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Die
Erfindung betrifft ein Scharniersystem nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 für
eine Schiebetür
eines Fahrzeugs, ein Schiebetürsystem nach
dem Oberbegriff des Anspruchs 25 für ein Fahrzeug und ein Fahrzeugtürscharnier
gemäß dem Anspruch
26.
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Für Schiebetürsysteme,
die eine Schiebetür, ein
an einer Karosserie des Fahrzeugs befestigtes Rahmenteil und ein
Scharniersystem für
die Schiebetür
umfassen, wobei mittels des Scharniersystems die Schiebetür an dem
Rahmenteil angelenkt ist, ist bekannt, daß das Scharniersystem zwar
ein Schwenken der Schiebetür
und nachfolgend ein Verschieben der verschwenkten Schiebetür zum vollständigen Öffnen einer
Türöffnung ermöglicht,
es erweist sich jedoch als ungünstig,
daß derartige
Scharniersysteme keine weitere, von dem Abschwenken der Schiebetür unabhängige Bewegung
der Schiebetür
ermöglichen
und damit das Bewegungsspektrum der Schiebetür nur auf das Verschwenken
mit dem nachfolgenden Verschieben der verschwenkten Schiebetür begrenzen.
Für Türen ist
weiter bekannt, daß sich
diese durch ein Aufschwenken um eine Drehachse öffnen und schließen lassen,
sofern innerhalb des Schwenkradius der Tür ein entsprechender Platz
vorhanden ist.
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Die
US 6 183 039 B1 beschreibt
ein Schiebetürsystem
mit einer Schiebetür
für ein
Fahrzeug, wobei die Schiebetür
mittels eines Befestigungsteils an einem Rahmenteil des Fahrzeugs,
speziell an der B-Säule,
um eine im wesentlichen vertikale Achse schwenkbar befestigt ist.
Das Schiebetürsystem
umfaßt
ein Scharniersystem, wobei das Scharniersystem ein Lenkerparallelogramm
aufweist, dessen erster Lenker an einem ersten Ende unmittelbar
an dem Befestigungsteil gelenkig angebracht ist, und dessen erstes
Ende eines zweiten Lenkers ebenfalls mit dem Befestigungsteil gelenkig
verbunden ist. Ein zweites Ende des ersten Lenkers und ein zweites
Ende des zweiten Lenkers sind an einem Führungsglied, das als Laufwagen
ausgebildet ist, gelenkig angebracht. Der Laufwagen ist in einer
an der Innenseite der Schiebetür
angebrachten Führungsschiene
geführt, so
daß die
Schiebetür
entlang des Laufwagens im wesentlichen parallel zu dem Fahrzeug
ausgehend von einer Endstellung, in der die Schiebetür die Türöffnung ausfüllt, verstellbar
ist. Zum Öffnen
der Schiebetür
werden der erste Lenker und der zweite Lenker um die vertikale Achse
gleichsinnig geschwenkt, so daß die
Schiebetür
von der Türöffnung weg
nach außen
in eine im wesentlichen parallel zu der Karosserie ausgerichtete
Zwischenstellung verbracht wird, aus der heraus siein eine vollständig geöffnete Stellung überführt wird,
wobei die Schiebetüre
entlang des in der Führungsschiene
geführten Führungsgliedes
gleitet. Zum Schließen
der Schiebetür
werden kurz vor Erreichen der Endstellung der erste Lenker und der
zweite Lenker des Lenkerparallelogramms auf die Karosserie hin geschwenkt
und definieren damit eine Einlaufbedingung für die Schiebetür. Der Gefahr,
daß die
Schiebetür
in einer teilweise geöffneten
Stellung, in der sie zumindest teilweise im wesentlichen parallel
zu der Karosserie angeordnet ist, auf die Karosserie hin gedrückt wird,
so daß die
Innenseite der Schiebetür
auf die Außenseite
der Karosserie schlägt,
ist durch Mittel entgegengewirkt, die das Lenkerparallelogramm blockieren.
Die Mittel umfassen eine erste Nockenscheibe mit einer ersten Einbuchtung,
in die ein Vorsprung eines der Lenker eingreifen kann, und eine
zweite Einbuchtung, in die eine zweite Nockenscheibe eingreifen
kann, wobei die zweite Nockenscheibe mit der Schiebetür zusammenwirkt,
wozu ein Zapfen an der Schiebetür
in eine erste Einbuchtung der zweiten Nockenscheibe einlegbar ist.
