DE102004042802A1 - Strahler - Google Patents
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Abstract
Die
Erfindung betrifft einen Strahler mit einer Leuchtmittelfassung
und einem Reflektor, welcher eine in Hauptbeleuchtungsrichtung gelegene Öffnung aufweist,
die durch eine transparente Scheibe abgedeckt ist, wobei ein Randbereich
des Reflektors zwischen der transparenten Scheibe und einer sich
dazu parallel erstreckenden, eine Öffnung für den Reflektor aufweisenden
Fixierscheibe angeordnet und wobei die Relativposition zwischen
Fixierscheibe und transparenter Scheibe durch einen Rahmen fixiert
ist, bei dem der Rahmen derart flexibel ausgebildet ist, dass Fixierscheibe
und/oder transparente Scheibe ausschließlich durch eine Verformung
des Rahmens von diesem lösbar
sind.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Strahler mit einer Leuchtmittelfassung und einem Reflektor, welcher eine in Hauptbeleuchtungsrichtung gelegene Öffnung aufweist, die durch eine transparente Scheibe abgedeckt ist, wobei ein Randbereich des Reflektors zwischen der transparenten Scheibe und einer sich dazu parallel erstreckenden, eine Öffnung für den Reflektor aufweisenden Fixierscheibe angeordnet ist und wobei die Relativposition zwischen Fixierscheibe und transparenter Scheibe durch einen Rahmen fixiert ist.
- Bei aus dem Stand der Technik bekannten Strahlern der genannten Art sind die transparente Scheibe, der Reflektor sowie die Fixierscheibe in der Regel durch vergleichsweise aufwändige Maßnahmen miteinander verbunden, was die Wirtschaftlichkeit der Herstellung derartiger Strahler negativ beeinflusst. Zudem sind die Verbindungselemente, welche Rahmen, transparente Scheibe, Reflektor und Fixierscheibe zusammenhalten, oftmals nur kompliziert, gegebenenfalls unter Verwendung von geeigneten Werkzeugen, bedienbar, so dass sich ein Auswechseln der genannten Elemente schwierig und aufwändig gestaltet, was dann letztlich den in Verbindung mit den bekannten Strahlern zu betreibenden Wartungsaufwand auf nachteilige Weise erhöht.
- Eine Aufgabe der Erfindung besteht darin, einen Strahler der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass sich der Reflektor, die transparente Scheibe und/oder die Fixierscheibe auf möglichst einfache Weise vom Strahler bzw. vom genannten Rahmen lösen und ggf. auswechseln lassen, wobei zudem die Herstellungskosten des Strahlers gesenkt werden sollen.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch einen Strahler gemäß Anspruch 1 und insbesondere dadurch gelöst, dass der Rahmen derart flexibel ausgebildet ist, dass Fixierscheibe und/oder transparente Scheibe ausschließlich durch eine Verformung des Rahmens von diesem lösbar sind.
- Durch die erfindungsgemäße flexible Ausbildung des Rahmens, welcher die Fixierscheibe relativ zur transparenten Scheibe gemeinsam mit dem zwischen den Scheiben eingeklemmten Reflektor fixiert, wird auf vorteilhafte Weise erreicht, dass neben den ohnehin vorhandenen Elementen des Rahmens, der transparenten Scheibe, der Fixierscheibe und des Reflektors keinerlei zusätzliche Bauteile benötigt werden, um die genannten Elemente miteinander zu verbinden. Vielmehr hält der Rahmen selbst die Fixierscheibe und die transparente Scheibe so zusammen, dass sie sich relativ zueinander nicht oder nur unwesentlich bewegen können. Durch eine Verformung des Rahmens wird es erfindungsgemäß jedoch möglich, die Fixierscheibe, die transparente Scheibe oder beide Scheiben vom Rahmen zu lösen, so dass durch diesen Vorgang der zwischen Fixierscheibe und transparenter Scheibe eingeklemmte Reflektor freigegeben wird. Die genannte Verformung des Rahmens bewirkt dementsprechend, dass an den Rahmen angeformte und insbesondere einstückig mit ihm ausgebildete Halteelemente derart relativ zu der zu lösenden Scheibe bewegt werden, dass die jeweilige Scheibe freigegeben wird.
