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DE102004050538B4 - Im Möbelbau zu verwendende Vorrichtung zum rechtwinkeligen Verbinden von zwei plattenartigen Profilteilen - Google Patents

Im Möbelbau zu verwendende Vorrichtung zum rechtwinkeligen Verbinden von zwei plattenartigen Profilteilen Download PDF

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DE102004050538B4
DE102004050538B4 DE200410050538 DE102004050538A DE102004050538B4 DE 102004050538 B4 DE102004050538 B4 DE 102004050538B4 DE 200410050538 DE200410050538 DE 200410050538 DE 102004050538 A DE102004050538 A DE 102004050538A DE 102004050538 B4 DE102004050538 B4 DE 102004050538B4
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    • F16B12/44Leg joints; Corner joints
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Abstract

Im Möbelbau zu verwendende Vorrichtung zum rechtwinkeligen Verbinden von zwei plattenartigen Profilteilen, von denen das erste Profilteil mit (1) seiner Stirnseite (5) gegen eine Flachseite (6) des zweiten Profilteil (3) gespannt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweiligen Verbindungsstelle ein in einer Längsnut (8) des ersten Profilteils (1), die rechtwinkelig zur Profilteil-Stirnseite (5) verläuft, verschiebbar geführtes Verbindungselement (7) zugeordnet ist, das ein Verriegelungsglied (10) und ein dieses in Nut-Längsrichtung (9) überlappendes Betätigungsglied (11) aufweist, von denen das Verriegelungsglied (10) an seinem vorderen Bereich einen seitlichen Verriegelungsvorsprung (13) aufweist, wobei dem vorderen Bereich (12) des Verriegelungsgliedes (10) eine hinterschnittene Längsnut (14) des zweiten Profilteils (3) zugeordnet ist, derart, dass vor dem Herstellen der Verbindung das Verbindungselement (7) eine in der Längsnut (8) des ersten Profilteils (1) zurückgesetzte Montagestellung einnimmt, in der das Verriegelungsglied (10) näher zur Stirnseite (5) des ersten Profilteils (1) als das Betätigungsglied (11) angeordnet ist, und dass zum Herstellen...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine im Möbelbau zu verwendende Vorrichtung zum rechtwinkeligen Verbinden von zwei plattenartigen Profilteilen, von denen das erste Profilteil mit seiner Stirnseite gegen eine Flachseite des zweiten Profilteils gespannt wird.
  • Bei diesen Profilteilen, die sich durch die erfindungsgemäße Verbindungseinrichtung miteinander verbinden lassen, kann es sich beispielsweise um die Seitenwände, die Vorderwand und die Rückwand einer Schublade oder um eine das Schubladen-Innere unterteilende Zwischenwand handeln, die zwischen den beiden Seitenwänden oder zwischen der Vorderwand und der Rückwand verläuft und dabei mit ihren Stirnseiten gegen die betreffenden Schubladen-Wandteile gestoßen wird. Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung lässt sich jedoch auch bei anderen Zwecken dienenden Profilteilen verwenden.
  • Aus DE 93 04 538 U1 geht eine Verbindungsvorrichtung zum Verbinden zweier Profilstangen hervor, von der eine eine hinterschnittene Längsnut, die andere einen Hohlraum zur Aufnahme der Verbindungsvorrichtung und eine offene Stirnseite zum Durchführen eines Kupplungshakens aufweist. Eine Exzenterscheibe eines Exzenters steht mit einem Schieber in Anlage und verschiebt diesen bei Drehen eines Drehknopfes zwischen einer ausgeschobenen und einer eingeschobenen Stellung, wobei der Kupplungshaken in der eingeschobenen Stellung die erste Profilstange gegen die zweite Profilstange zieht und mit dieser verspannt.
