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DE102004052577A1 - Technik zur Herstellung einer dielektrischen Ätzstoppschicht über einer Struktur, die Leitungen mit kleinem Abstand enthält - Google Patents

Technik zur Herstellung einer dielektrischen Ätzstoppschicht über einer Struktur, die Leitungen mit kleinem Abstand enthält Download PDF

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DE102004052577A1
DE102004052577A1 DE102004052577A DE102004052577A DE102004052577A1 DE 102004052577 A1 DE102004052577 A1 DE 102004052577A1 DE 102004052577 A DE102004052577 A DE 102004052577A DE 102004052577 A DE102004052577 A DE 102004052577A DE 102004052577 A1 DE102004052577 A1 DE 102004052577A1
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Kai Frohberg
Matthias Schaller
Roberto Klingler
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Advanced Micro Devices Inc
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    • H10P50/283
    • H10W20/077

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  • Internal Circuitry In Semiconductor Integrated Circuit Devices (AREA)

Abstract

Beim Bilden von Leitungsstrukturen von Halbleiterelementen gemäß der 90 nm-Technologie werden Seitenwandabstandselemente der Leitungen in ihrer Größe unmittelbar vor dem Abscheiden einer Ätzstoppschicht, die auf der Bauteilebene gebildet wird, reduziert. Auf Grund der reduzierten Abstandselemente oder auf Grund eines vollständigen Entfernens der Abstandselemente wird die nachfolgende Abscheidung der Ätzstoppschicht und des Zwischenschichtdielektrikums deutlich in Bezug auf das Ausbilden von Hohlräumen und in Bezug auf die Defektrate verbessert.

Description

  • Gebiet der vorliegenden Erfindung
  • Im Allgemeinen betrifft die vorliegende Erfindung die Herstellung integrierter Schaltungen und betrifft insbesondere die Herstellung einer dielektrischen Zwischenschicht zwischen und über Schaltungselementen, die gering beabstandete Leitungen, etwa Gateelektroden, Polysiliziumverbindungsleitungen und dergleichen enthalten.
  • Beschreibung des Stands der Technik
  • Die Herstellung integrierter Schaltungen erfordert das Bilden einer großen Anzahl von Schaltungselementen auf einer vorgegebenen Chipfläche entsprechend einer spezifizierten Schaltungsanordnung. Im Allgemeinen werden gegenwärtig eine Reihe von Prozesstechnologien eingesetzt, wobei für komplexe Schaltungen, etwa Mikroprozessoren, Speicherchips und dergleichen, die MOS-Technologie auf der Grundlage von Silizium gegenwärtig als die vielversprechendste Lösung auf Grund der überlegenen Eigenschaften im Hinblick auf die Arbeitsgeschwindigkeit und/oder Leistungsaufnahme und/oder Kosteneffizienz ist. Während der Herstellung komplexer integrierter Schaltungen unter Einsatz der MOS-Technologie werden Millionen von Transistoren, d. h. n-Kanaltransistoren und/oder p-Kanaltransistoren, auf einem Substrat gebildet, das eine kristalline Siliziumschicht aufweist. Ein MOS-Transistor, unabhängig davon, ob ein n-Kanaltransistor oder p-Kanaltransistor betrachtet wird, weist sogenannte PN-Übergänge auf, die durch eine Grenzfläche stark dotierter Drain- und Sourcegebiete zu einem leicht dotierten Kanalgebiet gebildet sind, das zwischen dem Draingebiet und dem Sourcegebiet angeordnet ist. Die Leitfähigkeit des Kanalgebiets, d. h. die Stromtreiberfähigkeit des leitenden Kanals, wird durch eine Gateelektrode gesteuert, die einen leitungsähnlichen Bereich aufweist und über dem Kanalgebiet ausgebildet und davon durch eine dünne Isolierschicht getrennt ist.
  • Typischerweise werden die Schaltungselemente, etwa die MOS-Transistoren, Kondensatoren, Widerstände und dergleichen in einer gemeinsamen Ebene hergestellt, die im Weiteren auch als Bauteilebene bzw. Bauteilschicht bezeichnet wird, wohingegen die „Verdrahtung", d. h. die elektrische Verbindung von Schaltungselementen entsprechend dem Schal tungsentwurf, nur zu einem gewissen Grade auf der Grundlage von Polysiliziumleitungen und dergleichen innerhalb der Bauteilebene erreicht werden kann, so dass eine oder mehrere zusätzliche „Verdrahtungs-" Schichten, die über der Bauteilebene ausgebildet sind, erforderlich sein können. Diese Verdrahtungsschichten enthalten Metallleitungen, die in ein geeignetes dielektrisches Material, etwa Siliziumdioxid, Siliziumnitrid, und dergleichen eingebettet sind, oder in sehr modernen Bauelementen werden Materialien mit kleinem ε mit einer Permittivität von 3,5 oder weniger verwendet. Die Metallleitungen und das umgebende dielektrische Material werden im Weiteren als Metallisierungsschicht bezeichnet. Zwischen zwei benachbarten Metallisierungsschichten und auch zwischen der Bauteilebene und der ersten Metallisierungsschicht sind entsprechende dielektrische Zwischenschichten gebildet, durch die metallgefüllte Öffnungen gebildet werden, um damit die elektrische Verbindung zwischen Metallleitungen oder zwischen Schaltungselementen und Metallleitungen herzustellen. In typischen Anwendungen ist die dielekrische Zwischenschicht, die die Bauteilebene von der ersten Metallisierungsschicht trennt, im Wesentlichen aus Siliziumdioxid aufgebaut, das über einer dielektrischen Ätzstoppschicht durch gut etablierte plasmaverstärkte chemische Dampfabscheidungs- (CVD) Techniken abgeschieden wird, die die Herstellung eines glatten und dichten Siliziumdioxidfilms mit ausreichender Formanpassung bei moderat hohen Abscheideraten ermöglichen. Bei einer weiteren Größenreduzierung von Bauteilen, die zu Gatelängen von MOS-Transistoren in der Größenordnung von 50 nm oder sogar weniger führt, werden auch die Abstände zwischen benachbarten Schaltungselementen, etwa Polysiliziumleitungen, Gateelektroden und dergleichen ebenfalls kleiner und haben nunmehr in modernen CPUs ungefähr 250 nm und darunter erreicht, was ungefähr zu 100 nm oder weniger für die Breite des Zwischenraums zwischen den dichtliegenden Polysiliziumleitungen führt. Es zeigt sich jedoch, dass das Spaltenfüllverhalten gut etablierter plasmaunterstützter CVD-Techniken mit hoher Abscheiderate für das Abscheiden von Siliziumnitrid, das häufig als Material für die Ätzstoppschicht verwendet wird, und für Siliziumdioxid, das häufig als Zwischenschichtdielektrikum eingesetzt wird, nicht mehr ausreichend ist, um ein Zwischenschichtdielektrikum zuverlässig herzustellen, wie dies detaillierter mit Bezug zu 1 erläutert ist.
  • In 1 weist ein Halbleiterbauelement 100 ein Substrat 101 auf, das ein Siliziumvollsubstrat oder ein SOI- (Silizium auf Isolator) Substrat mit einer darauf ausgebildeten Bauteilschicht 102 sein kann, die beispielsweise eine Siliziumschicht 110 aufweist, die darin eine Struktur 103 besitzt, die dicht liegende Polysiliziumleitungen 104 aufweisen kann. Somit kann die Bauteilebene 102 ein im Wesentlichen kristallines Siliziumgebiet repräsentieren, in und auf dem Schaltungselemente, etwa Feldeffekttransistoren, Kondensatoren, und dergleichen gebildet sind. Die Struktur 103 kann einen Bereich mit mehreren dicht liegenden Polysiliziumleitungen repräsentieren, oder die Leitungen 104 können Teile von Gateelektroden von Transistorelementen darstellen. Die Leitungen 104 können an ihren Seitenwänden entsprechende Abstandselemente 105 aufweisen, wie sie typischerweise zur Herstellungen von Gateelektrodenstrukturen verwendet werden. Die Abstandselemente 105 können mehrere Abstandselemente, etwa ein Offset-Abstandselement 113 und eine Beschichtung 112 enthalten, wobei typischerweise die Beschichtung 112 und der Hauptanteil des Abstandselements 105 aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sind. Eine Ätzstoppschicht 109, die typischerweise Siliziumnitrid aufweist, ist über der Bauteilebene 102 so ausgebildet, um die Schicht 110 und die Leitungsstruktur 103 abzudecken. Eine Siliziumdioxidschicht 107 ist über der Ätzstoppschicht so gebildet, um die Leitungsstruktur 103 vollständig einzuschließen.
