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DE102004044456A1 - System zur optischen Datenübertragung - Google Patents

System zur optischen Datenübertragung Download PDF

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DE102004044456A1
DE102004044456A1 DE200410044456 DE102004044456A DE102004044456A1 DE 102004044456 A1 DE102004044456 A1 DE 102004044456A1 DE 200410044456 DE200410044456 DE 200410044456 DE 102004044456 A DE102004044456 A DE 102004044456A DE 102004044456 A1 DE102004044456 A1 DE 102004044456A1
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optical
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led element
data transmission
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DE200410044456
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Inventor
Jens Makuth
Jürgen Sander
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Siemens Corp
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Siemens Corp
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04BTRANSMISSION
    • H04B10/00Transmission systems employing electromagnetic waves other than radio-waves, e.g. infrared, visible or ultraviolet light, or employing corpuscular radiation, e.g. quantum communication
    • H04B10/11Arrangements specific to free-space transmission, i.e. transmission through air or vacuum
    • H04B10/114Indoor or close-range type systems
    • H04B10/1143Bidirectional transmission

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  • Electromagnetism (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Optical Communication System (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein System (14, 41) zur optischen Datenübertragung. Um eine universell einsetzbare, preiswerte und leistungsfähige optische Datenübertragung zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, eine kontaktlose Datenübertragung (Free-Space-Kommunikation) mit einem LED-Element (23, 38) zu verwirklichen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System zur optischen Datenübertragung.
  • Datenübertragung (Telemetrie) zu bewegten Maschinenteilen oder dergleichen spielt vor allem in der Industrie eine immer größere Rolle. So finden bei Werkzeugmaschinen Produktionsprozesse häufig an bewegten, insbesondere rotierenden Werkstücken statt. In anderen Fällen bewegen sich die Werkzeuge um das zu bearbeitende Werkstück.
  • Es ist bekannt, eine solche Datenübertragung mit konventionellen Kabelschlepps oder mechanischen Schleifringen zu verwirklichen. Die Kabelschlepplösung verhindert jedoch eine Endlosdrehung bei Drehübertragern und begrenzt die Produktionsgeschwindigkeit durch die hierbei erforderliche Rückdrehung der Werkzeuge bzw. Werkstücke. Hierdurch sind lange Nebenzeiten notwendig, welche die Produktivität senken. Konventionelle mechanische Schleifringe sind einer ständigen Abnutzung unterworfen und weisen daher nicht die auf Dauer benötigte Zuverlässigkeit auf. Zudem treten hier verstärkt EMV-Probleme auf.
  • Darüber hinaus existieren kapazitive, magnetische und optische Verfahren. Kapazitive Übertrager, wie sie beispielsweise für militärische Anwendungen eingesetzt werden, sind für einen Masseneinsatz in industriellen Umgebungen zu teuer. Gleiches gilt für optische Übertrager, die auf optischen Übertragungsmedien, beispielsweise Glasfaser oder Plastikfaser, beruhen. Darüber hinaus sind die realisierbaren unidirektionalen bzw. Halbduplex-Übertragungskanäle für viele Anwendungen nicht ausreichend.
  • Eine Datenübertragung mit Funk konnte sich bisher aufgrund der vergleichsweise geringen Nettodatenraten und aufgrund von EMV-Problemen im industriellen Umfeld ebenfalls nicht durchsetzen. Zudem wird eine Transparenz aufgrund des Einsatzes zusätzlicher Protokoll-Layer verhindert.
  • Alle bekannten Lösungen bringen technische Einschränkungen mit und sind aufwändig zu realisieren, so dass die Kosten für die Datenübertragung sehr hoch sind.
  • Ein erster Ansatz zur Verbesserung der Datenübertragungsrate bei optischen Übertragern besteht in der Verwendung von Laserlicht. Hier werden Laserdioden als Sendeelemente eingesetzt. Neben den einem Lasersystem grundsätzlich anhaftenden Nachteilen sind in diesen Fällen vor allem hohen Kosten von Nachteil, die mit der Ein- und Auskopplung des Laserlichts in eine Faser (Lichtwellenleiter) zur Verwirklichung einer Laser-Fiber-Laser-Kopplung verbunden sind.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine universell einsetzbare, preiswerte und leistungsfähige optische Datenübertragung zu gewährleisten. Diese Aufgabe wird durch ein System nach Anspruch 1 bzw. durch ein Verfahren nach Anspruch 11 gelöst.
