DE102004033876A1 - Dreidimensionales Struktursystem - Google Patents
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Abstract
Ein dreidimensionales Struktursystem umfaßt zwei Flachelemente (2, 3) und eine Mehrzahl von diese miteinander verbindenden Verbindungsklammern. Diese verspannen die beiden Flachelemente gegeneinander. Hierzu sind sie federnd nachgiebig ausgeführt und weisen zwei oder drei Schenkel (8, 9) und drei oder vier Mulden auf. Die Mulden nehmen Stege der Flachelemente auf.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein dreidimensionales Struktursystem, umfassend zwei auf Abstand parallel zueinander angeordnete, einen zwischen ihnen angeordneten Hohlraum begrenzende Flachelemente und eine Mehrzahl von Verbindungselementen, welche die Flachelemente mit einem vorgegebenen Abstand zueinander lösbar miteinander verbinden.
- Struktursysteme der vorstehend angegebenen Art sind in verschiedenen Ausführungen und für die unterschiedlichsten Anwendungen bekannt. Beispielsweise können in diesem Sinne zerlegbare Regale (vgl. z.B.
DE 3913889 C2 undDE 20202438 U1 ) solche dreidimensionalen Struktursysteme bilden, indem die einzelnen Regalböden als Flachelemente angesehen werden, welche über Verbindungselemente in Form entsprechender Seitenteile in einem vorgegebenen Abstand und parallel zueinander lösbar miteinander verbunden werden. Umgekehrt können bei solchen Regalen aber auch die Seitenteile als Flachelemente in dem vorstehenden Sinne angesehen werden, welche über Verbindungselemente in Form entsprechender Regalböden in einem vorgegebenen Abstand und parallel zueinander lösbar miteinander verbunden werden. - Auf die lösbare Verbindung der Flachelemente miteinander wird dabei unter unterschiedlichen Gesichtspunkten Wert gelegt. So kann beispielsweise die Möglichkeit im Vordergrund stehen, ein bestehendes Struktursystem ohne Zerstörung zerlegen, in einem zerlegten Zustand raumsparend lagern und bei Bedarf wieder aufbauen zu können; eine typische Anwendung insoweit ist die Gestaltung von Messeinventar. Ebenfalls kann es für bestimmte Anwendungen von Bedeutung sein, daß sich das Struktursystem in einem zerlegten, möglichst wenig Raum in Anspruch nehmenden Zustand transportieren und bevorraten und durch den Endverbraucher mit geringem Aufwand auf- und ggf. wieder abbauen läßt; dies gilt typischerweise für zum Selbstaufbau bestimmte, in SB-Möbelhäusern vertriebene Möbel.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein dreidimensionales Struktursystem der eingangs angegebenen Art zu schaffen, das im zerlegten Zustand einen minimalen Raum beansprucht und sich rasch und ohne Zuhilfenahme von Werkzeug auf- und abbauen läßt, ohne daß hierunter die Festigkeit und Formhaltigkeit leidet.
- Gelöst wird diese Aufgabe gemäß der vorliegenden Erfindung dadurch, daß ein Struktursystem der eingangs angegebenen Art in Kombination miteinander die folgenden Merkmale aufweist:
- – die Flachelemente weisen Stege auf, die auf zumindest einem Teil ihrer Länge freiliegen;
- – die Verbindungselemente sind als winkelförmige Verbindungsklammern mit jeweils zwei im Winkel zueinander angeordneten Schenkeln ausgeführt;
- – die Verbindungsklammern weisen jeweils drei Eingriffszonen in Form von teilweise offenen Mulden auf, von denen zwei äußere Mulden auf jeweils einem Schenkel und eine mittlere Mulde zwischen den beiden äußeren Mulden angeordnet sind;
- – die beiden äußeren Mulden sind jeweils nach außen hin offen, und die mittlere Mulde ist nach innen hin offen;
- – die Verbindungsklammern sind im Bereich zwischen den beiden äußeren Mulden zumindest teilweise federnd nachgiebig ausgeführt;
- – die beiden Flachelemente sind mittels mindestens zwei Verbindungsklammern gegeneinander verspannt, indem jeweils zwei einander benachbarte Mulden der Verbindungsklammern zwei Stege des einen Flachelements aufnehmen und die auf dem aus der Ebene jenes Flachelements herausstehenden Schenkel angeordnete dritte Mulde einen Steg des anderen Flachelements.
