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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zur optischen Kommunikation
zwischen Elektronikmodulen, welche Einrichtung einen Lichtleitstab
mit einem ersten und einem zweiten Ende, die dazu dienen, durch
seitliche Kopplung mit seitlichen Elektronikmodulen optisch gekoppelt
zu werden, die seitlich längs des
Stabes angeordnet sind, sowie seitliche Reflexionsmittel umfasst,
die auf einem Längsabschnitt
der den seitlichen Modulen abgewandten Außenseite des Stabes angeordnet
sind.
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Es
gibt eine große
Anzahl von Einrichtungen zur optischen Verbindung von Elektronikmodulen.
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Gemäß einem
ersten Typ einer solchen Einrichtung, wie er beispielsweise in der
Druckschrift EP-A-587066 beschrieben ist, wird ein optischer Kommunikations-"Bus" durch mehrere aneinandergereihte
modulare Schaltgeräte
gebildet. Jedes Schaltgerät
weist an einer Seitenfläche
einen optoelektronischen Empfänger
und auf der gegenüberliegenden
Seitenfläche
einen optoelektronischen Sender auf, der elektrisch mit dem Empfänger verbunden ist.
Auf diese Weise kann jedes Schaltgerät optisch mit den angrenzenden
Schaltgräten
kommunizieren. Diese Art von Einrichtung weist einen erheblichen Nachteil
auf. Fällt
nämlich
eines der Schaltgeräte aus,
ist die Kommunikationsverbindung unterbrochen.
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Darüber hinaus
sind Rückwandbusse
bekannt, die im Allgemeinen aus einer Glasplatte oder einer durchsichtigen
Kunststoffplatte mit optischen Koppeleinrichtungen zur optischen
Kopplung mit gedruckten Schaltungen bestehen, wobei jede gedruckte
Schaltung mindestens einen optoelektronischen Sender und einen optoelektronischen
Empfänger umfasst.
Es wurden bereits mehrere Arten von Koppeleinrichtungen beschrieben,
die auf der an die gedruckte Schaltung angrenzende Seite des Busses montiert
werden, und zwar insbesondere in einem lichtabsorbierenden Material
ausgebildete Fenster (WO-A-8503179), Nuten (GB-A2.208.566) und Beugungsgitter
(Patentschrift
US 5.091.985 ).
In der Patentschrift
US 4.744.617 wird
ein optischer Bus mit kreisrundem, quadratischem oder vieleckigem
Querschnitt beschrieben, der geneigte Reflexionsflächen als
Koppelelemente verwendet, die auf der den gedruckten Schaltungen
gegenüber
liegenden Seite des Busses ausgebildet sind. Bei diesen unterschiedlichen
Einrichtungen sind die Koppelelemente einzeln ausgeführt und
an bestimmten, jeweils einer gedruckten Schaltung zugeordneten Stellen
angeordnet. Die Anzahl der gedruckten Schaltungen sowie ihr Einbauplatz
sind auf diese Weise festgelegt.
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In
der Druckschrift EP-A-249 746 wird eine Multimode-Lichtleitfaser
mit Streukern beschrieben, die eine optische Kommunikation zwischen
seitlich mit der Faser gekoppelten Sende- und Empfangsstationen
erlaubt. Die Stationen können
dabei an einer beliebigen Stelle längs der Lichtleitfaser angeordnet werden.
Bei dieser Einrichtung müssen
die zwischen der Faser und jeder der Stationen montierten optischen
Linsen in unmittelbarer Nähe
der Faser angeordnet werden. Die radiale Positionierung der Linsen und
der zugeordneten Stationen ergibt einen verhältnismäßig kritischen Aufbau.
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In
der Druckschrift WO-A-9839861 wird ein zwischen zwei Elektronikbauteilen
montiertes bidirektionales optisches Übertragungssystem beschrieben,
das in der Luft, im Inneren eines Kanals gestreutes Licht verwendet,
wobei der Kanal durch die optisch reflektierende Innenwand einer
U-förmigen
Metall- oder Kunststoffhülle
begrenzt wird. Die optoelektronischen Sende- und Empfangselemente
der Elektronikbauteile können
an einer beliebigen Stelle längs
des Kanals angeordnet werden, müssen
jedoch in den Kanal hineinragen. Dadurch ist der Abstand zwischen
diesen Elektronikbauteilen und dem Kanal genau vorgegeben.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine optische Kommunikationseinrichtung
zu schaffen, die nicht mit den beschriebenen Nachteilen der Einrichtungen
nach dem bisherigen Stand der Technik behaftet ist. Eine solche
Einrichtung muss insbesondere eine optische Kopplung von Elektronikmodulen
ermöglichen,
ohne dass spezielle Verbindungen verwendet oder die Module in eine
genaue Einbaulage gebracht werden müssen.
