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DE29801098U1 - Fahrtreppe - Google Patents

Fahrtreppe

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Publication number
DE29801098U1
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DE
Germany
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escalator
sensor
outside
balustrade
sensors
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Expired - Lifetime
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DE29801098U
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English (en)
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ThyssenKrupp Fahrtreppen GmbH
Original Assignee
Thyssen Aufzuege GmbH
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Publication date
Application filed by Thyssen Aufzuege GmbH filed Critical Thyssen Aufzuege GmbH
Priority to DE29801098U priority Critical patent/DE29801098U1/de
Publication of DE29801098U1 publication Critical patent/DE29801098U1/de
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Priority to AT99101221T priority patent/ATE272568T1/de
Priority to DE59910087T priority patent/DE59910087D1/de
Priority to EP99101221A priority patent/EP0931754B1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B66HOISTING; LIFTING; HAULING
    • B66BELEVATORS; ESCALATORS OR MOVING WALKWAYS
    • B66B29/00Safety devices of escalators or moving walkways
    • B66B29/02Safety devices of escalators or moving walkways responsive to, or preventing, jamming by foreign objects
    • B66B29/04Safety devices of escalators or moving walkways responsive to, or preventing, jamming by foreign objects for balustrades or handrails

Landscapes

  • Escalators And Moving Walkways (AREA)