  • Ein typischer konventioneller Prozessablauf zur Herstellung des Bauelements 100, wie es in 1 gezeigt ist, kann die folgenden Prozesse umfassen. Nach Herstellungsprozessen zur Bildung von Schaltungselementen, etwa Transistoren, Kondensatoren und der Leitungsstruktur 103, wobei gut etablierte Lithographie-, Abscheide-, Ätz-, Implantations- und andere Techniken gehören, wird die Ätzstoppschicht 109 typischerweise durch plasmaunterstützte chemische Dampfabscheidung (CVD) gebildet, da die plasmaunterstützte CVD von Siliziumnitrid bei moderat niedrigen Temperaturen von weniger als ungefähr 600°C durchführbar ist, was kompatibel mit vorhergehenden Herstellungsprozessen und Materialien, etwa Metallsiliziden und dergleichen, ist. Wie zuvor erläutert ist, bringt es die zunehmende Reduzierung der Strukturgrößen auch mit sich, dass ein Abstand zwischen benachbarten Schaltungselementen, etwa ein Abstand 111 zwischen den dichtliegenden Leitungen 104 ebenso reduziert und damit bis zu ungefähr 100 nm in der 130 nm-Technologie betragen kann, wohingegen der Abstand 111 bis zu 30 nm und sogar weniger für aktuell hergestellte CPUs der 90 nm-Technologie sein kann. Somit müssen Abscheidetechniken zur Herstellung einer dielektrischen Schicht zum Einbetten der Leitungsstruktur 103, die dazwischen offene Zwischenräume aufweist, die Erfordernisse hinsichtlich eines geeigneten Füllverhaltens erfüllen, um damit zuverlässig und vollständig die leeren Zwischenräume zwischen den dichtliegenden Leitungen 104 aufzufüllen. Durch gut etablierte plasmaunterstützte CVD-Prozessrezepte für Siliziumnitrid kann die Schicht 109 in einer mehr oder weniger konformen Weise mit einer Dicke im Bereich von ungefähr 10 bis 80 nm abgeschieden werden. Auf Grund des geringeren Abstands 111 können die gut etablierten Abscheiderezepte, die in der 130 nm-Technologie eingesetzt werden, jedoch unter Umständen nicht zu einer defektfreien Abscheidung der Ätzstoppschicht 109 führen und können stattdessen Hohlräume 106a erzeugen.
  • Danach wird die Siliziumdioxidschicht 107 abgeschieden, was typischerweise durch plasmaunterstützte CVD auf der Grundlage von Vorstufenmaterialien, wie TEOS (Tetra-Ethyl-Orthosilikat) und Sauerstoff bewerkstelligt wird, da plasmaunterstütztes CVD im Gegensatz zum thermischen TEOS CVD das Abscheiden von Siliziumdioxid in moderat konformer Weise – aber dennoch mit deutlich geringeren Spaltenfüllqualitäten im Vergleich zum thermischen CVD – bei relativ hoher mechanischer Stabilität bei Temperaturen unterhalb von 600°C mit hohen Abscheideraten ermöglicht, woraus sich eine hohe Produktionsausbeute ergibt. Ferner sind Stapelanlagen für plasmaverstärktes CVD verfügbar, so dass die Siliziumnitridschicht 109 und die plasmaunterstützte CVD-Siliziumdioxidschicht 107 in äußerst effizienter Weise abgeschieden werden können.
  • Wenn jedoch der Abstand 111 ungefähr 30 nm oder sogar darunter beträgt, zeigt es sich, dass das Füllvermögen gut etablierter plasmaunterstützter CVD-Techniken für das Abscheiden von Siliziumdioxid auf der Grundlage von TEOS und Sauerstoff nicht mehr geeignet sein kann, um damit die leeren Zwischenräume zwischen den Leitungen 104 vollständig aufzufüllen, wodurch möglicherweise Hohlräume 106b erzeugt werden, was wiederum in Verbindung mit den Hohlräumen 106a, die in dem vorhergehenden Abscheideschritt erzeugt worden sein können, zu ernsten Zuverlässigkeitsproblemen während der weiteren Bearbeitung des Halbleiterbauelements 100 führen kann. Es sollte ferner beachtet werden, dass die Siliziumdioxidschicht 107 eine gewisse Oberflächenstruktur aufweist, die von der darunter liegenden Struktur der Bauteilebene 102 hervorgerufen wird, beispielsweise von der Leitungsstruktur 103, so dass nachfolgende Herstellungsprozesse, etwa ein Photolithographieschritt zur Bildung von Kontaktöffnungen zu darunter liegenden Bereichen von Schaltungselementen, die in der Schicht 110 oder auf den Leitungen 104 angeordnet sind, beeinträchtigt werden kann. Daher ist es in einem standardmäßigen Prozessablauf erforderlich, dass die Siliziumdioxidschicht 107 eingeebnet wird, was typischerweise durch chemisch-mechanisches Polieren (CMP) bewerkstelligt wird, wobei überschüssiges Material der Siliziumdioxidschicht 107 durch chemische und mechanische Wechselwirkung mit ei nem Schleifmittel und einem Polierkissen entfernt wird, um schließlich eine im Wesentlichen eingeebnete Oberfläche der Siliziumdioxidschicht 107 zu erhalten. Der CMP-Prozess an sich ist ein äußerst komplexer Vorgang und erfordert anspruchsvolle Prozessrezepte, die deutlich von den Eigenschaften der Siliziumdioxidschicht 107, etwa der Dichte, der mechanischen Verspannung, dem Wasserinhalt und dergleichen, abhängen. Somit wurde viel Aufwand für die 130 nm-Technologie betrieben, um entsprechende Prozessrezepte für zuverlässige und reproduzierbare CMP-Prozesse für plasmaunterstütztes CVD-TEOS-Siliziumdioxid zu entwickeln, da dieses Material häufig als eine dielektrische Zwischenschicht in Halbleiterbauelementen auf Siliziumbasis und sogar in Bauelementen, die aus anderen Halbleitern hergestellt sind, verwendet wird. Wie zuvor erläutert ist, kann der Übergang zu der 90 nm-Technologie diese Prozessrezepte auf Grund des nicht ausreichenden Spaltenfüllvermögens als ungeeignet erscheinen lassen.
  • Aus diesem Grunde kann die dielektrische Schicht 107, die auf der Siliziumnitridschicht 109 gebildet ist, durch eine andere Abscheidetechnik aufgebracht werden, die ein deutlich verbessertes Spaltenfüllvermögen besitzt, um damit zumindest das Erzeugen der Hohlräume 106b zu vermeiden. Somit kann die Siliziumdioxidschicht 107 durch einen thermischen CVD-Prozess auf der Grundlage von TEOS und Ozon gebildet werden, wodurch ein Siliziumdioxidfilm erzeugt wird, der ein ausgezeichnetes Spaltenfüllvermögen aufweist, d. h. diese Abscheidetechnik liefert eine ausgezeichnete Konformalität und kann sogar ein „fließähnliches" Verhalten zeigen, wodurch die leeren Zwischenräume zwischen den Leitungen 104 zuverlässig gefüllt werden. Im Hinblick auf die Filmeigenschaften gilt, dass der thermische CVD-Prozess typischerweise bei deutlich höheren Drücken im Vergleich zu der plasmauntestützten Abscheidetechnik durchgeführt wird, beispielsweise im Bereich von 200 bis 760 Torr, und daher wird dieser Prozess als „subatmosphärische" CVD (SACVD) bezeichnet. Eine weitere Abscheidetechnik für Siliziumdioxid ist die plasmaunterstützte Abscheidung, in der ein Plasma mit hoher Dichte verwendet wird, wodurch ebenso eine ausgezeichnete Formanpassung und ein ausgezeichnetes Spaltenfüllvermögen erreicht wird. Nach der Herstellung der Siliziumdioxidschicht 107 gemäß einer dieser beiden Abscheidetechniken geht die weitere Bearbeitung weiter, wie dies mit Bezug zu 1 beschrieben ist. D. h., die Siliziumdioxidschicht 107 wird mittels CMP eingeebnet. Trotz des überlegenen Spaltenfüllvermögens von SACVD und CVD mit hochdichtem Plasma (HDCVD) erweist es sich, dass die sehr unterschiedlichen Filmeigenschaften der Siliziumdioxidschicht im Vergleich zu dem plasmauntestütztem CVD-Film vollständig neue CMP- und Substrathandha bungsstrategien erfordern, und auch eine deutliche Verringerung der Produktivität auf Grund der kleineren Abscheideraten mit sich bringt, insbesondere, wenn die SACVD-Technik eingesetzt wird.