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Dieses
Ziel wird erfindungsgemäß dadurch erreicht,
dass die seitlichen Module als Slavemodule ausgebildet sind, die
dazu dienen, mit einem Mastermodul zu kommunizieren, das in Axialrichtung
optisch mit dem ersten Ende des Stabs gekoppelt ist, wobei der Stab
einen Nutzabschnitt mit darin ausgebildeten seitlichen Reflexionsmitteln
umfasst, die einen annähernd
durchgehenden Reflexionsbereich bilden, der Stab eine Querschnittsfläche von
mehr als 15 mm2 aufweist und die seitlichen
Reflexionsmittel längs
des Nutzabschnitts des Stabs einen durchgehenden seitlichen Längs-Koppelbereich
bilden, derart dass eine bidirektionale optische Kopplung des Mastermoduls
mit einem, an einer beliebigen Stelle längs des Nutzabschnitts des
Stabs angeordneten Seitenmodul ermöglicht wird, wobei sich der
seitliche Koppelbereich über
mindestens einen Zentimeter außerhalb
des Stabs erstreckt.
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Nach
einer ersten Weiterbildung der Erfindung bestehen die seitlichen
Reflexionsmittel aus mehreren, aneinandergrenzenden Einkerbungen,
die längs
des Nutzabschnitts des Stabs einen sägezahnförmigen Reflexionsbereich bilden.
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Nach
einer zweiten Weiterbildung der Erfindung umfassen die seitliche
Reflexionsmittel ein schmales Reflexionsband.
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Mehrere
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den beigefügten Zeichnungen beispielhaft
dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung unter Angabe weiterer
Vorteile und Merkmale näher
erläutert.
Dabei zeigen
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1 eine
schematische Darstellung einer erfindungsgemäßen Einrichtung;
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2 eine
genauere Darstellung eines Elektronikmoduls einer erfindungsgemäßen Einrichtung;
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3 einen
Lichtleitstab und den seitlichen Koppelbereich einer erfindungsgemäßen Einrichtung;
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4 bis 12 verschiedene
Ausführungen
eines Seitenreflektors einer erfindungsgemäßen Einrichtung;
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13 bis 16 verschiedene
Ausführungen
des Querschnitts eines Lichtleitstabs einer erfindungsgemäßen Einrichtung;
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17 eine
detailliertere Darstellung einer besonderen Ausführung der Kopplung des Lichtleitstabs
mit einem Mastermodul einer erfindungsgemäßen Einrichtung;
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18 die
Anordnung einer erfindungsgemäßen Einrichtung
in einer Schaltanlage;
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19 eine
Ausführungsvariante
der Einrichtung aus 18;
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20 eine
besondere Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Einrichtung.
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Die
in 1 gezeigte optische Kommunikationseinrichtung
umfasst einen Lichtleitstab 1, der einen bidirektionalen
optischen Kommunikationsbus zwischen einem elektronischen Mastermodul 2 und
n elektronischen Slavemodulen 3 (31 , 32 , ... 3n )
bildet. Jedes Elektronikmodul umfasst wie das in 2 gezeigte
Mastermodul 2 einen optoelektronischen Sender 4 (Laserdiode,
Leuchtdiode, ...) und einen optoelektronischen Empfänger 5 (Fotodiode,
Fototransistor), die elektrisch mit einer elektronischen Verarbeitungsschaltung 6,
vorzugsweise einem Mikroprozessor verbunden sind. Diese Schaltung
kann beispielsweise über
einen Bus 7 mit externen Modulen, Überwachungseinrichtungen, Messwertgebern
oder Stellgliedern elektrisch verbunden werden.
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Der
Lichtleitstab 1 besteht aus einem elektrisch isolierenden
und optisch leitenden Material wie z.B. Glas, Silizumdioxyd oder
vorzugsweise Kunststoff, wobei das letztgenannte Material den Vorteil bietet,
dass sich Formteile einfach herstellen lassen. Dabei können verschiedene
thermoplastische Werkstoffe wie Polykarbonat, PMMA (Polymethylmethacrylat),
PVC, Plexiglas usw. verwendet werden.