Nachteilig ist, daß das
beschriebene Mittel zum Blockieren der Schiebetürführung sehr aufwendig ausgestaltet
ist. Nachteilig an dem Schiebetürsystem
bzw. an dem Scharniersystem der Schiebetür ist, daß die Schiebetür nur durch
Schieben in eine vollständig
geöffnete
Stellung überführbar ist.
Dabei entsteht Reibung und ein Verschleiß; weiter ist das Schieben
mit Geräuschen
verbunden. Im Vergleich zu einem Aufschwenken der Schiebetür um eine
vertikale, an der B-Säule angeordnete
Achse verlangt das Schieben eine hohen Kraftaufwand, da die Reibung überwunden
werden muß.
Das Schieben dauert im Vergleich zu dem Aufschwenken um die vertikale
Achse an der B-Säule
länger
und ist auch elektronisch schwerer zu steuern und zu kontrollieren.
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Die
WO 85/04926 A1 beschreibt
eine Vorrichtung zum Öffnen
und Schließen
von Fahrzeugtüren
mit einem Scharniersystem, wobei das Scharniersystem ein als Hebelsystem
bzw. als Parallelogrammhebelgetriebe ausgebildetes Viergelenk mit zwei
Schwenkhebeln umfaßt,
die einenends an einem Zwischenstück und anderenends an einem
in einer türfesten
Führungsschiene
geführten
Führungselement
angeordnet sind. Das Zwischenstück
ist seinerseits um eine Achse drehbar über ein abgestelltes Widerlager
an der Karosserie befestigt, so daß das Zwischenstück als Verbindungslenker
zwischen der Karosserie und dem Viergelenk ausgebildet ist. Das Zwischenstück ist an
der Tür
verriegelbar, so daß eine
reine Schwenkbewegung der Tür
möglich
ist. Durch Betätigen
eines Hubbolzens über
ein aufwendig ausgestaltetes Getriebe ist die Tür als reine Schiebetür betätigbar.
Um die Tür
im Schiebebetrieb zu betätigen,
muß die
Tür etwas
ausgeschwenkt werden, um einen Abstand von der Karosserie zu erhalten,
und dann der Hubbolzen zu betätigen
ist, um die etwas ausgeschwenkte Tür verschieben zu können. Damit
gelangt die Tür,
abhängig
von der Betätigung als
Schiebetür
oder als Schwenktür, über eine
bestimmte Einlaufbedingung in die endgültige gemeinsame Schließstellung.
Nachteilig ist hierbei, daß die Tür erst in
eine von der Türöffnung beabstandete Stellung
verbracht werden muß und
der Bediener erst dann auswählen
kann, ob die Tür
im Schwenkbetrieb oder im Schiebebetrieb zu betätigen ist. Der Bediener muß also zweimal
die Tür
betätigen,
das erste Mal, um die Verriegelung der Tür an der Karosserie zu lösen, danach,
um die bereits ausgestellte Tür
wahlweise im Schiebebetrieb oder im Schwenkbetrieb vollständig zu öffnen, so
daß die
Bedienung der Tür
aufwendig ist und beispielsweise automatisch, durch eine Fernsteuerung,
kaum zu bewerkstelligen wird. Ungünstig ist ferner die sehr aufwendige
Gestaltung der Betätigungseinrichtung
für die
Tür mit
diversen Hebeln, die einen großen
Platz innerhalb der Tür
beanspruchen und störungsanfällig sind, insbesondere
im Fall eines Unfalls mit einer Beschädigung der Schiebetür.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, das Scharniersystem nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 bzw. ein Schiebetürsystem nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 25 bzw. ein Fahrzeugtürscharnier gemäß Anspruch
26 derart auszubilden, daß der
Schiebetür zusätzliche
Bewegungsmöglichkeiten
geboten werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß für das Scharniersystem
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit den kennzeichnenden Merkmalen
des Anspruchs 1 für
das Schiebetürsystem
mit den Merkmalen des Anspruchs 25 und für das Fahrzeugscharnier durch
die Merkmale des Anspruchs 26 gelöst.