- Durch diese Merkmalskombination ergibt sich, wie aus den nachstehenden weiteren Erläuterungen ohne weiteres ersichtlich ist, ein im zerlegten Zustand nur minimalen Raum beanspruchendes, ohne Zuhilfenahme von Werkzeug auf- und abbaubares Struktursystem mit außergewöhnlicher Funktionalität, wobei es zum Aufbau des Struktursystems keiner verlierbaren Kleinteile wie Schrauben, Muttern oder dergleichen bedarf. Der Begriff "Mulde" ist dabei nicht einschränkend im Sinne von lediglich besonders flachen Vertiefungen zu verstehen. Vielmehr können die Mulden auch als tief in das Material der Verbindungsklammer eingreifende Aussparungen bzw. Ausschnitte ausgeführt sein. Dies gilt namentlich in dem Falle, daß die Stege, die bestimmungsgemäß in die Mulden eingreifen, eine flache, rechteckige Querschnittsform aufweisen, beispielsweise indem sie durch Randbleche der miteinander zu verbindenden Flachelemente gebildet sind.
- Hinzuweisen ist darauf, daß die Erfindung keineswegs auf dreidimensionale Struktursysteme mit lediglich zwei Flachelementen beschränkt ist. Vielmehr ist die Angabe, wonach das Struktursystem zwei auf Abstand parallel zueinander angeordnete, einen zwischen ihnen angeordneten Hohlraum begrenzende Flachelemente aufweist, dahingehend zu verstehen, daß mindestens zwei solcher Flachelemente vorgesehen sind. Aus der nachstehenden Erläuterung der vorliegenden Erfindung wird ohne weiteres erkennbar, daß diese auch Struktursysteme mit mehr als zwei Flachelementen umfaßt, sofern diese in der erfindungsgemäßen Weise miteinander verbunden sind. Durch den Begriff "Hohlraum" soll im übrigen weder zum Ausdruck kommen, daß der Raum zwischen den beiden Flachelementen irgendwie abgeschlossen ist, noch daß er frei zu sein hat von jeglichen Einbauten. Vielmehr können sich zwischen den beiden Flachelementen durchaus Strukturelemente des Struktursystems befinden, beispielsweise in Form von Verbindungsklammern, eingehängten Zwischenwänden oder -böden oder dergleichen.
- Ebensowenig darf die Angabe, wonach die Verbindungsklammern jeweils drei Eingriffszonen in Form von teilweise offenen Mulden aufweisen, nicht in einer die Anzahl der Mulden auf genau drei beschränkenden Weise verstanden werden. Die Verbindungsklammern können nämlich, wenn hierfür ein Bedarf erscheint, auch mehr als drei Eingriffszonen aufweisen. Allerdings wird hierfür in der Regel kein Bedarf bestehen.
- Besonders bevorzugt ist die Anzahl und Anordnung der Verbindungsklammern so gewählt, daß diejenigen Kräfte und Momente, die durch die den Abstand der beiden Flachelemente überbrückenden Schenkel der Verbindungsklammern vom einen Flachelement auf das andere Flachelement übertragen werden, einander unmittelbar aufheben. In diesem Falle braucht außer den Verbindungsklammern, d.h. deren jeweils den Abstand zwischen den beiden Flachelementen überbrückenden Schenkeln, keinerlei Abstützung oder sonstige Verbindung zwischen den beiden Flachelementen vorgesehen zu sein.
- Das vorstehend dargelegte interne Kräfte- und Momentengleichgewicht allein über die Verbindungsklammern läßt sich insbesondere dadurch erreichen, daß jeweils zwei Verbindungsklammern einander paarweise gegenüberstehen. Eine solche Weiterbildung bietet sich beispielsweise besonders an im Falle von rechteckig ausgeführten Flachelementen. Indessen ist die vorliegende Erfindung keinesfalls auf solche rechteckigen Flachelemente beschränkt; vielmehr können im Rahmen der vorliegenden Erfindung Flachelemente jedweder Form (z.B. rund, oval, dreieckig, fünfeckig, sechseckig und dergleichen) zum Einsatz kommen. Auch bei nicht-rechteckigen Flachelementen kann durch eine geeignete Anordnung der Verbindungsklammern das weiter oben erläuterte interne Kräfte- und Momentengleichgewicht allein über die Verbindungsklammern herbeigeführt werden.
- Eine andere bevorzugte Weiterbildung des erfindungsgemäßen Struktursystems zeichnet sich dadurch aus, daß bei sämtlichen Verbindungsklammern jeweils zwei benachbarte Mulden Stege desselben Flachelements aufnehmen. Dies hat nicht nur den Vorteil einer besonders harmonischen ästhetischen Gestaltung. Vielmehr ist dies auch im Hinblick auf einen einfachen Aufbau des Struktursystems aus seinen einzelnen Komponenten günstig; und im Falle der Verwendung des Struktursystems beispielsweise als ein Regal, welches nur über eines der beiden als Gitter ausgeführten Flachelemente (s.u.) zugänglich ist, läßt sich eine optimale Bedienbarkeit des Regals erreichen, wenn die Verbindungsklammern so angeordnet sind, daß jeweils zwei ihrer Mulden Stege der Regalrückseite aufnehmen.