- Bei einem erfindungsgemäßen Strahler besteht in bestimmten Anwendungsfällen das Erfordernis, den Reflektor gegen einen anderen Reflektor, beispielsweise mit verändertem Abstrahlwinkel, auszutauschen. Ebenso kann es nötig sein, die z.B. einen lichtstreuenden Effekt bewirkende Fixierscheibe auszuwechseln, um hier beispielsweise durch eine entsprechende Einfärbung der Fixierscheibe eine andere Beleuchtungswirkung zu erzeugen. Schließlich kann es auch nötig sein, die transparente Scheibe beispielsweise gegen einen Farbfilter auszuwechseln, um so auch hinsichtlich der durch die Reflektoröffnung bewirkten Hauptbeleuchtung eine jeweils gewünschte Farbe realisieren zu können. All diese Auswechselvorgänge sind erfindungsgemäß schnell und einfach bewerkstelligbar.
- Gemäß der Erfindung wird konkret unter anderem erreicht, dass für ein Lösen des Reflektors vom Strahler keine separaten Halteelemente betätigt werden müssen, wobei insbesondere auch der Einsatz eines Werkzeugs entbehrlich ist. Weiterhin ist ein Lösen sowie ein Befestigen des Reflektors am Strahler auf einfachste Art und Weise in sehr kurzer Zeit bewerkstelligbar. Schließlich lässt sich das erfindungsgemäße Prinzip besonders kostengünstig realisieren, da lediglich das für den flexiblen Rahmen verwendete Material entsprechend gewählt und der Rahmen gleichzeitig mit kostengünstig daran anformbaren Halteelementen für die Fixierscheibe und die transparente Scheibe versehen werden muss.
- Besonders bevorzugt ist es, wenn erfindungsgemäß wahlweise Rahmen, transparente Scheibe, Reflektor und Fixierscheibe auswechselbar sind, was erreicht wird, wenn die vier vorstehend genannten Elemente jeweils voneinander lösbar ausgebildet werden.
- Der Rahmen kann in Hauptbeleuchtungsrichtung mit einem insbesondere umlaufenden, nach innen ragenden Kragen ausgebildet werden, welcher eine Anschlagfläche für den Randbereich der transparenten Scheibe bildet. Die transparente Scheibe liegt in Hauptbeleuchtungsrichtung in der Regel hinter der Fixierscheibe sowie hinter dem Reflektor, so dass sie gewissermaßen das vorderste Element des Strahlers bildet. Wenn nun der Rahmen in Hauptbeleuchtungsrichtung mit dem genannten Kragen versehen wird, liegt die transparente Scheibe an diesem an und wird somit an einer Bewegung in Hauptbeleuchtungsrichtung gehindert.
- Besonders bevorzugt ist es, wenn der Rahmen auf seiner Innenseite mit zumindest zwei Vorsprüngen versehen ist, welche als Halteelemente für die Fixierscheibe dienen. Diese Vorsprünge, welche problemlos einstückig mit dem Rahmen bei dessen Herstellung ausgebildet werden können, kommen bei montiertem Strahler entgegen der Hauptbeleuchtungsrichtung direkt hinter der Fixierscheibe zu liegen, so dass sie dazu geeignet sind, die Einheit aus Fixierscheibe, Reflektor und transparenter Scheibe zwischen dem vorstehend erwähnten Kragen und den Vorsprüngen in einer definierten Position zu halten. Insbesondere wird die Fixierscheibe durch die Vorsprünge an einer Bewegung entgegen der Hauptbeleuchtungsrichtung gehindert.
