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DE102004052181B3 - Verfahren zur Erkennung eines Bahnrisses einer in einer Rollendruckmaschine bedruckten Materialbahn - Google Patents

Verfahren zur Erkennung eines Bahnrisses einer in einer Rollendruckmaschine bedruckten Materialbahn Download PDF

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DE102004052181B3
DE102004052181B3 DE102004052181A DE102004052181A DE102004052181B3 DE 102004052181 B3 DE102004052181 B3 DE 102004052181B3 DE 102004052181 A DE102004052181 A DE 102004052181A DE 102004052181 A DE102004052181 A DE 102004052181A DE 102004052181 B3 DE102004052181 B3 DE 102004052181B3
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Koenig and Bauer AG
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Abstract

Es wird ein Verfahren zur Erkennung eines Bahnrisses einer in einer Rollendruckmaschine bedruckten Materialbahn vorgeschlagen, wobei eine Bildaufnahmeeinheit in einem begrenzten, in der Ebene der Materialbahn liegenden Bildaufnahmebereich ein Bild zumindest von einem Teil eines auf die Materialbahn gedruckten Druckbildes aufnimmt und mit diesem Bild korrelierende Daten an eine Auswerteeinheit leitet, wobei die Bildaufnahmeeinheit das Bild in Abhängigkeit von einer zuvor festgelegten Winkellage eines am Druck des Druckbildes beteiligten Druckwerkzylinders einer Druckeinheit der Rollendruckmaschine aufnimmt, wobei die Auswerteeinheit eine zum Bildaufnahmebereich relative Position des aktuell aufgenommenen Bildes mit einer zuvor für dieses Bild hinsichtlich der Winkellage des Druckwerkzylinders festgelegten Referenzposition vergleicht, wobei die Auswerteeinheit eine signifikante Abweichung der Position des aktuell aufgenommenen Bildes von der Referenzposition als Bahnriss wertet.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Erkennung eines Bahnrisses einer in einer Rollendruckmaschine bedruckten Materialbahn gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Rollendruckmaschinen unterliegen prinzipiell dem Risiko eines Risses oder Bruchs der von ihr bedruckten Materialbahn und den daraus resultierenden Maschinenschäden. Durch Wickler im Druckwerk, d. h. durch Aufwickelungen der Materialbahn auf einem am Druck beteiligten Druckwerkzylinder, können Drucktücher, die Zylinder selbst sowie deren Lagerungen erheblich geschädigt werden. Mit Hilfe geeigneter Einrichtungen kann eine gebrochene Materialbahn in der Druckmaschine so behandelt werden, dass ein resultierender Schaden begrenzt wird. Bekannt sind sogenannte Abschlagmesser und Fangvorrichtungen. Diese Einrichtungen werden von Sensoren angesteuert, deren Aufgabe die frühzeitige Erkennung des Bahnbruchs ist. Bekannt sind z. B. Lichtschranken, Bahnkantensensoren oder Bahnspannungssensoren. Je nach Wirkprinzip ist die Reaktionsgeschwindigkeit dieser Sensoren und somit der Einsatzzeitpunkt der vom Ausgangssignal der Sensoren gesteuerten schützenden Vorrichtung unterschiedlich.
  • Bei Heatset-Druckfarben verarbeitenden Druckmaschinen, d. h. bei Druckfarben, deren Lösungsmittel nach dem Aufdrucken mittels in einem Trockner zugeführter Wärme verdunstet wird, ist ein Bahnbruch im Trockner besonders kritisch, da die Materialbahn nach einem Bahnbruch im letzten Druckwerk der Druckmaschine, d. h. dem vor dem Trockner angeordneten Druckwerk, gewickelt wird. Zusätzlich zur von einem eingangsseitig der Druckmaschine angeordneten Rollenwechsler geförderten Materialbahn wird die Bahnlänge aus dem Trockner gezogen und mit gewickelt. Die hier zum Einsatz kommenden Fangvorrichtungen sind insbesondere auf eine schnelle und zuverlässige Meldung der Bahnbruchsensorik angewiesen, wobei die Bahnbruchsensorik zumindest einen den Bahnbruch erfassenden Sensor sowie die zugehörige Signalauswertung und Bereitstellung eines Steuersignals für eine auf den Bahnbruch reagierende Einrichtung umfasst.