  • Aus DE 28 05 143 A1 geht ein Schubkasten mit Kastenteilern hervor, die jeweils über einen Halter längs wenigstens einer Führungsschiene verstellbar und in ihren Einstelllagen verriegelbar sind. Jeder Kastenteiler ist über ein in seinem Halter geführtes, durch axiale Verschiebung mit der Führungsschiene in Wirkverbindung bringbares Verriegelungsglied verriegelbar. Das Verriegelungsglied ist durch ein Stellglied betätigbar.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine nicht nur im Aufbau, sondern auch in der Handhabung einfache Verbindungsvorrichtung der genannten Art zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der jeweiligen Verbindungsstelle ein in einer Längsnut des ersten Profilteils, die rechtwinkelig zur Profilteil-Stirnseite verläuft, verschiebbar geführtes Verbindungselement zugeordnet ist, das ein Verriegelungsglied und ein dieses in Nut-Längsrichtung überlappendes Betätigungsglied aufweist, von denen das Verriegelungsglied an seinem vorderen Bereich einen seitlichen Verriegelungsvorsprung aufweist, wobei dem vorderen Bereich des Verriegelungsgliedes eine hinterschnittene Längsnut des zweiten Profilteils zugeordnet ist, derart, dass vor dem Herstellen der Verbindung das Verbindungselement eine in der Längsnut des ersten Profilteils zurückgesetzte Montagestellung einnimmt, in der das Verriegelungsglied näher zur Stirnseite des ersten Profilteils als das Betätigungsglied angeordnet ist, und dass zum Herstellen der Verbindung das Verriegelungsglied mit seinem vorderen Bereich in die Längsnut des zweiten Profilteils in eine Bereitschaftsstellung vorgeschoben wird, wonach man das Betätigungsglied an der dem Verriegelungsvorsprung entgegengesetzten Seite des Verriegelungsgliedes über dieses schiebt, sodass der Verriegelungsvorsprung in die Hinterschneidung der Längsnut des zweiten Profilteils gedrückt und die die Hinterschneidung begrenzende Nutwandpartie gegen die Stirnseite des ersten Profilteils gespannt wird.
  • Die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung besteht, sieht man von den Längsnuten in den Profilteilen ab, im Wesentlichen nur aus dem Verriegelungsglied und dem Betätigungsglied, sodass sie teilearm und entsprechend kostengünstig ist. Ferner muss der Benutzer zum Herstellen der Verbindung nur eine Schiebebewegung ausführen, sodass die Profilteile auch von jedem Laien sicher miteinander verbunden werden können. Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist daher auch bestens für Mitnahmemöbel geeignet, die vom Kunden zusammengebaut werden.
  • Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass man das erste Profilteil vor seinem Befestigen in seiner Endlage an das zweite Profilteil ansetzen kann, wonach man die Verbindung herstellt. Irgendwelche Hilfskonstruktionen sind nicht erforderlich, ebenso wie sonstige Handgriffe entfallen.
  • Die Verbindungsvorrichtung wird des Weiteren, wie geschildert, werkzeuglos betätigt.
  • Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Nachstehend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigen:
  • 1 bis 4 jeweils eine an einem Wandteil einer Schublade zu befestigende Schubladen-Zwischenwand in einem unterschiedlichen Montageschritt in Schrägansicht in Teildarstellung, wobei in 1 die Zwischenwand gegen das Wandteil gestoßen und die Verbindungsvorrichtung noch nicht betätigt ist, in den 2 und 3 Zwischenschritte beim Herstellen der Verbindung dargestellt sind und in 4 der fest verbundene Zustand gezeigt ist,
  • 5 und 6 die Anordnung nach 1 in der 1 entsprechender Außenansicht (5) bzw. in entgegengesetzter Rückansicht (6), wobei die Zwischenwand weggelassen worden ist, sodass nur das in der Längsnut der Zwischenwand angeordnete Verbindungselement zusammen mit einer querschnittartigen Darstellung des Schubladen-Wandteils gezeigt ist,
  • 7 und 8 die Anordnung nach 2 in den 5 und 6 entsprechenden Darstellungsweisen,
  • 9 und 10 die Anordnung nach 3, ebenfalls in den
  • 5 und 6 entsprechenden Darstellungsweisen,
  • 11 und 12 die Anordnung nach 4, wiederum in den 5 und 6 entsprechenden Darstellungsweisen,
  • 13 die Anordnung nach 1 im Querschnitt gemäß der Schnittlinie XIII-XIII in 1,
  • 14 die Anordnung nach 1 im weiter vorne liegenden Querschnitt gemäß der Schnittlinie XIV-XIV,
  • 15 das Verbindungselement in gesonderter Darstellung im Längsschnitt und
  • 16 das Verbindungselement in Draufsicht gemäß Pfeil XVI in 2 zusammen mit der geschnitten dargestellten Zwischenwand.