- Um das Einführen der Fixierscheibe in den Rahmen und somit die Montage von Rahmen, transparenter Scheibe, Reflektor und Fixierscheibe zu erleichtern, können die Vorsprünge auf ihrer dem Kragen des Rahmens abgewandten Seite mit einer Schräge versehen werden. Beim Einführen sowohl der transparenten Scheibe als auch der Fixierscheibe wird der flexible Rahmen dann über die Schrägen im Bereich der Vorsprünge nach außen gedrückt, so dass beide Scheiben problemlos in den Rahmen eingeführt werden können. Nach diesem Einführen bzw. nachdem die Fixierscheibe die Vorsprünge passiert hat, springt der Rahmen aufgrund seiner Elastizität in seine Ursprungsstellung zurück, so dass die Vorsprünge über der Fixierscheibe einschnappen und diese gemeinsam mit der transparenten Scheibe zwischen dem Kragen und den Vorsprüngen fixieren.
- Bevorzugt ist es, wenn der Rahmen rechteckig oder quadratisch ausgebildet wird, wobei dann an jeder Seite des Rahmens, insbesondere mittig, ein Vorsprung vorgesehen wird. Durch die Vorsehung eines Vorsprungs auf jeder Seite des Rahmens wird erreicht, dass dieser bei eingeführter transparenter Scheibe und Fixierscheibe praktisch verwindungssteif und somit besonders stabil ist. Dieser Stabilisierungseffekt kommt besonders dann zum Tragen, wenn die transparente Scheibe und/oder die Fixierscheibe aus einem nicht flexiblen, starren Material, beispielsweise aus Glas, gefertigt sind.
- Ein interessanter optischer Effekt lässt sich erzielen, wenn die Fixierscheibe als lichtstreuende Eigenschaften aufweisender Diffusor ausgebildet ist. In diesem Fall kann ein Teil der von einem im Reflektor befindlichen Leuchtmittel gelieferten Lichtmenge entgegen der Hauptbeleuchtungsrichtung aus einem rückseitig offenen Reflektor austreten und durch Reflexion von oben auf die Fixierscheibe geleitet werden. Von unten erscheint die Fixierscheibe dann diffus leuchtend, wodurch letztlich ein Diffuslicht-Austrittsbereich definiert wird, welcher die in Hauptbeleuchtungsrichtung gelegene Reflektoröffnung umgibt. Spezielle Ausgestaltungen und Vorteile einer solchen Anordnung sind in der deutschen Patentanmeldung
DE 103 60 947.4 beschrieben. - Der Rahmen wird erfindungsgemäß bevorzugt aus thermisch beständigem Kunststoff gefertigt, welcher insbesondere bis zu Temperaturen von 120°C und mehr hitzebeständig ist. So wird zuverlässig verhindert, dass sich der Rahmen infolge Hitzeeinwirkung verformt.
- Alternativ kann der Rahmen jedoch auch aus Metall, insbesondere aus Feder- oder Edelstahl gefertigt werden. In diesem Fall können die vorstehend bereits erläuterten Vorsprünge zum Halten der Fixierscheibe bei spielsweise aus Laschen bestehen, die aus dem Metall ausgestanzt und in Richtung der Rahmeninnenseite gebogen sind. Durch eine solche Biegung können automatisch auch die bereits erläuterten Schrägen erzeugt werden, welche ein Einführen der transparenten Scheibe sowie der Fixierscheibe in den Rahmen erleichtern.
- Der erfindungsgemäße Strahler kann als in einem Gehäuse montierter Einbaustrahler bzw. als Downlight ausgeführt werden, bei dem der die transparente Scheibe, den Reflektor und die Fixierscheibe haltende Rahmen wiederum in einer gehäuseseitigen Rahmenhalterung befestigbar ist. Dabei ist es bevorzugt, wenn der Rahmen von der Rahmenhalterung lösbar ausgeführt ist, um auf diese Weise beispielsweise ein einfaches Leuchtmittelwechseln zu ermöglichen. In diesem Fall ist es besonders vorteilhaft, wenn der Rahmen mit zumindest einem flexiblen Halteelement gekoppelt ist, welches den Rahmen in seiner von der Rahmenhalterung gelösten Stellung weiterhin mit dem Gehäuse verbindet. So wird verhindert, dass ein Monteur beim Auswechseln des Leuchtmittels ein separates Bauteil, nämlich den Rahmen mit den darin befindlichen Elementen, handhaben muss. Vielmehr kann der Rahmen nach einem Lösen vom Gehäuse vom Monteur losgelassen werden, da er über das flexible Halteelement weiterhin am Gehäuse hängt. Zum Abschluss des Montagevorgangs kann der am Gehäuse hängende Rahmen einfach wieder ergriffen und mit dem Gehäuse verbunden werden.