  • Durch die DE 42 19 645 C2 ist eine Vorrichtung zur Erkennung eines Papierbahnrisses in einem Durchlauftrockner einer Rollendruckmaschine mit vor dem Durchlauftrockner angeordneten Druckzylindern zum Bedrucken der vorlaufenden Papierbahn bekannt, wobei zwei in Laufrichtung der Papierbahn voneinander beabstandet angeordnete Sensoren vorgesehen sind, wobei die Sensoren jeweils z. B. als eine Reflex-Fotozelle ausgebildet sind und ein auf der Papierbahn aufgedrucktes Druckbild optisch abtasten, wobei der in Transportrichtung der Papierbahn erste Sensor seine mit dem abgetasteten Druckbild korrelierenden Daten in ein Schieberegister einschreibt, wobei das Schieberegister in einem von der Arbeitsgeschwindigkeit der Rollendruckmaschine abgenommenen, zur Vorlaufgeschwindigkeit der Papierbahn proportionalen Takt fortgeschaltet wird, wobei eine Länge des Schieberegisters einem Abstand zwischen dem in Transportrichtung der Papierbahn ersten und zweiten Sensor entspricht, wobei eine Vergleichsschaltung ein Ausgangssignal des Schieberegisters mit Daten vergleicht, die mit dem von dem in Transportrichtung der Papierbahn zweiten Sensor abgetasteten Druckbild korrelieren, wobei bei fehlender Übereinstimmung des Ausgangssignals des Schieberegisters mit den Daten des zweiten Sensors die Rollendruckmaschine stillgesetzt wird.
  • Durch die DE 103 38 973 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Störungserfassung beim Transport einer Materialbahn in einer eine Materialbahn verarbeitenden Maschine bekannt, wobei mittels wenigstens einer z. B. als eine CCD-Kamera ausgebildeten Sensoreinheit und einer mit dieser zusammenwirkenden Recheneinheit eine den Bahntransport kennzeichnende Größe bestimmt und überwacht wird, wobei die Sensoreinheit speziell aufgedruckte Registermarken, das Druckbild selbst oder zumindest einen Abschnitt des Druckbildes erfasst und wobei an die Recheneinheit z. B. auch eine von einem Encoder erfasste Winkel-Position eines in einem Falzapparat angeordneten Schneidzylinders weitergeleitet wird, um ein Druck-zu-Schnitt-Register zu bestimmen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zur Erkennung eines Bahnrisses einer in einer Rollendruckmaschine bedruckten Materialbahn zu schaffen, das in der Lage ist, einen Bahnriss in einem Druckwerk oder in einem Trockner der Rollendruckmaschine schnell und zuverlässig zu erkennen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die Lösung beruht auf der Tatsache, dass die bedruckte Materialbahn im Falle eines Risses oder Bruchs unmittelbar ihre Spannung verliert. Damit einhergehend verschiebt sich die Lage des gedruckten Druckbildes relativ zur Druckwerkzylinderlage z. B. durch federndes Zurückschnellen aufgrund des Bahnspannungsverlustes oder durch fehlende Förderung der Materialbahn durch dem Trockner nachgeordnete Kühlwalzen bei Heatset-Druckfarben verarbeitenden Druckmaschinen.
