DE102004048163B3 - Elektrische Vorrichtung zum Auftragen von Rasiercreme, Rasiergel, Konditionierflüssigkeit oder dergleichen Konditioniermittel auf die Haut, sowie Kartusche für diese Vorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine elektrische Vorrichtung (2) zum Auftragen von Rasiercreme, Rasiergel, Konditionierflüssigkeit oder dergleichen Konditioniermittel auf die Haut mit einem beweglich an einem Trägerteil (3) angeordneten Übertragungsmittel (4) und einem elektronischen Antrieb (5). DOLLAR A Es ist eine Oszillationseinrichtung vorgesehen, welche mit dem Übertragungsmittel (4) derart gekoppelt ist, dass das Übertragungsmittel (4) für eine oszillierende Bewegung parallel zu seiner Längsachse (21) und für eine diese überlagernde oszillierende Bewegung senkrecht dazu ausgebildet ist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine elektrische Vorrichtung zum Auftragen von Rasiercreme, Rasiergel, Konditionierflüssigkeit oder dergleichen Konditioniermittel auf die Haut mit einem beweglich an einem Trägerteil angeordneten Übertragungsmittel und einem elektromotorischen Antrieb, wobei eine Oszillationseinrichtung vorgesehen ist, welche mit dem Übertragungsmittel gekoppelt ist. Die Erfindung betrifft auch eine Kartusche für eine derartige Vorrichtung.
- Vorrichtungen der hier angesprochenen Art sind allgemein, beispielsweise unter der Bezeichnung „Rasierpinsel", bekannt. Sie erleichtern das Auftragen und Verteilen von Konditioniermittel, wie beispielsweise Rasiercreme, auf der Haut.
- Bekannt ist aus der
DE 90 06 367 U1 ein Rasierpinsel mit einem als Borstenteil ausgebildeten Übertragungsmittel, welches von einem Antrieb in eine lineare Schwingungsbewegung in Richtung der Borstenlängsachse versetzt wird. Dadurch soll sowohl ein Einweichen der Barthaare als auch ein Massageeffekt auf der Haut erzielt werden. - Aus der
DE 68 03 408 U ist ferner eine Vorrichtung bekannt, bei der ein als Rasierpinsel verwendbares Borstenteil als ein Aufsatz unter mehreren Aufsätzen mit anderen Funktionen, wie beispielsweise zum Feilen von Nägeln oder Schuhputzen, vorgesehen ist. Das Borstenteil wird dazu mittels eines Antriebes in eine Rotationsbewegung um seine sich in Borstenrichtung erstreckende Längsachse versetzt. - Schließlich ist aus der
DE 834 892 C eine mechanische Einseifvorrichtung bekannt, bei welcher der Pinsel um eine Querachse des Gehäuses schwenkbar angetrieben ist. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art und eine Kartusche zu schaffen, mittels welcher ein effektiveres und/oder schonenderes Auftragen von Konditioniermittel auf die Haut ermöglicht wird.
- Erfindung und vorteilhafte Wirkungen
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass durch die Oszillationseinrichtung eine oszillierende Bewegung parallel zur Längsachse des Übertragungsmittels und eine diese überlagernde oszillierende Bewegung senkrecht dazu erzeugbar ist.
- Mittels einer derartigen Bewegung des Übertragungsmittels ist es möglich, das Konditioniermittel auf bequeme und wirksame Art und Weise gleichmäßig auf der Haut zu verteilen. Diese Bewegung unterstützt darüber hinaus die Massagewirkung des Übertragungsmittels auf der Haut.
