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DE102004058422A1 - Vorrichtung zum Abschleifen von Stanzbelägen eines Gegenstanzzylinders einer Rotationsstanzmaschine - Google Patents

Vorrichtung zum Abschleifen von Stanzbelägen eines Gegenstanzzylinders einer Rotationsstanzmaschine Download PDF

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DE102004058422A1
DE102004058422A1 DE102004058422A DE102004058422A DE102004058422A1 DE 102004058422 A1 DE102004058422 A1 DE 102004058422A1 DE 102004058422 A DE102004058422 A DE 102004058422A DE 102004058422 A DE102004058422 A DE 102004058422A DE 102004058422 A1 DE102004058422 A1 DE 102004058422A1
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DE
Germany
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counter
punching
cylinder
grinding
peripheral surface
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Withdrawn
Application number
DE102004058422A
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English (en)
Inventor
Eggert Kahlke
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Maschb U Konstruktion Elm GmbH
Maschinenbau U Konstruktion Elmshorn GmbH
Original Assignee
Maschb U Konstruktion Elm GmbH
Maschinenbau U Konstruktion Elmshorn GmbH
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abschleifen von Stanzbelägen (18) eines Gegenstanzzylinders (8) einer Rotationsstanzmaschine (4), mit einer abrasiven Beschichtung, die sich in axialer Richtung des Gegenstanzzylinders (8) entlang von dessen Umfangsfläche erstreckt und über die gesamte axiale Länge der auf der Umfangsfläche angebrachten Stanzbeläge (18) gegen diese anpressbar ist. Damit die Vorrichtung nicht zum Verschmutzen der abrasiven Beschichtung neigt, ist sie in Maschinenlaufrichtung vor dem Gegenstanzzylinder (8) angeordnet. Alternativ oder zusätzlich kann die abrasive Beschichtung Diamanten oder Hartmetallbruchstücke enthalten und nur auf einer schmalen, der Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders (8) gegenüberliegenden Schleiffläche (28) aufgebracht sein.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Abschleifen von Stanzbelägen eines Gegenstanzzylinders einer Rotationsstanzmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. 16, sowie eine Rotationsstanzmaschine mit einer solchen Vorrichtung.
  • Rotationsstanzmaschinen werden unter anderem bei der Kartonagenherstellung eingesetzt, um die gewünschten Kartonagenzuschnitte aus einer Kartonagenbahn auszustanzen. Dabei wird die Kartonagenbahn mit Hilfe von zwei Einzugsrollen durch einen Spalt zwischen einem Stanzzylinder und dem Gegenstanzzylinder der Stanzmaschine hindurchbewegt. Der Stanzzylinder weist auf seinem äußeren Umfang befestigte Stanzbleche auf, die zum Ausstanzen der Kartonagenzuschnitte mit radial überstehenden Stanzmessern versehen sind. Um zu vermeiden, dass die durch die Kartonagenbahn hindurch mit dem Gegenstanzzylinder in Kontakt kommenden Schneiden der Stanzmesser stumpf werden, wird der Gegenstanzzylinder auf seiner Umfangsfläche gewöhnlich mit Stanzbelägen bestückt. Diese aus einem Elastomermaterial bestehenden Stanzbeläge sind zumeist aus einzelnen Zuschnitten zusammengesetzt, die eng gegeneinander anliegend auf die Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders aufgespannt werden, wobei ihre benachbarten Seitenränder gegeneinander angepresst werden, um einer Spaltbildung im Bereich der Stöße zwischen benachbarten Stanzbelägen entgegenzuwirken. Dadurch kommt es dort jedoch zu einer leichten Aufwölbung der äußeren Oberfläche der Stanzbeläge und damit zu einer Abweichung von der gewünschten zylindrischen Form. Da sich diese Abweichung nachteilig auf die Präzision des Stanzvorgangs auswirkt, muss die Oberfläche der Stanzbeläge vor der Inbetriebnahme der Stanzmaschine begradigt werden. Außerdem nutzen sich die Stanzbeläge während des Betriebs der Rotationsstanzmaschine ungleichförmig ab, so dass selbst dann von Zeit zu Zeit eine Begradigung erforderlich wird, wenn der Gegenstanzzylinder während des Betriebs in axialer Richtung hin und her bewegt wird, damit die Stanzmesser nicht stets an derselben Stelle mit den Stanzbelägen in Kontakt kommen.