- Wie vorstehend bereits angesprochen wurde, kann mindestens eines der beiden Flachelemente als Gitter- Flachelement ausgeführt sein, wobei die Stege, die in die Mulden der Verbindungsklammern eingreifen, durch Gitterstäbe gebildet sind. Besonders bevorzugt sind dabei beide Flachelemente als Gitter-Flachelemente ausgeführt, wobei es für eine Vielzahl von Anwendungen vorteilhaft ist, wenn die beiden Gitter-Flachelemente dieselbe Gitterteilung aufweisen. Ein besonderer Vorteil liegt dabei darin, daß die Verbindungsklammern je nach den individuellen Bedürfnissen beliebig, sowohl am Rand als auch innerhalb der Fläche der Flachelemente, plaziert werden können. Dies resultiert in einer überragenden Flexibilität hinsichtlich der Gestaltung, indem sich vorgegebene Komponenten zu einer Vielzahl von unterschiedlich konfigurierten Struktursystemen zusammenfügen lassen. In diesem Zusammenhang ist es im übrigen besonders vorteilhaft, wenn die Gitterteilung in beiden Richtungen identisch ist, so daß sich eine quadratische Gitterstruktur ergibt; denn in diesem Falle können identische Verbindungsklammern in unterschiedlichen Orientierungen verbaut werden.
- An dieser Stelle ist indessen darauf hinzuweisen, daß sich die vorliegende Erfindung keinesfalls ausschließlich unter Verwendung von Gitter-Flachelementen realisieren läßt. Vielmehr kommt für die Umsetzung der Erfindung auch jedes beliebige andere Flachmaterial (Plattenware, Lochblech etc.) in Betracht, vorausgesetzt es sind zumindest teilweise freiliegende Stege vorgesehen, welche in die Mulden der Verbindungsklammern eingreifen können.
- Bevorzugt stoßen die beiden Schenkel der Verbindungsklammern in einem ausgeprägten Eckbereich zusammen. In diesem Falle gilt, daß die mittlere Mulde bevorzugt im oder benachbart zum Eckbereich der betreffenden Verbin dungsklammern angeordnet ist. Dabei schließen die Schenkel der Verbindungsklammern – im montierten Zustand – bevorzugt jeweils einen Winkel von im wesentlichen 90° miteinander ein. Zwingend ist dies indessen nicht. Im übrigen müssen die Schenkel der Verbindungsklammern noch nicht einmal gerade sein. Vielmehr kommt beispielsweise auch eine unter ästhetischen Gesichtspunkten gewählte gebogene Ausführung der Schenkel der Verbindungsklammern in Betracht, so daß sich kein ausgeprägter Eckbereich ergibt. In diesem Falle ist es günstig, wenn die Linien, welche die mittlere Mulde mit den beiden äußeren Mulden verbinden, im montierten Zustand des Struktursystems im wesentlichen einen rechten Winkel miteinander einschließen.
- Gemäß einer wiederum anderen bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die mittlere Mulde gegenüber dem Schnittpunkt der beiden Schenkel versetzt angeordnet ist. In diesem Falle ergibt sich ein Versatz eines der Schenkel gegenüber der Verbindungslinie der diesem Schenkel zugeordneten äußeren Mulde mit der mittleren Mulde. Ein solcher Versatz kann insbesondere vorteilhaft sein als ein Standfuß oder aber ein Wandabstandhalter für das betreffende Struktursystem.