  • Angesichts der oben erkannten Probleme besteht ein Bedarf für eine effiziente Technik zum Bilden einer dielektrischen Zwischenschicht für die erste Metallisierungsschicht, insbesondere für Bauteile mit Zwischenräumen zwischen dichtliegenden Leitungen mit einem Abstand von ungefähr 100 nm oder weniger.
  • Überblick über die Erfindung
  • Im Allgemeinen richtet sich die vorliegende Erfindung an eine Technik, die das Herstellen einer Ätzstoppschicht und einer dielektrischen Zwischenschicht über der Bauteilebene eines Halbleiterbauelements für Leitungsstrukturen mit geringem Abstand durch gut etablierte CVD-Techniken ermöglicht, und die die Möglichkeit für eine weitere Größenreduzierung der Bauteile bietet, ohne dass aufwendige Anpassungen von Abscheide- und CMP-Prozessen erforderlich sind. Zu diesem Zwecke werden die Seitenwandabstandselemente, die an Seitenwänden der dichtliegenden Leitungen ausgebildet sind, vor dem Abscheiden der Ätzstoppschicht reduziert, wodurch deutlich die Anforderungen für die nachfolgende Ätzstoppschichtabscheidung reduziert werden, da der effektive Abstand zwischen den Leitungen, der von dem Abscheideprozess „gesehen" wird, deutlich größer wird. Der Materialabtrag vor dem Abscheiden der Ätzstoppschicht und dem Abscheiden des Zwischenschichtdielektrikums kann in einer Ausführungsform durch einen Plasmaätzprozess auf der Grundlage eines Rezepts erreicht werden, das eine moderat hohe Selektivität in Bezug auf das Material in den dichtliegenden Leitungen aufweist.
  • Gemäß einer weiteren anschaulichen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das Bilden einer Struktur mit einer ersten Leitung mit einem ersten Abstandselement, das an dessen Seitenwand abgebildet ist, und einer zweiten Leitung mit einem zweiten Abstandselement, das an dessen Seitenwand ausgebildet ist, wobei das erste und das zweite Abstandselement einander zugewandt sind. Ferner wird ein metallenthaltendes Gebiet mit erhöhter Leitfähigkeit auf jeder der Leitungen gebildet. Danach wird Material des ersten und des zweiten Abstandselements abgetragen, um den Abstand zu vergrößern und danach wird eine Ätzstoppschicht über der Struktur abgeschieden.
  • In einer speziellen Ausführungsform ist der zwischen dem ersten und dem zweiten Abstandselement definierte Abstand kleiner als ungefähr 100 nm.
  • Gemäß einer noch weiteren anschaulichen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung umfasst ein Verfahren das Bilden einer Struktur mit einer ersten Leitung mit einem ersten Abstandselement, das an einer Seitenwand davon ausgebildet ist, und mit einer zweiten Leitung mit einem zweiten Abstandselement, das an einer Seitenwand davon ausgebildet ist, wobei das erste und das zweite Abstandselement einander zugewandt sind und dazwischen ein Abstand definieren. Des weiteren wird ein metallenthaltendes Gebiet mit erhöhter Leitfähigkeit in jeder der Leitungen gebildet und es wird Material des ersten und des zweiten Abstandselements zur Vergrößerung des Abstands mittels eines selektiven Ätzprozesses abgetragen, der eine größere Abtragsrate für das Abstandsmaterial im Vergleich zu dem metallenthaltenden Gebiet aufweist. Schließlich wird eine Ätzstoppschicht über der Struktur abgeschieden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Weitere Vorteile, Aufgaben und Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den angefügten Patentansprüchen definiert und gehen deutlicher aus der folgenden detaillierten Beschreibung hervor, wenn diese mit Bezug zu den begleitenden Zeichnungen studiert wird; es zeigen:
  • 1 schematisch ein Halbleiterbauelement mit dichtliegenden Leitungen während der Herstellung einer dielektrischen Zwischenschicht für die erste Metallisierungsschicht gemäß gut etablierter konventioneller plasmaunterstützter CVD-Abscheidetechniken;
  • 2a bis 2d schematisch ein Halbleiterbauelement während diverser Herstellungsschritte beim Bilden einer Ätzstoppschicht und einer dielektrischen Zwischenschicht gemäß anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung;
  • 3 schematisch ein Halbleiterbauelement während der Herstellung einer dielektrischen Zwischenschicht auf einer Ätzstoppschicht, wobei eine untere Siliziumdioxidschicht durch eine Abscheidetechnik mit einem guten Spaltenfüllvermögen gemäß weiterer Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung gebildet wird; und
  • 4a bis 4c schematisch ein Halbleiterbauelement während diverser Herstellungsphasen bei der Bildung einer Ätzstoppschicht und einer dielektrischen Zwischenschicht, wobei Abstandselemente vor und nach der Herstellung von metallenthaltenden Gebieten gemäß weiterer anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung reduziert werden.
  • Detaillierte Beschreibung
  • Obwohl die vorliegende Erfindung mit Bezug zu den Ausführungsformen beschrieben ist, wie sie in der folgenden detaillierten Beschreibung sowie in den Zeichnungen dargestellt sind, sollte es selbstverständlich sein, dass die folgende detaillierte Beschreibung sowie die Zeichnungen nicht beabsichtigen, die vorliegende Erfindung auf die speziellen anschaulichen offenbarten Ausführungsformen einzuschränken, sondern die beschriebenen anschaulichen Ausführungsformen stellen vielmehr lediglich die diversen Aspekte der vorliegenden Erfindung dar, deren Schutzbereich durch die angefügten Patentansprüche definiert ist.
  • Die vorliegende Erfindung löst das Problem der Hohlraumerzeugung während des Abscheidens einer Ätzstoppschicht und eines Zwischenschichtdielektrikums über der Bauteilebene einer Halbleiterstruktur, indem Abstandselemente, die typischerweise auf Leitungen in der Bauteilebene, etwa Polysiliziumleitungen, Gateelektroden, und dergleichen gebildet werden, zumindest reduziert werden, sobald die maskierende Wirkung der Seitenwandabstandselemente für den weiteren Herstellungsvorgang nicht mehr erforderlich ist. Somit können nach Implantationssequenzen, in denen die Seitenwandabstandselemente als Implantationsmaske wirken, und nach dem Bilden von metallenthaltenden Gebieten in den Polysiliziumleitungen mittels Silizidierung, wobei die Seitenwandabstandselemente als eine Maske für das nahezu vollständige Vermeiden der Ausbildung von leitenden Verbindungen dienen, die Abstandselemente entfernt oder deutlich in ihrer Größe reduziert werden, um damit die Anforderungen für einen nachfolgenden Abscheideprozess zu verringern, indem eine Breite des Abstands zwischen dichtliegenden Polysiliziumleitungen deutlich vergrößert wird. Somit wird der nachfolgende Abscheideprozess zur Herstellung der Ätzstoppschicht zu einer deutlich größeren Zuverlässigkeit in Bezug auf die Erzeugung von Hohlräumen und kann ebenso die Basis für eine zuverlässigere Abscheidung eines Zwischenschichtdielektrikums bilden. In einigen Aspekten der vorliegenden Erfindung kann die Effizienz des teilweisen oder vollständigen Abtrags der Abstandselemente noch weiter verbessert werden, indem ein Abscheideprozess mit verbesserten Spaltenfüllvermögen während des Abscheidens des Zwischenschichtdielektrikums verwendet wird, so dass in noch zuverlässigerer Weise das Erzeugen von Hohlräumen in dem Zwischenschichtdielektrikum nach der im Wesentlichen hohlraumfreien Abscheidung der Ätzstoppschicht vermieden wird. In diesen Ausführungen ist es besonders vorteilhaft, das Zwischenschichtdielektrikum in Form von Siliziumdioxid mit einer ersten Schicht, die ein verbessertes Spaltenfüllvermögen zeigt, und mit einer zweiten Schicht, die die gewünschten mechanischen Eigenschaften liefert, vorzusehen. Dazu können gut etablierte Abscheidetechniken, etwa die plasmaunterstützte CVD auf der Grundlage von TEOS benutzt werden, wohingegen beispielsweise die subatmosphärische CVD (SACVD) auf der Grundlage von TEOS für ein „fließähnliches" Abscheideverhalten sorgen kann, wodurch die Struktur, die die dichtliegenden Leitungen mit der darauf ausgebildeten im Wesentlichen hohlraumfreien Ätzstoppschicht beinhaltet, zu einem gewissen Maße „nivelliert" wird. Danach kann der Hauptanteil des Materials des Siliziumdioxid-Zwischenschichtdielektrikums durch TEOS-CVD-Techniken mit hoher Ausbeute abgeschieden werden.