  • Ein bildgebendes System, z. B. ein in der Druckmaschine angeordnetes Inline-Inspektionssystem, nimmt mit einer bildgebenden Einrichtung ein Druckbild von der bedruckten Materialbahn in definierten Abständen auf. Dabei dient ein entsprechend aufgelöstes Lagesignal von einem am Druck beteiligten Druckwerkzylinder als gleichbleibende Referenz. Entlang eines Druckabschnittes, z. B. einer Umdrehung des Druckwerkzylinders, wird vorzugsweise eine Summe von Aufnahmen gemacht. Diese Aufnahmen können in einem Speicher, z. B. in einem Ringspeicher, abgelegt werden. Bei der nächsten Umdrehung des Druckwerkzylinders werden an den identischen Positionen Wiederholaufnahmen gemacht. Mit Hilfe geeigneter Bildverarbeitungsverfahren werden die Bilder bezüglich ihrer geometrischen Lage zueinander verglichen. Die Abweichung ist im Gutfall, wenn kein Bahnriss oder Bahnbruch vorliegt, gleich Null oder bleibt zumindest innerhalb enger, z. B. durch Registerfehler bedingter Toleranzgrenzen. Im Falle eines Bahnbruchs wird sich das aktuell aufgenommene Bild in seiner geometrischen Lage relativ zur vorherigen Aufnahme signifikant, d. h. in einer die zuvor festgelegte Toleranzgrenze überschreitender Weise, verschoben haben. Somit kann zuverlässig auf einen Bahnbruch erkannt werden.
  • Zur Durchführung des Verfahrens kann wahlweise, auch in Kombination, folgendes vorgesehen sein:
    • • Die bildgebende Einrichtung kann eine Zeilenkamera sein, wobei die Zeilenkamera längs oder quer zur Bahnlaufrichtung orientiert sein kann.
    • • Die bildgebende Einrichtung kann eine Flächenkamera sein.
    • • Die bildgebende Einrichtung kann eine Fotodiodenzeile sein.
    • • Die bildgebende Einrichtung kann ein Fotodiodenarray sein.
    • • Die Bildverarbeitung kann mit Hilfe eines Programms auf einem DSP-Prozessor erfolgen, d. h. in einer zur digitalen Signalverarbeitung (engl. digital signal processing oder DSP) geeigneten Auswerteeinheit, wobei zur Bildverarbeitung digitale Signale mittels Signalprozessoren, also Algorithmen, verarbeitet werden, wobei die Signalprozessoren nicht unbedingt auf speziellen elektronischen Bauteilen (Hardware) zu laufen brauchen, sondern genauso gut Teil eines Programms (Software) sein können, das auf jedem PC läuft.
    • • Die Bildverarbeitung kann mit Hilfe von Algorithmen in einem FPGA (Field Programmable Gate Array) erfolgen, d. h. einem frei programmierbaren Logikschaltkreis.
    • • Zur Bahnrisserkennung kann zusätzlich zum Druckbild oder anstelle des Druckbildes eine beliebige, systematisch periodisch wiederkehrende strukturgebende Oberflächeneigenschaft der Materialbahn ausgewertet werden, z. B. eine Prägung oder eine aufgebrachte Applikation.
    • • Es kann eine Filterung der Daten des aufgenommenen Bildes zum Zwecke der Merkmalsextraktion und Datenkompression vorgesehen sein.
    • • Das bildgebende System kann die Lage des Druckbildes relativ zum Lagegeber selbstständig erkennen. Das bildgebende System kann geeignete Aufnahmebereiche mit ausreichender Bildinformation selbst festlegen.
    • • Abhängig von der Geschwindigkeit der Materialbahn kann die Anzahl der Aufnahmen pro Druckabschnitt variiert werden.
