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DE102004051193B4 - Behandlungsgerät, insbesondere Hauteinschnittvorrichtung - Google Patents

Behandlungsgerät, insbesondere Hauteinschnittvorrichtung Download PDF

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Behandlungsgerät, insbesondere eine Hauteinschnittvorrichtung für kleine schmerzarme Hauteinschnitte vorbestimmbarer Tiefe und Länge, mit einem Gehäuse 2, 3 und einem in dem Gehäuse 2, 3 gehalterten Behandlungselement 14, das aus einer im Gehäuse 2, 3 befindlichen Ausgangsstellung in eine eine Gehäusedurchtrittsöffnung 19 durchsetzende Behandlungsposition und aus dieser in eine gehäuseseitige Ruhestellung überführbar ist, wobei das Behandlungselement 14 während seiner Behandlungsbewegung entlang zumindest eines Bereiches der Gehäusedurchtrittsöffnung 19 bewegbar ist. Um eine Behandlungsvorrichtung für auch unterschiedliche Behandlungstiefen bereitstellen zu können, ist die Vorrichtung derart ausgestaltet, daß das Behandlungselement während seiner Behandlungsbewegung zur Darstellung einer Behandlungsbewegungsbahn (Z) quer zur Hauptbewegungsrichtung (X) entlang einer Steuerkulisse 12 geführt ist (Fig. 1).

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Behandlungsgerät, insbesondere eine Hauteinschnittvorrichtung für kleine schmerzarme Hauteinschnitte vorbestimmbarer Tiefe und Länge mit einem Gehäuse und einem in dem Gehäuse gehalterten Behandlungselement, das aus einer im Gehäuse befindlichen Ausgangsstellung in eine eine Gehäusedurchtrittsöffnung durchsetzende Behandlungsposition und aus dieser in eine gehäuseseitige Ruhestellung überführbar ist, wobei das Behandlungselement während seiner Behandlungsbewegung entlang zumindest eines Bereiches der Gehäusedurchtrittsöffnung bewegbar ist.
  • Eine als Hauteinschnittgerät ausgebildetes Behandlungsgerät der vorgenannten Art ist aus der DE 30 09 700 A1 bekannt. Bei diesem Hauteinschnittgerät ist das Schneidelement als vorgespanntes Federelement ausgebildet und in seiner Ausgangsstellung innerhalb eines Gehäuses im Randbereich einer Gehäusedurchtrittsöffnung gelegen. Die Gehäusedurchtrittsöffnung ist in einem vorderen Gehäuseabschnitt des Hauteinschnittgerätes gelegen und erstreckt sich durch unterschiedlich stufenförmig abgesetzte Vorderbereiche des Gerätes, so daß in den jeweiligen Randbereichen das Schneidelement die Durchtrittsöffnung noch nicht nach unten hin durchsetzt, jedoch in einem mittleren Bereich das Schneidelement die Durchtrittsöffnung durchsetzen kann. Dieser vordere Bereich, der elastisch mit einem hinteren Bereich des Gerätes verbunden ist, kann auf die Haut aufgesetzt werden, und nach Auslösung der vorgespannten Feder ist das Schneidelement zu aktivieren. Dann durchläuft das Schneidelement die Durchtrittsöffnung in ihrer Längsrichtung und gelangt im Bereich des mittleren vorderen Abschnittes durch die Durchtrittsöffnung hindurch und kann einen Einschnitt in die Haut durchführen. Nach Passieren dieses mittleren Abschnitts gelangt das Schneidelement wieder in den gegenüberliegenden Ruherandbereich. Derartige Geräte werden eingesetzt, um für eine medizinische Untersuchung das Blutungsverhalten zu überprüfen.
  • Nachteilig bei diesem vorbekannten Gerät ist, daß nur eine relativ geringe Schnittiefeneinstellung vorzunehmen ist, so daß nur Schnitte mit einer einzigen Schnittiefe und Schnittlänge durchgeführt werden können. Das ist für viele Anwendungsfälle, insbesondere auch für unterschiedlich einzuschneidende Haut- und Gewebezusammensetzungen oftmals nicht hinreichend. Nachteilig ist des weiteren, daß die Schnittiefe von der Betätigungskraft beeinflußbar ist. Die Schneidbewegungstechnik ist so ausgelegt, daß die Nadel in der Haut beschleunigt wird, was sich negativ auf das Schmerzempfinden auswirkt. Außerdem kann die Nadel nach einer Benutzung noch wirksam sein, womit Verletzungsrisiken einhergehen.
  • Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein verbessertes Behandlungsgerät der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, mit dem auf baulich einfache Art unterschiedliche Schnittiefen darstellbar sind.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich das Behandlungsgerät der eingangs genannten Art dadurch aus, daß das Behandlungselement während seiner Behand lungsbewegung zur Darstellung einer Behandlungsbewegungsbahn quer zur Hauptbewegungsrichtung entlang einer Steuerkulisse geführt ist.
  • Damit ist eine Behandlungsvorrichtung zur Verfügung gestellt, mit der das Behandlungselement im Verlaufe seiner Behandlungsbewegung unterschiedliche Tiefen realisieren kann, indem es der Geometrie der Steuerkulisse im Verlaufe der Behandlungsbewegung folgt. Die Steuerkulisse kann hinsichtlich der Kulissenführungsbahn individuell so gestaltet sein, wie dies für z.B. bestimmte Hauttypen bzw. für bestimmte gewünschte Schnittstrukturen gewünscht wird. So kann beispielsweise die Steuerkulisse einen geometrischen Verlauf haben, der eine glockenartige Erhebung vorsieht, so daß im Bereich dieser glockenartigen Erhebung das Behandlungselement einen tieferen Schnitt in ein Gewebe vollzieht. Durch das Vorsehen individuell angepaßter Steuerkulissen können bei ansonsten gleichem Aufbau der Behandlungsvorrichtung mithin Behandlungsvorrichtungen für unterschiedlichste Anwendungszwecke zur Verfügung gestellt werden. So können beispielsweise für Kinder, Neugeborene, Kleinkinder und Säuglinge andere Steuerkulissen eingesetzt werden als für Schneidvorrichtungen, die bei erwachsenen Menschen Einsatz finden. Eine als Schneidvorrichtung ausgebildete Behandlungsvorrichtung ist auch geeignet, Einschnitte z.B. an tierischen Körpern vorzunehmen, wobei durch die Gestaltung der Steuerkulisse in optimaler Weise auf die Fell- und Hautstruktur des Tieres Rücksicht genommen werden kann.
  • Damit ist das Behandlungsgerät nach der Erfindung im hervorragenden Maße geeignet, als Einwegbehandlungsgerät, beispielsweise als Einwegsschneidvorrichtung zur Gewinnung von Kapillarblut von Neugeborenen oder aber auch z.B. als Einwegkratzwerkzeug z.B. für Material- oder Oberflächentests, als Behandlungsgerät zum Streifen von Lacken, Oberflächen oder aber auch für Abriebtests eingesetzt zu werden. Des weiteren ist es geeignet, z.B. für Räum- bzw. Schaufelaufgaben oder z.B. für Probeentnahmen ausgebildet zu sein. Für bestimmte Aufgaben kann dazu das Gerät auch als Gerät zur Mehrfachbenutzung ausgebildet sein. Dies ist alles durch die entsprechende Ausbildung des Behandlungselementes zu vollziehen, wobei das jeweilige Behandlungselement selbstständig und automatisiert in seine Betriebs- bzw. Behandlungsstellung gelangen kann.
  • Bevorzugtermaßen ist das Gehäuse zweiteilig aufgebaut, und zwar mit einem Gehäuseunterteil und einem Gehäusedeckel. Zweckmäßigerweise ist die Steuerkulisse am Gehäusedeckel vorgesehen, so daß sich das vorzugsweise als vorgespannte Feder ausgebildete Behandlungselement von unten gegen die Steuerkulisse anlehnt, wodurch tiefere Eindringtiefen sicher durch Krafteinleitung von oben durch die Durchtrittsöffnung eingeleitet werden können.
