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DE102004055796A1 - Einweglöffel - Google Patents

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DE102004055796A1
DE102004055796A1 DE102004055796A DE102004055796A DE102004055796A1 DE 102004055796 A1 DE102004055796 A1 DE 102004055796A1 DE 102004055796 A DE102004055796 A DE 102004055796A DE 102004055796 A DE102004055796 A DE 102004055796A DE 102004055796 A1 DE102004055796 A1 DE 102004055796A1
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cavity
disposable spoon
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disposable
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Joachim Muehling
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G21/00Table-ware
    • A47G21/004Table-ware comprising food additives to be used with foodstuff

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Table Equipment (AREA)
  • Packages (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Einweglöffel mit einem Schalenteil (12) und einem daran angeordneten Griffteil (14), welcher mindestens einen Hohlraum (16, 18, 28) zur Aufnahme und Abgabe von Erzeugnissen, insbesondere von Nahrungsmitteln oder Nahrungsmittelzusätzen umfasst, wobei das an dem Schalenteil (12) angeordnete Griffteil (14) einen ersten Hohlraum (16) aufweist, der durch einen eigensteifen Wandabschnitt ausgebildet ist, dass dem ersten Hohlraum (16) zumindest ein weiterer Hohlraum (18, 28) zugeordnet ist, und dass zwischen dem ersten Hohlraum (16) und zumindest einem weiteren Hohlraum (18, 28) eine Sollbruchstelle zum Lösen der einander zugeordneten Hohlräume (16, 18, 28) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Einweglöffel mit einem Schalenteil und einem daran angeordneten Griffteil, welcher zumindest einen erster Hohlraum zur Aufnahme und Abgabe von Erzeugnissen, insbesondere von Nahrungsmitteln oder Nahrungsmittelzusätzen aufweist.
  • Aus der DE 38 41 075 A1 ist ein Einweglöffel mit einem Schalenteil und einem daran angeordneten Griffteil bekannt geworden, bei dem zwei im Griffteil angeordnete Kammern vorgesehen sind, die zur Aufnahme von Lebensmitteln oder sonstigen Gütern dienen. Der stabförmige Behälter als Griffteil ist aus Kunststoff ausgebildet, wobei die Kammern parallel nebeneinander angeordnet sind. Durch eine abziehbare Deckfolie sind die Kammern an einem Ende verschlossen.
  • Dieser Einweglöffel weist den Nachteil auf, dass die Herstellung eines solchen Löffels aufwendig und kostenintensiv ist. Zusätzlich ist durch die Anordnung von nebeneinander angeordneten Kammern ein sehr breites Griffteil eines Einweglöffels gegeben.
  • Aus der DE 91 08 429 ist des weiteren ein Einweglöffel bekannt geworden, der einen rohrförmig ausgebildeten Griff umfasst. An dessen einen Ende ist ein schalenförmiges Ende vorgesehen. Nahe dem schalenförmigen Ende ist eine lösliche und essbare Dichtung in den rohrförmigen Griff eingebracht, welche sich bei der Verwendung des Einweglöffels nach dem Eintauchen in das Getränk auflöst, so dass die in dem röhrenförmigen Teil vorgesehenen Zusatzstoffe in dem Getränk verrührt werden. Diese Ausgestaltung weist den Nachteil auf, dass eine Dosierung des Zusatzes schwer oder nicht möglich ist.
  • Aus dieser Druckschrift geht des weiteren eine alternative Ausführungsform hervor, bei welcher das Griffteil nur eine Kammer aufweist, wobei das dem Schalenteil gegenüberliegenden Ende durch eine Einreißlasche oder einen Verschlussstopfen geöffnet wird, um den Zusatz in der gewünschten Menge auszugeben. Diese alternative Ausführungsform weist den Nachteil auf, dass nur ein Erzeugnis oder Nahrungsmittelzusatz in dem Einweglöffel aufbewahrt und bereitgestellt wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Einweglöffel zu schaffen, welcher mehrere Hohlräume zur Aufnahme von verschiedenen Erzeugnissen umfasst und eine wahlweise Zugabe des jeweiligen Erzeugnisses unter Beibehaltung der Rührfunktion ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Einweglöffel gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen sind in den weiteren abhängigen Ansprüchen angegeben.