  • Ein Kerngedanke der Erfindung besteht darin, eine kontaktlose Datenübertragung (Free-Space-Kommunikation) mit einem LED-Element zu verwirklichen.
  • Dabei werden zum einen durch den Einsatz von LED-Elementen die Nachteile von Laser-basierten Systemen vermieden. Insbesondere können wesentlich höhere Datenübertragungsraten erzielt werden, da LED-Elemente nicht wie Laser um einen Arbeitspunkt betrieben werden, wobei die Signalinformation durch Leistungsmodulation erfolgt. Die LED-Elemente können vielmehr mit Hilfe von speziellen Techniken für einen hoch frequenten Einsatz vorgeflutet und damit quasi digital betrieben werden.
  • Die kontaktlose Ausführung des Datenübertragungssystems ermöglicht zum anderen eine besonders flexible Einsatzfähigkeit des Systems, beispielsweise gleichermaßen in optischen Drehübertragern bzw. Linearübertragern. Durch sie wird auch der Einsatz von komplizierten und kostspieligen Kopplungselementen in ein Übertragungsmedium sowie der Einsatz eines zusätzlichen Übertragungsmediums, beispielsweise eines Kunststofflichtwellenleiters, überhaupt vermieden.
  • Mit der vorliegenden Erfindung kann eine transparente, bidirektionale und schnelle Vollduplex-Datenübertragung auf preiswerte Art und Weise verwirklicht werden. EMV-Probleme spielen im Bereich des Übertragungskanals keine Rolle mehr. Eine teure Einkopplung in ein Übertragungsmedium entfällt.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Sind Sender und/oder Empfänger beispielsweise als integrierte Baugruppen ausgeführt, mit anderen Worten sind die verwendeten Bauteile beispielsweise unter Verwendung von Mikrosystemtechnik auf einer Leiterplatte, in Modulbauweise oder auf einem Chip integriert, so kann eine im Vergleich zu bekannten Systemen deutliche Verringerung der Baugröße und damit eine Miniaturisierung des Datenübertragungssystems erfolgen. Zugleich können die Herstellungskosten durch die Verwendung von Mikrosystemtechnik verringert werden.
  • Ein modularer Aufbau in der Gestalt, dass Sender und/oder Empfänger jeweils eine Optikkomponente und eine Elektronikkomponente aufweisen, wie es eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung vorsieht, gestatten eine einfache Anpassung des Datenübertragungssystems an verschiedene Anforderungsszenarien. Elektronik- und Optikkomponente sind dabei vorzugsweise mikrosystemtechnisch hergestellt. Besonders dann, wenn die Optikkomponente mit dem LED-Element lösbar verbunden ist, kann eine Anpassung, beispielsweise an verschiedene Datenformate, sehr unkompliziert erfolgen. Die „vorgeschaltete" Optik kann dann vorzugsweise in allen Anwendungsfällen weiterverwendet werden, während das Elektronikmodul, welches die erforderliche Anpass-Elektronik umfasst, mit geringem Aufwand und Kosten an die verschiedenen Eingangs- bzw. Ausgangsbedingungen adaptiert werden kann.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Optikkomponente in dem LED-Element integriert. Mit anderen Worten weist das LED-Element bereits von Hause aus ein oder mehrere optische Bauteile auf. Eine zusätzlich zu der Elektronikkomponente erforderliche Optikkomponente entfällt daher, so dass eine weitere Integration und damit verbunden eine weitere Miniaturisierung erfolgen kann.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn spezielle Optikelemente, beispielsweise Linsen oder Reflektoren zur Fokussierung des auftretenden Lichtes bzw. zur Definition des Austritts- bzw. Öffnungswinkels, bereits integrale Bestandteile des LED-Elements sind oder das LED-Element derart modifiziert ist, dass spezielle integrierte Optikelemente nicht mehr erforderlich sind.
