miteinander elektrisch verbunden.
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In
der Erfindung ist das Durchgangsloch mit einer isolierenden Paste
gefüllt,
die isolierende, lichtreflektierende Teilchen enthält.
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Die
Erfindung stellt eine Beleuchtungsvorrichtung zur Verfügung, die
durch Einrichten der vorstehend beschriebenen lichtemittierenden
Vorrichtung in einer vorgegebenen Anordnung aufgebaut ist.
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Gemäß der Erfindung
ist der Basiskörper
so entworfen, dass in der Keramik enthaltene Kristallkörner in
einem durchschnittlichen Teil chendurchmesserbereich von 1 bis 5 μm liegen.
Daher ist die Dichte der Kristallkörner so groß, dass die Zwischenkorngrenze
und Zwischenräume
extrem klein sind, und der Anteil der in dem Oberflächenteil
des Basiskörpers
vorhandenen Kristallkörner
erhöht
ist. In der vorliegenden Konstruktion kann dadurch verhindert werden,
dass das aus dem lichtemittierenden Element emittierte Licht den
Weg in den Basiskörper
findet, und dadurch wird das Reflexionsvermögen verbessert. Als Ergebnis
hiervon kann die optische Leistung der lichtemittierenden Vorrichtung
erhöht
werden.
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Da
eine korrekte Menge an Unebenheiten auf der Oberfläche des
Basiskörpers
wegen der in dem Oberflächenteil
des Basiskörpers
vorhandenen hochdichten Kristallkörper entsteht, ist es des Weiteren
möglich,
eine mäßige diffuse
Reflexion des aus dem lichtemittierenden Element emittierten Lichts
zu bewirken und dadurch die Anzahl der fluoreszierenden Materialien,
die der Lichtbestrahlung unterworfen werden, zu erhöhen. Als
Ergebnis hiervon kann der Wellenlängenkonvertierungswirkungsgrad
erhöht werden,
daher können
die optische Leistung, Helligkeit und Farbwiedergabe verbessert
werden.
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Da
der Basiskörper
aus hochdichten Kristallkörnern
zusammengesetzt ist, folgt ferner, dass die Wärmeleitfähigkeit des Basiskörpers verbessert
ist und somit aus dem lichtemittierenden Element ausgehende Wärme durch
den Basiskörper
nach außen mit
großer
Effizienz zerstreut werden kann. Dadurch ist es möglich, eine
wärmeinduzierte
Verschlechterung in der Lichtemissionseffizienz des lichtemittierenden
Elements wirksam zu verhindern, dadurch kann eine Verringerung der
optischen Leistung der lichtemittierenden Vorrichtung vermieden
werden.
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Gemäß der Erfindung
weist die lichtemittierende Vorrichtung den Aufbau zum Unterbringen
des lichtemittierenden Elements der Erfin dung und das lichtemittierende
Element auf, das auf dem Befestigungsabschnitt angebracht und mit
dem Verdrahtungsleiter elektrisch verbunden ist. Daher kann das aus
dem lichtemittierenden Element emittierte Licht wirksam reflektiert
werden, und die Anzahl der fluoreszierenden Materialien, die einer
Erregung unterworfen werden, wird erhöht, dadurch können Beleuchtungseigenschaften,
wie etwa optische Leistung, Helligkeit und Farbwiedergabe, verbessert
werden.
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Gemäß der Erfindung
wird der Abstand zwischen der oberen Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils
und der lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden Elements
bevorzugt in einem Bereich von 0,1 bis 0,8 mm gehalten. Daher kann
das aus dem lichtemittierenden Element emittierte Licht mit hoher
Effizienz von den in dem lichtdurchlässigen Bauteil enthaltenen
fluoreszierenden Materialien wellenlängenkonvertiert werden, und
das wellenlängenkonvertierte
Licht kann aus dem lichtdurchlässigen Bauteil
wirksam ausstrahlen gelassen werden, ohne durch von den fluoreszierenden
Materialien verursachte Störungen
beeinträchtigt
zu werden. Somit können
ausgezeichnete Beleuchtungseigenschaften wie etwa Helligkeit und
Farbwiedergabe erreicht werden.
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Gemäß der Erfindung
ist das eine Ende des Verdrahtungsleiters als Leiterschicht entworfen,
mit der das lichtemittierende Element durch das leitende Klebemittel
elektrisch verbunden ist. Um die Leiterschicht herum ist eine Ausbauchung
aus einem isolierenden Material ausgebildet. Daher kann mit der Ausbauchung
verhindert werden, dass sich das leitende Klebemittel nach außen aus
der Leiterschicht ausbreitet, dadurch erhält das leitende Klebemittel eine
gleichmäßige Dicke.
Dementsprechend kann das lichtemittierende Element waagerecht auf
der Leiterschicht angebracht werden. Als Ergebnis hiervon wird Licht
aus dem lichtemittierenden Element in einem gewünsch ten Ausfallwinkel emittiert
und das emittierte Licht wird dann von dem Rahmenkörper in einem
gewünschten
Strahlungswinkel reflektiert, um korrekt ausgestrahlt zu werden,
wodurch es möglich wird,
die Strahlungsintensität
des aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts zu
erhöhen.
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Da
das lichtemittierende Element auf der Leiterschicht waagerecht angebracht
werden kann, folgt des Weiteren, dass die aus dem lichtemittierenden Element
ausgehende Wärme
durch das leitende Klebemittel und den Basiskörper mit großer Effizienz nach
außen
zerstreut werden kann. Als Ergebnis hiervon kann die Temperatur
des lichtemittierenden Elements stabil aufrechterhalten werden,
dadurch kann die Strahlungsintensität des aus dem lichtemittierenden
Element emittierten Lichts mit großer Stabilität aufrechterhalten
werden.
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Ferner
kann wirksam verhindert werden, dass das aus dem lichtemittierenden
Element emittierte Licht durch die Ausbauchung auf das leitende Klebemittel
aufgebracht wird. Daher kommt es nie vor, dass das aus der lichtemittierenden
Vorrichtung emittierte Licht durch das leitende Klebemittel absorbiert
wird, und somit kann eine unerwünschte
Verringerung der Strahlungsintensität, Helligkeit und Farbwiedergabe
wirksam vermieden werden. Somit wird die lichtemittierende Vorrichtung
zur Verfügung
gestellt, die eine hohe Strahlungsintensität und ausgezeichnete Lichtemissionseigenschaften
bietet.
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Gemäß der Erfindung
ist die Leiterschicht so konfiguriert, dass sie innerhalb des Außenumfangs des
lichtemittierenden Elements liegt. Daher kann verhindert werden,
dass das leitende Klebemittel zum Verbinden der Leiterschicht mit
dem lichtemittierenden Element vor dem Bereich zwischen der Leiterschicht
und dem lichtemittierenden Element freiliegt, dies verhindert, dass
das aus dem lichtemittierenden Element emittierte Licht sehr wirksam
auf das leitende Klebemittel aufgebracht wird. Als Ergebnis hiervon
kommt es nie vor, dass das aus dem lichtemittierenden Element emittierte
Licht durch das leitende Klebemittel absorbiert oder davon als Licht
reflektiert wird, das eine niedrige Strahlungsintensität zeigt.
Die Strahlungsintensität
des aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts kann
dementsprechend hoch aufrechterhalten werden und es können eine
ausgezeichnete Helligkeit und Farbwiedergabe erzielt werden.
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Ein
anderer Vorteil besteht darin, dass selbst dann, wenn das aus dem
lichtemittierenden Element emittierte Licht Ultraviolettlicht ist,
das leitende Klebemittel keine Qualitätsminderung erfährt. Somit kann
die Bindungsstärke
zwischen der Leiterschicht und dem lichtemittierenden Element ausreichend hoch
bleiben, dadurch kann die dauerhafte Befestigung zwischen der Leiterschicht
und dem lichtemittierenden Element für einen längeren Zeitraum aufrechterhalten
werden. Als Ergebnis hiervon kann die elektrische Verbindung zwischen
der Elektrode des lichtemittierenden Elements und der Leiterschicht
für einen
längeren
Zeitraum sichergestellt werden. Dementsprechend kann die lichtemittierende
Vorrichtung eine längere
Betriebsdauer bieten.
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Gemäß der Erfindung
ist die Ausbauchung so geformt, dass ihre Seitenflächen sich
allmählich mit
wachsender Nähe
zum Basiskörper
geneigt nach außen
erstrecken. Daher ist es einfach, Luft, die in einem Eckabschnitt
zwischen den Seitenflächen
der Ausbauchung und der oberen Oberfläche des Basiskörpers vorhanden
ist, abzusaugen und zu verhindern, dass die Luft in dem Eckabschnitt
verbleibt. Dementsprechend kann wirksam verhindert werden, dass
eine Blase in dem leitenden Klebemittel und dem lichtdurchlässigen Bauteil
entsteht und durch die Ausdehnung von Luft in der Blase aufgrund
von Temperaturänderung
oder dergleichen ein Abblättern oder
ein Riss verursacht wird. Außerdem
ist es möglich,
Licht auf den äußeren geneigten
Seitenflächen der
Ausbauchung gut nach oben zu reflektieren und den Lichtemissionswirkungsgrad
zu verbessern.
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Gemäß der Erfindung
ist das eine Ende des Verdrahtungsleiters als Leiterschicht entworfen,
mit der das lichtemittierende Element durch ein leitendes Klebemittel
elektrisch verbunden ist. Die Ausbauchung ist in dem Teil einer
oberen Oberfläche
der Leiterschicht ausgebildet, welches Teil innerhalb des Außenumfangs
des lichtemittierenden Elements liegt. Daher kann mit dieser Ausbauchung
das lichtemittierende Element auf ein höheres Niveau als die Leiterschicht
gehoben werden, wodurch unweigerlich eine Lücke zwischen der unteren Oberfläche des lichtemittierenden
Elements und der oberen Oberfläche
der Leiterschicht entsteht. Daher kommt es nie vor, dass das Gewicht
des lichtemittierenden Elements das leitende Klebemittel aus der
Leiterschicht hinauspresst, und somit wird das leitende Klebemittel in
gleichmäßiger Dicke
auf die Leiterschicht aufgebracht. Dementsprechend kann das lichtemittierende Element
waagerecht auf der Leiterschicht angebracht werden. Als Ergebnis
hiervon wird Licht aus dem lichtemittierenden Element in einem gewünschten
Ausfallwinkel emittiert und das emittierte Licht wird dann von dem
Rahmenkörper
in einem gewünschten
Strahlungswinkel reflektiert, so dass es korrekt ausstrahlt, wodurch
ermöglicht
wird, die Strahlungsintensität
des aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts zu
erhöhen.
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Da
das leitende Klebemittel in gleichmäßiger Dicke auf die Leiterschicht
aufgebracht wird, ist es möglich,
das lichtemittierende Element waagerecht auf der Leiterschicht anzubringen.
Somit kann die aus dem lichtemittierenden Element ausgehende Wärme durch
das leitende Klebemittel und den Basiskörper nach außen mit
hoher Effi zienz zerstreut werden. Als Ergebnis hiervon kann die
Temperatur des lichtemittierenden Elements stabil aufrechterhalten
werden, dadurch kann die Strahlungsintensität des aus dem lichtemittierenden
Element emittierten Lichts stabil hoch aufrechterhalten werden.
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Da
wirksam verhindert wird, dass das leitende Klebemittel aus dem Außenumfang
des lichtemittierenden Elements fließt, bleibt es ferner unter
dem lichtemittierenden Element. Dadurch kann verhindert werden,
dass das aus dem lichtemittierenden Element emittierte Licht durch
aus dem Außenumfang des
lichtemittierenden Elements nach außen fließendes leitendes Klebemittel
absorbiert wird. Als Ergebnis hiervon wird die lichtemittierende
Vorrichtung zur Verfügung
gestellt, die eine hohe Strahlungsintensität und ausgezeichnete optische
Eigenschaften, wie etwa Helligkeit und Farbwiedergabe, bietet.
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Da
der Befestigungsabschnitt so geformt ist, dass er vorsteht, folgt
gemäß der Erfindung
daraus, dass unweigerlich eine Isolierung zwischen dem Befestigungsabschnitt
und dem unteren Ende des Rahmenkörpers
vorgesehen ist. Dadurch kann das untere Ende des Rahmenkörpers nahe
an den Befestigungsabschnitt, in der Ebene gesehen, gebracht werden
und dadurch kann das aus dem lichtemittierenden Element emittierte
Licht von der Reflexionsfläche
des Rahmenkörpers
zufrieden stellender reflektieren gelassen werden.
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Gemäß der Erfindung
ist der vorstehende Befestigungsabschnitt so geformt, dass sich
seine Seitenflächen
allmählich
mit wachsender Nähe
zum Basiskörper
geneigt nach außen
erstrecken. Dadurch ist es möglich,
das Diffusionsvermögen
von Wärme,
die aus dem lichtemittierenden Element ausgeht, zu verstärken und
Licht von der Seitenfläche des
vorstehenden Befestigungsabschnitts wirksam nach oben reflektieren
zu lassen. Als Ergebnis hiervon kann der Lichtemissionswirkungsgrad
des lichtemittierenden Elements ebenso wie der Wellenlängenkonvertierungswirkungsgrad
der fluoreszierenden Materialien erhöht werden und ferner kann das aus
dem lichtemittierenden Element oder den fluoreszierenden Materialien
emittierte Licht wirksam nach oben reflektiert werden. Dadurch kann
eine Lichtausgabe mit hoher Strahlungsintensität während eines längeren Zeitraums
erzielt werden.
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Gemäß der Erfindung
weist die lichtemittierende Sektion des lichtemittierenden Elements
ein höheres
Niveau auf als das untere Ende der Reflexionsfläche und das lichtdurchlässige Bauteil
ist so angeordnet, dass der Abstand zwischen seiner oberen Oberfläche und
der lichtemittierenden Sektion in einem Bereich von 0,1 bis 0,5
mm gehalten wird. Somit kann von den Lichtstrahlen, die aus dem
lichtemittierenden Element emittiert werden, derjenige, der direkt
aus der oberen Öffnung
des Rahmenkörpers ausstrahlen
gelassen wird, ohne von der Reflexionsfläche reflektiert zu werden,
eine extrem hohe Intensität
haben. Das heißt,
das aus dem lichtemittierenden Element emittierte Licht kann mit
hoher Effizienz durch die fluoreszierenden Materialien wellenlängenkonvertiert
werden, die in dem Teil des lichtdurchlässigen Bauteils vorgegebener
Dicke enthalten sind, das über
der lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden Elements angeordnet
ist, und dann kann das wellenlängenkonvertierte
Licht direkt aus dem lichtdurchlässigen
Bauteil austreten gelassen werden, ohne durch eine Störung beeinträchtigt zu
werden, die von den fluoreszierenden Materialien verursacht wird.
Als Ergebnis hiervon kann die lichtemittierende Vorrichtung eine
erhöhte
Strahlungsintensität und
ausgezeichnete optische Eigenschaften, wie etwa axiale Leuchtkraft,
Helligkeit und Farbwiedergabe, vorsehen.
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Selbst
wenn Wärme,
die aus dem lichtemittierenden Element ausgeht, zum Basiskörper übertragen
wird, da der Befestigungsabschnitt so geformt ist, dass er vorsteht,
kann ein Abstand zwischen dem Be festigungsabschnitt und dem Rahmenkörper gesichert
werden, der so lang wie möglich
ist, und der Kontaktbereich zwischen dem vorstehenden Teil des Basiskörpers und
dem lichtdurchlässigen
Bauteil vergrößert werden,
wodurch die Wärmezerstreuungseigenschaft
verbessert wird. Somit kann die Wärmeübertragung auf den Rahmenkörper wirksam
verhindert werden. Als Ergebnis hiervon kann der Rahmenkörper vor
Verformung aufgrund der unterschiedlichen Wärmeausdehnung zwischen dem
Rahmenkörper
und dem Basiskörper
wirksam geschützt
werden.
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Gemäß der Erfindung
ist das lichtdurchlässige
Bauteil vorzugsweise so entworfen, dass sein Mittelabschnitt im
arithmetischen Durchschnitt der Oberflächenrauhigkeit größer ist
als sein Außenumfangsabschnitt.
Dies unterstützt
die Verringerung der Differenz in der Strahlungsintensität zwischen
dem Licht, das aus dem Mittelabschnitt austritt, und dem Licht, das
aus dem Außenumfangsabschnitt
in dem lichtdurchlässigen
Bauteil austritt. Insbesondere weist das Licht, das aus dem lichtemittierenden
Element emittiert und dann direkt aus dem Mittelabschnitt der Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils ausgestrahlt worden ist, ohne von dem Rahmenkörper oder dergleichen
reflektiert zu werden, eine hohe Intensität auf. Dieses Licht wird durch
eine raue Oberfläche im
Mittelabschnitt der Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils geeignet zerstreut, so dass seine Intensität leicht
verringert sein kann. Auf diese Weise kann die Intensität des Lichts,
das aus dem Mittelabschnitt der Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils
emittiert wird, an eine niedrige Intensität des Lichts, das aus dem Außenumfangsabschnitt
der Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils ausgestrahlt worden ist, nachdem es von dem Reflexionsteil
reflektiert wurde, angenähert
werden. Dadurch kann der Unterschied in der Strahlungsintensität zwischen
dem Mittelabschnitt und dem Außenumfangsabschnitt
in dem lichtdurchlässigen
Bauteil verringert werden. Als Ergebnis kann die lichtemittierende
Vorrichtung gleichmäßiges Licht
in einem breiteren Bereich emittieren. Des Weiteren ist es möglich, ein
grelles Leuchten, d. h. ein Phänomen,
bei dem das menschliche Auge schmerzt, das aus der Konzentrierung
der Strahlungsintensität
in einem bestimmten Teil der lichtemittierenden Oberfläche herrührt, zu
vermeiden. Somit können
nachteilige Auswirkungen auf das menschliche Auge minimiert werden.
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Gemäß der Erfindung
steht der Befestigungsabschnitt von der oberen Oberfläche des
Basiskörpers
vor und auf einer oberen Oberfläche
des Befestigungsabschnitts ist eine Leiterschicht ausgebildet, die
aus dem einen Ende des Verdrahtungsleiters gemacht ist und mit der
das lichtemittierende Element durch ein leitendes Klebemittel elektrisch verbunden
ist, und eine Ausbauchung aus einem isolierenden Material ist um
die Leiterschicht herum ausgebildet. Daher kann das Licht, das lateral
oder schräg
nach unten aus der Seite des lichtemittierenden Elements emittiert
worden ist, von der Reflexionsfläche
des Rahmenkörpers
zufrieden stellend reflektiert werden. Somit kann das Licht von
dem Rahmenkörper
in einem gewünschten
Strahlungswinkel reflektiert werden, so dass es zufrieden stellend
ausstrahlt, ohne von dem Verbindungsabschnitt zwischen dem Rahmenkörper und
dem Basiskörper oder
der Oberfläche
des Basiskörpers
absorbiert zu werden. Als Ergebnis hiervon kann die Strahlungsintensität des aus
der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts stabil hoch
aufrechterhalten werden.
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Da
der Befestigungsabschnitt so ausgebildet ist, dass er vorsteht,
folgt daraus, dass eine Isolierung zwischen dem Befestigungsabschnitt
und dem unteren Ende des Reflexionsteils unweigerlich vorgesehen
ist. Dies ermöglicht
es, das untere Ende des Rahmenkörpers
nahe an den Befestigungsabschnitt, in der Ebene gesehen, zu bringen
und dadurch das aus dem lichtemittierenden Element emittierte Licht von
der Reflexionsfläche
des Rahmenkörpers
zufrieden stellender reflektieren zu lassen.
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Des
Weiteren kann mit der Ausbauchung aus isolierendem Material verhindert
werden, dass sich das leitende Klebemittel aus der Leiterschicht ausbreitet,
daher weist das leitende Klebemittel eine gleichmäßige Dicke
auf. Dementsprechend kann das lichtemittierende Element waagerecht
auf der Leiterschicht angebracht werden. Als Ergebnis hiervon wird
Licht aus dem lichtemittierenden Element in einem gewünschten
Ausfallwinkel emittiert und das emittierte Licht wird dann von dem
Rahmenkörper
in einem gewünschten
Strahlungswinkel reflektiert, so dass es korrekt ausstrahlt, wodurch
es ermöglicht wird,
die Strahlungsintensität
des aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts zu
erhöhen.
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Da
das lichtemittierende Element waagerecht auf der Leiterschicht angebracht
werden kann, folgt des Weiteren daraus, dass die aus dem lichtemittierenden
Element ausgehende Wärme
durch das leitende Klebemittel und den Basiskörper nach außen mit
hoher Effizienz zerstreut werden kann. Als Ergebnis hiervon kann
die Temperatur des lichtemittierenden Elements stabil bewahrt werden;
daher kann die Strahlungsintensität des aus dem lichtemittierenden
Element emittierten Lichts stabil hoch aufrechterhalten werden.
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Des
Weiteren kann wirksam verhindert werden, dass das aus dem lichtemittierenden
Element emittierte Licht durch die Ausbauchung auf das leitende
Klebemittel aufgebracht wird. Daher kommt es nie vor, dass das aus
der lichtemittierenden Vorrichtung emittierte Licht durch das leitende
Klebemittel absorbiert wird, und somit kann eine unerwünschte Verringerung
der Strahlungsintensität,
Helligkeit und Farbwiedergabe wirksam vermieden werden. Damit wird
die lichtemittierende Vorrichtung zur Verfügung gestellt, die hohe Strah lungsintensität und ausgezeichnete
Lichtemissionseigenschaften bietet.
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Gemäß der Erfindung
liegt die Leiterschicht innerhalb des Außenumfangs des lichtemittierenden Elements.
Auf diese Weise kann verhindert werden, dass das Klebemittel zum
Verbinden der Leiterschicht mit dem lichtemittierenden Element vor
dem Bereich zwischen der Leiterschicht und dem lichtemittierenden
Element freiliegt. Daher kann sehr wirksam verhindert werden, dass
das aus dem lichtemittierenden Element emittierte Licht auf das
leitende Klebemittel aufgebracht wird. Als Ergebnis hievon kommt
es nie vor, dass das aus dem lichtemittierenden Element emittierte
Licht durch das leitende Klebemittel absorbiert oder davon als Licht,
das eine niedrige Strahlungsintensität zeigt, reflektiert wird. Die
Strahlungsintensität
des aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts kann
dementsprechend hoch sein und es lassen sich eine ausgezeichnete
Helligkeit und Farbwiedergabe erzielen.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass selbst dann, wenn das aus dem
lichtemittierenden Element emittierte Licht Ultraviolettlicht ist,
das leitende Klebemittel keine Qualitätsminderung erfährt. Somit kann
die Stärke
der Verbindung zwischen der Leiterschicht und dem lichtemittierenden
Element ausreichend hoch beibehalten werden; daher kann die dauerhafte
Befestigung zwischen der Leiterschicht und dem lichtemittierenden
Element für
einen längeren Zeitraum
aufrechterhalten werden. Als Ergebnis hiervon kann die elektrische
Verbindung zwischen der Elektrode des lichtemittierenden Elements
und der Leiterschicht für
einen längeren
Zeitraum sichergestellt werden. Dementsprechend bietet die lichtemittierende
Vorrichtung eine längere
Betriebsdauer.
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Gemäß der Erfindung
ist die Ausbauchung so geformt, dass ihre Seitenflächen sich
allmählich schräg nach außen mit
zunehmender Nähe
zum Basiskörper
erstrecken. Dadurch ist es einfach, Luft, die in einem Eckabschnitt
zwischen den Seitenflächen der
Ausbauchung und der oberen Oberfläche des Befestigungsabschnitts
vorhanden ist, abzuziehen, und es wird verhindert, dass die Luft
in dem Eckabschnitt verbleibt. Dementsprechend kann wirksam verhindert
werden, dass eine Blase in dem leitenden Klebemittel und dem lichtdurchlässigen Bauteil
entsteht und ein Abblättern
oder ein Riss durch Luftausdehnung in der Blase aufgrund einer Temperaturveränderung
oder dergleichen verursacht wird. Außerdem ist es möglich, Licht
auf den äußeren schrägen Seitenflächen der
Ausbauchung gut nach oben zu reflektieren und den Lichtemissionswirkungsgrad
zu verbessern.
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Gemäß der Erfindung
weist die lichtemittierende Vorrichtung folgendes auf: einen Basiskörper, der
plattenartig geformt und aus Keramik hergestellt ist; das lichtemittierende
Element; das Reflexionsteil, das mit der oberen Oberfläche des
Basiskörpers
verbunden ist, der in der Mitte seiner oberen Hauptoberfläche den
Befestigungsabschnitt aufweist, um darauf das lichtemittierende
Element anzubringen, und des Weiteren an dem Außenumfang seiner oberen Hauptoberfläche den
Seitenwandabschnitt aufweist, der so geformt ist, dass er den Befestigungsabschnitt umgibt,
wobei die Innenumfangsfläche
dieses Seitenwandabschnitts zu der Reflexionsfläche zum Reflektieren von Licht,
das aus dem lichtemittierenden Element emittiert wird, geformt ist;
und das lichtdurchlässige
Bauteil, das innerhalb des Seitenwandabschnitts angeordnet ist,
um das lichtemittierende Element abzudecken, das fluoreszierende
Materialien enthält,
um eine Wellenlängenkonvertierung mit
dem Licht, das aus dem lichtemittierenden Element emittiert wird,
durchzuführen.