  • Aus der Zeichnung geht die von einem ersten plattenartigen Profilteil 1 gebildete Zwischenwand 2 einer Schublade hervor, die zur Unterteilung des Schubladen-Innenraums vorgesehen ist. Die Zwischenwand 2 erstreckt sich von der von einem zweiten plattenartigen Profilteil 3 gebildeten Rückwand 4 der Schublade zur nicht dargestellten Schubladen-Vorderwand. Die Zwischenwand 2 wird in den Bereichen ihrer vier Ecken mit der Rückwand 4 und der Vorderwand verbunden. Hierzu dient jeweils eine gleiche Verbindungsvorrichtung. In der Zeichnung ist nur der obere der beiden der Rückwand 4 zugewandten Eckbereiche der Zwischenwand 2 und somit auch nur die dort angeordnete Verbindungsvorrichtung gezeigt. Die nachfolgende Beschreibung gilt in gleicher Weise auch für die anderen Verbindungsstellen.
  • Ferner wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass mit Hilfe der noch zu beschreibenden Verbindungsvorrichtung nicht nur eine Schubladen-Zwischenwand angebracht sondern auch die Schubladenwände (Seitenwände, Rückwand, Vorderwand) miteinander oder der Schubladenboden mit den Schubladenwänden verbunden werden kann, falls sie von entsprechenden Profilteilen gebildet werden.
  • Es versteht sich, dass die erfindungsgemäße Verbindungsvorrichtung zum Verbinden plattenförmiger Profilteile allgemein verwendet werden kann, sodass ihr Einsatz nicht auf Schubladen beschränkt ist. Daher wird nachstehend nicht mehr von Schubladenwänden sondern ganz allgemein von Profilteilen gesprochen.
  • Wie aus den 1 bis 4 ersichtlich ist, wird das erste Profilteil 1 mit seiner Stirnseite 5 gegen eine Flachseite 6 des zweiten Profilteils 3 gestoßen und fest mit dieser verspannt.
  • Hierzu ist der jeweiligen Verbindungsstelle ein Verbindungselement 7 zugeordnet, das in einer Längsnut 8 des ersten Profilteils 1, die rechtwinkelig zur Profilteil-Stirnseite 5 verläuft, in Nut-Längsrichtung 9 verschiebbar geführt ist. Das Verbindungselement 7 weist ein Verriegelungsglied 10 und ein Betätigungsglied 11 auf. Das Verriegelungsglied 10 und das Betätigungsglied 11 haben eine längliche Gestalt und sind nebeneinander angeordnet, sodass sie sich überlappen.
  • Das Verriegelungsglied 10 weist an seinem dem zweiten Profilteil 3 zugewandten vorderen Bereich 12 einen seitlichen Verriegelungsvorsprung 13 auf, der in der von dem ersten Profilteil 1 aufgespannten Ebene quer zur Nut-Längsrichtung 9 absteht. Dem vorderen Bereich 12 des Verriegelungsgliedes 10 ist eine hinterschnittene Längsnut 14 des zweiten Profilteils 3 zugeordnet, und zwar so, dass sich folgende Wirkungsweise ergibt.
  • Vor dem Herstellen der Verbindung nimmt das Verbindungselement 7 die aus den 1, 5 und 6 hervorgehende Montagestellung ein, in der das Verbindungselement 7 in der Längsnut 8 des ersten Profilteils 1 zurückgesetzt ist, sodass es nicht vor die Profilteil-Stirnseite 5 vorsteht. Das erste Profilteil 1 wird mit in dieser Stellung befindlichem Verbindungselement 7 mit seiner Stirnseite 5 an der Stelle gegen das zweite Profilteil 3 gestoßen, an der es befestigt werden soll. Das Verriegelungsglied 10 ist dabei näher als das Betätigungsglied 11 zur Stirnseite 5 des ersten Profilteils 1 angeordnet. Sodann wird zum Herstellen der Verbindung das Verriegelungsglied 10 zum zweiten Profilteil 3 hin vorgeschoben, sodass das Verriegelungsglied 10 mit seinem vorderen Bereich 12 in die Längsnut 14 des zweiten Profilteils 3 und dabei in die aus 2 hervorgehende Bereitschaftsstellung gelangt, in der sich der Verriegelungsvorsprung 13 bei der Hinterschneidung 15 der Längsnut 14 des zweiten Profilteils 3 befindet (2, 7 und 8). Anschließend schiebt man das Betätigungsglied 11 an der dem Verriegelungsvorsprung 13 entgegengesetzten Seite des Verriegelungsgliedes 10 über das Verriegelungsglied 10. Das Betätigungsglied 11 stützt sich dabei in der Längsnut 8 des ersten Profilteils 1 ab, sodass der Verriegelungsvorsprung 13 in die Hinterschneidung 15 der Längsnut 14 des zweiten Profilteils 3 gedrückt wird (3 und 4). Dabei wird die die Hinterschneidung 15 begrenzende Nutwandpartie 16 gegen die Stirnseite 5 des ersten Profilteils 1 gespannt.
