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Die
Erfindung betrifft ein System zur optischen Datenübertragung.
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Datenübertragung
(Telemetrie) zu bewegten Maschinenteilen oder dergleichen spielt
vor allem in der Industrie eine immer größere Rolle. So finden bei Werkzeugmaschinen
Produktionsprozesse häufig
an bewegten, insbesondere rotierenden Werkstücken statt. In anderen Fällen bewegen
sich die Werkzeuge um das zu bearbeitende Werkstück.
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Es
ist bekannt, eine solche Datenübertragung
mit konventionellen Kabelschlepps oder mechanischen Schleifringen
zu verwirklichen. Die Kabelschlepplösung verhindert jedoch eine
Endlosdrehung bei Drehübertragern
und begrenzt die Produktionsgeschwindigkeit durch die hierbei erforderliche Rückdrehung
der Werkzeuge bzw. Werkstücke.
Hierdurch sind lange Nebenzeiten notwendig, welche die Produktivität senken.
Konventionelle mechanische Schleifringe sind einer ständigen Abnutzung
unterworfen und weisen daher nicht die auf Dauer benötigte Zuverlässigkeit
auf. Zudem treten hier verstärkt EMV-Probleme auf.
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Darüber hinaus
existieren kapazitive, magnetische und optische Verfahren. Kapazitive Übertrager,
wie sie beispielsweise für
militärische
Anwendungen eingesetzt werden, sind für einen Masseneinsatz in industriellen
Umgebungen zu teuer. Gleiches gilt für optische Übertrager, die auf optischen Übertragungsmedien,
beispielsweise Glasfaser oder Plastikfaser, beruhen. Darüber hinaus
sind die realisierbaren unidirektionalen bzw. Halbduplex-Übertragungskanäle für viele
Anwendungen nicht ausreichend.
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Eine
Datenübertragung
mit Funk konnte sich bisher aufgrund der vergleichsweise geringen
Nettodatenraten und aufgrund von EMV-Problemen im industriellen
Umfeld ebenfalls nicht durchsetzen. Zudem wird eine Transparenz
aufgrund des Einsatzes zusätzlicher
Protokoll-Layer verhindert.
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Alle
bekannten Lösungen
bringen technische Einschränkungen
mit und sind aufwändig
zu realisieren, so dass die Kosten für die Datenübertragung sehr hoch sind.
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Ein
erster Ansatz zur Verbesserung der Datenübertragungsrate bei optischen Übertragern
besteht in der Verwendung von Laserlicht. Hier werden Laserdioden
als Sendeelemente eingesetzt. Neben den einem Lasersystem grundsätzlich anhaftenden Nachteilen
sind in diesen Fällen
vor allem hohen Kosten von Nachteil, die mit der Ein- und Auskopplung
des Laserlichts in eine Faser (Lichtwellenleiter) zur Verwirklichung
einer Laser-Fiber-Laser-Kopplung verbunden sind.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine universell einsetzbare,
preiswerte und leistungsfähige
optische Datenübertragung
zu gewährleisten.
Diese Aufgabe wird durch ein System nach Anspruch 1 bzw. durch ein
Verfahren nach Anspruch 11 gelöst.
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Ein
Kerngedanke der Erfindung besteht darin, eine kontaktlose Datenübertragung (Free-Space-Kommunikation)
mit einem LED-Element
zu verwirklichen.
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Dabei
werden zum einen durch den Einsatz von LED-Elementen die Nachteile
von Laser-basierten Systemen vermieden. Insbesondere können wesentlich
höhere
Datenübertragungsraten
erzielt werden, da LED-Elemente nicht wie Laser um einen Arbeitspunkt
betrieben werden, wobei die Signalinformation durch Leistungsmodulation
erfolgt. Die LED-Elemente können
vielmehr mit Hilfe von speziellen Techniken für einen hoch frequenten Einsatz
vorgeflutet und damit quasi digital betrieben werden.
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Die
kontaktlose Ausführung
des Datenübertragungssystems
ermöglicht
zum anderen eine besonders flexible Einsatzfähigkeit des Systems, beispielsweise
gleichermaßen
in optischen Drehübertragern
bzw. Linearübertragern.
Durch sie wird auch der Einsatz von komplizierten und kostspieligen Kopplungselementen
in ein Übertragungsmedium sowie
der Einsatz eines zusätzlichen Übertragungsmediums,
beispielsweise eines Kunststofflichtwellenleiters, überhaupt
vermieden.