- Was die spezifische Ausführung der Verbindungsklammern angeht, so kommen in Abhängigkeit von technischen und ästhetischen Gesichtspunkten eine Vielzahl von Ausführungsmöglichkeiten in Betracht. Beispielsweise können die Verbindungsklammern aus einem gebogenen Draht bestehen. Dieser kann in lediglich einer Ebene gebogen sein, so daß eine entsprechend flache Verbindungsklammer entsteht. Der Draht kann indessen auch dreidimensional gebogen sein, so daß eine räumliche Verbindungsklammer entsteht, die in Richtung der Stege eine deren Stärke überschreitende Erstreckung aufweist. Ein anderes geeignetes Material für die Herstellung der Verbindungsklammern ist ein Flachmaterial, insbesondere in Form eines Bleches. Zur Herstellung einer flachen, ebenen Verbindungsklammer kann diese bereits in ihrer endgültigen Form aus dem ebenen Blech ausgeschnitten sein. Indessen kann auch eine aus einem Flachmaterial hergestellte Verbindungsklammer durch entsprechendes Biegen in dem Sinne dreidimensional ausgeführt sein, daß sie in Richtung der Stege eine deren Stärke überschreitende Erstreckung aufweist. Die Vorteile solcher dreidimensionaler Verbindungsklammern gegenüber zweidimensionalen Verbindungsklammern bestehen insbesondere darin, daß für eine vorgegebene Aufgabe eine geringere Anzahl von Verbindungsklammern ausreichend ist, weil solche Verbindungsklammern auch zur Übertragung von Scherkräften parallel zu den Stegen geeignet sind, und daß, wenn das Struktursystem als Regal eingesetzt wird, einer der Schenkel im Falle seiner Orientierung in einer im wesentlichen horizontalen Ebene zusätzlich die Funktion eines Regalbodens übernehmen kann; auf der anderen Seite nehmen dreidimensionale Verbindungsklammern bei einem zerlegten Struktursystem typischerweise einem größeren Raumbedarf in Anspruch, was ggf. unerwünscht ist. Abhilfe könnte hier eine dreidimensionale Verbindungsklammer schaffen, die in dem Sinne klappbar ausgeführt ist, daß ihre beiden Schenkel bei Nichtgebrauch der Verbindungsklammer zur flächigen Anlage aneinander gebracht werden können, wobei durch entsprechende Anschläge der beiden Teile einer solchen klappbaren Verbindungsklammer sichergestellt ist, daß die beiden Schenkel im aufgeklappten Zustand de Verbindungsklammer die für deren Funktion maßgebliche Spannung aufbauen können. Entsprechendes gilt für die zerlegbare Ausfüh rung einer solchen dreidimensionalen Verbindungsklammer.
- Gemäß einer Alternative zu der vorstehend dargelegten und erläuterten (ersten) Realisierung der vorliegenden Erfindung kann die Verbindungsklammer statt als zwei Schenkel aufweisender Verbindungswinkel auch als U-förmige Verbindungsklammer mit drei Schenkeln ausgeführt sein, wobei zwei äußere, im wesentlichen parallel zueinander verlaufende Schenkel über einen dritten, inneren Schenkel miteinander verbunden sind. In diesem Falle weist die Verbindungsklammer vier Eingriffszonen in Form von teilweise offenen Mulden auf, von denen zwei äußere Mulden auf jeweils einem äußeren Schenkel und zwei innere Mulden zwischen den beiden äußeren Mulden angeordnet sind. Die beiden äußeren Mulden sind dabei übereinstimmend nach außen oder aber nach innen hin offen, und die beiden inneren Mulden sind entgegengesetzt zu den äußeren Mulden nach innen bzw. aber außen hin offen, d.h. entgegengesetzt zu den beiden äußeren Mulden orientiert. Wiederum sind die Verbindungsklammern im Bereich zwischen den beiden äußeren Mulden zumindest teilweise federnd nachgiebig ausgeführt. Die beiden Flachelemente sind mittels mindestens zwei Verbindungsklammern gegeneinander verspannt, indem zwei einander benachbarte Mulden der Verbindungsklammern zwei Stege des einen Flachelements aufnehmen und die beiden anderen Mulden zwei Stege des jeweils anderen Flachelements. Je nach der Zugänglichkeit und den bestehenden Anforderungen können derartige U-förmige Verbindungsklammern dabei entweder dergestalt angeordnet sein, daß der Zwischenraum zwischen den beiden miteinander zu verbindenden Flachelementen durch den mittleren Schenkel überbrückt wird, oder aber dergestalt, daß die beiden äußeren Schenkel der Verbindungs klammer den Zwischenraum zwischen den beiden miteinander zu verbindenden Flachelementen überbrücken. Im zuletzt genannten Falle ergibt sich infolge der jeweils paarweise Überbrückung des Zwischenraumes zwischen den beiden miteinander verbundenen Flachelementen im Bereich jeder Verbindungsklammer, verglichen mit der vorstehend erläuterten ersten Alternative der Realisierung der vorliegenden Erfindung, eine erhöhte Festigkeit und Steifigkeit der Gesamtstruktur, so daß die Anzahl der Verbindungsklammern ggf. entsprechend reduziert werden kann.
- Im übrigen sind indessen die meisten der vorstehend im Zusammenhang mit der ersten Alternative (winkelförmige Verbindungsklammern) der Realisierung der vorliegenden Erfindung erläuterten Gesichtspunkte uneingeschränkt auch auf die zweite Alternative der Realisierung (U-förmige Verbindungsklammern) übertragbar oder zumindest sinngemäß anwendbar. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen.