  • Gemäß der in der einzigen Figur beispielhaft dargestellten Ausführung ist in einer Rollendruckmaschine mindestens eine Druckeinheit 01 vorgesehen, in der eine Materialbahn 02, vorzugsweise eine Papierbahn 02, zumindest einseitig von zusammenwirkenden Druckwerkzylindern 03 mit einem Druckbild 04 bedruckt wird, wobei die Drehrichtung der Druckwerkzylinder 03 durch Richtungspfeile und infolge dessen die Transportrichtung der Materialbahn 02 angedeutet ist. Die z. B. in einem Offsetdruckverfahren arbeitende Rollendruckmaschine kann in Transportrichtung der Materialbahn 02 einander nachfolgend angeordnet mehrere Druckeinheiten 01 und eingangsseitig mindestens einen Rollenwechsler (nicht dargestellt) aufweisen. Eine in Transportrichtung der Materialbahn 02 vorzugsweise hinter der letzten Druckeinheit 01 der Rollendruckmaschine angeordnete Bildaufnahmeeinheit 06, z. B. eine CCD-Kamera 06, vorzugsweise eine Bildaufnahmeeinheit 06 eines Inline-Inspektionssystems, ist auf die bedruckte Seite der Materialbahn 02 gerichtet und nimmt in einem insbesondere quer zur Transportrichtung der Materialbahn 02 begrenzten, in der Ebene der Materialbahn 02 liegenden Bildaufnahmebereich ein Bild zumindest von einem Teil eines auf die Materialbahn 02 gedruckten Druckbildes 04 auf, wobei der Bildaufnahmebereich in Transportrichtung der Materialbahn 02 eine Länge 07 aufweisen kann, die z. B. der Umfangslänge des am Druck des Druckbildes 04 beteiligten Druckwerkzylinders 03 entspricht, was in der Figur durch quer zur Transportrichtung der Materialbahn 02 gerichtete Begrenzungslinien angedeutet ist. Die Bildaufnahmeeinheit 06 wird zumindest während der Bildaufnahme in der Rollendruckmaschine ortsfest gehalten, wobei die Materialbahn 02 zumindest während der Bildaufnahme mit zumeist hoher Geschwindigkeit durch die Rollendruckmaschine transportiert wird. Die Geschwindigkeit der Materialbahn 02 kann z. B. zwischen 12 m/s und 15 m/s liegen.
  • Die Bildaufnahmeeinheit 06 nimmt das Bild in Abhängigkeit von einer zuvor festgelegten Winkellage z. B. eines am Druck des Druckbildes 04 beteiligten Druckwerkzylinders 03 auf, weshalb vorzugsweise an diesem Druckwerkzylinder 03 z. B. ein Winkelgeber 08, vorzugsweise ein inkrementaler Drehwinkelgeber 08, angeordnet ist, welcher ein Signal 09 an die Bildaufnahmeeinheit 06 liefert, sobald dieser am Druck beteiligte Druckwerkzylinder 03 eine zuvor festgelegte Winkellage einnimmt. Falls die Bildaufnahmeeinheit 06 mehrere, z. B. acht Bilder pro Umdrehung des Druckwerkzylinders 03 aufnehmen soll, sendet der Winkelgeber 08 alle 45° ein Signal 09 an die Bildaufnahmeeinheit 06, wobei die Sequenz der acht Bilder mit einer definierten Bezugwinkellage des Druckwerkzylinders 03, z. B. mit dem vom Druckwerkzylinder 03 auf der Materialbahn 02 ausgebildeten Druckstreifen, beginnt. Die Bildaufnahmeeinheit 06 ist daher von dem Winkelgeber 08 gesteuert. Eine vorteilhafte Ausführung sieht vor, dass die Anzahl der Aufnahmen pro Druckabschnitt abhängig von der Geschwindigkeit der Materialbahn 02 variiert wird.
  • Der Zeitpunkt der Bildaufnahme kann auch von einem mit dem das Druckbild 04 auf die Materialbahn 02 druckenden Druckwerkzylinder 03, z. B. einem Übertragungszylinder 03, zusammenwirkenden Formzylinder 03 (nicht dargestellt) abhängig sein. Wenn die Zylinder der Druckeinheit 01 wellenlos angetrieben werden, indem der Formzylinder 03 und/oder ein anderer der Druckwerkzylinder 03, z. B. der Übertragungszylinder 03 oder ein mit diesem zusammenwirkender Gegendruckzylinder 03, vorzugsweise jeweils einen lagegeregelten, vorzugsweise elektrischen Antrieb (nicht dargestellt) aufweisen, kann zur Festlegung der Winkellage, bei der eine Bildaufnahme der Bildaufnahmeeinheit 06 ausgelöst wird, auch eine für den Formzylinder 03 und/oder die anderen Druckwerkzylinder 03 geltende Leitachsenposition eines die Zylinder der Druckeinheit 01 steuernden Steuerungssystems oder regelnden Regelungssystems herangezogen werden, wobei das mit der Winkellage korrespondierende Signal 09 dann vorzugsweise von einer dem oder den lagegeregelten Antrieben) zugeordneten Steuereinheit (nicht dargestellt) bereitgestellt wird. In vorteilhafter Weise kann somit die die Bildaufnahme und den Bilddatenvergleich steuernde Winkellage des Druckwerkzylinders 03 auch auf eine für die diesen Druckwerkzylinder 03 aufweisende Druckeinheit 01 geltende Leitachsenposition bezogen oder von dieser abgeleitet werden.