  • Aus der JP-A-07 256 791 ist bereits eine Rotationsstanzmaschine bekannt, die eine parallel zum Gegenstanzzylinder verlaufende rotierende Schleifwalze aufweist, um die Präzision des Stanzvorgangs zu verbessern. Auf der Schleifwalze sind zwei bogenförmige Unterlageplatten lösbar befestigt, in die eine Mehrzahl von V-förmigen Schleifmessern eingesetzt ist. Die Schleifmesser weisen der Länge des Gegenstanzzylinders entsprechende Längsabmessungen auf und sind so angeordnet, dass sie sich in Bezug zu benachbarten Schleifmessern in Umfangsrichtung überlappen und die benachbarten Schleifmesser in der Gruppe von Schleifmessern über die gesamte Länge des Gegenstanzzylinders gegen diesen anliegen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass Schleifmesser zum Abtragen von Elastomermaterial von Stanzbelägen wegen dessen Nachgiebigkeit nicht gut geeignet sind.
  • Zur Beseitigung betriebsbedingter Oberflächenunebenheiten eines Gegenstanzzylinders ist aus der EP-A-1 110 683 weiter eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bekannt, mit der die Oberfläche der Stanzbeläge in geeigneten Zeitabständen etwas abgeschliffen wird, um sie wieder zu begradigen. Dazu wird dort ebenfalls eine rotierende Schleifwalze verwendet, deren Umfangsfläche jedoch mit einer abrasiven Beschichtung in Form von spiralig aufgeklebtem Schleifpapier versehen ist. Zum Abschleifen der Stanzbeläge des Gegenstanzzylinders wird die Schleifwalze mit diesen in Kontakt gebracht und mit einer zur Drehrichtung des Gegenstanzzylinders entgegengesetzten Drehrichtung drehend angetrieben. Ein Nachteil dieser Vorrichtung besteht darin, dass sie wegen des Drehantriebs der Schleifwalze einen verhältnismäßig großen Platzbedarf besitzt, so dass sie in Maschinenlaufrichtung über einen den Stanzzylinder und den Gegenstanzzylinder tragenden Rollenstand der Rotationsstanzmaschine übersteht, was ein Zusammenfahren dieses Rollenstands mit einem benachbarten Rollenstand behindert. Außerdem muss das Schleifpapier der Schleifwalze häufiger ausgetauscht werden, wodurch sich die Stillstandszeiten der Rotationsstanzmaschine verlängern.
  • Da bei Rotationsstanzmaschinen zudem gewöhnlich mindestens ein Paar Einzugsrollen in Maschinenlaufrichtung in einem geringen Abstand vor dem Stanzzylinder und dem Gegenstanzzylinder vorgesehen sind, sind sowohl die aus der JP-A-07 256 791 und die aus der EP-A-1 110 683 bekannten Schleifwalzen in Maschinenlaufrichtung hinter dem Gegenstanzzylinder angeordnet. Diese Anordnung hat jedoch den Nachteil, dass zum Beispiel beim Ausstanzen von Grifföffnungen in den Kartonagen anfallende Stanzlinge und Verunreinigungen in Form von Papierstaub oder dergleichen hinter dem Gegenstanzzylinder nach unten fallen und sich auf dem nach oben weisenden Teil der rauen abrasiven Umfangsfläche der Schleifwalze ansammeln. Während die Stanzlinge zwischen die Schleifwalze und den Gegenstanzzylinder eingezogen werden können, was zu einem ungleichmäßigen Abtrag der Stanzbeläge führt, setzt sich der Papierstaub auf der Schleifwalze und dem Drehantrieb ab, was insbesondere bei letzterem zu Problemen führen kann.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung und eine Rotationsstanzmaschine der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, dass die Vorrichtung nach dem Einbau einen geringen Platzbedarf aufweist, nicht zum Verschmutzen der abrasiven Beschichtung neigt und nur selten gewartet werden muss.
  • Diese Aufgabe wird gemäß einer ersten Variante der Erfindung im Hinblick auf die Vorrichtung dadurch gelöst, dass die abrasive Beschichtung Diamanten oder Hartmetallbruchstücke enthält und nur auf eine schmale, der Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders gegenüberliegende Schleiffläche der Vorrichtung aufgebracht wird.
  • Überraschenderweise hat sich gezeigt, dass die Lebensdauer der abrasiven Beschichtung bei Verwendung von Diamanten oder Hartmetallbruchstücken mit einer Mohs-Härte von mehr als 9 beträchtlich verlängert werden kann, obwohl das für die Stanzbeläge verwendete Elastomermaterial bereits im Vergleich zu üblicherweise für abrasive Beschichtungen verwendeten Materialien, wie Korund, eine sehr viel geringere Härte aufweist und daher eigentlich kaum Einfluss auf die Lebensdauer der abrasiven Beschichtung haben sollte. Durch die relativ kleine, in Richtung des Gegenstanzzylinders und somit nicht nach oben weisende Fläche lässt sich drüber hinaus auch das Maß der Verschmutzung der abrasiven Beschichtung verringern, was ebenfalls zu einer Verlängerung der Lebensdauer führt. Außerdem kann der Platzbedarf der Vorrichtung verringert werden, weil die abrasive Beschichtung auf einem nicht-rotierenden Bauteil angebracht werden kann, das keinen Drehantrieb benötigt und dessen Querschnitt nur im Hinblick auf seine zulässige Durchbiegung und die infolge des Abtrags der Stanzbeläge darauf ausgeübten Reaktionskräfte ausgelegt werden muss.