- Sofern das Konditioniermittel Rasiercreme oder Rasiergel ist, kann durch die Bewegungen des Übertragungsmittels ein gleichmäßiges und tiefenwirksames Aufschäumen des Konditioniermittels erzielt werden. Ein solches Aufschäumen wird insbesondere dann bewirkt, wenn das Übertragungsmittel beim Auftragen auf die Haut mit Wasser in Verbindung kommt und die Bewegungen des Übertragungsmittels quasi als Vibrationsbewegungen stattfinden. Als Konditioniermittel kann alternativ natürlich auch ein Rasierwasser oder dergleichen flüssiges Aftershave-Medium zum Einsatz kommen.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Oszillationseinrichtung eine mit dem Antrieb gekoppelte Exzentereinrichtung zum Erzeugen der Bewegungen des Übertragungsmittels aufweist. Mittels der Exzentereinrichtung kann eine beispielsweise von dem Antrieb erzeugte Drehbewegung in einfacher Weise derart umgewandelt werden, dass das Übertragungsmittel die erfindungsgemäßen oszillierenden Bewegungen ausführt.
- Nach einer Ausführungsform der Erfindung weist die Exzentereinrichtung mindestens ein Exzenterelement auf, an dem die Antriebswelle des Antriebes exzentrisch bezüglich des Masseschwerpunktes des Exzenterelementes angreift. Hierdurch kommt es bei Rotation der Antriebswelle zu einer oszillierenden Bewegung des gesamten Antriebes, welche sich aufgrund der Kopplung des Antriebes mit dem Übertragungsmittel auch auf dieses überträgt und dort zu den erfindungsgemäßen Bewegungen führt. Das Exzenterelement stellt dabei eine bewegungserzeugende Schwungmasse dar, welche aufgrund ihrer Anordnung an der Antriebswelle bei der Rotation eine Unwucht erzeugt.
- Von Vorteil ist es, wenn der Antrieb mit dem Übertragungsmittel über ein Verbindungsteil verbunden ist. Das Verbindungsteil ermöglicht in einfacher Weise eine Übertragung der oszillierenden Bewegungen des Antriebes auf das Übertragungsmittel. Durch die Länge des Verbindungsteils, welches als Hebelarm auf das Übertragungsmittel wirkt, kann dabei die Amplitude der oszillierenden Bewegung beeinflusst werden.
- Nach einem vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Antrieb mit seinem Masseschwerpunkt außerhalb der Längsachse des Übertragungsmittels liegt. Durch diese Anordnung des Antriebes wird die insgesamt komplexe Schwingungsmasse, bestehend aus der Exzentermasse des Exzenterelementes und dem Antrieb selbst, erhöht.
- Von Vorteil ist es ferner, wenn der Antrieb starr mit dem Übertragungsmittel verbunden ist. In diesem Fall kann eine besonders wirkungsvolle Übertragung der durch die Exzentereinrichtung und gegebenenfalls durch die Anordnung des Antriebes erzeugten oszillierenden Bewegungen auf das Übertragungsmittel sichergestellt werden.
- Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Antrieb von dem Trägerteil schwingungsentkoppelt ist. Das ist bspw. dann der Fall, wenn zwischen dem Antrieb und dem Trägerteil keine Verbindung besteht, also der Antrieb lediglich mit der Exzentereinrichtung verbunden ist und ansonsten frei hängend in dem Trägerteil gehalten ist. Dadurch wird eine Übertragung der oszillierenden Bewegungen auf das Trägerteil und gegebenenfalls weitere mit dem Trägerteil verbundener Gehäuseteile vermieden.
- Alternativ kann der Antrieb mit dem Trägerteil schwingungsgekoppelt verbunden sein. Dadurch kommt es – hervorgerufen durch die oszillierende Bewegung des Exzenterelementes – zu einem Vibrieren der gesamten Vorrichtung in der Hand.
- Vorteilhaft bietet es sich an, dass das Übertragungsmittel und das Trägerteil über mindestens ein elastisches Element miteinander verbunden sind. Dadurch kann das Übertragungsmittel gegenüber dem Trägerteil hinsichtlich der oszillierenden Bewegungen weitgehend entkoppelt werden. Das elastische Element wirkt in diesem Fall quasi als Dämpfer für das Trägerteil, so dass sein Mitschwingen wie auch das Mitschwingen weiterer mit diesem verbundener Gehäuseteile vermieden werden kann.