- Von den zahlreichen Verwendungsmöglichkeiten des erfindungsgemäßen Struktursystems (z.B. in den Bereichen Möbel, Messebau, Verpackung, Bauwesen) soll an dieser Stelle nur eine besonders bevorzugte näher aufgezeigt werden. So läßt sich ein Struktursystem, bei dem die Flachelemente als Gitter ausgeführt sind, beispielsweise als Regal zur Aufnahme von Gegenständen einsetzen, wobei die beiden Gitter-Flachelemente als Front und Rückseite vertikal ausgerichtet sind und die Gegenstände mit ihrer Oberfläche auf jeweils einem (horizontalen) oder zwei (geneigten) Gitterstäben der beiden Gitter-Flachelemente aufliegen. Die Gegenstände können dabei z.B. im wesentlichen zylindrisch ausgeführt sein (z.B. Flaschen oder Rollen), wobei sich ihre Achsen senkrecht zu den Ebenen der Flachelemente erstrecken können, im wesentlichen quaderförmig (z.B. Bücher, CD-Hüllen etc.) oder in sonstiger Form.
- Im folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand mehrerer in der Zeichnung veranschaulichter bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei zeigt
-
1 in perspektivischer Ansicht ein als Regal ausgeführtes dreidimensionales Struktursystem nach der vorliegenden Erfindung, -
2 in vergrößerter perspektivischer Detailansicht den Bereich II der1 , -
3 in vergrößerter perspektivischer Detailansicht den Bereich III der1 und -
4 in perspektivischer Ansicht den für das Regal nach den1 bis3 verwendeten Verbindungswinkel; ferner zeigt -
5 eine zweite, -
6 eine dritte, -
7 eine vierte, -
8 eine fünfte und -
9 eine sechste Ausführungsform der im Rahmen der vorliegenden Erfindung einsetzbaren Verbindungsklammern. - Das in den
1 bis4 der Zeichnung dargestellte, als Regal1 ausgeführte dreidimensionale Struktursystem umfaßt zwei auf Abstand parallel zueinander angeordnete Flachelemente2 und3 in Form jeweils eines rechteckigen Gitter-Flachelements4 bzw.5 . Die beiden Gitter-Flachelemente4 und5 weisen jeweils horizontale Gitterstäbe4a bzw.5a und vertikale Gitterstäbe4b bzw.5b auf. Sie sind mittels sechs als Verbindungsklammer6 ausgeführten Verbindungselementen7 dergestalt mit ei nem vorgegebenen Abstand A lösbar miteinander verbunden, daß sie einen zwischen sich angeordneten Hohlraum begrenzen. - Die aus einem Stahlblech herausgeschnittenen Verbindungsklammern
6 weisen jeweils zwei im Winkel zueinander angeordnete Schenkel8 und9 auf. Beide Schenkel8 und9 weisen im wesentlichen endseitig jeweils eine Eingriffszone10 bzw.11 in Form einer nach außen offenen Mulde12 bzw.13 auf. Eine dritte, mittlere, nach innen offene Mulde14 , welche benachbart zum Eckbereich15 der Verbindungsklammer6 angeordnet ist, bildet eine dritte Eingriffszone16 . - Durch die Gitterstäbe
4a ,4b ,5a und5b stehen Stege17a ,17b ,18a und18b zur Verfügung, die in die Mulden12 ,13 und14 der Verbindungsklammern6 eingreifen können. Hierzu sind die Mulden12 ,13 und14 hinsichtlich ihrer Gestaltung und Abmessung auf die Querschnittsform und -abmessung der Gitterstäbe abgestimmt. Die Mulden12 ,13 und14 umgreifen die in ihnen aufgenommenen Stege etwa zur Hälfte, so daß die Stege ohne Kraftaufwand in die Mulden eingelegt werden können. - Bei montierten Verbindungsklammern beträgt der Winkel α, den die Linien B und C, welche den Mittelpunkt der mittleren Mulde
14 mit den Mittelpunkten der beiden äußeren Mulden12 und13 verbinden, miteinander einschließen, 90°. Hierzu sind die beiden Schenkel8 und9 gerade ausgeführt und schließen – bei nicht montierten Verbindungsklammern – einen Winkel von geringfügig mehr als 90° miteinander ein. Im Rahmen der Montage des Regals, die ersichtlich ohne die Zuhilfenahme von Werkzeug erfolgen kann, ergibt sich eine geringfügige Verformung der Verbindungsklammern, die in Verbindung mit den Abmessungen der Schenkel und der federnden Nachgiebigkeit des zur Herstellung der Verbindungklammern verwendeten Materials zu der festen Verspannung der beiden Gitter-Flachelemente4 und5 gegeneinander führt. Zur Demontage des Regals brauchen lediglich – ebenfalls ohne die Zuhilfenahme von Werkzeug – die sechs Verbindungsklammern6 entfernt zu werden. - Bei den Verbindungsklammern ist jeweils die mittlere Mulde
14 gegenüber dem Schnittpunkt S der beiden Schenkel8 und9 versetzt angeordnet. Hierdurch steht der Schenkel8 aus der Ebene des Gitter-Flachelements5 , dessen Gitterstäbe5a bzw.5b in die Mulden12 und14 eingreifen, heraus, wodurch im Falle der in der Zeichnung dargestellten Konfiguration an der durch das Gitter-Flachelement5 gebildeten Rückseite des Regals Wandabstandhalter19 entstehen. Die an den Schenkeln9 angeordneten Mulden13 nehmen jeweils einen durch die Gitterstäbe4a bzw.4b gebildeten Steg17a bzw.17b auf, wobei der Abstand A der beiden Gitter-Flachelemente4 und5 zueinander durch den Abstand der beiden Mulden13 und14 der Verbindungsklammern6 bestimmt wird. -