  • In anderen Ausführungsformen können die Abstandselemente zwei mal in der Größe reduziert werden, wodurch die Möglichkeit geschaffen wird, die Anforderungen im Hinblick auf die Selektivität des Ätzprozesses beim Materialabtrag der Abstandselemente unmittelbar vor dem Abscheiden der Ätzstoppschicht zu verringern. Ferner kann eine Verbesserung des Leistungsverhaltens erreicht werden, indem die Abstandselementsgröße in einzelnen Prozessschritten individuell angepasst wird. Beispielsweise kann die Funktion der Abstandselemente als eine Implantationsmaske und als eine Reaktionsmaske zwei unterschiedliche Größen des Abstandselements erfordern, so dass nach der Ionenimplantation die Größe des Abstandselements reduziert werden kann, um damit optimaler an die nachfolgende Herstellung von metallenthaltenden Gebieten innerhalb der dichtliegenden Leitungen angepasst zu sein, wodurch ebenso die Möglichkeit geboten wird, die Größe des Abstandselements effizienter unmittelbar vor dem Abscheiden der Ätzstoppschicht zu reduzieren.
  • Mit Bezug zu den 2a bis 2d, 3 und 4a bis 4c werden diese und weitere anschauliche Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung nunmehr detaillierter beschrieben.
  • 2a zeigt schematisch eine Querschnittsansicht eines Halbleiterbauelements 200 mit einem Substrat 201, das ein beliebiges geeignetes Halbleitervollsubstrat, etwa ein Siliziumsubstrat, sein kann, oder das ein isolierendes Substrat sein kann mit einer darauf ausgebildeten kristallinen Halbleiterschicht. Insbesondere kann das Substrat 201 ein SOI- (Silizium auf Isolator) Substrat repräsentieren, da moderne integrierte Schaltungen zunehmend als SOI-Bauteile auf Siliziumbasis hergestellt werden. Das Substrat 201 umfasst eine Bauteilebene bzw. Schicht 202, die eine im Wesentlichen kristalline Halbleiterschicht 210 enthalten kann, in und auf der Schaltungselemente, etwa Transistoren, Kondensatoren und dergleichen gebildet sind. Die Bauteilebene 202 umfasst ferner eine Struktur 203, die über der Halbleiterschicht 210 ausgebildet ist, die zumindest eine erste Leitung 204a und eine zweite Leitung 204b enthält. Die erste und die zweite Leitung 204a, 204b und beliebige damit verknüpfte Komponenten werden als im Wesentlichen identisch angenommen und daher werden diese Komponenten unter Bezugnahme auf die erste Leitung 204a beschrieben, wobei entsprechende Komponenten für die zweite Leitung 204b mit den gleichen Bezugszeichen belegt sind, mit Ausnahme eines „b" anstelle eines „a". An Seitenwänden der ersten Leitung 204a ist ein Abstandselement 205a ausgebildet, das von der Leitung 204a durch ein weiteres Abstandselement, das hierin als Offset-Abstandselement 213a bezeichnet ist, und eine Beschichtung 212a getrennt sein kann. Des weiteren ist ein metallenthaltendes Gebiet 215a auf der Leitung 204a gebildet und kann Metallsilizid enthalten, da die Leitung 204a typischerweise in modernen integrierten Schaltungen, die auf der Grundlage von Silizium hergestellt werden, aus Polysilizium gebildet ist. Ferner kann eine dünne Isolationsschicht 216a typischerweise zwischen der kristallinen Halbleiterschicht 210 und der Leitung 204 gebildet sein. In speziellen Ausführungsformen repräsentiert die Isolationsschicht 216a eine Gateisolationsschicht und die Leitung 204a repräsentiert die Gateelektrode eines Feldeffekttransistors.
  • Wie gezeigt ist, definieren die entsprechenden Abstandselemente 205a, 205b die einander zugewandt sind, einen Zwischenraum dazwischen, der durch einen Abstand 211 definiert ist, der als der Abstand zwischen den Fußbereichen der entsprechenden Abstandselemente 205a, 205b definiert sein kann. In integrierten Schaltungen, die gemäß der 90 nm-Technologie hergestellt werden, d. h., die Abmessung einer Leitung und eines entspre chenden Zwischenraums in einem im Wesentlichen periodischen Muster aus Schaltungsstrukturelementen mit minimalen Entwurfsabmessungen, beträgt 90 nm, kann der Abstand 211 einen Entwurfswert von 30nm oder sogar weniger aufweisen, wenn Transistorstrukturen oder Polysiliziumleitungsstrukturen mit größerer Dicke der Abstandselemente betrachtet werden. Es sollte beachtet werden, dass der Wert von 30 nm für den Abstand 211 sich auf den Entwurfswert bezieht und dass entsprechende Abweichungen in tatsächlichen Bauelementen auf Grund von Prozesstoleranzen auftreten können. Wie zuvor erläutert ist, führt der Übergang von der 130 nm-Technologie, wodurch ungefähr 100 nm für den Abstand 211 entstehen, zu der 90 nm-Technologie zu merklichen Zuverlässigkeitsproblemen beim Füllen des Zwischenraums, der durch den Abstand 211 definiert ist, für einen Wert von weniger als 100 nm und insbesondere 30 nm und weniger, was sich jedoch durch Verringern der Größe der Abstandselemente 205a und 205b berücksichtigen lässt, wie dies nachfolgend detaillierter erläutert ist.
  • Ferner kann das Bauelement 200 ein metallenthaltendes Gebiet mit erhöhter Leitfähigkeit 215 aufweisen, d. h. eine Metallsilizidschicht, die über einem Source/Drain-Gebiet gebildet ist, das zwischen der ersten und der zweiten Leitung 204a, 204b ausgebildet ist, wobei die Abmessung im Wesentlichen durch den Abstand 211 bestimmt ist. Es sollte jedoch beachtet werden, dass in anderen Konfigurationen die Abstandselemente 205a, 205b im Wesentlichen überlappen können, so dass der resultierende Abstand 211 im Wesentlichen Null ist. In diesem Falle ist das Gebiet 215 nicht erforderlich.
