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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abschleifen von Stanzbelägen eines
Gegenstanzzylinders einer Rotationsstanzmaschine gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 bzw. 16, sowie eine Rotationsstanzmaschine mit einer
solchen Vorrichtung.
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Rotationsstanzmaschinen
werden unter anderem bei der Kartonagenherstellung eingesetzt, um die
gewünschten
Kartonagenzuschnitte aus einer Kartonagenbahn auszustanzen. Dabei
wird die Kartonagenbahn mit Hilfe von zwei Einzugsrollen durch einen
Spalt zwischen einem Stanzzylinder und dem Gegenstanzzylinder der
Stanzmaschine hindurchbewegt. Der Stanzzylinder weist auf seinem äußeren Umfang
befestigte Stanzbleche auf, die zum Ausstanzen der Kartonagenzuschnitte
mit radial überstehenden
Stanzmessern versehen sind. Um zu vermeiden, dass die durch die
Kartonagenbahn hindurch mit dem Gegenstanzzylinder in Kontakt kommenden Schneiden
der Stanzmesser stumpf werden, wird der Gegenstanzzylinder auf seiner
Umfangsfläche
gewöhnlich
mit Stanzbelägen
bestückt.
Diese aus einem Elastomermaterial bestehenden Stanzbeläge sind
zumeist aus einzelnen Zuschnitten zusammengesetzt, die eng gegeneinander
anliegend auf die Umfangsfläche
des Gegenstanzzylinders aufgespannt werden, wobei ihre benachbarten
Seitenränder
gegeneinander angepresst werden, um einer Spaltbildung im Bereich
der Stöße zwischen
benachbarten Stanzbelägen
entgegenzuwirken. Dadurch kommt es dort jedoch zu einer leichten
Aufwölbung der äußeren Oberfläche der
Stanzbeläge
und damit zu einer Abweichung von der gewünschten zylindrischen Form.
Da sich diese Abweichung nachteilig auf die Präzision des Stanzvorgangs auswirkt,
muss die Oberfläche
der Stanzbeläge
vor der Inbetriebnahme der Stanzmaschine begradigt werden. Außerdem nutzen
sich die Stanzbeläge
während
des Betriebs der Rotationsstanzmaschine ungleichförmig ab,
so dass selbst dann von Zeit zu Zeit eine Begradigung erforderlich
wird, wenn der Gegenstanzzylinder während des Betriebs in axialer
Richtung hin und her bewegt wird, damit die Stanzmesser nicht stets
an derselben Stelle mit den Stanzbelägen in Kontakt kommen.
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Aus
der JP-A-07 256 791 ist bereits eine Rotationsstanzmaschine bekannt,
die eine parallel zum Gegenstanzzylinder verlaufende rotierende
Schleifwalze aufweist, um die Präzision
des Stanzvorgangs zu verbessern. Auf der Schleifwalze sind zwei
bogenförmige
Unterlageplatten lösbar
befestigt, in die eine Mehrzahl von V-förmigen Schleifmessern eingesetzt ist.
Die Schleifmesser weisen der Länge
des Gegenstanzzylinders entsprechende Längsabmessungen auf und sind
so angeordnet, dass sie sich in Bezug zu benachbarten Schleifmessern
in Umfangsrichtung überlappen
und die benachbarten Schleifmesser in der Gruppe von Schleifmessern über die
gesamte Länge
des Gegenstanzzylinders gegen diesen anliegen. Es hat sich jedoch
gezeigt, dass Schleifmesser zum Abtragen von Elastomermaterial von
Stanzbelägen
wegen dessen Nachgiebigkeit nicht gut geeignet sind.