- Bevorzugt werden zwei flexible Halteelemente an einer Seite des Rahmens angebracht, so dass er sich gegenüber dem Gehäuse nicht um eine vertikale Achse verdrehen kann. Hierdurch wird der beispielsweise an ein Leuchtmittelwechseln anschließende Montagevorgang erleichtert, da der Rahmen bereits in einer weitgehend korrekten Position am Gehäuse hängt und dementsprechend vom Monteur bei der Montage nicht falsch relativ zum Gehäuse orientiert werden kann.
- Besonders wirtschaftlich ist es, wenn die Halteelemente einstückig mit dem Rahmen ausgeformt sind, wobei der Rahmen insbesondere als Kunststoffspritzteil ausgebildet werden kann. In diesem Fall sind dann Rahmen, Halteelemente sowie die auf der Innenseite des Rahmens vorhandenen Vorsprünge mittels eines einzigen Spritzvorgangs auf einfache Weise herstellbar.
- Damit die Halteelemente bei montiertem Rahmen nicht mehr sichtbar sind, können sie mit ihrem vom Rahmen abgewandten Bereich bei der Montage in das Gehäuse einschiebbar sein. Bei einer Demontage hingegen werden die Halteelemente aus dem Gehäuse heraus gezogen, wobei sie jedoch in ihrer Endposition im Gehäuse fixiert sind, so dass sie sich nicht vollständig aus dem Gehäuse herausbewegen können.
- Weitere bevorzugte Ausführungsformen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Figuren erläutert; in diesen zeigen:
-
1 eine Schnittansicht eines erfindungsgemäßen Strahlers, welcher als Einbaustrahler bzw. als Downlight ausgeführt ist, -
2 eine dreidimensionale Ansicht eines Downlights gemäß1 mit vom Gehäuse gelöstem Rahmen, -
3 die Anordnung gemäß2 unter einem veränderten Blickwinkel mit frontaler Draufsicht auf die Rückseite des Rahmens, und -
4 eine dreidimensionale Explosionsdarstellung eines Rahmens mit Halteelementen, einer transparenten Scheibe, einem Reflektor und einer Fixierscheibe, wie sie bei einem Downlight gemäß den1 bis3 zum Einsatz gelangen können. - Die
1 bis3 zeigen ein Gehäuse10 eines erfindungsgemäßen Downlights, das mit aus3 ersichtlichen und in1 aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellten Haltemitteln12 in einem Deckenelement14 (1 ) fixiert ist. Im Inneren des Gehäuses ist mittig am Gehäuseboden eine Leuchtmittelfassung16 angebracht, in welche ein Leuchtmittel18 eingesteckt ist. - Der Randbereich
20 der Gehäuseöffnung ist lösbar mit einem Rahmen22 gekoppelt, welcher eine im Wesentlichen quadratische Form aufweist und der an seinem dem Gehäuse10 abgewandten Randbereich mit einem nach innen ragenden, umlaufenden Kragen24 versehen ist. - Auf der dem Gehäuse
10 zugewandten Fläche des Kragens24 liegt eine transparente Scheibe26 auf, die die Form eines Quadrats aufweist und keinerlei Durchbrechungen besitzt, so dass sie zum staubdichten Abschluss des Gehäuses10 dienen kann. - Auf die der Gehäuseinnenseite
10 zugewandte Fläche der transparenten Scheibe26 ist zentral ein domförmiger Reflektor28 aufgelegt, welcher eine in Hauptbeleuchtungsrichtung gelegene große Reflektoröffnung und eine entgegen der Hauptbeleuchtungsrichtung gelegene, rückwärtige kleinere Öffnung aufweist. Durch die kleinere Öffnung ragt das Leuchtmittel18 ausgehend von der Leuchtmittelfassung16 in den Innenraum des Reflektors28 hinein, so dass sich das eigentliche, lichterzeugende Element30 des Leuchtmittels18 innerhalb des Reflektors28 befindet. - Der domförmige Reflektor