  • Zum Einsatz kommen vorzugsweise solche LED-Elemente, die sehr schmalbandig abstrahlen. Von Vorteil sind insbesondere LED-Elemente mit einer Bandbreite kleiner 30 nm. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Bandbreite weniger als 20 nm beträgt. Vorteile derartiger LED-Elemente sind ein einfacherer Gesamtaufbau sowie verringerte Kosten.
  • Für den Einsatz in der Datenübertragung, insbesondere bei optischen Linearübertragern, sind zudem LED-Elemente besonders geeignet, die das gesamte Licht mit hohem Wirkungsgrad in einen kleinen Raumwinkelbereich aussenden. Mit solchen LED-Ele menten, die extrem schmalwinklig in den Raum abstrahlen, wurden besonders gute Ergebnisse erzielt. Die Größe des Abstrahlwinkels beträgt vorzugsweise weniger als 20 Grad. Besonders vorteilhaft ist ein Abstrahlwinkel unter 5 Grad. Bei optischen Drehübertragern darf der Raumwinkel jedoch nicht zu klein sein, damit ein ausreichender lateraler Spielraum bestehen bleibt.
  • Im Hinblick auf die Verringerung der Herstellungskosten hat sich die Verwendung von diskreten Bauteilen als günstig erwiesen. So wird als Sender vorzugsweise eine Sende-LED verwendet. Als besonders vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn als optischer Empfänger eine PIN-Diode (positive intrinsic negative diode) Verwendung findet. Alternativ können auch andere optische Empfänger, beispielsweise APDs (avalanche photo diode) zum Einsatz kommen. Alternativ ist auch der Einsatz von LED-Transceivern möglich. Dabei wird auf jeder Seite des Datenübertragungssystems eine Sendefunktion (Transmitter, TX) und eine Empfangsfunktion (Receiver, RX) zur Verfügung gestellt.
  • Wenn dabei die Sender Licht mit unterschiedlichen Wellenlängen aussenden, so ist es zum Verhindern eines Übersprechens (Cross-Talk) von Vorteil, wenn den Empfängern jeweils ein Filter zugeordnet ist, das jeweils nur bestimmte Wellenlängen passieren lässt. Ein ungewolltes Beaufschlagen eines Empfängers mit Licht des benachbart zu ihm zugeordneten, jedoch auf einer unterschiedlichen Wellenlänge arbeitenden Senders, wird somit verhindert.
  • Weitere Möglichkeiten, ein Übersprechen zu verhindern, sind die versetzte Anordnung von Sender und Empfänger, wodurch der direkt koppelnde Anteil des benachbarten Senders reduziert wird, ohne dass zusätzliche Bauteile benötigt werden. Ein Übersprechen kann auch durch ein Vorsehen von mechanischen Sperren, beispielsweise Gehäuseteilen, verhindert werden, die den räumlichen Sendebereich seitlich begrenzen und somit eine mechanische Barriere zwischen auf einer Seite angeordneten Sender und Empfänger darstellen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend an Hand von Ausführungsbeispielen näher beschrieben, die mit Hilfe von Zeichnungen erläutert werden. Hierbei zeigen:
  • 1 eine vereinfachte schematische Darstellung eines optischen Drehübertragers,
  • 2 eine vereinfachte schematische Darstellung eines optischen Linearübertragers,
  • 3 eine schematische Abbildung eines Datenübertragungssystems im Modulbauweise,
  • 4 eine schematische Darstellung des Übertragungssystems in integrierter Bauweise,
  • 5 eine Detailabbildung eines LED-Elements mit integrierter Optik,
  • 6 eine Prinzipdarstellung einer im erfindungsgemäßen System verwendeten Übertragungseinheit,
  • 7 eine Prinzipdarstellung eines aus zwei Übertragungseinheiten bestehenden Datenübertragungssystems,
  • 8 ein Datenübertragungssystem mit Filtern zur Verringerung eines Übersprechens,
  • 9 eine Übertragungseinheit mit versetztem Empfänger,
  • 10 eine Übertragungseinheit mit gehäustem Sender und Empfänger.