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Erfindungsgemäß läuft die
Schiebetür
abhängig
von der gewählten
Weise des Öffnen
entlang zweier verschiedener Einlaufkurven als erste bzw. zweite
Einlaufbedingung in die Endstellung ein, so daß der Benutzer bei in der Endstellung
befindlicher Schiebetür
auswählen
kann, aufgrund welcher Einlaufbedingung die Schiebetür bei dem
erneuten Öffnen
sich bewegen soll.
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In
der Unteransprüchen
2–24 sind
besonders vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Scharniersystems
angegeben.
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Es
ist ein Schließsystem
vorgesehen, mittels dessen die Schiebetür unabhängig von der Einlaufbedingung
zu öffnen
ist und das dem Bediener der Schiebetür abhängig von dem für das Öffnen der Schiebetür verfügbaren Platz
breite Wahlmöglichkeiten
zum Öffnen
der Schiebetür
bietet.
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In
einfacher Ausgestaltung umfaßt
das Schließsystem
ein Schloß mit
zwei Schließpositionen,
die der Bediener wahlweise ansteuern kann, um den Schließpositionen
entsprechend die Schiebetür durch
Schwenken um die vertikale Achse oder durch Aufschwenken mittels
des Lenkerparallelogramms und nachfolgendem Verschieben entlang
des Führungsgliedes öffnen zu
können.
Alternativ zu einer Ansteuerung des Schließsystems durch ein Schloß kann das
Schließsystem
durch eine Fernbedienung betätigbar
sein. Alternativ oder ergänzend
zu der Fernbedienung kann ein einfacher Schalter vorgesehen sein.
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Vorzugsweise
umfaßt
das Lenkerparallelogramm einen ersten und einen zweiten Lenker,
deren erste Enden jeweils schwenkbar mit dem Verbindungslenker angelenkt
sind, so daß durch
ein Schwenken der beiden Lenker die Schiebetür in die von der Endstellung
verlagerte, von der Karosserie beabstandete Zwischenstellung überführbar ist,
von der ausgehend die Schiebetür
zur vollständigen
Freigabe der Türöffnung durch
Schieben weiter verlagert werden kann.
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Günstigerweise
sind ein zweites Ende des ersten Lenkers und ein zweites Ende des
zweiten Lenkers des Lenkerparallelogramms jeweils schwenkbar an
dem Führungsglied
angelenkt, so daß das
Führungsglied
gegenüber
den Lenkern beweglich bleibt und ein Verkanten des Führungsgliedes
bei dem Verschieben der Schiebetür
entlang des Führungsgliedes
zu vermeiden ist, woraus sich eine leichtgängige Führbarkeit der Schiebetür ergibt.
Weiter ermöglicht
die schwenkbare Anlenkung der beiden Lenker an dem Führungsglied
die Ausbildung eines Lenkerparallelogramms, das das Ausstellen der ausgeschwenkten
Schiebetür
parallel zu der Karosserie ermöglicht.
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Das
Gelenk mit der vertikalen Achse zum Schwenken des Verbindungslenkers
ist vorzugsweise auf einem abgewinkelten Schenkel des Befestigungsteils
und damit von der Oberfläche
der Karosserie beabstandet angebracht. Ein weiterer, zu dem abgewinkelten
Schenkel des Befestigungsteiles im wesentlichen senkrechter Schenkel
ist dabei als Befestigungsfläche
für eine
Seitenfläche
der Karosserie vorgesehen, so daß sich der Verbindungslenker
insgesamt optisch dadurch kaschieren läßt, daß dieser im wesentlichen in
einer Ausnehmung des Rahmenteils des Fahrzeugs angeordnet ist.
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Vorzugsweise
ist das Lenkerparallelogramm gegen ein Verschwenken verriegelbar,
so daß bei dem
Schwenken des Verbindungslenkers um die vertikale Achse eine Bewegung
der Schiebetür
auf das Fahrzeug zu vermeidbar ist und die Bewegung der Schiebetür ausschließlich aus
der gut steuerbaren Schwenkung um die vertikale Achse des Gelenks
besteht.