28 ist im Bereich seiner in Hauptbeleuchtungsrichtung gelegenen großen Öffnung mit einem nach außen weisenden, umlaufenden Kragen32 ausgestattet, welcher flach auf einem ringförmigen Bereich der transparenten Scheibe26 aufliegt. - Auf der dem Innenraum des Gehäuses
10 zugewandten Fläche des Kragens32 liegt eine Fixierscheibe34 auf, deren Außenkontur der Außenkontur der transparenten Scheibe26 entspricht, die jedoch mit einer zentralen, kreisrunden Aussparung für den Reflektor28 versehen ist, so dass der Reflektor28 – mit Ausnahme des Kragens32 – durch diese Aussparung hindurch gesteckt werden kann. Somit kommt der Kragen32 des Reflektors28 zwischen der transparenten Scheibe26 und dem inneren Randbereich der Fixierscheibe34 zu liegen. - Die Fixierscheibe
34 ihrerseits ist nun wiederum durch vier Vorsprünge36 in ihrer Position fixiert, die sich jeweils auf der Innenseite des Rahmens22 befinden. Es ist hierbei jeweils ein Vorsprung36 mittig an jeder Rahmeninnenseite vorgesehen. Die Vorsprünge36 sind auf ihrer dem Kragen24 des Rahmens22 abgewandten Seite mit einer die Einführung der Fixierscheibe34 in den Rahmen22 erleichternden Schräge versehen. - Aus
1 ist ersichtlich, dass die transparente Scheibe26 und die Fixierscheibe34 mit dem zwischen diesen Elementen befindlichen Kragen32 des Reflektors28 zwischen dem Kragen24 des Rahmens22 und den Vorsprüngen36 gewissermaßen eingeklemmt und somit fixiert sind. - An einer Rahmenseite
38 sind voneinander beabstandet zwei laschenförmige, biegsame Halteelemente40 angebracht, welche sich senkrecht von der Rahmenseite38 weg erstrecken. An ihrem der Rahmenseite38 abgewandten Ende weisen die Halteelemente40 jeweils einen Längsschlitz42 (4 ) sowie zwei nach außen weisende, hakenförmige Elemente44 auf, welche zur Verankerung der Halteelemente40 im Gehäuse10 dienen. - Der Rahmen
22 seinerseits ist mittels einer Schnappverbindung46 (2 ) lösbar im Gehäuse10 verrastbar. - Beim Betrieb des Downlights im montierten Zustand gemäß
1 gelangt Licht aus der rückwärtigen Öffnung des Reflektors28 in den Innenraum des Gehäuses10 , welches innenseitig reflektierende Eigenschaften aufweist. Aufgrund dieser reflektierenden Eigenschaften wird das Licht unter anderem zur Fixierscheibe34 reflektiert, welche insbesondere lichtstreuende Eigenschaften aufweisen kann. In diesem Fall erscheint dann die transparente Scheibe26 in demjenigen Bereich, in dem sie benachbart zur Fixierscheibe34 angeordnet ist, leuchtend. Somit ist die in Hauptbeleuchtungsrichtung gelegene große Öffnung des Reflektors28 von einem Diffuslicht-Austrittsbereich umgeben, welcher durch die Fixierscheibe34 festgelegt ist. Die durch eine derartige Anordnung erzielbaren Vorteile sind in der bereits erwähnten deutschen Patentanmeldung 103 60 947.4 beschrieben. - Wenn bei einem Downlight gemäß den