Description

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Die Erfindung betrifft eine Fahrtreppe mit einer Sicherheitseinrichtung, gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Es ist in verschiedenen Ausgestaltungen bekannt geworden, daß durch Sensoren, wie beispielsweise Photosensoren, das Vorhandensein von Fahrgästen bei Fahrtreppen erfaßt werden kann. So sind Kammplatten vorgeschlagen worden, die anstelle des Trittschalters mit einer Lichtschranke versehen sind, die die Fahrtreppe einschalten sollen. Ferner ist es in Verbindung mit derartigen Lichtschranken bekannt geworden, verschiedene Logik-Steuerungen zu realisieren, um die Fahrtreppe dann und nur dann ein- bzw. auszuschalten, wenn ein entsprechender Betriebszustand von der Fahrgastseite her erforderlich und erwünscht ist.
Um zu verhindern, daß insbesondere Kinder oder Jugendliche sich, anstatt ordnungsgemäß auf der Fahrtreppe zu stehen, vom Handlauf der Fahrtreppe mitziehen lassen und dann bei Annäherung an die nächste Geschoßdecke nach außen abstürzen und sich gegebenenfalls sogar tödlich verletzen, sind an den Handlauf-Umführungsbögen massive Sperrplatten, beispielsweise aus Sicherheitsglas, oder Geländer oder dergleichen angebracht. Derartige Sperren werden jedoch von gewitzten Kindern ohne weiteres umgangen, indem diese sich nämlich erst im bereits ansteigenden Bereich des Handlaufs auf die Balustrade schwingen und sich von diesem Punkt an bäuchlings oder rittlings mitziehen lassen. Dementsprechend besteht insofern eine erhebliche Unfallgefahr.
Um die Unfallgefahr etwas zu reduzieren, ist es bekannt geworden, in den spitzen Winkel zwischen Geschoßdecke und Balustrade ein Abweis-Dreieck zu hängen, das mit einer runden Abweis-
kante versehen ist und durch Berührung die dort anlangenden Kinder dazu veranlassen soll, doch noch in den sicheren Bereich in den Fahrtreppeninnenraum abzusteigen. Kinder sind jedoch manchmal abgelenkt und reagieren nicht immer richtig, so daß es bedauerlicherweise bereits zu Unfällen gekommen ist.
Zwar könnte man die Balustraden seitlich der Fahrtreppen massiv vergittern oder mit festen Wänden ausrüsten, um so die Unfallgefahr zu beseitigen. Hiergegen sperren sich jedoch die Fahrtreppenbetreiber, die aus verständlichen Gründen ein leichtes und optisch ansprechendes Design der Fahrtreppe bevorzugen, das durch derart massive geschoßhohe Wände zunichte gemacht würde.
Auch das bereits vorgeschlagene Einbauen von Auffangnetzen entspricht nicht den Erwartungen der Fahrtreppenbenutzer. Zudem wird durch derartige Netze den besonders gefährdeten Kindern oder Jugendlichen suggeriert, daß hier eine zusätzliche Sicherheitsfunktion eingebaut sei, so daß die Neigung zum - wie es auch bezeichnet wird - Fahrtreppensurfen noch unterstützt würde.
Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Fahrtreppe mit Sicherheitseinrichtung zu schaffen, die den Mißbrauch des Handlaufs der Fahrtreppe deutlich erschwert und die Unfallgefahr der Fahrtreppe drastisch reduziert.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch Anspruch 1 gelößt. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Erfindungsgemäß besonders günstig ist es, daß beim Erfassen der Gefahrensituation, wenn nämlich insbesondere ein Kind oder ein Jugendlicher ein Bein über die Balustrade schwingt, sofort entweder ein Alarm abgegeben werden kann, oder die Fahrtreppe sanft abgebremst wird, oder beide Aktionen erfolgen können.
Hierdurch wird die Aufmerksamkeit auf den Mißbrauchs-Pasagier gelenkt, der sich damit bemüßigt fühlt, schleunigst eine ordnungsgemäße Stellung einzunehmen und in den sicheren Innenbereich der Fahrtreppe zurückzukehren. Die Neigung der Jugendlichen, einander eine Art Mutprobe vorzuführen, sinkt, denn bei stehender Fahrtreppe rittlings auf dem Handlauf zu sitzen erscheint gegenüber einem gelungenen Handlauf-Ritt völlig unspektakulär, und das Gefühl, erwischt worden zu sein, läßt die Neigung der Jugendlichen zu derlei für sie lebensbedrohlichen Streichen stark sinken.
Besonders günstig ist es ferner, daß die erfindungsgemäße Sicherheitseinrichtung sich auch bei Fahrtreppen einsetzen läßt, die ästhetisch besonders gelungen sind und eine Balustradenglasscheibe aufweisen. Der oder die Sensoren können gut im Bereich des Balustradensockels außerhalb der Fahrtreppe angebracht sein und einen Erfassungsbereich aufweisen, der sich von diesem Punkt schräg nach oben/außen erstreckt. Damit vermag ein derartiger Sensor alle Gegenstände, also auch Körperteile, erfassen, die sich außerhalb der oberen Außenkante der Balustrade befinden, während die den Handlauf greifende Hand des Passagiers unerkannt verbleibt.
Es versteht sich, daß der Erfassungsbereich in weiten Bereichen an die Erfordernisse anpaßbar ist. Beispielsweise können Näherungssensoren, wie Ultraschallsensoren, so ausgestattet sein, daß sie eine Richtungsempfindlichkeit aufweisen, so daß beispielsweise alle im Bereich der Balustrade erfaßten Gegenstände mit niedrigem Schwellenwert erfaßt werden, während ein deutlich oberhalb der Balustrade zufällig über die Balustrade hinaus ausgestreckter Arm erwünschtermaßen unerkannt bleibt.
Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein Ultraschallsensor als Näherungssensor, wobei es sich versteht, daß beliebige andere Sensoren, wie beispielsweise Fotosensoren oder Radarsensoren, erfindungsgemäß ebenfalls einsetzbar sind.
In einer alternativen, hochwertigen Ausgestaltung ist ein Bildsensor vorgesehen, der während des Betriebs der Fahrtreppe eine laufende Bildüberwachung vornimmt und beim Erkennen eines ein Sicherheitsrisiko indizierenden Objekts, wie eines Fußes, Beines oder dergleichen einen Alarm auslößt und die Fahrtreppe abschaltet.