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Zur
Beseitigung betriebsbedingter Oberflächenunebenheiten eines Gegenstanzzylinders
ist aus der EP-A-1 110 683 weiter eine Vorrichtung der eingangs
genannten Art bekannt, mit der die Oberfläche der Stanzbeläge in geeigneten
Zeitabständen
etwas abgeschliffen wird, um sie wieder zu begradigen. Dazu wird
dort ebenfalls eine rotierende Schleifwalze verwendet, deren Umfangsfläche jedoch
mit einer abrasiven Beschichtung in Form von spiralig aufgeklebtem
Schleifpapier versehen ist. Zum Abschleifen der Stanzbeläge des Gegenstanzzylinders
wird die Schleifwalze mit diesen in Kontakt gebracht und mit einer
zur Drehrichtung des Gegenstanzzylinders entgegengesetzten Drehrichtung
drehend angetrieben. Ein Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin,
dass sie wegen des Drehantriebs der Schleifwalze einen verhältnismäßig großen Platzbedarf
besitzt, so dass sie in Maschinenlaufrichtung über einen den Stanzzylinder
und den Gegenstanzzylinder tragenden Rollenstand der Rotationsstanzmaschine übersteht,
was ein Zusammenfahren dieses Rollenstands mit einem benachbarten
Rollenstand behindert. Außerdem muss
das Schleifpapier der Schleifwalze häufiger ausgetauscht werden,
wodurch sich die Stillstandszeiten der Rotationsstanzmaschine verlängern.
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Da
bei Rotationsstanzmaschinen zudem gewöhnlich mindestens ein Paar
Einzugsrollen in Maschinenlaufrichtung in einem geringen Abstand
vor dem Stanzzylinder und dem Gegenstanzzylinder vorgesehen sind,
sind sowohl die aus der JP-A-07 256 791 und die aus der EP-A-1 110
683 bekannten Schleifwalzen in Maschinenlaufrichtung hinter dem Gegenstanzzylinder
angeordnet. Diese Anordnung hat jedoch den Nachteil, dass zum Beispiel
beim Ausstanzen von Grifföffnungen
in den Kartonagen anfallende Stanzlinge und Verunreinigungen in
Form von Papierstaub oder dergleichen hinter dem Gegenstanzzylinder
nach unten fallen und sich auf dem nach oben weisenden Teil der
rauen abrasiven Umfangsfläche
der Schleifwalze ansammeln. Während die
Stanzlinge zwischen die Schleifwalze und den Gegenstanzzylinder
eingezogen werden können, was
zu einem ungleichmäßigen Abtrag
der Stanzbeläge
führt,
setzt sich der Papierstaub auf der Schleifwalze und dem Drehantrieb
ab, was insbesondere bei letzterem zu Problemen führen kann.
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Ausgehend
hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung
und eine Rotationsstanzmaschine der eingangs genannten Art dahingehend
zu verbessern, dass die Vorrichtung nach dem Einbau einen geringen
Platzbedarf aufweist, nicht zum Verschmutzen der abrasiven Beschichtung neigt
und nur selten gewartet werden muss.
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Diese
Aufgabe wird gemäß einer
ersten Variante der Erfindung im Hinblick auf die Vorrichtung dadurch
gelöst,
dass die abrasive Beschichtung Diamanten oder Hartmetallbruchstücke enthält und nur auf
eine schmale, der Umfangsfläche
des Gegenstanzzylinders gegenüberliegende
Schleiffläche
der Vorrichtung aufgebracht wird.
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Überraschenderweise
hat sich gezeigt, dass die Lebensdauer der abrasiven Beschichtung
bei Verwendung von Diamanten oder Hartmetallbruchstücken mit
einer Mohs-Härte
von mehr als 9 beträchtlich
verlängert
werden kann, obwohl das für
die Stanzbeläge
verwendete Elastomermaterial bereits im Vergleich zu üblicherweise
für abrasive
Beschichtungen verwendeten Materialien, wie Korund, eine sehr viel
geringere Härte
aufweist und daher eigentlich kaum Einfluss auf die Lebensdauer
der abrasiven Beschichtung haben sollte. Durch die relativ kleine,
in Richtung des Gegenstanzzylinders und somit nicht nach oben weisende
Fläche
lässt sich
drüber
hinaus auch das Maß der
Verschmutzung der abrasiven Beschichtung verringern, was ebenfalls
zu einer Verlängerung
der Lebensdauer führt.
