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DE102004041864A1 - Schuh und Verfahren zur Herstellung eines Schuhes - Google Patents

Schuh und Verfahren zur Herstellung eines Schuhes Download PDF

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DE102004041864A1
DE102004041864A1 DE102004041864A DE102004041864A DE102004041864A1 DE 102004041864 A1 DE102004041864 A1 DE 102004041864A1 DE 102004041864 A DE102004041864 A DE 102004041864A DE 102004041864 A DE102004041864 A DE 102004041864A DE 102004041864 A1 DE102004041864 A1 DE 102004041864A1
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DE
Germany
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shoe
footbed
foot
shape
size
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102004041864A
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English (en)
Inventor
Manuela Zimmermann
Waltraud Riedner
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Original Assignee
Individual
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    • A43BCHARACTERISTIC FEATURES OF FOOTWEAR; PARTS OF FOOTWEAR
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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Footwear And Its Accessory, Manufacturing Method And Apparatuses (AREA)

Abstract

Es wird ein Schuh, bestehend aus einer Sohle und einem Schaft, beschrieben, wobei die Sohle aus einem Fußbett (F) und einer an der Unterseite des Fußbettes befestigten Laufsohle (L) besteht. Ferner wird ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Schuhs beschrieben. Der beschriebene Schuh und das beschriebene Verfahren zeichnen sich dadurch aus, daß die Form der dem Fuß zugewandten Seite des Fußbettes individuell exakt an den Fuß der den Schuh tragenden Person angepaßt wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 und ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, d.h. einen Schuh bestehend aus einer Sohle und einem Schaft, wobei die Sohle aus einem Fußbett und einer an der Unterseite des Fußbettes befestigten Laufsohle besteht, und ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Schuhs.
  • Zu Schuhen der genannten Art gehören beispielsweise Holz-Pantoffeln und bestimmte Sandalen.
  • Unter den Sandalen sind in letzter Zeit Sandalen im Flip-Flop-Stil in Mode gekommen. Diese, häufig auch als Flip Flops, Dianetten, Havaianas, oder Zehensandalen bezeichneten Sandalen zeichnen sich dadurch aus, daß die Sohle aus Gummi oder Kautschuk besteht, und daß der Schaft durch einen im allgemeinen sehr dünnen Riemen gebildet wird, der links und rechts neben dem Fußballen und zwischen dem großen Zeh und den übrigen Zehen an der Sohle befestigt ist.
  • Sandalen dieser Art weisen gegenüber anderen Sandalen eine ganze Reihe von Vorteilen auf. Zu den Vorteilen gehört,
    • – daß sie sehr leicht sind,
    • – daß die Füße hervorragend belüftet werden,
    • – daß die Schritte durch die weichen Kautschuk-Sohlen gedämpft werden, und
    • – daß sie besonders schnell und einfach anziehbar und ausziehbar sind.
  • Andererseits kann es sich jedoch als sehr schwierig, wenn nicht gar als unmöglich erweisen, Sandalen im Flip-Flop-Stil zu finden, die genau passen. Dies ist unter anderem deshalb schwierig, weil diese Art von Sandalen nur durch dünne und nicht verstellbare Riemen am Fuß gehalten werden und mithin keine Veränderung der Paßform ermöglichen. Eine schlechte Paßform kann jedoch beispielsweise zur Folge haben, daß man beim Laufen in den Sandalen hin- und herrutscht und/oder die Sandalen verliert.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Möglichkeit zu finden, durch welche sich der Tragekomfort von Sandalen nach dem Flip-Flop-Stil und anderen Schuhen erhöhen läßt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch den in Patentanspruch 1 beanspruchten Schuh und das in Patentanspruch 21 beanspruchte Verfahren gelöst.
  • Der erfindungsgemäße Schuh und das erfindungsgemäße Verfahren zeichnen sich dadurch aus, daß die Form der dem Fuß zugewandten Seite des Fußbettes individuell exakt an den Fuß der den Schuh tragenden Person angepaßt wird.
  • Dadurch hat der Fuß des Schuhträgers einen perfekten Halt im Schuh. Der Fuß kann nicht oder nur unwesentlich auf dem Fußbett hin- und herrutschen, und der Schuh kann nicht verloren werden. Dies gilt selbst dann, wenn, wie beispielsweise bei Sandalen nach dem Flip-Flop-Stil, der Schaft den Fuß des Schuhträgers nur teilweise umschließt und/oder keine Verstellmöglichkeiten aufweist.