Während erfindungsgemäß mindestens die Anordnung je eines Sensors im Bereich des Handlauf-Umführungsbogens außenseitig der Balustrade vorgesehen ist, versteht es sich, daß bei Bedarf eine Mehrzahl von Sensoren über den Balustradenaußenbereich verteilt werden können. Mit derartigen Senoren kann die Erfassungsgenauigkeit erhöht werden und damit das Risiko, daß ein Fehlalarm abgegeben wird, reduziert werden.
Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich ferner dadurch aus, daß bereits installierte Fahrtreppen ohne weiteres auch mit entsprechenden Sensoren und Steuereinrichtungen, die als Sicherheitseinrichtung vorgefertigt sein können, nachrüstbar sind, so daß ein Fahrtreppenbetreiber in der Lage ist, nach Bedarf die Sicherheit seiner Fahrtreppen zu erhöhen, etwa wenn sich die Benutzungssituation ändert und ein vermehrter Teil spielender Kinder zu beobachten ist.
Während die vorliegende Erfindung in Verbindung mit Fahrtreppen beschrieben ist, versteht es sich, daß grundsätzlich derartige Sicherheitseinrichtungen auch bei Fahrsteigen, insbesondere bei geneigten Fahrsteigen realisierbar sind.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht eines unteren Teils einer
erfindungsgemäßen Fahrtreppe in einer ersten Ausführungsform; und
Fig. 2 eine Darstellung der Richtungsempfindlichkeit der in der beschriebenen Ausführungsform verwendeten Sensoren.
Die in Fig. 1 dargestellte Fahrtreppe 10 weist einen Handlauf 12 auf, der auf einer Balustrade 14 in an sich bekannter Weise geführt ist. Der Handlauf 12 erstreckt sich auf der Balustrade 14 und umgibt den Balustradenkopf 16 über einen Handlauf-Umführungsbogen 18.
Die in Fig. 1 dargestellte Ausführungsform der erfinfungsgemäßen Fahrtreppe weist eine Balustradenglasscheibe auf, wobei es sich versteht, daß die erfindungsgemäße Lösung auch bei Fahrtreppen mit fester Balustrade einsetzbar ist.
Die Fahrtreppe 10 weist zwei parallele und voneinander beabstandete Balustraden auf, zwischen denen sich in an sich bekannter Weise das Stufenband erstreckt, das in den Figuren nicht dargestellt ist. Erfindungsgemäß ist fahrtreppenaußenseitig, also jenseits des Stufenbandes ein Sensor 20 und in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein weiterer Sensor 22 angebracht, wobei die Sensoren 20 und 22 dafür bestimmt sind, den Bereich der Balustraden-Außenseiten zu überstreichen.
Auch wenn in Fig. 1 lediglich zwei Sensoren dargestellt sind, versteht es sich, daß entsprechende Sensoren insbesondere an der gegenüberliegenden Balustrade, bevorzugt aber auch im oberen Bereich der Fahrtreppe vorgesehen sind.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind die Sensoren 20 und 22 als Ultraschall-Sensoren ausgebildet. Der Sensor 20 weist eine Sensorachse 24 und der Sensor 22 eine Sensorachse 26 auf. Die Sensorachse 24 erstreckt sich zum oberen Ende des
Balustradenkopfes hin schräg nach oben zum Einstiegsbereich der Fahrtreppe, während die Sensorachse 2 6 sich unterhalb des Handlaufs über den Verlauf der Fahrtreppe erstreckt.
Beide Sensoren 20 und 22 weisen damit Erfassungsbereiche auf, die sich ergänzen. Der Sensor 20 dient.der Erfassung von Körperteilen, die sich bereits im Bereich des Balustradenkopfs oder Handlauf-Umführbogens 18 außerhalb der Balustrade befinden. Demgegenüber dient der Sensor 22 der Erfassung von Körperteilen, die erst nach dem Einstiegsbereich außerhalb der Fahrtreppe gelangen.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, daß alle verwendeten Sensoren nach der Art einer ODER-Schaltung verschaltet sind: Wenn ein Gegenstand, also insbesondere ein Körperteil, von einem der Sensoren erfaßt wird, wird der Alarm, beispielsweise in Form eines akustischen und/oder optischen Signals, ausgelöst und/oder die Fahrtreppe angehalten. Bevorzugt erfolgt das Anhalten der Fahrtreppe besonders langsam, um zu verhindern, daß ein auf der Balustrade hängendes Kind durch einen allzu abrupten Bremsvorgang abrutscht.
Gemäß einer modifizierten Ausgestaltung ist es ferner vorgesehen, daß entsprechende Alarmsignale einer zentrale Meldestelle zugeleitet werden, der damit ermöglicht wird, umgehend geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
Die Art der Sensoren und insbesondere ihrer Richtcharakteristik läßt sich in weiten Bereichen an die Erfordernisse anpassen. Der in Fig. 1 vorgesehener Sensor 20 weist bevorzugt eine etwas breitere Richtcharakteristik auf, während der Sensor 22 eine stark fokussierte und dementsprechend schmalere Charakteristik aufweist.
In Fig. 2 sind die Richtcharakteristiken beider Sensoren in einer normierten Darstellung, also die Empfindlichkeit der
Sensoren in Abhängigkeit von dem Erfassungswinkel bezogen auf die Erfassungsachse, dargestellt.
Die Darstellung bezieht sich auf den gleichen Abstand von dem jeweiligen Sensor, wobei ein beispielhafter Wert für eine derartige Messung 1,50 Meter ist. Die Richtcharakteristik 30 des Sensors 22 hat bei niedriegen Winkelgraden ziemlich hohe Werte und verläuft recht flach. Im Winkelbereich von ±5° hat damit der Sensor 22 eine ziemlich hohe Empfindlichkeit, wobei dies zudem bedeutet, daß die Reichweite des Sensors vergleichsweise hoch ist.
Ab etwa 10° Divergenz von der Sensorachse 26 fällt die Empfindlichkeit dann rasch ab, wobei der Sensor 22 bereits bei einer Winkelabweichung von 20° weniger empfindlich als der Sensor 20 ist.
Dessen Richtcharakteristik 32 ist so beschaffen, daß die Empfindlichkeit auch bei Messung in der Sensorachse 24 geringere Werte als die Richtcharakteristik 30 des Sensors 22 annimmt. Jedoch ist die Winkelempfindlichkeit wesentlich reduziert, so daß der gesamte Einstiegsbereich der Fahrtreppe vom Sensor 20 überstrichen wird.
Es versteht sich, daß Modifikationen ohne weiteres möglich sind, ohne den Bereich der Erfindung zu verlassen. Beispielsweise kann der Sensor 22 ohne weiteres durch eine Lichtschranke ersetzt werden,- auch können mehrere Sensoren über den Verlauf der Fahrtreppe angeordnet werden.