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Vorzugsweise
ist die Verriegelung des Lenkerparallelogramms und der vertikalen
Achse wahlweise und umschaltbar durch einen Bediener mittels eines
Schließsystems
zu betätigen,
so daß der
Bediener durch Einstellung der entsprechenden Verriegelung auswählen kann,
ob die Schiebetür
schiebend oder um die vertikale Achse schwenkend zu bewegen ist.
Dabei kann das Schließsystem
für die
Verriegelung des Lenkerparallelogramms und der vertikalen Achse
mechanisch oder elektrisch betätigbar sein.
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Vorzugsweise
ist eine Umschaltvorrichtung, die Bestandteil des Schließsystems
ist, vorgesehen, mittels derer der Bediener die Bewegung der Schiebetür aus der
Endstellung durch Schieben oder durch Schwenken um die vertikale
Achse fallweise einstellen kann.
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Das
Schließsystem
kann ein Schloß mit
zwei Schließpositionen
umfassen, die den beiden Möglichkeiten
der Verriegelung des Gelenks des Verbindungslenkers mit der vertikalen
Achse bzw. des Lenkerparallelogramms entsprechen. Alternativ oder
ergänzend
hierzu kann das Schließsystem
eine Fernbedienung und/oder einen einfachen Schalter umfassen.
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Alternativ
hierzu können
zwei Schlösser
mit je einer Schließposition
vorgesehen sein, wobei die Schließposition des ersten Schlosses
der Verriegelung des Gelenks der Verbindungslenker und die Schließposition
des zweiten Schlosses der Verriegelung des Lenkerparallelogramms
entspricht. Die beiden Schlösser
können
dabei elektrisch oder mechanisch umschaltbar sein.
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Es
versteht sich, daß – unabhängig von
der Ausbildung des Schließsystems
als ein Schloß mit zwei
Verriegelungspositionen bzw. als zwei Schlösser mit je einer Verriegelungsposition – das Schließsystem
ein Türschloß umfaßt, das
die Schiebetür
an der Karosserie festlegt und insbesondere bewirkt, daß die an
der Karosserie festgelegte Schiebetür mit der Karosserie eine feste,
starre Einheit bildet, die im Fall eines Unfalls eine beispielsweise
auf den rückwärtigen Bereich
der Karosserie wirkende Kraft nach vorne leitet, ohne eine Beschädigung der
Schiebetür zu
bewirken. Es versteht sich weiter, daß die genannte feste, starre
Einheit mit der an die Karosserie durch das Türschloß festgelegten Schiebetür die verriegelten
Lenker des Lenkerparallelogramms bzw. der verriegelte Verbindungslenker
im Fall des Unfalls umfassen kann, wobei bei der genannten Weiterleitung
der Kraft das verriegelte Lenkerparallelogramm bzw. der verriegelte
Verbindungslenker unterstützend
wirken. Eine Verriegelung insbesondere des Lenkerparallelogramms
ist deshalb angebracht, weil im Fall eines Unfalls die Lenker des
Lenkerparallelogramms dazu neigen auszuschwenken und damit die Gefahr
eines unerwünschten,
unkontrollierbaren Öffnens
der Schiebetür
besteht.
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Ist
das Gelenk, dessen Teil der Verbindungslenker ist, als Mehrgelenk
ausgebildet, beispielsweise als Viergelenk, überlagert sich bei dem Öffnen der Tür durch
Schwenken um die vertikale Achse der eigentlichen Schwenkbewegung
eine lineare Bewegung, die beispielsweise die Tür von der Karosserie des Fahrzeuges
weg bewegen kann und eine besonders große Türöffnung freigeben kann.
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Vorzugsweise
sind die Lenker des Lenkerparallelogramms um vertikale Achsen und
damit parallel zu der vertikalen Achse des Gelenks des Verbindungslenkers
schwenkbar.
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Einer
Gefahr, daß bei
um die vertikale Achse aufgeschwenkter Schiebetür die Schiebetür entlang des
Führungsgliedes
unkontrolliert auf die Karosserie des Fahrzeugs sich bewegen kann,
ist dadurch zu begegnen, daß das
Führungsglied
gegenüber
der Schiebetüre
blockiert ist, wenn das Lenkerparallelogramm blockiert bzw. gegen
das Verschwenken verriegelt ist. In einer einfachen Ausgestaltung
kann hierfür
vorgesehen sein, daß das
Führungsglied
ein erstes Anschlagteil umfaßt,
und daß das
erste Anschlagteil mit einer zu dem ersten Anschlagteil komplementären Fläche eines
der Schiebetür
zugeordneten zweiten Anschlagteils formschlüssig zum Blockieren der Schiebetür zusammenwirkt.