  • Ein typischer Prozessablauf für das Halbleiterbauelement 200, wie es in 2a gezeigt ist, kann im Wesentlichen die gleichen Prozesse beinhalten, wie sie zuvor mit Bezug zu 1 beschrieben sind. D. h., nach dem Herstellen einer dünnen Isolationsschicht durch Abscheidung und/oder Oxidation und nach dem Abscheiden einer Materialschicht für die dichtliegenden Leitungen 204a, 204b kann ein entsprechender anspruchsvoller Strukturierungsprozess ausgeführt werden, um die Leitungen 204a, 204b zu erhalten. Danach können die Offset-Abstandselemente 212a, 212b durch Abscheide- und Ätztechniken hergestellt werden, an die sich Implantationssequenzen anschließen können. Danach werden die Abstandselemente 205a, 205b einschließlich der Beschichtungen 212a, 212b durch Abscheide- und anisotrope Ätztechniken hergestellt, woran sich weitere Implantationssequenzen anschließen können. Es werden dann Ausheizprozesse so durchgeführt, um Dotierstoffe zu aktivieren und durch die Implantation hervorgerufene Schäden zu rekristallisieren. Danach können die metallenthaltenden Gebiete 215a, 215b und möglicherweise 215 durch Abscheiden eines hochschmelzenden Metalls und in Gang setzen einer chemischen Reaktion mit dem darunter liegenden Halbleitermaterial, das in dem vorliegenden Beispiel Silizium oder Polysilizium ist, gebildet werden, wobei die Abstandselemente 205a, 205b als eine Reaktionsmaske dienen.
  • 2b zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200 in einem weiter fortgeschrittenen Herstellungsstadium, wobei das Bauelement 200 einem Ätzprozess 220 zum Entfernen von Material der Abstandselemente 205a, 205b zur Verringerung ihrer Größe unterliegt. Die Abstandselemente mit der reduzierten Größe in 2b sind mit 225a und 225b bezeichnet. Auf Grund der Abstandselemente 225a, 225b mit reduzierter Größe wird auch der Abstand 211 vergrößert und ist nunmehr mit 211a bezeichnet. In speziellen Ausführungsformen besitzen die Abstandselemente 225a, 225b mit reduzierter Größe Abmessungen, so dass der Abstand 211a mit einer Größe vorliegt, die vergleichbar ist zu entsprechenden Abmessungen in der 130 nm-Technologie. Somit kann in diesen anschaulichen Ausführungsformen der Abstand 211a eine Größe in der Größenordnung von 100 nm aufweisen. In anderen Ausführungsformen besitzen die reduzierten Abstandselemente 225a, 225b Abmessungen, die zu ungefähr 70 nm oder mehr für den Abstand 211a führen. In anderen anschaulichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung können die Abstandselemente 205a, 205b (2a) im Wesentlichen entfernt werden, wobei abhängig von dem für den Prozess 220 verwendeten Ätzrezept die Beschichtung 212a, 212b und die Offset-Abstandselemente 213a, 213b entfernt werden oder auch nicht.
  • Der Ätzprozess 220 kann in einigen Ausführungsformen so gestaltet sein, um eine Selektivität zwischen dem Material der Abstandselemente 205a, 205b und den metallenthaltenden Gebieten 215a, 215b aufzuweisen, wodurch nur ein unmerklicher Materialabtrag in diesen metallenthaltenden Gebieten hervorgerufen wird, während von den Abstandselementen 205a, 205b deutlich Material abgetragen wird, wodurch die reduzierten Abstandselemente 225a, 225b hervorgehen, oder wodurch die Abstandselemente 205a, 205b im Wesentlichen vollständig entfernt werden. In einer speziellen Ausführungsform ist der Ätzprozess 220 als ein Plasmaätzprozess auf der Grundlage einer Ätzchemie vorgesehen, die Kohlenmonoxid (CO), eine Kohlenstoff/Wasserstoff/Fluor (CHF) Verbindung und Sauerstoff enthält. Die Kohlenstoff/Wasserstoff/Fluor/Verbindung kann als CH3F vorgesehen sein. Im Prinzip kann jede geeignete Plasmaätzanlage für den Ätzprozess 220 verwendet werden, sofern darin eine geeignete Plasmaatmosphäre erzeugt werden kann. In einer Ausführungsform wird der Plasmaätzprozess 220 in einer TEL-DRM-UNITY-Ätzanlage ausgeführt, die mit den folgenden Parameterbereichen verwendet werden kann. Die Plasmaleistung wird auf ungefähr 220 bis 270 Watt, beispielsweise ungefähr 250 Watt eingestellt, und der Kammerdruck wird auf ungefähr 30 bis 50 Millitorr, beispielsweise 40 Millitorr eingestellt. Die Ätzchemie in der Plasmaatmosphäre kann auf der Grundlage von Kohlenmonoxid mit einer Durchflussrate von ungefähr 20 bis 40 sccm (Standardkubikzentimeter pro Minute), beispielsweise ungefähr 30 sccm, bei einer Durchflussrate von CH3F von ungefähr 20 bis 40 sccm, beispielsweise ungefähr 30 sccm und einer Durchflussrate von Sauerstoff von ungefähr 100 bis 140 sccm, beispielsweise von ungefähr 120 sccm, erzeugt werden. Auf der Grundlage der obigen Ätzparameter kann die schließlich erreichte Größe der reduzierten Abstandselemente 225a, 225b durch Steuern der Ätzzeit eingestellt werden. Beispielsweise führt für eine Abstandselementsbreite von ungefähr 70 nm für die Abstandselemente 205a, 205b und von ungefähr 30 nm für den Abstand 211 eine Ätzzeit von ungefähr 20 bis 30 Sekunden zu einem geeigneten Wert im Bereich von 70 bis 100 nm für den vergrößerten Abstand 211a. Basierend auf den obigen Ätzparametern und mit der spezifizierten Ätzzeit ist ein Materialabtrag in den metallenthaltenden Gebieten 215a, 215b für das Bauteilverhalten und die weiteren Herstellungsprozesse nicht nennenswert. In einigen Ausführungsformen, wenn selbst ein geringer Betrag an Materialabtrag in den metallenthaltenden Gebieten 215a, 215b nicht akzeptabel ist, kann dem entsprechenden Materialverlust durch das Vorsehen einer größeren Anfangshöhe der Leitungen 204a, 204b Rechnung getragen werden. In anderen Ausführungsformen kann der geringe Materialverlust der metallenthaltenden Gebiete 215a, 215b durch entsprechendes Vergrößern der Gesamtgröße der metallenthaltenden Gebiete 215a, 215b kompensiert werden, wie dies später mit Bezug zu den 4a bis 4c erläutert ist.
  • Es sollte beachtet werden, dass die obigen Prozessparameter für den Ätzprozess 220 von der Gestalt der Ätzanlage, etwa der Kammergeometrie, abhängen können, wobei jedoch auf der Grundlage der obigen Parameterbereiche entsprechende Prozessrezepte für beliebige andere Plasmaätzanlagen leicht herleitbar sind.
  • Während des Ätzprozesses 220 können die Beschichtungen 212a, 212b und die Offset-Abstandselemente 213a, 213b auch eine deutlich reduzierte Abtragsrate im Vergleich zu dem Material der Abstandselemente aufweisen, so dass sie zumindest teilweise als eine Ätzstoppschicht für freigelegte Bereiche der Leitungen 204a, 204 und/oder Material der Halbleiterschicht 210 benachbart zu dem metallenthaltenden Gebiet 215 dienen. Reste der freigelegten Bereiche der Beschichtungen 212a, 212b und der Offsetabstandselemente 213a, 213b können nachfolgend durch einen isotropen nasschemischen Ätzprozess entfernt werden, beispielsweise auf der Grundlage von Flusssäure (HF), wenn die Beschichtungen 212a, 212b und die Offset-Abstandselemente 213a, 213b aus Siliziumdioxid aufgebaut sind.