  • Mit der Bildaufnahmeeinheit 06 ist eine Auswerteeinheit 11 verbunden, wobei die Auswerteeinheit 11 z. B. in einem der Rollendruckmaschine zugeordneten Leitstand angeordnet oder dazu alternativ räumlich auch in der Bildaufnahmeeinheit 06 integriert sein kann. Die Auswerteeinheit 11 vergleicht eine zum Bildaufnahmebereich relative Position des aktuell aufgenommenen Bildes mit einer zuvor für dieses Bild hinsichtlich der Winkellage des Druckwerkzylinders 03 festgelegten Referenzposition, wobei die Auswerteeinheit 11 eine signifikante Abweichung der Position des aktuell aufgenommenen Bildes von der Referenzposition als Bahnriss wertet. Im störungsfreien Druckbetrieb kann zu jeder zuvor festgelegten Winkellage z. B. des Druckwerkzylinders 03 für jedes aktuell aufgenommene Bild in Übereinstimmung mit einer Referenzposition eine genau definierte Position relativ zum Bildaufnahmebereich erwartet werden, wobei die Festlegung der Referenzposition vorzugsweise durch zum Druckbild gehörende Daten erfolgen kann, die in einer dem Druckprozess vorgelagerten Druckvorstufe z. B. in digitaler Form bereitstehen. Bei einer signifikanten Abweichung der Position des aktuell aufgenommenen Bildes von der Referenzposition steuert die Auswerteeinheit 11 vorzugsweise eine Bahnfangeinrichtung oder eine Bahnkappungseinrichtung an oder bringt die Rollendruckmaschine sogar zum Stillstand, wobei die signifikante Abweichung ein einen zuvor festgelegten Schwellwert überschreitender Lageversatz sein kann, wobei der Schwellwert für den Lageversatz z. B. im Bereich einiger Millimeter und damit oberhalb üblicher Registertoleranzen von nur wenigen zehntel Millimetern liegt. Der Schwellwert für den Lageversatz bzw. dessen Toleranzgrenze wird in der Auswerteeinheit 11 vorzugsweise in Abhängigkeit von Gegebenheiten in der am Druckvorgang beteiligten Druckeinheit 01 festgelegt und ist damit vorzugsweise variabel festlegbar, wobei diese Gegebenheiten u. a. durch im Druckprozess zulässige Betriebsstellungen der einzelnen Druckwerkzylinder 03 sowie durch ihre relative Winkellage zueinander bestimmt werden.
  • Nachdem von dem Druckbild 04 ein Bild aufgenommen worden ist, wird die Materialbahn 02 durch einen der Druckeinheit 01 in Transportrichtung der Materialbahn 02 nachgeordneten Trockner 12, z. B. einen Heißluft- oder Infrarottrockner 12, geführt. Nach dem Durchlauf durch den Trockner 12 durchläuft die Materialbahn 02 eine Anordnung von vorzugsweise mehreren Kühlwalzen 13, bevor die Materialbahn 02 zu ihrer weiteren Bearbeitung z. B. einem Falzapparat (nicht dargestellt) zugeführt wird.