  • In 1 ist der prinzipielle Aufbau eines optischen Drehübertragers abgebildet, mit dem eine Endlosdrehung realisiert werden kann. Die dargestellte on-axis-Realisierung stellt die technisch einfachste Variante dar, einen optischen Kommunikationskanal aufzuspannen. Der modulierte Lichtstrahl, der die Dateninformation enthält, wird in der Bewegungs- bzw. Drehachse des Systems geführt. Das System, das aus einem feststehenden Teil 1, beispielsweise einem Werkzeug, und einem um das feststehende Teil 1 rotierenden Teil 2, beispielsweise einem zu bearbeitendem Werkstück, besteht, weist ein zylinderförmiges Gehäuse 3 auf, das rotationssymmetrisch zur Drehachse 4 ausgeführt ist. Dabei ist es unerheblich, welches der beiden Teile 1, 2 sich bewegt und welches fixiert ist. Die maximale Drehgeschwindigkeit hängt u. a. von der Güte der Lagerung der Teile 1, 2 ab. Die Teile 1, 2 können gegeneinander abgedichtet sein, wobei der Grad der Dichtung beliebig ausgeführt sein kann. Feststehendes Teil 1 und rotierendes Teil 2 sind jeweils über einen Steckverbinder 5 mit einem Buskabel 6 verbunden. Selbstverständlich kann auch ein direkter Anschluss ohne Steckverbinder vorgesehen sein. Die Übertragung der Dateninformation erfolgt dabei durch am feststehenden Teil 1 und am rotierenden Teil 2 vorgesehene Übertragungseinheiten im Inneren des Gehäuses 3, wie sie nachfolgend beschrieben werden.
  • Selbstverständlich lassen sich mit der vorliegenden Erfindung auch off axis-Systeme realisieren. Dadurch bleibt die Rotationsachse 4 für andere Durchführungen frei.
  • Ein prinzipieller Aufbau eines Linearübertragers, wie er beispielsweise im Umfeld von Linearantrieben eingesetzt wird, ist in 2 abgebildet. Dabei ist eine erste Übertragungseinheit 7 fest auf einem Maschinenteil 8 angeordnet, während sich eine zweite Übertragungseinheit 9 auf einem beweglichen Teil, beispielsweise einem Läufer 10 eines Motors befindet, der auf einer Magnetschiene 11 in Bewegungsrichtung 12 linear befahrbar ist. Zur Illustrationszwecken ist ein Lichtkegel 13 dargestellt, der eine Übertragung in einer Übertragungsrichtung symbolisieren soll. Selbstverständlich ist jedoch eine bidirektionale Übertragung möglich. Ein Schutz des Übertragungsbereiches wäre beispielsweise durch eine U-förmige Schiene oder dergleichen möglich, die entlang der Magnetschiene 11 angebracht ist.
  • In 3 ist ein Datenübertragungssystem 14 mit einer ersten Übertragungseinheit 15 und einer zweiten Übertragungseinheit 16 abgebildet. Jede der beiden Übertragungseinheiten 15, 16 umfasst ein Elektronikmodul 17 und ein Optikmodul 18, wobei die Übertragung des ausgesendeten Lichtes über eine Luftstrecke (Free-Space-Strecke) 19 zwischen den beiden Übertragungseinheiten 15, 16 erfolgt. Zusätzlich erforderliche Bauteile der Übertragungseinheiten 15, 16, wie beispielsweise Mechanik mit Häusung, Lagerung und Dichtung sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht abgebildet. Das in 3 illustrierte Beispiel zeigt nur eine Möglichkeit, dass erfindungsgemäße System 14 mit einfachen technischen Mitteln zu realisieren.
  • Besonders vorteilhaft bei der Verwendung der optischen Übertragungstechnik ist deren Transparenz. Zusätzliche Protokoll-Layer sind nicht erforderlich. Dabei können ohne große prinzipielle Änderungen verschiedene Übertragungsprotokolle verwendet werden. Hierzu ist lediglich eine Signalanpassung erforderlich. Als besonders vorteilhaft haben sich die Verwendung von Profibus und (Fast) Ethernet-Protokollen erwiesen. Andere Feldbusse sind ebenfalls durch Modifikation der Ein- bzw. Ausgangsschaltung im Elektronikmodul 17 übertragbar.