  • 2c zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200 mit einer Ätzstoppschicht 209, die beispielsweise Siliziumnitrid aufweist und auf der Struktur 203 gebildet ist, woran sich ein Zwischenschichtdielektrikum mit einer Schicht 207 anschließt, die in einer Ausführungsform als Siliziumdioxid vorgesehen ist. Wie zuvor erläutert ist, verringert der vergrößerte Abstand 211a, der sich aus den reduzierten Abstandselementen 225a, 225b ergibt, deutlich die Anforderungen, die dem plasmaunterstützten CVD-Prozess zur Herstellung der Ätzstoppschicht 209 auferlegt sind, so dass gut etablierte Abscheiderezepte verwendet werden, möglicherweise mit geringfügigen Anpassungen, um eine im Wesentlichen hohlraumfreie Ätzstoppschicht bereitzustellen. Folglich können die bestehende Ätzanlagen in Verbindung mit gut bewährten Abscheiderezepten, wie sie gegenwärtig für Bauelemente der 130 nm-Technologie für Substrate mit einem Durchmesser von 200 mm verwendet werden, auch für modernere Bauelemente eingesetzt werden, die kritische Entwurfsabmessungen von 90nm und weniger erfordern. In einigen Ausführungsformen können die gut etablierten Abscheiderezepte für Siliziumdioxid auf der Grundlage von plasmaunterstützter CVD aus TEOS weiterhin ohne deutliche Änderungen verwendet werden, wodurch die gewünschten Eigenschaften der Zwischenschicht 207 geliefert werden, insbesondere im Hinblick auf den nachfolgenden CMP-Prozess. Somit kann nach dem Bilden des Zwischenschichtdielektrikums 207 die Oberfläche der Struktur durch chemisch-mechanisches Polieren eingeebnet werden, wobei gut etablierte Prozessrezepte verwendet werden können, und danach wird ein Photolithographieprozess ausgeführt, um Kontaktöffnungen durch das Zwischenschichtdielektrikum 207 und die Ätzstoppschicht 209 zu bilden.
  • 2b zeigt schematisch das Halbleiterbauelement 200 nach der oben beschriebenen Prozesssequenz. Somit umfasst das Bauelement 200 eine im Wesentlichen eingeebnete Oberfläche 207a und entsprechende Kontaktöffnungen 216a, 216b, die mit den entsprechenden Leitungen 204a, 204b verbunden sind. Es sollte beachtet werden, dass abhängig von der Architektur der Struktur 203, beispielsweise abhängig von der Transistorarchitektur, andere Kontaktöffnungen gebildet werden können, die mit dem metallenthaltenden Gebiet 215 oder anderen Drain- und Sourcegebieten (nicht gezeigt) der Struktur 203 verbunden sind.
  • Es gilt also: durch Abtragen von Material der Seitenwandabstandselemente 205a, 205b unmittelbar vor dem Abscheiden der Ätzstoppschicht 209 wird das Aspektverhältnis des Zwischenraums, der zwischen den Leitungen 204a, 204b gebildet ist, verringert, wodurch eine im Wesentlichen hohlraumfreie Abscheidung der Ätzstoppschicht 209 und des Zwischenschichtdielektrikums 207 ermöglicht wird.
  • 3 zeigt schematisch ein Halbleiterbauelement 300 im Querschnitt, das gemäß weiterer anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung hergestellt ist. In 3 sind Komponenten, die identisch oder ähnlich zu den in den 2a bis 2d gezeigten Komponenten sind, mit den gleichen Bezugszeichen belegt, mit Ausnahme einer führenden „3" anstelle einer „2". Für eine detaillierte Beschreibung dieser Komponenten sei auf die mit Bezug zu den 2a bis 2b beschriebenen Ausführungsformen verwiesen. In dieser Ausführungsform ist die Leitungsstruktur 303, die die Leitungen 304a, 304b enthält, von der Ätzstoppschicht 306 bedeckt, woran sich eine erste dielektrische Schicht 317 und eine zweite dielektrische Schicht 307 anschließt, die im Wesentlichen identisch sein kann zu dem Zwischenschichtdielektrikum 207 der 2a bis 2d. Die zusätzliche dielektrische Schicht 317 kann ein Material aufweisen, das ein Abscheiden mit verbesserten Spaltenfülleigenschaften ermöglicht. In einer speziellen Ausführungform ist die dielektrische Schicht 317 aus Siliziumdioxid aufgebaut, dessen Eigenschaften sich von den Eigenschaften der dielektrischen Schicht 307 unterscheiden können, wenn diese Siliziumdioxid aufweist, da eine andere Abscheidetechnik verwendet ist. Hierbei kann die dielektrische Schicht 317 durch plasmaunterstütztes CVD mit hochdichtem Plasma oder durch subatmosophärisches CVD abgeschieden werden, die beide verbesserte Spaltenfülleigenschaften und sogar ein fliessähnliches Abscheideverhalten im Vergleich zur plasmaunterstützten CVD-Technik auf der Basis von TEOS zeigen, mit der die dielektrische Schicht 307 gebildet ist. Somit kann durch zunächst Abscheiden der dielektrischen Schicht 317 die Anforderung für die nachfolgende plasmaunterstützte CVD der Schicht 307 weiter verringert werden, wodurch die Zuverlässigkeit der Prozessabfolge im Bezug auf das Vermeiden von Hohlräumen innerhalb der Ätzstoppschicht 309 und/oder des Zwischenschichtdielektrikums mit den Schichten 317 und 307 weiter verbessert werden kann. Somit bietet das Abscheiden der dielektrischen Schicht 317 mit den verbesserten Spaltenfülleigenschaften in Verbindung mit dem Materialabtrag der Seitenwandabstandselemente, wodurch die reduzierten Abstandselemente 325a, 325b oder die Leitungen 304a, 304b im Wesentlichen ohne Abstandselemente geschaffen werden, die Möglichkeit, Ätzstoppschichten und Zwischenschichtdielektrika auf der Bauteilebene 302 zuverlässig auf der Grundlage gut etablierter Rezepte herzustellen, selbst für äußerst größenreduzierte Halbleiterbauelemente.
  • 4a zeigt schematisch eine Querschnittsansicht eines Halbleiterbauelements 400 gemäß weiterer anschaulicher Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung. Das Bauelement 400 umfasst ein Substrat 401 mit einer darauf ausgebildeten Bauteilebene 402 mit einer Halbleiterschicht 410 und einer Leitungsstruktur 403. Die Leitungsstruktur 403 enthält mehrere Leitungen 404, etwa Polysiliziumleitungen, wobei an den jeweiligen Seitenwänden Abstandselemente 405 gebildet sind. Die Leitungen 404 können auf entsprechenden Isolationsschichten 416 gebildet sein.
  • Hinsichtlich eines Prozessablaufs zur Herstellung des Bauelements 400, wie es in 4a gezeigt ist, sei auf die entsprechenden Prozessabläufe verwiesen, die mit Bezug zu den 1 und 2a beschrieben sind. Insbesondere können die Seitenwandabstandselemente 405 so gebildet werden, um einen spezifizierten Entwurfsabstand 411 zwischen benachbarten Leitungen 404 zu definieren, wobei der Abstand 411 in Kombination mit der Breite der Abstandselemente 405 so gestaltet ist, um die erforderliche Funktionalität bereitzustellen. Beispielsweise können die Leitungen 404 Gateelektroden einer Transistorstruktur repräsentieren, wobei die Abstandselemente 405 als Implantationsmasken während eines Ionenimplantationsprozesses 430 dienen. Der Ionenimplantationsprozess 430 kann so gestaltet sein, um eine gewünschte Dotierstoffkonzentration in der Halbleiterschicht 410 und den Leitungen 404 zu erzeugen, wobei die Leitung 404 in Verbindung mit den Abstandselementen 405 das gewünschte laterale Dotierstoffprofil gewährleisten.
  • 4b zeigt schematisch das Bauelement 400 in einem fortgeschrittenen Herstellungsstadium, in welchem das Bauelement 400 einem ersten Ätzprozess 421 zum Entfernen von Material der Abstandselemente 405 unterliegt. In einigen Ausführungsformen kann der Ätzprozess 421 als ein anisotroper Ätzprozess mit ähnlichen oder identischen Ätzparametern ausgeführt werden, wie sie auch während der Ausbildung der Abstandselemente 405 ver wendet werden, wenn eine entsprechend abgeschiedene Abstandsschicht einem anisotropen Ätzprozess unterzogen wird, der schließlich zu den Abstandselementen 405 führt. Hierbei kann die Beschichtung 412 (4a) weiterhin als eine Ätzstoppschicht dienen, um im Wesentlichen eine ungewünschte Materialentfernung freigelegter Bereiche der Leitungen 404 und der Schicht 410 zu vermeiden. Der Ätzprozess 421 ist ferner so gestaltet, um reduzierte Seitenwandabstandselemente 405r zu hinterlassen, deren Abmessungen so ausgewählt sind, dass diese als eine Reaktionsmaske in einem nachfolgenden Silizidierungsprozess dienen. Dazu kann die Größe der Abstandselemente 405r mit einer gewünschten maskierenden Wirkung während der nachfolgenden Silizidierung in Beziehung gesetzt werden, und auf der Grundlage dieser Beziehung können entsprechende Prozessparameter, etwa die Ätzzeit, so eingestellt werden, um die gewünschte Größe der Abstandselemente 405r zu erreichen.