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Die
Lichtleitstab 1 weist eine Querschnittsfläche von > 15 mm2,
vorzugsweise zwischen 25 und 100 mm2 auf,
die wesentlich größer ist
als die Querschnittsfläche
herkömmlicher
Lichtleitfasern. Nach einer vorzugsweisen Ausgestaltung ist er biegesteif ausgeführt und
weist eine Länge
von etwa 50 cm bis 1 m auf.
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Eine
solcher Stab erlaubt die optische Kommunikation zwischen dem Mastermodul 2 und
den Slavemodulen 3 über
kurze Entfernungen. Das Mastermodul 2 ist in Axialrichtung
optisch mit einem ersten Ende (das linke Ende in den 1, 3 bis 12 und 17 bis 19)
des Lichtleitstabs gekoppelt. Die seitlichen Module 3 sind
längs des
Stabs nebeneinander angeordnet und kommunizieren in einem seitlichen
Koppelbereich 8 gemäß 3 und 19 optisch
mit dem Lichtleitstab 1. Der seitliche Koppelbereich 8 ist
auf der Stabseite ausgebildet, die einem Seitenreflektor gegenüber liegt.
Er erstreckt sich außerhalb
des Stabs über
eine Breite von mindestens einem Zentimeter, typischerweise von
mehreren Zenti metern, beispielsweise senkrecht zur Längsachse
S des Lichtleitstabs 1. Der Seitenreflektor 9 bildet
auf der den Seitenmodulen 3 abgewandten Seite des Stabs,
in einem Längsabschnitt
der Stabaußenseite
einen annähernd
durchgehenden Reflexionsbereich. Zur Vermeidung von Verlusten ist die
Breite des Reflexionsbereichs vorzugsweise auf weniger als 25% der
Länge der
Umfangslinie des Lichtleitstab-Querschnitts (siehe 10 bis 16 und 20)
begrenzt.
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Nach
einer vorzugsweisen Ausgestaltung weist der Lichtleitstab 1 an
seinem ersten Ende einen Endabschnitt 10 ohne Seitenreflektor 9 auf.
Die Seitenmodule 3 können
nicht in Höhe
des Endabschnitts 10, sondern nur längs des Nutzabschnitts des
Stabs 1, gegenüber
dem Seitenreflektor 9 angeordnet werden. An einem, dem
ersten Ende gegenüber
liegenden zweiten Ende des Lichtleitstabs ist vorzugsweise ein Endreflektor 11 (siehe 3, 4, 10 bis 12, 18 und 19)
ausgebildet.
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Nach
einer vorzugsweisen Ausgestaltung gemäß der Darstellung in 4 weist
der Lichtleitstab 1 eine abgeschrägte Form auf, wobei sein Querschnitt
vom ersten Ende zum zweiten Ende annähernd stetig abnimmt, derart
dass die Verluste im Lichtleitstab begrenzt und die Wirksamkeit
der Einrichtung verbessert werden. Der Querschnitt des Lichtleitstabs
kann beispielsweise zwischen von 100 mm2 am
ersten Ende auf 50 mm2 am zweiten Ende abnehmen.
Darüber
hinaus ist das vorzugsweise reflektierend ausgeführte zweite Ende (11)
geneigt, so dass die Lichtwellen in Richtung des Seitenreflektors 9 zurückgeworfen
werden. Der Winkel α zwischen der
Längsachse
S des Lichtleitstabs 1 und dem zweiten Ende kann beispielsweise
zwischen 70 und 90° betragen.
Nach einer vorzugsweisen Ausgestaltung ist α = 80°.
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In
den 4 bis 12 sind verschiedene Ausgestaltungen
des Seitenreflektors 9 dargestellt. Der Seitenreflektor
dient hauptsächlich
dazu, möglichst
verlustarm einen Teil der von einem Slavemodul 3 ausgesandten
und sich annähernd
radial ausbreitenden Lichtwellen in eine annähernd axiale Strahlung sowie
einen Teil der vom Mastermodul 2 ausgesandten, sich annähernd axial
ausbreitenden Lichtwellen in eine annähernd radiale Strahlung umzuwandeln,
die dazu dient von den Slavemodulen 3 erfasst zu werden.
Die zu diesem Zweck nicht genutzten Bereiche der Oberfläche müssen die
Führung
der Lichtwellen im Inneren des Lichtleitstabs 1 begünstigen.