- Nach einer weiteren Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Exzentereinrichtung ein mit dem Übertragungsmittel verbundenes Kurbelteil und eine durch den Antrieb drehantreibbare Kreisscheibe aufweist, an welcher das Kurbelteil exzentrisch gelagert ist. Mittels des außermittig, das heißt exzentrisch, an der Kreisscheibe angreifenden Kurbelteiles kommt es zu einer Umwandlung der Drehbewegung der Kreisscheibe in die oszillie renden Bewegungen des mit dem Kurbelteil verbundenen Übertragungsmittels. Indem das Übertragungsmittel mit dem Kurbelteil und dieses wiederum mit der Kreisscheibe verbunden ist, wird es darüber hinaus quasi verliersicher an der Exzentereinrichtung gehalten.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung kann das Kurbelteil starr mit dem Übertragungsmittel verbunden sein. Dadurch ist in einfacher Weise eine Verbindung der Exzentereinrichtung an dem Übertragungsmittel hergestellt.
- Alternativ kann es nach der Erfindung auch vorgesehen sein, dass das Kurbelteil beweglich mit dem Übertragungsmittel verbunden ist. Dadurch kann das Übertragungsmittel gegenüber dem Kurbelteil um die Lagerachse der beiden Konstruktionsteile hin und her verschwenkt werden, so dass auf diese Weise eine Bewegung des Übertragungsmittels zusätzlich zu den durch die Exzentereinrichtung erzeugten oszillierenden Bewegungen ermöglicht ist. Die bewegliche Lagerung des Übertragungsmittels an dem Kurbelteil ist daher dazu geeignet, das Verteilen des Konditioniermittels auf der Haut noch effizienter und wirkungsvoller vorzunehmen.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Antrieb für einen Netz- und/oder Akkubetrieb ausgebildet ist. Dadurch ist eine flexible Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung möglich. Beispielsweise kann durch den Akkubetrieb die Vorrichtung netzunabhängig betrieben werden, so dass elektrische Versorgungsleitungen an der Vorrichtung, welche beim Auftragen des Konditioniermittels störend wirken können, entfallen.
- Weiterhin ist vorteilhafterweise ein Schalter zum Ein- und Ausschalten des Antriebes vorgesehen, so dass eine Einhandbedienung des Gerätes sowohl für das Ein- und Ausschalten des Antriebes als auch für das Auftragen von Konditioniermittel auf die Haut ermöglicht ist.
- Auch ist vorteilhafterweise eine Abdichtung des Übertragungsmittels gegenüber dem Trägerteil vorgesehen. Die Abdichtung erfolgt vorzugsweise durch einen Dichtring, welcher sich in einfacher Weise austauschen lässt, ohne dass aufwendige Reinigungsarbeiten an den Dichtflächen, beispielsweise um Reste einer Dichtmasse zu entfernen, vorgenommen werden müssten.
- Nach einer Weiterbildung ist es vorgesehen, dass das Übertragungsmittel in einem Borstenhalter gehaltene Borsten aufweist. Alternativ kann es vorgesehen sein, dass das Übertragungsmittel an einem Halteteil ausgebildete Lamellen aufweist. Auch kann das Übertragungsmittel in einer Variante auswechselbar ausgebildet sein.