Außerdem
kann der Platzbedarf der Vorrichtung verringert werden, weil die
abrasive Beschichtung auf einem nicht-rotierenden Bauteil angebracht
werden kann, das keinen Drehantrieb benötigt und dessen Querschnitt
nur im Hinblick auf seine zulässige
Durchbiegung und die infolge des Abtrags der Stanzbeläge darauf
ausgeübten
Reaktionskräfte
ausgelegt werden muss.
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Um
die erforderliche Linearität
der Schleiffläche über die
gesamte axiale Länge
des Gegenstanzzylinders sicherzustellen, die bis zu 2500 mm oder mehr
betragen kann, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung
vor, dass die Schleiffläche
von fluchtenden Oberflächen
einer Mehrzahl von leistenförmigen
Schleifkörpern
oder Schleifeinsätzen
gebildet wird, die in axialer Richtung des Gegenstanzkörpers hinter- bzw. nebeneinander
lösbar
auf einem parallel zur Umfangsfläche
des Gegenstanzzylinders verlaufenden Träger befestigt werden. Dazu
werden die Schleifkörper
vorzugsweise justierbar in einer Längsausnehmung des Trägers festgeklemmt,
so dass sie mit ihrer die abrasive Beschichtung tragenden Schleiffläche in Richtung
des Gegenstanzzylinders über
den Träger überstehen.
Diese Anordnung hat zum einen den Vorteil, dass metallische Schleifkörper verwendet
werden können,
deren Schleiffläche
mit großer
Präzision
in die gewünschte
Form gebracht werden kann, bevor die Diamanten oder Hartmetallbruchstücke in Form
von kleinen Splittern oder Körnern
elektrolytisch oder in anderer Weise an die Schleiffläche gebunden
werden. Zum anderen kann durch die Mehrzahl von einzelnen Schleifkörpern die zu
beschichtende Länge
verringert werden, was den Beschichtungsvorgang mit Diamanten oder
Hartmetall erheblich vereinfacht.
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Durch
die Anordnung der Schleifkörper
in einer vorzugsweise als Längsnut
ausgeführten Längsausnehmung
des Trägers
können
die auf die Schleifkörper
einwirkenden Belastungen entlang der gesamten Länge der Schleiffläche in großer Nähe zu dieser
in den Träger
eingeleitet werden, so dass die Schleifkörper selbst mit verhältnismäßig kleinen Querschnittsabmessungen
hergestellt werden können.
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Die
Befestigung der Schleifkörper
in der Längsausnehmung
erfolgt zweckmäßig mit
Hilfe von Klemmschrauben, die es gestatten, die Schleifkörper nach
einer zur Ausrichtung der Schleiffläche erforderlichen Justierung
in der gewünschten
Position in der Längsausnehmung
festzuklemmen.
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Die
Justierung erfolgt bevorzugt mittels Justierschrauben, die in quer
verlaufende Gewindebohrungen des Trägers eingesetzt sind und sich
bis in die Längsausnehmung
erstrecken, so dass sie von außen
betätigbar
sind und innerhalb der Längsausnehmung
auf eine vom Gegenstanzzylinder abgewandte Oberfläche der
Schleifkörper
einwirken können,
um entlang der gesamten Länge
des Trägers
einen gleichmäßigen Überstand
der Schleifkörper
einzustellen.