  • Um die erforderliche Linearität der Schleiffläche über die gesamte axiale Länge des Gegenstanzzylinders sicherzustellen, die bis zu 2500 mm oder mehr betragen kann, sieht eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, dass die Schleiffläche von fluchtenden Oberflächen einer Mehrzahl von leistenförmigen Schleifkörpern oder Schleifeinsätzen gebildet wird, die in axialer Richtung des Gegenstanzkörpers hinter- bzw. nebeneinander lösbar auf einem parallel zur Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders verlaufenden Träger befestigt werden. Dazu werden die Schleifkörper vorzugsweise justierbar in einer Längsausnehmung des Trägers festgeklemmt, so dass sie mit ihrer die abrasive Beschichtung tragenden Schleiffläche in Richtung des Gegenstanzzylinders über den Träger überstehen. Diese Anordnung hat zum einen den Vorteil, dass metallische Schleifkörper verwendet werden können, deren Schleiffläche mit großer Präzision in die gewünschte Form gebracht werden kann, bevor die Diamanten oder Hartmetallbruchstücke in Form von kleinen Splittern oder Körnern elektrolytisch oder in anderer Weise an die Schleiffläche gebunden werden. Zum anderen kann durch die Mehrzahl von einzelnen Schleifkörpern die zu beschichtende Länge verringert werden, was den Beschichtungsvorgang mit Diamanten oder Hartmetall erheblich vereinfacht.
  • Durch die Anordnung der Schleifkörper in einer vorzugsweise als Längsnut ausgeführten Längsausnehmung des Trägers können die auf die Schleifkörper einwirkenden Belastungen entlang der gesamten Länge der Schleiffläche in großer Nähe zu dieser in den Träger eingeleitet werden, so dass die Schleifkörper selbst mit verhältnismäßig kleinen Querschnittsabmessungen hergestellt werden können.
  • Die Befestigung der Schleifkörper in der Längsausnehmung erfolgt zweckmäßig mit Hilfe von Klemmschrauben, die es gestatten, die Schleifkörper nach einer zur Ausrichtung der Schleiffläche erforderlichen Justierung in der gewünschten Position in der Längsausnehmung festzuklemmen.
  • Die Justierung erfolgt bevorzugt mittels Justierschrauben, die in quer verlaufende Gewindebohrungen des Trägers eingesetzt sind und sich bis in die Längsausnehmung erstrecken, so dass sie von außen betätigbar sind und innerhalb der Längsausnehmung auf eine vom Gegenstanzzylinder abgewandte Oberfläche der Schleifkörper einwirken können, um entlang der gesamten Länge des Trägers einen gleichmäßigen Überstand der Schleifkörper einzustellen.
  • Da sich die abrasive Beschichtung beim Abschleifen der Stanzbeläge des Gegenstanzzylinders reibungsbedingt auf eine beträchtliche Temperatur erwärmen kann, ist der Träger gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung mit Einrichtungen zur Zufuhr von Kühlluft bis in die Nähe der Schleiffläche versehen, die zweckmäßig von gegenüberliegenden Oberflächen der Ausnehmung und der Schleifkörper begrenzte Luftkanäle umfassen können, so dass die Luft den Träger ohne das Erfordernis zusätzlicher Luftkanäle durchströmen und entlang der gesamten Länge der Schleifkörper durch eine schlitzförmige Austrittsöffnung in Richtung der abrasiven Beschichtung gelenkt werden kann.
  • Um eine Verschmutzung des Trägers durch den beim Stanzen erzeugten Papierstaub sowie ggf. herabfallende Stanzlinge so gering wie möglich zu halten, kann der Träger zweckmäßig einen gerundeten und vorzugsweise zylindrischen Querschnitt und eine glatte Oberfläche aufweisen, was einer Ablagerung von Schmutzpartikeln auf der Umfangsfläche des Trägers entgegenwirkt.
  • Um die abrasive Beschichtung der Schleifkörper bei Bedarf an die abzuschleifenden Stanzbeläge auf der Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders annähern und gegen diese anpressen zu können, ist der Träger zweckmäßig um eine zur Drehachse des Gegenstanzzylinders parallele Schwenkachse schwenkbar. Dazu sind die entgegengesetzten Stirnenden des Trägers zweckmäßig an Halterungen befestigt, die mittels eines Betätigungsmechanismus in Bezug zu einem den Gegenstanzzylinder und den Stanzzylinder tragenden Rollenstand verschwenkbar sind. Auf diese Weise können sowohl die Halterungen und der Betätigungsmechanismus jenseits der Stirnenden des Gegenstanzzylinders und des Stanzzylinders untergebracht werden können, wo bei üblichen Rotationsstanzmaschinen etwas mehr Platz vorhanden ist.