  • 01
    Druckeinheit
    02
    Materialbahn, Papierbahn
    03
    Druckwerkzylinder, Übertragungszylinder, Gegendruckzylinder, Formzylinder
    04
    Druckbild
    05
    06
    Bildaufnahmeeinheit, CCD-Kamera
    07
    Länge
    08
    Winkelgeber, inkrementaler Drehwinkelgeber
    09
    Signal
    10
    11
    Auswerteeinheit
    12
    Trockner, Heißluft- oder Infrarottrockner
    13
    Kühlwalze

Claims (14)

  1. Verfahren zur Erkennung eines Bahnrisses einer in einer Rollendruckmaschine bedruckten Materialbahn (02), wobei eine Bildaufnahmeeinheit (06) in einem begrenzten, in der Ebene der Materialbahn (02) liegenden Bildaufnahmebereich ein Bild zumindest von einem Teil eines auf die Materialbahn (02) gedruckten Druckbildes (04) aufnimmt und mit diesem Bild korrelierende Daten an eine Auswerteeinheit (11) leitet, wobei die Bildaufnahmeeinheit (06) das Bild in Abhängigkeit von einer zuvor festgelegten Winkellage eines Zylinders aufnimmt, wobei die Auswerteeinheit (11) eine zum Bildaufnahmebereich relative Position des aktuell aufgenommenen Bildes mit einer zuvor für dieses Bild hinsichtlich der Winkellage des Zylinders festgelegten Referenzposition vergleicht, wobei die Auswerteeinheit (11) eine signifikante Abweichung der Position des aktuell aufgenommenen Bildes von der Referenzposition als Bahnriss wertet, dadurch gekennzeichnet, dass das von der Bildaufnahmeeinheit (06) aufgenommene Bild in Abhängigkeit von einer zuvor festgelegten Winkellage eines am Druck des Druckbildes (04) beteiligten Druckwerkszylinders (03) einer Druckeinheit (01) der Rollendruckmaschine aufgenommen wird, wobei die mit der Bildaufnahmeeinheit (06) durchgeführte Bildaufnahme erfolgt, nachdem die Materialbahn (02) mit dem darauf gedruckten Druckbild (04) die Druckeinheit (01) mit dem durch seine Winkellage hinsichtlich der Bildaufnahme relevanten Druckwerkszylinder (03) passiert hat, wobei zur Festlegung der Winkellage des Druckwerkszylinders (03) eine entweder für den Druckwerkszylinder (03) oder für die den Druckwerkszylinder (03) enthaltende Druckeinheit (01) geltende Leitachsposition eines Steuerungs- oder Regelungssystems herangezogen wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Festlegung der Referenzposition durch in einer Druckvorstufe zum Druckbild (04) gehörende Daten erfolgt.
  3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten des aufgenommenen Bildes zum Zwecke einer Merkmalsextraktion und Datenkompression gefiltert werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswertung der Position des aktuell aufgenommenen Bildes im Vergleich zu der Referenzposition mit einem digitale Signale verarbeitenden Signalprozessor durchgeführt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zur Bahnrisserkennung zusätzlich zum Druckbild (04) oder anstelle des Druckbildes (04) eine beliebige, systematisch periodisch wiederkehrende strukturgebende Oberflächeneigenschaft der Materialbahn (02) ausgewertet wird.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialbahn (02) zumindest während der Bildaufnahme durch die Rollendruckmaschine transportiert wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Aufnahmen pro Druckabschnitt abhängig von der Geschwindigkeit der Materialbahn (02) variiert wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildaufnahmeeinheit (06) zumindest während der Bildaufnahme in der Rollendruckmaschine ortsfest gehalten wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Bildaufnahmeeinheit (06) geeignete Aufnahmebereiche mit ausreichender Bildinformation selbsttätig festlegt.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit (11) bei einer signifikanten Abweichung der Position des aktuell aufgenommenen Bildes von der Referenzposition eine Bahnfangeinrichtung oder eine Bahnkappungseinrichtung ansteuert oder die Rollendruckmaschine zum Stillstand bringt.
  11. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Druckwerkzylinder (03) ein Übertragungszylinder (03), ein Gegendruckzylinder (03) oder ein Formzylinder (03) verwendet wird.
  12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der die Winkellage bestimmende Druckwerkzylinder (03) oder ein anderer mit ihm in derselben Druckeinheit (01) zusammenwirkender Druckwerkzylinder (03) durch einen lagegeregelten Antrieb angetrieben wird.
  13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die als Bahnriss gewertete signifikante Abweichung der Position des aktuell aufgenommenen Bildes von der Referenzposition oberhalb einer durch Registerfehler bedingter Toleranzgrenze liegt.
  14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Toleranzgrenze in Abhängigkeit von Gegebenheiten in der am Druckvorgang beteiligten Druckeinheit (01) festgelegt wird.
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