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Da
sich die abrasive Beschichtung beim Abschleifen der Stanzbeläge des Gegenstanzzylinders reibungsbedingt
auf eine beträchtliche
Temperatur erwärmen
kann, ist der Träger
gemäß einer
weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung mit Einrichtungen
zur Zufuhr von Kühlluft
bis in die Nähe
der Schleiffläche
versehen, die zweckmäßig von
gegenüberliegenden
Oberflächen
der Ausnehmung und der Schleifkörper
begrenzte Luftkanäle
umfassen können,
so dass die Luft den Träger
ohne das Erfordernis zusätzlicher
Luftkanäle
durchströmen
und entlang der gesamten Länge
der Schleifkörper
durch eine schlitzförmige
Austrittsöffnung
in Richtung der abrasiven Beschichtung gelenkt werden kann.
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Um
eine Verschmutzung des Trägers
durch den beim Stanzen erzeugten Papierstaub sowie ggf. herabfallende
Stanzlinge so gering wie möglich
zu halten, kann der Träger
zweckmäßig einen
gerundeten und vorzugsweise zylindrischen Querschnitt und eine glatte
Oberfläche
aufweisen, was einer Ablagerung von Schmutzpartikeln auf der Umfangsfläche des
Trägers
entgegenwirkt.
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Um
die abrasive Beschichtung der Schleifkörper bei Bedarf an die abzuschleifenden
Stanzbeläge
auf der Umfangsfläche
des Gegenstanzzylinders annähern
und gegen diese anpressen zu können,
ist der Träger
zweckmäßig um eine
zur Drehachse des Gegenstanzzylinders parallele Schwenkachse schwenkbar.
Dazu sind die entgegengesetzten Stirnenden des Trägers zweckmäßig an Halterungen
befestigt, die mittels eines Betätigungsmechanismus
in Bezug zu einem den Gegenstanzzylinder und den Stanzzylinder tragenden
Rollenstand verschwenkbar sind. Auf diese Weise können sowohl die
Halterungen und der Betätigungsmechanismus jenseits
der Stirnenden des Gegenstanzzylinders und des Stanzzylinders untergebracht
werden können,
wo bei üblichen
Rotationsstanzmaschinen etwas mehr Platz vorhanden ist.
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Um
eine Beobachtung des Eingriffs der Schleiffläche mit der äußeren Oberfläche der
Stanzbeläge
von oben her am Stanzzylinder vorbei bzw. zwischen dem Stanzzylinder
und einem benachbarten Paar von Einzugsrollen hindurch zu ermöglichen, erfolgt
der Eingriff vorzugsweise oberhalb der Drehachse des Gegenstanzzylinders,
wozu die Halterungen zweckmäßig jeweils
einen nach oben über
die Schwenkachse überstehenden
Schenkel aufweisen, an dem ein Stirnende des Trägers befestigt ist, während ein
anderer, zweckmäßig im Wesentlichen
horizontal ausgerichteter und unterhalb der Einzugsrollen angeordneter
Schenkel der Halterung mit einen Betätigungsmechanismus zum Verschwenken
der Halterung verbunden ist. Dazu trägt dieser Schenkel an seinem
freien Ende zweckmäßig eine
Gewindemutter, die mit einer Gewindespindel des Betätigungsmechanismus
im Eingriff steht. Diese letztere erstreckt sich vorzugsweise nach
oben zur Oberseite des Rollenstands, wo sie mit einem Handrad oder
einem Antriebsmotor bzw. über
einen Kettentrieb mit der gegenüberliegenden
Gewindespindel verbunden sein kann.
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Um
beim Abschleifen der Stanzbeläge
des Gegenstanzzylinders für
eine hochgradig präzise
zylindrische Oberfläche
zu sorgen, kann der drehenden Bewegung des Gegenstanzzylinders in
Bezug zum Träger
eine oszillierende axiale Hin- und Herbewegung des Gegenstanzzylinders
in Bezug zum Träger überlagert
werden. In diesem Fall kann die abrasive Beschichtung gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung und anderen Erfindungsvariante
Unterbrechungen aufweisen, deren axiale Länge kleiner ist als der Bewegungsweg
der Hin- und Herbewegung des Gegenstanzzylinders. Durch dieses Merkmal
kann die axiale Gesamtlänge der
mit der abrasiven Beschichtung versehenen Schleiffläche erheblich
verkürzt
werden. Dies führt
zu einer beträchtlichen
Kosteneinsparung, die umso höher
ist, je kürzer
man die axiale Länge
der abrasiven Beschichtung zwischen jeweils zwei benachbarten Unterbrechungen
macht.