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Vorzugsweise
sind Mittel zum Blockieren des Lenkerparallelogramms vorgesehen,
die die Schiebetür
von der Karosserie beabstandet halten, so daß die mittels des Lenkerparallelogramms
ausgeschwenkte, in die Zwischenstellung verbrachte und aus der Zwischenstellung
zumindest teilweise parallel zu der Karosserie verschobene Schiebetür nicht durch
eine Bewegung des Lenkerparallelogramms zurück in die Ausgangsstellung
mit der Innenseite der Schiebetür
an die Außenseite
der Karosserie anschlagen kann.
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Im
Hinblick darauf, daß bei
einer Unfallsituation eine beschädigte
Schiebetür
nur sehr schwer zu öffnen
ist, dagegen eine einfache, um eine vertikale Achse schwenkbare
Tür im
Notfall leichter zu handhaben ist, ist vorzugsweise vorgesehen,
daß das Schließsystem
eine Unfallsituation erfaßt
und das Scharniersystem in einen vordefinierten Zustand, beispielsweise
derart, daß die
Schiebetür
durch ein Verschwenken um die vertikale Achse zu öffnen ist, übergeht,
so daß der
Zugang zu dem Innenraum des Fahrzeugs erleichtert wird. Da insbesondere
das Lenkerparallelogramm im Fall eines Unfalls dazu neigt, die Lenker
aus der definierten Stellung derart ausschwenken zu lassen, daß die Schiebetür sich ggf.
noch bei der Fahrt öffnen
kann, ist es insbesondere günstig,
während
der Fahrt zumindest das Lenkerparallelogramm zu verriegeln und verriegelt
zu halten. Im Fall des Unfalls bildet dann das Lenkerparallelogramm
mit der Schiebetür
eine starre Einheit, die durch ein Schwenken um die vertikale Achse
als einfache Schwenktür
leicht und ohne zu großen Kraftauswand
zu öffnen
ist.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
eines Scharniersystems für
eine Schiebetür
eines Fahrzeugs näher
beschrieben und erläutert.
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1 zeigt
eine schematische Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen. Scharniersystems
in einer geschlossenen Stellung der Schiebetür.
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2 zeigt
eine schematische Draufsicht des Scharniersystems aus 1 in
einer ersten geöffneten
Stellung.
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3 zeigt
eine schematische Draufsicht des Scharniersystems aus 1 und 2 in
einer zweiten geöffneten
Stellung.
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1 zeigt
ein Schiebetürsystem
mit einer schematisch und ausschnittsweise dargestellten Schiebetür 1,
die mittels eines Scharniersystems 2 an einem als A-Säule ausgebildeten
Rahmenteil 3 eines angedeuteten vorderen linken Kotflügels 4 nicht weiter
dargestellten Karosserie eines Fahrzeugs angelenkt ist. In der dargestellten
Stellung befindet sich die Schiebetür 1 in einer Endstellung,
in der sie eine Türöffnung 31 vollständig verschließt.
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Das
Scharniersystem 2 umfaßt
ein karosserieseitiges Befestigungsteil 5, einen Verbindungslenker 6 sowie
ein Lenkerparallelogramm 7, das mit einem Führungsglied 8 verbunden
ist, das als Laufwagen ausgebildet ist, der in einer an der Schiebetür 1 angebrachten
Führungsschiene 9 geführt wird.
Das Befestigungsteil 5 umfaßt einen ersten, an dem Rahmenteil 3 befestigten
Schenkel 10, von dem ein zweiter Schenkel 11 im
wesentlichen senkrecht von dem Fahrzeug fort, nach außen weisend
absteht. Das Befestigungsteil 5 ist innerhalb einer Ausnehmung 26 in dem
Rahmenteil 3 des Fahrzeugs angeordnet, dabei weist die
Schiebetür 1 einen
ersten Fortsatz 27 auf, der zusammen mit einem an dem Kotflügel 4 angebrachten,
zu dem ersten Fortsatz 27 ausgefluchteten zweiten Fortsatz 28 die
Ausnehmung 26 zumindest optisch überdeckt. An einem von dem
ersten Schenkel 10 fort weisenden ersten Ende 12 des
zweiten Schenkels 11 ist – um ein Gelenk 29 mit
einer vertikalen Achse 13 schwenkbar – ein erstes Ende 14 des Verbindungslenkers 6 angebracht.