- Von Vorteil ist es, wenn das Übertragungsmittel eine Lochplatte aufweist mit mindestens einer, vorzugsweise mehreren Durchgangsöffnungen für das Konditioniermittel. Es kann dadurch eine ausreichende Versorgung des Übertragungsmittels mit Konditioniermittel sichergestellt werden. Sofern die Durchgangsöffnungen verteilt über die Lochplatte angeordnet sind, ist es möglich, eine gleichmäßige Verteilung des Konditioniermittels auf dem Übertragungsmittel zu erreichen.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist ein Vorratsbehälter für das Konditioniermittel vorgesehen, welcher über wenigstens einen Versorgungskanal mit dem Übertragungsmittel in Strömungsverbindung steht. Dadurch ist eine Bevorratung des Konditioniermittels innerhalb der Vorrichtung realisiert. Durch den Vorratsbehälter ist eine bedienerfreundliche Möglichkeit gegeben, auch während des Auftragens des Konditioniermittels auf die Haut eine ausreichende Versorgung mit dem Konditioniermittel Im Übertragungsmittel sicherzustellen, wobei mittels des Versorgungskanals eine Versorgung des Übertragungsmittels und damit der Haut sichergestellt ist. Dem Benutzer bleibt dadurch ein umständliches separates Aufbringen des Konditioniermittels auf das Übertragungsmittel beziehungsweise auf die Haut erspart. Der Versorgungskanal kann beispielsweise im Bereich vor dem Übertragungsmittel, beispielsweise in einer Halterung für das Übertragungsmittel, eine Verteilereinrichtung aufweisen mit mehreren über die Halterung verteilt angeordneten Austrittsöffnungen, um eine gleichmäßige Beaufschlagung des Übertragungsmittels mit dem Konditioniermittel zu ermöglichen.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass das Konditioniermittel vermittels einer fördernden und/oder dosierenden Pumpeinrichtung von dem Vorratsbehälter zum Übertragungsmittel zuführbar ist.
- Von Vorteil ist dabei, wenn der Vorratsbehälter unter Bildung der Pumpeinrichtung elastisch deformierbare Wandungsabschnitte aufweist. Durch Drücken auf die deformierbaren Wandungsabschnitte kann der Benutzer das Konditioniermittel aus dem Vorratsbehälter in den Versorgungskanal und von dort zum Übertragungsmittel fördern. Der Benutzer kann damit selbst die auf die Haut aufzutragende Menge an Konditioniermittel festlegen. Darüber hinaus ist auch die eine Pumpeinrichtung aufweisende Vorrichtung für eine Einhandbedienung ausgebildet. Es ist also mit einer Hand möglich, das Gerät zu halten, dabei den Antrieb ein- und auszuschalten, das Gerät entlang der zu behandelnden Gesichts- oder Körperpartie zu führen und gleichzeitig eine gegebenenfalls dosierte Menge an Konditioniermittel zuzuführen.
- Von Vorteil ist, wenn das Trägerteil und der Vorratsbehälter ein kugelförmiges Gehäuse bilden. Dadurch ist eine Form realisiert, welche gut und bequem in der Hand liegt, so dass sich das Gerät in einfacher Weise bedienen lässt.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass der Vorratsbehälter als auswechselbare Kartusche an oder in dem Gehäuse des Rasierpinsels aufgenommen ist. Sofern die Kartusche leer ist, kann sie gegen eine neue Kartusche ausgetauscht werden. Die Kartusche kann beispielsweise mittels einer Clipsverbindung an oder in dem Gehäuse fixiert sein. Zusätzlich beziehungsweise alternativ kann die Kartusche auch an einem Gehäuseteil aufgesteckt sein.
- Weiterhin ist es vorteilhafterweise vorgesehen, einen Standfuß an dem Gehäuse derart anzuordnen, dass das Übertragungsmittel bei Abstellen der Vorrichtung auf den Standfuß schräg nach oben weist. Durch diese Maßnahme kann sichergestellt werden, dass bei Nichtgebrauch der Vorrichtung, wenn also die Vorrichtung auf dem Standfuß abgestellt ist, es zu keinem Herauslaufen von Konditionierflüssigkeit aus dem Übertragungsmittel beziehungsweise dem Versorgungskanal kommt.
- Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist eine Ladeeinrichtung für einen wiederaufladbaren Akku des Antriebes vorgesehen mit einem Sockelteil, auf welches die Vorrichtung unter Herstellen einer elektrischen Verbindung aufsetzbar ist. Nach Benutzen der Vorrichtung und Abstellen auf das Sockelteil erfolgt automatisch ein Aufladen des Akkus.
- Weitere Ziele, Vorteile, Einzelheiten und und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnung.