  • Das Elektronikmodul 17 umfasst eine Steckverbindung 20 zum Anschluss an beispielsweise ein Buskabel 6 sowie einen LED-Transceiver 21, welcher zusammen mit den anderen für den Betrieb erforderlichen Bauteilen auf einer Leiterplatte 22 angeordnet ist. An den LED-Transceiver 21, nämlich jeweils an den Sender (TX) 23 und den Empfänger (RX) 24, ist eine polymeroptische Faser (POF) 25 angeschlossen. Beide POFs 25 führen zu einem Splitter 26. Von dem Splitter 26 führt eine einzelne POF 25 weiter zu einer Linse 27, von der aus das Lichtsignal an die Luftstrecke 19 abgegeben wird. Das Licht wird über Luft von der einen Übertragungseinheit 15 in eine spiegelbildlich ausgeführte andere Übertragungseinheit 16 gekoppelt, welche wiederum aus einem Elektronikmodul 17 mit vorgeschaltetem Optikmodul 18 besteht.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel ist in 4 abgebildet. Dabei weisen die Übertragungseinheiten 28, 29 einen modifizierten LED-Transceiver 30 auf, welcher bereits über eine integrierte Optik 31 zur definierten Strahlformung und -führung verfügt. Insbesondere sind in diesem Fall Linse und Splitter in den LED-Transceiver 30 integriert. Der Einsatz von polymeroptischen Fasern ist nicht erforderlich.
  • 5 zeigt schließlich eine Detailansicht einer solchen Optik-Integration in einen LED-Transceiver 30. Dabei sind die Linsen 32 für die Strahlformung vorzugsweise in Kunststoff abgeformt, so dass teure Spezialwerkstoffe ersetzt werden können. Eine weitere Kostenreduzierung ist möglich, indem die Linsen 32 als Teil des Gehäuses 33 ausgebildet sind. An Stelle des ursprünglich verwendeten Splitters wird ein halbdurchlässiger Spiegel 34 und ein zusätzlicher Umlenkspiegel 35 für die Strahlführung verwendet. Der halbdurchlässige Spiegel 34 verhindert dabei, dass die LED-Elemente der Sender 23 mit Licht von dem gegenüberliegenden Sender 23' beaufschlagt werden. Symbolhaft ist die Rotationsrichtung 36 einer der Übertragungseinheiten dargestellt.
  • Die Luftstrecke 19 zwischen beiden Linsen 27 bzw. 32 ist in einem großen Rahmen variabel einstellbar. So kann es sich bei der Luftstrecke 19 um minimale Entfernungen handeln, beispielsweise um einen Luftspalt im Millimeter- bzw. Submillimeterbereich. Dies ist insbesondere dann von Vorteil wenn eine Miniaturisierung des Datenübertragungssystems im Vordergrund steht. Hier kann zur Gewährleistung der notwendigen Sichtverbindung auch eine Kapselung der Luftstrecke erfolgen. Die Luftstrecke kann jedoch für typische Industrieanwendungen auch mehrere Zentimeter betragen. Für Langstreckenübertragungen kann die Luftstrecke bis zu einer Länge von etwa 100 Metern verlängert werden, insbesondere dann, wenn bei einer entsprechenden Sendeleistung eine geeignete Optik zum Einsatz kommt .
  • 6 illustriert nochmals den prinzipiellen Aufbau einer Übertragungseinheit mit einem Sender (TX) 38 und einem Empfänger (RX) 39. Symbolhaft ist ein Lichtbereich 40 des Senders 38 abgebildet, der einen möglichen Empfangsbereich kennzeichnet. Im Beispiel wird als Sender 38 eine Sende-LED verwendet, die extrem schmalwinklig in den Raum abstrahlt. Der Abstrahlwinkel α beträgt dabei weniger als 4 Grad.