  • Der erfindungsgemäße Einweglöffel weist zumindest zwei Hohlräume zur Aufnahme von Erzeugnissen auf, wobei zwischen dem ersten und zumindest einem weiteren Hohlraum eine Sollbruchstelle vorgesehen ist. Der erste Hohlraum ist des Weiteren durch einen eigensteifen Wandab schnitt ausgebildet. Dadurch wird ermöglicht, dass nach dem Lösen und Trennen des zumindest einen weiteren Hohlraumes von dem ersten Hohlraum die Rührfunktion des Einweglöffels aufrechterhalten bleibt. Zusätzlich kann wahlweise aus dem ersten und/oder dem zweiten oder weiteren Hohlraum das Erzeugnis ausgegeben werden. Dieser Aufbau ermöglicht eine einfache und sichere Handhabung.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der zumindest eine weitere Hohlraum zum ersten Hohlraum durch eine Umhüllung gehalten ist und dass die Umhüllung in oder nahe der Trennstelle zwischen zwei einander zugeordneten Hohlräumen eine Sollbruchstelle aufweist. Dadurch kann eine einfache Handhabung und Benutzung gegeben sein, wodurch ohne unbeabsichtigtes Beschädigen oder Öffnen der Hohlräume ein Trennen der jeweiligen Hohlräume aus oder Umhüllung ermöglicht ist. Durch die Umhüllung können ein oder mehrere Hohlräume einander zugeordnet und gemeinsam zum Griffteil und Schalenteil verpackt sein. Bevorzugt sind mehrere Hohlräume hintereinander angeordnet. Diese Umhüllung ist vorteilhafterweise als Werbe- oder Informationsträger ausgebildet. Die Umhüllung kann neben einer Schutzfunktion, insbesondere der Ausbildung einer sterilen Verpackung, auch eine Haltefunktion oder aussteifende Funktion für einen Hohlraum oder mehrere Hohlräume übernehmen, um die Erzeugnisse in den Hohlräumen während dem Transport und der Lagerung bis zur Ausgabe zu schützen.
  • Die an der Umhüllung vorgesehene Sollbruchstelle ist bevorzugt durch eine perforierte Trennlinie ausgebildet. Dadurch kann durch eine einfache Knickbewegung ein Aufbrechen der Umhüllung und Trennen der Hohlräume voneinander erfolgen.
  • Nach einer alternativen Ausgestaltung der Umhüllung ist vorgesehen, dass die Sollbruchstelle durch eine lösbare Banderole oder eine Einreißlasche ausgebildet ist. Die Banderole kann die Umhüllung vollständig umschließen, so dass nach dem Entfernen der Banderole zwei getrennte Abschnitte der Umhüllung vorliegen, und insbesondere durch Abziehen oder Auseinanderziehen die einander zugeordneten Hohlräume freigeben.
  • Nach einer weiteren alternativen Ausgestaltung der Umhüllung ist vorgesehen, dass die Sollbruchstelle durch zwei einander zugeordneten oder übereinander angeordneten Befestigungsabschnitten mit einer lösbaren Klebeverbindung verbunden sind. Durch eine ein- oder mehrmalige Knickbewegung oder einen Abziehvorgang kann ein Lösen der Befestigungsabschnitte erfolgen, wodurch die zumindest zwei zueinander angeordneten Hohlräume voneinander abgetrennt werden können.
  • Nach einer alternativen und vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass ein erster Hohlraum an einem Ende einen Verschlussabschnitt aufweist, welcher in Verbindung mit einem weiteren Hohlraum einen Verschluss für den weiteren Hohlraum bildet. Durch das zumindest abschnittsweise Ineinanderstecken des Verschlussabschnittes von einem ersten Hohlraum in einen weiteren Hohlraum ist ein Verschluss geschaffen, der in der Trennstelle von zwei zueinander angeordneten Hohlräumen liegt.
  • Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass der Verschlussabschnitt des einen Hohlraumes durch eine lösbare Klebeverbindung oder eine Sollbruchstelle mit dem weiteren Hohlraum verbunden ist. Eine einfache und sichere Handhabung des Einweglöffels ist gegeben. Gleichzeitig kann dadurch gewährleistet sein, dass beim Trennen der beiden Hohlräume ein kontrolliertes Öffnen von einem Hohlraumes ermöglicht ist. Beispielsweise ist der erste Hohlraum, der das Griffteil des Einweglöffels bildet, durch einen zweiten Hohlraum mit einem Verschlussstopfen geschlossen. Im ersten Hohlraum kann beispielsweise Zucker vorgesehen sein, der nach dem Lösen des zweiten Hohlraumes dosiert in der gewünschten Menge ausgegeben werden kann.
  • Nach einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der erste Hohlraum patronenförmig ausgebildet ist. Dies ermöglicht ein rohrförmiges Griffteil, bei dem mehrere Patronen, die vorzugsweise als feste Kammern ausgebildet sind, hintereinander angeord net sein können und durch eine gemeinsame Umhüllung in einem Wickelvorgang verarbeitet werden können.
  • Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass der Hohlraum mit einem Verschluss in Form einer Abreißlasche oder einem abziehbaren Verschlussstopfen ausgebildet ist. Dadurch können mehrere getrennt hergestellte Hohlräume mit unterschiedlichen Erzeugnissen für einen Einweglöffel zusammengestellt und gemeinsam zu einem Griffteil verpackt werden.
  • Des weiteren kann bevorzugt vorgesehen sein, dass ein erster Hohlraum durch eine nicht eigensteife Verpackung ausgebildet ist und eine Einreißkerbe oder Einreißlasche umfasst. Ein solcher Hohlraum kann beispielsweise an einem freien, dem Schalenteil gegenüberliegenden Ende des Griffteils vorgesehen sein.
  • Bevorzugt können Hohlräume mit einer nicht eigensteifen Verpackung mit schüttfähigen oder flüssigen Erzeugnissen befüllt werden, so dass die Verpackung durch die Füllmenge ausgesteift ist. Dadurch ist die Handhabung bei der Herstellung von Einweglöffeln erleichtert.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der erste Hohlraum am Griffteil eine Länge umfasst, welche wenigstens der Höhe von einem Gefäß, insbesondere einer Kaffee- oder Teetasse entspricht und vorzugsweise wenigstens 5 cm lang ist. Dadurch bleibt die Funktionstüchtigkeit des Löffels nach dem Abtrennen des zumindest einen weiteren Hohlraums von dem ersten Hohlraum erhalten.
  • Das Schalen- und Griffteil ist nach einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung aus Papier, einem papierähnlichen Material, Naturfaserstoffen, aus Pappe, Kunststoff, Holz oder Metall hergestellt. In Abhängigkeit des Verwendungszweckes und des Verwendungsortes können unterschiedliche Materialien eingesetzt werden. Sämtliche Materialien sind recyclebar. Bevorzugt werden Papier oder papierähnliche Materialien eingesetzt. Zum Verpacken von Flüssigkeiten werden die Materialien aus Pappe, Papier oder Naturfaserstoffen mit einer flüssigkeitsabweisenden Beschich tung oder einer Lackschicht versehen. Für hochwertige Ansprüche können auch metallische Materialien verwendet werden.
  • Die Umhüllung, welche am Griffteil vorgesehen ist, wird bevorzugt aus einer Papier-, Kunststoff- oder Metallfolie ausgebildet. Diese Umhüllungen werden bevorzugt vor dem Verarbeiten bedruckt. Durch die Auswahl unterschiedlicher Umhüllungen können verschiedene ästhetische Gestaltungen bei gleichem Aufbau von Griffteil mit weiteren Hohlräumen ermöglicht sein.
  • Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen derselben werden im Folgenden anhand den in den Zeichnungen dargestellten Beispielen näher beschrieben und erläutert. Die der Beschreibung und den Zeichnungen zu entnehmenden Merkmale können einzeln für sich oder zu mehreren in beliebiger Kombination erfindungsgemäß angewandt werden. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Ausführungsform eines Einweglöffels,
  • 2 eine schematische Darstellung einer weiteren Ausführungsform eines Einweglöffels und
  • 3 bis 5 schematische Darstellungen des Einweglöffels gemäß 2 in Gebrauch.