1 bis4 beispielsweise das Leuchtmittel18 gewechselt werden muss, wird die Schnappverbindung46 gelöst, so dass der Rahmen22 vom Gehäuse10 weg bewegt werden kann. Dabei ist der Rahmen jedoch noch durch die Halteelemente40 , welche in diesem Fall aus dem Gehäuse10 herausgezogen werden können, bis die hakenförmigen Elemente44 eine weitere Bewegung blockieren, fixiert, so dass der Monteur den Rahmen22 nicht als separates Bauteil ablegen oder in der Hand halten muss. Vielmehr kann bei senkrecht nach unten hängendem Rahmen22 (2 und3 ) der Rahmen22 vom Monteur losgelassen werden, so dass er beide Hände zur Verfügung hat, um das Leuchtmittel18 zu wechseln. Wenn nach dem Leuchtmittelwechsel der Rahmen22 wieder am Gehäuse10 fixiert werden soll, werden die Halteelemente40 wieder in das Gehäuse eingeschoben, der Rahmen gegenüber seiner Position gemäß den2 und3 um ungefähr 90° nach oben geschwenkt und anschließend im Gehäuse10 über die Schnappverbindung46 verrastet. - Wie vorstehend bereits erläutert, besteht bei einem erfindungsgemäßen Downlight in bestimmten Anwendungsfällen das Erfordernis, den Reflektor
28 , die lichtstreuende Fixierscheibe34 oder auch die transparente Scheibe26 auszuwechseln. - In all diesen Fällen wird erfindungsgemäß der Rahmen
22 in der bereits erläuterten Weise vom Gehäuse10 gelöst. Im Anschluss hieran können dann alle vier Rahmenseiten in Richtung der in3 eingezeichneten Pfeile leicht nach außen gedrückt werden, so dass die Vorsprünge36 nicht mehr über der Fixierscheibe34 zu liegen kommen und die Fixierscheibe34 letztlich freigegeben wird. Eine Bewegung der Rahmenseiten in Pfeilrichtung ist möglich, weil der Rahmen22 erfindungsgemäß flexibel, gegebenenfalls auch dehnbar, ausgeführt ist. Wenn der Rahmen22 lediglich gebogen, jedoch nicht gedehnt werden kann, ist es nötig, die transparente Scheibe26 sowie die Fixierscheibe34 so zu bemessen, dass zwischen diesen Scheiben26 ,34 und der Rahmeninnenseite ein gewisser Spalt verbleibt, welcher dann eine Bewegung der Rahmenseiten in Pfeilrichtung gemäß3 ermöglicht. - Nachdem die Fixierscheibe
34 auf die beschriebene Art und Weise freigegeben wurde, kann diese aus dem Rahmen22 entnommen werden, so dass auch der Reflektor28 , dessen Kragen32 nun nicht mehr fixiert ist, abgenommen werden kann. Auch die transparente Scheibe26 kann aus dem Rahmen22 entnommen werden, wenn die Rahmenseiten gemäß3 in Pfeilrichtung bewegt werden. - Wenn die genannten Elemente
26 ,28 ,34 anschließend wieder in den Rahmen22 eingeführt werden sollen, werden die Rahmenseiten über die Schrägen der Vorsprünge36 automatisch in Richtung der Pfeile gemäß3 nach außen gedrückt, so dass die transparente Scheibe26 und die Fixierscheibe34 letztlich unterhalb der Vorsprünge36 einrasten und dann wieder zwischen den Vorsprüngen36 und dem Kragen24 des Rahmens22 fixiert sind. -
- 10
- Gehäuse
- 12
- Haltemittel
- 14
- Deckenelement
- 16
- Leuchtmittelfassung
- 18
- Leuchtmittel
- 20
- Randbereich
- 22
- Rahmen
- 24
- Kragen
- 26
- transparente Scheibe
- 28
- Reflektor
- 30
- lichterzeugendes Element
- 32
- Kragen
- 34
- Fixierscheibe
- 36
- Vorsprünge
- 38
- Rahmenseite
- 40
- Halteelemente
- 42
- Längsschlitze
- 44
- hakenförmige Elemente
- 46
- Schnappverbindung
Claims (16)
- Strahler mit einer Leuchtmittelfassung (