  • Durch die individuelle exakte Anpassung des Fußbettes an den Fuß der den Schuh tragenden Person kann der erfindungsgemäße Schuh darüber hinaus auch von Personen getragen werden, die beispielsweise aufgrund von Mißbildungen der Füße und/oder aus gesundheitlichen Gründen orthopädische Schuhe tragen oder spezielle Einlegesohlen verwenden sollen oder müssen. Solche Personen konnten bislang bestimmte Schuhe wie beispielsweise Sandalen im Flip-Flop-Stil überhaupt nicht tragen und können sie jetzt sogar ohne Einlagen tragen.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen, der folgenden Beschreibung, und den Figuren entnehmbar.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1A eine Draufsicht auf den im folgenden beschriebene Schuh,
  • 1B eine Seitenansicht des in der 1A gezeigten Schuhs, und
  • 2 eine Draufsicht auf die dem Fuß des Schuhträgers zugewandte Seite eines Fußbettes des in der 1 gezeigten Schuhs.
  • Im folgenden werden eine erfindungsgemäß ausgebildete Sandale nach dem Flip-Flop-Stil und deren Herstellung beschrieben. Es sei jedoch bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, daß die Erfindung auch bei beliebigen anderen Schuhen zum Einsatz kommen kann.
  • Die beschriebene Sandale nach dem Flip-Flop-Stil wird im folgenden der Einfachheit halber nur als Sandale bezeichnet.
  • Die hier vorgestellte Sandale besteht aus einer Sohle und einem Schaft, wobei die Sohle aus einem Fußbett F und einer an der Unterseite derselben befestigten Laufsohle L besteht, und wobei der Schaft durch einen Riemen R gebildet wird, der links und rechts neben dem Fußballen und zwischen dem großen Zeh und den übrigen Zehen an der Sohle befestigt ist.
  • Das Fußbett F besteht im betrachteten Beispiel aus Kunststoff, vorzugsweise aus thermoplastischem Kunststoff. Es könnte aber auch aus einem beliebigen anderen Material bestehen. Der Riemen R besteht im betrachteten Beispiel ebenfalls aus Kunststoff. Auch der Riemen könnte jedoch aus einem beliebigen anderen Material bestehen.
  • Das Fußbett F und die Laufsohle L liegen unmittelbar aufeinander. Die einander zugewandten Seiten des Fußbettes F und der Laufsohle L befinden sich über ihre gesamte Fläche in Kontakt und sind – anders als etwa Halbschuhe und viele andere Sandalen – nicht durch eine sogenannte Brandsohle voneinander getrennt; die hier vorgestellte Sandale weist keine Brandsohle auf. Die Verbindung zwischen dem Fußbett F und der Laufsohle L ist im betrachteten Beispiel eine Klebeverbindung. Die Verbindung kann aber auch eine beliebige andere Verbindung sein.
  • Der Riemen R ist durch im Fußbett F vorgesehene Öffnungen hindurchgeführt, und ist im betrachteten Beispiel durch eine Klebeverbindung mit der Laufsohle L und/oder dem Fußbett F verbunden und so in seiner bestimmungsgemäßen Lage fixiert. Die Fixierung des Riemens R an der Laufsohle L und/oder am Fußbett F kann aber auch auf beliebige andere Art und Weise erfolgen.
  • Das Fußbett F ist an seiner dem Fuß der die Sandale tragenden Person zugewandten Seite individuell exakt an den Fuß dieser Person angepaßt. Genauer gesagt sind im Fußbett F eine durch eine entsprechende Erhebung F1 gebildete retrokapitale Quergewölbestütze, eine durch eine entsprechende Erhebung F2 gebildete Längsgewölbestütze, eine durch eine entsprechende Erhebung F3 gebildete hochgezogene seitliche Führung, und eine seitlich gefaßte tiefe Ferse F4 vorgesehen, wobei
    • – die Form, die Lage, und die Größe der retrokapitalen Quergewölbestütze F1 individuell an die Form, die Lage, und die Größe des Quergewölbes des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt sind,
    • – die Form, die Lage, und die Größe der Längsgewölbestütze F2 individuell an die Form, die Lage, und die Größe des Längsgewölbes des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt sind,
    • – die Form, die Lage, und die Größe der seitlichen Führung F3 individuell an die Form, die Lage, und die Größe des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt sind, und
    • – die Form, die Lage, und die Größe des Fersenbereiches F4 individuell an die Form, die Lage, und die Größe der Ferse des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt sind.