- Es zeigen:
-
1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung als schematische Seitendarstellung und -
2 die Ausführungsform der Vorrichtung gemäß1 als räumliche Darstellung. - Die Vorrichtung
2 gemäß der1 und2 , welche im Folgenden auch als elektrisch betriebener Rasierpinsel bezeichnet wird, weist ein Übertragungsmittel4 auf, welches beweglich an einem Trägerteil3 der Vorrichtung2 angeordnet und zum Auftragen von Rasiercreme oder dergleichen Konditioniermittel auf die Haut vorgesehen ist. - Das Übertragungsmittel
4 weist bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel Borsten6 auf, welche von einem Borstenhalter10 gehalten werden. Der Borstenhalter10 ist an dem Trägerteil3 angeordnet und gegenüber diesem durch einen Dichtring13 abgedichtet. - Die Vorrichtung
2 weist ferner einen motorischen Antrieb5 und eine mit diesem gekoppelte Exzentereinrichtung8 auf, durch welche das Übertragungsmittel4 in eine oszillierende Bewegung parallel zu seiner Längsachse21 und eine diese überlagernde oszillierende Bewegung senkrecht dazu versetzt werden kann. Der Antrieb5 ist bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel als ein Elektromotor7 ausgebildet, wobei zwischen dem Elektromotor7 und dem Übertragungsmittel4 die Exzentereinrichtung8 geschaltet ist. - Die Exzentereinrichtung
8 weist mindestens ein Exzenterelement25 auf, an welchem die Antriebswelle26 des Antriebes5 exzentrisch bezüglich des Masseschwerpunktes des Exzenterelementes25 angreift. Der Antrieb5 ist selbst starr mit dem Borstenhalter10 über ein Verbindungsteil9 gekoppelt. Er hängt im übrigen frei im Gehäuse16 der Vorrichtung1 , also ohne Verbindung zu dem Trägerteil3 . Auf diese Weise wird die durch das Exzenterelement25 erzeugte Schwingung unmittelbar auf die Borsten6 übertragen. Vorliegend ist der Antrieb5 mit seinem Masseschwerpunkt außerhalb der Längsachse21 des Borstenhalters10 angeordnet, wodurch die insgesamt vorliegende Schwingungsmasse, welche sich nun aus dem Exzenterelement25 und dem Antrieb5 zusammensetzt, erhöht ist. - Das Borstenteil
10 ist über einen Gummipuffer mit dem Trägerteil3 verbunden. Der Gummipuffer wirkt als Schwingungsdämpfer, so dass die oszillierenden Bewegungen auf das Trägerteil3 nicht übertragen werden. Der Gummipuffer wird vorliegend durch den Dichtring13 gebildet. - Der Elektromotor
7 ist hier für einen Akkubetrieb mit einer wiederaufladbaren Batterie18 ausgebildet. - Die Batterie
18 , der Antrieb5 und die Exzentereinrichtung8 sind in dem Trägerteil3 integriert, und zwar derart, dass zumindest die Batterie18 von außen in einfacher Weise erreichbar ist, um beispielsweise ihren Austausch zu ermöglichen. Selbstverständlich ist auch ein Netzbetrieb des Elektromotors7 möglich. - Weiterhin ist bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel ein Schalter
12 zum Ein- und Ausschalten des Antriebes5 vorgesehen. Der Schalter5 ist in dem Trägerteil3 integriert, und zwar derart, dass er von außen durch einfachen Tastendruck des Bedieners geschaltet werden kann. Dazu ist der Schalter12 in einer Mulde in der Wandung des Trägerteils3 angeordnet und als Tasterknopf ausgebildet, wobei mittels der Mulde es dem Benutzer der Vorrichtung erleichtert wird, den Schalter zu ertasten. - Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel der Vorrichtung