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Mit
der vorliegenden Erfindung kann eine transparente, bidirektionale
und schnelle Vollduplex-Datenübertragung
auf preiswerte Art und Weise verwirklicht werden. EMV-Probleme spielen
im Bereich des Übertragungskanals
keine Rolle mehr. Eine teure Einkopplung in ein Übertragungsmedium entfällt.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Sind
Sender und/oder Empfänger
beispielsweise als integrierte Baugruppen ausgeführt, mit anderen Worten sind
die verwendeten Bauteile beispielsweise unter Verwendung von Mikrosystemtechnik
auf einer Leiterplatte, in Modulbauweise oder auf einem Chip integriert,
so kann eine im Vergleich zu bekannten Systemen deutliche Verringerung
der Baugröße und damit
eine Miniaturisierung des Datenübertragungssystems
erfolgen. Zugleich können die
Herstellungskosten durch die Verwendung von Mikrosystemtechnik verringert
werden.
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Ein
modularer Aufbau in der Gestalt, dass Sender und/oder Empfänger jeweils
eine Optikkomponente und eine Elektronikkomponente aufweisen, wie
es eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung vorsieht,
gestatten eine einfache Anpassung des Datenübertragungssystems an verschiedene
Anforderungsszenarien. Elektronik- und Optikkomponente sind dabei vorzugsweise
mikrosystemtechnisch hergestellt. Besonders dann, wenn die Optikkomponente
mit dem LED-Element lösbar
verbunden ist, kann eine Anpassung, beispielsweise an verschiedene
Datenformate, sehr unkompliziert erfolgen. Die „vorgeschaltete" Optik kann dann
vorzugsweise in allen Anwendungsfällen weiterverwendet werden,
während
das Elektronikmodul, welches die erforderliche Anpass-Elektronik
umfasst, mit geringem Aufwand und Kosten an die verschiedenen Eingangs-
bzw. Ausgangsbedingungen adaptiert werden kann.
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In
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist
die Optikkomponente in dem LED-Element integriert. Mit anderen Worten
weist das LED-Element bereits von Hause aus ein oder mehrere optische
Bauteile auf. Eine zusätzlich
zu der Elektronikkomponente erforderliche Optikkomponente entfällt daher,
so dass eine weitere Integration und damit verbunden eine weitere
Miniaturisierung erfolgen kann.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn spezielle Optikelemente, beispielsweise
Linsen oder Reflektoren zur Fokussierung des auftretenden Lichtes
bzw. zur Definition des Austritts- bzw. Öffnungswinkels, bereits integrale
Bestandteile des LED-Elements sind oder das LED-Element derart modifiziert
ist, dass spezielle integrierte Optikelemente nicht mehr erforderlich
sind.
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Zum
Einsatz kommen vorzugsweise solche LED-Elemente, die sehr schmalbandig
abstrahlen. Von Vorteil sind insbesondere LED-Elemente mit einer Bandbreite kleiner
30 nm. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Bandbreite weniger
als 20 nm beträgt.
Vorteile derartiger LED-Elemente sind ein einfacherer Gesamtaufbau
sowie verringerte Kosten.
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Für den Einsatz
in der Datenübertragung, insbesondere
bei optischen Linearübertragern,
sind zudem LED-Elemente besonders geeignet, die das gesamte Licht
mit hohem Wirkungsgrad in einen kleinen Raumwinkelbereich aussenden.
Mit solchen LED-Ele menten, die extrem schmalwinklig in den Raum
abstrahlen, wurden besonders gute Ergebnisse erzielt. Die Größe des Abstrahlwinkels
beträgt
vorzugsweise weniger als 20 Grad. Besonders vorteilhaft ist ein
Abstrahlwinkel unter 5 Grad. Bei optischen Drehübertragern darf der Raumwinkel
jedoch nicht zu klein sein, damit ein ausreichender lateraler Spielraum
bestehen bleibt.
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Im
Hinblick auf die Verringerung der Herstellungskosten hat sich die
Verwendung von diskreten Bauteilen als günstig erwiesen. So wird als
Sender vorzugsweise eine Sende-LED verwendet. Als besonders vorteilhaft
hat es sich erwiesen, wenn als optischer Empfänger eine PIN-Diode (positive
intrinsic negative diode) Verwendung findet. Alternativ können auch
andere optische Empfänger,
beispielsweise APDs (avalanche photo diode) zum Einsatz kommen.