  • Die Anpassung des Fußbettes F an den Fuß der die Sandale tragenden Person und die Herstellung des Fußbettes kann wie die Anpassung und die Herstellung einer an den Fuß einer Person angepaßten Einlegesohle für einen Schuh erfolgen; es ist sogar möglich, als Fußbett F eine als Einlegesohle für einen Schuh verwendbare Vorrichtung zu verwenden. D.h. es wird zunächst die Form des Fußes der betreffenden Person ermittelt, und sodann ein zur Herstellung einer Einlegesohle für einen Schuh vorgesehener Rohling entsprechend der ermittelten Fußform bearbeitet.
  • Ein besonders genau an die Fußform angepaßtes Fußbett F erhält man, wenn die Fußform elektronisch ermittelt wird, und das Fußbett unter Verwendung einer CNC-Fräse hergestellt wird, die einen zur Herstellung einer Schuh-Einlegesohle dienenden Rohling unter Berücksichtigung der ermittelten Fußform bearbeitet.
  • Unter den Geräten zur elektronischen Ermittlung der Fußform arbeiten Druckmeß-Systeme besonders genau. Solche Geräte weisen eine Meßfläche auf, aus welcher eine Vielzahl von matrix förmig angeordneten und federnd gelagerten Stiften herausragt. Stellt sich eine Person mit ihren Füßen auf dieses Meßfeld, so werden die Stifte gegen die Federkraft nach unten gedrückt, wobei es von der Form und der Größe der Füße abhängt, welcher Stift wie weit nach unten gedrückt wird. Eine Auswertungselektronik ermittelt, welcher Stift wie weit verschoben wird, und hieraus läßt sich mit höchster Genauigkeit die Fußform ermitteln. Ein nach diesem Prinzip arbeitendes System ist beispielsweise das von der Orthofit Verkaufs GmbH, Grundstrasse 12, CH-6343 Rotkreuz verkaufte System mit der Bezeichnung "Digi Mob 95".
  • Eine CNC-Fräse, die zum Fräsen eines zur Herstellung einer Schuh-Einlegesohle dienenden Rohlings geeignet ist, ist beispielsweise das von der Orthema Sales Ltd., Riedstrasse 1, CH-6343 Rotkreuz verkaufte System mit der Bezeichnung "Orthema CNC-Fräse M 51".
  • Obgleich sich auf die vorstehend beschriebene Art und Weise besonders genau an die Fußform des Sandalenträgers angepaßte Fußbetten herstellen lassen, besteht keine zwingende Notwendigkeit, die Fußbetten genau so herzustellen. Es sind auch beliebige andere Verfahren geeignet, unter Verwendung welcher sich individuell exakt an die Fußform einer Person angepaßte Schuh-Einlegesohlen herstellen lassen. So wäre es beispielsweise denkbar, die Erfassung der Fußform unter Verwendung von Blaupausen, Ortho-Kopien, oder Gipsabdrücken durchzuführen.
  • Wichtig ist aber, daß das Fußbett F individuell exakt an die Fußform des Sandalenträgers angepaßt ist. Ungeeignet sind daher vorgefertigte Fußbetten, und zwar auch dann, wenn diese in verschiedenen Ausführungsformen, beispielsweise für unterschiedlich lange Füße und/oder für unterschiedlich breite Füße und/oder für verschiedene Einsatzgebiete (für Wanderschuhe, für Sportschuhe, für Arbeitsschuhe, etc.) erhältlich sind. Da jeder Fuß, aber auch wirklich jeder Fuß anders ist, können solche Fußbetten nicht individuell exakt an die Fuß form des Sandalenträgers angepaßt sein. Ganz im Gegenteil: solche Fußbetten sind aufgrund der nicht individuell angepaßten Form und/oder aufgrund der nicht individuell angepaßten Größe und/oder aufgrund der nicht individuell angepaßten Lage der vorstehend erwähnten Fußbett-Bestandteile F1 bis F4 nicht selten sogar unbequemer und/oder ungesünder als es bei einem Fußbett ohne diese Bestandteile der Fall ist.