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Nach
einer ersten Ausgestaltung des Seitenreflektors 9 besteht
dieser aus mehreren aneinandergrenzenden Einkerbungen 12 mit
der Tiefe h, die längs
des Nutzabschnitts des Lichtleitstabs einen annähernd durchgehenden Reflexionsbereich
in Form einer Sägenzahnfolge
mit dem Teilungsmaß p
bilden. Jede Einkerbung kann asymmetrisch (4 und 6 bis 8)
oder symmetrisch (siehe 5) ausgebildet sein. Nach einer
vorzugsweisen Ausgestaltung gemäß der Darstellung
in 6 ist zwischen zwei aneinandergrenzende Einkerbungen 12 jeweils eine äußere Abflachung 13 mit
der Breite l1 ausgebildet.
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Bei
asymmetrischer Ausbildung der Einkerbungen 12 werden diese
jeweils durch eine erste Schräge 14,
die mit der einer senkrecht zur Längsachse des Lichtleitstabs
verlaufenden Achse einen Winkel β1 bildet, sowie durch eine zweite Schräge 15 begrenzt,
die näher
am zweiten Ende des Lichtleitstabs liegt und mit der senkrecht zur
Längsachse
S verlaufenden Achse einen Winkel β2 bildet,
welcher kleiner ist als der Winkel β1.
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Um
eine stärkere
und homogenere Auskopplung der Lichtstrahlung längs des Lichtleitstabs 1 zu erzielen,
kann das Teilungsmaß p
verändert
werden, so dass es vom ersten zum zweiten Ende des Lichtleitstabs
kontinuierlich abnimmt. Nach anderer Ausgestaltung (siehe 7)
kann am Grund der Einkerbungen 12, zwischen den Schrägen 14 und 15 eine innere
Abflachung 16 variabler Breite l2 ausgebildet sein,
die vom ersten Ende zum zweiten Ende kontinuierlich abnimmt. In 7 ist
die innere Abflachung 16 am zweiten Ende des Lichtleitstabs
auf null reduziert. Nach einer anderen Ausgestaltung (siehe 8)
wird die Anpassung der Teilung p durch Änderung des Winkels β1 erreicht,
der vom ersten zum zweiten Ende des Lichtleitstab kontinuierlich
abnimmt. Die beiden Ausgestaltungen können auch miteinander kombiniert
werden.
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Bei
variabler Teilung p gemäß der Ausgestaltung
nach 8 kann der Winkel β1 von
90° in der Nähe des ersten
Endes (keine Auskopplung der Lichtwelle) bis zu 45° am zweiten
Ende des Lichtleitstabs variieren.
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Als
Beispiel können
die Abmessungen des Seitenreflektors folgende Werte aufweisen:
p
= 2 mm,
h = 1 mm,
l1 = 0,5 mm,
β1 =
45°,
β2 =
27°.
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Um
die Auskopplungsrate um etwa 10 bis 15% zu erhöhen, kann parallel zu dem durch
die Einkerbungen gebildeten Reflexionsbereich ein zusätzlicher
Seitenreflektor 17 angeordnet werden, so dass die vom Seitenreflektor 9 nach
außen
entweichenden Lichtstrahlen auf den Lichtleitstab 1 zurückgeworfen werden.
Der zusätzliche
Seitenreflektor 17 besteht aus einem schmalen reflektierenden
Band, das in unmittelbarer Nähe
des Reflektors 9, und zwar entweder, wie in 4 dargestellt,
in einem geringen Abstand (beispielsweise 1 bis 2 mm) zu diesem
oder, wie in 9 zu sehen, direkt auf den äußeren Abflachungen 13 aufliegend
angeordnet ist.
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Der
zusätzliche
Seitenreflektor 17 kann mit jedem geeigneten Mittel befestigt
werden. Nach einer besonderen Ausgestaltung kann er einstückig mit
einem Teil aus weißem,
reflektierenden Kunststoff ausgebildet sein, das zusätzlich zur
Halterung und zum Schutz des Lichtleitstabs 1 dient. Bei
direkter Auflage auf den äußeren Abflachungen 13 (siehe 9) kann
er auf dem Lichtleitstab aufgeklebt oder an diesen angeformt werden.
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Gemäß den in 10 bis 12 gezeigten Ausgestaltungen
kann der Seitenreflektor 9 ausschließlich aus einem, im Nutzabschnitt
des Lichtleitstabs ausgebildeten schmalen, Reflexionsband bestehen,
wobei jedoch die Wirksamkeit in diesem Fall erheblich geringer ist
als bei einer Einrichtung mit Einkerbungen gemäß 4 bis 9.