Alternativ ist auch der Einsatz von LED-Transceivern möglich. Dabei
wird auf jeder Seite des Datenübertragungssystems
eine Sendefunktion (Transmitter, TX) und eine Empfangsfunktion (Receiver, RX)
zur Verfügung
gestellt.
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Wenn
dabei die Sender Licht mit unterschiedlichen Wellenlängen aussenden,
so ist es zum Verhindern eines Übersprechens
(Cross-Talk) von Vorteil, wenn den Empfängern jeweils ein Filter zugeordnet
ist, das jeweils nur bestimmte Wellenlängen passieren lässt. Ein
ungewolltes Beaufschlagen eines Empfängers mit Licht des benachbart
zu ihm zugeordneten, jedoch auf einer unterschiedlichen Wellenlänge arbeitenden
Senders, wird somit verhindert.
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Weitere
Möglichkeiten,
ein Übersprechen
zu verhindern, sind die versetzte Anordnung von Sender und Empfänger, wodurch
der direkt koppelnde Anteil des benachbarten Senders reduziert wird,
ohne dass zusätzliche
Bauteile benötigt
werden. Ein Übersprechen
kann auch durch ein Vorsehen von mechanischen Sperren, beispielsweise
Gehäuseteilen,
verhindert werden, die den räumlichen
Sendebereich seitlich begrenzen und somit eine mechanische Barriere
zwischen auf einer Seite angeordneten Sender und Empfänger darstellen.
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Die
Erfindung wird nachfolgend an Hand von Ausführungsbeispielen näher beschrieben,
die mit Hilfe von Zeichnungen erläutert werden. Hierbei zeigen:
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1 eine
vereinfachte schematische Darstellung eines optischen Drehübertragers,
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2 eine
vereinfachte schematische Darstellung eines optischen Linearübertragers,
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3 eine
schematische Abbildung eines Datenübertragungssystems im Modulbauweise,
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4 eine
schematische Darstellung des Übertragungssystems
in integrierter Bauweise,
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5 eine
Detailabbildung eines LED-Elements mit integrierter Optik,
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6 eine
Prinzipdarstellung einer im erfindungsgemäßen System verwendeten Übertragungseinheit,
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7 eine
Prinzipdarstellung eines aus zwei Übertragungseinheiten bestehenden
Datenübertragungssystems,
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8 ein
Datenübertragungssystem
mit Filtern zur Verringerung eines Übersprechens,
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9 eine Übertragungseinheit
mit versetztem Empfänger,
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10 eine Übertragungseinheit
mit gehäustem
Sender und Empfänger.
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In 1 ist
der prinzipielle Aufbau eines optischen Drehübertragers abgebildet, mit
dem eine Endlosdrehung realisiert werden kann. Die dargestellte
on-axis-Realisierung stellt die technisch einfachste Variante dar,
einen optischen Kommunikationskanal aufzuspannen. Der modulierte
Lichtstrahl, der die Dateninformation enthält, wird in der Bewegungs-
bzw. Drehachse des Systems geführt.
Das System, das aus einem feststehenden Teil 1, beispielsweise
einem Werkzeug, und einem um das feststehende Teil 1 rotierenden
Teil 2, beispielsweise einem zu bearbeitendem Werkstück, besteht,
weist ein zylinderförmiges
Gehäuse 3 auf,
das rotationssymmetrisch zur Drehachse 4 ausgeführt ist.
Dabei ist es unerheblich, welches der beiden Teile 1, 2 sich bewegt
und welches fixiert ist. Die maximale Drehgeschwindigkeit hängt u. a.
von der Güte
der Lagerung der Teile 1, 2 ab. Die Teile 1, 2 können gegeneinander
abgedichtet sein, wobei der Grad der Dichtung beliebig ausgeführt sein
kann. Feststehendes Teil 1 und rotierendes Teil 2 sind
jeweils über
einen Steckverbinder 5 mit einem Buskabel 6 verbunden.
Selbstverständlich
kann auch ein direkter Anschluss ohne Steckverbinder vorgesehen
sein. Die Übertragung der
Dateninformation erfolgt dabei durch am feststehenden Teil 1 und
am rotierenden Teil 2 vorgesehene Übertragungseinheiten im Inneren
des Gehäuses 3, wie
sie nachfolgend beschrieben werden.