  • Daß die Form der dem Fuß zugewandten Seite des Fußbettes individuell exakt an den Fuß der den Schuh tragenden Person angepaßt wird, ist, wie eingangs bereits erwähnt wurde, nicht auf Schuhe der vorstehend beschriebenen Art, d.h. nicht auf Sandalen nach dem Flip-Flop-Stil beschränkt. Das Vorsehen eines derartigen Fußbettes erweist sich auch bei allen anderen Arten von Sandalen sowie bei sonstigen Schuhen wie beispielsweise Clogs, Sneakers, Schlappen, Pantoffeln, Halbschuhen, Sportschuhen etc. als vorteilhaft. Diese anderen Sandalen und sonstigen Schuhe können den selben prinzipiellen Aufbau aufweisen wie die vorstehend beschriebenen Sandalen. Insbesondere können diese die selbe Sohle aufweisen wie die vorstehend beschriebenen Sandalen. D.h. auch die Sohle dieser anderen Schuhe kann aus einem wie vorstehend beschrieben aufgebauten und hergestellten Fußbett F und einer daran befestigten Laufsohle L bestehen. Unterschiedlich sind nur die Form und/oder das Material des Schaftes und dessen Befestigung am Rest des Schuhes. Die Form des Schaftes hängt von der Art des Schuhes und dem aktuellen modischen Trend ab und ist keinerlei Einschränkungen unterworfen. Entsprechendes gilt für das Material, aus welchem der Schaft besteht; hierfür kommen Leder, Kunstleder, Stoff, Kunststoff und beliebige andere Materialien in Frage. Der Schaft kann wie bei den vorstehend beschriebenen Sandalen am Fußbett F und/oder an der Laufsohle L befestigt werden. Er kann aber auch an den Seitenflächen und/oder der Unterseite des Fußbettes F mit diesem verbunden sein. Wenn das Fußbett F ausreichend viel größer als der Fuß der den Schuh tragenden Person ist, kann der Schaft auch im äußeren Randbereich der Oberseite des Fußbettes F mit diesem verbunden sein. Die Befestigung des Schaftes am Fußbett kann durch Kleben, Verschweißen, Nähen, oder auf beliebige andere Art und Weise erfolgen.
  • Unabhängig von der Art des Schuhes kann vorgesehen werden, daß die Oberseite des Fußbettes F mit Leder oder einem beliebigen anderen Material bezogen wird. Die Befestigung des Leders oder des anderen Materials am Fußbett F erfolgt vorzugsweise durch Kleben, kann aber auch auf beliebige andere Art und Weise erfolgen.
  • Ebenfalls unabhängig von der Art des Schuhes kann es sich als vorteilhaft erweisen, wenn das Fußbett F Bereiche enthält, die insbesondere in Bezug auf die Steifigkeit und/oder die Elastizität andere Eigenschaften aufweisen als der Rest des Fußbettes F. Dies kann beispielsweise dadurch erreicht werden, daß im Fußbett Löcher oder Aussparungen vorhanden sind oder ausgebildet werden, und daß diese Löcher oder Aussparungen mit einem Material aufgefüllt werden, das andere Eigenschaften aufweist als das Material, aus welchem der Rest des Fußbettes besteht.
  • Als Material zur Ausfüllung der Löcher bzw. Aussparungen kann beispielsweise Silikon verwendet werden. Silikon ist ein Material mit geringer Steifigkeit und hoher Elastizität. Die Steifigkeit von Silikon ist insbesondere geringer als die Steifigkeit der nicht durch Silikon gebildeten Fußbettabschnitte. Das Fußbett weist daher in denjenigen Bereichen, in welchen das Fußbett F oder Teile desselben durch Silikon gebildet wird, federnde Eigenschaften auf, die den Tragekomfort erhöhen. Dies wird insbesondere im Fersenbereich als sehr angenehm empfunden. Deshalb erweist es sich als vorteilhaft, wenn das Fußbett im Fersenbereich mit Silikon ausgefüllte Löcher oder Aussparungen aufweist. Es dürfte einleuchten und bedarf keiner näheren Erläuterung, daß das Vorsehen dieser Maßnahme nicht auf den Fersenbereich beschränkt ist. Prinzipiell können beliebig große, beliebig geformte, und an belie bigen Stellen liegende Bereiche des Fußbettes F wie beschrieben ausgebildet werden. Das Ausfüllen der Löcher bzw. Aussparungen mit Silikon kann durch Auffüllen der Löcher bzw. Aussparungen mit flüssigem Silikon oder durch Einsetzen von vorgefertigten, bereits festen Silikon-Elementen erfolgen.