  • Die hinterschnittene Längsnut 14 ist am zweiten Profilteil 3 durchgehend ausgebildet. Dies ermöglicht es, das erste Profilteil 1 an jeder beliebigen Stelle des zweiten Profilteils 3 festzulegen. Es versteht sich jedoch, dass die hinterschnittene Längsnut 14 auch kürzer und im Grenzfall nur so lang sein muss wie das Verriegelungsglied 10 breit ist, sodass die hinterschnittene Längsnut 14 letztlich auch eine entsprechend kurze hinterschnittene Ausnehmung sein kann. Das erste Profilteil 1 kann dann allerdings nur an dieser Stelle am zweiten Profilteil 3 fixiert werden.
  • Das Verriegelungsglied 10 und das Betätigungsglied 11 sind zwischen den beiden Nutwänden 17, 18 der Längsnut 8 des ersten Profilteils 1 nebeneinander angeordnet. Dabei steht das Verriegelungsglied 10 mit der zugewandten Nutwand 18 in Führungseingriff, an der eine entsprechende Führungsnut 19 angeordnet ist, in die eine am Verriegelungsglied 10 angeordnete Führungsleiste 20 eingreift. Das Verriegelungsglied 10 und das Betätigungsglied 11 sind ferner ineinandergreifend angeordnet, wobei beim Ausführungsbeispiel das Betätigungsglied 11 an seiner dem Verriegelungsglied 10 zugewandten Seite eine Führungsausnehmung 21 aufweist, in der das Verriegelungsglied 10 verschiebbar gelagert ist.
  • Das Verbindungselement 7 wird bei der anfänglichen Montage in Nut-Längsrichtung 9 in die Längsnut 8 eingesteckt und ist dann gegen ein seitliches Herausfallen gesichert, da das Verriegelungsglied mittels seiner Führungsleiste 20 in Eingriff mit der Nutwand 18 steht und außerdem durch sein Eingreifen in die Führungsausnehmung 21 des Betätigungsgliedes 11 das Betätigungsglied 11 an Ort und Stelle hält.
  • Es versteht sich, dass das Verbindungselement auch so abgewandelt werden könnte, dass anstelle des Verriegelungsgliedes das Betätigungsglied in der Längsnut geführt wird oder dass sowohl das Verriegelungsglied als auch das Betätigungsglied jeweils an einer Nutwand geführt werden.
  • Das Vorschieben des Verriegelungsgliedes 10 erfolgt durch Vorschieben des Betätigungsgliedes 11. Das Betätigungsglied 11 steht hierzu in Mitnahmeanlage mit dem Verriegelungsglied 10, wobei die Anordnung so getroffen ist, dass die Mitnahmeanlage gelöst wird, wenn das Verriegelungsglied 10 in seiner in die Längsnut 14 des zweiten Profilteils 3 eingreifenden Bereitschaftsstellung an einem Endanschlag 22 anliegt, sodass sich das Betätigungsglied 11 anschließend über das Verriegelungsglied 10 schieben lässt. Der Endanschlag 22 ist zweckmäßigerweise an dem ersten Profilteil 1 angeordnet. Er kann bei aus Metall bestehendem ersten Profilteil 1 von einer die Längsnut 8 des ersten Profilteils 1 eingebogenen Stanzzunge 23 gebildet werden. Das Verriegelungsglied 10 weist ein dem Endanschlag 22 zugeordnetes Anschlagglied 24 auf, das zur Seite des Endanschlags 22 hin vorsteht. Zweckmäßigerweise ist das Anschlagglied 24 einstückig an das Verriegelungsglied 10 angeformt.
  • Beim zweckmäßigen Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass sowohl das Verriegelungsglied 10 als auch das Betätigungsglied 11 aus Kunststoff bestehen.
  • Der Endanschlag 22 ist beim Ausführungsbeispiel am Nutgrund der Längsnut 8 des ersten Profilteils 1 angeordnet.