Claims (8)

  1. &lgr; Jf**Är*E &ngr; Va W*w &Agr;·&igr;*&tgr;·&egr;"
    NG. R. SPLANEMANN dipl.-chem. dr. B. REITZNER dipl-ing. K. BARONETZKY
    ZÜGEL. VERTRETER BEIM EPA ■ PROFESSIONAL REPRESENTATIVES BEFORE EPO ■ MANDATAIRES AGREES PRES L'OEB
    Firma ' Thyssen Aufzüge GmbH Bernhäuser Str. 45
    73765 Neuhausen
    23. Jan. 1998
    80331 MÜNCHEN TAL 13
    TELEFON: (089) 22 62 07/22 62 09 TELEFAX: (089) 297692 TELEX: 528418 INTUS D
    UNSERE AKTE:
    IHR ZEICHEN:
    4706-III-18.504
    Gebrauchsmusteranmeldung
    Fahrtreppe
    S chut &zgr; ansprüche
    1. Fahrtreppe, mit einer Sicherheitseinrichtung, mit welcher der Mißbrauch des Handlaufs der Fahrtreppe erschwert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung einen fahrtreppenaußenseitig angebrachten Sensor (2 0, 22) aufweist, mit welchem bei Vorhandensein eines treppenaußenseitigen Gegenstands die Fahrtreppe (10) abschaltbar und/oder ein Alarm auslösbar ist.
  2. 2. Fahrtreppe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß je ein Sensor (20, 22) außen an jedem Umführungsbogen (18) der Fahrtreppe angebracht ist.
  3. 3. Fahrtreppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Sensor (20, 22) ein Ultraschallsensor
    eingesetzt ist, der einen Erfassungsbereich aufweist, der sich schräg von dem Umführungsbogen der Fahrtreppe (10) nach außen erstreckt.
  4. 4. Fahrtreppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (20, 22) dem Umführungsbogen
    (18) benachbart bodenseitig der Balustrade (14) außen an der Fahrtreppe (10) angebracht ist und einen Erfassungsbereich aufweist, der sich entlang der Balustradenaußenseite nach oben erstreckt.
  5. 5. Fahrtreppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der an dem Umführungsbogen (18) angebrachte Sensor (20, 22) einen Erfassungsbereich aufweist, der die Fahrtreppenaußenseite über den Verlauf der Fahrtreppe (10) überstreicht.
  6. 6. Fahrtreppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sensoren (20, 22) in einer ODER-Schaltung miteinander verbunden sind und daß beim Ansprechen eines Sensors (20, 22) der Alarm auslösbar und/oder die Fahrtreppe (10) abschaltbar ist.
  7. 7. Fahrtreppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Sensoren längs der Fahrtreppe außenseitig der Balustrade (14) vorgesehen sind, die einen freien Bereich der Balustrade (14) bis zur Geschoßdecke vollständig abdecken.
  8. 8. Fahrtreppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Sensor (20, 22) einen insbesondere vorgegebenen und einstellbaren Schwellenwert aufweist, der eine Objekterkennung signalisiert, wenn die Größe des Objekts vorgegebene Abmessungen überschreitet.
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