  • Es dürfte einleuchten und bedarf keiner näheren Erläuterung, daß anstelle von Silikon auch ein beliebiges anderes Material verwendet werden kann, das die gewünschten Eigenschaften aufweist. Hierzu zählen beispielsweise Gummi, oder ein im Vergleich zum Rest des Fußbettes weicherer Kunststoff, oder sonstige Materialien. Es könnte auch vorgesehen werden, die Löcher bzw. Aussparungen leer zu lassen, also nicht mit einem wie auch immer gearteten Material auszufüllen.
  • Es kann sich auch als vorteilhaft erweisen, wenn die Einsätze im Fußbett steifer sind als der Rest des Fußbettes. In diesem Fall würden die Einsätze als den Fuß massierende Massageelemente wirken.
  • Die größte Wirkung entfalten die mit Silikon oder einem sonstigem Material gefüllten Löcher bzw. Aussparungen, wenn es sich um Löcher handelt, die sich in vertikaler Richtung über die gesamte Dicke des Fußbettes F erstrecken. Diese Löcher weisen vorzugsweise einen kreisförmigen Querschnitt auf, da solche Löcher am einfachsten herstellt werden können. Die Löcher können beispielsweise einen Durchmesser von 10 mm und einen gegenseitigen Abstand (bezogen auf deren Mittelpunkte) von 13 mm aufweisen. Auf diese Maße besteht jedoch keinerlei Einschränkung. Der Durchmesser und der Abstand der Löcher können unabhängig voneinander beliebig viel größer oder kleiner sein. Die optimalen Maße hängen unter anderem vom Material, aus dem das Fußbett besteht, vom Material, mit welchem die Löcher ausgefüllt werden, und von der Art und dem Umfang der durch die ausgefüllten Löcher anstrebten Effekte ab. Die optimalen Maße hängen ferner vom Gewicht und den individuellen Wünschen der den Schuh tragenden Person ab und können individuell daran angepaßt werden. Eine solche Anpassung ist mit relativ geringem zusätzlichen Aufwand möglich, da der Schuh, genauer gesagt die Form und die Größe des Fußbettes ohnehin an die den Schuh tragenden Person angepaßt werden müssen, und die Löcher durch die zur Fußbett-Bearbeitung verwendete CNC-Fräse hergestellt werden können.
  • Der Vollständigkeit halber sei angemerkt, daß die Löcher nicht unbedingt einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen müssen. Sie können aber auch einen beliebigen anderen Querschnitt aufweisen.
  • Bei den Löchern kann es sich auch um Sacklöcher handeln, die an der Oberseite des Fußbettes beginnen und vor dem Erreichen der Unterseite des Fußbettes enden, oder die an der Unterseite des Fußbettes beginnen und vor dem Erreichen der Oberseite des Fußbettes enden. Darüber hinaus wäre es auch denkbar, im Fußbett Löcher vorzusehen, die in horizontaler Richtung oder schräg verlaufen.
  • Durch die mit einem anderen Material ausgefüllten oder nicht ausgefüllten Löcher bzw. Aussparungen läßt sich auch noch eine Reihe weiterer positiver Effekte erzielen. Damit können nicht nur die Federungseigenschaften, sondern beispielsweise auch die Verwindungssteifigkeit des Fußbettes bzw. der dieses enthaltenden Sohle, und/oder das Abrollverhalten der Sohle wunschgemäß eingestellt werden.
  • Es dürfte einleuchten und bedarf keiner näheren Erläuterung, daß das Vorsehen von mit einem anderen Material aufgefüllten oder nicht aufgefüllten Löchern oder Aussparungen im Fußbett nicht auf Schuhe beschränkt ist, deren Fußbett wie vorstehend beschrieben individuell exakt an den Fuß der den Schuh tragenden Person angepaßt ist; dies kann sich auch bei beliebigen anderen Schuhen als vorteilhaft erweisen.