1 veranschaulicht anhand von vier in das mittlere Gitterfach eingestellten Gegenständen G die Eignung des Struktursystems zur Anwendung als Regal. - Im übrigen läßt sich aus der vorstehenden Beschreibung des in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispiels ohne weiteres ableiten, wie in Anwendung der vorliegenden Erfindung auch eine größere Anzahl von Flachelementen unter Verwendung weiterer Verbindungsklammern
6 parallel und mit Abstand zueinander miteinander verbunden werden kann. Im übrigen ist ohne weiteres ersichtlich, daß Verbindungsklammern der in den1 bis4 der Zeichnung veranschaulichten und vorstehend erläuterten Konfiguration beispielsweise auch durch Biegen aus einem Runddraht hergestellt werden können. - Anders als die in den
1 bis4 gezeigte und in der vorstehenden Beschreibung dieser Figuren erläuterte Verbindungsklammer ist die in5 dargestellte, als Verbindungswinkel ausgeführte Verbindungsklammer106 durch Biegen aus einem Flachmaterial, nämlich einem Stahlblech, hergestellt. Was ihre Funktion sowie ihre Einbindung in ein dreidimensionales Struktursystem durch Zusammenwirken der Mulden mit den Stegen der mittels der Verbindungsklammer106 miteinander zu verbindenden Flachelemente angeht, so gelten die vorstehenden Erläuterungen der1 bis4 , auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, in entsprechender Weise. Übereinstimmende bzw. einander entsprechende Teile sind in5 mit einer gegenüber den1 bis4 jeweils um 100 vergrößerten Bezugsziffer bezeichnet. Erkennbar kann die Verwendung einer Verbindungsklammer gemäß5 , verglichen mit der Verbindungsklammer nach den1 bis4 , zu einer gesteigerten Steifigkeit des Struktursystems beitragen, allerdings um den Preis eines größeren Raumbedarfes für das zerlegte Struktursystem. Dieser Nachteil wird bei der in6 veranschaulichten zerlegbaren, im übrigen jedoch der Verbindungsklammer nach5 entsprechenden Ausführung vermieden. - Eine zu der Verbindungsklammer nach
5 im wesentlichen funktionsgleiche Verbindungsklammer kann durch räumliches Biegen eines Drahtes, insbesondere eines Rund- oder Vierkantdrahtes entlang der äußeren Kontur der Verbindungsklammer nach5 hergestellt werden. Dies ist in7 veranschaulicht. Was die Funktion sowie ihre Einbindung in ein dreidimensionales Struktursystem durch Zusammenwirken der Mulden mit den Stegen der miteinander zu verbindenden Flachelemente angeht, so gelten für die in7 dargestellte, wiederum als Verbindungswinkel ausgeführte Verbindungsklammer206 wiederum die vorstehenden Erläuterungen der1 bis6 , auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird, in entsprechender Weise. Übereinstimmende bzw. einander entsprechende Teile sind in7 mit einer gegenüber den1 bis4 jeweils um 200 vergrößerten Bezugsziffer bezeichnet. - Die Verbindungsklammer
301 nach8 ist abweichend von den zuvor beschriebenen, jeweils als Verbindungswinkel ausgeführten Verbindungsklammern U-förmig ausgeführt. Sie weist drei Schenkel auf, nämlich zwei äußere, im wesentlichen parallel zueinander verlaufende Schenkel302 und303 und einen inneren Schenkel304 , der die beiden äußeren Schenkel miteinander verbindet. Die Verbindungsklammer301 weist vier Eingriffszonen305 ,306 ,307 und308 in Form von teilweise offenen Mulden309 ,310 ,311 und312 auf. Dabei sind zwei äußere, nach außen hin offene Mulden309 und310 im wesentlichen endseitig an jeweils einem äußeren Schenkel302 bzw.303 angeordnet. Und zwei innere, nach innen hin offene Mulden311 und312 sind zwischen den beiden äußeren Mulden309 und310 angeordnet, und zwar an den beiden äußeren Schenkeln302 und303 benachbart zu dem jeweiligen Übergang zu dem inneren Schenkel304 . - Veranschaulicht ist dabei in
8 auch die Verwendung der Verbindungsklammer301 dergestalt, daß ihre beiden äußeren Schenkel302 und303 den Zwischenraum zwischen zwei zueinander parallelen, als Gitterstrukturen ausgeführten, mittels der Verbindungsklammer miteinander verbundenen Flachelementen2' und3' überbrücken, indem in die beiden äußeren Mulden309 und310 die Stege317a des einen Flachelements3' eingreifen und in die beiden inneren Mulden311 und312 die Stege318a des anderen Flachelements2' . Bei einer um 90° verdrehten Einbaulage der Verbindungsklammer301 würde demgegenüber ersichtlich der innere Schenkel304 den Zwischenraum zwischen den beiden Gitterstrukturen überbrücken. - Die U-förmige Verbindungsklammer nach
9 unterscheidet sich von derjenigen nach8 allein durch die genau umgekehrte Orientierung der Mulden. Auch diese Verbindungsklammer läßt sich ersichtlich in zwei unterschiedlichen Einbaulagen zur Verbindung zweier Flachelemente einsetzen.