Das lichtdurchlässige
Bauteil ist so angeordnet, dass ein Abstand zwischen seiner oberen
Oberflä che
und der lichtemittierenden Sektion in einem Bereich von 0,1 bis
0,5 mm und dem Basiskörper
gehalten wird. Somit kann von den aus dem lichtemittierenden Element
emittierten Lichtstrahlen derjenige, der direkt aufwärts von dem
lichtemittierenden Element ausstrahlen gelassen wird, ohne von der
Reflexionsfläche
reflektiert zu werden, eine extrem hohe Intensität aufweisen. Das heißt, das
aus dem lichtemittierenden Element emittierte Licht kann mit hoher
Effizienz durch die fluoreszierenden Materialien wellenlängenkonvertiert
werden, die in jenem Teil des lichtdurchlässigen Bauteils von vorgegebener
Dicke enthalten sind, der sich über der
lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden Elements befindet,
und dann wird das wellenlängenkonvertierte
Licht direkt aus dem lichtdurchlässigen Bauteil
austreten gelassen, ohne durch eine von den fluoreszierenden Materialien
verursachte Störung beeinträchtigt zu
werden. Als Ergebnis hiervon kann die lichtemittierende Vorrichtung
eine erhöhte
Strahlungsintensität
und ausgezeichnete optische Eigenschaften, wie etwa axiale Leuchtkraft,
Helligkeit und Farbwiedergabe, zur Verfügung stellen.
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Des
Weiteren wird Wärme,
die aus dem lichtemittierenden Element ausgeht, leicht von dem Befestigungsabschnitt
zu dem Seitenwandabschnitt, die einteilig ausgebildet sind, übertragen.
Insbesondere, wenn das Reflexionsteil aus Metall hergestellt ist, kann
Wärme rascher
zu dem Seitenwandabschnitt übertragen
und dann zufrieden stellend von der Außenseite des Seitenwandabschnitts
nach außen
zerstreut werden. Somit kann das Reflexionsteil wirksam vor einer
Deformation aufgrund der unterschiedlichen Wärmeausdehnung zwischen dem
Reflexionsteil und dem Basiskörper
geschützt
werden; dadurch können
die gewünschten
Strahlungslichteigenschaften für
einen längeren
Zeitraum bewahrt werden.
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Ferner
ist das untere Ende der Reflexionsfläche auf oder unter der optischen
Weglinie, die die lichtemittierende Sektion, die am Ende des lichtemittierenden
Elements liegt, und der Ecke zwischen der oberen Oberfläche und
der Seitenfläche
des Befestigungsabschnitts angeordnet. Dadurch kann direktes Licht,
das seitlich oder nach unten aus dem lichtemittierenden Element
emittiert wird, von der Reflexionsfläche wirksam reflektieren gelassen
werden, wodurch eine extrem hohe Strahlungslichtintensität erzielt
wird.
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Gemäß der Erfindung
weist der Basiskörper einen
Verdrahtungsleiter auf, der so ausgebildet ist, dass er sich von
seiner oberen Oberfläche
zur Außenfläche erstreckt.
Das Reflexionsteil weist um den Befestigungsabschnitt herum ein
Durchgangsloch auf, das von seiner oberen Hauptfläche zu der
unteren Hauptfläche
ganz durchgebohrt ist, um unter der optischen Weglinie zu liegen.
Eine Elektrode des lichtemittierenden Elements und der auf der oberen Oberfläche des
Basiskörpers
ausgebildete Verdrahtungsleiter sind mittels eines Drahts, der durch
das Durchgangsloch eingeführt
ist, miteinander elektrisch verbunden. In dieser Konstruktion wird
aus dem lichtemittierenden Element emittiertes direktes Licht von der
Reflexionsfläche über dem
Durchgangsloch reflektiert, das in das Reflexionsteil zum Hineinführen des
Drahts gebohrt ist. Somit kann wirksam verhindert werden, dass das
direkte Licht in das Durchgangslicht geleitet und dort absorbiert
wird, wodurch die Strahlungslichtintensität erhöht wird.
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Jedoch
ist das lichtemittierende Element an seiner gesamten unteren Fläche mit
dem Befestigungsabschnitt des Reflexionsteils verbunden. Dadurch
ist es möglich,
die aus dem lichtemittierenden Element ausgehende Wärme zufrieden
stellend zum Reflexionsteil zu übertragen
und dadurch die Wärmezerstreuungseigenschaft
zu verbessern.
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Des
Weiteren kann wirksam unterbunden werden, dass Licht durch das Durchgangsloch
zum Einführen
des Drahts, welches Durchgangsloch in dem Reflexionsteil ausgebildet
ist, leckt und in den Basiskörper
absorbiert wird, indem der durchschnittliche Teilchendurchmesser
der in der Keramik enthaltenen Kristallkörner auf einen Bereich von
1 bis 5 μm festgelegt
wird, um das Reflexionsvermögen
des Basiskörpers
zu verbessern.
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Gemäß der Erfindung
ist das Durchgangsloch mit einer isolierenden Paste gefüllt, die
isolierende, lichtreflektierende Teilchen enthält. Auch wenn das aus dem lichtemittierenden
Element oder den fluoreszierenden Materialien emittierte Licht in
das Durchgangsloch gelenkt wird, kann das Licht auf diese Weise
effizient nach oben von den lichtreflektierenden Teilchen reflektiert
werden. Daher ist die lichtemittierende Vorrichtung imstande, zufrieden
stellende optische Eigenschaften, wie etwa hohe Strahlungsintensität, axiale
Leuchtkraft, Helligkeit und Farbwiedergabe, zu bieten.
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Gemäß der Erfindung
wird die erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung
konstruiert, indem die lichtemittierende Vorrichtung der Erfindung
in einer vorgegebenen Anordnung eingerichtet wird. In dieser Konstruktion
wird die Lichtemission durch Ausnutzen der Rekombination von Elektronen
in dem aus einem Halbleiter hergestellten lichtemittierenden Element
bewirkt. Somit wird eine kompakte Beleuchtungsvorrichtung zur Verfügung gestellt,
die im Hinblick auf Energieeinsparung und lange Betriebsdauer gegenüber einer
herkömmlichen
Beleuchtungsvorrichtung zum Bewirken einer Lichtemission durch elektrische
Entladung im Vorteil ist. Als Ergebnis hiervon kann eine Schwankung
in der mittleren Wellenlänge
des aus dem lichtemittierenden Element emittierten Lichts unterbunden
werden; daher gelingt es der Beleuchtungsvorrichtung, Licht mit
stabiler Strahlungslichtintensität
und stabilem Winkel (Leuchtkraftverteilung) über einen längeren Zeitraum auszustrahlen
und eine ungleiche Farbverteilung und unausgeglichene Beleuchtungsverteilung
auf einer zu bestrahlenden Oberfläche zu vermeiden.
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Durch
Aufbau der lichtemittierenden Vorrichtung der Erfindung als Lichtquelle
in einer vorgegebenen Anordnung, gefolgt durch Anordnung einer optischen
Komponente rund um die lichtemittierende Vorrichtung, die in einer
gegebenen Konfiguration, wie etwa einer Reflexionsvorrichtung, einer
optischen Linse oder einer Lichtstreuungslinse, optisch entworfen
ist, ist es ferner möglich,
eine Beleuchtungsvorrichtung zu realisieren, die geeignet ist, Licht mit
einer gegebenen Leuchtkraftverteilung zu emittieren.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Andere
und weitere Ziele, Merkmale und Vorteile der Erfindung werden aus
der folgenden detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
besser verständlich.
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1 ist
eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende Vorrichtung gemäß der ersten
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
2 ist
eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende Vorrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
3A ist eine vergrößerte Draufsicht, die ein Beispiel
für eine
Leiterschicht und eine Ausbauchung, die in der lichtemittierenden
Vorrichtung der Erfindung angeordnet sind, zeigt, und 3B ist eine vergrößerte Draufsicht, die ein anderes
Beispiel für eine
Leiterschicht und eine Ausbauchung zeigt, die in der lichtemittierenden
Vorrichtung der Erfindung angeordnet sind;
-
4 ist
eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende Vorrichtung gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
5 ist
eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende Vorrichtung gemäß einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
6 ist
eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende Vorrichtung gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
7 ist
eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende Vorrichtung gemäß einer
sechsten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
8 ist
eine Schnittansicht zur Erläuterung eines
Abstands zwischen einer oberen Oberfläche eines lichtdurchlässigen Bauteils
und einer aktiven Schicht, die in der lichtemittierenden Vorrichtung
der Erfindung angeordnet sind;
-
9 ist
eine Schnittansicht zur Erläuterung eines
Abstands zwischen einer oberen Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils
und einer aktiven Schicht, die in der lichtemittierenden Vorrichtung
der Erfindung angeordnet sind;
-
10 ist eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende
Vorrichtung gemäß einer
siebten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
11 ist eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende
Vorrichtung gemäß einer
achten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
12A ist eine vergrößerte Draufsicht, die ein Beispiel
für eine
Leiterschicht und eine Ausbauchung, die in der lichtemittierenden
Vorrichtung der Erfindung angeordnet sind, zeigt, und 12B ist eine vergrößerte Draufsicht, die ein anderes
Beispiel für
eine Leiterschicht und eine Ausbauchung zeigt, die in der lichtemittierenden
Vorrichtung der Erfindung angeordnet sind;
-
13A ist eine vergrößerte Draufsicht, die ein Beispiel
für eine
Leiterschicht und eine Ausbauchung, die in der lichtemittierenden
Vorrichtung der Erfindung angeordnet sind, zeigt, und 13B ist eine vergrößerte Draufsicht, die ein anderes
Beispiel für
eine Leiterschicht und eine Ausbauchung zeigt, die in der lichtemittierenden
Vorrichtung der Erfindung angeordnet sind;
-
14 ist eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende
Vorrichtung gemäß einer
neunten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
15A ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht,
die ein Beispiel für
eine Leiterschicht und eine Ausbauchung, die in der lichtemittierenden Vorrichtung
der Erfindung angeordnet sind, zeigt, und
-
15B ist eine vergrößerte perspektivische Ansicht,
die ein anderes Beispiel für
eine Leiterschicht und eine Ausbauchung zeigt, die in der lichtemittierenden
Vorrichtung der Erfindung angeordnet sind;
-
16A ist eine vergrößerte Draufsicht, die ein Beispiel
für eine
Leiterschicht und eine Ausbauchung, die in der lichtemittierenden
Vorrichtung gemäß der Erfindung
angeordnet sind, zeigt, und 16B ist
eine vergrößerte Draufsicht,
die ein anderes Beispiel für
eine Leiterschicht und eine Ausbauchung zeigt, die in der lichtemittierenden
Vorrichtung gemäß der Erfindung
angeordnet sind;
-
17 ist eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende
Vorrichtung gemäß einer
zehnten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
18 ist eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende
Vorrichtung gemäß einer
elften Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
19 ist eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende
Vorrichtung gemäß einer
zwölften
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
20 ist eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende
Vorrichtung gemäß einer
dreizehnten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
21 ist eine Schnittansicht zur Erläuterung
eines Abstands zwischen einer oberen Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils
und einer aktiven Schicht, die in der lichtemittierenden Vorrichtung
der Erfindung angeordnet sind;
-
22 ist eine Schnittansicht zur Erläuterung
eines Abstands zwischen einer oberen Oberfläche eines lichtdurchlässigen Bauteils
und einer aktiven Schicht, die in der lichtemittierenden Vorrichtung der
Erfindung angeordnet sind;
-
23 ist eine Draufsicht, die eine Beleuchtungsvorrichtung
gemäß einer
vierzehnten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
24 ist eine Schnittansicht einer in 23 gezeigten Beleuchtungsvorrichtung;
-
25 ist eine Draufsicht, die eine Beleuchtungsvorrichtung
gemäß einer
fünfzehnten
Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
26 ist eine Schnittansicht einer in 25 gezeigten Beleuchtungsvorrichtung;
-
27 ist eine Ansicht, die ein Ergebnis einer Intensitätsmessung
der lichtemittierenden Vorrichtung gemäß der ersten Ausführungsform
der Erfindung zeigt;
-
28 ist eine graphische Darstellung, die die Beziehung
zwischen der Lichtemissionsintensität und einem Abstand von der
oberen Oberfläche
eines lichtdurchlässigen
Bauteils und einer aktiven Schicht, die in der lichtemittierenden
Vorrichtung gemäß der sechsten
Ausführungsform
der Erfindung angeordnet ist, zeigt;
-
29 ist eine Schnittansicht, die eine Vielfalt
von optischen Weglinienmustern zeigt, wie sie in der in 19 gezeigten lichtemittierenden Vorrichtung zu
sehen sind;
-
30 ist eine graphische Darstellung, die die Beziehung
zwischen einer Länge
L des Befestigungsabschnitts, einem Abstand X zwischen einer oberen
Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils und einer aktiven Schicht und einer axialen Leuchtkraft
zeigt, wie sie in der lichtemittierenden Vorrichtung der Erfindung
gesehen wird.
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31 ist eine Schnittansicht einer lichtemittierenden
Vorrichtung gemäß dem ersten
Stand der Technik;
-
32 ist eine Schnittansicht eines Ausbaus zum Unterbringen
eines lichtemittierenden Elements gemäß dem zweiten Stand der Technik;
und
-
33 ist eine Schnittansicht einer lichtemittierenden
Vorrichtung gemäß dem dritten
Stand der Technik.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG
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Nun
werden nachstehend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen bevorzugte
Ausführungsformen
der Erfindung beschrieben.
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Nachstehend
folgt nun eine detaillierte Beschreibung eines Aufbaus zum Unterbringen
eines lichtemittierenden Elements (nachstehend einfach auch als „Aufbau" bezeichnet) und
einer lichtemittierenden Vorrichtung gemäß der Erfindung. 1 ist eine
Schnittansicht, die eine lichtemittierende Vorrichtung 41 gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung zeigt. Die lichtemittierende Vorrichtung 41 besteht
hauptsächlich
aus einem Basiskörper 42,
einem Rahmenkörper 43,
einem lichtemittierenden Element 44 und einem lichtdurchlässigen Bauteil 45, das
(nicht gezeigte) fluoreszierende Materialien enthält. Somit
kann die lichtemittierende Vorrichtung 41 aus dem lichtemittierenden
Element 44 emittiertes Licht nach außen abgeben.
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Der
die Erfindung verkörpernde
Aufbau weist den Basiskörper 42,
den Rahmenkörper 43,
einen (nicht gezeigten) Verdrahtungsleiter und das lichtdurchlässige Bauteil 45 auf.
Der Basiskörper 42 besteht
aus Keramik und weist auf seiner oberen Oberfläche einen Befestigungsabschnitt 42a auf,
um darauf das lichtemittierende Element 44 anzubringen. Der
Rahmenkörper 43 ist
mit dem Außenumfang
der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 42 verbunden, um
den Befestigungsabschnitt 42a zu umgeben. Des Weiteren
ist die Innenumfangsfläche
des Rahmenkörpers 43 zu
einer Reflexionsfläche 43a zum
Reflektieren von aus dem lichtemittierenden Element 44 emittiertem
Licht geformt. Das eine Ende des Verdrahtungsleiters ist auf der
oberen Oberfläche
des Basiskörpers 42 zur
elektrischen Verbindung mit der Elektrode des lichtemittierenden
Elements 44 ausgebildet, und sein anderes Ende führt zu einer
Seitenfläche
oder einer unteren Fläche
des Basiskörpers 42 hinaus.
Das lichtdurchlässige
Bauteil 45 ist in dem Rahmenkörper 43 angeordnet,
um das lichtemittierende Element 44 zu bedecken, und enthält fluoreszierende
Materialien zum Durchführen
einer Wellenlängenkonvertierung
mit dem aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierten
Licht.
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Der
Basiskörper 42 besteht
aus einem isolierenden Keramikmaterial, wie zum Beispiel einem Aluminiumoxid-Sinterkörper, einem
Aluminiumnitrid-Sinterkörper,
einem Mullit-Sinterkörper
oder Glaskeramik. Der Basiskörper 42 weist
auf seiner oberen Oberfläche
den Befestigungsabschnitt 42a auf, um darauf das lichtemittierende
Element 44 anzubringen, so dass es als Tragelement zum
Tragen des lichtemittierenden Elements 44 dienen kann.
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Des
Weiteren liegen in dem Basiskörper 42 die
keramischen Kristallkörner
in einem durchschnittlichen Teilchendurchmesserbereich von 1 bis
5 μm. Das
heißt,
die Dichte der Kristallkörner
ist so hoch, dass der Anteil der Kristallkörner, die in dem Oberflächenteil
des Basiskörpers 42 vorhanden
sind, erhöht ist.
Somit kann Licht, das den Weg zwischen den Kristallkörnern heraus
in den Basiskörper 42 findet, wirksam
ausgeschaltet werden, und das Reflexionsvermögen der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 42 ist
dementsprechend verbessert. Daher kann die optische Leistung der
lichtemittierenden Vorrichtung 41 verstärkt werden.
-
Ferner
ist die arithmetische durchschnittliche Rauhigkeit der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 42 von
einem solchen geeigneten Ausmaß,
dass das aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierte Licht
von der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 42 in
jede Richtung reflektieren gelassen wird. Als Ergebnis hiervon wird
die Anzahl der fluoreszierenden Materialien, die Licht abgeben,
nachdem sie durch das von der Innenumfangsfläche des Rahmenkörpers 43 reflektierte
Licht erregt wurden, erhöht.
Daher kann die optische Leistung, Helligkeit und Farbwiedergabe
der lichtemittierenden Vorrichtung 41 verstärkt werden.
-
Wenn
der durchschnittliche Teilchendurchmesser der keramischen Kristallkörner größer als
5 μm ist,
ist der Anteil der in dem Oberflä chenteil
des Basiskörpers 42 vorhandenen
Kristallkörner
verringert. Somit wird Licht, das den Weg aus den Kristallkörnern heraus
in den Basiskörper 42 findet,
verstärkt
und dementsprechend neigt das Reflexionsvermögen der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 42 dazu,
schwächer
zu werden. Da das aus dem lichtemittierenden Element 44 oder
den fluoreszierenden Materialien emittierte Licht nicht mit hoher
Effizienz von der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 42 reflektiert
werden kann, folgt als Ergebnis hiervon daraus, dass die optische
Leistung der lichtemittierenden Vorrichtung 41 zum Abnehmen
neigt. Wenn im Gegensatz dazu die durchschnittliche Teilchengröße der keramischen
Kristallkörner
kleiner als 1 μm
ist, ist die arithmetische durchschnittliche Rauhigkeit der oberen
Oberfläche
des Basiskörpers 42 verringert, und
somit ist das aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierte
Licht anfällig
dafür,
von der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 42 spiegelreflektiert
zu werden. Dies erschwert es, eine Reflektion in alle Richtungen
zu erzielen. Da die fluoreszierenden Materialien im Gegensatz zu
den in Spiegelreflexionsrichtung fluoreszierenden Materialien nicht
leicht erregt werden können,
folgt als Ergebnis hiervon daraus, dass hauptsächlich die in Spiegelreflexionsrichtung
fluoreszierenden Materialien für
eine Wellenlängenkonvertierung
verantwortlich sind, was zu einer schlechten Wellenlängenkonvertierungseffizienz führt. Dies
kann zu einer Verringerung der optischen Leistung der lichtemittierenden
Vorrichtung 41 führen.
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Des
Weiteren ist der Basiskörper 42 so
entworfen, dass die keramischen Kristallkörner in einem durchschnittlichen
Teilchendurchmesserbereich von 1 bis 5 μm liegen. Somit ist in dem Basiskörper 42 die Dichte
der Kristallkörner,
die eine hohe Wärmeleitfähigkeit
zeigen, so hoch, dass die Wärmeleitfähigkeit des
Basiskörpers 42 verstärkt ist.
Dadurch ist es möglich,
die aus dem lichtemittierenden Element 44 ausgehende Wärme durch
den Basiskörper 42 nach außen mit
hoher Effizienz zu zerstreuen. Damit kann eine durch Wärme herbeigeführ te Verschlechterung der
Lichtemissionseffizienz des lichtemittierenden Elements 44 erfolgreich
verhindert werden. Daher kann eine Verringerung der optischen Leistung
der lichtemittierenden Vorrichtung 41 wirksam vermieden werden.
-
Auf
dem Befestigungsabschnitt 42a ist der (nicht gezeigte)
Verdrahtungsleiter ausgebildet, mit dem das lichtemittierende Element 44 elektrisch
verbunden ist. Der Verdrahtungsleiter wird durch eine (nicht gezeigte)
Verdrahtungsschicht, die in dem Basiskörper 42 ausgebildet
ist, zur Außenfläche der lichtemittierenden
Vorrichtung 41 geführt,
um mit einer externen elektrischen Leiterplatte durch einen Anschluss,
der aus einem Hartlot oder einem Metallmaterial hergestellt ist,
verbunden zu werden. Dadurch wird eine elektrische Verbindung zwischen dem
lichtemittierenden Element 44 und der externen elektrischen
Schaltung hergestellt.
-
Die
Beispiele für
Einrichtungen zum Verbinden des lichtemittierenden Elements 44 mit
dem Verdrahtungsleiter umfassen ein Drahtverbindungsverfahren und
ein Flip-Chip-Verbindungsverfahren. Nach Maßgabe des ersteren wird eine
Verbindung durch Verwendung eines Drahts, wie etwa einer Au-Leitung
oder einer Al-Leitung, hergestellt. Nach Maßgabe des letzteren wird eine
Verbindung durch Verbinden einer auf der unteren Oberfläche des
lichtemittierenden Elements 44 ausgebildeten Elektrode mit
dem Verdrahtungsleiter durch solche Verbindungseinrichtungen wie
etwa einem Löthöcker aus Au-Zinn
(Sn)-Lötmetall,
Sn-Ag-Lötmetall, Sn-Ag-Cu-Lötmetall
oder Sn-Blei (Pb) oder einem Metalllöthöcker aus einem Metall, wie
zum Beispiel Au oder Ag, hergestellt. Für die Verbindung ist das Flip-Chip-Verbindungsverfahren
mehr zu bevorzugen. Durch Anwendung derartiger Verfahren kann der
Verdrahtungsleiter sofort unter dem lichtemittierenden Element 44 auf
der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 42 angeordnet
werden. Damit ist es nicht mehr notwendig, einen geson derten Bereich
für den
Verdrahtungsleiter rund um das lichtemittierende Element 44 auf
der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 42 zu
sichern. Daher kommt es nie vor, dass das aus dem lichtemittierenden
Element 44 emittierte Licht in diesem Verdrahtungsleiterbereich
des Basiskörpers 42 absorbiert
wird. Dementsprechend kann die Absenkung der optischen Strahlungsleistung wirksam
verhindert werden.
-
Der
Verdrahtungsleiter, der aus einer metallisierten Schicht aus dem
Pulver eines Metalls, wie zum Beispiel W, Mo, Mn, Cu oder Ag, ausgebildet
ist, ist auf der Oberfläche
von oder in dem Basiskörper 42 angeordnet.
Der Verdrahtungsleiter kann auch hergestellt werden, indem eine
Anschlussstelle aus einem Metall, wie zum Beispiel einer Fe-Ni-Co-Legierung,
im Basiskörper 42 verlegt
wird. In einer anderen Alternative kann der Verdrahtungsleiter hergestellt werden,
indem ein Eingabe-/Ausgabe-Anschluss eingepasst wird, der aus einem
Isolator ausgebildet ist, der einen Verdrahtungsleiter durch ein
in den Basiskörper 42 gebohrtes
Durchgangsloch führt.
-
Des
Weiteren wird es bevorzugt, dass bei dem Verdrahtungsleiter die
freiliegende Oberfläche mit
einem hoch-konosionsbeständigen
Metall, wie etwa Ni oder Au, in einer Dicke von 1 bis 20 μm beschichtet
ist. Dadurch kann der Verdrahtungsleiter wirksam gegen oxidative
Korrosion geschützt
werden und die Verbindung zwischen dem lichtemittierenden Element 44 und
dem Verdrahtungsleiter gestärkt
werden. Dementsprechend sollte die freiliegende Fläche des
Verdrahtungsleiters vorzugsweise nacheinander mit einer beispielsweise
1 bis 10 μm
dicken Ni-Plattierungsschicht und einer 0,1 bis 3 μm dicken
Au-Plattierungsschicht durch das elektrolytische Abscheidungsverfahren
oder das Abscheidungsverfahren ohne äußere Stromquelle beschichtet
werden.
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Auf
der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 42 ist
der Rahmenkörper 43 mittels
eines Bindematerials wie etwa Lötmetall,
einem Hartlotmaterial wie etwa Ag-Hartlot oder ein Epoxidharz-Klebemittel
angebracht. Der Rahmenkörper 43 weist
ein Durchgangsloch 43a, das so geformt ist, dass seine
obere Öffnung
größer als
seine untere Öffnung
ist, und auf seiner Innenumfangsfläche eine Reflexionsfläche 43b auf,
die imstande ist, das aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierte
Licht mit hohem Reflexionsvermögen
zu reflektieren. Die Innenumfangsfläche, die eine solche Reflexionsfläche aufweist,
wird folgendermaßen
erhalten. Beispielsweise wird zuerst der Rahmenkörper 43 aus einem
Metall mit hohem Reflexionsvermögen,
wie zum Beispiel Al, Ag, Au, Platin (Pt), Titan (Ti), Chrom (Cr)
oder Cu durch einen Schneidevorgang, einen Druckformungsvorgang oder
dergleichen Verfahren hergestellt. Dann wird seine Innenumfangsfläche durch
einen Poliervorgang, wie etwa elektrolytisches Polieren oder chemisches
Polieren, zu einer Reflexionsfläche
geglättet. Bei
einer Alternative wird zuerst der Rahmenkörper 43 aus einer
Cu-W-Legierung oder einer SUS (rostfreier Stahl)-Legierung hergestellt,
die eine ausgezeichnete Wetterfestigkeit und Feuchtigkeitsbeständigkeit
zeigt. Dann wird auf seiner Innenumfangsfläche ein dünner Metallfilm, wie etwa Al,
Ag oder Au, mittels Metallabscheidung oder Dampfabscheidung ausgebildet.