  • Um eine Beobachtung des Eingriffs der Schleiffläche mit der äußeren Oberfläche der Stanzbeläge von oben her am Stanzzylinder vorbei bzw. zwischen dem Stanzzylinder und einem benachbarten Paar von Einzugsrollen hindurch zu ermöglichen, erfolgt der Eingriff vorzugsweise oberhalb der Drehachse des Gegenstanzzylinders, wozu die Halterungen zweckmäßig jeweils einen nach oben über die Schwenkachse überstehenden Schenkel aufweisen, an dem ein Stirnende des Trägers befestigt ist, während ein anderer, zweckmäßig im Wesentlichen horizontal ausgerichteter und unterhalb der Einzugsrollen angeordneter Schenkel der Halterung mit einen Betätigungsmechanismus zum Verschwenken der Halterung verbunden ist. Dazu trägt dieser Schenkel an seinem freien Ende zweckmäßig eine Gewindemutter, die mit einer Gewindespindel des Betätigungsmechanismus im Eingriff steht. Diese letztere erstreckt sich vorzugsweise nach oben zur Oberseite des Rollenstands, wo sie mit einem Handrad oder einem Antriebsmotor bzw. über einen Kettentrieb mit der gegenüberliegenden Gewindespindel verbunden sein kann.
  • Um beim Abschleifen der Stanzbeläge des Gegenstanzzylinders für eine hochgradig präzise zylindrische Oberfläche zu sorgen, kann der drehenden Bewegung des Gegenstanzzylinders in Bezug zum Träger eine oszillierende axiale Hin- und Herbewegung des Gegenstanzzylinders in Bezug zum Träger überlagert werden. In diesem Fall kann die abrasive Beschichtung gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung und anderen Erfindungsvariante Unterbrechungen aufweisen, deren axiale Länge kleiner ist als der Bewegungsweg der Hin- und Herbewegung des Gegenstanzzylinders. Durch dieses Merkmal kann die axiale Gesamtlänge der mit der abrasiven Beschichtung versehenen Schleiffläche erheblich verkürzt werden. Dies führt zu einer beträchtlichen Kosteneinsparung, die umso höher ist, je kürzer man die axiale Länge der abrasiven Beschichtung zwischen jeweils zwei benachbarten Unterbrechungen macht.
  • Vorzugsweise ist die abrasive Beschichtung auf einer Schleiffläche angeordnet, die von fluchtenden Oberflächen einer Mehrzahl von Schleifkörpern gebildet wird, welche in axialer Richtung des Gegenstanzkörpers im Abstand hinter- bzw. nebeneinander an einem parallel zur Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders verlaufenden Träger befestigt sind, wobei sich die Schleifflächen über die gesamte Länge jedes Schleifkörpers erstrecken und zwischen den Schleifkörpern Abstandhalterkörper angeordnet sind, deren axiale Länge kürzer als der Bewegungsweg der Hin- und Herbewegung des Gegenstanzzylinders ist und zweckmäßig auch kürzer als die axiale Länge der Schleifkörper ist.
  • Im Hinblick auf die Rotationsstanzmaschine kann die eingangs genannte Aufgabe der Erfindung dadurch gelöst werden, dass sie eine Vorrichtung der zuvor beschriebenen Art umfasst. Eine zweite Variante der Erfindung sieht jedoch vor, dass bei der mit einem Stanzzylinder, einem mit Stanzbelägen versehenen Gegenstanzzylinder sowie mit einer Vorrichtung zum Abschleifen der Stanzbeläge versehenen Rotationsstanzmaschine diese Vorrichtung in Maschinenlaufrichtung vor dem Gegenstanzzylinder angeordnet ist, wo sie erheblich weniger Verschmutzungen ausgesetzt ist.
  • Im folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine schematische teilweise geschnittene Seitenansicht eines Rollenstands einer Rotationsstanzmaschine mit einem Stanzzylinder, einem mit Stanzbelägen versehenen Gegenstanzzylinder, sowie mit einer Vorrichtung zum Abschleifen der Stanzbeläge;
  • 2: eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Teils der Vorrichtung zum Abschleifen der Stanzbeläge;
  • 3: eine Vorderseitenansicht eines Abschnitts des in 2 dargestellten Teils der Vorrichtung;
  • 4: eine Vorderseitenansicht eines Abschnitts eines Teils einer abgewandelten Vorrichtung.