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Selbstverständlich lassen
sich mit der vorliegenden Erfindung auch off axis-Systeme realisieren. Dadurch
bleibt die Rotationsachse 4 für andere Durchführungen
frei.
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Ein
prinzipieller Aufbau eines Linearübertragers, wie er beispielsweise
im Umfeld von Linearantrieben eingesetzt wird, ist in 2 abgebildet.
Dabei ist eine erste Übertragungseinheit 7 fest
auf einem Maschinenteil 8 angeordnet, während sich eine zweite Übertragungseinheit 9 auf
einem beweglichen Teil, beispielsweise einem Läufer 10 eines Motors
befindet, der auf einer Magnetschiene 11 in Bewegungsrichtung 12 linear
befahrbar ist. Zur Illustrationszwecken ist ein Lichtkegel 13 dargestellt,
der eine Übertragung
in einer Übertragungsrichtung
symbolisieren soll. Selbstverständlich
ist jedoch eine bidirektionale Übertragung
möglich.
Ein Schutz des Übertragungsbereiches
wäre beispielsweise
durch eine U-förmige Schiene
oder dergleichen möglich,
die entlang der Magnetschiene 11 angebracht ist.
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In 3 ist
ein Datenübertragungssystem 14 mit
einer ersten Übertragungseinheit 15 und
einer zweiten Übertragungseinheit 16 abgebildet.
Jede der beiden Übertragungseinheiten 15, 16 umfasst
ein Elektronikmodul 17 und ein Optikmodul 18,
wobei die Übertragung
des ausgesendeten Lichtes über
eine Luftstrecke (Free-Space-Strecke) 19 zwischen den beiden Übertragungseinheiten 15, 16 erfolgt.
Zusätzlich
erforderliche Bauteile der Übertragungseinheiten 15, 16,
wie beispielsweise Mechanik mit Häusung, Lagerung und Dichtung
sind aus Gründen
der Übersichtlichkeit
nicht abgebildet. Das in 3 illustrierte Beispiel zeigt
nur eine Möglichkeit,
dass erfindungsgemäße System 14 mit
einfachen technischen Mitteln zu realisieren.
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Besonders
vorteilhaft bei der Verwendung der optischen Übertragungstechnik ist deren
Transparenz. Zusätzliche
Protokoll-Layer
sind nicht erforderlich. Dabei können
ohne große
prinzipielle Änderungen
verschiedene Übertragungsprotokolle
verwendet werden. Hierzu ist lediglich eine Signalanpassung erforderlich.
Als besonders vorteilhaft haben sich die Verwendung von Profibus
und (Fast) Ethernet-Protokollen erwiesen. Andere Feldbusse sind
ebenfalls durch Modifikation der Ein- bzw. Ausgangsschaltung im Elektronikmodul 17 übertragbar.
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Das
Elektronikmodul 17 umfasst eine Steckverbindung 20 zum
Anschluss an beispielsweise ein Buskabel 6 sowie einen
LED-Transceiver 21,
welcher zusammen mit den anderen für den Betrieb erforderlichen
Bauteilen auf einer Leiterplatte 22 angeordnet ist. An
den LED-Transceiver 21, nämlich jeweils an den Sender
(TX) 23 und den Empfänger
(RX) 24, ist eine polymeroptische Faser (POF) 25 angeschlossen.
Beide POFs 25 führen
zu einem Splitter 26. Von dem Splitter 26 führt eine
einzelne POF 25 weiter zu einer Linse 27, von
der aus das Lichtsignal an die Luftstrecke 19 abgegeben
wird. Das Licht wird über Luft
von der einen Übertragungseinheit 15 in
eine spiegelbildlich ausgeführte
andere Übertragungseinheit 16 gekoppelt,
welche wiederum aus einem Elektronikmodul 17 mit vorgeschaltetem
Optikmodul 18 besteht.
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Ein
weiteres Ausführungsbeispiel
ist in 4 abgebildet. Dabei weisen die Übertragungseinheiten 28, 29 einen
modifizierten LED-Transceiver 30 auf, welcher bereits über eine
integrierte Optik 31 zur definierten Strahlformung und
-führung
verfügt.
Insbesondere sind in diesem Fall Linse und Splitter in den LED-Transceiver 30 integriert.
Der Einsatz von polymeroptischen Fasern ist nicht erforderlich.
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5 zeigt
schließlich
eine Detailansicht einer solchen Optik-Integration in einen LED-Transceiver 30.