  • In 1 ist schematisch ein erfindungsgemäßer Einweglöffel 11 dargestellt. Dieser Einweglöffel 11 weist ein Schalenteil 12 zum Umrühren von Flüssigkeiten auf. Daran schließt sich ein Griffteil 14 an, welches bevorzugt rohrförmig ausgebildet ist. Das Griffteil 14 umfasst einen ersten Hohlraum 16, der fest zum Schalenteil 12 angeordnet ist. Das den ersten Hohlraum 16 bildende Griffteil 14 ist aus einem eigensteifen Wandabschnitt oder durch ein Einsetzteil aus einem eigenständigen Wandabschnitt ausgebildet. Dies kann beispielsweise ein verstärktes Papier, Pappe, Kunststoff, Naturfasermaterial, metallisches Material oder Holz sein. An einem dem Schalenteil 12 gegenüberliegenden Ende des Griff teils 14 ist ein weiterer Hohlraum 18 angeordnet, dessen Außenwand vorzugsweise bündig zur Außenwand des ersten Hohlraumes 16 ausgebildet ist, um ein Griffteil auszubilden. Der weitere Hohlraum 18 umfasst einen Verschlussstopfen 19, der in eine Öffnung 21 des ersten Hohlraums 16 eingreift und den ersten Hohlraum 16 verschließt. Der Verschlussstopfen 19 kann in der Öffnung 21 durch eine Klebeverbindung gehalten sein. Des weiteren kann eine Verpressung oder eine Aufnahme des Verschlussstopfens 19 unter Vorspannung zur Öffnung 21 in Analogie eines Flaschenverschlusses mit einem Korken vorgesehen sein. Der Verschluss des ersten Hohlraumes 16 ist nur beispielhaft, der in einer Trennstelle 23 zwischen dem ersten Hohlraum 16 und zumindest einem weiteren Hohlraum 18 liegt. Der weitere Hohlraum 18 weist an seinem freien Ende einen Folienverschluss 24 auf, der über eine Abreißlasche 26 einfach zu öffnen ist. Alternativ kann der Folienverschluss 24 auch eingedrückt werden. Des weiteren kann als Verschluss eine Knickstelle mit Einkerbung vorgesehen sein, um das Einreißen zu erleichtern.
  • Das in 1 dargestellte Prinzip einer Trennstelle 23 kann mehrfach wiederholt vorgesehen sein. Die Länge der einzelnen Hohlräume 18 kann dabei an die Art der aufzunehmende Erzeugnisse angepasst und unterschiedlich lang sein. Beispielsweise kann zur Aufnahme eines Süßstoffes oder eines Zitronenkonzentrats ein kürzerer Hohlraum vorgesehen sein. Zur Aufnahme von Milch in flüssiger Form oder Pulverform kann ein längerer Hohlraum. Sofern das Griffteil nicht über die gesamte Länge rohrförmig ausgestaltet sein soll, können die einzelnen Hohlräume 18 im Umfang auch unterschiedlich ausgebildet sein. Dadurch können auch geschwungene Verläufe entlang eines Griffteils vorgesehen sein, welche an Symbole, Türme oder sonstige gegenständliche Geometrien angepasst oder angenähert sind. Ein solcher Einweglöffel ist nicht auf die Verwendung von Getränken, insbesondere Heißgetränken wie beispielsweise Kaffee, Tee oder Kakao beschränkt, sondern kann auch beispielsweise für Suppen oder andere Schnellgericht vorgesehen sein.