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Vorzugsweise
ist die abrasive Beschichtung auf einer Schleiffläche angeordnet,
die von fluchtenden Oberflächen
einer Mehrzahl von Schleifkörpern gebildet
wird, welche in axialer Richtung des Gegenstanzkörpers im Abstand hinter- bzw.
nebeneinander an einem parallel zur Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders
verlaufenden Träger
befestigt sind, wobei sich die Schleifflächen über die gesamte Länge jedes
Schleifkörpers
erstrecken und zwischen den Schleifkörpern Abstandhalterkörper angeordnet
sind, deren axiale Länge
kürzer
als der Bewegungsweg der Hin- und Herbewegung des Gegenstanzzylinders ist
und zweckmäßig auch
kürzer
als die axiale Länge der
Schleifkörper
ist.
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Im
Hinblick auf die Rotationsstanzmaschine kann die eingangs genannte
Aufgabe der Erfindung dadurch gelöst werden, dass sie eine Vorrichtung
der zuvor beschriebenen Art umfasst. Eine zweite Variante der Erfindung
sieht jedoch vor, dass bei der mit einem Stanzzylinder, einem mit
Stanzbelägen
versehenen Gegenstanzzylinder sowie mit einer Vorrichtung zum Abschleifen
der Stanzbeläge
versehenen Rotationsstanzmaschine diese Vorrichtung in Maschinenlaufrichtung
vor dem Gegenstanzzylinder angeordnet ist, wo sie erheblich weniger
Verschmutzungen ausgesetzt ist.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Es
zeigen:
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1:
eine schematische teilweise geschnittene Seitenansicht eines Rollenstands
einer Rotationsstanzmaschine mit einem Stanzzylinder, einem mit
Stanzbelägen
versehenen Gegenstanzzylinder, sowie mit einer Vorrichtung zum Abschleifen
der Stanzbeläge;
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2:
eine vergrößerte Querschnittsansicht eines
Teils der Vorrichtung zum Abschleifen der Stanzbeläge;
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3:
eine Vorderseitenansicht eines Abschnitts des in 2 dargestellten
Teils der Vorrichtung;
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4:
eine Vorderseitenansicht eines Abschnitts eines Teils einer abgewandelten
Vorrichtung.
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Wie
am besten aus 1 ersichtlich ist, umfasst die
in der Zeichnung nur teilweise dargestellte, zum Ausstanzen von
Kartonagenzuschnitten aus einer Kartonagenbahn 2 dienende
Rotationsstanzmaschine 4 einen Stanzzylinder 6 und
einen zum Stanzzylinder 6 parallelen Gegenstanzzylinder 8,
die oberhalb bzw. unterhalb der Ebene der Kartonagenbahn 2 in
einem solchen Abstand angeordnet sind, dass sie einen Spalt für den Hindurchtritt
der Kartonagenbahn 2 begrenzen.
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Die
entgegengesetzten Stirnenden von Tragwellen 10 des Stanzzylinders 6 und
des Gegenstanzzylinders 8 sind ebenso wie die Stirnenden
der Tragwellen zweier in Maschinenlaufrichtung, das heißt in der
vom Pfeil A angezeigten Bewegungsrichtung der Kartonagenbahn 2,
vor dem Stanzzylinder 6 und dem Gegenstanzzylinder 8 übereinander
angeordneten Einzugsrollen 12 in gegenüberliegenden Seitenwänden 14 eines
Rollenstands 16 drehbar gelagert. Eine der beiden Seitenwände 14 ist
doppelwandig ausgebildet und umschließt einen Antrieb (nicht sichtbar), von
dem die beiden Zylinder 6, 8 und die beiden Einzugsrollen 10 jeweils
gegenläufig
angetrieben werden, wie von den Pfeilen B angezeigt.