  • In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist das Behandlungselement als besonders gestaltete vorspannbare Feder ausgebildet. Dazu ist das Federelement zweiarmig ausgebildet und hat zum einen einen Arm, der einenends abgewinkelt ist, wobei das abgewinkelte Ende z.B. eine Schneide ausbildet. Beispielsweise zweimal um ein rohrförmiges Halteelement, das am Gehäuseboden angebracht ist, umwickelt, weist der andere Arm in Richtung des abgewinkelten Endes der Feder und ist so ausgebildet, daß er die Abstützung für den unter Vorspannung stehenden Arm des Behandlungselementes darstellt. In seiner Ruhe- bzw. Parkposition arretiert er den Arm. Darüber hinaus ist er bevorzugtermaßen derart ausgebildet, daß er gleichzeitig auch den vorgespannten Arm in seiner Ausgangsstellung hält, indem er ein Widerlager für diesen Arm darstellt. Daher ist dieser Arm auch als Haltearm im Rahmen der bevorzugten Ausführungsvariante bezeichnet. Dieser Haltearm ist bevorzugt so gestaltet, daß er in der Ausgangsstellung der Teile einen gewissen Lageabstand zum Boden des Gehäuseunterteils aufweist, so daß er von einem Auslöser niedergedrückt werden kann. In der Ausgangsstellung untergreift er bevorzugtermaßen den anderen Arm dergestalt, daß der Arm in Richtung seiner Behandlungsbewegung und mithin in Richtung der Wirkung der Spannkraft hintergriffen ist. Da der Haltearm seinerseits am Gehäusedeckel festgelegt ist, ist der Arm durch dieses Unter- und Hintergreifen an einer Aktivierung gehindert, solange der Haltearm in dieser Widerlagerstellung verbleibt. Durch einfaches Niederdrücken eines Auslösers bzw. Aktuators ist der Haltearm in seine Freigabeposition zu bringen, wonach die Schneidbewegung ausgelöst werden kann.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus weiteren Unteransprüchen, der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung. In der Zeichnung ist das Behandlungsgerät am Beispiel einer Schneidvorrichtung erläutert. Das Behandlungsgerät kann aber auch als z.B. Schaufelwerkzeuggerät, als Markierungswerkzeuggerät, als Kratzwerkzeuggerät, als Räumwerkzeuggerät und dgl. ausgebildet sein. Es zeigen:
  • 1 in einer schematischen perspektivischen Darstellung das Gehäuseunterteil eines Ausführungsbeispiels einer Schneidvorrichtung nach der Erfindung in der Ausgangsstellung des Schneidelementes,
  • 2 in einer perspektivischen Darstellung ein Ausführungsbeispiel eines Schneidelementes nach der Erfindung,
  • 3 ein Ausführungsbeispiel eines Gehäusedeckels einer Schneidvorrichtung nach der Erfindung, das zu dem Gehäuseunterteil gemäß 1 gehört,
  • 4 eine zu 1 analoge Darstellung mit Veranschaulichung des Schneidelementes während der Schneidphase, und
  • 5 eine zu den 1 und 4 analoge Darstellung des Ausführungsbeispiels mit Veranschaulichung der Lage des Schneidelementes in seiner End- bzw. Parkstellung.
  • In der Zeichnung sind grundsätzlich gleichwirkende Teile mit übereinstimmenden Bezugsziffern bezeichnet. Allgemein mit 1 ist ein Behandlungsgerät beziffert, das ein zweiteiliges Gehäuse mit einem Gehäuseunterteil 2 und einem Gehäusedeckel 3 (3) aufweist. In dem Gehäuse ist eine rohrförmige Schneidelementhalterung 4 mit aufrecht mit Abstand zueinander angeordneten Haltearmrippen 5 und 6 sowie einem Schneidarmablegeelement 7 vorgesehen. Des weiteren ist eine kurvensegmentförmige, den Gehäuseboden 8 durchsetzende Gehäusedurchtrittsöffnung 9 vorgesehen. Am Gehäusedeckel 3 ist ein tastenförmiger Auslöser 10 sowie ein mit dem Auslöser 10 verbundenes Verbindungsstück 11 vorgesehen. Am Gehäusedeckel 3 ist des weiteren eine Steuerkulisse 12 angeformt, die eine glockenförmige Erhebung 13 hat, die sich etwa im mittleren Bereich der Kulissenbahn nach unten in den Gehäusedeckel erstreckt und dem Verlauf der Durchtrittsöffnung 9 folgt.