  • In 2 ist eine alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Einweglöffels 11 dargestellt. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist dem Hohlraum 18 ein weiterer Hohlraum 28 zugeordnet. Durch eine gemein same Umhüllung 29 werden die Hohlräume 16, 18, 28 zu einem gemeinsamen Griffteil 14 gehalten und als Einweglöffel 11 bereitgestellt. Die Umhüllung 29 weist eine Aufreißlasche oder Banderole 31 auf, welche sich über den gesamten Umfang des Hohlraumes 18, 28 erstreckt. Durch einfaches Abziehen der Banderole 31, wie dies beispielsweise in 3 dargestellt ist, wird die Trennstelle 23 freigegeben, so dass der Einweglöffel 11 mit dem Schalenteil 12 und einem Abschnitt des Griffteils 14, welches den ersten Hohlraum 16 umfasst, von dem weiteren Abschnitt des Griffteiles 14 getrennt wird, welcher den weiteren Hohlraum 18 und 28 umfasst. Dadurch ist der erste Hohlraum 16 zugänglich. Sofern sich in diesem beispielsweise Zucker befindet, kann dieser gemäß der Darstellung in 4 dosiert ausgegeben werden. Sofern die Ausgabe von Zucker nicht gewünscht ist oder nachdem die Ausgabe des Erzeugnisses aus dem ersten Hohlraum 16 erfolgt ist, kann der Einweglöffel 11 mit dem Griffteil 14 zum Umrühren benutzt werden. Der Hohlraum 18 kann auch durch einen Verschluss geschlossen sein und bedarfsmäßig geöffnet werden. Durch die Umhüllung 29 ist ermöglicht, dass die Hohlräume 18 und 28 getrennt und in geschlossener Form zur weiteren Benutzung bereitgestellt sind. Sofern eine Zugabe eines Erzeugnisses aus dem weiteren Hohlraum 28 erfolgen soll, wird durch Einreißen einer Einkerbung 33 ein Öffnen des Hohlraumes 28 ermöglicht. Weitere alternative Verschlüsse, die eine leichte Zugänglichkeit zum Erzeugnis dem Hohlraum 28 ermöglichen, sind ebenfalls denkbar, wie beispielsweise eine Aufreißlasche oder eine lösbare Klebestelle oder eine perforierte Trennstelle.
  • In 5 ist die Ausgabe eines Erzeugnisses aus dem weiteren Hohlraum 18 dargestellt. Im Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, dass der Verschluss des Hohlraumes 18 durch den Hohlraum 28 in Analogie zum Verschluss des ersten Hohlraumes 16 vorgesehen ist. Durch Abziehen der Banderole 31 an der Trennstelle 23 werden die Hohlräume 28 und 18 voneinander getrennt, so dass eine anschließende Ausgabe von Erzeugnissen ermöglicht ist. Alternativ kann vorgesehen sein, dass an einem zur Trennstelle 23 weisenden Ende des Hohlraumes 16, 18 eine lösbare Abdeckfolie, Einreißlasche, Perforation, Knickstelle oder dergleichen vorgesehen ist, um die Zugänglichkeit zum Hohlraum 16, 18 zu ermöglichen.
  • Die Umhüllung 29 kann sich über die gesamte Länge des Griffteiles 14 erstrecken. Alternativ kann vorgesehen sein, dass nur eine Überdeckung der Trennstelle 23 von zwei zueinander benachbarten Hohlräumen 16, 18, 28 vorgesehen ist.
  • Die beiden Hohlräume 18 und 28 können sowohl eigensteife Wandabschnitte aufweisen oder aus labilem Material bestehen.
  • Die Umhüllung 29 kann alternativ durch eine spiralförmige Umwicklung ausgebildet sein, welche im Bereich der Trennstellen 23 perforiert ist. Des weiteren kann die Umhüllung 29 als aufsteckbare Hülse ausgebildet werden, welche zur Ausgabe der Erzeugnisse von dem ersten Hohlraum 16 abgezogen wird, um anschließend die einzelnen Hohlräume 18, 28 auszugeben oder zugänglich zu machen. Bei der Ausgestaltung als Hülse werden ein oder mehrere Hohlräume 18, 28, die bevorzugt patronenförmig ausgebildet sind, nacheinander in die Hülse eingebracht, um im Anschluss daran auf den ersten Hohlraum 16 des Griffteils 14 aufgesteckt zu werden. Alternativ kann das Griffteil 14 auch als Hülse ausgebildet sein, welches nacheinander mit einzelnen Hohlräumen 16, 18, 28 als Verpackungseinheit befüllt wird, bevor die Hülse mit einem Verschluss in Form eines Verschlussstopfen, Verschlusskappe, Verschlussfolie oder dergleichen geschlossen wird.