Claims (16)
- Dreidimensionales Struktursystem, umfassend zwei auf Abstand parallel zueinander angeordnete, einen zwischen ihnen angeordneten Hohlraum begrenzende Flachelemente (
2 ,3 ) und eine Mehrzahl von Verbindungselementen (7 ), welche die Flachelemente mit einem vorgegebenen Abstand (A) zueinander lösbar miteinander verbinden, mit den folgenden Merkmalen: – die Flachelemente (2 ,3 ) weisen Stege auf (17a ,17b ,18a ,18b ), die auf zumindest einem Teil ihrer Länge freiliegen; – die Verbindungselemente (7 ) sind als winkelförmige Verbindungsklammern (6 ,106 ,206 ) mit jeweils zwei im Winkel zueinander angeordneten Schenkeln (8 ,108 ,208 ;9 ,109 ,209 ) ausgeführt; – die Verbindungsklammern (6 ,106 ,206 ) weisen jeweils drei Eingriffszonen (10 ,110 ,210 ;11 ,111 ,211 ;16 ,116 ,216 ) in Form von teilweise offenen Mulden (12 ,112 ,212 ;13 ,113 ,213 ;14 ,114 ,214 ) auf, von denen zwei äußere Mulden (12 ,112 ,212 ;13 ,113 ,213 ) auf jeweils einem Schenkel (8 ,108 ,208 ;9 ,109 ,209 ) und eine mittlere Mulde (14 ,114 ,214 ) zwischen den beiden äußeren Mulden angeordnet sind; – die beiden äußeren Mulden (12 ,112 ,212 ;13 ,113 ,213 ) sind jeweils nach außen hin offen, und die mittlere Mulde (14 ,114 ,214 ) ist nach innen hin offen; – die Verbindungsklammern (6 ,106 ,206 ) sind im Bereich zwischen den beiden äußeren Mulden (12 ,112 ,212 ;13 ,113 ,213 ) zumindest teilweise federnd nachgiebig ausgeführt; – die beiden Flachelemente (2 ,3 ) sind mittels mindestens zwei Verbindungsklammern (6 ,106 ,206 ) gegeneinander verspannt, indem jeweils zwei Mulden der Verbindungsklammern (6 ,106 ,206 ) zwei Stege (17a ,17b ;18a ,18b ) des einen Flachelements (2 ;3 ) aufnehmen und die auf dem aus der Ebene jenes Flachelements herausstehenden Schenkel (8 ,108 ,208 ;9 ,109 ,209 ) angeordnete dritte Mulde einen Steg (18a ,18b ;17a ,17b ) des anderen Flachelements (3 ;2 ). - Struktursystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anzahl und Anordnung der Verbindungsklammern (
6 ,106 ,206 ) so gewählt ist, daß diejenigen Kräfte und Momente, die durch die den Abstand (A) der beiden Flachelemente überbrückenden Schenkel (8 ,108 ,208 ;9 ,109 ,209 ) der Verbindungsklammern vom einen Flachelement (2 ;3 ) auf das andere Flachelement (3 ;2 ) übertragen werden, einander aufheben. - Struktursystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils zwei Verbindungsklammern (
6 ,106 ,206 ) einander paarweise gegenüberstehen. - Struktursystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei sämtlichen Verbindungsklammern (
6 ,106 ,206 ) jeweils zwei Mulden Stege (18a ,18b ;17a ,17b ) desselben Flachelements (2 ;3 ) aufnehmen. - Struktursystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Flachelemente (
2 ,3 ) als Gitter-Flachelemente (4 ,5 ) ausgeführt sind, wobei die Stege (17a ,17b ,18a ,18b ) durch Gitterstäbe (4a ,4b ,5a ,5b ) gebildet sind. - Struktursystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Gitter-Flachelemente (
4 ,5 ) dieselbe Gitterteilung aufweisen. - Struktursystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Linien (B, C), welche jeweils die mittlere Mulde (
14 ,114 ,214 ) mit den beiden äußeren Mulden (12 ,112 ,212 ;13 ,113 ,213 ) der betreffenden Verbindungsklammer (6 ,106 ,206 ) verbinden, einen rechten Winkel (α) miteinander einschließen. - Struktursystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schenkel (
8 ,108 ,208 ;9 ,109 ,209 ) der Verbindungsklammern im wesentlichen gerade ausgeführt sind und jeweils einen Winkel von im wesentlichen 90° miteinander einschließen. - Struktursystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere Mulde (