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Um
unterschiedlichen Materialstärken
der ausgestanzten Kartonagenbahn 2 sowie einer betriebsbedingten
Abnutzung von Stanzbelägen 18 des Gegenstanzzylinders 8 Rechnung
zu tragen, ist die Tragwelle 10 des Gegenstanzzylinders 8 höhenverstellbar
in den Seitenwänden 14 des
Rollenstands 16 gelagert, wie von den Pfeilen C angezeigt.
Da die Höhenverstellung
mittels eines Exzentermechanismus (nicht dargestellt) erfolgt, führt sie
gleichzeitig zu einer horizontalen Verlagerung der Drehachse der Tragwelle 10,
wie von den Pfeilen D angezeigt. Darüber hinaus ist der Gegenstanzzylinder 8 noch
in axialer Richtung beweglich.
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Auf
die Umfangsfläche
des Stanzzylinders 6 sind ein oder mehrere Stanzbleche 20 mit
radial überstehenden
Stanzmessern 22 aufgezogen, während die Umfangsfläche des
Gegenstanzzylinders mit den Stanzbelägen 18 aus einem elastomeren
Polyurethanschaum versehen ist, die in Form von mehreren bahnartigen
Zuschnitten um die Umfangsfläche herum
verlaufend auf diese aufgespannt und in axialer Richtung eng nebeneinander
angeordnet sind, wie auch in 3 der eingangs
genannten EP-A-1 110 683 dargestellt und in der zugehörigen Beschreibung
beschrieben, auf die in diesem Zusammenhang verwiesen wird.
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Da
sich die auf die Umfangsfläche
des Gegenstanzzylinders 8 aufgespannten Stanzbeläge 18 infolge
des Einschneidens der Stanzmesser 22 in das Elastomermaterial
beim Stanzvorgang ungleichmäßig stark
abnutzen, müssen
sie von Zeit zu Zeit begradigt werden, um beim Ausstanzen der Kartonagenzuschnitte
eine gleichbleibende Qualität
zu gewährleisten.
Dazu umfasst die Rotationsstanzmaschine 4 einen parallel
zur Drehachse des Gegenstanzzylinders 8 ausgerichteten
Schleifbalken 24, der eine Reihe von austauschbaren Schleifleisten 26 mit
einer der Umfangsfläche
des Gegenstanzzylinders 8 zugewandten, diamant- oder hartmetallbeschichteten
Schleiffläche 28 trägt und bei
Bedarf mittels eines Betätigungsmechanismus 30 an
die Umfangsfläche
des Gegenstanzzylinders 8 angenähert werden kann, um die Schleiffläche 28 gegen
die äußere Oberfläche der
Stanzbeläge 18 anzupressen.
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Wie
am besten in 2 dargestellt, weist der aus
massivem Rundstahl hergestellte Schleifbalken 24 eine glatte
zylindrische Oberfläche 32 auf,
die einem Anhaften von Papierstaub und anderen Schmutzpartikeln
entgegenwirkt. Der Schleifbalken 24 ist weiter auf seiner
dem Gegenstanzzylinder 8 zugewandten Seite mit einer in
axialer Richtung durchgehenden Nut 34 zur Aufnahme der
Schleifleisten 26 versehen, welche der Länge nach
hinter- bzw. nebeneinander ohne Abstand in die Nut 34 eingesetzt
werden. Die Tiefe der Nut 34 und die Breite der Schleifleisten 26 sind
so bemessen, dass die Schmalseiten der Schleifleisten 26 einige
Millimeter weit aus der Nut 34 heraus überstehen.