  • In dem Gehäuseunterteil 2 ist das allgemein mit 14 bezifferte Schneidelement als Behandlungselement angeordnet, das in dem gezeigten Ausführungsbeispiel als in sich gespannte Drahtfeder ausgebildet ist, die anderthalbmal um die Schneidelementhalterung 4 gewickelt ist. Die beiden endseitigen Arme des Schneidelementes 14, nämlich einmal der Schneidarm bzw. -geräte 15 und zum anderen der Haltearm 16 sind mit ihren Endbereichen 17 und 18 aufeinander zu ausgerichtet. Wie aus 1 ersichtlich ist, ist der Haltearm 16 nach oben hin abgewinkelt und untergreift und hintergreift den Schneidarm 15. Dabei ist er zwischen den Haltearmrippen 5 und 6 gelegen, so daß er in dieser Stellung bei vorgespanntem Schneidarm 15 diesen in der in 1 skizzierten Ausgangsstellung arretiert. In dieser Ausgangsstellung ist auch das die eigentliche Schneide bildende Ende 18 des Schneidarms 15 vollständig innerhalb des Gehäuses gelegen, und zwar in einem Bereich, der in 4 mit 19.1 beziffert ist. Dabei ist die Bewegungsmöglichkeit nach unten hin durch das Ablageelement 7 blockiert. Auch eine unbeabsichtigte Krafteinwirkung auf den Schneidarm 15 kann in diesem Fall nicht dazu führen, daß das Schneidelement das vorzugsweise aus Kunststoff bestehende Gehäuse 2 durchdringt.
  • Wird auf den aus der 3 ersichtlichen Auslöser 10 ein Druck ausgeübt, wird eine dünne Kunststoffverbindung, die den Auslöser 10 mit dem Deckel 3 verbindet, zerbrochen. Danach kann das Verbindungsstück 11 mit seinem bogenförmigen Eingriffsbereich 20 direkt auf den Haltearm 16 einwirken und diesen nach unten in eine den Schneidarm freigebende Auslöseposition bringen. Dazu ist ein entsprechender Abstand zwischen dem Gehäuseboden 8 und dem Haltearm 16 in seiner Ausgangslage vorgesehen. Nach Freigabe der Schneideinrichtung wird diese aufgrund ihrer Vorspannung in Richtung des Bewegungspfeiles 21 bewegt und gelangt nach einer kurzen Anlaufstrecke in den Bereich der Durchtrittsöffnung 19. In diesem Anfangsbereich der Durchtrittsöffnung 19 endet das Ablegeelement 7. In diesem Bereich gelangt sie in den Wirkbereich der Kulisse 12 und gelangt dort auf eine erste erhabene Kulissenstrecke 12.1, in der das Schneidelement 14 die Haut schon einritzen kann. Dann überfährt es die glockenförmige Erhebung 13 und führt dabei einen tieferen Schnitt in die Haut durch. Danach gelangt die Schneide in eine Kulissenstrecke 12.2, in der sie einen Schnitt mit geringerer Schnittiefe durchführt, um dann in eine Endstellung bzw. Parkposition zu gelangen, wie diese in 5 veranschaulicht ist. Dabei ist sie wiederum innerhalb des Gehäuses gelegen. Dies ist dadurch ermöglicht, daß die Steuerkulisse 12 in diesem Bereich wiederum endet und der Schneidarm nicht mehr heruntergedrückt wird. In dieser Position drückt die Feder aufgrund der immer noch vorhandenen Vorspannung gegen den Bereich 22 des unteren Gehäuses 2, so daß die Schneide bzw. Lanzettenspitze in diesem Bereich sicher innerhalb des Gehäuses gelegen ist. Das sorgt dafür, daß die Lanzette nicht wiederverwendet werden kann, so daß diese Schneidvorrichtung eine Einmal- bzw. Einwegschneidvorrichtung nach dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist.
  • Insgesamt ist damit ein Behandlungsgerät zur Verfügung gestellt, das ausgesprochen wirkungsvoll ohne zusätzlichen Bedienaufwand einen schmerzarmen Hauteinschnitt durchführt, der auf vorbestimmter Länge verschiedene Schnittiefen darstellen kann. Das Schneidelement ist aus einer sicheren Ausgangsposition in eine ebenso sichere Endparkposition zu bringen, in der von der Schneide keinerlei Verletzungsrisiken mehr ausgehen können. Dies alles ist mit einem recht geringen Aufwand zu vollziehen. Auch unterschiedliche Schneidbewegungskurven können hinsichtlich der vorzusehenden Schnittiefen in baulich einfacher Weise vorgesehen werden, indem durch Veränderung der Steuerkulisse bei ansonsten völlig übereinstimmenden Bauteilen Schneidvorrichtungen für unterschiedlichste Anwendungsfälle bereitgestellt werden können.