Bei einer solchen Ausbildung sind wie bei Verwendung des zusätzlichen
Seitenreflektors 17 (siehe 4 und 9)
mehrere Ausgestaltungen möglich.
Bei der Ausgestaltung gemäß 10 ist
das Reflexionsband als durchgehendes Rechteckband (18)
ausgebildet. Bei der in 11 gezeigten
Ausführungsvariante
ist das Reflexionsband als durchgehendes Band 19 mit veränderlicher
Breite ausgebildet, wobei die Breite in der Nähe des ersten Endes des Lichtleitstabs
am geringsten ist, dann bis zu einem Höchstwert zunimmt und anschließend erneut
abnimmt. Dadurch kann die Nutzfläche
des Seitenreflektors an seinen Enden minimiert werden. Gemäß einer
in 12 gezeigten, anderen Ausgestaltung ist das Reflexionsband
in mehrere reflektierende Teilabschnitte unterteilt, die ein unterbrochenes
Band 20 bilden. Die reflektierenden Abschnitte dieses Bandes
haben unterschiedliche Längen
und/oder Flächen,
die in der Nähe
des ersten Endes des Lichtleitstabs am kleinsten sind und anschließend in
Richtung zum zweiten Ende kontinuierlich zunehmen. Die Merkmale
der Reflexionsbänder 19 und 20 können miteinander
kombiniert werden.
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Das
Reflexionsband (18, 19, 20) kann auf jede
geeignete Art und Weise, zum Beispiel durch Anformen, Aufbringen
eines Farbanstrichs oder Kleben auf den Lichtleitstab aufgebracht
werden. Es kann auch aus Mikrospiegeln oder aus einer reflektierenden
Folie bestehen, die sich wie eine Mikrospiegelanordnung verhält.
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Der
Querschnitt des Lichtleitstabs 1 kann rechteckig ausgebildet
sein (siehe 13), wobei der Seitenreflektor 9 auf
einer ersten Seitenfläche des
Stabs und die Slavemodule 3 längs des Stabs, gegenüber einer
anderen Seitenfläche
des Stabs angeordnet werden, welche die Gegenseite der ersten Seitenfläche bildet.
Der Querschnitt ist vorzugsweise kreisförmig (14) oder
oval (16 und 20), wobei
der Seitenreflektor in diesem Fall auf einer abgeflachten Seite
des Lichtleitstabs angeordnet ist.
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Der
Lichtleitstab 1 wird vorzugsweise zusammen mit den Einkerbungen 12 durch
Spritzgießen
aus einem Kunststoff hergestellt, der für die Wellenlänge der
von den optoelektronischen Sendern 4 der Elektronikmodule 2 und 3 ausgesandten
Strahlen transparent ist und eine hohe Temperaturfestigkeit aufweist.
Alternativ kann er auch durch Warmformung oder Extrusion hergestellt
werden. Die Einkerbungen 12 können auch durch spätere Bearbeitung in
den Lichtleitstab eingebracht werden.
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Die
Wellenlänge
kann im sichtbaren Spektrum (beispielsweise grün) oder vorzugsweise im Infrarotbereich
liegen, für
den derzeit hochintegrierte Sende- und Empfangsbausteine zur Verfügung stehen.
Integrierte optoelektronische Sende- und Empfangsbausteine zur Datenübertragung,
so genannte "IrDA-Bausteine" sind gut für diesen
Zweck geeignet. Das Datenaustauschprotokoll nach jedem beliebigen bekannten
Standard wird vom Mastermodul 2 erzeugt. Nach einer vorzugsweisen
Ausgestaltung sendet das Mastermodul zyklisch eine Signalfolge aus, die
den jeweiligen Datenaustausch initialisiert. Beim Empfang dieser
Signalfolge sendet jedes Slavemodul 3 in einem ihm zugeordneten
Zeitfenster sein Lichtsignal aus, wobei die Abtastung beendet wird, wenn
das letzte Slavemodul 3n sein Signal ausgesandt hat. Das
Fehlen oder der Defekt eines Slavemoduls wird durch das Ausbleiben
seines Sendesignals im entsprechenden Zeitfenster erkannt.
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17 zeigt
eine besondere Art der Kopplung zwischen dem Lichtleitstab 1 und
dem Mastermodul 2. Der Stab 1 weist an seinem
ersten Ende zwei Mulden 21 zur Aufnahme von zwei Dioden
auf, die jeweils den optoelektronischen Sender 4 (Leuchtdiode)
bzw. den optoelektronischen Empfänger 5 (Fotodiode)
des Mastermoduls 2 bilden.