14 ,114 ,214 ) gegenüber dem Schnittpunkt (S) der beiden Schenkel (8 ,108 ,108 ;9 ,109 ,209 ) versetzt angeordnet ist. - Struktursystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsklammern (
6 ,206 ,306 ) aus einem gebogenen Draht bestehen. - Struktursystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsklammern (
106 ) aus einem Flachmaterial bestehen. - Struktursystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungsklammern (
106 ,206 ) dreidimensional ausgeführt sind, indem sie in Richtung der Stege (17a ,17b ,18a ,18b ) eine deren Stärke überschreitende Erstreckung aufweisen. - Verwendung eines Struktursystems nach Anspruch 6 als Regal (
1 ) zur Aufnahme von im wesentlichen zylindrischen Gegenständen mit sich senkrecht zu den Ebenen der Flachelemente (2 ,3 ) erstreckenden Achsen dergestalt, daß die beiden Gitter-Flachelemente (4 ,5 ) vertikal ausgerichtet sind, wobei jeweils ein oder zwei Gitterstäbe (4a ,4b ,5a ,5b ) jedes der beiden Gitter-Flachelemente als Auflage für die die Zylinderflächen der Gegenstände vorgesehen sind. - Verwendung eines Struktursystems nach Anspruch 6 als Regal (
1 ) zur Aufnahme von quaderförmigen Gegenständen (G) dergestalt, daß die beiden Gitter-Flachelemente (4 ,5 ) vertikal ausgerichtet sind mit vertikalen und horizontalen Gitterstäben (4a ,4b ,5a ,5b ), wobei jeweils ein horizontaler Gitterstab (4a ,5a ) jedes der beiden Gitter-Flachelemente als Auflage für eine oder zwei einander benachbarte Flächen die Gegenstände vorgesehen sind. - Verwendung eines Struktursystems nach Anspruch 5 als freistehendes Rankgerüst dergestalt, daß die beiden Gitter-Flachelemente (
4 ,5 ) vertikal ausgerichtet sind und mit ihrem unteren Rand auf dem Boden aufstehen. - Dreidimensionales Struktursystem, umfassend zwei auf Abstand parallel zueinander angeordnete, einen zwischen ihnen angeordneten Hohlraum begrenzende Flachelemente (
2' ,3' ) und eine Mehrzahl von Verbindungselementen (7' ), welche die Flachelemente mit einem vorgegebenen Abstand (A') zueinander lösbar miteinander verbinden, mit den folgenden Merkmalen: – die Flachelemente (2' ,3' ) weisen Stege (317a ,318a ) auf, die auf zumindest einem Teil ihrer Länge freiliegen; – die Verbindungselemente (7' ) sind als U-förmige Verbindungsklammern (301 ) mit drei Schenkeln (302 ,303 ,304 ), von denen zwei äußere (302, 303) im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und durch einen dritten, inneren Schenkel (304 ) miteinander verbunden sind, ausgeführt; – die Verbindungsklammern (301 ) weisen jeweils vier Eingriffszonen (305 ,306 ,307 ,308 ) in Form von teilweise offenen Mulden (309 ,310 ,311 ,312 ) auf, von denen zwei äußere Mulden (309 ,310 ) auf jeweils einem äußeren Schenkel (302 ,303 ) und zwei innere Mulden (311 ,312 ) zwischen den beiden äußeren Mulden angeordnet sind; – die beiden äußeren Mulden (309 ,310 ) sind jeweils übereinstimmend nach außen oder aber nach innen hin offen, und die beiden inneren Mulden (14 ) sind entgegengesetzt zu den äußeren Mulden nach innen bzw. außen hin offen; – die Verbindungsklammern (301 ) sind im Bereich zwischen den beiden äußeren Mulden (309 ,310 ) zumindest teilweise federnd nachgiebig ausgeführt; – die beiden Flachelemente (2' ,3' ) sind mittels mindestens zwei Verbindungsklammern (301 ) gegeneinander verspannt, indem zwei Mulden der Verbindungsklammern (301 ) zwei Stege des einen Flachelements (2' ;3' ) aufnehmen und die beiden anderen Mulden zwei Stege des anderen Flachelements (3' ;2' ).
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