  • 4b zeigt metallenthaltende Gebiete 415a in den Leitungen 404 und ein metallenthaltendes Gebiet 415 in der Halbleiterschicht 410, das im Wesentlichen die Abmessungen aufweist, wie sie durch einen vergrößerten Abstand 411a spezifiziert sind, der durch die reduzierten Abstandselemente 405r definiert ist. Die Gebiete 415a und 415 können durch Abscheiden eines hochschmelzenden Metalls und in Gang setzen einer chemischen Reaktion mit dem darunter liegenden Material gebildet werden, wobei die Abstandselemente 405r als eine Reaktionsmaske mit geeigneten Abmessungen dient, um das Bilden leitender Verbindungswege zwischen den Leitungen 404 oder zwischen den Leitungen 404 und dem Gebiet 415 zu vermeiden. Da ein vergrößerter Oberflächenbereich der Leitungen 404 für die chemische Reaktion im Vergleich zu den zuvor beschriebenen Ausführungsformen verfügbar ist, kann ein größerer Anteil der Leitungen 404 in ein äußerst leitfähiges Metallsilizid umgewandelt werden, wodurch das Bauteilverhalten verbessert und ein Materialverlust kompensiert oder überkompensiert werden kann, der sich während einer nachfolgenden Reduzierung der Abstandselemente 405r einstellen kann.
  • Es sollte beachtet werden, dass in einigen Ausführungsformen die Abstandselemente 405r vor der Ionenimplantation 430 und vorteilhafterweise während des anisotropen Ätzprozesses zur Bildung der Abstandselemente 405 gebildet werden können. In diesem Falle kann der Ätzprozess solange fortgesetzt werden, um die Abstandselemente 405r unmittelbar aus einer entsprechend abgeschiedenen Abstandsschicht herzustellen, wodurch die Prozesseffizienz verbessert wird. In diesem Falle kann eine entsprechende Abhängigkeit zwischen Prozessparametern des anisotropen Ätzprozesses und einer entsprechenden Größe der Abstandselemente 405r erstellt werden, um damit sowohl der Anforderung für eine geeignete Implantationsmaske während des Prozesses 430 als auch der Anforderung für eine Reaktionsmaske während des Silizidierungsprozesses zu genügen. Mit dieser Prozessstrategie kann ein größeres Gebiet 415a im Vergleich zu den mit Bezug zu den 2a bis 2d beschriebenen Ausführungsformen erhalten werden, obwohl die Erfordernis für eine geeignete Implantationsmaske während des Prozesses 430 möglicherweise keine so intensive Größenreduzierung zulässt, wie dies in der in 4b gezeigten Ausführungsform der Fall ist. Unabhängig von der Prozessstrategie zur Herstellung der Abstandselemente 405r kann danach ein weiterer Ätzprozess ausgeführt werden, etwa der Ätzprozess 220 (2b), um weiterhin Material der Abstandselemente 405r zu entfernen oder, in einigen Ausführungsformen, um die Abstandselemente 405r im Wesentlichen vollständig abzutragen.
  • 4c zeigt schematisch das Bauelement 400 in einem weiter fortgeschrittenen Herstellungsstadium. Das Bauelement 400 umfasst reduzierte Abstandselemente 425 und eine Ätzstoppschicht 409, die im Wesentlichen ohne Hohlräume in den Zwischenraum der Leitungen 404 auf Grund eines weiter vergrößerten Abstands 411b gebildet sind. Da der Materialabtrag zur Herstellung der reduzierten Abstandselemente 425 auf der Grudnlage des Ätzprozesses 220 mit den Abstandselementen 405r beginnt, die im Vergleich zu den mit Bezug zu den 2a bis 2d beschriebenen Ausführungsformen eine reduzierte Dicke aufweisen, kann ein ähnlicher Abstand 411b entsprechend dem Abstand 211a in einer deutlich kürzeren Ätzzeit erreicht werden, wodurch ein Materialabtrag der Gebiete 415a und 415 während des Ätzprozesses weiter verringert wird. Andererseits kann für einen vorgegebenen zulässigen Materialabtrag der Gebiete 415a, 415 ein deutlich größerer Abstand 411b im Vergleich zu 211a erreicht werden, wodurch die Zuverlässigkeit des nachfolgenden Abscheideprozesses für die Herstellung der Ätzstoppschicht 409 im Wesentlichen ohne Hohlräume weiter verbessert wird. In Ausführungsformen, in denen die reduzierten Abstandselemente 405r im Wesentlichen vollständig zu entfernen sind, kann der entsprechende Ätzprozess ohne ungewollte Beschädigung des Gebiets 415a, 415 auf Grund der deutlichen Größenreduzierung der Abstandselemente 405r durchgeführt werden, wodurch keine unnötige „Ätznachlaufzeit" auf Grund von Prozessungleichförmigkeiten erforderlich ist. Somit kann durch Bereitstellen der Abstandselemente 405r mit den reduzierten Abmessungen vor dem Bilden der metallenthaltenden Gebiete 415a, 415 in Verbindung mit einem weiteren Materialabtrag nach der Bildung der Gebiete 415a, 415 und vor dem Abscheiden der Ätz stoppschicht 409 die Effizienz des Abscheideprozesses und der nachfolgenden Abscheidung eines Zwischenschichtdielektrikums noch weiter verbessert werden.
  • Danach kann der weitere Prozessablauf durch Abscheiden eines Zwischenschichtdielektrikums fortgesetzt werden, wobei ein einzelner Abscheideprozess oder zwei oder mehr Abscheideprozesse angewendet werden können. D. h., die weitere Bearbeitung kann so fortgesetzt werden, wie dies mit Bezug zu den 2c und 2d oder mit Bezug zu 3 beschrieben ist.
  • Es gilt also: die vorliegende Erfindung stellte eine Technik bereit, die das Bilden von im Wesentlichen hohlraumfreien Ätzstoppschichten und Zwischenschichtdielektrika über der Bauteilebene von äußerst größenreduzierten integrierten Schaltungen auf der Grundlage gut etablierter Prozessrezepte und Prozessanlagen ermöglicht, indem vor dem Abscheiden der Ätzstoppschicht ein deutlicher Anteil des Materials von den Seitenwandabstandselementen entfernt wird, wodurch deren Größe wirkungsvoll reduziert und damit der effektive Abstand zwischen dichtliegenden Leitungen vergrößert wird. Insbesondere in Verbindung mit einer effizienten Abscheidetechnik zum Abscheiden eines Zwischenschichtdielektrikums, etwa einer Abscheidetechnik mit überlegenen Spaltfüllvermögen in Verbindung mit einer standardmäßigen plasmaunterstützten Abscheidung, und/oder in Verbindung mit einem weiteren Materialabtrag der Seitenwandabstandselemente vor dem Bilden von Metallsilizidgebieten in dichtliegenden Leitungen kann die Gesamteffizienz der erfindungsgemäßen Prozessstrategie deutlich verbessert werden.
  • Weitere Modifizierungen und Variationen der vorliegenden Erfindung werden für den Fachmann angesichts dieser Beschreibung ofenkundig. Daher ist diese Beschreibung als lediglich anschaulich und für die Zwecke gedacht, dem Fachmann die allgemeine Art und Weise des Ausführens der vorliegenden Erfindung zu vermitteln. Selbstverständlich sind die hierin gezeigten und beschriebenen Formen der Erfindung als die gegenwärtig bevorzugten Ausführungsformen zu betrachten.

Claims (31)

  1. Verfahren mit: Bilden einer Struktur mit einer ersten Leitung mit einem an deren Seitenwand gebildeten ersten Abstandselement und einer zweiten Leitung mit einem an deren Seitenwand gebildeten zweiten Abstandselement, wobei das erste und das zweite Abstandselement einander zugewandt sind und einen Abstand dazwischen definieren; Bilden eines metallenthaltenden Gebiets mit erhöhter Leitfähigkeit in jeder der Leitungen; Entfernen von Material des ersten und des zweiten Abstandselements, um den Abstand zu vergrößern; und Abscheiden einer Ätzstoppschicht über der Struktur.