Dabei sind die Linsen 32 für die Strahlformung vorzugsweise
in Kunststoff abgeformt, so dass teure Spezialwerkstoffe ersetzt
werden können.
Eine weitere Kostenreduzierung ist möglich, indem die Linsen 32 als
Teil des Gehäuses 33 ausgebildet
sind. An Stelle des ursprünglich
verwendeten Splitters wird ein halbdurchlässiger Spiegel 34 und
ein zusätzlicher Umlenkspiegel 35 für die Strahlführung verwendet. Der
halbdurchlässige
Spiegel 34 verhindert dabei, dass die LED-Elemente der
Sender 23 mit Licht von dem gegenüberliegenden Sender 23' beaufschlagt werden.
Symbolhaft ist die Rotationsrichtung 36 einer der Übertragungseinheiten
dargestellt.
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Die
Luftstrecke 19 zwischen beiden Linsen 27 bzw. 32 ist
in einem großen
Rahmen variabel einstellbar. So kann es sich bei der Luftstrecke 19 um minimale
Entfernungen handeln, beispielsweise um einen Luftspalt im Millimeter-
bzw. Submillimeterbereich. Dies ist insbesondere dann von Vorteil
wenn eine Miniaturisierung des Datenübertragungssystems im Vordergrund
steht. Hier kann zur Gewährleistung
der notwendigen Sichtverbindung auch eine Kapselung der Luftstrecke
erfolgen. Die Luftstrecke kann jedoch für typische Industrieanwendungen auch
mehrere Zentimeter betragen. Für
Langstreckenübertragungen
kann die Luftstrecke bis zu einer Länge von etwa 100 Metern verlängert werden,
insbesondere dann, wenn bei einer entsprechenden Sendeleistung eine
geeignete Optik zum Einsatz kommt .
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6 illustriert
nochmals den prinzipiellen Aufbau einer Übertragungseinheit mit einem
Sender (TX) 38 und einem Empfänger (RX) 39. Symbolhaft ist
ein Lichtbereich 40 des Senders 38 abgebildet, der
einen möglichen
Empfangsbereich kennzeichnet. Im Beispiel wird als Sender 38 eine
Sende-LED verwendet, die extrem schmalwinklig in den Raum abstrahlt.
Der Abstrahlwinkel α beträgt dabei
weniger als 4 Grad.
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Selbstverständlich kann
auch ein größerer Abstrahlwinkel
verwendet werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Abstrahlwinkel
derart groß gewählt ist,
dass Vibrationen oder anders hervorgerufene laterale Auslenkungen
der Übertragungseinheit 37 auftreten
können,
ohne dass es zu einer Beeinträchtigung
bei der Datenübertragung
kommt. Bei derart großen
Abstrahlwinkeln, beispielsweise im Bereich von 20°, können die
Anforderungen an die verwendete Mechanik, insbesondere die verwendete Lagerung,
und damit die Herstellungskosten stark verringert werden. Der Abstand 44 zwischen
Sender 38 und Empfänger 39 muss
von Anwendung zu Anwendung den Anforderungen angepasst werden.
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7 zeigt
den schematischen Aufbau eines Datenübertragungssystems 41 mit
zwei im Wesentlichen identisch aufgebauten Übertragungseinheiten 37.
Dabei sind Sender 38 (LED-Element) und Empfänger 39 (PIN-Diode)
nebeneinander platziert.
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Damit
sich der Empfänger 39'' (RX2) der einen Übertragungseinheit 37'' , in diesem Fall eine PIN-Diode,
stets im Sendekegel 42' des
Senders 38' (TX1)
der anderen Übertragungseinheit 37' befindet, ist
ein Mindestabstand zwischen den beiden Übertragungseinheiten 37', 37'' einzuhalten. Dieser ist von Anwendung
zu Anwendung verschieden.
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Im
Falle eines Drehübertragers
erfolgt eine Rotation wenigstens einer der Übertragungseinheiten 37 um
eine Rotationsachse 43. In 7 ist beispielhaft
die Übertragungseinheit 37' als rotierendes Teil
abgebildet. Vorteilhafterweise sind Sender 38 und Empfänger 39 der Übertragungseinheiten 37 dicht
an der Rotationsachse 43 platziert. Der Sender 38' der einen Übertragungseinheit 37' ist dabei in
seiner Grund- bzw. Ausgangstellung direkt gegenüber dem Empfänger 39'' der anderen Übertragungseinheit 37'' angeordnet, so dass sich eine
versetzte Anordnung ergibt.