  • Wie am besten aus 1 ersichtlich ist, umfasst die in der Zeichnung nur teilweise dargestellte, zum Ausstanzen von Kartonagenzuschnitten aus einer Kartonagenbahn 2 dienende Rotationsstanzmaschine 4 einen Stanzzylinder 6 und einen zum Stanzzylinder 6 parallelen Gegenstanzzylinder 8, die oberhalb bzw. unterhalb der Ebene der Kartonagenbahn 2 in einem solchen Abstand angeordnet sind, dass sie einen Spalt für den Hindurchtritt der Kartonagenbahn 2 begrenzen.
  • Die entgegengesetzten Stirnenden von Tragwellen 10 des Stanzzylinders 6 und des Gegenstanzzylinders 8 sind ebenso wie die Stirnenden der Tragwellen zweier in Maschinenlaufrichtung, das heißt in der vom Pfeil A angezeigten Bewegungsrichtung der Kartonagenbahn 2, vor dem Stanzzylinder 6 und dem Gegenstanzzylinder 8 übereinander angeordneten Einzugsrollen 12 in gegenüberliegenden Seitenwänden 14 eines Rollenstands 16 drehbar gelagert. Eine der beiden Seitenwände 14 ist doppelwandig ausgebildet und umschließt einen Antrieb (nicht sichtbar), von dem die beiden Zylinder 6, 8 und die beiden Einzugsrollen 10 jeweils gegenläufig angetrieben werden, wie von den Pfeilen B angezeigt.
  • Um unterschiedlichen Materialstärken der ausgestanzten Kartonagenbahn 2 sowie einer betriebsbedingten Abnutzung von Stanzbelägen 18 des Gegenstanzzylinders 8 Rechnung zu tragen, ist die Tragwelle 10 des Gegenstanzzylinders 8 höhenverstellbar in den Seitenwänden 14 des Rollenstands 16 gelagert, wie von den Pfeilen C angezeigt. Da die Höhenverstellung mittels eines Exzentermechanismus (nicht dargestellt) erfolgt, führt sie gleichzeitig zu einer horizontalen Verlagerung der Drehachse der Tragwelle 10, wie von den Pfeilen D angezeigt. Darüber hinaus ist der Gegenstanzzylinder 8 noch in axialer Richtung beweglich.
  • Auf die Umfangsfläche des Stanzzylinders 6 sind ein oder mehrere Stanzbleche 20 mit radial überstehenden Stanzmessern 22 aufgezogen, während die Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders mit den Stanzbelägen 18 aus einem elastomeren Polyurethanschaum versehen ist, die in Form von mehreren bahnartigen Zuschnitten um die Umfangsfläche herum verlaufend auf diese aufgespannt und in axialer Richtung eng nebeneinander angeordnet sind, wie auch in 3 der eingangs genannten EP-A-1 110 683 dargestellt und in der zugehörigen Beschreibung beschrieben, auf die in diesem Zusammenhang verwiesen wird.
  • Da sich die auf die Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders 8 aufgespannten Stanzbeläge 18 infolge des Einschneidens der Stanzmesser 22 in das Elastomermaterial beim Stanzvorgang ungleichmäßig stark abnutzen, müssen sie von Zeit zu Zeit begradigt werden, um beim Ausstanzen der Kartonagenzuschnitte eine gleichbleibende Qualität zu gewährleisten. Dazu umfasst die Rotationsstanzmaschine 4 einen parallel zur Drehachse des Gegenstanzzylinders 8 ausgerichteten Schleifbalken 24, der eine Reihe von austauschbaren Schleifleisten 26 mit einer der Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders 8 zugewandten, diamant- oder hartmetallbeschichteten Schleiffläche 28 trägt und bei Bedarf mittels eines Betätigungsmechanismus 30 an die Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders 8 angenähert werden kann, um die Schleiffläche 28 gegen die äußere Oberfläche der Stanzbeläge 18 anzupressen.
  • Wie am besten in 2 dargestellt, weist der aus massivem Rundstahl hergestellte Schleifbalken 24 eine glatte zylindrische Oberfläche 32 auf, die einem Anhaften von Papierstaub und anderen Schmutzpartikeln entgegenwirkt. Der Schleifbalken 24 ist weiter auf seiner dem Gegenstanzzylinder 8 zugewandten Seite mit einer in axialer Richtung durchgehenden Nut 34 zur Aufnahme der Schleifleisten 26 versehen, welche der Länge nach hinter- bzw. nebeneinander ohne Abstand in die Nut 34 eingesetzt werden. Die Tiefe der Nut 34 und die Breite der Schleifleisten 26 sind so bemessen, dass die Schmalseiten der Schleifleisten 26 einige Millimeter weit aus der Nut 34 heraus überstehen.