  • In einer weiteren alternativen und nicht näher dargestellten Ausführungsform kann vorgesehen sein, dass eine Hülse als Griffteil bereitgestellt wird, welche in vorbestimmten Abständen zueinander Trennstellen umfasst. Nach dem Befüllen jeweils eines Erzeugnisses wird ein Verschlussstopfen in die Hülse eingebracht, der zur Trennstelle positioniert wird. Durch Knicken der Hülse im Bereich der Trennstelle kann ein Abtrennen der einzelnen Hülsenabschnitte ermöglicht sein, wobei durch die Anordnung der Verschlussstopfen im Trennabschnitt zumindest einer der beiden benachbarten Hohlräume verschlossen bleibt.

Claims (14)

  1. Einweglöffel mit einem Schalenteil (12) und einem daran angeordneten Griffteil (14), welcher mindestens einen Hohlraum (16, 18, 28) zur Aufnahme und Abgabe von Erzeugnissen, insbesondere von Nahrungsmitteln oder Nahrungsmittelzusätzen umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das an dem Schalenteil (12) angeordnete Griffteil (14) einen ersten Hohlraum (16) aufweist, der durch einen eigensteifen Wandabschnitt ausgebildet ist, dass dem ersten Hohlraum (16) zumindest ein weiterer Hohlraum (18, 28) zugeordnet ist, und dass zwischen dem ersten Hohlraum (16) und zumindest einem weiteren Hohlraum (18, 28) eine Sollbruchstelle zum Lösen der einander zugeordneten Hohlräume (16, 18, 28) vorgesehen ist.
  2. Einweglöffel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zumindest eine weitere Hohlraum (18, 28) zum ersten Hohlraum (16) durch eine Umhüllung (29) gehalten ist, und dass die Umhüllung (29) in oder nahe einer Trennstelle (23) zwischen zwei einander zugeordneten Hohlräumen (16, 18, 28) eine Sollbruchstelle aufweist.
  3. Einweglöffel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle zwischen zwei einander zugeordneten Hohlräumen (16, 18, 28) durch eine Perforation ausgebildet ist.
  4. Einweglöffel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle durch eine lösbare Banderole (31) oder Einreißlasche ausgebildet ist.
  5. Einweglöffel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sollbruchstelle durch eine lösbare Klebeverbindung aus zwei zueinander oder übereinander angeordneten Befestigungsabschnitten ausgebildet ist.
  6. Einweglöffel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Hohlraum (18 oder 21) an einem Ende einen Verschlussabschnitt (19), insbesondere Verschlussstopfen, aufweist, welcher in Verbindung mit einem weiteren Hohlraum (16,18) einen Verschluss für den weiteren Hohlraum (16,18) bildet.
  7. Einweglöffel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschlussabschnitt (19) des einen Hohlraumes (18, 28) durch eine lösbare Klebeverbindung oder Sollbruchstelle am weiteren Hohlraum (16, 18, 28) lösbar angeordnet ist.
  8. Einweglöffel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (16, 18, 28) patronenförmig ausgebildet ist.
  9. Einweglöffel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (16, 18, 28) einen Verschluss mit einer Abreißlasche (26) oder einem abziehbaren Verschlussstopfen oder Verschlusskappe aufweist.
  10. Einweglöffel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlraum (18, 28) aus einer nicht eigensteifen Verpackung ausgebildet ist und eine Einreißkerbe (33), Einreißlasche, Knickstelle oder Perforation zum Öffnen aufweist.
  11. Einweglöffel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der aus einer nicht eigensteifen Verpackung ausgebildete Hohlraum (18, 28) durch die Füllung des Erzeugnisses ausgesteift ist.
  12. Einweglöffel nach einen der vorherigen Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Hohlraum (16) am Griffteil (14) eine Länge aufweist, welche wenigstens der Höhe einer Tasse oder eines Gefäßes entspricht und vorzugsweise wenigstens 5 cm lang ist.
  13. Einweglöffel nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schalenteil (12) und Griffteil (14) aus einem recyclebaren Material, vorzugsweise aus Papier, papier- oder naturfaserähnlichem Material, Naturstoffen, Kunststoff, Holz oder Metall hergestellt ist.
  14. Einweglöffel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung aus einer Folie aus Papier, Kunststoff, Metall oder Naturfasern ausgebildet ist.
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