  • Zum Herstellen der erwähnten Mitnahmeverbindung weist das Verriegelungsglied 10 an seiner dem Verriegelungsvorsprung 13 entgegengesetzten Seite in seinem mittleren Bereich einen Mitnahmeabsatz 25 auf, an dem das Betätigungsglied 11 beim Vorschieben des Verriegelungsgliedes 10 anliegt. Das Betätigungsglied 11 stößt mit seiner zugewandten Stirnfläche 26 gegen den Mitnahmeabsatz 25. Der vordere Bereich 12 des Verriegelungsgliedes 10 liegt vor Erreichen der Bereitschaftsstellung (2) mit seinem Verriegelungsvorsprung 13 an der zugewandten Nutwand 18 und dann noch ein kurzes Stück innerhalb der Längsnut 14 des zweiten Profilteils 3 an deren zugewandter Nutwand an, sodass der vordere Bereich 12 des Verriegelungsgliedes 10 elastisch von der Nutwand 18 weggebogen ist. Beim Erreichen der Bereitschaftsstellung (2), wenn sich der Verriegelungsvorsprung 13 bei der Hinterschneidung 15 befindet, kommt der vordere Bereich 12 des Verriegelungsgliedes 10 frei, sodass sich das Verriegelungsglied 10 etwas zur Nutwand 18 hin und somit vom Betätigungsglied 11 weg bewegt und die Mitnahmeanlage damit gelöst wird.
  • Beim Vorschieben des Betätigungsgliedes 11 über das Verriegelungsglied 10 liegen das Betätigungsglied 11 und das Verriegelungsglied 10 über eine Keilflächenanordnung aneinander an, sodass das sich an der Nutwand 17 abstützende Betätigungsglied 11 den Verriegelungsvorsprung 13 in die Hinterschneidung 15 drückt. Beim Ausführungsbeispiel ist die dem Verriegelungsglied 10 zugewandte Unterseite 27 der vorderen Partie 28 des Betätigungsgliedes 11, die auf dem Verriegelungsglied 10 gleitet, als entsprechende Keilfläche ausgebildet.
  • Als Sicherheit gegen ein unabsichtliches, die Verbindung lösendes Zurückziehen des Verriegelungsgliedes 10 kann vorgesehen sein, dass das Verriegelungsglied 10 und das Betätigungsglied 11 in der über das Verriegelungsglied 10 vorgeschobenen Endposition (4) des Betätigungsgliedes 11 lösbar miteinander verrastet sind. Dies kann beispielsweise mittels eines am Betätigungsglied 11 angeordneten Rastvorsprungs 29 erfolgen, der beim Vorschieben des Betätigungsgliedes 11 über das Verriegelungsglied 10 zu einer entsprechenden Rastausnehmung 30 am Verriegelungsglied 10 gelangt, die im dargestellten Falle an dem Anschlagglied 24 ausgebildet ist.
  • Die beim Eindrücken des Verriegelungsvorsprungs 13 in die Hinterschneidung 15 der Längsnut 14 des zweiten Profilteils 3 aneinander anliegenden und das Festspannen des zweiten Profilteils 3 gegen die Stirnseite 5 des ersten Profilteils 1 bewirkenden Flächen 31 und 32 des Verriegelungsvorsprung 13 und des zweiten Profilteils 3 sind zweckmäßigerweise keilartig geneigt, sodass das zweite Profilteil 3 gegen die Stirnseite 5 des ersten Profilteils 1 gezogen wird.
  • Wie bereits erwähnt, stützt sich das Betätigungsglied 11 bei seinem Vorschieben über das Verriegelungsglied 10 an der Nutwand 17 der Längsnut 8 des ersten Profilteils 1 ab. Gelangt das Betätigungsglied 11 bei seinem weiteren Vorschieben in die Längsnut 14 des zweiten Profilteils 3, stützt sich das Betätigungsglied 11 an der der Hinterschneidung 15 entgegengesetzten Nutwand der Längsnut 14 des zweiten Profilteils 3 ab.
  • Die im verbundenen Zustand gegeneinander gespannten Flächen 31, 32 des Verriegelungsvorsprungs 13 und des zweiten Profilteils 3 können aufgeraut sein oder eine Verzahnung aufweisen. Auf diese Weise wird einem unabsichtlichen Verschieben des ersten Profilteils 1 entlang dem zweiten Profilteil 3 entgegengewirkt.