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Die
aus Stahl hergestellten Schleifleisten 26 weisen einem
im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf, wobei die dem Gegenstanzzylinder 8 zugewandten,
die Schleiffläche 28 bildenden
Schmalseitenflächen
im Querschnitt leicht ballig gerundet und mit Diamantkörnern oder
Hartmetallbruchstücken
besetzt sind, die elektrolytisch an die Schleiffläche 28 gebunden
sind. Hartmetalle sind ebenso wie Diamanten Stoffe mit großer Härte (Mohs-Härte > 9), die aus einem
Sinterwerkstoff bestehen, der sich aus einem Hartstoff, wie Wolfram-,
Titan- oder Tantalcarbid,
und einem Bindemittel, wie Kobalt, zusammensetzt. Um eine möglichst
geringe Abtragtiefe zu gewährleisten,
ist die Korngröße der Diamantkörner oder
Hartmetallbruchstücke
zweckmäßig kleiner
als 0,5 mm.
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Um
zu gewährleisten,
dass die Schleiffläche 28 bei
sämtlichen
Schleifleisten 26 identisch ausgerichtet werden kann, weist
der Schleifbalken 24 eine Reihe von horizontalen Querbohrungen 38 mit
Innengewinde 36 auf, die jeweils in den Grund der Nut 34 münden. In
die Bohrungen 38 sind von außen her Madenschrauben 40 eingesetzt,
die paarweise auf die von der Schleiffläche 28 abgewandte
Schmalseitenfläche
jeder Schleifleiste 26 einwirken und eine Justierung der
Schleifleisten 26 in der Nut 34 gestatten.
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Zur
Befestigung der justierten Schleifleisten 26 in der Nut 34 sind
Klemmschrauben 42 vorgesehen, die jeweils in eine von unten
her in den Schleifbalken 24 eingebrachte und in die Nut 34 mündende vertikale
Stufenbohrung 44 eingeführt
und mit ihrem Außengewinde
in eine die benachbarte Schleifleiste 26 durchsetzende
Gewindebohrung 46 geschraubt werden, bis ihr Kopf von unten
her gegen eine Schulter der Stufenbohrung 44 anschlägt und die Schleifleiste 26 nach
unten gegen die benachbarte Wand der Nut 34 gezogen wird.
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Die
Stufenbohrungen 44 haben jeweils einen etwas größeren Durchmesser
als der Kopf bzw. der Schaft der Klemmschrauben 42, so
dass diese bei der Justierung der Schleifleisten 26 innerhalb
der Bohrungen 44 um ein gewisses Maß in seitlicher Richtung verschoben
werden können.
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Zwischen
dem Grund der Nut 34 und der gegenüberliegenden Schmalseitenfläche der Schleifleisten 26 bleibt
ein Längskanal 48 frei,
in den von beiden Stirnenden des Schleifbalkens 24 her aus einer
Druckluftquelle (nicht dargestellt) Kühlluft zugeführt werden
kann. Diese Kühlluft
wird durch eine zwischen den Oberseiten der Schleifleisten 26 und der
gegenüberliegenden
Wand der Nut 34 frei bleibende, in den Figuren etwas vergrößert dargestellte Schlitzöffnung 49 zu
den mit Diamant beschichteten Schleifflächen 28 gelenkt.
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Wie
am besten in 1 dargestellt, sind die beiden
entgegengesetzten Stirnenden des Schleifbalkens 24 jeweils
an einem Halteelement 50 mit L-förmigem Umriss befestigt, von
dessen zueinander senkrechten Schenkeln einer im Wesentlichen vertikal
und der andere im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist. Im Bereich
des Knies zwischen den Schenkeln sind die beiden Halteelemente 50 um
eine zur Drehachse des Gegenstanzzylinders 8 parallele Achse 52 schwenkbar
an der jeweils benachbarten Seitenwand 14 des Rollenstands 16 befestigt.