  • Selbstverständlich kann auch ein größerer Abstrahlwinkel verwendet werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Abstrahlwinkel derart groß gewählt ist, dass Vibrationen oder anders hervorgerufene laterale Auslenkungen der Übertragungseinheit 37 auftreten können, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung bei der Datenübertragung kommt. Bei derart großen Abstrahlwinkeln, beispielsweise im Bereich von 20°, können die Anforderungen an die verwendete Mechanik, insbesondere die verwendete Lagerung, und damit die Herstellungskosten stark verringert werden. Der Abstand 44 zwischen Sender 38 und Empfänger 39 muss von Anwendung zu Anwendung den Anforderungen angepasst werden.
  • 7 zeigt den schematischen Aufbau eines Datenübertragungssystems 41 mit zwei im Wesentlichen identisch aufgebauten Übertragungseinheiten 37. Dabei sind Sender 38 (LED-Element) und Empfänger 39 (PIN-Diode) nebeneinander platziert.
  • Damit sich der Empfänger 39'' (RX2) der einen Übertragungseinheit 37'' , in diesem Fall eine PIN-Diode, stets im Sendekegel 42' des Senders 38' (TX1) der anderen Übertragungseinheit 37' befindet, ist ein Mindestabstand zwischen den beiden Übertragungseinheiten 37', 37'' einzuhalten. Dieser ist von Anwendung zu Anwendung verschieden.
  • Im Falle eines Drehübertragers erfolgt eine Rotation wenigstens einer der Übertragungseinheiten 37 um eine Rotationsachse 43. In 7 ist beispielhaft die Übertragungseinheit 37' als rotierendes Teil abgebildet. Vorteilhafterweise sind Sender 38 und Empfänger 39 der Übertragungseinheiten 37 dicht an der Rotationsachse 43 platziert. Der Sender 38' der einen Übertragungseinheit 37' ist dabei in seiner Grund- bzw. Ausgangstellung direkt gegenüber dem Empfänger 39'' der anderen Übertragungseinheit 37'' angeordnet, so dass sich eine versetzte Anordnung ergibt.
  • Wird mit den dargestellten Übertragungseinheiten 37 ein Linearübertrager realisiert, bewegt sich eine der Übertragungseinheiten 37 entlang einer linearen Bewegungsachse 45. In 7 ist beispielhaft die Übertragungseinheit 37'' als linear bewegtes Teil abgebildet. Sender 38 und Empfänger 39 sind dabei vorteilhafterweise nahe der Bewegungsachse 45 angeordnet. Der bei einem Linearübertrager erzielbare Maximalabstand zwischen den Übertragungseinheiten 37 hängt zum einen von der Sendeleistung und zum anderen von der Empfindlichkeit der Empfänger 39 ab. Zudem spielen auch Umgebungsbedingungen eine Rolle. Bei Einsatz einer fokussierenden Optik kann der Maximalabstand auf bis zu 100 Meter und mehr erweitert werden.
  • Besonders kostengünstig ist eine Ausführungsform der Erfindung, wobei die Übertragungseinheiten 37 identisch ausgebildet sind. Damit lässt sich ein Übertragungskanal mit einer Wellenlänge realisieren. Mit anderen Worten senden beide Sender (LED-Elemente) 38 mit der gleichen Wellenlänge (im gleichen Spektrum). Die Empfänger (PIN-Dioden) 39 empfangen vorzugsweise grundsätzlich breitbandig.
  • 8 zeigt eine Variante mit einem Übertragungskanal mit zwei Wellenlängen. Die Sender 38', 38'' verwenden dabei jeweils eine eigene Wellenlänge. Die verwendete Bandbreite der Sender 38 beträgt dabei vorzugsweise 20 bis 30 nm, wobei der Abstand der Wellenlängen zueinander zur Vermeidung gegenseitiger Beeinflussung ebenfalls vorzugsweise 20 bis 30 nm beträgt. Da die Empfänger 39', 39'' breitbandig empfangen, werden vor den Empfängern Filter 46, 47 installiert, die nur bestimmte Wellenlängen passieren lassen. So läßt das Filter 46 vor dem Empfänger 39' nur die Wellenlänge des Senders 38'' hindurch, während das Filter 47 nur die Wellenlänge des Senders 38' passieren lässt. Dadurch wird ein Übersprechen (Cross-Talk) von einem Sender 38', 38'' auf den jeweils unmittelbar benachbarten Empfänger 39', 39'' verringert. Das Gesamtdesign wird hierdurch zwar aufwändiger, jedoch lassen sich mit diesem Ansatz größere Luftstrecken 19 überbrücken.
