DE29912299U1 - Regalsystem mit mindestens zwei miteinander verbindbaren Regalelementen - Google Patents
Regalsystem mit mindestens zwei miteinander verbindbaren RegalelementenInfo
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Description
20. JuIi 1999
97084 Würzburg Boe/Boe
Die Erfindung betrifft ein Regalsystem aus mindestens zwei miteinander verbindbaren Regalelementen.
Es ist eine Vielzahl von gattungsgemäßen Regalsystemen mit unterschiedlichsten Verbindungselementen bekannt. So ist es beispielsweise bekannt, in den zueinander weisenden Seitenflächen oder Seitenkanten jeweils zweier benachbarter Regalelemente Bohrungen derart anzuordnen, daß zum Zusammenbau des Regals zunächst bolzenförmige Verbindungselemente in die Bohrungen des ersten Regalelementes gesteckt werden und danach das zweite Regalelement mit seinen in Anordnung und Form dem ersten Regalelement entsprechenden Bohrungen auf die überstehenden Bolzen im ersten Regalelement aufgesteckt wird. Nachteilig dabei ist insbesondere, daß die Montage, insbesondere bei schweren Regalelementen, umständlich ist, da die beiden zu verbindenden Regelelemente paßgenau aufeinander gesetzt werden müssen, damit die Verbindungselemente in die entsprechenden Ausnehmungen beider Regalelemente in Eingriff bringbar sind.
Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Regalsystem zu schaffen, das bei einfachem Aufbau eine vergleichsweise einfache Montage und Verbindung der Regalelemente ermöglicht.
Diese Aufgabe wird durch ein Regalsystem mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Das erfindungsgemäße Regalsystem umfaßt mindestens zwei Regalelemente, die im Bereich ihrer zueinander weisenden Seiten- und/oder Stirnflächen zumindest bereichsweise jeweils mindestens eine nut- oder rinnenartige Ausnehmung aufweisen. Die Regalelemente sind dabei derart neben- oder übereinander anordenbar, daß die Ausnehmungen jeweils zweier aneinander grenzenden Seiten- und/oder Stirnflächen jeweils zweier benachbarter Regalelemente einander unter Bildung einer im wesentlichen geschlossenen kanalartigen Gesamtausnehmung unmittelbar gegenüberliegen, wobei in der kanalartigen Gesamtausnehmung jeweils mindestens ein im wesentlichen form- und funktionskomplementär zur Gesamtausnehmung ausgebildetes Verbindungselement anordenbar ist.
Dies bedeutet mit anderen Worten, daß dadurch, daß beim erfindungsgemäßen Regalsystem die Ausnehmungen jedes Regalelementes, in die die entsprechenden Verbindungselemente eingebracht werden, rinnenartig offen sind und sich die in Umfangsrichtung im wesentlichen geschlossene Gesamtausnehmung erst durch das Auf- oder Nebeneinandersetzen der beiden zu verbindenden Regalelemente ergibt, nicht mehr wie bei den bekannten Systemen punktförmige Verbindungen genauer Position hergestellt werden, sondern vielmehr quasi linienförmige Verbindungen. Diese ermöglichen ein Zusammensetzen der Regalelemente in nicht exakter vorbestimmter Endposition, die dann jedoch in einfacher Weise durch ein justierendes Verschieben der beiden Regalelemente relativ zueinander in
axialer Richtung der rinnenartigen Ausnehmungen erzielbar ist. Dadurch wird im Vergleich zum Stand der Technik die Montage vereinfacht.
In grundsätzlich beliebiger Weise können die Ausnehmungen längs, quer oder diagional zur entsprechenden Seiten- oder Stirnfläche verlaufen. Nach einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel jedoch verlaufen die Ausnehmungen, das heißt insbesondere deren Längsachse, im wesentlichen senkrecht zur durch die Regalelemente gebildeten Hauptebene. Vorzugsweise, jedoch keineswegs ausschließlich, verlaufen dabei sämtliche Ausnehmungen des Regalsystems im wesentlichen parallel zueinander.
Ebenfalls vorzugsweise sind die Ausnehmungen im Bereich der Seitenkanten der Regalelemente angeordnet.