  2. Das Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Abstand kleiner als ungefähr 100 nm ist.
  3. Das Verfahren nach Anspruch 1, wobei das Material des ersten und des zweiten Abstandselements durch einen Ätzprozess mit einer reduzierten Abtragsrate in dem metallenthaltenden Gebiet im Vergleich zu dem Material des ersten und des zweiten Abstandselements entfernt wird.
  4. Das Verfahren nach Anspruch 3, wobei der Ätzprozess einen Plasmaätzprozess umfasst.
  5. Das Verfahren nach Anspruch 4, wobei der Plasmaätzprozess mit einer Ätzchemie auf der Grundlage von Kohlenmonoxid (CO), einer Kohlenstoff/Wasserstoff/Fluor- (CHF) Verbindung und Sauerstoff ausgeführt wird.
  6. Das Verfahren nach Anspruch 5, wobei die Kohlenstoff/Wasserstoff/Fluor- (CHF) Verbindung CH3F umfasst.
  7. Das Verfahren nach Anspruch 1, wobei das erste und das zweite Abstandselement im Wesentlichen vollständig entfernt werden.
  8. Das Verfahren nach Anspruch 1, das ferner Abscheiden eines Zwischenschichtdielektrikums auf der Ätzstoppschicht umfasst.
  9. Das Verfahren nach Anspruch 8, das ferner Bilden einer Kontaktöffnung in dem Zwischenschichtdielektrikum umfasst.
  10. Das Verfahren nach Anspruch 1, das ferner Reduzieren der Höhe des ersten und des zweiten Abstandselements vor dem Bilden des metallenthaltenden Gebiets umfasst.
  11. Das Verfahren nach Anspruch 10, wobei das Reduzieren der Höhe des ersten und des zweiten Abstandselements umfasst: Ermitteln einer Beziehung zwischen einem Ausmaß der Höhenreduzierung und einer Größe des metallenthaltenden Gebiets und Ätzen des ersten und des zweiten Abstandselements auf der Grundlage der Abhängigkeit.
  12. Das Verfahren nach Anspruch 10, das ferner umfasst: Implantieren einer Dotierstoffspezies in das Substrat, wobei die erste und die zweite Leitung und das erste und das zweite Abstandselement als Implantationsmaske dienen.
  13. Das Verfahren nach Anspruch 12, wobei das Implantieren der Dotierstoffspezies vor dem Reduzieren der Höhe des ersten und des zweiten Abstandselements ausgeführt wird.
  14. Das Verfahren nach Anspruch 12, wobei das Reduzieren der Höhe des ersten und des zweiten Abstandselements umfasst: Erstellen einer Abhängigkeit zwischen einem Ausmaß der Höhenreduzierung und einer Größe des metallenthaltenden Gebiets und einer blockierenden Wirkung, wie sie für die Implantation der Dotierstoffspezies erforderlich ist, Ätzen des ersten und des zweiten Abstandselements auf der Grundlage der Abhängigkeit und Implantieren der Dotierstoffspezies, wobei das in der Höhe reduzierte erste und zweite Abstandselement als Implantationsmaske verwendet werden.
  15. Das Verfahren nach Anspruch 8, wobei Bilden des Zwischenschichtdielektrikums umfasst: Abscheiden über der Ätzstoppschicht einer ersten Siliziumdioxidschicht durch einen thermischen CVD-Prozess oder einen CVD-Prozess mit hochdichtem Plasma.
  16. Das Verfahren nach Anspruch 15, wobei das Bilden des Zwischenschichtdielektrikums ferner umfasst: Abscheiden einer zweiten Schicht aus Siliziumdioxid auf der ersten Schicht durch einen plasmaunterstützten CVD-Prozess auf der Grundlage von TEOS.
  17. Verfahren mit: Bilden einer Struktur mit einer ersten Leitung mit einer an deren Seitenwand ausgebildeten ersten Abstandselement und einer zweiten Leitung mit einem an deren Seitenwand gebildeten zweiten Abstandselement, wobei das erste und das zweite Abstandselement einander zugewandt sind und einen Abstand dazwischen definieren. Bilden eines metallenthaltenden Gebiets mit erhöhter Leitfähigkeit auf jeder der Leitungen; Entfernen von Material des ersten und des zweiten Abstandselements, um den Abstand zu vergrößern, mittels eines selektiven Ätzprozesses mit einer höheren Abtragsrate für das Abstandsmaterial im Vergleich zu dem metallenthaltenden Gebiet; und Abscheiden einer Ätzstoppschicht über der Struktur.
  18. Das Verfahren nach Anspruch 17, wobei der Abstand kleiner als 100 nm ist.
  19. Das Verfahren nach Anspruch 18, wobei der Abstand ungefähr 30 nm oder weniger beträgt.
  20. Das Verfahren nach Anspruch 17, wobei der Ätzprozess ein Plasmaätzprozess auf der Grundlage von Kohlenmonoxid (CO), einer Kohlenstoff/Wasserstoff/Fluor- (CHF) Verbindung und Sauerstoff ist.
  21. Das Verfahren nach Anspruch 20, wobei die Kohlenstoff/Wasserstoff/Fluor- (CHF) Verbindung CH3F umfasst.
  22. Das Verfahren nach Anspruch 17, wobei das erste und das zweite Abstandselement im Wesentlichen vollständig entfernt werden.
  23. Das Verfahren nach Anspruch 17, das ferner Abscheiden eines Zwischenschichtdielektrikums auf der Ätzstoppschicht umfasst.
  24. Das Verfahren nach Anspruch 23, das ferner Bilden einer Kontaktöffnung in dem Zwischenschichtdielektrikum umfasst.
  25. Das Verfahren nach Anspruch 17, das ferner Reduzieren der Höhe des ersten und des zweiten Abstandselements vor dem Bilden des metallenthaltenden Gebiets umfasst.
  26. Das Verfahren nach Anspruch 25, wobei das Reduzieren der Höhe des ersten und des zweiten Abstandselements umfasst: Ermitteln einer Beziehung zwischen einem Ausmaß der Höhenreduzierung und einer Größe des metallenthaltenden Gebiets und Ätzen des ersten und des zweiten Abstandselements auf der Grundlage der Abhängigkeit.
  27. Das Verfahren nach Anspruch 25, das ferner umfasst: Implantieren einer Dotierstoffspezies in das Substrat, wobei die erste und die zweite Leitung und das erste und das zweite Abstandselement als Implantationsmaske dienen.
  28. Das Verfahren nach Anspruch 27, wobei das Implantieren der Dotierstoffspezies vor dem Reduzieren der Höhe des ersten und des zweiten Abstandselements ausgeführt wird.
  29. Das Verfahren nach Anspruch 27, wobei das Reduzieren der Höhe des ersten und des zweiten Abstandselements umfasst: Erstellen einer Abhängigkeit zwischen einem Ausmaß der Höhenreduzierung und einer Größe des metallenthaltenden Gebiets und einer blockierenden Wirkung, wie sie für die Implantation der Dotierstoffspezies erforderlich ist, Ätzen des ersten und des zweiten Abstandselements auf der Grundlage der Abhängigkeit und Implantieren der Dotierstoffspezies, wobei das in der Höhe reduzierte erste und zweite Abstandselement als Implantationsmaske verwendet werden.
  30. Das Verfahren nach Anspruch 23, wobei Bilden des Zwischenschichtdielektrikums umfasst: Abscheiden über der Ätzstoppschicht einer ersten Siliziumdioxidschicht durch einen thermischen CVD-Prozess oder einen CVD-Prozess mit hochdichtem Plasma.
  31. Das Verfahren nach Anspruch 31, wobei das Bilden des Zwischenschichtdielektrikums ferner umfasst: Abscheiden einer zweiten Schicht aus Siliziumdioxid auf der ersten Schicht durch einen plasmaunterstützten CVD-Prozess auf der Grundlage von TEOS.
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