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Die
Erfindung betrifft eine Fahrtreppe oder einen Fahrsteig, gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1.
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Eine
derartige Fahrtreppe ist beispielsweise aus der WO 02/14200 bekannt.
Derartige Fahrtreppen oder Fahrsteige weisen eine Steuereinheit
auf, die mit mindestens einem Sicherheitskreis ausgerüstet ist.
Im Sicherheitskreis sind meist eine Mehrzahl, mindestens aber zwei
adressierbare Sicherheitsslaves angeordnet, die bestimmte Funktionen
der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs überwachen und geeignete Maßnahmen
ergreifen, wenn Fehler oder Alarme auftreten.
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Hierzu
sind eine Vielzahl von Sensoren vorgesehen, die adressierbar sind
und nacheinander überprüft werden.
Die Sensoren sind über
einen Bus mit Knoten miteinander verbunden. Auch bei einem Ausfall
beispielsweise der Busverbindung wird ein Fehlerfall ermittelt,
und es werden geeignete Maßnahmen,
wie beispielsweise die Abschaltung der Fahrtreppe, die Weiterleitung
eines Alarms an eine Überwachungszentrale
und dergleichen, ergriffen. Zu den Sensoren können beispielsweise ein Geschwindigkeitssensor,
ein Höhensensor
für die
Trittplatten oder ein Sensor für
die Geschwindigkeit des Handlaufs gehören, aber auch ein Antriebsplatten-Sensor
für die
Erfassung eines Fahrgasts, sowie ein Selbstüberwachungssensor, der den
Zustand des Sicherheitssystems überwacht.
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Derartige
Systeme weisen eine erhöhte
Sicherheit gegenüber
Einzel-Überwachungseinheiten auf.
Zudem kann der Grund für
den aufgetretenen Fehler aufgrund der Adressierbarkeit der sogenannten
Slaves leicht festgestellt werden. Allerdings ist die Überwachung
eines Gefahrenbereichs einer Fahrtreppe oder eines Fahr steigs mit
einem derartigen System nicht möglich.
Um zu verhindern, dass die Fahrtreppe in für die Fahrgäste gefährlicher Weise genutzt wird,
werden häufig
zusätzliche
Videoüberwachungskameras
eingesetzt, die visuelle Überwachung
der Fahrtreppe ermöglichen.
Eine derartige Überwachung
ist jedoch kostenaufwendig und erfordert es, dass der betreffende Überwacher
stets aufmerksam ist.
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Es
ist auch bereits bekannt geworden, die Überwachung von Gefahrenbereichen
zu automatisieren, beispielsweise indem per Bilderkennungssoftware
das Auftreten von Personen in gefährlichen Bereichen erfasst
wird, oder indem mittels einer Einweg- oder Reflexlichtschranke gezielt überprüft wird, ob
der Lichtweg durch Störungen
unterbrochen ist oder nicht. Die Bilderkennungssoftware erfordert
entweder ausgesprochen leistungsfähige Rechner oder führt zu Verzögerungen
bei der Erfassung. Sie ist zudem nicht besonders zuverlässig, denn
fehlerhafte Ergebnisse der Bilderkennung können dazu führen, dass eine Fahrtreppe
oder ein Fahrsteig abgeschaltet wird, obwohl keine tatsächliche
Gefahr vorlag, oder es besteht auch die Möglichkeit, dass eine Gefahrensituation
von der automatischen Bilderkennungssoftware nicht richtig qualifiziert
wird.
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Bei
Lichtschranken besteht andererseits das Problem, dass für eine Sicherheitsstandards
entsprechende Absicherung eine Vielzahl von Lichtschranken vorgesehen
sein müssen.
Mit der Vielzahl von Verbindungen steigt aber auch die Anzahl von
Fehlermöglichkeiten
im Überwachungssystem
selbst, sei es, dass durch eine Leitungsunterbrechung ein Fehler
angezeigt wird, sei es, dass durch einen Kurzschluss ein Fehler
nicht erfasst wird. Bei derartigen Lösungen ist daher ein häufiger Funktionstest
unabdingbar für
eine sichere Gefahrenüberwachung.