  • Ein Übersprechen durch Streuung bzw. Reflektion von Licht durch Partikel bzw. Gehäuseelemente lässt sich weiter verringern wenn der Empfänger 39 entgegen der Senderichtung 48 zum Sender 38 versetzt angeordnet ist, wie dies in 9 beispielhaft dargestellt ist. Somit wird der direkt koppelnde Anteil des von dem Sender 38 ausgesendeten Lichtes reduziert. Zusätzliche Bauteile werden nicht benötigt. Jedoch muss gegebenenfalls das Layout der Leiterplatte 22 entsprechend angepasst werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Sender 38 und/oder Empfänger 39 in separate Gehäuse, beispielsweise in Form von Hülsen 49, unterzubringen, wie dies in 10 dargestellt ist. Beide Varianten eignen sich besonders für Ausführungsformen mit einer einzigen Wellenlänge zur Verhinderung eines Übersprechens, ohne das es eines erhöhten technischen Aufwandes für Filter usw. bedarf.
  • Mit dem beschriebenen Datenübertragungssystem lassen sich Datenraten von beispielsweise 125 Mbit/s verwirklichen. Durch Einsatz von weiterentwickelten LED-Elementen kann diese weiter erhöht werden.
  • Das erfindungsgemäße Datenübertragungssystem kann beispielsweise in Werkzeug- oder Produktionsmaschinen oder in Industrierobotern eingesetzt werden. Nebenzeiten und Kosten sind dabei im Vergleich zu herkömmlichen Techniken stark verringert.

Claims (11)

  1. System (14, 41) zur optischen Datenübertragung – mit einem optischen Sender, aufweisend ein LED-Element (23, 38) zum Aussenden von Licht, – mit einem optischen Empfänger zum Empfangen des ausgesendeten Lichtes und – mit einer von dem ausgesendeten Licht überbrückbaren Luftstrecke (19) zwischen Sender und Empfänger.
  2. System (14, 41) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass Sender und/oder Empfänger als integrierte Baugruppe ausgeführt ist.
  3. System (14, 41) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Sender und/oder Empfänger in Komponentenbauweise aufgebaut ist derart, dass er jeweils eine Optikkomponente (17) und eine Elektrikkomponente (18) aufweist.
  4. System (14, 41) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Optikkomponente (17) mit dem LED-Element (23, 38) lösbar verbunden ist.
  5. System (14, 41) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Optikkomponente (17) in dem LED-Element (38) integriert ist.
  6. System (14, 41) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch ein LED-Element (38), ausgebildet zur Aussendung von Licht mit einer Bandbreite kleiner als 20 nm.
  7. System (14, 41) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch ein LED-Element (38), ausgebildet zur Aussendung von Licht in einen Raumwinkelbereich kleiner als 5°.
  8. System (14, 41) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch zwei Sender (38) und zwei Empfänger (39), wobei die Sender (38) Licht auf unterschiedlichen Wellenlängen aussenden und wobei den Empfängern (39) jeweils ein Filter (46, 47) zum Passieren bestimmter Wellenlängen zugeordnet ist.
  9. System (14, 41) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, gekennzeichnet durch einen entgegen der Aussenderichtung (48) von dem Sender (38) beabstandet angeordneten Empfänger (39).
  10. System (14, 41) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass Sender und/oder Empfänger in einem separaten Gehäuse (49) angeordnet ist.
  11. Verwendung eines LED-Elements (23, 38) in einem Sender eines Systems (14, 41) zur kontaktlosen optischen Datenübertragung.
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