  • In diesem Zusammenhang kann ferner oder alternativ vorgesehen sein, dass der vordere Bereich 12 des Verriegelungsgliedes 10 an einer im verbundenen Zustand am zweiten Profilteil 3 anliegenden Fläche einen Antirutschbelag aufweist. In 15 ist ein solcher Antirutschbelag 33 strichpunktiert angedeutet. Er befindet sich neben dem Verriegelungsvorsprung 13 an der Unterseite des vorderen Bereichs 12 des Verriegelungsgliedes 10. Er wird im verbundenen Zustand von der vorderen Partie 28 des Betätigungsgliedes 11 gegen den neben der Hinterschneidung 15 befindlichen Bereich der die Hinterschneidung enthaltenden Nutwand des zweiten Profilteils 3 gedrückt.
  • Das Verschieben des Betätigungsglieds 11 erfolgt werkzeuglos von Hand. Um dies zu erleichtern, weist das Betätigungsglied 11 eine etwas aus der Längsnut 8 des ersten Profilteils 1 ragende Betätigungsfläche 34 auf, die zur Erhöhung der Griffigkeit geriffelt oder dergleichen sein kann.
  • Will man die zwischen den beiden Profilteilen 1 und 3 hergestellte Verbindung wieder lösen, verschiebt man das Betätigungsglied 11 in entgegengesetzter Richtung vom zweiten Profilteil 3 weg. Dabei bleibt das Verriegelungsglied 10 zunächst stehen, bis das Betätigungsglied 11 den vorderen Bereich 12 des Verriegelungsgliedes 10 freigibt. Beim weiteren Verschieben des Betätigungsgliedes 11 wird dann das Verriegelungsglied 10 mitgenommen, sodass sich der Verriegelungsvorsprung 13 aus der Hinterschneidung 15 hebt. Hierzu weist das Verriegelungsglied 10 einen hinteren Mitnahmeanschlag 35 auf, der beim Zurückschieben des Betätigungsgliedes 11 an einer zugeordneten Anschlagfläche 36 des Betätigungsgliedes 11 zur Anlage gelangt, sodass das Verriegelungsglied 10 nach hinten hin mitgenommen wird.
  • Beim Ausführungsbeispiel weisen die Längsnuten 8 und 14 der beiden Profilteile 1 und 3 einen unterschiedlichen Querschnitt auf. Es kann sich jedoch auch um Profilteile mit gleichem Querschnitt handeln. Würde die Längsnut des ersten Profilteils 1 den gleichen Querschnitt wie die Längsnut 14 des zweiten Profilteils 3 haben, würde die Hinterschneidung 15 der Führungsnut 19 zur Führung des Verriegelungsgliedes 10 dienen.

Claims (16)

  1. Im Möbelbau zu verwendende Vorrichtung zum rechtwinkeligen Verbinden von zwei plattenartigen Profilteilen, von denen das erste Profilteil mit (1) seiner Stirnseite (5) gegen eine Flachseite (6) des zweiten Profilteil (3) gespannt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der jeweiligen Verbindungsstelle ein in einer Längsnut (8) des ersten Profilteils (1), die rechtwinkelig zur Profilteil-Stirnseite (5) verläuft, verschiebbar geführtes Verbindungselement (7) zugeordnet ist, das ein Verriegelungsglied (10) und ein dieses in Nut-Längsrichtung (9) überlappendes Betätigungsglied (11) aufweist, von denen das Verriegelungsglied (10) an seinem vorderen Bereich einen seitlichen Verriegelungsvorsprung (13) aufweist, wobei dem vorderen Bereich (12) des Verriegelungsgliedes (10) eine hinterschnittene Längsnut (14) des zweiten Profilteils (3) zugeordnet ist, derart, dass vor dem Herstellen der Verbindung das Verbindungselement (7) eine in der Längsnut (8) des ersten Profilteils (1) zurückgesetzte Montagestellung einnimmt, in der das Verriegelungsglied (10) näher zur Stirnseite (5) des ersten Profilteils (1) als das Betätigungsglied (11) angeordnet ist, und dass zum Herstellen der Verbindung das Verriegelungsglied (10) mit seinem vorderen Bereich (12) in die Längsnut (14) des zweiten Profilteils (3) in eine Bereitschaftsstellung vorgeschoben wird, wonach man das Betätigungsglied (11) an der dem Verriegelungsvorsprung (13) entgegengesetzten Seite des Verriegelungsgliedes (10) über dieses schiebt, sodass der Verriegelungsvorsprung (13) in die Hinterschneidung (15) der Längsnut (14) des zweiten Profilteils (3) gedrückt und die die Hinterschneidung (15) begrenzende Nutwandpartie (16) gegen die Stirnseite (5) des ersten Profilteils (1) gespannt wird.