Während
der vertikale Schenkel jedes Halteelements 50 an seinem
oberen Ende eine Befestigungseinrichtung für das benachbarte Stirnende
des Tragbalkens 24 aufweist, erstreckt sich der horizontale
Schenkel jedes Haltelements 50 entgegen der Maschinenlaufrichtung
unter den Einzugsrollen 12 hindurch, wobei sein freies
Ende jenseits der Rollen 12 eine gelenkig befestigte Gewindemutter 54 trägt. Die
Gewindemutter 54 steht mit dem unteren Ende einer Gewindestange 56 des
Betätigungsmechanismus 30 im
Eingriff, die sich an den Einzugsrollen 12 vorbei nach oben
bis zur Oberseite des Rollenstands 16 erstreckt. Eine der
beiden Gewindestangen 56 trägt dort ein Handrad 58,
dessen Drehung über
einen Kettentrieb (nicht dargestellt) auf die gegenüberliegende
Gewindestange 56 übertragen
wird und je nach Drehrichtung bewirkt, dass die Haltelemente 50 unter
Verkleinerung bzw. Vergrößerung des
Abstands zwischen den Schleifflächen 28 der Schleifleisten 26 und
der Umfangsfläche
des Gegenstanzzylinders 8 verschwenkt werden.
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Zum
Abschleifen der Stanzbeläge 18 des Gegenstanzzylinders 8 wird
der Gegenstanzzylinder 8 drehend angetrieben und der Schleifbalken 24 so weit
an den Gegenstanzzylinder 8 heran bewegt, bis die Diamanten
auf der Schleiffläche 28 mit
dem Elastomermaterial in Berührung
treten und es entsprechend der Eintauchtiefe der Schneidmesser 22 in
das Elastomermaterial über
die gesamte Länge
des Gegenstanzzylinders 8 um einige Zehntel Millimeter
abtragen, woraufhin der Gegenstanzzylinder 8 erneut eine
vollkommene zylindrische Oberfläche
aufweist. Wenn der Eingriff zwischen der Schleiffläche 28 und den
Stanzbelägen 18 oberhalb
der Drehachse des Gegenstanzzylinders 8 erfolgt, wie in 1 dargestellt,
kann der Kontakt der Schleifleisten 28 mit den Stanzbelägen 18 durch
einen vertikalen Spalt 60 zwischen den beiden Einzugsrollen 12 einerseits
und dem Stanzzylinder 6 andererseits von oben her beobachtet
werden.
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Im
Unterschied zu dem in den 1 bis 3 dargestellten
Schleifbalken 24, bei dem die Schleifleisten 26 lückenlos
nebeneinander in der Nut 34 angeordnet sind, so dass sich
die Schleiffläche 28 durchgehend über die
gesamte Länge
des Schleifbalkens 24 und des Gegenstanzzylinders 8 erstreckt, sind
die Schleifleisten 26 bei dem Schleifbalken 24 aus 4 durch
Abstandhalter 60 getrennt, so dass die Schleiffläche 28 axiale
Unterbrechungen 62 aufweist. Die Abstandhalter 60 sorgen
für einen
definierten Abstand zwischen den Schleifleisten 26 und
gewährleisten
zwischen diesen eine gleichbleibende Öffnungsweite der Schlitzöffnung 49.
Um trotz der Unterbrechungen 62 der Schleiffläche 28 für einen über die
gesamte Länge
des Gegenstanzzylinders 8 gleichmäßigen Abtrag der Stanzbeläge 18 zu
sorgen, wird der Gegenstanzzylinder 8 während des Abschleifens der
Stanzbeläge 18 in
axialer Richtung oszillierend hin und her bewegt, wobei der Bewegungsweg
B seiner Hin- und Herbewegung kleiner als die axiale Länge der
Abstandhalter 60 bzw. der Unterbrechungen 62 der
Schleiffläche 28 ist.