Die Ausnehmungen können sich, ohne den Boden der Erfindung zu verlassen, beispielsweise nur abschnittsweise entlang der Tiefe des entsprechenden Regalelementes erstrecken. Gegebenenfalls sind auch mehrere hintereinander angeordnete Ausnehmungen denkbar, wobei in jede dieser Ausnehmungen ein separates Verbindungselement einbringbar ist. Nach einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel jedoch verlaufen die Ausnehmungen ununterbrochen als axial durchgehende Rinnen im wesentlichen über die gesamte Tiefe der jeweiligen Regalelemente.
Die Ausnehmungen können an ihren Stirnseiten geschlossen sein, wodurch sich beispielsweise eine sichere axiale Fixierung des Verbindungselementes ergibt. Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel jedoch sind die Ausnehmungen zumindest einseitig stirnseitig offen. Dadurch ergibt sich zum einen eine leichte Vormontage des Verbindungselementes durch Einschieben von der offenen Seite her und zum anderen kann die dann sichtbare Stirnfläche des Verbindungselementes als Gestaltungselement des Regalsystems Verwendung finden.
Insbesondere wenn das Regalsystem freistehend und von beiden Seiten zugänglich und/oder sichtbar ist, sind vorzugsweise die Ausnehmungen
beidseitig stirnseitig offen, um die vorstehend beschrieben ästhetischen Gestaltungsmöglichkeiten, beispielsweise durch Materialwahl des Verbindungselementes, auf beiden Regalseiten zu realisieren.
Die Ausnehmungen können in grundsätzlich beliebiger Weise einen rechteckigen, quadratischen, polygonen oder einen sonstigen beliebigen Querschnitt aufweisen. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung jedoch weisen die Ausnehmungen im Querschnitt ein im wesentlichen halbkreisförmiges Profil auf. Dadurch ergibt sich zwangsläufig ein im wesentlichen zylindrisches Profil der Gesamtausnehmung.
Vorzugsweise sind die Verbindungselemente im wesentlichen bolzen- oder stabförmig und insbesondere bei der vorstehend beschriebenen Gestaltung der Ausnehmungen im wesentlichen zylindrisch ausgebildet.
Die axiale Länge der Verbindungselemente ist zunächst grundsätzlich unabhängig von der Länge der Ausnehmungen. So kann diese Länge beispielsweise geringer als die Länge der Ausnehmungen sein, wobei nur ein Verbindungselement oder aber mehrere hintereinander, beispielsweise an beiden axialen Enden der Ausnehmungen, in die Ausnehmungen eingebracht werden können. Auch eine größere axiale Länge, die zu einem mindestens einseitigen axialen Hervorragen aus den Ausnehmungen führt, ist aus gestalterischen Gründen durchaus denkbar. Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel jedoch weisen die Verbindungselemente eine axiale Länge auf, die im wesentlichen der axialen Länge der Ausnehmungen entspricht. Damit ergibt sich bei einer der Tiefe des Regals entsprechenden Länge der Ausnehmungen beidseitig ein stirnseitiger Abschluß der Verbindungselemente mit den Regalelementen.
Die Verbindungselemente sind im wesentlichen formkomplementär zu den jeweiligen Ausnehmungen bzw. der Gesamtausnehmung ausgeführt. Dabei kann das Verbindungselement jedoch grundsätzlich geringfügig kleiner als die Ausnehmungen sein, wodurch sich ein leichtes Einlegen der Ver-
bindungselemente ergibt. Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel jedoch sind die Innenabmessungen der Ausnehmungen zumindest geringfügig kleiner als die Außenabmessungen der Verbindungselemente, so daß die Verbindungselemente nach Art einer Preßpassung in die Ausnehmungen eindrückbar sind. Dadurch ergibt sich eine zuverlässige gegen unbeabsichtigtes Lösen gesicherte Vormontage der Verbindungselemente, bevor die beiden Regalelemente zusammengefügt werden.
Die Regalelemente können eine grundsätzlich beliebige Gestalt aufweisen. So können die Regalelemente beispielweise aus einfachen Platten bestehen, die im Bereich ihrer Stirnseiten und/oder Seitenflächen mit den erfindungsgemäßen Ausnehmungen versehen sind. Bei einer derartigen Gestaltung sind jedoch in an sich bekannter Weise Versteifungselemente, wie beispielsweise eine Rückwand, ein Stützkreuz oder dergleichen notwendig, um einen sicheren und stabilen Aufbau zu ermöglichen. Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel der Erfindung jedoch weist zumindest eines der Regalelemente einen kastenförmigen formsteifen Aufbau auf. Dadurch ergibt sich ein stabiler Aufbau ohne weitere zusätzliche Versteifungselemente, so daß sich auch ästhetisch befriedigende offene Regale insbesondere ohne Rückwand erstellen lassen.