Wenn die Innenumfangsfläche
aus einem Metall, wie zum Beispiel Ag oder Cu, gefertigt ist, das
für eine
durch Oxidation entstandene Verfärbung
anfällig
ist, wird es bevorzugt, auf ihre Oberfläche Glas mit einem niedrigen
Schmelzpunkt, Sol-Gel-Glas, Silikonharz oder Epoxidharz zu laminieren,
das eine ausgezeichnete Übertragung
in Bereichen zeigt, die von Ultraviolettlicht bis zu sichtbarem
Licht reichen. Dadurch können
die Korrosionsbeständigkeit
und chemische Beständigkeit
oder Wetterfestigkeit der Innenumfangsfläche des Rahmenkörpers 43 verbessert
werden.
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Des
Weiteren ist eine arithmetische Durchschnittsrauhigkeit Ra oben
auf der Innenumfangsfläche
des Rahmenkörpers 43 vorzugsweise
auf 0,1 μm oder
weniger eingestellt. Dadurch kann das aus dem lichtemittierenden
Element 44 emittierte Licht zufrieden stellend von ihr
in Richtung des oberen Teils der lichtemittierenden Vorrichtung
reflektieren gelassen werden. Wenn Ra 0,1 μm übersteigt, kann das aus dem
lichtemittierenden Element 44 emittierte Licht nicht zufrieden
stellend von der Innenumfangsfläche des
Rahmenkörpers 43 in
Richtung des oberen Teils der lichtemittierenden Vorrichtung reflektiert
werden und zusätzlich
besteht die Tendenz, dass eine diffuse Reflexion in der lichtemittierenden
Vorrichtung 41 auftritt. Als Ergebnis hiervon kann der
Lichtverlust in der lichtemittierenden Vorrichtung 41 beträchtlich werden,
was zu Schwierigkeiten führt,
Licht in einem gewünschten
Strahlungswinkel zufrieden stellend ausstrahlen zu lassen.
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In
der Erfindung ist das lichtdurchlässige Bauteil 45 vorzugsweise
aus einem Material hergestellt, das sich hinsichtlich des Refraktionsindexes nicht
sehr von dem lichtemittierenden Element 44 unterscheidet
und ein ausgezeichnetes Übertragungsvermögen in Bereichen
zeigt, die von Ultraviolettlicht bis zu sichtbarem Licht reichen.
Beispielsweise ist das lichtdurchlässige Bauteil 45 bevorzugt
aus lichtdurchlässigem
Harz, wie zum Beispiel Silikonharz, Epoxidharz oder Harnstoffharz,
oder einem Glas mit niedrigem Schmelzpunkt oder Sol-Gel-Glas hergestellt.
Auf diese Weise kann ein Auftreten von Lichtreflexionsverlust, der
aus dem unterschiedlichen Refraktionsindex zwischen dem lichtdurchlässigen Bauteil 45 und
dem lichtemittierenden Element 44 herrührt, wirksam vermieden werden.
Somit gelingt es der lichtemittierenden Vorrichtung 41,
Licht sehr wirksam mit gewünschter
Strahlungsintensität
und Strahlungswinkelverteilung ausstrahlen zu lassen. Das lichtdurchlässige Bauteil 45,
wie es vorliegend gezeigt ist, wird gebildet, indem das Material
in dem Rah menkörper 43 geladen
wird, um das lichtemittierende Element 44 durch eine Einspeisungsvorrichtung,
wie etwa eine Ausgabevorrichtung, abzudecken, und darauf folgend
an ihm ein Wärmehärten in einem
Ofen durchgeführt
wird.
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Des
Weiteren weist das lichtdurchlässige Bauteil 45 einen
vorgegebenen Gehalt an anorganischen oder organischen fluoreszierenden
Materialien auf, die Licht von unterschiedlicher Farbe, wie etwa blau,
rot, grün
und gelb, individuell durch Rekombination von in ihnen vorhandenen
Elektronen abgeben, nachdem sie durch das aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierte
Licht erregt wurden. Dadurch kann Licht ausgegeben werden, das das
gewünschte Emissionsspektrum
und die gewünschte
Farbe aufweist.
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Des
Weiteren ist das lichtdurchlässige
Bauteil 45 vorzugsweise so angeordnet, dass ein Abstand
zwischen seiner oberen Oberfläche
und der lichtemittierenden Sektion 46 des lichtemittierenden Elements 44 im
Bereich zwischen 0,1 und 0,8 mm liegt. Auf diese Weise kann das
aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierte Licht
mit hoher Effizienz von den fluoreszierenden Materialien, die in
jenem Teil des lichtdurchlässigen
Bauteils 45 von vorgegebener Dicke enthalten sind, das
sich über
der lichtemittierenden Sektion 46 des lichtemittierenden
Elements 44 befindet, wellenlängenkonvertiert werden. Zusätzlich kann
das wellenlängenkonvertierte
Licht wirksam vor Störungen
geschützt
werden, die durch die fluoreszierenden Materialien verursacht werden, so
dass es effizient aus dem lichtdurchlässigen Bauteil 45 ausstrahlen
kann. Als Ergebnis hiervon ist die lichtdurchlässige Vorrichtung 41 imstande,
eine verbesserte optische Leistung und ausgezeichnete Beleuchtungseigenschaften,
wie etwa Helligkeit und Farbwiedergabe, vorzusehen.
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Wenn
der Abstand X zwischen der lichtemittierenden Sektion 46 des
lichtemittierenden Elements 44 und der oberen Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils 45 (siehe 1) länger als
0,8 mm ist, ist es, obwohl von den fluoreszierenden Materialien
diejenigen, die näher
an dem lichtemittierenden Element 44 vorhanden sind, imstande
sind, eine Wellenlängenkonvertierung
zufrieden stellend mit dem aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierten Licht
durchzuführen,
schwierig, das wellenlängenkonvertierte
Licht effizient aus dem lichtdurchlässigen Bauteil 45 austreten
zu lassen. Das heißt,
da der Weg des wellenlängenkonvertierten
Lichts durch die nahe der oberen Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils 45 vorhandenen
fluoreszierenden Materialien gestört wird, folgt daraus, dass
die Strahlung von Licht nach außen
nicht erfolgreich erzielt werden kann.
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Wenn
im Gegensatz dazu der Abstand X zwischen der lichtemittierenden
Sektion 46 des lichtemittierenden Elements 44 und
der oberen Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils 45 kürzer
ist als 0,1 mm, dann wird die Anzahl der fluoreszierenden Materialien,
die durch die Ausstrahlung von aus dem lichtemittierenden Element
44 emittiertem Licht erregt werden, verringert. Dies macht eine
wirksame Wellenlängenkonvertierung
schwierig. In diesem Fall besteht eine unerwünschte Zunahme der Menge an Licht
mit geringer Lichtstärke
und einer bestimmten Wellenlänge,
das durch das lichtdurchlässige
Bauteil 45 übertragen
wird, ohne eine Wellenlängenkonvertierung
zu erfahren, mit dem Ergebnis, dass eine zufrieden stellende optische
Leistung und ausgezeichnete Beleuchtungseigenschaften, wie etwa
Helligkeit und Farbwiedergabe, nicht erzielt werden können.
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Weiterhin
kann das lichtemittierende Element 44 aus irgendeinem beliebigen
Element ausgebildet sein, solange dieses Licht abgibt, das ein Emissionsenergiespektrum
mit einer Spitzenwellenlänge in
Bereichen von Ultraviolett bis Infrarot aufweist. Vom Standpunkt
der Emission von weißem
Licht oder Licht von unterschiedlichen Farben mit hoher Sichtbarkeit
wird es bevorzugt, ein Element zu verwenden, das nahes ultraviolettes
bis blaues Licht mit einer Wellenlänge im Bereich von 300 bis
500 nm abgibt. Beispielsweise ist ein Element bekannt, das durch Stapeln
einer Pufferschicht, einer n-Typ-Schicht, einer lichtemittierenden
Schicht und einer p-Typ-Schicht nacheinander auf einem Saphirsubstrat
hergestellt wird, wobei die lichtemittierende Schicht aus einem
Verbundhalbleiter auf Galliumnitrid-Basis, wie etwa GaN, GaAlN,
InGaN oder InGaAlN, oder aus einem Verbundhalbleiter auf Siliciumcarbid-Basis
oder ZnSe (Zinkselenid) besteht.
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2 ist
eine Schnittansicht, die die lichtemittierende Vorrichtung 50 gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung zeigt. Die lichtemittierende Vorrichtung 50 besteht
hauptsächlich
aus einem Basiskörper 51,
einem als Rahmenkörper
dienenden Reflexionsteil 52, einem lichtdurchlässigen Bauteil 53,
einer Leiterschicht 57 und einer Ausbauchung 59.
-
Ein
Aufbau zum Unterbringen eines lichtemittierenden Elements, das die
Erfindung verkörpert, umfasst
den Basiskörper 51,
das rahmenartige Reflexionsteil 52 und die Leiterschicht 57.
Der Basiskörper 51 weist
in der Mitte seiner oberen Oberfläche einen Befestigungsabschnitt 51a auf,
um darauf ein lichtemittierendes Element 55 anzubringen.
Das Reflexionsteil 52 ist an dem Außenumfang der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 51 angeordnet
und umgibt den Befestigungsabschnitt 51a. Die Leiterschicht 57 ist
auf dem Anbringungsteil 51a ausgebildet, mit welcher Leiterschicht
das lichtemittierende Element 55 durch ein leitendes Klebemittel 58 elektrisch
verbunden ist. Des Weiteren ist die Ausbauchung 59 in einem
Teil einer oberen Oberfläche
der Leiterschicht 57 ausgebildet, welcher Teil innerhalb
des Außenumfangs
des lichtemittierenden Elements 55 liegt. Es ist zu beachten,
dass in dem Aufbau ein Verdrahtungsleiter vorgesehen ist. Das eine
Ende des Verdrahtungsleiters ist auf der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 51 ausgebildet
und mit einer Elektrode des lichtemittierenden Elements 55 elektrisch
verbunden, und sein anderes Ende führt zu einer Seitenfläche oder
unteren Fläche
des Basiskörpers 51.
Das eine Ende des Verdrahtungsleiters ist als Leiterschicht 57 entworfen.
-
In
der Erfindung besteht der Basiskörper 51 aus
Keramik, wie etwa Aluminiumoxidkeramik, einem Aluminiumnitrid-Sinterkörper, einem
Mullit-Sinterkörper
oder Glaskeramik oder einem Harzmaterial wie zum Beispiel Epoxidharz.
Der Basiskörper 51 weist auf
seiner oberen Oberfläche
den Befestigungsabschnitt 51a auf, um daran das lichtemittierende
Element 55 anzubringen. Wenn der Basiskörper 51 aus Keramik
hergestellt ist, wie die erste Ausführungsform der Erfindung, wird
es bevorzugt, dass die keramischen Kristallkörner in einem durchschnittlichen Teilchendurchmesserbereich
von 1 μm
bis 5 μm
liegen.
-
Auf
dem Befestigungsabschnitt 51a ist die Leiterschicht 57 ausgebildet,
mit der das lichtemittierende Element 55 elektrisch verbunden
ist, um das lichtemittierende Element 55 fest auf dem Basiskörper 51 anzubringen.
Die Leiterschicht 57 wird durch eine (nicht gezeigte) Verdrahtungsschicht,
die in dem Basiskörper 51 ausgebildet
ist, zur Außenfläche der lichtemittierenden
Vorrichtung hinausgeführt.
Auf diesem Teil, der zur Außenfläche der
lichtemittierenden Vorrichtung, die mit einer externen elektrischen
Leiterplatte verbunden ist, hinausgeführt wird, wird eine elektrische
Verbindung zwischen dem lichtemittierenden Element 55 und
der externen elektrischen Schaltung hergestellt.
-
Wenn
der Basiskörper
aus Keramik hergestellt ist, ist auf seiner oberen Oberfläche die
Leiterschicht 57 durch Brennen einer Metallpaste aus W, Mo-Mn,
Cu oder Ag mit hoher Temperatur ausgebildet. Andererseits ist, wenn
der Basiskörper 51 aus
einem Harzmaterial hergestellt ist, eine geformte Anschlussstelle
aus einer Cu- oder Fe-Ni-Legierung
fest in dem Basiskörper 51 angeordnet.
Die Leiterschicht 57 ist auf diese Weise hergestellt.
-
Die
Ausbauchung 59 ist in dem Teil der oberen Oberfläche der
Leiterschicht 57 ausgebildet, der innerhalb des Außenumfangs
des lichtemittierenden Elements 55 liegt. Die Ausbauchung 59 kann
entweder aus einem leitenden Material oder einem isolierenden Material
hergestellt sein. Wenn die Ausbauchung 59 beispielsweise
aus isolierender Keramik hergestellt ist, ist die Ausbauchung 59 durch
Druckbeschichten einer keramischen Paste hergestellt, die vorrangig
aus einem Material besteht, das zur Ausbildung des Basiskörpers verwendet
wird, gefolgt von einem Brennen der keramischen Paste bei hoher Temperatur
zusammen mit der Metallpaste, aus der die Leiterschicht 57 geformt
wird. Wenn weiterhin der Basiskörper 51 beispielsweise
aus einem Harzmaterial hergestellt ist, wird die Ausbauchung 59 mittels Druckgießen unter
Verwendung desselben Materials, wie es für den Basiskörper 51 verwendet
wurde, hergestellt, und zwar gleichzeitig mit der Herstellung des Basiskörpers 51.
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Wenn
ein leitendes Material verwendet wird, wird die Ausbauchung 59 durch
Druckbeschichten einer Metallpaste auf die obere Oberfläche der
Leiterschicht 57, gefolgt von Brennen, hergestellt, oder
sie wird durch Erzeugen eines Vorsprungs in der Anschlussstelle
durch einen Schneidvorgang oder dergleichen Verfahren hergestellt.
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Wie
vorstehend beschrieben wurde, ist bei der Leiterschicht 57 die
Ausbauchung 59 in jenem Teil ihrer oberen Oberfläche ausgebildet, der
innerhalb des Außenumfangs
des lichtemittierenden Elements 55 liegt. Mit der Ausbauchung 59 kann
das lichtemittierende Element 55 auf eine höhere Ebene als
die Leiterschicht 57 gebracht werden, wodurch zwangsläufig eine
Lücke zwischen
der unteren Oberfläche
des lichtemittierenden Elements 55 und der oberen Oberfläche der
Leiterschicht 57 entsteht. Somit kommt es nie vor, dass
das Gewicht des lichtemittierenden Elements 55 ein leitendes
Klebemittel 58 aus der Leiterschicht 57 hinauspresst
und dadurch ist das leitende Klebemittel 58 von gleichmäßiger Dicke. Das
lichtemittierende Element 55 kann dementsprechend waagerecht
auf der Leiterschicht 57 angebracht werden. Als Ergebnis
davon wird Licht aus dem lichtemittierenden Element 55 in
einem gewünschten
Ausfallwinkel emittiert, und das emittierte Licht wird dann von
dem Reflexionsteil 52 in einem gewünschten Strahlungswinkel reflektiert,
um korrekt auszustrahlen, wodurch die Strahlungsintensität des aus
der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts erhöht werden
kann.
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Da
das leitende Klebemittel 58 gleichmäßig dick auf die Leiterschicht 57 aufgebracht
wird, ist es möglich,
das lichtemittierenden Element 55 waagerecht auf der Leiterschicht
anzubringen. Somit kann die aus dem lichtemittierenden Element 55 ausgehende
Wärme durch
das leitende Klebemittel 58 und den Basiskörper 51 mit
hoher Effizienz nach außen zerstreut
werden. Als Ergebnis hiervon kann die Temperatur des lichtemittierenden
Elements 55 stabil gehalten werden, daher kann die Strahlungsintensität des aus
dem lichtemittierenden Element 55 emittierten Lichts mit
Stabilität
hoch aufrechterhalten werden.
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Ferner
bleibt das leitende Klebemittel 58, das wirksam daran gehindert
wird, aus dem Außenumfang
des lichtemittierenden Elements 55 herauszufließen, unter
dem lichtemittierenden Element 55. Dadurch kann verhindert
werden, dass das aus dem lichtemittierenden Ele ment 55 emittierte
Licht durch das leitende Klebemittel 58, das aus dem Außenumfang
des lichtemittierenden Elements 55 herausfließt, absorbiert
wird. Als Ergebnis hiervon wird die lichtemittierende Vorrichtung 50 zur
Verfügung
gestellt, die eine hohe Strahlungsintensität und ausgezeichnete optische
Eigenschaften, wie zum Beispiel Helligkeit und Farbwiedergabe, bietet.
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Es
wird bevorzugt, dass die Ausbauchung 59 in einer Höhe von 0,01
mm bis 0,1 mm liegt. Auf diese Weise kann ein guter Meniskus des
leitenden Klebemittels 58 zwischen dem lichtemittierenden
Element 55 und der Leiterschicht 57 geschaffen
werden, wodurch das Ausfließen
des leitenden Klebemittels 58 wirksamer verhindert wird
und dadurch die Bindungsfestigkeit zwischen dem lichtemittierenden
Element 55 und der Leiterschicht 57 erhöht wird.
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Die 3A und 3B zeigen
vergrößerte Draufsichten
auf die Leiterschicht 57 und die Ausbauchung 59.
Wie beispielsweise in 3A gezeigt ist, werden mehrere
halbkugelige Ausbauchungen 59 in jenem Teil der oberen
Oberfläche
der Leiterschicht 57 ausgebildet, der innerhalb des Außenumfangs des
lichtemittierenden Elements 55 liegt. Bei der Alternative,
wie sie in 3B gezeigt ist, werden mehrere
rechteckige Ausbauchungen 59 in jenem Teil der oberen Oberfläche der
Leiterschicht 57 ausgebildet, die innerhalb des Außenumfangs
des lichtemittierenden Elements 55 liegt, so dass sie parallel
zu den Außenkanten
des lichtemittierenden Elements 55 sind. Wie in den 3A und 3B gezeigt
ist, kann durch Vorsehen mehrerer Ausbauchungen 59 zwangsläufig eine
Lücke zwischen
der unteren Oberfläche
des lichtemittierenden Elements 55 und der oberen Oberfläche der
Leiterschicht 57 erzeugt werden, und dadurch kann ein guter
Meniskus des leitenden Klebemittels 58 zwischen der oberen
Oberfläche der
Leiterschicht 57 und der unteren Oberfläche des lichtemittierenden
Elements 55 erzeugt werden. Vorliegend ist es wichtig,
dass die Ausbauchungen 59 gut ausbalanciert angeordnet
werden, so dass das lichtemittierende Element 55 waagerecht
zur Leiterschicht 57 bleibt. Durch Ausbilden der Ausbauchung 59 auf
der Leiterschicht 57, die einen kleineren Bereich als denjenigen
der unteren Oberfläche
des lichtemittierenden Elements 55 darstellt, selbst wenn
die untere Oberfläche
des lichtemittierenden Elements 55 mit der Leiterschicht 57 durch
das leitende Klebemittel 58 verbunden ist, kann verhindert
werden, dass das leitende Klebemittel 58 zum Verbinden
der Leiterschicht 57 und des lichtemittierenden Elements 55 aus
der Leiterschicht 57 herausfließt. Da das leitende Klebemittel 58 gleichmäßig auf
den Befestigungsabschnitt 51 aufgebracht wird, folgt daraus,
dass das lichtemittierende Element 55 waagerecht auf dem Befestigungsabschnitt 51 angebracht
ist.
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Der
Anschluss des lichtemittierenden Elements 55 erfolgt an
der auf seiner unteren Oberfläche ausgebildeten
Elektrode durch das leitende Klebemittel 58, wie etwa eine
Ag-Paste oder ein Gold (Au)-Zinn (Sn)-Lötmetall.
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Es
wird bevorzugt, dass die freiliegende Fläche der Leiterschicht 57 mit
einem stark konosionsbeständigen
Metall, wie zum Beispiel Ni oder Au, einer Dicke von 1 bis 20 μm beschichtet
wird. Dadurch kann die Leiterschicht 57 wirksam gegen oxidative Korrosion
geschützt
und die Verbindung zwischen dem lichtemittierenden Element 55 und
der Leiterschicht 57 gestärkt werden. Dementsprechend
sollte die freiliegende Fläche
der Leiterschicht 57 bevorzugt nacheinander mit beispielsweise
einer 1 bis 10 μm
dicken Ni-Plattierungsschicht und einer 0,1 bis 3 μm dicken
Au-Plattierungsschicht durch das elektrolytische Abscheidungsverfahren
oder das Abscheidungsverfahren ohne äußere Stromquelle beschichtet
werden.
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Des
Weiteren ist auf der oberen Oberfläche des Basiskörpers 51 das
Reflexionsteil 52 mittels eines Bindematerials wie etwa
Lötmetall,
ein Hartlotmaterial wie etwa Ag-Hartlot oder ein Epoxidharz-Klebemittel
befestigt. In der Mitte des Reflexionsteils 52 ist ein
Durchgangsloch 2a gebohrt. Vorzugsweise ist die Innenumfangsfläche des
Durchgangslochs 2a zu einer Reflexionsfläche zum
Reflektieren von aus dem lichtemittierenden Element 55 und
den fluoreszierenden Materialien emittiertem Licht geformt.
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Die
Reflexionsfläche 2b wird
durch Durchführung
eines Schneidens, Druckgießens
oder Polierens auf dem Reflexionsteil 52 ausgebildet, um
eine glatte Fläche
zu erhalten, die eine hohe Lichtreflexionseffizienz zeigt, oder
durch Beschichten der Innenumfangsfläche des Durchgangslochs 2a mit
einem dünnen
Metallfilm aus einem Metall mit hohem Reflexionsvermögen, wie
zum Beispiel Al, Ag, Au, Platin (Pt), Titan (Ti), Chrom (Cr) oder
Cu mittels Metallabscheidung oder Dampfabscheidung hergestellt. Wenn
die Reflexionsfläche 2b aus
einem Metall, wie zum Beispiel Ag oder Cu hergestellt ist, das für aus Oxidation
herrührender
Verfärbung
empfänglich
ist, wird es bevorzugt, auf seiner Oberfläche nacheinander zum Beispiel
eine 1 bis 10 μm
dicke Ni-Plattierungsschicht und eine 0,1 bis 3 μm dicke Au-Plattierungsschicht
durch das elektrolytische Abscheidungsverfahren oder das Abscheidungsverfahren ohne äußere Stromquelle
zu laminieren. Dadurch kann die Korrosionsbeständigkeit der Reflexionsfläche 2b verbessert
werden.
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Weiterhin
wird eine arithmetische Durchschnittsrauhigkeit Ra oben auf der
Reflexionsfläche 2b vorzugsweise
so eingestellt, dass sie in einen Bereich von 0,004 bis 4 μm fällt. Dadurch
kann das aus dem lichtemittierenden Element 55 und den
fluoreszierenden Materialien emittierte Licht zufrieden stellend
von der Reflexionsfläche 2b reflektieren
gelassen werden. Wenn Ra 4 μm übersteigt,
kann das aus dem lichtemittierenden Element 55 emittierte
Licht nicht leicht gleichmäßig reflektiert
werden und es besteht die Tendenz, dass eine diffuse Reflexion innerhalb
der lichtemittierenden Vorrichtung auftritt. Wenn Ra im Gegensatz
hierzu weniger als 0,004 μm
beträgt,
wird es schwierig, eine solche Reflexionsfläche zu erhalten, die die vorbeschriebene
Wirkung mit Stabilität
und hoher Effizienz bietet.
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Beispielsweise
ist in der Reflexionsfläche 2b deren
vertikales Schnittprofil bevorzugt durch eine lineare schräge Fläche definiert,
wie in 1 gezeigt ist, die so geformt
ist, dass sie sich allmählich
von unten nach oben nach außen
erstreckt, oder durch eine gebogene schräge Fläche, die so geformt ist, dass sie
sich allmählich
von unten nach oben nach außen erstreckt,
oder durch eine rechteckige Fläche.
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Somit
wird bei dem Aufbau, der die Erfindung verkörpert, zunächst das lichtemittierende
Element 55 auf dem Befestigungsabschnitt 51a angebracht und
dann durch das leitende Klebemittel 58 mit der Leiterschicht 57 elektrisch
verbunden. Dann wird das lichtemittierende Element 55 mit
einem lichtdurchlässigen
Bauteil 53 abgedeckt. Damit ist die lichtemittierende Vorrichtung 50 realisiert.
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In
der Erfindung ist das lichtdurchlässige Bauteil 53 aus
einem lichtdurchlässigen
Harz, wie zum Beispiel Epoxidharz oder Silikonharz, hergestellt.