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Der
Einsatz einer erfindungsgemäßen Einrichtung
in einer Schaltanlage 22 ist in 18 dargestellt.
Mehrere, die Slavemodule 31 , 32 ... 3n bildende modulare
Schalt- und Steuergeräte
bzw. Schutzgeräte
wie beispielsweise Leistungsschalter, Lastschalter und/oder Relais
sind in der Schaltanlage nebeneinander, längs eines Lichtleitstabs 1 installiert,
der mit Hilfe jedes geeigneten Mittels in der Schaltanlage befestigt
ist. Um möglichst
viele Slavemodule zur Kommunikation über den Lichtleitstab 1 installieren
zu können,
wird das durch ein Steuermodul gebildete Mastermodul 2 vorzugsweise
in größerem Abstand vom
Lichtleitstab in der Schaltanlage angeordnet. Bei der Anordnung
gemäß 18 ist
der Lichtleitstab 1 waagerecht angeordnet und das Mastermodul 2 senkrecht
nach oben verschoben. Seine axiale optische Kopplung mit dem ersten
Ende des Stabs 1 erfolgt hier mit Hilfe eines zusätzlichen
Lichtleitstabs 23, der senkrecht zum Lichtleitstab 1 (in 18 vertikal)
angeordnet ist und an seiner Unterseite wie in 18 dargestellt
ein Koppelende zur Kopplung mit dem ersten Ende des Stabs 1 aufweist.
Das Koppelende des zusätzlichen
Lichtleitstabs 23 umfasst eine Außenseite, die auf dem ersten
Ende des Stabs 1 aufliegt, sowie eine reflektierende Endfläche 24,
die mit dem ersten Ende des Stabs einen Winkel von 45° bildet.
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Nach
einer anderen, in 19 gezeigten Ausgestaltung ist
der Stab 1 an seinem ersten Ende umbogen, derart dass er
einen Endabschnitt aufweist, der rechtwinklig zum Nutz abschnitt
des Stabs verläuft,
und so das Mastermodul 2 in einem gößeren Abstand vom Stab installiert
werden kann.
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Nach
der besonderen Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Einrichtung gemäß 20 ist der
Lichtleitstab 1 mit ovalem Querschnitt auf dem Grund einer,
als DIN-Profilschiene ausgebildeten Schiene 25 angeordnet,
die als Träger
für die
Slavemodule 3 dient. Die Slavemodule 3 sind auf
herkömmliche
Weise nebeneinander auf der Tragschiene montiert. An ihrer der Schieneninnenseite
zugewandten Unterseite umfassen die Slavemodule jeweils ein Sendeelement 4 und
ein Empfangselement 5. Auf diese Weise können sie über die
optische Busleitung, die durch den Stab gebildet wird, mit einem Mastermodul
kommunizieren. Eine solche Anordnung kann auch nachträglich in
eine Schaltanlage eingebaut werden, die nicht über eine optische Kommunikationseinrichtung
verfügt,
ohne dass hierzu besondere Anpassungen zur Montage des Lichtleitstabs
erforderlich wären.
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In
einer Einrichtung der beschriebenen Art können beispielsweise 16 Slavemodule
von je 35 mm Breite über
einen Lichtleitstab 1, der eine Nutzlänge von 56 cm aufweist, mit
Signalen einer Leistung von etwa 100 Milliwatt (mW) und einer Übertragungsrate von
etwa 1 bis 10 Megabits mit einem Mastermodul kommunizieren.
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Mit
der erfindungsgemäßen Einrichtung
können
die Slavemodule 3 längs
des Nutzabschnitts des Stabs 1 beliebig positioniert werden,
wobei ihre seitliche Anordnung unkritisch ist, da die Sender 4 und die
Empfänger 5 lediglich
innerhalb des seitlichen Koppelbereichs 8 liegen müssen, der
sich rechtwinklig zur Längsachse
S des Stabs 1, über
mindestens einen Zentimeter außerhalb
des Stabs erstreckt.
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Die
Zahl der über
einen Lichtleitstab 1 mit dem gleichen Mastermodul 2 kommunizierenden Slavemodule 3 kann
auch verdoppelt werden. Zu diesem Zweck kann ein zweiter Seitenreflektor
um 90° zum
Seitenreflektor 9 versetzt auf dem Lichtleitstab 1 angeordnet
werden. Anschließend
können
dann Slavemodule 3 gegenüber dem Seitenreflektor 9 und
gegenüber
dem zweiten Seitenreflektor angeordnet werden.