Das Material der Regalelemente ist beliebig, beispielsweise Holz oder Kunststoff. Dies gilt in gleicher Weise auch für das Material der Verbindungselemente, solange die bestimmungsgemäß auftretenden Scher- und/oder Druckkräfte aufgenommen bzw. übertragen werden können. Vorzugsweise bestehen die Verbindungselemente aus Holz, formstabilem Kunststoff oder Metall, insbesondere Edelstahl.
Im folgenden wird die Erfindung anhand lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellender Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 in Ansicht von vorne in schematischer nicht maßstäblicher Darstellung ein Regal mit drei Regal elementen gemäß der Erfindung; und
Fig. 2 in vergrößerter ebenfalls nicht maßstäblicher per
spektivischer teilweiser Darstellung ein Regal element des Regals nach Fig. 1.
Das in der Fig. 1 dargestellte Regal weist drei identische Regalelemente 1, 2 und 3 auf, die jeweils im wesentlichen kubisch kastenförmig ausgebildet sind. Der Aufbau sei beispielhaft am Regalelement 1 beschrieben.
Das Regalelement 1 weist einen Boden 4, einen Deckel 5 sowie zwei Seitenteile 6 und 7 auf und ist vorne und hinten offen. Der Boden 4, der Deckel 5 und die Seitenteile 6 und 7 sind derart miteinander verbunden, beispielsweise verzapft und verleimt, daß sich insgesamt ein eigensteifer formstabiler Kasten ergibt. Deckel 5 und Boden 4 sind zwischen den Seitenteilen so angeordnet, daß die Stirnseiten 8, 9, 10, 11 der Seitenteile 6 und 7 jeweils frei liegen.
Wie insbesondere auch aus Fig. 2 ersichtlich ist, sind in den Stirnseiten 8, 9, 10, 11 der Seitenteile 6 und 7 rinnen- oder kanalartige Ausnehmungen 12, 13, 14, 15 ausgebildet, die sich durchgehend über die gesamte Tiefe des Regalelementes 1 erstrecken. Im Querschnitt weisen die Ausnehmungen 12, 13, 14, 15 ein im wesentlichen haikreisförmiges Profil auf. Dabei ist die Breite der Ausnehmungen 12, 13, 14, 15 derart gewählt, daß beidseitig ein Steg 16 und 17 (Fig. 2) geringer Breite stehen bleibt.
Wie ebenfalls Fig. 2 zu entnehmen ist, ist in die Ausnehmungen 14 ein Verbindungselement 18 in Form eines Stabes eingebracht, der eine axiale Länge aufweist, die im wesentlichen der axialen Länge der Ausnehmung 14 und damit der Tiefe des Regalelementes 1 entspricht. Das stabförmige Verbindungselement 18 weist eine zylindrische Gestalt mit kreisförmigem Querschnitt auf. Der Durchmesser des Verbindungselementes 18 ist ge-ringfügig größer als die Breite der Ausnehmung 14 derart, daß das Verbindungselement nach Art einer Preßpassung in die Ausnehmung eingedrückt und dort zuverlässig fixiert wird. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des jeweiligen Regales sind in jeweils diejenigen
Ausnehmungen Verbindungselemente einbringbar, die zur Verbindung mit be-nachbarten Regalelementen Verwendung finden sollen.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, sind die Regalelemente 1 bzw. 2 und das Regalelement 3 derart zu- bzw. übereinander angeordnet, daß sich die rinnenartigen Ausnehmungen in den Stirnseiten der Seitenteile 7 und 19 bzw. 20 und 21 der Regalelemente unter Bildung jeweils einer im wesentlich zylindrischen Gesamtausnehmung gegenüberliegen. Aufgrund der Stege 16 und 17 jeder Ausnehmung ergibt sich eine radial allseitig geschlossene Gesamtausnehmung. Jede Gesamtausnehmung wird dabei im wesentlichen formschlüssig von je einem Verbindungselement 18 durchgriffen, das die Regalelemente 1, 2 und 3 hintergriffartig gegen ein unbeabsichtigtes seitliches Verrutschen sichert und damit den Aufbau des Regalsystems stabilisiert Zum Weiterbau der in Fig. 1 dargestellten Konfiguration müssen lediglich weitere Verbindungselemente 18 in die jeweiligen Ausnehmungen der Stirnseiten der Seitenteile eingebracht werden, worauf dann weitere Regalelemente aufgebaut werden können.