Das lichtdurchlässige
Bauteil 53 wird durch Laden des Harzmaterials in dem Reflexionsteil 52 durch eine
Einspeisungsvorrichtung, wie etwa eine Ausgabevorrichtung, ausgebildet,
um das lichtemittierende Element 55 abzudecken, worauf
an ihm eine Wärmehärtung in
einem Ofen oder dergleichen Ausstattung durchgeführt wird.
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Es
ist zu beachten, dass das lichtdurchlässige Bauteil 53 fluoreszierende
Materialien enthalten kann, die imstande sind, eine Wellenlän genkonvertierung
an dem aus dem lichtemittierenden Element 55 emittierten
Licht durchzuführen.
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Des
Weiteren ist, wie in 2 gezeigt ist, die obere Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils 53 bevorzugt so geformt, dass sie konvex ansteigt.
Dadurch können
Annäherungen
an die Längen
der optischen Wege vorgenommen werden, längs deren die aus dem lichtemittierenden
Element 55 emittierten Lichtstrahlen in verschiedene Richtungen
einzeln durch das lichtdurchlässige
Bauteil 53 übertragen werden
und dadurch kann eine Ungleichmäßigkeit
in der Strahlungsintensität
wirksam vermieden werden.
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4 ist
eine Schnittansicht, die die lichtemittierende Vorrichtung 60 gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung zeigt. Die lichtemittierende Vorrichtung 60 besteht
hauptsächlich
aus einem Basiskörper 61,
einem Reflexionsteil 62, das als Rahmenkörper dient,
und einem lichtdurchlässigen
Bauteil 63, das fluoreszierende Materialien 64 enthält. Die
lichtemittierende Vorrichtung 60 lässt aus einem lichtemittierenden
Element 65 emittiertes Licht mit Richtfähigkeit ausstrahlen.
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In
der Erfindung besteht der Basiskörper 61 aus
Keramikmaterial wie zum Beispiel Aluminiumdioxidkeramik, einem Aluminiumnitrid-Sinterkörper, einem
Mullit-Sinterkörper
oder Glaskeramik oder einem Harzmaterial wie zum Beispiel Epoxidharz.
Der Basiskörper 61 weist
auf seiner oberen Oberfläche einen
Befestigungsabschnitt 61a auf, um darauf das lichtemittierende
Element 65 anzubringen. Der Befestigungsabschnitt 61a ist
so geformt, dass er von der oberen Oberfläche absteht. Wenn der Basiskörper 61 aus
einem Keramikmaterial auf dieselbe Art und Weise wie die vorstehend
beschriebene Ausführungsform
der Erfindung hergestellt ist, wird es bevorzugt, dass die keramischen
Kristallkörner
in einem durchschnittlichen Teilchendurchmesserbereich von 1 bis
5 μm liegen.
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Der
Befestigungsabschnitt 61a wird auf der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 61 wie
folgt ausgebildet. Zunächst
wird eine Ausbauchung 61b unter Verwendung von Keramikmaterial,
wie zum Beispiel Aluminiumdioxidkeramik, einem Aluminiumnitrid-Sinterkörper, einem
Mullit-Sinterkörper
oder Glaskeramik oder einem Metallmaterial, wie zum Beispiel einer
Fe-Ni-Co-Legierung oder Cu-W-Legierung, oder einem Harzmaterial
wie etwa Epoxidharz hergestellt. Dann wird die Ausbauchung 61b auf
die obere Oberfläche
des Basiskörpers 61 mittels
eines Bindematerials wie zum Beispiel einem Hartlotmaterial oder
einem Klebemittel angebracht, wodurch der Befestigungsabschnitt 61a realisiert
ist. Alternativ kann die Ausbauchung 61b mit der oberen
Oberfläche
des Basiskörpers 61 integral
ausgebildet sein oder die Ausbauchung 61b aus dem vorstehend
genannten Material kann in ein Durchgangsloch eingepasst werden,
das in der Mitte des Basiskörpers 61 so
gebohrt wird, dass sein oberer Teil von der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 61 vorsteht.
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Bevorzugt
sind die Ausbauchung 61b und der Basiskörper 61 aus demselben
Material hergestellt. Dadurch kann die unterschiedliche Wärmeausdehnung
zwischen dem Befestigungsabschnitt 61a und dem Basiskörper 61 minimiert
werden. Somit kommt es nie vor, dass das lichtemittierende Element 65 aufgrund
einer Verzerrung in dem Befestigungsabschnitt 61a in seiner
Position verschoben wird und dementsprechend kann eine Verringerung
der Lichtemissionseffizienz vermieden werden.
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Mehr
bevorzugt sind die Ausbauchung 61b und der Basiskörper 61 miteinander
integral ausgebildet. Damit ist es nicht mehr notwendig, ein Bindematerial
zwischen die Ausbauchung 61b und den Basiskör per einzufügen, was
zu einer ausgezeichneten Zerstreuung der Wärme, die aus dem lichtemittierenden
Element 65 in den Basiskörper 61 ausgeht, führt.
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Ein
einteiliger Aufbau der Ausbauchung 61b und des Basiskörpers 61 wird
realisiert, indem keramische Grünschichten
zusammengestapelt werden, um sie zu der Ausbauchung 61b und
dem Basiskörper 61 zu
formen, worauf sie gleichzeitig gebrannt werden, oder er wird durch
Durchführen
einer Metallverarbeitung, wie zum Beispiel Schneiden, realisiert, oder
er wird durch Formen von Harz mittels Spritzgießen oder einem ähnlichen
Verfahren realisiert.
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Des
Weiteren ist als die lichtemittierende Vorrichtung 60A gemäß einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung, die in 5 gezeigt ist, die Ausbauchung 61b bevorzugt
so geformt, dass ihre Seitenflächen
sich mit wachsender Nähe
zum Basiskörper 61 allmählich schräg nach außen erstrecken.
Dadurch kann das Diffusionsvermögen
von Wärme,
die aus dem lichtemittierenden Element 65 ausgeht, verbessert
werden und Licht wirksam von der Seitenfläche des vorstehenden Befestigungsabschnitts 61a nach
oben reflektieren gelassen werden. Als Ergebnis hiervon können die
Lichtemissionseffizienz des lichtemittierenden Elements 65 ebenso
wie die Wellenlängenkonvertierungseffizienz
der fluoreszierenden Materialien 64 erhöht werden und außerdem kann
das aus dem lichtemittierenden Element 65 oder den fluoreszierenden
Materialien 64 emittierte Licht wirksam nach oben reflektiert
werden. Daher kann eine Lichtausgabe mit hoher Strahlungsintensität über einen
längeren
Zeitraum erreicht werden.
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Auf
dem Befestigungsabschnitt 61a ist ein elektrisches Verbindungsmuster
ausgebildet, das als (nicht gezeigter) Verdrahtungsleiter dient
und zur elektrischen Verbindung des lichtemittierenden Elements 65 verwendet
wird. Das elektrische Verbindungsmuster wird durch eine (nicht gezeigte)
Verdrahtungsschicht, die in dem Basiskörper 61 ausgebildet
ist, zur Außenfläche der
lichtemittierenden Vorrichtung geführt. An diesem hinausgeführten Teil,
der mit einer externen elektrischen Leiterplatte verbunden ist,
wird eine elektrische Verbindung zwischen dem lichtemittierenden
Element 65 und der externen elektrischen Schaltung hergestellt.
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Zu
den Beispielen für
die Einrichtungen zum Verbinden des lichtemittierenden Elements 65 mit dem
elektrischen Verbindungsmuster gehören ein Drahtanschluss-Verbindungsverfahren
und ein Flip-Chip-Verbindungsverfahren,
durch welche eine Verbindung unter Verwendung einer Elektrode 66, wie
etwa eines Löthöckers, auf
der unteren Fläche des
lichtemittierenden Elements 65 hergestellt wird. Für die Verbindung
ist das Flip-Chip-Verbindungsverfahren mehr zu bevorzugen. Durch
Anwendung derartiger Verfahren kann das elektrische Verbindungsmuster
sofort unter dem lichtemittierenden Element 65 angeordnet
werden. Damit ist es nicht mehr notwendig, einen gesonderten Bereich
für das
elektrische Verbindungsmuster rund um das lichtemittierende Element 65 auf
der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 61 zu
sichern. Daher kommt es nie vor, dass das aus dem lichtemittierenden
Element 65 emittierte Licht in dem Raum des Basiskörpers 61, der
für das
elektrische Verbindungsmuster gesichert ist, absorbiert wird. Dementsprechend
kann eine unerwünschte
Verminderung der axialen Leuchtkraft wirksam verhindert werden.
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Das
elektrische Verbindungsmuster wird beispielsweise realisiert, indem
eine metallisierte Schicht aus dem Pulver eines Metalls, wie zum
Beispiel W, Mo, Cu oder Ag, auf der Oberfläche von oder in dem Basiskörper 61 geformt
wird oder es wird realisiert, indem eine Anschlussstelle aus einem
Metall, wie zum Beispiel einer Fe-Ni-Co-Le gierung, in dem Basiskörper 61 verlegt
wird, oder es wird realisiert, indem ein Eingabe-/Ausgabe-Anschluss
eingepasst wird, der aus einem Isolator ausgebildet ist, der einen Verdrahtungsleiter
durch ein in den Basiskörper 61 gebohrtes
Durchgangsloch führt.
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Des
Weiteren wird es bevorzugt, dass bei dem elektrischen Verbindungsmuster
die freiliegende Oberfläche
mit einem hoch-korrosionsbeständigen Metall,
wie etwa Ni oder Au, in einer Dicke von 1 bis 20 μm beschichtet
ist. Dadurch kann das elektrische Verbindungsmuster wirksam gegen
oxidative Korrosion geschützt
werden und die Verbindung zwischen dem lichtemittierenden Element 65 und
dem elektrischen Verbindungsmuster gestärkt werden. Dementsprechend
sollte die freiliegende Fläche
des elektrischen Verbindungsmusters vorzugsweise nacheinander mit
beispielsweise einer 1 bis 10 μm
dicken Ni-Plattierungsschicht und einer 0,1 bis 3 μm dicken Au-Plattierungsschicht
durch das elektrolytische Abscheidungsverfahren oder das Abscheidungsverfahren
ohne äußere Stromquelle
beschichtet werden.
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Des
Weiteren ist wie bei der zweiten Ausführungsform der Erfindung auf
der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 61 das
Reflexionsteil 62 mittels eines Bindematerials, wie zum
Beispiel Lötmetall,
einem Hartlotmaterial wie etwa Ag-Hartlot oder ein Epoxidharz-Klebemittel
befestigt. Das Reflexionsteil 62 weist ein Durchgangsloch 62a auf,
das in seiner Mitte gebohrt ist, und seine Innenumfangsfläche ist
zu einer Reflexionsfläche 62b zum
Reflektieren von aus dem lichtemittierenden Element 65 emittiertem
Licht geformt.
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Die
Reflexionsfläche 62b ist
auf dieselbe Art und Weise wie in der zweiten Ausführungsform
der Erfindung hergestellt, und auf die Beschreibung wird daher verzichtet.
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Ferner
ist wie bei der zweiten Ausführungsform
der Erfindung eine arithmetische durchschnittliche Rauhigkeit Ra
oben auf der Reflexionsfläche 62b bevorzugt
so eingestellt, dass sie in einen Bereich von 0,004 bis 4 μm fällt. Dadurch
kann das aus dem lichtemittierenden Element 65 oder den
fluoreszierenden Materialien 64 emittierte Licht zufrieden
stellend von der Reflexionsfläche 62b reflektiert
werden.
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Beispielsweise
ist in der Reflexionsfläche 62b deren
vertikales Schnittprofil bevorzugt durch eine lineare schräge Fläche definiert,
die so geformt ist, dass sie sich allmählich von unten nach oben auswärts erstreckt,
wie die lichtemittierende Vorrichtung 60, 60A und 60B gemäß den dritten
bis fünften
Ausführungsformen
der Erfindung, die in den 4 bis 6 gezeigt
sind, oder durch eine gebogene schräge Fläche, die so geformt ist, dass
sie sich allmählich von
unten nach oben auswärts
erstreckt, oder durch eine rechteckige Fläche, wie die lichtemittierende Vorrichtung 60C gemäß der sechsten
Ausführungsform
der Erfindung, die in 7 gezeigt ist.
-
Obwohl
das Reflexionsteil 62 an jedem Punkt des Basiskörpers 61 mit
Ausnahme des Bereichs, in dem die Ausbauchung 61b ausgebildet
ist, angebracht werden kann, ist es bevorzugt rund um das lichtemittierende
Element 65 mit der gewünschten
Oberflächengenauigkeit
angebracht. Beispielsweise ist das Reflexionsteil 62 speziell
so angebracht, dass seine Reflexionsflächen 62b, die zu beiden
Seiten des lichtemittierenden Elements 65 angeordnet sind,
zueinander symmetrisch sind, wenn man sie im vertikalen Schnitt
der lichtemittierenden Vorrichtung sieht. Auf diese Weise kann nicht
nur das aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierte Licht
direkt, nachdem es durch die fluoreszierenden Materialien 64 korrekt
wellenlängenkonvertiert
wurde, ausstrahlen gelassen werden, sondern es kann auch das lateral
oder in andere Richtungen aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierte
Licht oder das von den fluoreszierenden Materialien 64 nach unten
emittierte Licht gleichmäßig von
der Reflexionsfläche 62b reflektiert
werden. Dementsprechend können
die axiale Leuchtkraft, Helligkeit, Farbwiedergabe und dergleichen
Eigenschaften wirksam verbessert werden.
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Insbesondere
sind, wie in 6 gezeigt ist, die soeben vorstehend
beschriebenen Wirkungen umso größer, je
kleiner der Abstand zwischen dem Reflexionsteil 62 und
der Ausbauchung 61b ist. Somit kann durch Ausbilden des
Reflexionsteils 62 so, dass es die Ausbauchung 61b mit
dem Befestigungsabschnitt 61a umgibt, so viel Licht wie
möglich
reflektiert werden, wodurch eine immer höhere axial Leuchtkraft erzielt
wird.
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Des
Weiteren befindet sich die lichtemittierende Sektion 69 des
lichtemittierenden Elements 65, das auf dem Befestigungsabschnitt 61a angebracht
ist, auf einem höheren
Niveau als ein unteres Ende 62c der Reflexionsfläche 62b.
Das heißt,
das Niveau der lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden
Elements 65 im Hinblick auf die obere Oberfläche des
Basiskörpers 61 ist
größer als
eine Dicke L jenes Teils des Reflexionsteils 62, das nahe der
unteren Öffnung
des Durchgangslochs 62a liegt. Dadurch kann eine diffuse
Reflexion von aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierten
Licht, die von einem Grat, etc., der am unteren Ende 62c der Reflexionsfläche 62b während der
Verarbeitung des Reflexionsteils 62 auftritt, oder von
einem Teil eines Hartlotmaterials herrührt, das sich zu dem Zeitpunkt ausbreitet,
zu dem das Reflexionsteil 62 mit dem Basiskörper 61 verbunden
wird, wirksam verhindert werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass das aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierte Licht
auf eine Vielzahl von fluoreszierenden Materialien 64 angewendet
werden kann, die sich nahe der Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils 63 befinden.
Dementsprechend kann die Wellenlängenkonvertierungseffizienz
signifikant verbessert werden.
-
In
der Erfindung ist das lichtdurchlässige Bauteil 63 aus
einem lichtdurchlässigen
Harz, wie zum Beispiel Epoxidharz oder Silikonharz, hergestellt,
das die fluoreszierenden Materialien 64 enthält, welche
imstande sind, eine Wellenlängenkonvertierung
an dem aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierten
Licht durchzuführen.
Das lichtdurchlässige
Bauteil 63 wird durch Laden des Harzmaterials in dem Reflexionsteil 62 durch
eine Einspeisungsvorrichtung, wie etwa eine Ausgabevorrichtung,
ausgebildet, um das lichtemittierende Element 65 abzudecken,
worauf an ihm eine Wärmehärtung in
einem Ofen oder dergleichen Ausstattung durchgeführt wird. Somit kann Licht
mit einem gewünschten
Wellenlängenspektrum
herausgenommen werden, indem das aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierte
Licht einer Wellenlängenkonvertierung
unterworfen wird, die von den fluoreszierenden Materialien 64 bewirkt
wird.
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Des
Weiteren ist das lichtdurchlässige
Bauteil 63 vorzugsweise so angeordnet, dass ein Abstand
X zwischen seiner oberen Oberfläche
und der lichtemittierenden Sektion 69 des lichtemittierenden Elements
65 im Bereich zwischen 0,1 und 0,5 mm liegt. Auf diese Weise kann
das aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierte Licht
mit hoher Effizienz durch die fluoreszierenden Materialien 64,
die in einem Teil des lichtdurchlässigen Bauteils 63 von
vorgegebener Dicke enthalten sind, der sich über der lichtemittierenden
Sektion 69 des lichtemittierenden Elements 65 befindet,
wellenlängenkonvertiert
werden, und dann kann das wellenlängenkonvertierte Licht direkt
aus dem lichtdurchlässigen
Bauteil 63 ausstrahlen gelassen werden, ohne durch Störungen beeinträchtigt zu
werden, die durch die fluoreszierenden Materialien 64 verursacht
werden. Als Ergebnis hiervon ist die lichtemittierende Vorrichtung
imstande, eine verbesserte Strahlungsintensität und ausgezeichnete Beleuchtungseigenschaften, wie
etwa axiale Leuchtkraft, Helligkeit und Farbwiedergabe, vorzusehen.
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Wenn
der Abstand X zwischen der lichtemittierenden Sektion 69 des
lichtemittierenden Elements 65 und der Oberfläche des
lichtdurchlässigen Bauteils 63 länger als
0,5 mm ist, wie in 8 gezeigt ist, ist es, obwohl
von den fluoreszierenden Materialien 64 diejenigen, die
näher an
dem lichtemittierenden Element 65 vorhanden sind (schraffierte
fluoreszierende Materialien 64), imstande sind, eine Wellenlängenkonvertierung
durch direkte Erregung von aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierten Licht
durchzuführen,
schwierig, das wellenlängenkonvertierte
Licht direkt aus dem lichtdurchlässigen Bauteil 63 austreten
zu lassen. Das heißt,
da der Weg des wellenlängenkonvertierten
Lichts durch die nahe der Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils 63 vorhandenen fluoreszierenden Materialien 64 (denjenigen,
die nicht die schraffierten fluoreszierenden Materialien 64 in 8 sind)
gestört
wird, wird es schwierig, eine zufrieden stellende externe axiale Leuchtkraft
zu erzielen.
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Wenn
im Gegensatz dazu, wie in 9 gezeigt
ist, der Abstand X zwischen der lichtemittierenden Sektion 69 des
lichtemittierenden Elements 65 und der Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils 63 kürzer
ist als 0,1 mm, dann wird es schwierig, eine wirksame Wellenlängenkonvertierung
für das
aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierte Licht
zu erreichen. In diesem Fall besteht eine unerwünschte Zunahme der Menge an
Licht mit geringer Lichtstärke und
einer bestimmten Wellenlänge,
die durch das lichtdurchlässige
Bauteil 63 übertragen
wird, ohne eine Wellenlängenkonvertierung
zu erfahren, mit dem Ergebnis, dass keine zufrieden stellenden optischen
Eigenschaften, wie zum Beispiel axiale Leuchtkraft, Helligkeit und
Farbwiedergabe, erzielt werden können.
-
Des
Weiteren ist, wie zum Beispiel bei der lichtemittierenden Vorrichtung 60D der
siebten Ausführungsform
der Erfindung, die in 10 gezeigt ist, das lichtdurchlässige Bauteil 63 vorzugsweise
so entworfen, dass sein mittlerer Abschnitt in der arithmetischen
durchschnittlichen Oberflächenrauhigkeit größer ist
als sein Außenumfangsabschnitt.
Dies trägt
dazu bei, die unterschiedliche Strahlungsintensität zwischen
dem Licht, das aus dem mittleren Abschnitt austritt, und dem Licht,
das aus dem Außenumfangsabschnitt
in dem lichtdurchlässigen
Bauteil 63 austritt, zu verringern. Insbesondere das Licht, das
aus dem lichtemittierenden Element 65 emittiert wurde und
dann direkt von dem mittleren Abschnitt der Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils 63 abgestrahlt wurde, ohne von dem Reflexionsteil 62 oder
dergleichen reflektiert zu werden, weist eine hohe Intensität auf. Dieses
Licht wird durch eine raue Oberfläche 67 in dem mittleren
Abschnitt der Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils 63 zerstreut, so dass seine Intensität leicht
verringert sein kann. Auf diese Weise kann die Intensität des Lichts,
das aus dem mittleren Abschnitt der Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils 63 emittiert
wird, an die niedrige Intensität
des Lichts, das aus dem Außenumfangsabschnitt
der Oberfläche
des lichtdurchlässigen Bauteils 63 abgestrahlt
wird, nachdem es von dem Reflexionsteil 62 reflektiert
wurde, angenähert
werden. Daher kann die unterschiedliche Strahlungsintensität zwischen
dem mittleren Abschnitt und dem Außenumfangabschnitt in dem lichtdurchlässigen Bauteil 63 verringert
werden. Als Ergebnis hiervon ist die lichtemittierende Vorrichtung
imstande, gleichförmiges
Licht in einem breiteren Bereich zu emittieren. Weiterhin kann ein
grelles Leuchten vermieden werden, d. h. ein Phänomen, das das menschliche
Auge schmerzt und von einer Strahlungsintensitätskonzentration in einem bestimmten
Teil der lichtemittierenden Oberfläche herrührt. Somit können negative Auswirkungen
auf das menschliche Auge minimiert werden.
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Es
wird bevorzugt dass auf der Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils 63 der
mittlere Abschnitt eine arithmetische Durchschnittsrauhigkeit von
0,5 μm oder
mehr aufweist, wogegen der Außenumfangsabschnitt
eine arithmetische Durchschnittsrauhigkeit von 0,1 μm oder weniger
zeigt. Auf diese Weise kann die Strahlungsintensität, wie sie
auf der Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils 63 zu sehen ist, so gleichmäßig wie möglich und zufrieden stellend
erzeugt werden.
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Wenn
bei dem lichtdurchlässigen
Bauteil 63 der Bereich, der von dem mittleren Abschnitt
zum Außenumfangsabschnitt
reicht, als glatte Fläche
in dem mittleren Abschnitt hergestellt ist, da der Abstand zwischen
dem lichtemittierenden Element 65 und dem lichtdurchlässigen Bauteil 63 kurz
ist, folgt daraus, dass der Übertragungsverlust
gering und die Strahlungsintensität hoch ist. An dem Außenumfangsabschnitt
des lichtdurchlässigen
Bauteils 63 dagegen, da das aus dem lichtemittierenden
Element 65 emittierte Licht aus der lichtemittierenden
Vorrichtung austritt, nachdem es von dem Reflexionsteil 62 reflektiert
wurde, folgt daraus, dass sich der optische Weg verlängert und
die Strahlungsintensität
aufgrund von Reflexionsverlusten, die in dem Reflexionsteil auftreten,
niedrig ist. Als Ergebnis hiervon entsteht eine große Lichtintensitätsdifferenz
zwischen dem mittleren Abschnitt und dem Außenumfangsabschnitt in dem
lichtdurchlässigen
Bauteil 63, und dies führt
zu einer Ungleichmäßigkeit
in der Farbe des aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten
Lichts und zu Ungleichmäßigkeit
in der Beleuchtungsverteilung auf einer zu bestrahlenden Oberfläche. Im
Hinblick auf das Vorstehende kann eine Ungleichmäßigkeit der Farbe des aus der
lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts und eine Ungleichmäßigkeit
in der Beleuchtungsverteilung auf einer zu bestrahlenden Oberfläche vermieden
werden, indem das lichtdurchlässige
Bauteils 63 so entworfen wird, dass der mittlere Abschnitt
größer in der arithmetischen Durchschnittsflächenrauhigkeit
ist als der Außenumfangsabschnitt.
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Eine
derartige raue Oberfläche 67 wird
beispielsweise dadurch erhalten, dass die Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils 63 durch
Aufsprühen von
keramischem Pulver oder dergleichen von oberhalb der lichtemittierenden
Vorrichtung angeraut wird, wobei die Außenkante der Oberfläche durch
einen Metallfilm abgedeckt wird.
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Des
Weiteren ist, wie in 4 gezeigt ist, die obere Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils 63 bevorzugt so geformt, dass sie konvex ansteigt.
Dadurch kann der Abstand zwischen der lichtemittierenden Sektion 69 und
der Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils 63 in einem Bereich von 0,1 bis 0,5 mm gehalten
werden. Somit kann die Strahlungsintensität erhöht werden, selbst wenn Licht
schräg nach
oben aus dem lichtemittierenden Element 65 emittiert wird.
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11 ist eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende
Vorrichtung 70 gemäß einer
achten Ausführungsform
der Erfindung zeigt. Die lichtemittierende Vorrichtung 70 besteht
hauptsächlich
aus einem Basiskörper 71,
einem Reflexionsteil 72, das als Rahmenkörper dient,
einem lichtdurchlässigen
Bauteil 73, einer Leiterschicht 77 und einer Ausbauchung 79.
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Ein
Aufbau zum Unterbringen eines lichtemittierenden Elements, der die
Erfindung verkörpert, umfasst
den Basiskörper 71,
das rahmenartige Reflexionsteil 72 und die Leiterschicht 77.