16 ) und einem Reflektor (28 ), welcher eine in Hauptbeleuchtungsrichtung gelegene Öffnung aufweist, die durch eine transparente Scheibe (26 ) abgedeckt ist, wobei ein Randbereich (32 ) des Reflektors (28 ) zwischen der transparenten Scheibe (26 ) und einer sich dazu parallel erstreckenden, eine Öffnung für den Reflektor (28 ) aufweisenden Fixierscheibe (34 ) angeordnet ist und wobei die Relativposition zwischen Fixierscheibe (34 ) und transparenter Scheibe (26 ) durch einen Rahmen (22 ) fixiert ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (22 ) derart flexibel ausgebildet ist, dass Fixierscheibe (34 ) und/oder transparente Scheibe (26 ) ausschließlich durch eine Verformung des Rahmens (22 ) von diesem lösbar sind. - Strahler nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Rahmen (
22 ), transparente Scheibe (26 ), Reflektor (28 ) und Fixierscheibe (34 ) voneinander lösbar sind. - Strahler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
22 ) in Hauptbeleuchtungsrichtung mit einem insbesondere umlaufenden, nach innen ragenden Kragen (24 ) ausgebildet ist, welcher eine Anschlagfläche für den Randbereich der transparenten Scheibe (26 ) bildet. - Strahler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
22 ) auf seiner Innenseite mit zumindest zwei Vorsprüngen (36 ) versehen ist, welche als Halteelemente für die Fixierscheibe (34 ) dienen. - Strahler nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge (
36 ) auf ihrer dem Kragen (24 ) abgewandten Seite mit einer die Einführung der Fixierscheibe (34 ) erleichternden Schräge versehen sind. - Strahler nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
22 ) rechteckig oder quadratisch ausgebildet ist, wobei an jeder Seite des Rahmens (22 ), insbesondere mittig, ein Vorsprung (36 ) vorgesehen ist. - Strahler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixierscheibe (
34 ) als lichtstreuende Eigenschaften aufweisender Diffusor ausgebildet ist. - Strahler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
22 ) aus thermisch beständigem Kunststoff besteht, welcher zumindest bis zu Temperaturen von 120°C hitzebeständig ist. - Strahler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
22 ) aus Metall, insbesondere aus Feder- oder Edelstahlblech besteht. - Strahler nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorsprünge aus Laschen bestehen, die aus dem Metall ausgestanzt und in Richtung der Rahmeninnenseite gebogen sind.
- Strahler nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahler als in einem Gehäuse (
10 ) montierter Einbaustrahler (Downlight) ausgeführt und der Rahmen (22 ) in einer Rahmenhalterung befestigbar ist. - Strahler nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
22 ) von der Rahmenhalterung lösbar ausgeführt ist. - Strahler nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (
22 ) mit zumindest einem flexiblen Halteelement (40 ) gekoppelt ist, welches den Rahmen (22 ) in seiner von der Rahmenhalterung gelösten Stellung weiterhin mit dem Gehäuse (10 ) verbindet. - Strahler nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Halteelemente (
40 ) an einer Seite des Rahmens (2 ) angebracht sind. - Strahler nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteelemente (
40 ) einstückig mit dem Rahmen (22 ) ausgeformt sind, wobei der Rahmen (22 ) insbesondere als Kunststoffspritzteil ausgebildet ist. - Strahler nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das/die Halteelement/Halteelemente (
40 ) mit seinem/ihrem vom Rahmen (22 ) abgewandeten Bereich in das Gehäuse (10 ) einschiebbar ist/sind.
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