Claims (21)

  1. Behandlungsgerät (1), insbesondere Hauteinschnittvorrichtung für kleine schmerzarme Hauteinschnitte vorbestimmbarer Tiefe und Länge, mit einem Gehäuse (2, 3) und einem in dem Gehäuse (2, 3) gehalterten Behandlungselement (14), das aus einer im Gehäuse (2, 3) befindlichen Ausgangsstellung in eine eine Gehäusedurchtrittsöffnung (19) durchsetzende Behandlungsposition und aus dieser in eine gehäuseseitige Ruhestellung überführbar ist, wobei das Behandlungselement (14) während seiner Behandlungsbewegung entlang zumindest eines Bereiches der Gehäusedurchtrittsöffnung (19) bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungselement (14) während seiner Behandlungsbewegung zur Darstellung einer Behandlungsbewegungsbahn (Z) quer zur Hauptbewegungsrichtung (X) entlang einer Steuerkulisse (12) geführt ist.
  2. Behandlungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerkulisse (12) am Gehäuse (2, 3) abgestützt ist.
  3. Behandlungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerkulisse (12) einen Kulissenverlauf mit einer glockenförmigen Erhebung (13) zur Darstellung einer größeren Einschnittiefe aufweist.
  4. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse zweiteilig mit einem Gehäuseunterteil (2) und einem Gehäusedeckel (3) ausgebildet ist und die Steuerkulisse (12) am Gehäusedeckel (3) und/oder Gehäuseboden (8) vorgesehen ist.
  5. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungselement (14) zweiarmig ausgebildet ist mit einem ein abgewinkeltes Behandlungsorgan aufweisenden Gerätearm (15) und mit einem ein Widerlager für den Gerätearm (15) in seiner Ausgangsstellung des Behandlungselementes (14) darstellenden Haltearm (16).
  6. Behandlungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (16) den Gerätearm (15) in der Ausgangsstellung des Behandlungselementes (14) untergreift.
  7. Behandlungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (16) in der Ausgangsstellung des Behandlungselementes (14) zwischen zwei Rippen (5, 6) mit einem Abstand zum Gehäuseboden (8) festlegbar und durch einen Auslöser (10) in eine den Gerätearm (15) freigebende Auslösestellung bewegbar ist.
  8. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungselement (14) als Federelement ausgebildet ist, welches um eine in dem Gehäuse (2) festgelegte Elementhalterung (4) angelegt oder gewickelt ist.
  9. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltearm (16) des Behandlungselementes (14) durch einen verschiebbaren oder eindrückbaren Auslöser (10) in eine den Gerätearm (15) freigebende Position überführbar ist.
  10. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungselement (14) in seiner Ausgangsstellung an einem ein Eindrücken des Behandlungselementes (14) verhinderndes Ablageelement (7) auflegbar ist.
  11. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Gerätearm (15) des Behandlungselementes (14) in seiner Endruhestellung mit einer Spannkraft beaufschlagbar ist.
  12. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslöser (10) als Tastenauslöser ausgebildet und durch eine zerstörbare Verbindung mit dem Gehäuse (3) verbunden ist.
  13. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungselement (14) als Markierungswerkzeug ausgebildet ist.
  14. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungselement (14) als Kratzwerkzeug ausgebildet ist.
  15. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungselement (14) als Räumwerkzeug ausgebildet ist.
  16. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungselement (14) aus einem Metall, Kunststoff, Holz oder einem Verbundmaterial besteht.
  17. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungselement (14) als Schneidwerkzeug ausgebildet ist.
  18. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Behandlungselement (14) mit einer Steuerkulisse (12) ausgebildet ist.
  19. Behandlungsgerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerkulisse (12) veränderbar ist.
  20. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerkulisse (12) höhen- und/oder längenveränderlich gehaltert ist.
  21. Behandlungsgerät nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerkulisse (12) des Behandlungselementes (14) am Gerätearm (15) ausgebildet ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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