Der Basiskörper 71 weist
in der Mitte seiner oberen Oberfläche einen Befestigungsabschnitt 71a auf,
um darauf ein lichtemittierendes Element 75 anzubringen.
Das Reflexionsteil 72 ist an dem Außenumfang der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 71 angeordnet
und umgibt den Befestigungsabschnitt 71a. Die Leiterschicht 77 ist
auf dem Anbringungsteil 71a ausgebildet. Das lichtemittierende
Element 75 ist mit der Leiterschicht 77 durch
ein leitendes Klebemittel 78 elektrisch verbunden. Rund
um die Leiterschicht 77 ist eine Ausbauchung 79 aus
einem isolierenden Material ausgebildet. Es ist zu beachten, dass
in dem Aufbau ein Verdrahtungsleiter vorgesehen ist. Das eine Ende des
Verdrahtungsleiters ist auf der oberen Oberfläche des Basiskörpers 71 ausgebildet
und mit einer Elektrode des lichtemittierenden Elements 75 elektrisch
verbunden, und sein anderes Ende führt zu einer Seitenfläche oder
unteren Fläche
des Basiskörpers 71.
Das eine Ende des Verdrahtungsleiters ist als Leiterschicht 77 entworfen.
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In
der Erfindung besteht der Basiskörper 71 aus
Keramik, wie etwa Aluminiumoxidkeramik, einem Aluminiumnitrid-Sinterkörper, einem
Mullit-Sinterkörper
oder Glaskeramik oder einem Harzmaterial wie zum Beispiel Epoxidharz.
Der Basiskörper 71 weist auf
seiner oberen Oberfläche
den Befestigungsabschnitt 71a auf, um daran das lichtemittierende
Element 75 anzubringen. Wenn der Basiskörper 71 aus Keramik
hergestellt ist, wie die vorstehende Ausführungsform der Erfindung, wird
es weiterhin bevorzugt, dass die keramischen Kristallkörner in
einem durchschnittlichen Teilchendurchmesserbereich von 1 μm bis 5 μm liegen.
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Auf
dem Befestigungsabschnitt 71a ist die Leiterschicht 77 ausgebildet,
mit der das lichtemittierende Element 75 elektrisch verbunden
ist, um das lichtemittierende Element 75 fest auf dem Basiskörper 71 anzubringen.
Die Leiterschicht 77 wird durch einen (nicht gezeigten)
Verdrahtungsleiter, der in dem Basiskörper 71 ausgebildet
ist, zur Außenfläche der
lichtemittierenden Vorrichtung hinausgeführt. Auf diesem Teil, das zur
Außenfläche der
lichtemittierenden Vorrichtung, die mit einer externen elektrischen Leiterplatte
verbunden ist, hinausgeführt
wird, wird eine elektrische Verbindung zwischen dem lichtemittierenden
Element 75 und der externen elektrischen Schaltung hergestellt.
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Wenn
der Basiskörper 71 aus
Keramik hergestellt ist, ist auf der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 71 die
Leiterschicht 77 durch Brennen einer in die Leiterschicht 77 zu
formenden Metallpaste aus W, Mo-Mn, Cu oder Ag mit hoher Temperatur
ausgebildet. Andererseits ist, wenn der Basiskörper 71 aus einem
Harzmaterial hergestellt ist, eine geformte Anschlussstelle aus
einer Cu- oder Fe-Ni-Legierung fest in dem Basiskörper 71 angeordnet.
Die Leiterschicht 77 ist auf diese Weise hergestellt.
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Die
Ausbauchung 59 ist rund um die Leiterschicht 77 ausgebildet.
Wenn der Basiskörper 71 beispielsweise
aus Keramik hergestellt ist, wird die Ausbauchung 79 durch
Druckbeschichten einer keramischen Paste hergestellt, die vorrangig
aus einem Material besteht, das zur Ausbildung des Basiskörpers 71 verwendet
wird, gefolgt von einem Brennen der keramischen Paste bei hoher
Temperatur zusammen mit der Metallpaste, aus der die Leiterschicht 77 geformt
wird. Wenn dagegen der Basiskörper 71 beispielsweise
aus einem Harzmaterial hergestellt ist, wird die Ausbauchung 79 mittels
Druckgießen
unter Verwendung desselben Materials hergestellt, wie es für den Basiskörper 71 verwendet
wird, und zwar gleichzeitig mit der Herstellung des Basiskörpers 71. Es
ist zu beachten, dass die Ausbauchung 79 nicht unbedingt
aus demselben Material wie das für
den Basiskörper 71 verwendete
hergestellt sein muss, sondern aus einem beliebigen anderen Material
gemacht sein kann.
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Wie
vorstehend beschrieben ist, wird rund um die Leiterschicht 77 die
Ausbauchung 79 aus einem isolierenden Material ausgebildet.
Daher kann mit der Ausbauchung 79 verhindert werden, dass sich
das leitende Klebemittel 78 aus der Leiterschicht 77 ausbreitet;
daher weist das leitende Klebemittel eine gleichmäßige Dicke
auf. Das lichtemittierende Element 75 kann dementsprechend
waagerecht auf der Leiterschicht 77 angebracht werden.
Als Ergebnis davon wird Licht aus dem lichtemittierenden Element 75 in
einem gewünschten
Ausfallwinkelemittiert, und das emittierte Licht wird dann von dem
Reflexionsteil 72 in einem gewünschten Strahlungswinkel reflektiert,
um korrekt auszustrahlen, wodurch die Strahlungsintensität des aus
der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts erhöht werden
kann.
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Da
das lichtemittierende Element 75 waagerecht auf der Leiterschicht 77 angebracht
ist, folgt des Weiteren daraus, dass die aus dem lichtemittierenden
Element 75 ausgehende Wärme
gleichmäßig durch
das leitende Klebemittel 78 und den Basiskörper 71 übertragen
und schließlich
mit hoher Effizienz nach außen
zerstreut werden kann. Als Ergebnis hiervon kann die Temperatur
des lichtemittierenden Elements 75 stabil gehalten werden,
daher kann die Strahlungsintensität des aus dem lichtemittierenden Element 75 emittierten
Lichts mit Stabilität
hoch aufrechterhalten werden.
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Ferner
kann wirksam verhindert werden, dass das aus dem lichtemittierenden
Element 75 emittierte Licht durch die Ausbauchung 79 auf
das leitende Klebemittel 78 aufgebracht wird. Daher kommt
es nie vor, dass das aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierte
Licht von dem leitenden Klebemittel 78 absorbiert wird,
und somit kann eine unerwünschte
Verringerung der Strahlungsintensität, Helligkeit und Farbwiedergabe
wirksam vermieden werden. Somit wird die lichtemittierende Vorrichtung zur
Verfügung
gestellt, die eine hohe Strahlungsintensität und ausgezeichnete Lichtemissionseigenschaften
bietet.
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Es
ist zu beachten, dass die Ausbauchung 79 entweder so ausgebildet
wird, dass sie den Außenumfang
der Leiterschicht 77 bedeckt, oder so, dass sie den Außenumfang
nicht bedeckt. Wenn die Leiterschicht 77 mehrfach ausgebildet
wird, kann die Ausbauchung 79 weiterhin durch den Umfang
jeder Leiterschicht 77 ausgebildet werden, wie in 12A gezeigt ist, oder sie kann rund um die Gruppe
mehrerer Leiterschichten 77 ausgebildet werden, wie in 12B gezeigt ist.
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Wie
in 13A gezeigt ist, kann die Leiterschicht 77 so
konfiguriert sein, dass ihr freiliegender Teil außerhalb
des Außenumfangs
des lichtemittierenden Elements 75 liegt. Bevorzugter ist,
wie in 13B gezeigt ist, die Leiterschicht 77 so
konfiguriert, das ihr freiliegender Teil in dem Außenumfang des
lichtemittierenden Elements 75 liegt. Auf diese Weise kann
verhindert werden, dass das leitende Klebemittel 78 zum
Verbinden der Leiterschicht 77 mit dem lichtemittierenden
Element 75 vor dem Bereich zwischen der Leiterschicht 77 und
dem lichtemittierenden Element 75 freiliegt; daher kann
sehr wirksam verhindert werden, dass das aus dem lichtemittierenden
Element 75 emittierte Licht auf das leitende Klebemittel 78 strahlt.
Als Ergebnis hiervon kommt es nie vor, dass das aus dem lichtemittierenden
Element 75 emittierte Licht von dem leitenden Klebemittel 78 absorbiert
oder davon als Licht, das eine niedrige Strahlungsintensität zeigt,
reflektiert wird. Dementsprechend kann die Strahlungsintensität des aus
der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts hoch aufrechterhalten
werden und es kann eine ausgezeichnete Helligkeit und Farbwiedergabe
erzielt werden.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass, selbst wenn das aus dem lichtemittierenden
Element 75 emittierte Licht Ultraviolettlicht ist, das
leitende Klebemittel 78 keine Qualitätsminderung erfährt. Somit
kann die Stärke
der Bindung zwischen der Leiterschicht 77 und dem lichtemittierenden
Element 75 ausreichend hoch beibehalten werden, daher kann die
dauerhafte Befestigung zwischen der Leiterschicht 77 und
dem lichtemittierenden Element 75 über einen längeren Zeitraum bewahrt werden.
Als Ergebnis hiervon kann die elektrische Verbindung zwischen der
Elektrode 7b des lichtemittierenden Elements 75 und
der Leiterschicht 77 für
einen längeren
Zeitraum sichergestellt werden. Dementsprechend kann die lichtemittierende
Vorrichtung eine längere
Betriebsdauer bieten.
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Außerdem ist
die Ausbauchung 79 so geformt, dass sich ihre Seitenflächen mit
zunehmender Nähe
zum Basiskörper 71 allmählich schräg nach außen erstrecken.
Dadurch kann Luft, die in einem Eckabschnitt zwischen den Seitenflächen der
Ausbauchung 79 und der oberen Oberfläche des Basiskörpers vorhanden
ist, leicht abgezogen werden und es kann verhindert werden, dass
die Luft in dem Eckabschnitt verbleibt. Dementsprechend kann wirksam
verhindert werden, dass sich in dem leitenden Klebemittel 78 und
dem lichtdurchlässigen
Bauteil 73 eine Blase bildet und ein Abblättern oder
ein Riss durch die Ausdehnung von Luft in der Blase aufgrund einer
Temperaturveränderung
oder dergleichen verursacht wird. Zusätzlich ist es möglich, Licht
auf den schrägen
Außenseitenflächen der
Ausbauchung 79 gut nach oben zu reflektieren und die Lichtemissionseffizienz
zu verbessern.
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Es
wird bevorzugt, dass die Ausbauchung 79 ein Reflexionsvermögen von
60% oder mehr in Bezug auf das aus dem lichtemittierenden Element 75 und
den fluoreszierenden Materialien, die in dem lichtdurchlässigen Bauteil 73 enthalten
sind, zeigt. Auf diese Weise kann wirksamer verhindert werden, dass
das aus dem lichtemittierenden Element 75 oder den fluoreszierenden
Materialien emittierte Licht von der Ausbauchung 79 absorbiert
oder davon als Licht reflektiert wird, das eine niedrige Strahlungsintensität zeigt.
Die Strahlungsintensität des
aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts kann dementsprechend
extrem hoch aufrechterhalten werden. Wenn das Reflexionsvermögen der
Ausbauchung 79 weniger als 60% beträgt, kann die aus dem lichtemittierenden
Element 75 oder den fluoreszierenden Materialien emittierte
Lichtmenge, die von der Ausbauchung 79 absorbiert werden
kann, erhöht werden,
was zu einer unerwünschten
Verringerung der Strahlungsintensität des aus der lichtemittierenden
Vorrichtung emittierten Lichts führt.
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Der
Anschluss des lichtemittierenden Elements 75 erfolgt an
der auf seiner unteren Oberfläche ausgebildeten
Elektrode 76 durch das leitende Klebemittel 78,
wie etwa eine Ag-Paste oder ein Gold (Au)-Zinn (Sn)-Lötmetall.
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Es
wird bevorzugt, dass, wie bei der zweiten Ausführungsform der Erfindung, die
freiliegende Fläche
der Leiterschicht 77 mit einem hoch korrosionsbeständigen Metall,
wie zum Beispiel Ni oder Au, in einer Dicke von 1 bis 20 μm beschichtet
wird.
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Auf
die obere Oberfläche
des Basiskörpers 71 wird
das Reflexionsteil 72 mittels eines Bindematerials wie
etwa Lötmetall,
einem Hartlotmaterial wie etwa Ag-Hartlot oder einem Epoxidharz-Klebemittel befestigt.
In die Mitte des Reflexionsteils 72 ist ein Durchgangsloch 72a gebohrt.
Vorzugsweise ist die Innenumfangsfläche des Durchgangslochs 72a zu
einer Reflexionsfläche 72b zum
Reflektieren von aus dem lichtemittierenden Element 75 und
den fluoreszierenden Materialien emittiertem Licht geformt.
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Die
Reflexionsfläche 72b wird
auf dieselbe Weise wie die zweite Ausführungsform der Erfindung ausgebildet,
auf die Beschreibung wird daher verzichtet.
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Weiterhin
wird, wie bei der zweiten Ausführungsform
der Erfindung, eine arithmetische Durchschnittsrauhigkeit Ra oben
auf der Reflexionsfläche 72b vorzugsweise
so eingestellt, dass sie in einen Bereich von 0,004 bis 4 μm fällt. Dadurch
kann das aus dem lichtemittierenden Element 75 und den
fluoreszierenden Materialien emittierte Licht zufrieden stellend
von der Reflexionsfläche 72b reflektieren
gelassen werden.
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Beispielsweise
ist in der Reflexionsfläche 72b deren
vertikales Schnittprofil bevorzugt durch eine lineare schräge Fläche definiert,
die so geformt ist, dass sie sich allmählich von unten nach oben nach
außen
erstreckt, wie in 11 gezeigt ist, oder durch
eine gebogene schräge
Fläche,
die so geformt ist, dass sie sich allmählich von unten nach oben nach
außen
erstreckt, oder durch eine rechteckige Fläche.
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Somit
wird bei dem Aufbau, das die Erfindung verkörpert, das lichtemittierende
Element 75 zunächst
auf dem Befestigungsabschnitt 71a angebracht und dann durch
das leitende Klebemittel 78 mit der Leiterschicht 77 elektrisch
verbunden. Dann wird das lichtemittierende Element 75 mit
einem lichtdurchlässigen
Bauteil 73 bedeckt. Damit ist die lichtemittierende Vorrichtung 70 realisiert.
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In
der Erfindung ist das lichtdurchlässige Bauteil 73 aus
einem lichtdurchlässigen
Harz, wie zum Beispiel Epoxidharz oder Silikonharz, hergestellt.
Das lichtdurchlässige
Bauteil 73 wird durch Laden des Harzmaterials in dem Reflexionsteil 72 durch eine
Einspeisungsvorrichtung, wie etwa eine Ausgabevorrichtung, ausgebildet,
um das lichtemittierende Element 75 zu bedecken, worauf
an ihm eine Wärmehärtung in
einem Ofen oder dergleichen Ausstattung durchgeführt wird.
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Es
ist zu beachten, dass das lichtdurchlässige Bauteil 73 fluoreszierende
Materialien enthalten kann, die imstande sind, eine Wellenlängenkonvertierung
an dem aus dem lichtemittierenden Element 75 emittierten
Licht durchzuführen.
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Des
Weiteren ist, wie in 11 gezeigt ist, die obere Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils 73 bevorzugt so geformt, dass sie konvex ansteigt. Dadurch
können
Annäherungen
an die Längen
der optischen Wege vorgenommen werden, längs deren die aus dem lichtemittierenden
Element 75 emittierten Lichtstrahlen in verschiedene Richtungen
einzeln durch das lichtdurchlässige
Bauteil 53 übertragen werden
und dadurch kann eine Ungleichmäßigkeit
in der Strahlungsintensität
wirksam vermieden werden.
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14 ist eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende
Vorrichtung 80 gemäß einer
neunten Ausführungsform
der Erfindung zeigt. Die lichtemittierende Vorrichtung 80 besteht
hauptsächlich
aus einem Basiskörper 81,
einem Reflexionsteil 82, das als Rahmenkörper dient,
einem lichtdurchlässigen
Bauteil 83, einer Leiterschicht 87 und einer Ausbauchung 89.
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Ein
Aufbau zum Unterbringen eines lichtemittierenden Elements, der die
Erfindung verkörpert, umfasst
den Basiskörper 81,
das rahmenartige Reflexionsteil 82 und die Leiterschicht 87.
Der Basiskörper 81 weist
an einem Vorsprung 81b, der von seiner oberen Oberfläche vorsteht,
einen Befestigungsabschnitt 81a auf, um darauf ein lichtemittierendes
Element 85 anzubringen. Das Reflexionsteil 82 ist
mit der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 81 verbunden,
um den Befestigungsabschnitt 81a zu umgeben. Die Innenumfangsfläche des
Reflexionsteils 82 ist zu einer Reflexionsfläche 82b zum
Reflektieren von Licht, das aus dem lichtemittierenden Element 85 emittiert
wird, ausgebildet. Die Leiterschicht 87 ist auf der oberen
Oberfläche
des Befestigungsabschnitts 81a ausgebildet. Das lichtemittierende
Element 85 ist mit der Leiterschicht durch ein leitendes
Klebemittel 88 elektrisch verbunden. Die Leiterschicht 87 ist
von einer Ausbauchung 89 aus einem isolierenden Material
umgeben. Es ist zu beachten, dass in dem Aufbau ein Verdrahtungsleiter
vorgesehen ist. Das eine Ende des Verdrahtungsleiters ist auf der
oberen Oberfläche
des Basiskörpers 81 ausgebildet
und mit einer Elektrode des lichtemittierenden Elements 85 elektrisch
verbunden, und ein anderes Ende führt zu einer Seitenfläche oder
unteren Fläche
des Basiskörpers 81.
Das eine Ende des Verdrahtungsleiters ist als Leiterschicht 87 entworfen.
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In
der vorliegenden Konstruktion kann das Licht, das seitlich und schräg nach unten
aus der Seite des lichtemittierenden Elements 85 emittiert
worden ist, von der Reflexionsfläche 82b des
Reflexionsteils 82 zufrieden stellend reflektiert werden.
Somit kann das Licht von dem Reflexionsteil 82 in einem gewünschten
Strahlungswinkel reflektiert werden, um zufrieden stellend auszustrahlen,
ohne von dem Verbindungsabschnitt zwischen dem Reflexionsteil 82 und
dem Basiskörper 81 oder
der Oberfläche
des Basiskörpers 81 absorbiert
zu werden. Als Ergebnis hiervon kann die Strahlungsintensität des aus
der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts stabil hoch
aufrechterhalten werden.
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Da
der Vorsprung 81b so geformt ist, dass der Befestigungsabschnitt 81a von
der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 81 beabstandet
angeordnet ist, folgt daraus, dass zwangsläufig eine Isolierung zwischen
dem Befestigungsabschnitt 81a und dem unteren Ende des
Reflexionsteils 82 vorgesehen ist. Daher kann das untere
Ende des Reflexionsteils 82 nahe an den Befestigungsabschnitt
gebracht werden, wie in Richtung der Ebene zu sehen ist, und dadurch
kann das aus dem lichtemittierenden Element 85 emittierte
Licht von der Reflexionsflä che
des Reflexionsteils 82 zufrieden stellender reflektieren
gelassen werden.
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Des
Weiteren kann mit der Ausbauchung 89 aus isolierendem Material
verhindert werden, dass sich das leitende Klebemittel 88 aus
der Leiterschicht 87 ausbreitet, daher weist das leitende
Klebemittel 88 eine gleichmäßige Dicke auf. Dementsprechend kann
das lichtemittierende Element 85 waagerecht auf der Leiterschicht 87 angebracht
werden. Als Ergebnis hiervon wird Licht aus dem lichtemittierenden Element 85 in
einem gewünschten
Ausfallwinkel emittiert und das emittierte Licht wird dann von dem Reflexionsteil 82 in
einem gewünschten
Strahlungswinkel reflektiert, so dass es korrekt ausstrahlt, wodurch
es ermöglicht
wird, die Strahlungsintensität des
aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts zu erhöhen.
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Da
das lichtemittierende Element 85 waagerecht auf der Leiterschicht 87 angebracht
ist, folgt daraus, dass die aus dem lichtemittierenden Element 85 ausgehende
Wärme gleichmäßig durch
das leitende Klebemittel 88 und den Basiskörper 81 übertragen
und schließlich
mit hoher Effizienz nach außen zerstreut
werden kann. Als Ergebnis hiervon kann die Temperatur des lichtemittierenden
Elements 85 mit Stabilität bewahrt werden; daher kann
die Strahlungsintensität
des aus dem lichtemittierenden Element 85 emittierten Lichts
mit Stabilität
hoch aufrechterhalten werden.
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Des
Weiteren kann wirksam verhindert werden, dass das aus dem lichtemittierenden
Element 85 emittierte Licht durch die Ausbauchung 89 auf
das leitende Klebemittel 88 aufgebracht wird. Daher kommt
es nie vor, dass das aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierte
Licht durch das leitende Klebemittel 88 absorbiert wird,
und damit kann eine unerwünschte
Verringerung der Strahlungsintensität, Helligkeit und Farbwiedergabe
wirksam vermieden werden.
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Damit
wird die lichtemittierende Vorrichtung zur Verfügung gestellt, die hohe Strahlungsintensität und ausgezeichnete
Lichtemissionseigenschaften bietet.
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In
der Erfindung besteht der Basiskörper 81 aus
Keramik, wie etwa Aluminiumoxidkeramik, einem Aluminiumnitrid-Sinterkörper, einem
Mullit-Sinterkörper
oder Glaskeramik oder einem Harzmaterial wie zum Beispiel Epoxidharz.
Der Basiskörper 81 weist an
dem Vorsprung 81b, der von seiner oberen Oberfläche vorsteht,
den Befestigungsabschnitt 81a auf, um daran das lichtemittierende
Element 85 anzubringen. Wenn der Basiskörper 81 aus Keramik
hergestellt ist, wie die vorstehende Ausführungsform der Erfindung, wird
es weiterhin bevorzugt, dass die keramischen Kristallkörner in
einem durchschnittlichen Teilchendurchmesserbereich von 1 μm bis 5 μm liegen.
-
Der
Vorsprung 81b kann mit dem Basiskörper 81 integral ausgebildet
sein. In diesem Fall wird die Herstellung durch die gut bekannte
Technik des Stapelns keramischer Grünschichten, einem Schneiden
bzw. Zerspanen, einem Druckgießen
oder dergleichen Verfahren ausgeführt.
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Ferner
kann der Vorsprung 81b auch durch Verbinden eines rechteckigen
parallelepipedischen Vorsprungabschnitts 81b mit der oberen
Oberfläche des
Basiskörpers 81b mittels
Hartlöten
oder durch Verwenden eines Klebemittels hergestellt werden. Vorzugsweise
ist der Vorsprung 81b aus Keramik, Harz, einem anorganischen
Kristall, einem Metall oder dergleichen Material gemacht.
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Auf
dem Befestigungsabschnitt 81a ist die Leiterschicht 87 ausgebildet,
mit der das lichtemittierende Element 85 elektrisch verbunden
ist, um das lichtemittierende Element 85 fest an dem Basiskörper 81 anzubringen.
Die Leiterschicht 87 wird durch eine (nicht gezeigte) Verdrahtungsschicht,
die in dem Basiskörper 81 ausgebildet
ist, zur Außenfläche der lichtemittierenden
Vorrichtung hinausgeführt.
An diesem Teil, der zur Außenfläche der
lichtemittierenden Vorrichtung, die mit einer externen elektrischen
Leiterplatte verbunden ist, hinausführt, wird eine elektrische
Verbindung zwischen dem lichtemittierenden Element 85 und
der externen elektrischen Schaltung hergestellt.
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Wenn
der Basiskörper 81 aus
Keramik hergestellt ist, ist auf der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 81 die
Leiterschicht 87 durch Brennen einer Metallpaste aus W,
Mo-Mn, Cu oder Ag mit hoher Temperatur ausgebildet. Andererseits
ist, wenn der Basiskörper 81 aus
einem Harzmaterial hergestellt ist, eine geformte Anschlussstelle
aus einer Cu- oder Fe-Ni-Legierung fest in dem Basiskörper 81 angeordnet.
Die Leiterschicht 87 ist auf diese Weise hergestellt.
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Die
Ausbauchung 89 ist rund um die Leiterschicht 87 ausgebildet.
Wenn der Basiskörper 81 beispielsweise
aus Keramik hergestellt ist, wird die Ausbauchung 89 durch
Druckbeschichten einer keramischen Paste hergestellt, die vorrangig
aus einem Material besteht, das zur Ausbildung des Basiskörpers 81 verwendet
wird, gefolgt von einem Brennen der keramischen Paste bei hoher
Temperatur zusammen mit der Metallpaste, aus der die Leiterschicht 87 geformt
wird. Wenn dagegen der Basiskörper 81 beispielsweise
aus einem Harzmaterial hergestellt ist, wird die Ausbauchung 89 mittels
Druckgießen
unter Verwendung desselben Materials hergestellt, wie es für den Basiskörper 81 verwendet
wurde, und zwar gleichzeitig mit der Herstellung des Basiskörpers 81. Es
ist zu beachten, dass die Ausbauchung 89 nicht unbedingt
aus demselben Material wie das für
den Basiskörper 81 verwendete
hergestellt sein muss, sondern aus einem beliebigen anderen Material
gemacht sein kann.