  • Die aus Stahl hergestellten Schleifleisten 26 weisen einem im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf, wobei die dem Gegenstanzzylinder 8 zugewandten, die Schleiffläche 28 bildenden Schmalseitenflächen im Querschnitt leicht ballig gerundet und mit Diamantkörnern oder Hartmetallbruchstücken besetzt sind, die elektrolytisch an die Schleiffläche 28 gebunden sind. Hartmetalle sind ebenso wie Diamanten Stoffe mit großer Härte (Mohs-Härte > 9), die aus einem Sinterwerkstoff bestehen, der sich aus einem Hartstoff, wie Wolfram-, Titan- oder Tantalcarbid, und einem Bindemittel, wie Kobalt, zusammensetzt. Um eine möglichst geringe Abtragtiefe zu gewährleisten, ist die Korngröße der Diamantkörner oder Hartmetallbruchstücke zweckmäßig kleiner als 0,5 mm.
  • Um zu gewährleisten, dass die Schleiffläche 28 bei sämtlichen Schleifleisten 26 identisch ausgerichtet werden kann, weist der Schleifbalken 24 eine Reihe von horizontalen Querbohrungen 38 mit Innengewinde 36 auf, die jeweils in den Grund der Nut 34 münden. In die Bohrungen 38 sind von außen her Madenschrauben 40 eingesetzt, die paarweise auf die von der Schleiffläche 28 abgewandte Schmalseitenfläche jeder Schleifleiste 26 einwirken und eine Justierung der Schleifleisten 26 in der Nut 34 gestatten.
  • Zur Befestigung der justierten Schleifleisten 26 in der Nut 34 sind Klemmschrauben 42 vorgesehen, die jeweils in eine von unten her in den Schleifbalken 24 eingebrachte und in die Nut 34 mündende vertikale Stufenbohrung 44 eingeführt und mit ihrem Außengewinde in eine die benachbarte Schleifleiste 26 durchsetzende Gewindebohrung 46 geschraubt werden, bis ihr Kopf von unten her gegen eine Schulter der Stufenbohrung 44 anschlägt und die Schleifleiste 26 nach unten gegen die benachbarte Wand der Nut 34 gezogen wird.
  • Die Stufenbohrungen 44 haben jeweils einen etwas größeren Durchmesser als der Kopf bzw. der Schaft der Klemmschrauben 42, so dass diese bei der Justierung der Schleifleisten 26 innerhalb der Bohrungen 44 um ein gewisses Maß in seitlicher Richtung verschoben werden können.
  • Zwischen dem Grund der Nut 34 und der gegenüberliegenden Schmalseitenfläche der Schleifleisten 26 bleibt ein Längskanal 48 frei, in den von beiden Stirnenden des Schleifbalkens 24 her aus einer Druckluftquelle (nicht dargestellt) Kühlluft zugeführt werden kann. Diese Kühlluft wird durch eine zwischen den Oberseiten der Schleifleisten 26 und der gegenüberliegenden Wand der Nut 34 frei bleibende, in den Figuren etwas vergrößert dargestellte Schlitzöffnung 49 zu den mit Diamant beschichteten Schleifflächen 28 gelenkt.
  • Wie am besten in 1 dargestellt, sind die beiden entgegengesetzten Stirnenden des Schleifbalkens 24 jeweils an einem Halteelement 50 mit L-förmigem Umriss befestigt, von dessen zueinander senkrechten Schenkeln einer im Wesentlichen vertikal und der andere im Wesentlichen horizontal ausgerichtet ist. Im Bereich des Knies zwischen den Schenkeln sind die beiden Halteelemente 50 um eine zur Drehachse des Gegenstanzzylinders 8 parallele Achse 52 schwenkbar an der jeweils benachbarten Seitenwand 14 des Rollenstands 16 befestigt. Während der vertikale Schenkel jedes Halteelements 50 an seinem oberen Ende eine Befestigungseinrichtung für das benachbarte Stirnende des Tragbalkens 24 aufweist, erstreckt sich der horizontale Schenkel jedes Haltelements 50 entgegen der Maschinenlaufrichtung unter den Einzugsrollen 12 hindurch, wobei sein freies Ende jenseits der Rollen 12 eine gelenkig befestigte Gewindemutter 54 trägt. Die Gewindemutter 54 steht mit dem unteren Ende einer Gewindestange 56 des Betätigungsmechanismus 30 im Eingriff, die sich an den Einzugsrollen 12 vorbei nach oben bis zur Oberseite des Rollenstands 16 erstreckt. Eine der beiden Gewindestangen 56 trägt dort ein Handrad 58, dessen Drehung über einen Kettentrieb (nicht dargestellt) auf die gegenüberliegende Gewindestange 56 übertragen wird und je nach Drehrichtung bewirkt, dass die Haltelemente 50 unter Verkleinerung bzw. Vergrößerung des Abstands zwischen den Schleifflächen 28 der Schleifleisten 26 und der Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders 8 verschwenkt werden.