  • F
    Fußbett
    F1
    retrokapitale Quergewölbestütze
    F2
    Längsgewölbestütze
    F3
    hochgezogene seitliche Führung
    F4
    tiefer Fersenbereich
    L
    Laufsohle
    R
    Riemen

Claims (37)

  1. Schuh bestehend aus einer Sohle und einem Schaft, wobei die Sohle aus einem Fußbett (F) und einer an der Unterseite des Fußbettes befestigten Laufsohle (L) besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Form der dem Fuß zugewandten Seite des Fußbettes individuell exakt an den Fuß der den Schuh tragenden Person angepaßt ist.
  2. Schuh nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) aus einem durch eine Fräsmaschine bearbeitbaren Material besteht.
  3. Schuh nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) aus Kunststoff besteht.
  4. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) aus thermoplastischem Kunststoff besteht.
  5. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) durch einen bearbeiteten Rohling für eine Einlegesohle für einen Schuh gebildet wird.
  6. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) durch eine als Einlegesohle für einen Schuh verwendbare Vorrichtung gebildet wird.
  7. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) an der dem Fuß des Schuhträgers zugewandten Seite eine retrokapitale Quergewölbestütze (F1) aufweist, wobei die Form, die Lage, und die Größe der retrokapitalen Quergewölbestütze individuell an die Form, die Lage, und die Größe des Quergewölbes des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt sind.
  8. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) an der dem Fuß des Schuhträgers zugewandten Seite eine Längsgewölbestütze (F2) aufweist, wobei die Form, die Lage, und die Größe der Längsgewölbestütze individuell an die Form, die Lage, und die Größe des Längsgewölbes des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt sind.
  9. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) an der dem Fuß des Schuhträgers zugewandten Seite eine hochgezogene seitliche Führung (F3) aufweist, wobei die Form, die Lage, und die Größe der seitlichen Führung individuell an die Form, die Lage, und die Größe des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt sind.
  10. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) an der dem Fuß des Schuhträgers zugewandten Seite einen seitlich gefaßten tiefen Fersenbereich (F4) aufweist, wobei die Form, die Lage, und die Größe des Fersenbereiches individuell an die Form, die Lage, und die Größe der Ferse des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt sind.
  11. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft am Fußbett und/oder an der Laufsohle (L) befestigt ist.
  12. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft an den Seitenflächen des Fußbettes (F) mit diesem verbunden ist.
  13. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft an der Unterseite des Fußbettes (F) mit diesem verbunden ist.
  14. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil des Schaftes zwischen das Fußbett (F) und die Laufsohle (L) hineinragt.
  15. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft an der Oberseite des Fußbettes (F) mit diesem verbunden ist.
  16. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) und die Laufsohle (L) zumindest teilweise unmittelbar übereinander liegen.
  17. Schuh nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) und die Laufsohle (L) miteinander verklebt sind.
  18. Schuh insbesondere nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Fußbett (F) Löcher oder Aussparungen enthält.
  19. Schuh nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher oder Aussparungen mit einem Material gefüllt sind, das andere Eigenschaften als das Material aufweist, aus welchem der Rest des Fußbettes (F) besteht.
  20. Schuh nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher oder Aussparungen mit einem Material gefüllt sind, das eine höhere oder eine geringere Steifigkeit und/oder eine höhere oder eine niedrigere Elastizität als das Material aufweist, aus welchem der Rest des Fußbettes besteht.
  21. Verfahren zur Herstellung eines Schuhes bestehend aus einer Sohle und einem Schaft, wobei die Sohle aus einem Fußbett (F) und einer an der Unterseite des Fußbettes befestigten Laufsohle (L) besteht, dadurch gekennzeichnet, daß die Form der dem Fuß zugewandten Seite des Fußbettes individuell exakt an den Fuß der den Schuh tragenden Person angepaßt wird.
  22. Verfahren nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Anpassung des Fußbettes (F) an den Fuß der den Schuh tragenden Person die Schritte – Erfassen der Form des Fußes der den Schuh tragenden Person, und – Bearbeiten eines Fußbett-Rohlings unter Berücksichtigung der ermittelten Fußform umfaßt.