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Wie
vorstehend beschrieben ist, wird rund um die Leiterschicht 87 die
Ausbauchung 89 aus einem isolierenden Material ausgebildet.
Daher kann mit der Ausbauchung 89 verhindert werden, dass sich
das leitende Klebemittel 88 aus der Leiterschicht 87 ausbreitet;
somit erhält
das leitende Klebemittel 88 eine gleichmäßige Dicke.
Das lichtemittierende Element 85 kann dementsprechend waagerecht
auf der Leiterschicht 87 angebracht werden. Als Ergebnis
davon wird Licht aus dem lichtemittierenden Element 85 in
einem gewünschten
Ausfallwinkel emittiert, und das emittierte Licht wird dann von
dem Reflexionsteil 82 in einem gewünschten Strahlungswinkel reflektiert,
um korrekt auszustrahlen, wodurch die Strahlungsintensität des aus
der lichtemittierenden Vorrichtung emittierten Lichts erhöht werden
kann.
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Da
das lichtemittierende Element 85 waagerecht auf der Leiterschicht 87 angebracht
ist, folgt des Weiteren daraus, dass die aus dem lichtemittierenden
Element 85 ausgehende Wärme
gleichmäßig durch
das leitende Klebemittel 88 und den Basiskörper 81 übertragen
und schließlich
nach außen
mit hoher Effizienz zerstreut werden kann. Als Ergebnis hiervon
kann die Temperatur des lichtemittierenden Elements 85 stabil
gehalten werden, daher kann die Strahlungsintensität des aus
dem lichtemittierenden Element 85 emittierten Lichts mit
Stabilität
hoch aufrechterhalten werden.
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Ferner
kann wirksam verhindert werden, dass das aus dem lichtemittierenden
Element 85 emittierte Licht durch die Ausbauchung 89 auf
das leitende Klebemittel 88 aufgebracht wird. Daher kommt
es nie vor, dass das aus der lichtemittierenden Vorrichtung emittierte
Licht von dem leitenden Klebemittel 88 absorbiert wird,
und somit kann eine unerwünschte
Verringerung der Strahlungsintensität, Helligkeit und Farbwiedergabe
wirksam vermieden werden. Somit wird die lichtemittierende Vorrichtung zur
Verfügung
gestellt, die eine ho he Strahlungsintensität und ausgezeichnete Lichtemissionseigenschaften
bietet.
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Es
ist zu beachten, dass die Ausbauchung 89 entweder so ausgebildet
wird, dass sie den Außenumfang
der Leiterschicht 88 insgesamt in Umfangsrichtung bedeckt
oder längs
der Außenkante der
Leiterschicht 87 ausgebildet wird, ohne sie zu bedecken.
Wenn die Leiterschicht 87 mehrfach ausgebildet wird, kann
die Ausbauchung 89 weiterhin durch den Umfang jeder Leiterschicht 87 ausgebildet
werden, wie in 15A gezeigt ist, oder sie kann
rund um die Gruppe mehrerer Leiterschichten 87 ausgebildet
werden, wie in 15B gezeigt ist.
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Wie
in 16A gezeigt ist, kann die Leiterschicht 87 so
konfiguriert sein, dass ihr freiliegender Teil außerhalb
des Außenumfangs
des lichtemittierenden Elements 85 liegt. Bevorzugter ist,
wie in 16B gezeigt ist, die Leiterschicht 87 so
konfiguriert, das ihr freiliegender Teil in dem Außenumfang des
lichtemittierenden Elements 85 liegt. Auf diese Weise kann
verhindert werden, dass das leitende Klebemittel 88 zum
Verbinden der Leiterschicht 87 mit dem lichtemittierenden
Element 85 vor dem Bereich zwischen der Leiterschicht 87 und
dem lichtemittierenden Element 85 freiliegt; daher kann
sehr wirksam verhindert werden, dass das aus dem lichtemittierenden
Element 85 emittierte Licht auf das leitende Klebemittel 88 aufgebracht
wird. Als Ergebnis hiervon kommt es nie vor, dass das aus dem lichtemittierenden
Element 85 emittierte Licht von dem leitenden Klebemittel 88 absorbiert
oder davon als Licht reflektiert wird, das eine niedrige Strahlungsintensität zeigt.
Dementsprechend kann die Strahlungsintensität des aus der lichtemittierenden
Vorrichtung emittierten Lichts hoch aufrechterhalten werden und
es kann eine ausgezeichnete Helligkeit und Farbwiedergabe erzielt
werden. Indem die Leiterschicht 87 so konfiguriert wird,
dass ihr freiliegender Teil innerhalb des Außen umfangs des lichtemittierenden
Elements 85 liegt, kann des Weiteren. die Größe des Befestigungsabschnitts 81a reduziert
werden. Dementsprechend kann das Reflexionsteil 82 verkleinert
werden. Die Verringerung der Größe des Reflexionsteils 82 erlaubt
eine Verkleinerung des Basiskörpers 81,
was es wiederum ermöglicht,
den Aufbau insgesamt kompakt herzustellen.
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Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass selbst dann, wenn das aus dem
lichtemittierenden Element 85 emittierte Licht Ultraviolettlicht
ist, das leitende Klebemittel 88 keine Qualitätsminderung
erfährt.
Somit kann die Stärke
der Bindung zwischen der Leiterschicht 87 und dem lichtemittierenden
Element 85 ausreichend hoch beibehalten werden, daher kann die
dauerhafte Befestigung zwischen der Leiterschicht 87 und
dem lichtemittierenden Element 85 über einen längeren Zeitraum bewahrt werden.
Als Ergebnis hiervon kann die elektrische Verbindung zwischen der
Elektrode 86 des lichtemittierenden Elements 85 und
der Leiterschicht 87 für
einen längeren
Zeitraum sichergestellt werden. Dementsprechend kann die lichtemittierende
Vorrichtung eine längere
Betriebsdauer bieten.
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Außerdem ist
die Ausbauchung 89 so geformt, dass sich ihre Seitenflächen mit
zunehmender Nähe
zum Basiskörper 81 allmählich schräg nach außen erstrecken.
Dadurch kann Luft, die in einem Eckabschnitt zwischen den Seitenflächen der
Ausbauchung 89 und der oberen Oberfläche des Befestigungsabschnitts 81a vorhanden
ist, leicht abgezogen werden und es kann verhindert werden, dass
die Luft in dem Eckabschnitt verbleibt. Dementsprechend kann wirksam
verhindert werden, dass sich in dem leitenden Klebemittel 88 und
dem lichtdurchlässigen
Bauteil 83 eine Blase bildet und ein Abblättern oder
ein Riss durch die Ausdehnung von Luft in der Blase aufgrund einer
Temperaturveränderung
oder dergleichen verursacht wird. Zusätzlich ist es möglich, Licht
auf den schrägen
Außenseiten flächen der Ausbauchung 89 gut
nach oben zu reflektieren und die Lichtemissionseffizienz zu verbessern.
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Es
wird bevorzugt, dass, wie bei der achten Ausführungsform der Erfindung, die
Ausbauchung 89 ein Reflexionsvermögen von 60% oder mehr in Bezug
auf das Licht zeigt, das aus dem lichtemittierenden Element 85 und
den fluoreszierenden Materialien, die in dem lichtdurchlässigen Bauteil 83 enthalten
sind, emittiert wird.
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Der
Anschluss des lichtemittierenden Elements 85 erfolgt an
der auf seiner unteren Oberfläche ausgebildeten
Elektrode 86 durch das leitende Klebemittel 88,
wie etwa eine Ag-Paste oder ein Gold (Au)-Zinn (Sn)-Lötmetall.
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Es
wird bevorzugt, dass, wie bei der zweiten Ausführungsform der Erfindung, die
freiliegende Fläche
der Leiterschicht 87 mit einem stark konosionsbeständigen Metall,
wie zum Beispiel Ni oder Au, in einer Dicke von 1 bis 20 μm beschichtet
wird.
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Auf
die obere Oberfläche
des Basiskörpers 81 ist
das Reflexionsteil 82 mittels eines Bindematerials wie
etwa Lötmetall,
einem Hartlotmaterial wie etwa Ag-Hartlot, oder einem Epoxidharz-Klebemittel befestigt.
In die Mitte des Reflexionsteils 82 ist ein Durchgangsloch 82a gebohrt.
Vorzugsweise ist die Innenumfangsfläche des Durchgangslochs 82a zu
einer Reflexionsfläche 82b zum
Reflektieren von aus dem lichtemittierenden Element 85 und
den fluoreszierenden Materialien emittiertem Licht geformt.
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Die
Reflexionsfläche 82b wird
auf dieselbe Weise wie die zweite Ausführungsform der Erfindung ausgebildet,
auf die Beschreibung wird daher verzichtet.
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Weiterhin
wird, wie bei der zweiten Ausführungsform
der Erfindung, eine arithmetische Durchschnittsrauhigkeit Ra oben
auf der Reflexionsfläche 82b vorzugsweise
so eingestellt, dass sie in einen Bereich von 0,004 bis 4 μm fällt. Dadurch
kann das aus dem lichtemittierenden Element 85 und den
fluoreszierenden Materialien emittierte Licht zufrieden stellend
von der Reflexionsfläche 82b reflektieren
gelassen werden.
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Beispielsweise
ist in der Reflexionsfläche 82b deren
vertikales Schnittprofil bevorzugt durch eine lineare schräge Fläche definiert,
wie in 14 gezeigt ist, die so geformt
ist, dass sie sich allmählich von
unten nach oben auswärts
erstreckt, oder durch eine gebogene schräge Fläche, die so geformt ist, dass
sie sich allmählich
von unten nach oben auswärts
erstreckt, oder durch eine rechteckige Fläche.
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Somit
wird bei dem Aufbau, das die Erfindung verkörpert, das lichtemittierende
Element 85 zunächst
auf dem Befestigungsabschnitt 81a angebracht und dann durch
das leitende Klebemittel 88 mit der Leiterschicht 87 elektrisch
verbunden. Dann wird das lichtemittierende Element 85 mit
einem lichtdurchlässigen
Bauteil 83 abgedeckt. Damit ist die lichtemittierende Vorrichtung 80 realisiert.
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In
der Erfindung ist das lichtdurchlässige Bauteil 83 aus
einem lichtdurchlässigen
Harz, wie zum Beispiel Epoxidharz oder Silikonharz, hergestellt.
Das lichtdurchlässige
Bauteil 83 wird durch Laden des Harzmaterials in das Reflexionsteil 82 durch eine
Einspeisungsvorrichtung, wie etwa eine Ausgabevorrichtung, ausgebildet,
um das lichtemittierende Element 85 zu bedecken, worauf
an ihm eine Wärmehärtung in
einem Ofen oder dergleichen Ausstattung durchgeführt wird.
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Es
ist zu beachten, dass das lichtdurchlässige Bauteil 83 fluoreszierende
Materialien enthalten kann, die geeignet sind, eine Wellenlängenkonvertierung
mit dem aus dem lichtemittierenden Element 85 emittierten
Licht durchzuführen.
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Des
Weiteren ist, wie in 14 gezeigt ist, die obere Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils 83 bevorzugt so geformt, dass sie konvex ansteigt. Dadurch
können
Annäherungen
an die Längen
der optischen Wege vorgenommen werden, längs deren die aus dem lichtemittierenden
Element 85 emittierten Lichtstrahlen in verschiedene Richtungen
einzeln durch das lichtdurchlässige
Bauteil 83 übertragen werden
und dadurch kann eine Ungleichmäßigkeit
in der Strahlungsintensität
wirksam vermieden werden.
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17 ist eine Schnittansicht, die eine lichtemittierende
Vorrichtung 90 gemäß einer
zehnten Ausführungsform
der Erfindung zeigt. Die lichtemittierende Vorrichtung 90 besteht
hauptsächlich
aus einem Basiskörper 91,
einem Reflexionsteil 92, einem lichtdurchlässigen Bauteil 93,
das fluoreszierende Materialien 94 enthält, und einem lichtemittierenden Element 95.
Die lichtemittierende Vorrichtung 90 lässt aus dem lichtemittierenden
Element 95 emittiertes Licht mit Richtfähigkeit ausstrahlen.
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In
der Erfindung ist der Basiskörper 91 aus Keramiken,
wie zum Beispiel Aluminiumoxidkeramik, einem Aluminiumnitrid-Sinterkörper, einem
Mullit-Sinterkörper
oder Glaskeramik oder einem Harzmaterial, wie zum Beispiel Epoxidharz,
oder einem Metallmaterial, wie etwa einer Fe-Ni-Co-Legierung oder
Al hergestellt. Der Basiskörper 91 hat
die Funktion, dass an ihm das Reflexionsteil 92 fest angebracht
wird. Das Reflexionsteil 92 weist auf seiner oberen Hauptfläche einen
Befestigungsabschnitt 92d auf, um an ihm das lichtemittierende
Element 95 anzubringen. Wenn der Basiskörper 91 aus Keramik herge stellt
ist, wie die vorstehende Ausführungsform der
Erfindung, wird es weiterhin bevorzugt, dass die keramischen Kristallkörner in
einem durchschnittlichen Teilchendurchmesserbereich von 1 bis 5 μm liegen.
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Auf
der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 91 ist
das Reflexionsteil 92 mittels eines Bindematerials, wie
z. B. Lötmetall,
einem Hartlotmaterial, wie zum Beispiel einem Ag-Hartlot, oder einem
Epoxidharz-Klebemittel
angebracht. Das Reflexionsteil 92 weist in der Mitte seiner
oberen Hauptfläche
einen konvexen Befestigungsabschnitt 92b auf, um daran das
lichtemittierenden Element 95 anzubringen. Ebenfalls weist
das Reflexionsteils 92 an dem Außenumfang seiner oberen Hauptfläche einen
Seitenwandabschnitt 92a auf, der so ausgebildet ist, dass er
den Befestigungsabschnitt 92b umgibt, wobei die Innenumfangsfläche des
Seitenwandabschnitts zu einer Reflexionsfläche 92c zum Reflektieren
von aus dem lichtemittierenden Element 95 emittierten Licht geformt
ist. Auf diese Weise kann nicht nur das aus dem lichtemittierenden
Element 95 emittierte Licht direkt, nachdem es von den
fluoreszierenden Materialien 94 korrekt wellenlängenkonvertiert
wurde, ausstrahlen gelassen werden, sondern es kann auch das Licht,
das seitlich oder in andere Richtungen aus dem lichtemittierenden
Element 95 emittiert wurde, oder das Licht, das von den
fluoreszierenden Materialen 94 nach unten emittiert wurde,
gleichmäßig von
der Reflexionsfläche 92c reflektiert
gelassen werden. Dementsprechend können die axiale Leuchtkraft, Helligkeit,
Farbwiedergabe und dergleichen Eigenschaften wirksam verbessert
werden.
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Das
Reflexionsteil 92 ist aus Keramikmaterialien wie etwa Aluminiumkeramik,
einem Aluminiumnitrid-Sinterkörper,
einem Mullit-Sinterkörper, oder Glaskeramik
oder einem Harzmaterial, wie zum Beispiel Epoxidharz, oder einem
Metallmaterial, wie zum Beispiele einer Fe-Ni-Co-Legierung, Cu-W
oder Al, hergestellt. Die Herstellung wird durch ein Schneiden bzw.
Zerspanen, Druckgießen
oder dergleichen durchgeführt.
Die Reflexionsfläche 92c wird
durch Durchführen
eines Schneidens oder Druckgießens auf
der Innenumfangsfläche
des Seitenwandabschnitts 92a des Reflexionsteils 92 durchgeführt oder
durch Beschichten der Innenumfangsfläche des Seitenwandabschnitts 92a mit
einem dünnen
Metallfilm aus einem Metall mit hohem Reflexionsvermögen, wie
zum Beispiel Al, Ag, Au, Platin (Pt), Titan (Ti), Chrom (Cr) oder
Cu mittels Plattieren oder Dampfabscheidung hergestellt.
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Wenn
die Reflexionsfläche 92c aus
einem Metall, wie zum Beispiel Ag oder Cu, hergestellt ist, das
in gleicher Weise wie die zweite Ausführungsform der Erfindung für aus Oxidation
herrührende Verfärbung empfänglich ist,
wird es bevorzugt, auf seiner Oberfläche zum Beispiel eine 1 bis
10 μm dicke
Ni-Plattierungsschicht und eine 0,1 bis 3 μm dicke Au-Plattierungsschicht
nacheinander durch das elektrolytische Abscheidungsverfahren oder
das Abscheidungsverfahren ohne äußere Stromquelle
zu laminieren. Dadurch kann die Korrosionsbeständigkeit der Reflexionsfläche 92c verbessert
werden.
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Des
Weiteren ist wie bei der zweiten Ausführungsform der Erfindung eine
arithmetische Durchschnittsrauhigkeit Ra oben auf der Reflexionsfläche 92c vorzugsweise
so eingestellt, dass sie in einen Bereich von 0,004 bis 4 μm fällt. Dadurch
kann das aus dem lichtemittierenden Element 95 und den
fluoreszierenden Materialien 94 emittierte Licht zufrieden stellend
von der Reflexionsfläche 92c reflektieren
gelassen werden.
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Bei
der Reflexionsfläche 92c ist
ihr vertikales Schnittprofil vorzugsweise durch eine lineare schräge Fläche definiert,
die so geformt ist, dass sie sich allmählich von unten nach oben nach
außen
erstreckt, wie die lichtemittierenden Vorrichtungen 90 und 90A gemäß den zehnten
und elften Ausführungsformen
der Erfindung, die in den 17 und 18 gezeigt
sind, oder durch eine gebogene schräge Fläche, die so geformt ist, dass
sie sich allmählich
von unten nach oben nach außen
erstreckt, oder durch eine rechteckige Fläche, wie die lichtemittierende
Vorrichtung 90B gemäß der zwölften Ausführungsform
der Erfindung, die in 19 gezeigt ist.
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In
der Erfindung ist das untere Ende der Reflexionsfläche 92c auf
oder unter einer optischen Weglinie angeordnet, die die lichtemittierende
Sektion 98 am Ende des lichtemittierenden Elements 95 und
der Ecke zwischen der oberen Oberfläche 92d und der Seitenfläche des
Befestigungsabschnitts 92b verbindet. Dadurch kann das
seitlich oder nach unten aus dem lichtemittierenden Element 95 emittierte
direkte Licht effizient von der Reflexionsfläche 92c reflektiert
werden, wodurch eine signifikant hohe Strahlungslichtintensität erzielt
wird.
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Das
lichtemittierende Element 95 ist auf der oberen Oberfläche 92d des
Befestigungsabschnitts 92d angebracht, und seine Elektrode
ist mit einer Elektrodenunterlage, die auf der oberen Oberfläche des
Befestigungsabschnitts 92d ausgebildet ist, oder an einer
Elektrodenunterlage, die aus dem Teil eines auf der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 91 ausgebildeten
Verdrahtungsleiters besteht, elektrisch verbunden. Die Elektrodenunterlage
wird durch den (nicht gezeigten) Verdrahtungsleiter, der in dem
Basiskörper 91 und
dem Reflexionsteil 92 ausgebildet ist, zur Außenfläche der
lichtemittierenden Vorrichtung 90 (einer Seitenfläche oder
einer unteren Fläche des
Basiskörpers 91)
hinausgeführt.
Dieser hinausgeführte
Teil ist mit einer externen elektrischen Leiterplatte verbunden.
Somit wird eine elektrische Verbindung zwischen dem lichtemittierenden
Element 95 und der externen elektrischen Schaltung hergestellt.
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Eine
derartige Elektrodenunterlage wird beispielsweise hergestellt, indem
eine metallisierte Schicht aus dem Pulver eines Metalls, wie zum
Beispiel W, Mo, Cu oder Ag, auf der Oberfläche von oder in dem Basiskörper 91 oder
dem Reflexionsteil 92 ausgebildet wird oder sie wird durch
Verlegen einer Anschlussstelle aus einem Metall, wie zum Beispiel einer
Fe-Ni-Co-Legierung, in dem Basiskörper 91 oder dem Reflexionsteil 92 realisiert,
oder sie wird durch Einpassen eines Eingabe-/Ausgabe-Anschlusses
realisiert, der aus einem Isolator hergestellt ist, der einen Verdrahtungsleiter
in ein in den Basiskörper 91 oder
das Reflexionsteil 92 gebohrtes Durchgangsloch trägt.
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Es
wird bevorzugt, dass die freiliegenden Oberflächen der Elektrodenunterlage
und des Verdrahtungsleiters mit einem hoch korrosionsbeständigen Metall,
wie etwa Ni oder Gold (Au) in einer Dicke von 1 bis 20 μm beschichtet
werden. Dadurch können
die Elektrodenunterlage und der Verdrahtungsleiter wirksam gegen
oxidative Korrosion geschützt werden
und die Verbindung zwischen dem lichtemittierenden Element 95 und
der Elektrodenunterlage gestärkt
werden. Dementsprechend sollten die freiliegenden Oberflächen der
Elektrodenunterlage und des Verdrahtungsleiters nacheinander vorzugsweise zum
Beispiel mit einer 1 bis 10 μm
dicken Ni-Plattierungsschicht und einer 0,1 bis 3 μm dicken
Au-Plattierungsschicht durch das elektrolytische Abscheidungsverfahren
oder das Abscheidungsverfahren ohne äußere Stromquelle beschichtet
werden.
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Weiterhin
kann der Befestigungsabschnitt 92b unterschiedlich konfiguriert
sein. In 17 sind die Seitenflächen des
Befestigungsabschnitts 92b senkrecht zum Basiskörper 91 geformt.
In 18 sind die Seitenflächen so geformt, dass sie sich
in Richtung des Basiskörpers 91 allmählich verbreitern. Im
letzteren Fall kann Wärme,
die aus dem lichtemittierenden Element 95 ausgeht, wirksam
nach unten aus dem Befestigungsabschnitt 92b übertragen
werden, wodurch die Wärmezerstreuungseigenschaft des
lichtemittierenden Elements 95 verbessert wird. Das lichtemittierende
Element 95 kann in einem guten Betriebszustand gehalten
werden.
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Wenn
das Reflexionsteil 92 aus einem isolierenden Material hergestellt
ist, wie in 17 gezeigt ist, wird eine elektrische
Verbindung zwischen dem lichtemittierenden Element 95 und
der auf der oberen Oberfläche 92d des
Befestigungsabschnitts 92b ausgebildeten Elektrodenunterlage
durch das Flip-Chip-Verbindungsverfahren, wie etwa ein Löthöcker (elektrische
Verbindungseinrichtung 96)-Verbinden, hergestellt. Wenn
die Elektrodenunterlage auf der oberen Oberfläche des Reflexionsteils 92 ausgebildet
ist, kann weiterhin, obwohl dies nicht in 17 gezeigt
ist, das Drahtanschlussverfahren, wie etwa ein Golddraht (elektrische
Verbindungseinrichtung 96')-Verbinden,
angewendet werden. Für
die Verbindung ist das Flip-Chip-Verbindungsverfahren mehr zu bevorzugen.
Durch dessen Anwendung kann die Elektrodenunterlage sofort unter
dem lichtemittierenden Element 95 angeordnet werden. Damit
ist es nicht mehr notwendig, einen gesonderten Bereich für das elektrische
Verbindungsmuster rund um das lichtemittierende Element 95 auf
der oberen Oberfläche des
Basiskörpers 91 zu
sichern. Daher kommt es nie vor, dass das aus dem lichtemittierenden
Element 95 emittierte Licht in dem für das elektrische Verbindungsmuster
gesicherten Raum des Basiskörpers 91 absorbiert
wird. Dementsprechend kann eine unerwünschte Absenkung der axialen
Leuchtkraft wirksam verhindert werden.
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Wenn
der Basiskörper 91 aus
einem isolierenden Material hergestellt ist, wie in 18 gezeigt ist, wird weiterhin ein Durchgangsloch 97 rund
um den Befestigungsabschnitt 92b des Reflexionsteils 92 aus
einem isolierenden Material oder einem Metallmaterial geschaffen.
Das Durchgangsloch 97, das von der oberen Hauptfläche zu der
unteren Hauptfläche
eines Teils des Reflexionsteils 92 ganz durchge bohrt ist,
befindet sich unterhalb der optischen Weglinie. Vorzugsweise sind
die Elektrode des lichtemittierenden Elements 95 und der
auf der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 91 ausgebildete
Verdrahtungsleiter mittels eines Drahts (elektrische Verbindungseinrichtung 96'), das durch
das Durchgangsloch 97 eingeführt ist, elektrisch miteinander
verbunden. Auf diese Weise wird aus dem lichtemittierenden Element 95 emittiertes
direktes Licht von der Reflexionsfläche 92c über dem
Durchgangsloch 97 reflektiert, das in das Reflexionsteil 92 gebohrt
ist, um das Draht 96' dort
hindurch einzuführen.
Somit kann wirksam verhindert werden, dass das direkte Licht in das
Durchgangsloch 97 geleitet und dort absorbiert wird, wodurch
die Strahlungslichtintensität
erhöht wird.
Des Weiteren ist das lichtemittierende Element 95 an seiner
gesamten unteren Fläche
mit dem Befestigungsabschnitt 92b des Reflexionsteils 92 verbunden,
wodurch es möglich
ist, die aus dem lichtemittierenden Element 95 ausgehende
Wärme zufrieden
stellend zu dem Reflexionsteil 92 zu übertragen und dadurch die Wärmezerstreuungseigenschaft
zu verbessern.