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Das
Lenkerparallelogramm 7 umfaßt einen ersten Lenker 15 und
einen zweiten Lenker 16. Ein erstes Ende 17 des
ersten Lenkers 15 ist um eine vertikale Achse 18 schwenkbar
an einem zweiten Ende 19 des Verbindungslenkers 6 angelenkt.
Ein erstes Ende 20 des zweiten Lenkers 16 ist
um eine vertikale Achse 21 schwenkbar an dem zweiten Ende 19 des
Verbindungslenkers 6 angebracht. Ein zweites Ende 22 des
ersten Lenkers 15 ist um eine vertikale Achse 23 an
dem Führungsglied 8 schwenkbar befestigt,
während
ein zweites Ende 24 des zweiten Lenkers 16 um
eine vertikale Achse 25 schwenkbar an dem Führungsglied 8 angebracht
ist. Die Lenker 15, 16 des Lenkerparallelogramms 7 sind
damit um vertikale Achsen 18, 21, 23, 25 schwenkbar.
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2 zeigt
die Schiebetür 1 in
einer ersten geöffneten
Stellung, wobei die Schiebetür 1 um
die Achse 13 des Gelenks 29 im Uhrzeigersinn bzw.
in Fahrtrichtung (Pfeil 30) geschwenkt ist. Mit nicht dargestellten
Mitteln ist das Lenkerparallelogramm 7 derart verriegelt
worden, daß die
Lenker 15 und 16 bezüglich des Verbindungslenkers 6 bzw.
des Führungsgliedes 8 nicht
verschwenkt worden sind. Es ist weiter erkennbar, daß der erste
Fortsatz 27 der Schiebetür 1 in die Ausnehmung 26 gelangt
ist. Das Führungsglied 8 nimmt
innerhalb der Führungsschiene 9 eine
Stellung ein, so daß das
Führungsglied 8 nicht
mehr weiter auf die Karosserie des Fahrzeugs zu verschiebbar ist.
In dieser Stellung des Führungsgliedes 8 ist
dieses an der Schiebetür
durch nicht dargestellte Mittel blockiert, so daß die Schiebetür 1 sich nicht
in Richtung auf die Karosserie entlang der Führungsschiene 9 bewegen
kann und ein Anschlagen der Schiebetür 1 mit dem ersten
Fortsatz 27 an dem Kotflügel 4 verhindert ist.
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Ausgehend
von der in 2 dargestellten Stellung der
Schiebetür 1 wird
bei Schließen
der Schiebetür 1 von
dieser im wesentlichen ein Bogen um die Achse 13 beschrieben
und damit eine Bewegung vollzogen, die als erste Einlaufbedingung
bezeichnet wird.
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3 zeigt
die Schiebetür 1 in
einer zweiten geöffneten
Stellung, aus der heraus die Schiebetür durch Verschieben in Fahrtrichtung 30 weiter
geöffnet
werden kann. Mit nicht dargestellten Mitteln ist der Verbindungslenker 6 derart
verriegelt worden, daß dieser
sich nicht um die vertikale Achse 13 des Gelenks 29 drehen
kann. Die Lenker 15 und 16 des Lenkerparallelogramms 7 sind
gegenüber
der Darstellung in 1 bzw. 2 im Uhrzeigersinn
um die Achsen 18 und 21 verschwenkt, so daß die Schiebetür 1 im
wesentlichen parallel zu der Außenfläche des Kotflügels 4 angehoben
und teilweise in Fahrtrichtung 30 verlagert ist. Die Mittel
zum Blockieren des Führungsgliedes 8 in
der Führungsschiene 9 sind
gelöst,
so daß durch
ein weiteres Verschieben der Schiebetür 1 in Fahrtrichtung 30 die
Türöffnung 31 vollständig freigegeben
werden kann.