Claims (13)
1. Regalsystem mit mindestens zwei Regalelementen (1, 2, 3), die im Bereich ihrer zueinander weisenden Seiten- und/oder Stirnflächen (8, 9, 10, 11) zumindest bereichsweise jeweils mindestens eine nut- oder rinnenartige Ausnehmung (12, 13, 14, 15) aufweisen, wobei die Regalelemente (1, 2, 3) derart neben- oder übereinander anordenbar sind, daß die Ausnehmungen (12, 13, 14, 15) jeweils zweier aneinander grenzenden Seiten- und/oder Stirnflächen (8, 9, 10, 11) jeweils zweier benachbarter Regalelemente (1, 2, 3) einander unter Bildung einer im wesentlichen geschlossenen kanalartigen Gesamtausnehmung unmittelbar gegenüberliegen, und wobei in der kanalartigen Gesamtausnehmung jeweils mindestens ein im wesentlichen form- und funktionskomplementär zur Gesamtausnehmung ausgebildetes Verbindungselement (18) anordenbar ist.
2. Regalsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (12, 13, 14, 15) im wesentlichen senkrecht zur durch die Regalelemente (1, 2, 3) gebildeten Hauptebene verlaufen.
3. Regalsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (12, 13, 14, 15) im Bereich der Seitenkanten der Regalelemente (1, 2, 3) angeordnet sind.
4. Regalsystem nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (12, 13, 14, 15) ununterbrochen im wesentlichen über die gesamte Tiefe der Regalelemente (1, 2, 3) verlaufen.
5. Regalsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (12, 13, 14, 15) zumindest einseitig stirnseitig offen sind.
6. Regalsystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (12, 13, 14, 15) beidseitig stirnseitig offen sind.
7. Regalsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen (12, 13, 14, 15) im Querschnitt ein im wesentlichen halbkreisförmiges Profil aufweisen.
8. Regalsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (18) im wesentlichen bolzen- oder stabförmig ausgebildet sind.
9. Regalsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (18) im wesentlichen zylindrisch ausgebildet sind.
10. Regalsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (18) eine axiale Länge aufweisen, die im wesentlichen der axialen Länge der Ausnehmungen (12, 13, 14, 15) entspricht.
11. Regalsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenabmessungen der Ausnehmungen (12, 13, 14, 15) zumindest geringfügig kleiner als die Außenabmessungen der Verbindungselemente (18) sind, so daß die Verbindungselemente (18) nach Art einer Presspassung in die Ausnehmungen (12, 13, 14, 15) eindrückbar sind.
12. Regalsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest eines der Regalelemente (1, 2, 3) einen kastenförmigen formsteifen Aufbau aufweist.
13. Regalsystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungselemente (18) aus Holz, formstabilem Kunststoff oder Metall, insbesondere Edelstahl, bestehen.
Priority Applications (1)
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Cited By (5)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20004570U1 (de) | 2000-03-11 | 2000-05-31 | Gross, Steffen, 67374 Hanhofen | Aus einzelnen Bauteilen zusammensetzbares Möbelsystem |
| DE202008005725U1 (de) | 2008-04-24 | 2008-07-10 | Link Holding Gmbh | Regalmodul |
| DE102007050448A1 (de) | 2007-10-19 | 2009-04-23 | Böckner, Klaus | Möbelsystem, insbesondere Regalsystem |
| DE102008045645A1 (de) | 2008-09-03 | 2010-03-04 | Wolf Deiß | Möbelstecksystem mit einer Vielzahl von einzelnen Möbelmodulen |
| DE102011114113A1 (de) * | 2011-09-25 | 2013-03-28 | Klaus Müller-Wenk | Modulares Möbel |
-
1999
- 1999-07-20 DE DE29912299U patent/DE29912299U1/de not_active Expired - Lifetime
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R207 | Utility model specification |
Effective date: 19991202 |
|
| R156 | Lapse of ip right after 3 years |
Effective date: 20030201 |