2 ist ein Vorratsbehälter14 für das Konditioniermittel vorgesehen, welcher über einen (nicht dargestellten) Versorgungskanal mit dem Übertragungsmittel4 verbunden ist, so dass das Übertragungsmittel4 mit Konditioniermittel aus dem Vorratsbehälter14 versorgt werden kann. Dafür weist der Vorratsbehälter14 elastisch deformierbare Wandungsabschnitte15 auf, welche es ermöglichen, durch Druck, beispielsweise durch Fingerdruck mit Daumen und/oder Zeigefinger des Benutzers, auf die Wandungsabschnitte15 das Konditioniermittel aus dem Vorratsbehälter14 in den Versorgungskanal zu pressen, über den es in das Übertragungsmittel4 gelangt. - Der Vorratsbehälter
14 ist als auswechselbare Kartusche ausgebildet und beispielsweise über eine (nicht dargestellte) Clipsverbindung an dem Trägerteil3 fixiert. Das Trägerteil3 und der Vorratsbehälter14 ergänzen sich zu dem Gehäuse16 , welches vorliegend kugelförmig ausgebildet ist. - An dem Gehäuse
16 ist ein Standfuß20 vorgesehen, so dass die Vorrichtung2 in der Weise abgestellt werden kann, dass das Übertragungsmittel4 am Gehäuse16 schräg nach oben weist. Ein unbeabsichtigtes Auslaufen von Konditioniermittel ist damit vermieden. - Weiterhin weist die Vorrichtung
2 eine Ladeeinrichtung17 für den wiederaufladbaren Akku18 des Antriebes5 auf, welche in einem Sockelteil19 angeordnet ist, auf dem das Gerät bei Nichtgebrauch abstellbar ist. Beim Aufsetzen der Vorrichtung2 auf das Sockelteil19 wird dabei selbsttätig eine elektrische Verbindung mit der Ladeeinrichtung17 geschaffen. Die Aufladung erfolgt nach dem Induktionsprinzip, das heißt, es wird kontaktlos eine Ladespannung zum Aufladen des Akkus18 induziert. - Es ergibt sich somit für die Vorrichtung
2 folgende Funktionsweise: Für die Benutzung wird die Vorrichtung2 beziehungsweise der Rasierpinsel mit einer Hand ergriffen und von dem Sockelteil19 genommen. Durch Ausübung eines Druckes auf den Vorratsbehälter14 kommt es zu einem Herauspressen des Konditioniermittels, welches über den Versorgungskanal und eine Verteilereinrichtung in den Borstenhalter10 und von dort in die Borsten6 gelangt. Anschließend wird der Antrieb5 mittels des Schalters12 eingeschaltet. Dies kann der Benutzer problemlos mit der die Vorrichtung2 haltenden Hand durchführen. - Der Antrieb
5 und die Exzentereinrichtung8 bewirken eine oszillierende Bewegung des Übertragungsmittels4 parallel zu seiner Längsachse21 und eine diese überlagernde oszillierende Bewegung senkrecht dazu, wobei das Übertragungsmittel4 durch den Antrieb5 und die Exzentereinrichtung8 quasi in eine Vibrationsbewegung versetzt wird. - Gelangt das Übertragungsmittel
4 nun in Kontakt mit der Haut, kommt es zu einer gleichmäßigen Verteilung des Konditioniermittels, wobei durch weiteres und/oder erneutes Zusammendrücken des Vorratsbehälters14 ein Nachströmen von Konditioniermittel in das Übertragungsmittel4 und über dieses auf die Haut erfolgen kann. - Sofern das Konditioniermittel eine Rasiercreme ist und diese mit Wasser in Verbindung kommt, entweder auf der Haut oder durch ein angefeuchtetes Übertragungsmittel
4 , kommt es aufgrund der Bewegung des Übertragungsmittels4 zu einem Aufschäumen der Rasiercreme. Die Vibrationsbewegung des Übertragungsmittels4 bewirkt neben dem Aufschäumen auch ein besonders gleichmäßiges und tiefenwirksames Verteilen der Rasiercreme, insbesondere wenn das Konditioniermittel auf einen Bart des Benutzers aufgetragen wird.