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Ausgehend
von der in 3 dargestellten, teilweise geöffneten
Stellung wird bei Schließen
der Schiebetür 1 diese
in einer zweiten Einlaufbedingung in die in 1 dargestellte
Endstellung zurückgeführt, wobei
bei der Bewegung der Schiebetür 1 in der
zweiten Einlaufbedingung diese eine von der oben definierten ersten
Einlaufbedingung deutlich abweichende Bahnkurve durchläuft.
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Die
Erfindung funktioniert nun wie folgt:
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Ausgehend
von der in 1, in der die Schiebetür 1 die
Türöffnung 31 ausfüllt, hängt es von der
Verriegelung des Lenkerparallelogramms 7 bzw. des Verbindungslenkers 6 mit
der Achse 13 ab, ob die Schiebetür 1 entlang der ersten
Einlaufbedingung oder der zweiten Einlaufbedingung sich öffnet. Zusätzlich ist
die Schiebetür 1 durch
ein nicht dargestelltes Türschloß an der
Karosserie festgelegt, wobei das Türschloß zu öffnen ist, um die Schiebetür 1 wie
nachfolgend beschrieben zu bewegen.
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Es
wird angenommen, daß die
sowohl das Lenkerparallelogramm 7 wie auch der Verbindungslenker 6 verriegelt
sind. Das kann beispielsweise während
der Fahrt des Fahrzeugs der Fall sein, um ein unkontrolliertes Öffnen der
Schiebetür 1 zu
erschweren, oder auch beim Abstellen und Parken des Fahrzeugs, um
einen unerwünschten
Zugang zum Innern des Fahrzeugs möglichst zu erschweren. Zum Bewegen
der Schiebetür 1 ist
dazu mindestens eine der Verriegelungen des Lenkerparallelogramms 7 bzw.
des Verbindungslenkers 6 aufzuheben. Nach Wahl des Bedieners
der Schiebetür 1 kann
beispielsweise die Verriegelung des Lenkerparallelogramms 7 aufgehoben
werden, während
der Verbindungslenker 6 verriegelt bleibt.
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Aufgrund
eines Antriebs, beispielsweise manuell oder elektrisch, werden der
erste Lenker 15 und der zweite Lenker 16 des Lenkerparallelogramms 7 gleichsinning
im Uhrzeigersinn um die parallelen, vertikalen Achsen 18 und 21 geschwenkt,
so daß die Schiebetür 1 in
die 3 dargestellte Zwischenstellung verbracht wird,
aus der heraus die Schiebetür durch
entweder den gleichen oder einen anderen Antrieb durch Schieben
entlang des Führungsgliedes 8 im
Fahrtrichtung 30 in die die Türöffnung 31 vollständig freigebende
Stellung überführt wird.
Hierzu ist eine mögliche
Blockierung des Führungsgliedes 8 an der
Schiebetür 1 aufzuheben,
was beispielsweise bereits während
des Ausschwenkens der Schiebetür 1 aufgrund
des Schwenkens der Lenker 15, 16 des Lenkerparallelogramms 7,
ggf. durch eine Kopplung der Lenker 15, 16 des
Lenkerparallelogramms 7 mit dem Mittel zum Blockieren des
Führungsgliedes 8, die
bei dem Aufschwenken der Lenker 15, 16 aufgehoben
wird, ausführbar
ist. Alternativ hierzu kann vorgesehen sein, das Mittel zum Blockieren
des Führungsgliedes 8 unabhängig von
der Bewegung der Lenker 15, 16 des Lenkerparallelogramms 7 auszubilden
und das Blockieren des Führungsgliedes
unabhängig
von dem Zustand des Lenkerparallelogramms 7 aufzuheben.