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Lichtschranken
werden regelmäßig als
gepulste Infrarot-Lichtschranken realisiert. Durch den Pulsbetrieb
wird eine Codierung des Signals vorgenommen, die es verhindert,
dass durch Wärmestrahlung,
die regelmäßig ungepulst
ist, eine Fehlerkennung erfolgt. Zudem ist der Energieverbrauch
bei gepulsten Systemen geringer, die Lebensdauer hingegen regelmäßig höher, wenn
ein gepulstes System verwendet wird. Dies bedingt einen vergleichsweise großen schaltungstechnischen
und Kontroll-Aufwand, um eine Gefahrenbereichsüberwachung mit der erforderlichen
Sicherheit zu realisieren.
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Daher
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fahrtreppe oder einen
Fahrsteig gemäß dem Oberbegriff
von Anspruch 1 zu schaffen, die eine verbesserte Sicherheit trotz
geringeren Aufwands ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch
1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß ist es
vorgesehen, dass der Gefahrenbereich über Lichtschranken überwacht wird.
Die Lichtschranke wird in überraschend
günstiger
und schaltungstechnisch einfacher Lösung als Schaltkontakt eines
Sicherheitsslaves realisiert. Man könnte sie insofern als Lichtkontakt
bezeichnen. Das codierte Signal wird der Lichtschranke aufgeprägt, so dass
es zusätzlich
praktisch codiert übertragen
wird, entsprechend der Codierung des an sich vorgesehenen Schaltkontakts
des Sicherheitsslaves.
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Es
versteht sich, dass die Codierung insofern anstelle des an sich
bekannten Pulsbetriebs der Lichtschranke vorgesehen sein kann, und
dass auch ohne Weiteres eine im Infrarotbereich arbeitende Lichtschranke
realisiert werden kann. Es können auch
problemlos zwei oder drei Lichtschranken, oder gar eine größere Anzahl
von Lichtschranken logisch in Reihe geschaltet werden, um einen
Bereich der Fahrtreppe oder des Fahrsteigs im Sinne eines Lichtschrankenvorhangs
zu schützen.
Diese Lösung
ist vergleichsweise kostengünstig
und ausgesprochen ausfallsicher; die Funktion kann durch gezielte Adressierung
des betreffenden Sicherheitsslaves in an sich bekannter Weise kontrolliert
werden.
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In
einer modifizierten Ausgestaltung ist es vorgesehen, zusätzlich zu
der Codierung des Lichts einen Rechteckimpuls aufzuprägen, der
bevorzugt ein deutlich anderes Frequenzband hat, und dann ein analoges
oder digitales Filter einzusetzen, um das Pulssignal wieder auszufiltern.
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Es
versteht sich, dass die Lichtschranke regelmäßig wie ein Öffnerkontakt
eines Sensorschalters realisiert ist. Sie ist durchlässig, wenn
keine den Gefährdungszustand
anzeigenden Gegenstände
im Lichtweg sind, und sperrt, wenn dies der Fall ist.
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Bevorzugt
ist die Lichtschranke als Einweg-Lichtschranke ausgebildet, wobei
es bei der Nebeneinanderanordnung mehrerer Lichtschranken zur Bildung
eines Lichtschrankenvorhangs günstig
sein kann, benachbarte Einweg-Lichtschranken antiparallel zu verschalten.
Hierdurch sind die Kabellängen des
Sensorkabels deutlich reduziert, so dass die Störanfälligkeit insofern vermindert
ist.
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Es
ist auch möglich,
die Lichtquellen von Lichtschranken und gegebenenfalls auch die
Lichtsensoren der Lichtschranken geschützt anzubringen und optisch über Lichtwellenleiter
oder andere geeignete optische Mittel wie Linsenanordnungen dem Gefahrenbereich
zuzuleiten. Hierdurch ist die Sicherheit vor Beschädigung der
Sensoren und Leuchtdioden größer.
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Erfindungsgemäß ist es
ohne Weiteres möglich,
einen Sicherheitsslave am gleichen Bus mit einem Standardslave zu
kombinieren. Die Funktionen lassen sich ohne Weiteres je in der
erforderlichen Weise, also ohne Kollisionen, darstellen, wobei ein Sicherheitsmonitor
vorgesehen sein kann, der alle sicherheitsrelevanten Tatsachen erfasst
und überwacht.
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Weitere
Vorteile, Einzelheiten und Merkmale ergeben sich aus der nachstehenden
Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung.