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Es
ist zu beachten, dass die Tiefe des Durchgangslochs 97 (d.
h. die Dicke des unteren Abschnitts des Reflexionsteils 92)
und der Öffnungsdurchmesser
des Durchgangslochs 97 unter Berücksichtigung der unterschiedlichen
Wärmeausdehnung zwischen
dem Reflexionsteil 92 und dem Basiskörper 91, dem Leitvermögen für Wärme, die
aus dem lichtemittierenden Element 95 ausgeht, und weiterer Faktoren
in geeigneter Weise bestimmt wird. Auch wird im Fall von 17 die Dicke des unteren Abschnitts des Reflexionsteils 92 entsprechend
bestimmt.
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Des
Weiteren ist es möglich,
wirksam zu unterbinden, dass Licht durch das Durchgangsloch 97 zum
Einführen
des Drahts 96' leckt,
welches Durchgangsloch in dem Reflexionsteil 92 ausgebildet
ist, und in den Basiskörper 91 absorbiert
wird, indem der durchschnittliche Teilchendurchmesser der in der
Keramik enthaltenen Kristallkörner
auf einen Bereich von 1 bis 5 μm
festgelegt wird, um das Reflexionsvermögen des Basiskörpers 91 zu
verbessern.
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Bei
der lichtemittierenden Vorrichtung 90C gemäß einer
dreizehnten Ausführungsform
der Erfindung, die in 20 gezeigt ist, ist das Durchgangsloch 97 vorzugsweise
mit einer isolierenden Paste 97a gefüllt, die isolierende lichtreflektierende
Teilchen so enthält,
dass sie mit der oberen Hauptfläche des
Reflexionsteils 92 fluchtet. Auf diese Weise kann, selbst
wenn das aus dem lichtemittierenden Element 95 und den
fluoreszierenden Materialien 94 emittierte Licht in das
Durchgangsloch 97 geleitet wird, das Licht von den lichtreflektierenden
Teilchen wirksam nach oben reflektiert werden. So können in
der lichtemittierenden Vorrichtung zufrieden stellende optische
Eigenschaften, wie zum Beispiel axiale Leuchtkraft, Helligkeit und
Farbwiedergabe, erzielt werden.
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Es
wird bevorzugt, dass die isolierende Paste 97a lichtreflektierende
Teilchen mit einer Zusammensetzung aus Bariumsulfat, Calciumcarbonat, Aluminiumoxid,
Siliciumdioxid usw. unter Zugabe von Ca, Ti, Ba, Al, Si, Mg, K und
O enthält
und dass das gesamte Reflexionsvermögen auf der Fläche so eingestellt
wird, dass es 80% oder mehr beträgt.
Dadurch können
zufrieden stellende optische Eigenschaften, wie zum Beispiel axiale
Leuchtkraft, Helligkeit und Farbwiedergabe, in der lichtemittierenden Vorrichtung
erzielt werden.
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Das
lichtdurchlässige
Bauteil 93 ist aus lichtdurchlässigem Harz, wie zum Beispiel
Epoxidharz oder Silikonharz, oder Glas hergestellt, das die fluoreszierenden
Materialien 94 enthält,
welche imstande sind, an dem aus dem lichtemittierenden Element 95 emittierten
Licht eine Wellenlängenkonvertierung durchzuführen. Das
lichtdurchlässige
Bauteil 93 wird hergestellt, in dem das Material in dem
Reflexionsteil 92 durch eine Einspeisungsvorrichtung, wie
zum Beispiel eine Ausgabevorrichtung, geladen wird, um das lichtemittierende
Element 95 abzudecken, worauf an ihm ein Wärmehärten in
einem Ofen oder dergleichen Ausstattung durchgeführt wird. Somit kann Licht
mit einem gewünschten
Wellenlängenspektrum herausgenommen
werden, indem das aus dem lichtemittierenden Element 95 emittierte
Licht einer Wellenlängenkonvertierung
unterworfen wird, die durch die fluoreszierenden Materialien 94 bewirkt
wird.
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Des
Weiteren ist das lichtdurchlässige
Bauteil 93 so angeordnet, dass ein Abstand X zwischen seiner
oberen Oberfläche
und der lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden Elements 95 in
einem Bereich zwischen 0,1 und 0,5 mm liegt. Auf diese Weise kann
das aus dem lichtemittierenden Element 95 emittierte Licht
mit hoher Effizienz von den fluoreszierenden Materialien 94,
die in einem Teil des lichtdurchlässigen Bauteils 93 von
vorgegebener Dicke enthalten sind, welches Teil sich über der
lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden Elements 95 befindet,
wellenlängenkonvertiert
werden, und dann wird das wellenlängenkonvertierte Licht direkt
aus dem lichtdurchlässigen
Bauteil 93 austreten gelassen, ohne durch Störungen beeinträchtigt zu werden,
die durch die fluoreszierenden Materialien 94 verursacht
werden. Als Ergebnis hiervon ist die lichtemittierende Vorrichtung
imstande, eine verbesserte Strahlungsintensität und ausgezeichnete optische
Eigenschaften, wie etwa axiale Leuchtkraft, Helligkeit und Farbwiedergabe,
vorzusehen.
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Wenn
der Abstand X zwischen der lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden
Elements 95 und der Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils 93 länger als
0,5 mm ist, wie in 21 gezeigt ist, ist es, obwohl
von den fluoreszierenden Materialien 94 diejenigen, die
näher an
dem lichtemittierenden Element 95 vorhanden sind (schraffierten
fluoreszierende Materialien 94 in 21),
imstande sind, eine Wellenlängenkonvertierung
durch direkte Erregung von aus dem lichtemittierenden Element 95 emittierten
Licht durchzuführen,
schwierig, das wellenlängenkonvertierte
Licht direkt aus dem lichtdurchlässigen
Bauteil 93 austreten zu lassen. Das heißt, da der Weg des Lichts durch
die nahe der Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils 93 vorhandenen fluoreszierenden Materialien 94 (denjenigen,
die nicht die schraffierten fluoreszierenden Materialien 94 sind)
gestört
wird, wird es schwierig, eine zufrieden stellende externe axiale
Leuchtkraft zu erzielen.
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Wenn
im Gegensatz dazu, wie in 22 gezeigt
ist, der Abstand X zwischen der lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden
Elements 95 und der Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils 93 kürzer ist
als 0,1 mm, dann wird es schwierig, eine wirksame Wellenlängenkonvertierung
für das
aus dem lichtemittierenden Element 95 emittierte Licht
zu erreichen. In diesem Fall besteht eine unerwünschte Zunahme der Menge an
Licht mit geringer Lichtstärke und
einer bestimmten Wellenlänge,
die durch das lichtdurchlässige
Bauteil 93 übertragen
wird, ohne eine Wellenlängenkonvertierung
zu erfahren, mit dem Ergebnis, dass keine zufrieden stellenden optischen
Eigenschaften, wie zum Beispiel axiale Leuchtkraft, Helligkeit und
Farbwiedergabe, erzielt werden können.
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Des
Weiteren ist, wie in 17 gezeigt ist, die obere Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils 93 bevorzugt so geformt, dass sie sich konvex
erhebt. Auf diese Weise kann der Abstand zwischen der lichtemittierenden
Sektion und der Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils 92 in einem Bereich von 0,1 bis 0, 5 mm gehalten
werden. Somit kann, selbst wenn Licht schräg nach oben von dem lichtemittierenden
Element 95 emittiert wird, die Strahlungsintensität erhöht werden.
-
Damit
die lichtemittierende Vorrichtung 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C,
die die Erfindung verkörpert,
eine Beleuchtungsvorrichtung darstellen kann, werden einige Möglichkeiten
betrachtet, d. h., das Einrichten eines einzelnen Stücks der
lichtemittierenden Einrichtung 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C in
einer vorgegebenen Anordnung, das Einrichten mehrerer lichtemittierender
Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C in
einer gitterförmigen,
gestaffelten oder radialen Anordnung und das Einrichten mehrerer
konzentrisch angeordneter kreisförmiger
oder polygonaler Einheiten der lichtemittierenden Vorrichtung 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C,
die aus mehreren lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C in
einer vorbestimmten Anordnung bestehen. In der so aufgebauten Beleuchtungsvorrichtung
wird eine Lichtemission durch Ausnutzen der Rekombination von Elektronen
in den lichtemittierenden Elementen 44, 55, 65, 75, 85 und 95,
die sich aus einem Halbleiter zusammensetzen, bewirkt. Somit ist
die Beleuchtungsvorrichtung in Bezug auf Energieersparnis und lange
Betriebsdauer gegenüber
einer herkömmlichen
Beleuchtungsvorrichtung zum Bewirken einer Lichtemission durch elektrische Entladung
im Vorteil. Eine kompakte Beleuchtungsvorrichtung mit geringer Wärmeerzeugung
kann dementsprechend realisiert werden. Als Ergebnis hiervon kann
eine Schwankung in der mittleren Wellenlänge des aus dem lichtemittierenden
Element 44, 55, 65, 75, 85 und 95 emittierten
Lichts unterbunden werden; daher wird es der Beleuchtungsvorrichtung gelingen,
Licht mit stabiler Strahlungslichtintensität und stabilem Winkel (Leuchtkraftverteilung) über einen
längeren
Zeitraum abzustrahlen und eine Farbungleichmäßigkeit und unausgeglichene
Beleuchtungsverteilung auf einer zu bestrahlenden Fläche zu vermeiden.
-
Indem
die lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C der
Erfindung als Lichtquelle in einer vorgegebenen Anordnung eingerichtet
werden, gefolgt von einem Anordnen einer optischen Komponente, die optisch
entworfen wurde, in einer gegebenen Konfiguration rund um die lichtemittierende
Vorrichtung 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C,
wie zum Beispiel einer Reflexionsvorrichtung, einer optischen Linse
oder einer Lichtdiffusionsplatte, kann eine Beleuchtungsvorrichtung
realisiert werden, die imstande ist, Licht mit einer gegebenen Leuchtkraftverteilung
zu emittieren.
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Beispielsweise
zeigen die 23 und 24 eine
Draufsicht bzw. eine Schnittansicht einer Beleuchtungsvorrichtung,
die aus mehreren lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C besteht,
die in Reihen und Säulen
auf einer lichtemittierenden Vorrichtungsantriebs-Leiterplatte 101 angeordnet sind,
sowie eine Reflexionsvorrichtung 100, die optisch in einer
gegebenen Konfiguration entworfen ist, die rund um die lichtemittierende
Vorrichtung 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C positioniert
ist. In dieser Konstruktion sind benachbarte Anordnungen mehrerer
lichtemittierender Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C bevorzugt
so angeordnet, dass sie einen möglichst
ausreichenden Raum zwischen den benachbarten lichtemittierenden
Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C sichern,
d. h. die lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C sind
gestaffelt. Wenn die lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C in
einer gitterförmigen
Anordnung angeordnet sind, d. h. die lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C,
die als Lichtquellen dienen, geradlinig angeordnet sind, wird ein
grelles Leuchten verstärkt.
Eine Beleuchtungsvorrichtung mit einer derartigen gitterförmigen Anordnung
der lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C neigt
dazu, dem menschlichen Auge Unbehagen oder Probleme zu bereiten.
Angesichts des Vorstehenden kann durch Anwenden der gestaffelten
Anordnung ein grelles Leuchten unterbunden und dadurch das Unbehagen
oder die Probleme für
das menschliche Auge verringert werden. Ein weiterer Vorteil besteht
darin, dass, da der Raum zwischen den benachbarten lichtemittierenden
Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C so
lange wie möglich
bewahrt werden kann, eine Wärmeinterferenz
zwischen den benachbarten lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C wirksam
unterbunden werden kann. Daher kann ein Einschließen von
Wärme innerhalb
der lichtemittierenden Vorrichtungsantriebs-Leiterplatte 101,
die die lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C tragt, vermieden
werden; somit kann Wärme
durch die lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C mit
hoher Effizienz nach außen
zerstreut werden. Als Ergebnis hiervon wird eine langlebige Beleuchtungsvorrichtung
zur Verfügung
gestellt, die eine nur geringe negative Wirkung auf das menschliche
Auge hat und stabile optische Eigenschaften über einen längeren Zeitraum bietet.
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Die 25 und 26 dagegen
zeigen eine Draufsicht bzw. eine Schnittansicht einer anderen Beleuchtungsvorrichtung,
die dadurch hergestellt ist, dass auf der lichtemittierenden Vorrichtungsantriebs-Leiterplatte 101a mehrere
konzentrisch angeordnete kreisförmige
oder polygonale Einheiten von lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C positioniert
sind, die aus mehreren lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C zusam mengesetzt
sind. In dieser Konstruktion wird es bevorzugt, dass in einer einzelnen
kreisförmigen
oder polygonalen Einheit von lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C die lichtemittierenden
Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C so
angeordnet sind, dass ihre Zahl von der Mitte bis zur Außenkante
der Beleuchtungsvorrichtung allmählich zunimmt.
Dadurch können
die lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C in
möglichst
großer
Zahl angeordnet werden, wobei der Raum zwischen den benachbarten
lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C entsprechend
gesichert ist, und dadurch kann das Lichtniveau der Beleuchtungsvorrichtung
verbessert werden. Da die Dichte der lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C in
einem Mittelabschnitt der Beleuchtungsvorrichtung niedriger ist,
kann ein Einschließen
von Wärme
in dem Mittelabschnitt der lichtemittierenden Vorrichtungsantriebs-Leiterplatte 101a vermieden
werden. Daher zeigt die lichtemittierende Vorrichtungsantriebs-Leiterplatte 101a eine gleichmäßige Temperaturverteilung,
und somit kann Wärme
zu einer externen elektrischen Leiterplatte mit der Beleuchtungsplatte
oder einer Wärmesenke mit
hohem Wirkungsgrad übertragen
werden, wodurch verhindert wird, dass ein Temperaturanstieg in den
lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C auftritt. Als
Ergebnis hiervon wird eine langlebige Beleuchtungsvorrichtung zur
Verfügung
gestellt, worin die lichtemittierenden Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C während eines
längeren
Zeitraums stabil betrieben werden können.
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Die
Beleuchtungsvorrichtung, wie sie vorliegend gezeigt ist, findet
einen breiteren Anwendungsbereich, darunter: Mehrzweck-Beleuch tungskörper für Innen-
oder Außengebrauch:
Beleuchtungslampen für
Kronleuchter, Beleuchtungskörper
für den Hausgebrauch;
Beleuchtungskörper
für Büros; Beleuchtungskörper für Geschäfte bzw.
Läden,
Beleuchtungskörper
für Schaufenster,
Straßenbeleuchtungen;
Leitlampen, Signalvorrichtungen; Beleuchtungskörper für Bühnen oder Studios; Beleuchtungen in
der Werbung; Beleuchtungspfosten; Unterwasser-Beleuchtungslampen;
Stroboskoplichter; Scheinwerfer; Sicherheitsbeleuchtungskörper, die
in elektrischen Pfosten oder dergleichen eingebettet sind; Notfall-Beleuchtungskörper; elektrische
Taschenlampen; elektrische Werbetafeln, Dimmer; automatische Blinkschalter;
Rücklichter
für Displays
oder andere Zwecke; Filmvorführungsvorrichtungen;
dekorative Objekte; beleuchtete Schalter; Lichtsensoren; Lampen
für den
medizinischen Gebrauch und Lampen an Fahrzeugen.
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(Ausführungsbeispiel)
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Beispiel 1
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Nachstehend
folgt die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der lichtemittierenden
Vorrichtung 41 gemäß der ersten
Ausführungsform
der Erfindung.
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Zunächst wurde
als Basiskörper 42 ein
Aluminiumoxid-Keramiksubstrat aus kristallinen Teilchen mit verschiedenen
Durchmessern hergestellt. Dann wurde rund um den Befestigungsabschnitt 42a,
um daran das lichtemittierende Element 44 anzubringen, ein
Verdrahtungsleiter ausgebildet, um das lichtemittierende Element 44 mit
der externen elektrischen Leiterplatte durch eine in dem Basiskörper 42 ausgebildete
interne Verdrahtungsleitung elektrisch zu verbinden. Es ist zu beachten,
dass der auf der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 42 ausgebildete
Verdrahtungsleiter mittels einer metallisierten Schicht aus Mo-Mn-Pulver
zu einer kreisförmigen
Unterlage von 0,1 mm Durchmesser geformt wurde. Die Oberfläche des
Verdrahtungsleiters wurde nacheinander mit einer 3 μm dicken
Ni-Plattierungsschicht und einer 2 μm dicken Au-Plattierungsschicht
beschichtet. Des Weiteren bestand die in dem Basiskörper 42 ausgebildete
interne Verdrahtungsleitung aus einem elektrischen Verbindungsabschnitt,
der von einem Durchgangsleiter, d. h. einem so genannten Durchgangsloch,
gebildet wurde. Wie der Verdrahtungsleiter wurde auch das Durchgangsloch
aus einer metallisierten Schicht aus Mo-Mn-Pulver geformt.
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Anschließend wurde
ein 0,08 mm dickes lichtemittierendes Element 44 zum Emittieren
nahen ultravioletten Lichts an dem Befestigungsabschnitt 42a mittels
einer Ag-Pate angebracht, und dann wurde das lichtemittierende Element 44 durch
ein Verbindungsdraht aus Au mit dem Verdrahtungsleiter elektrisch
verbunden.
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Als
nächstes
wurde Silikonharz (lichtdurchlässiges
Bauteil 45) durch eine Ausgabevorrichtung aufgebracht,
um das lichtemittierende Element 44 zu bedecken, worauf
die Durchführung
einer Wärmehärtung an
ihm folgte. Das Silikonharz enthält
fluoreszierende Materialien, die gelbes Licht emittieren, nachdem
sie von dem aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierten
Licht erregt wurden. Anschließend
wurde ein Muster der lichtemittierenden Vorrichtung 41 hergestellt.
Dann wurde die optische Leistung des Musters gemessen.
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In
dem Silikonharz wurden die fluoreszierenden Materialien mit 1/4
Füllungsfaktor
(Massen-%) gleichmäßig verteilt.
Die verwendeten fluoreszierenden Materialien waren fluoreszierende
Materialien auf Yttrium-Aluminat-Basis mit einer Granatangleichung
zum Emittieren von gelbem Licht. Die Körner der fluoreszierenden Materialien
liegen in einem durchschnittlichen Teilchendurchmesserbereich von 1,5 μm bis 80 μm.
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Wenn
der durchschnittliche Teilchendurchmesser der keramischen Kristallkörner, die
den Basiskörper 42 bildeten,
auf angenähert
10 μm festgelegt
wurde, wurde festgestellt, dass die optische Leistung 14 mW
betrug. Im Gegensatz hierzu wurde, wenn der durchschnittliche Teilchendurchmesser
der keramischen Kristallkörner,
die den Basiskörper 42 bildeten,
so eingestellt wurde, dass er in einen Bereich von 1 bis 5 μm fiel, festgestellt,
dass die optische Leistung 17 mW betrug. Wie aus dieser
Tatsache im Vergleich mit dem Fall, bei dem der durchschnittliche
Teilchendurchmesser auf angenähert
10 μm festgelegt
wurde, verständlich
wird, wurde die optische Leistungsenergie um mehr als 20 % erhöht. Das
bedeutet, indem der Basiskörper
so entworfen wird, dass der durchschnittliche Teilchendurchmesser
des keramischen Kristalls in einen Bereich von 1 bis 5 μm fällt, kann
Licht, das den Weg in den Basiskörper 42 findet,
effizienter abgeschnitten werden und die Anzahl der fluoreszierenden
Materialien, die einer Lichtbestrahlung ausgesetzt sind, die von
einer auf der Oberfläche
des Basiskörpers 42 auftretenden Lichtstreuung
herrührt,
kann erhöht
werden. Auf diese Weise wurde die optische Leistung verstärkt.
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Außerdem wurde
bestätigt,
dass, wenn die Amperezahl zur Verstärkung der optischen Leistung der
lichtemittierenden Vorrichtung 41 erhöht wurde, wobei der Basiskörper einen
keramischen durchschnittlichen Teilchendurchmesser im Bereich von
1 bis 5 μm
aufwies, eine unerwünschte
Verringerung der Lichtemissionseffizienz in Bezug auf einen Strom in
Durchlassrichtung wirksamer vermieden werden kann.
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Beispiel 2
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Als
nächsten
wurden Muster der lichtemittierenden Vorrichtung 41 hergestellt.
Die Muster, von denen jedes dieselbe Struktur wie diejenige des
vorstehend genannten Ausführungsbeispiels
aufweist, sind im Aufbau miteinander identisch, unterscheiden sich
aber hinsichtlich des durchschnittlichen Teilchendurchmessers der
keramischen Kristallkörner, wie
er nach dem Sintern des Basiskörpers 42 beobachtet
wurde: 1 (μm),
5 (μm) und
10 (μm).
Dann wurden die gesamten Lichtstrahlen (optische Leistung) in Bezug
auf den Laststrom für
das lichtemittierende Element 44 gemessen. Es ist zu beachten,
dass die lichtemittierenden Vorrichtungen 41 einzeln in
Wärmesenken
angebracht wurden, die miteinander hinsichtlich ihrer Kühlkapazität identisch
waren. Die optische Leistung wurde mittels einer Integrationskugel gemessen.
Die Ergebnisse sind in 27 aufgeführt.
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Aus 27 wird ersichtlich, dass dann, wenn der Laststrom
für das
lichtemittierende Element 44 mit 20 (mA) gegeben ist, d.
h. Nennstrom und Nennspannung von 3,4 (V), die lichtemittierende
Vorrichtung 41 mit dem durchschnittlichen Teilchendurchmesser
der keramischen Kristallkörner
von 1 (μm)
eine optische Leistung von 0,96 (lm) und eine Lichtemissionseffizienz
von 14 (lm/W) zeigte, wogegen die lichtemittierende Vorrichtung 41 mit
einem durchschnittlichen Teilchendurchmesser der keramischen Kristallkörner von
5 (μm) eine
optische Leistung von 0,8 (lm) und eine Lichtemissionseffizienz von
12 (lm/W) zeigte. Im Gegensatz hierzu zeigte die lichtemittierende
Vorrichtung 41 mit einem durchschnittlichen Teilchendurchmesser
der keramischen Kristallkörner
von 10 (μm)
eine optische Leistung von 0,55 (lm) und eine Lichtemissionseffizienz
von 8 (lm/W). Das heißt,
bei diesem Nennstrom wurde die optische Leistung der lichtemittierenden
Vorrichtung 41 mit einem durchschnittlichen Teilchendurchmesser
der keramischen Kristallkörner
von 1 (μm)
bis 5 (μm)
im Verhältnis
zu der optischen Leistung der lichtemittierenden Vorrichtung 41,
bei der der durchschnittliche Teilchendurchmesser der keramischen Kristallkörner, die
den Basiskörper 42 darstellten,
auf 10 (μm)
festgelegt ist, um 45 bis 74% erhöht.
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Indem
der Basiskörper 42 so
entworfen wird, dass der durchschnittliche Teilchendurchmesser der keramischen
Kristallkörner
in einen Bereich von 1 bis 5 μm
fällt,
kann insbesondere Licht, das den Weg in den Basiskörper 42 findet,
wirksam abgeschnitten werden. Zusätzlich kann mit den Unebenheiten,
die auf der Oberfläche
des Basiskörpers 42 durch
die Kristallkörner
geschaffen werden, das aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierte
Licht in einem im Wesentlichen völlig
zerstreuten Zustand reflektiert werden. Daher werden die fluoreszierenden
Materialien, die in dem Rahmenkörper 43 enthalten
sind, mit gleichförmiger
Lichtintensität
bestrahlt und auch die Anzahl der fluoreszierenden Materialien,
die einer Lichtbestrahlung unterworfen werden, wird erhöht. Dies
trägt dazu
bei, dass die Wahrscheinlichkeit, dass fluoreszierende Materialien
von dem aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierten
Licht erregt werden, erhöht
wird, wodurch die Lichtkonvertierungseffizienz der fluoreszierenden
Materialien verbessert wird. Als Ergebnis hiervon ist in der lichtemittierenden
Vorrichtung 41, in der der durchschnittliche Teilchendurchmesser
der keramischen Kristallkörner, die
den Basiskörper 42 darstellen,
so eingestellt wird, dass er in einen Bereich von 1 bis 5 (μm) fällt, ihre Lichtemissionseffizienz
gleich oder größer als
die Lichtemissionseffizienz einer Glühlampe, d. h. 12 (lm/W). Dementsprechend
findet die lichtemittierende Vorrichtung 41 praktische
Verwendung als Anzeigen- oder Beleuchtungslichtquelle.
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Wenn
der Laststrom erhöht
wurde, um die optische Leistung der lichtemittierenden Vorrichtung 41 zu
verstärken,
wurden des Weiteren die folgenden Ergebnisse beobachtet. Wenn der
durchschnittli chen Teichendurchmesser der keramischen Kristallkörner, die
den Basiskörper 42 darstellten,
groß war,
erreichte die Erhöhung
der optischen Leistung proportional zum Laststrom den Höchstwert
bei einer Amperezahl von angenähert
100 (mA) oder weniger. Wenn im Gegensatz hierzu der durchschnittliche
Teilchendurchmesser des keramischen Kristalls klein war, stieg die optische
Leistung weiter im Verhältnis
zur Erhöhung der
Amperezahl an, bis sie ein bestimmtes höheres Niveau erreichte. Insbesondere,
wenn der durchschnittliche Teichendurchmesser auf 1 μm gesetzt wurde,
stieg die optische Leistung der lichtemittierenden Vorrichtung 41 weiter
proportional an, bis die Amperezahl angenähert 110 mA erreichte. Das
heißt, durch
Verkleinern des durchschnittlichen Teilchendurchmessers der keramischen
Kristallkörner,
die den Basiskörper 42 darstellen,
kann die Wärmezerstreuungseigenschaft
innerhalb des Basiskörpers 42 verbessert
und dadurch ein Temperaturanstieg unterbunden werden, der durch
den Laststrom in dem lichtemittierenden Element 44 verursacht
wird, und es kann die Verminderung der Lichtemissionseffizienz des
lichtemittierenden Elements unterdrückt werden.