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungsglied (10) und das Betätigungsglied (11) aneinander anliegend zwischen den beiden Nutwänden (17, 18) der Längsnut (8) des ersten Profilteils (1) angeordnet sind, wobei das Verriegelungsglied (10) und/oder das Betätigungsglied (11) mit der zugewandten Nutwand in Führungseingriff stehen.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorschieben des Verriegelungsgliedes (10) durch Vorschieben des dabei in Mitnahmeanlage mit dem Verriegelungsglied (10) stehenden Betätigungsgliedes (11) erfolgt, wobei die Mitnahmeanlage gelöst wird, wenn das Verriegelungsglied (10) in seiner Bereitschaftsstellung an einem Endanschlag (22) anliegt, sodass sich das Betätigungsglied (11) über das Verriegelungsglied (10) schieben lässt.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungsglied (10) an seiner dem Verriegelungsvorsprung (13) entgegengesetzten Seite einen Mitnahmeabsatz (25) aufweist, an dem das Betätigungsglied (11) beim Vorschieben des Verriegelungsgliedes (10) anliegt.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Bereich (12) des Verriegelungsgliedes (10) vor Erreichen der Bereitschaftsstellung mit seinem Verriegelungsvorsprung (13) an der zugewandten Nutwand (18) anliegt und elastisch von der Nutwand weggebogen ist, sodass sich das Verriegelungsglied (10) beim Erreichen der Bereitschaftsstellung, wenn sich der Verriegelungsvorsprung bei der Hinterschneidung (15) befindet, vom Betätigungsglied (11) entfernt und die Mitnahmeanlage gelöst wird.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Endanschlag (22) an dem ersten Profilteil (1) angeordnet ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass bei aus Metall bestehendem ersten Profilteil (1) der Endanschlag (22) von einer die Längsnut (8) des ersten Profilteils (1) eingebogenen Stanzzunge (23) gebildet wird.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungsglied (10) ein dem Endanschlag (22) zugeordnetes Anschlagglied (24) aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsglied (11) und das Verriegelungsglied (10) beim Vorschieben des Betätigungsgliedes (11) über das Verriegelungsglied (10) über eine Keilflächenanordnung aneinander anliegen.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungsglied (10) und das Betätigungsglied (11) in der über das Verriegelungsglied (10) vorgeschobenen Endposition des Betätigungsgliedes (11) lösbar miteinander verrastet sind.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die beim Eindrücken des Verriegelungsvorsprungs (13) in die Hinterschneidung (15) der Längsnut (14) des zweiten Profilteils (3) aneinander anliegenden und das Festspannen des zweiten Profilteils (3) gegen die Stirnseite (5) des ersten Profilteils (1) bewirkenden Flächen (31, 32) des Verriegelungsvorsprungs (13) und des zweiten Profilteils (3) keilartig geneigt sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die im verbundenen Zustand gegeneinander gespannten Flächen (31, 32) des Verriegelungsvorsprungs (13) und des zweiten Profilteils (3) aufgeraut sind oder eine Verzahnung aufweisen.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der vordere Bereich (12) des Verriegelungsgliedes (10) an einer im verbundenen Zustand am zweiten Profilteil (3) anliegenden Fläche einen Antirutschbelag (33) aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Betätigungsglied (11) beim Vorschieben über das Verriegelungsglied (10) an der dem Verriegelungsglied (10) entgegengesetzten Nutwand (17) des ersten Profilteils (1) und dann an der der Hinterschneidung (15) entgegengesetzten Nutwand der Längsnut (14) des zweiten Profilteils (3) abstützt.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Betätigungsglied (11) eine etwas aus der Längsnut (8) des ersten Profilteils (1) ragende Betätigungsfläche (34) aufweist.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Verriegelungsglied (10) einen hinteren Mitnahmeanschlag (35) aufweist, der beim Zurückschieben des Betätigungsgliedes (11) an einer zugeordneten Anschlagfläche (36) des Betätigungsgliedes (11) zur Anlage gelangt, sodass das Verriegelungsglied (10) nach hinten hin mitgenommen wird.
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