  23. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Erfassen der Form des Fußes der den Schuh tragenden Person unter Verwendung eines elektronisches Druckmeß-Systems erfolgt.
  24. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Erfassen der Form des Fußes der den Schuh tragenden Person durch die Herstellung einer Blaupause erfolgt.
  25. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Erfassen der Form des Fußes der den Schuh tragenden Person durch die Herstellung einer Ortho-Kopie erfolgt.
  26. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Erfassen der Form des Fußes der den Schuh tragenden Person durch die Herstellung eines Gipsabdruckes erfolgt.
  27. Verfahren nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß die Anpassung des Fußbettes (F) an den Fuß der den Schuh tragenden Person unter Verwendung einer Fräsmaschine erfolgt.
  28. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Fuß des Schuhträgers zugewandten Seite des Fußbettes (F) eine retrokapitale Quergewölbestütze (F1) ausgebildet wird, wobei die Form, die Lage, und die Größe der retrokapitalen Quergewölbestütze individuell an die Form, die Lage, und die Größe des Quer gewölbes des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt wird.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Fuß des Schuhträgers zugewandten Seite des Fußbettes (F) eine Längsgewölbestütze (F2) ausgebildet wird, wobei die Form, die Lage, und die Größe der Längsgewölbestütze individuell an die Form, die Lage, und die Größe des Längsgewölbes des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt wird.
  30. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Fuß des Schuhträgers zugewandten Seite des Fußbettes (F) eine hochgezogene seitliche Führung (F3) ausgebildet wird, wobei die Form, die Lage, und die Größe der seitlichen Führung individuell an die Form, die Lage, und die Größe des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt wird.
  31. Verfahren nach einem der Ansprüche 21 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß auf der dem Fuß des Schuhträgers zugewandten Seite des Fußbettes (F) ein seitlich gefaßter tiefer Fersenbereich (F4) ausgebildet wird, wobei die Form, die Lage, und die Größe des Fersenbereiches individuell an die Form, die Lage, und die Größe der Ferse des Fußes der den Schuh tragenden Person angepaßt wird.
  32. Verfahren insbesondere nach einem der Ansprüche 21 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß im Fußbett (F) Löcher oder Aussparungen ausgebildet werden, und daß mittels der Form, der Größe, der Position, des Verlaufs, und/oder des gegenseitigen Abstandes der Löcher oder Aussparungen die Federungseigenschaften der Sohle eingestellt werden.
  33. Verfahren insbesondere nach einem der Ansprüche 21 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß im Fußbett (F) Löcher oder Aussparungen ausgebildet werden, und daß mittels der Form, der Größe, der Position, des Verlaufs, und/oder des gegenseitigen Abstandes der Löcher oder Aussparungen die Verwindungssteifigkeit der Sohle eingestellt wird.
  34. Verfahren insbesondere nach einem der Ansprüche 21 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß im Fußbett (F) Löcher oder Aussparungen ausgebildet werden, und daß mittels der Form, der Größe, der Position, des Verlaufs, und/oder des gegenseitigen Abstandes der Löcher oder Aussparungen das Abrollverhalten des Fußbettes eingestellt wird.
  35. Verfahren insbesondere nach einem der Ansprüche 32 bis 34, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher oder Aussparungen mit einem Material gefüllt werden, das andere Eigenschaften als das Material aufweist, aus welchem der Rest des Fußbettes besteht, und daß durch die Auswahl des Materials, mit welchem die Löcher oder Aussparungen gefüllt werden, die Federungseigenschaften der Sohle eingestellt werden.
  36. Verfahren insbesondere nach einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher oder Aussparungen mit einem Material gefüllt werden, das andere Eigenschaften als das Material aufweist, aus welchem der Rest des Fußbettes besteht, und daß durch die Auswahl des Materials, mit welchem die Löcher oder Aussparungen gefüllt werden, die Verwindungssteifigkeit der Sohle eingestellt wird.
  37. Verfahren insbesondere nach einem der Ansprüche 32 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Löcher oder Aussparungen mit einem Material gefüllt werden, das andere Eigenschaften als das Material aufweist, aus welchem der Rest des Fußbettes besteht, und durch die Auswahl des Materials, mit welchem die Löcher oder Aussparungen gefüllt werden, das Abrollverhalten der Sohle eingestellt wird.
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