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Ferner
wurden Muster der lichtemittierenden Vorrichtung 41 mit
variierenden durchschnittlichen Teilchendurchmessern der keramischen
Kristallkörner
hergestellt und es wurde an jedem von ihnen eine Messung hinsichtlich
der Spitzenwellenlänge
des lichtemittierenden Elements 44 in Bezug auf den Laststrom
in der lichtemittierenden Vorrichtung 41 durchgeführt. Infolgedessen
wurde bestätigt,
dass eine Schwankung in der Spitzenwellenlänge des lichtemittierenden
Elements 44 minimiert werden kann, indem der durchschnittliche
Teilchendurchmesser der keramischen Kristallkörner, die den Basiskörper 42 darstellen,
auf 1 μm
festgelegt wird. Auf diese Weise kann eine Schwankung der Konvertierungseffizienz
der fluoreszierenden Materialien in Abhängigkeit von der Spitzenwellenlänge des
lichtemittierenden Elements 44 minimiert werden. Wenn die
lichtemittie rende Vorrichtung 41 mehrere fluoreszierende Materialien
mit unterschiedlichen Erregungsspektren aufweist, kann des Weiteren
eine Schwankung der Konvertierungseffizienz der fluoreszierenden
Materialien, die sich aus einer Schwankung der Spitzenwellenlänge des
lichtemittierenden Elements 44 ergibt, minimiert werden.
Als Ergebnis hiervon kann eine Variation der Farbe des Lichts, das
aus der lichtemittierenden Vorrichtung 41 als Gemisch aus
Lichtkomponenten ausgegeben wurde, die von mehreren fluoreszierenden
Materialien erregt wurden, minimiert werden. Zum Beispiel sei angenommen,
dass die fluoreszierenden Materialien aus phosphoreszierenden Stoffen
roter Farbe, phosphoreszierenden Stoffen blauer Farbe und phosphoreszierenden
Stoffen grüner
Farbe zusammengesetzt sind und dass die Spitzenwellenlänge des
lichtemittierenden Elements 44 mit dem Laststrom variiert.
In diesem Fall werden die Lichtemissionsintensitäten der phosphoreszierenden Stoffe
roter Farbe, blauer Farbe und grüner
Farbe mit der Spitzenwellenlänge
des lichtemittierenden Elements 44 in ihren eigenen Eigenschaften
variieren. Wenn die lichtemittierende Vorrichtung in diesem Zustand
Licht ausgibt, da der Anteil der Lichtintensität in einem Gemisch aus Lichtkomponenten,
die durch die phosphoreszierenden Stoffe roter Farbe, blauer Farbe
und grüner
Farbe erregt wurden, unterschiedlich ist, folgt daraus, dass der
Farbton des ausgegebenen Lichts auf unerwünschte Weise variiert. Dadurch kann
unmöglich
Licht erhalten werden, das einen gewünschten Farbton hat. Daher
kann durch Einstellen des durchschnittlichen Teilchendurchmessers
der den Basiskörper 42 darstellenden
keramischen Kristallkörner
auf 1 μm
die Schwankung der Spitzenwellenlänge des lichtemittierenden
Elements 44 minimiert werden und entsprechend kann eine
Schwankung des Farbtons des ausgegebenen Lichts minimiert werden.
Dadurch kann eine lichtemittierende Vorrichtung mit stabiler Lichtemission
und Beleuchtungseigenschaften hergestellt werden, die zur Verwendung
bei Display- oder Beleuchtungszwecken geeignet ist.
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Beispiel 3
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Nachstehend
folgt die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der lichtemittierenden
Vorrichtung 60C gemäß der sechsten
Ausführungsform
der Erfindung unter Bezugnahme auf 7.
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Zunächst wurde
als Basiskörper 61 ein
Aluminiumoxid-Keramiksubstrat hergestellt. Es ist zu beachten, dass
der Basiskörper 61 die
Ausbauchung 61b mit einem damit integral ausgebildeten
Befestigungsabschnitt 61a aufweist. Die obere Oberfläche des
Befestigungsabschnitts 61a und die obere Oberfläche des
Basiskörpers 61 mit
Ausnahme eines Teils des Befestigungsabschnitts 61a wurden
parallel zueinander angeordnet.
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Der
Basiskörper 61 besteht
aus einer zylindrisch geformten Platte mit einem Durchmesser von 0,8
mm und einer Dicke von 0,5 mm und einer zylindrisch geformten Ausbauchung 61b mit
einem Durchmesser von 0,4 mm und einer Dicke von beliebigem Wert.
Die Ausbauchung 61b ist in der Mitte der oberen Oberfläche der
zylindrisch geformten Platte ausgebildet.
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Die
Ausbauchung 61b weist den Befestigungsabschnitt 61a auf,
um daran das lichtemittierende Element 65 anzubringen.
Auf dem Befestigungsabschnitt 61a ist ein elektrisches
Verbindungsmuster ausgebildet, um das lichtemittierende Element 65 mit
der externen elektrischen Leiterplatte durch eine interne Verdrahtungsleitung,
die in dem Basiskörper 61 ausgebildet
ist, elektrisch zu verbinden. Das elektrische Verbindungsmuster
wurde zu einer kreisförmigen
Unterlage mit einem Durchmesser von 0,1 mm mittels einer metallisierten
Schicht aus Mo-Mn-Pulver geformt. Die Oberfläche des elektrischen Verbindungsmusters
ist nacheinander mit einer 3 μm
dicken Ni-Plat tierungsschicht und einer 2 μm dicken Au-Plattierungsschicht
beschichtet. Die in dem Basiskörper 61 ausgebildete
interne Verdrahtungsleitung bestand aus einem elektrischen Verbindungsabschnitt,
der aus einem Durchgangsleiter, d. h. einem so genannten Durchgangsloch,
gebildet wurde. Ebenso wie das elektrische Verbindungsmuster war
auch das Durchgangsloch aus einer metallisierten Schicht aus Mo-Mn-Pulver
geformt.
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Des
Weiteren weist der Basiskörper 61 auf seiner
gesamten oberen Oberfläche
mit Ausnahme des Teils der Ausbauchung 61b einen Verbindungsabschnitt
zum Verbinden des Basiskörpers 61 mit dem
Reflexionsteil 62 unter Verwendung eines Au-Zinn (Sn)-Hartlots
auf. Der Verbindungsabschnitt wurde durch Beschichten der Oberfläche einer
metallisierten Schicht aus Mo-Mn Pulver mit einer 3 μm dicken
Ni-Plattierungsschicht und einer 2 μm dicken Au-Plattierungsschicht
gebildet.
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Ferner
wurde das Reflexionsteil 62 hergestellt. Das Reflexionsteil 62 weist
ein Durchgangsloch 62a mit einer rechteckigen Innenumfangsfläche auf,
wenn es in dem in 7 gezeigten vertikalen Schnitt
gesehen wird. Der obere Bereich der Innenumfangsfläche des
Durchgangslochs 62a wurde zu einer Reflexionsfläche 62 geformt,
deren Ra auf 0,1 μm
festgelegt wurde.
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Zusätzlich wurde
das Reflexionsteil 62 zylindrisch geformt, wobei seine
Dimensionen 0,8 mm im Außendurchmesser,
1,0 mm in der Höhe,
0,8 mm im Durchmesser der oberen Öffnung, 0,5 mm im Durchmesser
der unteren Öffnung
und 0,15 mm in der Höhe
des unteren Endes 62c der Reflexionsfläche 62b betrugen (Dicke
L eines Teils des Reflexionsteils 62, das rund um die untere Öffnung liegt).
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Als
nächstes
wurde ein Au-Sn-Löthöcker (Elektrode 66)
in dem 0,08 mm dicken lichtemittierenden Element 65 zum
Emittieren von nahem ultraviolettem Licht angeordnet. Durch den
Au-Sn-Löthöcker wurde
das lichtemittierende Element 65 mit dem elektrischen Verbindungsmuster
verbunden. Gleichzeitig wurde das Reflexionsteil 62 mit
dem auf der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 61 ausgebildeten
Verbindungsabschnitt mittels Au-Sn-Hartlot verbunden. Die Ebene
der lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden Elements 65 in
Bezug auf die unteren Oberfläche
des Au-Sn-Löthöckers, nämlich der
Abstand von dem Befestigungsabschnitt 61a bis zur lichtemittierenden
Sektion, wurde auf angenähert 0,03
mm festgelegt.
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Als
nächstes
wurde Silikonharz (lichtdurchlässiges
Bauteil 63) in dem Bereich, der von dem Basiskörper 61 und
dem Reflexionsteil 62 umgeben ist, durch eine Ausgabevorrichtung
geladen, bis der Pegel des Silikonharzes das oberste Ende der Innenumfangsfläche des
Reflexionsteils 62 erreichte. Das Silikonharz enthält fluoreszierende
Materialien 64 von drei verschiedenen Arten, die einzeln
rotes Licht, grünes
Licht und gelbes Licht emittieren. Anschließend wurde ein Muster einer
lichtemittierenden Vorrichtung hergestellt.
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Dann
wurde durch Variieren des Werts, der die Dicke der Ausbauchung 61b darstellt,
die Höhe
H (mm) der lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden Elements 65,
gesehen vom Basiskörper 61, variiert
(H ist durch die Summe der Dicke der Ausbauchung 61b und
der Ebene der lichtemittierenden Sektion in Bezug auf den Befestigungsabschnitt 61a definiert:
0,03 mm). Es ist zu beachten, dass der Abstand X (mm) zwischen der
lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden Elements 65 und
der oberen Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils 63 durch einen Wert dargestellt werden kann, der
durch Subtrahieren von H (mm) von dem Abstand zwischen der oberen
Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils 63 und dem Basiskörper 61 ermittelt
werden kann: 1,0 mm.
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28 ist eine graphische Darstellung, die das Ergebnis
einer Messung der axialen Leuchtkraft zeigt, die an jedem Muster
auf der Basis der Werte H und X durchgeführt wurde. Wie aus der graphischen Darstellung
ersichtlich wird, ist dann, wenn H als 0,1 ~ 0,15 mm gegeben ist
(die Höhe
der lichtemittierenden Sektion ist kleiner oder gleich der Höhe des unteren
Endes 62c der Reflexionsfläche 62b: 0,15 mm), die
axiale Leuchtkraft niedrig. Im Gegensatz hierzu ist dann, wenn H
als 0,16 mm oder höher
gegeben ist (die Höhe
der lichtemittierenden Sektion ist größer als die Höhe des unteren
Endes 62c der Reflexionsfläche 62b: 0,15 mm),
die axiale Leuchtkraft extrem hoch. Dies liegt daran, dass, indem
die lichtemittierende Sektion höher
als das untere Ende 62c der Reflexionsfläche 62b gemacht
wird, das aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierte
Licht zufrieden stellend von der Reflexionsfläche 62b reflektiert
werden kann, was dazu führt,
dass der Reflexionswirkungsgrad erhöht wird.
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Wenn
H noch weiter erhöht
wird, steigt die axiale Leuchtkraft sanft immer mehr an. Vorliegend ist
bestätigt
worden, dass die axiale Leuchtkraft scharf erhöht wird, wenn X einen Wert
annimmt, der im Bereich von 0,1 bis 0,5 mm liegt. Als Grund hierfür kann in
Betracht gezogen werden, dass durch korrektes Einstellen des Abstands
zwischen der lichtemittierenden Sektion und der oberen Oberfläche des lichtdurchlässigen Bauteils 63 das
aus dem lichtemittierenden Element 65 emittierte Licht
mit größerer Effizienz
durch die fluoreszierenden Materialien 64 wellenlängenkonvertiert
werden kann, und das wellenlängenkonvertierte
Licht wird hoch effizient aus dem lichtdurchlässigen Bauteil 63 austreten
gelassen, ohne durch eine Störung,
die durch unbenötigte
fluoreszierende Materialien 64 verursacht wird, beeinträchtigt zu
werden. Ebenfalls wurde bestätigt,
dass ein solches Muster wie dasjenige, das bemerkenswert hohe axiale
Leuchtkraft zeigt, ausreichend große Helligkeit, Farbwiedergabe
etc. bietet.
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Beispiel 4
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Nachstehend
folgt die Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der lichtemittierenden
Vorrichtung 90B gemäß der zwölften Ausführungsform
der Erfindung unter Bezugnahme auf die 19, 29 und 30.
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Zunächst wurde
als Basiskörper 91 ein
Aluminiumoxid-Keramiksubstrat aus einer rechteckigen Platte mit
einer Außenabmessung
von 2,5 mm × 0,8 mm
und einer Dicke von 0,4 mm hergestellt. Zusätzlich wurde das Reflexionsteil 92 unter
Verwendung eines rechteckigen Elements aus A1 mit einer Außenabmessung
von 2,5 × 0,8
mm hergestellt. Das Reflexionsteil 92 weist in der Mitte
seiner oberen Hauptfläche
einen zylindrisch geformten Befestigungsabschnitt 92b mit
einem Durchmesser L (mm) auf. Die Dicke jenes Teils des Reflexionsteils 92,
das rund um den Befestigungsabschnitt 92b liegt (der Abstand
zwischen seiner oberen und unteren Fläche), ist auf 0,2 mm festgelegt.
Das Reflexionsteil 92 weist ebenfalls an seinem Außenumfang
einen rahmenähnlichen
Seitenwandabschnitt 92a auf, der, von der unteren Hauptfläche gesehen,
eine Höhe
von 1,0 mm (um 0,8 mm von der unteren Hauptfläche vorsteht) und eine seitliche
Dicke von 0,2 mm aufweist. Es ist zu beachten, dass bei dem Seitenwandabschnitt 92a die
zu dem Basiskörper 91 senkrechte
Innenumfangsfläche
zu einer Reflexionsfläche 92c geformt ist,
deren arithmetische Durchschnittsrauhigkeit Ra auf 0,1 μm festgelegt
wurde.
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Weiterhin
wurde ein einzelnes Durchgangsloch 97 auf beiden Seiten
des Befestigungsabschnitts 92b geschaffen, genauer gesagt,
sowohl in dem Teil zwischen dem Befestigungsabschnitt 92b und
einer Seite des Seitenwandabschnitts 92a als auch in dem
Teil zwischen dem Befestigungsabschnitt 92b und der anderen
Seite des Seitenwandabschnitts 92a in Richtung der längeren Seite des
Reflexionsteils 92, das, von oben gesehen, rechteckig geformt
ist, geschaffen. Das Durchgangsloch 97 wurde von der oberen
Hauptfläche
bis zur unteren Hauptfläche
des Reflexionsteils 92 ganz durchgebohrt.
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Als
nächstes
wurde eine Elektrode, die Teil des Verdrahtungsleiters ist, auf
jenem Teil der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 91 ausgebildet,
das dem Boden des Durchgangslochs 97 gegenüberliegt. Die
Elektrode wurde wie ein Kreis mit einem Durchmesser von 0,1 mm mittels
einer metallisierten Schicht aus Mo-Mn-Pulver geformt. Die Oberfläche der
Elektrode ist nacheinander mit einer 3 μm dicken Ni-Plattierungsschicht und einer 2 μm dicken
Au-Plattierungsschicht beschichtet. Der in dem Basiskörper 91 ausgebildete
Verdrahtungsleiter wurde durch einen elektrischen Verbindungsabschnitt,
der aus einem Durchgangsleiter, d.h. einem so genannten Durchgangsloch,
geformt war, hergestellt. Ebenso wie das elektrische Verbindungsmuster
wurde auch das Durchgangsloch aus einer metallisierten Schicht aus
Mo-Mn-Pulver geformt.
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Des
Weiteren wurde in dem Basiskörper 91 an
dem Außenumfang
seiner oberen Oberfläche ringsherum
ein Verbindungsabschnitt geformt, um den Basiskörper 91 und das Reflexionsteil 92 mittels Au-Zinn (Sn)-Hartlot
miteinander zu verbinden. Der Verbindungsabschnitt wurde durch Beschichten
der Oberfläche
einer metallisierten Schicht aus Mo-Mn-Pulver mit einer 3 μm dicken
Ni-Plattierungsschicht und einer 2 μm dicken Au-Plattierungsschicht ausgebildet.
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Als
nächstes
wurde auf der oberen Oberfläche 92d des
Befestigungsabschnitts 92b das 0,08 mm dicke lichtemittierende
Element 95 zum Emittieren nahen ultravioletten Lichts mittels
Au-Sn-Hartlot verbunden. Gleichzeitig wurde das Reflexionsteil 92 mit
dem auf der oberen Oberfläche
des Basiskörpers 91 ausgebildeten
Verbindungsabschnitt mittels Au-Sn-Hartlot verbunden. Des Weiteren
wurden das lichtemittierende Element 95 und die unten am Durchgangsloch 97 angeordnete
Elektrode drahtangeschlossen und miteinander durch einen Golddraht elektrisch
verbunden.
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Von
hier aus wurde Silikonharz (lichtdurchlässiges Bauteil 93)
in den Bereich, der von dem Basiskörper 91 und dem Reflexionsteil 92 umgeben
ist, von einer Ausgabevorrichtung geladen, bis der Pegel des Silikonharzes
das oberste Ende der Innenumfangsfläche des Reflexionsteils 92 erreichte.
Das Silikonharz enthält
fluoreszierende Materialien 94 in drei verschiedenen Arten,
die einzeln rotes Licht, grünes
Licht und gelbes Licht emittieren. Anschließend wurde ein Muster der lichtemittierenden
Vorrichtung 90B hergestellt.
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Der
Wert, der die Höhe
H (mm) der lichtemittierenden Sektion des lichtemittierenden Elements 95,
gesehen vom Basiskörper 91,
darstellt, kann durch Variieren der Höhe des Befestigungsabschnitts 92b breit
variiert werden. Der Abstand X (mm) zwischen der oberen Oberfläche des
lichtdurchlässigen Bauteils 93 und
der lichtemittierenden Sektion wird angegeben durch: X = 1,0 – H. Des
Weiteren kann, wie in 29 gezeigt ist, durch Variieren
des Durchmessers L des Befestigungsabschnitts 92b der Winkel
der optischen Weglinie 99, die die lichtemittierende Sektion
und die Ecke zwischen der oberen Oberfläche 92d und der Seitenfläche des
Befestigungsabschnitts 92b verbindet, geändert werden.
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30 ist eine graphische Darstellung, die das Ergebnis
einer Messung der axialen Leuchtkraft zeigt, die an jedem Muster
auf der Basis der Werte L und X durchgeführt wurde. Wie aus der graphischen Darstellung
ersichtlich wird, sind Fluktuationen der axialen Leuchtkraft von
dem Verhältnis
zwischen L und X abhängig.
Das heißt,
wenn L weniger als 0,3 mm beträgt,
dann liegt die optische Weglinie 99 unter einer Linie,
die die lichtemittierende Sektion 98 und das untere Ende
der Reflexionsfläche 92c verbindet. Somit
kann in Betracht gezogen werden, dass die Reflexionseffizienz verringert
wurde, da das aus dem lichtemittierenden Element 95 emittierte
Licht den Weg in das Durchgangsloch 97 fand, ohne auf die Reflexionsfläche 92c zu
kommen.
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Wenn
im Gegensatz hierzu L mit 0,3 mm oder darüber angegeben ist, dann liegt
die optische Weglinie 99 über der Linie, die die lichtemittierende Sektion 98 und
das untere Ende der Reflexionsfläche 92c verbindet.
In diesem Fall, d. h., wenn kein direktes Licht auf das Durchgangsloch 97 fiel,
wurde festgestellt, dass die axiale Leuchtkraft 500 mcd oder mehr
betrug, vorausgesetzt, dass X einen Wert im Bereich von 0,1 bis
0,5 mm annimmt. Als Grund hierfür
kann in Betracht gezogen werden, dass durch korrektes Festlegen
des Abstands X zwischen der lichtemittierenden Sektion 98 und
der oberen Oberfläche des
lichtdurchlässigen
Bauteils 93 das aus dem lichtemittierenden Element 95 emittierte
Licht durch die fluoreszierenden Materialien 94 mit größerer Effizienz
wellenlängenkonvertiert
werden kann und dass das wellenlängenkonvertierte
Licht mit hoher Effizienz aus dem lichtdurchlässigen Bauteil 93 austreten gelassen
wird, ohne durch Störungen,
die durch unbenötigte
fluoreszierende Materialien 94 verursacht werden, beeinträchtigt zu
werden.
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Wie
aus den vorstehenden Ergebnissen ersichtlich ist, kann eine ausgezeichnete
axiale Leuchtkraft unter den Bedingungen erzielt werden, dass das untere
Ende der Reflexionsfläche 92c auf
oder unter der optischen Weglinie positioniert ist, die die lichtemittierende
Sektion 98 und die Ecke zwischen der oberen Oberfläche 92d und der
Seitenfläche
des Befestigungsabschnitts 92b verbindet und dass der Abstand
zwischen der lichtemittierenden Sektion 98 und der oberen
Oberfläche
des lichtdurchlässigen
Bauteils 93 in einem Bereich von 0,1 bis 0,5 mm gehalten wird.
Es ist ebenfalls bestätigt
worden, dass ein derartiges Muster wie jenes, das eine bemerkenswert hohe
axiale Leuchtkraft zeigt, eine ausreichend hohe Helligkeit, Farbwiedergabe
etc. bietet.
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Selbstverständlich ist
die Anwendung der Erfindung nicht auf die vorstehend beschriebenen
ersten bis dreizehnten Ausführungsformen
beschränkt und
viele Modifikation und Variationen der Erfindung sind innerhalb
des Geistes und des Umfangs der Erfindung möglich. In der ersten Ausführungsform
der Erfindung kann beispielsweise eine optische Linse oder ein plattenförmiger lichtdurchlässiger Deckel
zusätzlich
mit der oberen Oberfläche
des Rahmenkörpers 43 mittels
Lötmetall
oder eines Klebemittels verbunden werden. Da die optische Linse
oder der plattenförmige
lichtdurchlässige
Deckel imstande ist, aus der lichtemittierenden Vorrichtung 41 emittiertes
Licht frei zu kondensieren oder zu zerstreuen, wird es in diesem
Fall möglich,
Licht in einem gewünschten Winkel
herauszunehmen und den Eintauchwiderstand innerhalb der lichtemittierenden
Vorrichtung 41 zu verbessern, was zu einer Verbesserung
der Langzeitzuverlässigkeit
führt.
Des Weiteren kann die Innenumfangsfläche des Rahmenkörpers 43 so
geformt sein, dass sie ein flaches (geradliniges) Schnittprofil
oder ein bogenkreisförmiges
(gekrümmtes) Schnittprofil
aufweist. Mit dem bogenkreisförmigen Schnittprofil
kann das aus dem lichtemittierenden Element 44 emittierte
Licht gründlich
reflektiert werden und somit gleichmäßig mit hoher Richtfähigkeit ausstrahlen
gelassen werden. Ferner können
in der ersten bis dreizehnten Ausführungsform der Erfindung die
Basiskörper 42, 51, 61, 71, 81 und 91 mit mehreren
lichtemittierenden Elementen 44, 55, 65, 75, 85 und 95 zum
Verstärken
der optischen Leistung versehen sein. Außerdem kann der Winkel der
Reflexionsflächen 43b, 52b, 62b, 72b, 82b und 92c oder der
Abstand von dem unteren Ende der Reflexionsflächen 43b, 52b, 62b, 72b, 82b und 92c zur
oberen Oberfläche
der lichtdurchlässigen
Bauteile 45, 53, 63, 73, 83 und 93 nach
Belieben eingestellt werden. Dadurch können komplementäre Farbbereiche
sichergestellt werden; somit kann eine mehr zufrieden stellende
Farbwiedergabewirkung erzielt werden.
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Es
ist auch zu beachten, dass die Beleuchtungsvorrichtung, die die
Erfindung verkörpert,
konstruiert werden kann, indem entweder mehrere lichtemittierende
Vorrichtungen 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C in
einer vorgegebenen Anordnung eingerichtet werden oder indem ein
einzelnes Stück
der lichtemittierenden Vorrichtung 41, 50, 60, 60A, 60B, 60C, 60D, 70, 80, 90, 90A, 90B und 90C in
einer vorgegebenen Anordnung eingerichtet wird.
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Die
Erfindung kann in anderen besonderen Formen verkörpert werden, ohne von ihrem
Geist oder ihren wesentlichen Eigenschaften abzuweichen. Die vorliegenden
Ausführungsformen
sind daher in jeglicher Hinsicht als veranschaulichend und nicht
beschränkend
zu betrachten, wobei der Umfang der Erfindung eher durch die beigefügten Ansprüche als
durch die vorstehende Beschreibung angegeben wird und daher alle Änderungen,
die in den Bedeutungsrahmen und den Äquivalenzbereich der Ansprüche fallen,
darin mit umfasst sein sollen.