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Alternativ
kann der Bediener entscheiden, die Tür durch das Schwenken des Verbindungslenkers 6 um
das Gelenk 29 mit der vertikalen Achse 13 zu öffnen. Dazu
wird – auf
einen entsprechenden Befehl des Bedieners hin – die Verriegelung des Verbindungslenkers 6 aufgehoben,
während
das Lenkerparallelogramm 7 verriegelt bleibt. Durch einen
Antrieb, der von dem vorstehend angeführten Antrieb des Lenkerparallelogramms 7 bzw.
des Schiebens der verschwenkten Schiebetür 1 abgeleitet sein
kann, wird der Verbindungslenker 6 im Uhrzeigersinn geschwenkt,
so daß die
Schiebetür
in die in 2 dargestellte, vollständig geöffnete Stellung
verbracht wird. Ein Aufheben der Blockierung des Führungsgliedes 8 an
der Schiebetür 1 ist
nicht vorgesehen, so daß verhindert
wird, daß die
Schiebetür 1 während des
Schwenkens um die vertikale Achse 13 sich auf die Karosserie
des Fahrzeugs unkontrolliert bewegen kann.
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In
dem vorstehend dargestellten Ausführungsbeispiel war bei der
in 1 dargestellten Endstellung der Schiebetür 1 davon
ausgegangen worden, daß sowohl
das Lenkerparallelogramm 7 wie auch der Verbindungslenker 6 verriegelt
sind, so daß mindestens
eine Verriegelung zum Öffnen
der Schiebetür 1 aufzuheben
ist. Es versteht sich, daß in
der Endstellung der Schiebetür 1 bereits
eine der Verriegelungen aufgehoben sein kann, so daß die Schiebetür 1 sofort
bewegt werden kann. Dazu ist es günstig, dem Bediener den aktuellen
Verriegelungszustand der Schiebetür 1 anzuzeigen, so
daß der
Bediener entscheiden kann, ob er die Schiebetür 1 wie angezeigt
oder nach seiner Wahl auf andere Weise öffnen lassen will. Die Anzeige
des Verriegelungszustandes der Schiebetür 1 kann beispielsweise über eine
Angabe in einer Fernbedienung, die Bestandteil des Schließsystems
der Schiebetür 1 ist,
geschehen, wobei der Bediener die Öffnung der Schiebetür 1 auch ausschließlich mittels
der Fernbedienung auswählen, auslösen und
steuern kann. Es ist auch möglich,
daß der
Bediener einen Wahlschalter, der sich beispielsweise innerhalb des
Fahrzeugs befindet, betätigt.
Alternativ oder ergänzend
hierzu kann vorgesehen sein, daß beispielsweise
an dem Türgriff
eine Sensorik vorgesehen ist, die ein Angreifen des Bedieners an
dem Türgriff
erfaßt
und anhand der Art des Angreifens des Bedieners, beispielsweise
anhand der Griffposition der Hand des Bedieners, erkennt, wie die Schiebetür geöffnet werden
soll.
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Es
versteht sich weiter, daß – auch wenn
die Schiebetür 1 zwei
verschiedene vollständig
geöffnete Stellungen
aufweist und bei dem Schließen
der Schiebetür 1 entlang
zweier verschiedener Einlaufbedingungen in die in 1 dargestellte
Endstellung einläuft,
die Schiebetür 1 in
der Endstellung durch ein einzelnes Schloß an der Karosserie des Fahrzeugs festlegbar
ist, wobei das Schloß Bestandteil
des Schließsystems
der Schiebetür 1 ist.
Durch Betätigen des
Schlosses kann der Bediener bei dem Öffnen der Schiebetür beispielsweise
durch Ansteuern zweier verschiedener Schließpositionen des Schlosses,
die den zwei Einlaufbedingungen der Schiebetür 1 entsprechen, auswählen und
einstellen, auf welche Weise die Schiebetür 1 zu öffnen ist.
Eine solche Ansteuerung der Schiebetür 1 durch Betätigen des
Schlosses kann unabhängig
von der Ansteuerung durch eine Fernsteuerung oder ergänzend hierzu
vorgesehen sein. Es versteht sich weiter, daß, wenn zwei Schlösser mit
je einer Schließstellung
vorgesehen sind, der Bediener durch die Auswahl des zu betätigenden
Schlosses festlegen kann, auf welche Weise die Schiebetür geöffnet werden
soll.
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Die
Erfindung wurde vorstehend anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben,
bei dem ein einzelner Verbindungslenker 6 vorgesehen ist,
der um das einzelne Gelenk 29 mit der einzigen Achse 13 schwenkbar
ist. Es versteht sich, daß anstelle
eines einzelnen Verbindungslenkers ein Mehrgelenk, insbesondere
ein Viergelenk, vorgesehen sein kann.