  • Zum Abschleifen der Stanzbeläge 18 des Gegenstanzzylinders 8 wird der Gegenstanzzylinder 8 drehend angetrieben und der Schleifbalken 24 so weit an den Gegenstanzzylinder 8 heran bewegt, bis die Diamanten auf der Schleiffläche 28 mit dem Elastomermaterial in Berührung treten und es entsprechend der Eintauchtiefe der Schneidmesser 22 in das Elastomermaterial über die gesamte Länge des Gegenstanzzylinders 8 um einige Zehntel Millimeter abtragen, woraufhin der Gegenstanzzylinder 8 erneut eine vollkommene zylindrische Oberfläche aufweist. Wenn der Eingriff zwischen der Schleiffläche 28 und den Stanzbelägen 18 oberhalb der Drehachse des Gegenstanzzylinders 8 erfolgt, wie in 1 dargestellt, kann der Kontakt der Schleifleisten 28 mit den Stanzbelägen 18 durch einen vertikalen Spalt 60 zwischen den beiden Einzugsrollen 12 einerseits und dem Stanzzylinder 6 andererseits von oben her beobachtet werden.
  • Im Unterschied zu dem in den 1 bis 3 dargestellten Schleifbalken 24, bei dem die Schleifleisten 26 lückenlos nebeneinander in der Nut 34 angeordnet sind, so dass sich die Schleiffläche 28 durchgehend über die gesamte Länge des Schleifbalkens 24 und des Gegenstanzzylinders 8 erstreckt, sind die Schleifleisten 26 bei dem Schleifbalken 24 aus 4 durch Abstandhalter 60 getrennt, so dass die Schleiffläche 28 axiale Unterbrechungen 62 aufweist. Die Abstandhalter 60 sorgen für einen definierten Abstand zwischen den Schleifleisten 26 und gewährleisten zwischen diesen eine gleichbleibende Öffnungsweite der Schlitzöffnung 49. Um trotz der Unterbrechungen 62 der Schleiffläche 28 für einen über die gesamte Länge des Gegenstanzzylinders 8 gleichmäßigen Abtrag der Stanzbeläge 18 zu sorgen, wird der Gegenstanzzylinder 8 während des Abschleifens der Stanzbeläge 18 in axialer Richtung oszillierend hin und her bewegt, wobei der Bewegungsweg B seiner Hin- und Herbewegung kleiner als die axiale Länge der Abstandhalter 60 bzw. der Unterbrechungen 62 der Schleiffläche 28 ist.

Claims (24)

  1. Vorrichtung zum Abschleifen von Stanzbelägen eines Gegenstanzzylinders einer Rotationsstanzmaschine, mit einer abrasiven Beschichtung, die sich in axialer Richtung des Gegenstanzzylinders entlang von dessen Umfangsfläche erstreckt und über die gesamte axiale Länge der auf der Umfangsfläche angebrachten Stanzbeläge gegen diese anpressbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die abrasive Beschichtung Diamanten oder Hartmetallbruchstücke enthält und nur auf eine schmale, der Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders (8) gegenüberliegende Schleiffläche (28) aufgebracht ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Diamanten elektrolytisch an die Schleiffläche (28) gebunden sind, die von einer Oberfläche mindestens eines metallischen Schleifkörpers (26) gebildet wird.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schleiffläche (28) von fluchtenden Oberflächen einer Mehrzahl von metallischen Schleifkörpern (26) gebildet wird, die in axialer Richtung des Gegenstanzkörpers (8) hinter- bzw. nebeneinander auf einem parallel zur Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders (8) verlaufenden Träger (24) angeordnet sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (24) eine in seiner Längsrichtung verlaufende Ausnehmung (34) für die Schleifkörper (26) aufweist, welche über eine dem Gegenstanzzylinder (8) zugewandte Oberfläche des Trägers (24) aus der Ausnehmung (34) überstehen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, gekennzeichnet durch Befestigungseinrichtungen (42) zum lösbaren Befestigen der Schleifkörper (26) in der Ausnehmung (34) des Trägers (24).
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, gekennzeichnet durch Justiereinrichtungen (40) zum Justieren eines Überstandes der Schleifkörper (26) über den Träger (24).