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Wird
mit den dargestellten Übertragungseinheiten 37 ein
Linearübertrager
realisiert, bewegt sich eine der Übertragungseinheiten 37 entlang
einer linearen Bewegungsachse 45. In 7 ist
beispielhaft die Übertragungseinheit 37'' als linear bewegtes Teil abgebildet.
Sender 38 und Empfänger 39 sind
dabei vorteilhafterweise nahe der Bewegungsachse 45 angeordnet.
Der bei einem Linearübertrager
erzielbare Maximalabstand zwischen den Übertragungseinheiten 37 hängt zum
einen von der Sendeleistung und zum anderen von der Empfindlichkeit
der Empfänger 39 ab.
Zudem spielen auch Umgebungsbedingungen eine Rolle. Bei Einsatz
einer fokussierenden Optik kann der Maximalabstand auf bis zu 100
Meter und mehr erweitert werden.
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Besonders
kostengünstig
ist eine Ausführungsform
der Erfindung, wobei die Übertragungseinheiten 37 identisch
ausgebildet sind. Damit lässt
sich ein Übertragungskanal
mit einer Wellenlänge
realisieren. Mit anderen Worten senden beide Sender (LED-Elemente) 38 mit
der gleichen Wellenlänge
(im gleichen Spektrum). Die Empfänger
(PIN-Dioden) 39 empfangen vorzugsweise grundsätzlich breitbandig.
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8 zeigt
eine Variante mit einem Übertragungskanal
mit zwei Wellenlängen.
Die Sender 38', 38'' verwenden dabei jeweils eine eigene
Wellenlänge.
Die verwendete Bandbreite der Sender 38 beträgt dabei
vorzugsweise 20 bis 30 nm, wobei der Abstand der Wellenlängen zueinander
zur Vermeidung gegenseitiger Beeinflussung ebenfalls vorzugsweise
20 bis 30 nm beträgt.
Da die Empfänger 39', 39'' breitbandig empfangen, werden
vor den Empfängern
Filter 46, 47 installiert, die nur bestimmte Wellenlängen passieren
lassen. So läßt das Filter 46 vor
dem Empfänger 39' nur die Wellenlänge des
Senders 38'' hindurch, während das
Filter 47 nur die Wellenlänge des Senders 38' passieren lässt. Dadurch
wird ein Übersprechen
(Cross-Talk) von einem Sender 38', 38'' auf den
jeweils unmittelbar benachbarten Empfänger 39', 39'' verringert.
Das Gesamtdesign wird hierdurch zwar aufwändiger, jedoch lassen sich
mit diesem Ansatz größere Luftstrecken 19 überbrücken.
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Ein Übersprechen
durch Streuung bzw. Reflektion von Licht durch Partikel bzw. Gehäuseelemente
lässt sich
weiter verringern wenn der Empfänger 39 entgegen
der Senderichtung 48 zum Sender 38 versetzt angeordnet
ist, wie dies in 9 beispielhaft dargestellt ist.
Somit wird der direkt koppelnde Anteil des von dem Sender 38 ausgesendeten
Lichtes reduziert. Zusätzliche
Bauteile werden nicht benötigt.
Jedoch muss gegebenenfalls das Layout der Leiterplatte 22 entsprechend
angepasst werden. Eine weitere Möglichkeit
besteht darin, Sender 38 und/oder Empfänger 39 in separate
Gehäuse,
beispielsweise in Form von Hülsen 49,
unterzubringen, wie dies in 10 dargestellt
ist. Beide Varianten eignen sich besonders für Ausführungsformen mit einer einzigen
Wellenlänge
zur Verhinderung eines Übersprechens,
ohne das es eines erhöhten
technischen Aufwandes für
Filter usw. bedarf.
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Mit
dem beschriebenen Datenübertragungssystem
lassen sich Datenraten von beispielsweise 125 Mbit/s verwirklichen.
Durch Einsatz von weiterentwickelten LED-Elementen kann diese weiter
erhöht
werden.
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Das
erfindungsgemäße Datenübertragungssystem
kann beispielsweise in Werkzeug- oder Produktionsmaschinen oder
in Industrierobotern eingesetzt werden. Nebenzeiten und Kosten sind
dabei im Vergleich zu herkömmlichen
Techniken stark verringert.