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Die
einzige Figur der Zeichnung zeigt den hier relevanten Teil einer
Fahrtreppe in einer Ausführungsform.
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Die
Fahrtreppe ist in an sich bekannter Weise mit einem Bus 10 versehen,
der einen Standard-Busmaster 12 und eine Mehrzahl von Standardslaves
aufweist, wobei ein Standard-Slave 14 in der Figur dargestellt
ist.
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Auf
dem gleichen Bus sind mehrere sicherheitsgerichtete Slaves vorgesehen,
wobei in der Figur ein sicherheitsgerichteter Slave 16 dargestellt
ist. Eine nicht dargestellte Steuereinheit steuert die Fahrtreppe.
Sie wirkt zusammen mit einem Sicherheitsmonitor 18, der
sämtliche
auf dem Bus 10 angeordneten Sicherheitsslaves 16 steuert
und überwacht. Hierdurch
wird ein Sicherheitskreis der Sicherheitskategorie 2 gebildet.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Bus 10 als AS-i-Bus
ausgebildet, wobei es sich versteht, dass ein beliebiger anderer
geeigneter Bus, insbesondere ein serieller Bus oder Feldbus, ebenso geeignet
ist.
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Jeder
Slave ist in an sich bekannter Weise adressierbar und arbeitet mit
Eingabe- und/oder Ausgabeeinheiten zusammen. Beispielsweise ist
für den Standard-Slave 14 eine
Ausgabeeinheit "Signal" 20 vorgesehen,
die ansteuerbar ist.
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Erfindungsgemäß ist mit
einem Sicherheitsslave 16 eine Lichtschranke 22 verbunden,
die wie ein Schließkontakt
des Sicherheitsslaves wirkt und von dem Sicherheitsmonitor 18 bzw.
Steuereinheit abfragbar ist. Die Lichtschranke 22 besteht
in an sich bekannter Weise aus einer Infrarot-LED-Anordnung 24 und
einem Infrarot-Sensor 26. Zwischen LED 24 und
Sensor 26 erstreckt sich ein Gefahrenbereich 28.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist
zusätzlich
eine Sammellinse 30 vorgesehen, die den Lichtaustritt der
LED 24 bündelt
und zugleich die LED schützt.
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Es
versteht sich, dass anstelle dessen auch eine beliebige andere Konfiguration
für die
Bereitstellung der Lichtschranke 22 möglich ist, beispielsweise auch
eine Reihenschaltung mehrerer Lichtschranken 22.
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Über die
Zuleitung 34 wird ein Signal mit einer Codierung übertragen,
wie es auch über
einen entsprechenden Schließkontakt
des sicherheitsgerichteten Slaves 16 übertragen würde, wenn dieser an diesen
Schließkontakt
angeschlossen wäre.
Das Signal wird – gegebenenfalls
verstärkt,
wenn der Ausgangspegel des ER-Sensors 26 nicht ausreicht – über die
Ableitung 36 dem Slave 16 zugeleitet, so dass
die Lichtschranke 22 funktional aus Sicht des Slaves 16 betrachtet
einem Schließkontakt
entspricht.
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Zuleitung 34,
Lichtschranke 22 und Ableitung 36 bilden insofern
eine Sensorstrecke, und das über
die Zu- und Ableitungen 34 und 36 übertragene Signal
entspricht dem Code des Slaves 16.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Lichtschranke 22 als Einweg-Lichtschranke ausgebildet.
Es versteht sich, dass anstatt dessen auch eine Reflex-Lichtschranke
realisierbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Lösung erlaubt
es mit kleinen und preisgünstigen,
aber dennoch aufgrund der Einbindung in den Sicherheitskreis störunempfindlichen
Bauteilen eine sichere Überwachung
eines Gefahrenbereichs zu gewährleisten.
Wenn für
den Sensor 26 ein Fototransistor eingesetzt wird, ist es ohne
Weiteres möglich,
einen Ausgangsstrom von beispielsweise maximal 100 mA bereitzustellen,
der unmittelbar dem Sicherheitsslave zugeleitet werden kann.
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Die
erfindungsgemäße Lösung ist
nahezu wartungsfrei; lediglich die optischen Oberflächen von Sensor
und R-Sender in Form der LED-Anordnung sollten von Zeit zu Zeit
gereinigt werden.