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (24) Einrichtungen (48, 49) zur Zufuhr von Kühlluft zur Schleiffläche (28) der Schleifkörper (26) umfasst.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtungen Luftkanäle (48, 49) umfassen, die von gegenüberliegenden Oberflächen der Ausnehmung (34) und der Schleifkörper (26) begrenzt werden.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (24) einen gerundeten und vorzugsweise zylindrischen Querschnitt aufweist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (24) zur Annäherung an die Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders (8) um eine zu dessen Drehachse parallele Schwenkachse (52) schwenkbar ist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die entgegengesetzten Stirnenden des Trägers (24) an Halterungen (50) befestigt sind, die zur Annäherung des Trägers (24) an die Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders (8) mittels eines Betätigungsmechanismus (30) in Bezug zu einem den Gegenstanzzylinder (8) tragenden Rollenstand (16) verschwenkbar sind.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (50) einen nach oben über die Schwenkachse (52) überstehenden Schenkel aufweisen, an dem ein Stirnende des Trägers (24) befestigt ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (50) jeweils einen im Wesentlichen horizontalen Schenkel aufweisen, dessen freies Ende eine mit einer Gewindespindel (56) des Betätigungsmechanismus (30) im Eingriff stehende Gewindemutter (54) trägt.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Gewindespindel (56) bis zur Oberseite des Rollenstands (16) erstreckt.
  15. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die abrasive Beschichtung (28) oberhalb von einer durch die Drehachse des Gegenstanzzylinders (8) verlaufenden horizontalen Ebene gegen die Stanzbeläge (18) anpressbar ist.
  16. Vorrichtung zum Abschleifen von Stanzbelägen eines in axialer Richtung hin und her beweglichen Gegenstanzzylinders einer Rotationsstanzmaschine, mit einer abrasiven Beschichtung, die sich in axialer Richtung des Gegenstanzzylinders entlang von dessen Umfangsfläche erstreckt und gegen die auf der Umfangsfläche angebrachten Stanzbeläge anpressbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die abrasive Beschichtung (28) in axialer Richtung des Gegenstanzzylinders (8) Unterbrechungen (62) aufweist, und dass die axiale Länge der Unterbrechungen (62) kleiner ist als der Bewegungsweg der Hin- und Herbewegung des Gegenstanzzylinders (8).
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die abrasive Beschichtung auf einer Schleiffläche (28) angeordnet ist, die von fluchtenden Oberflächen einer Mehrzahl von Schleifkörpern (26) gebildet wird, die in axialer Richtung des Gegenstanzkörpers (8) im Abstand hinter- bzw. nebeneinander an einem parallel zur Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders (8) verlaufenden Träger (24) befestigt sind.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterbrechungen (62) der Schleiffläche (28) mindestens 3 bis 5 mm kürzer sind als der Bewegungsweg der Hin- und Herbewegung des Gegenstanzzylinders (8).
  19. Rotationsstanzmaschine, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche.
  20. Rotationsstanzmaschine mit einem Stanzzylinder und einem mit Stanzbelägen versehenen Gegenstanzzylinder sowie mit einer Vorrichtung zum Abschleifen der Stanzbeläge, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung in Maschinenlaufrichtung vor dem Gegenstanzzylinder (8) angeordnet ist.
  21. Rotationsstanzmaschine nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Diamanten enthaltende abrasive Beschichtung aufweist, die auf eine schmale, der Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders (8) gegenüberliegende Schleiffläche (28) aufgebracht ist, sich in axialer Richtung des Gegenstanzzylinders (8) entlang von dessen Umfangsfläche erstreckt und über die gesamte axiale Länge der auf der Umfangsfläche angebrachten Stanzbeläge (18) gegen diese anpressbar ist.
  22. Rotationsstanzmaschine nach Anspruch 20 oder 21, gekennzeichnet durch eine Mehrzahl von metallischen Schleifkörpern (26), die in axialer Richtung des Gegenstanzkörpers (8) nebeneinander auf einem parallel zur Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders (8) verlaufenden Träger (24) angeordnet sind, wobei die Schleiffläche (28) von fluchtenden Oberflächen der Schleifkörper (26) gebildet wird.
  23. Rotationsstanzmaschine nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die entgegengesetzten Stirnenden des Trägers (24) an Halterungen (50) befestigt sind, die zur Annäherung des Trägers (24) an die Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders (8) mittels eines Betätigungsmechanismus (30) um eine zur Drehachse des Gegenstanzzylinders (8) parallele Schwenkachse (52) verschwenkbar sind.
  24. Rotationsstanzmaschine mit einem Stanzzylinder und einem in axialer Richtung hin und her beweglichen, mit Stanzbelägen versehenen Gegenstanzzylinder, sowie mit einer Vorrichtung zum Abschleifen der Stanzbeläge, die eine abrasive Beschichtung aufweist, welche sich in axialer Richtung entlang der Umfangsfläche des Gegenstanzzylinders erstreckt und gegen die Stanzbeläge anpressbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die abrasive Beschichtung (28) in axialer Richtung Unterbrechungen (62) aufweist, und dass die axiale Länge der Unterbrechungen (62) kleiner ist als der Bewegungsweg der Hin- und Herbewegung des Gegenstanzzylinders (8).
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