Claims (26)
- Elektrische Vorrichtung (
2 ) zum Auftragen von Rasiercreme, Rasiergel, Konditionierflüssigkeit oder dergleichen Konditioniermittel auf die Haut mit einem beweglich an einem Trägerteil (3 ) angeordneten Übertragungsmittel (4 ) und einem elektromotorischen Antrieb (5 ), wobei eine Oszillationseinrichtung vorgesehen ist, welche mit dem Übertragungsmittel (4 ) gekoppelt ist, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Oszillationseinrichtung die oszillierende Bewegung parallel zur Längsachse (21 ) des Übertragungsmittels (4 ) und eine diese überlagernde oszillierende Bewegung senkrecht dazu erzeugbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet dass die Oszillationseinrichtung eine mit dem Antrieb (
5 ) gekoppelte Exzentereinrichtung (8 ) zum Erzeugen der Bewegungen des Übertragungsmittels (4 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Exzentereinrichtung (
8 ) mindestens ein Exzenterelement (25 ) aufweist, an dem die Antriebswelle (26 ) exzentrisch bezüglich des Masseschwerpunktes des Exzenterelementes (25 ) angreift. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (
5 ) mit dem Übertragungsmittel (4 ) über ein Verbindungsteil (9 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (
5 ) mit seinem Masseschwerpunkt außerhalb der Längsachse (21 ) des Übertragungsmittels (4 ) liegt. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (
5 ) starr mit dem Übertragungsmittel (4 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (
5 ) von dem Trägerteil (3 ) schwingungsentgekoppelt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb mit dem Trägerteil (
3 ) schwingungsgekoppelt verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungsmittel (
4 ) und das Trägerteil (3 ) über mindestens ein elastisches Element miteinander verbunden sind. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Exzentereinrichtung (
8 ) ein mit dem Übertragungsmittel (4 ) verbundenes Kurbelteil und eine durch den Antrieb (5 ) drehantreibbare Kreisscheibe aufweist, an welcher das Kurbelteil exzentrisch gelagert ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Kurbelteil starr mit dem Übertragungsmittel (
4 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Kurbelteil beweglich mit dem Übertragungsmittel (
4 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche , dadurch gekennzeichnet, dass der Antrieb (
5 ) für einen Netz- und/oder Akkubetrieb ausgebildet ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Schalter (
12 ) zum Ein- und Ausschalten des Antriebes (5 ). - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungsmittel (
4 ) gegenüber dem Trägerteil (3 ), vorzugsweise durch einen Dichtring (13 ), abgedichtet ist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungsmittel (
4 ) an einem Borstenhalter (10 ) gehaltene Borsten (6 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungsmittel (
4 ) an einem Halteteil ausgebildete Lamellen aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungsmittel (
4 ) eine Lochplatte mit mindestens einer, vorzugsweise mehrerer Durchgangsöffnungen für das Konditioniermittel aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Vorratsbehälter (
14 ) für das Konditioniermittel, welcher über wenigstens einen Versorgungskanal mit dem Übertragungsmittel (4 ) strömungsverbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Konditioniermittel vermittels einer fördernden und/oder dosierenden Pumpeinrichtung von dem Vorratsbehälter (
14 ) zum Übertragungsmittel (4 ) zuführbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorratsbehälter (
14 ) unter Bildung der Pumpeinrichtung elastisch deformierbare Wandungsabschnitte (15 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerteil (
3 ) und der Vorratsbehälter (14 ) ein kugelförmiges Gehäuse (16 ) bilden. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorratsbehälter (
14 ) als auswechselbare Kartusche (22 ) an oder in dem Gehäuse (16 ) aufgenommen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 22 der 23, dadurch gekennzeichnet, dass ein Standfuß (
20 ) an dem Gehäuse (16 ) derart angeordnet ist, dass das Übertragungsmittel (4 ) beim Abstellen auf den Standfuß (20 ) schräg nach oben weist. - Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Ladeeinrichtung (
17 ) für einen wiederaufladbaren Akku (18 ) des Antriebes (5 ) mit einem Sockelteil (19 ), auf welches die Vorrichtung unter Herstellen einer elektrischen Verbindung mit der Ladeeinrichtung (17 ) aufsetzbar ist. - Kartusche mit Rasiercreme, Rasiergel, Konditionierflüssigkeit oder dergleichen Konditioniermittel für eine Vorrichtung gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche.
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