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DE102004036000B4 - Inlay für einen Wurzelkanal einer Zahnwurzel eines Zahns - Google Patents

Inlay für einen Wurzelkanal einer Zahnwurzel eines Zahns Download PDF

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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C5/00Filling or capping teeth
    • A61C5/50Implements for filling root canals; Methods or instruments for medication of tooth nerve channels

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
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Abstract

Inlay (I) für einen Wurzelkanal (2) einer Zahnwurzel (1) eines Zahns (Z), umfassend einen Inlay-Körper (6) mit einer Längsachse, dessen Außenfläche sich entlang der Längsachse von einer größeren Querschnittsfläche zu einer schmaleren Querschnittsfläche verjüngt, wobei der Inlay-Körper (6) mit zum Wurzelkanal (2) im Wesentlichen paralleler Längsachse retrograd von der Spitze der Zahnwurzel (1) her in einen Wurzelkanal (2) einsetzbar ist, dessen Innenraum mittels eines Ultraschallwerkzeuges bearbeitbar und geformt ist, und wobei die Außenfläche des Inlay-Körpers (6) eine im Wesentlichen mit einer Spitze des Ultraschallwerkzeuges korrespondierende Form und das breitere Ende des Inlay-Körpers (6) einen Kragen (8) aufweist, der an einen Rand (9) der Zahnwurzel (1) fügbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Inlay für einen Wurzelkanal einer Zahnwurzel eines Zahns.
  • Unter einem Inlay wird nachfolgend ein festsitzender Einsatz für einen Zahn verstanden.
  • Im Allgemeinen wird nach einer Wurzelspitzenresektion ein retrograder Verschluss des Wurzelkanals angestrebt. Hierzu kann idealerweise ein Inlay eingesetzt werden.
  • Die Wurzelspitzenresektion ist eine vor über hundert Jahren eingeführte Operationstechnik zur Behandlung periapicaler Ostitiden. Ein Problempunkt dieser Technik ist der bakteriendichte retrograde Verschluss von Wurzelamputationsstümpfen bei einer bestehenden orthograden Wurzelfüllung. Üblicherweise werden für den retrograden Verschluss plastische Füllungsmaterialien verwendet, welche eine schwierige Verarbeitung, eine individuelle Fehlerquelle durch Anmischvorgänge und die Gefahr einer unvollständigen Obturation der gesamten retrograden Aufbereitungslänge aufweisen.
  • Mit der Einführung ultraschallgestützter Aufbereitungsinstrumente konnte die retrograde Aufbereitungslänge und -technik deutlich verbessert werden. Dabei werden verschiedene Zemente eingesetzt, die jedoch die komplette retrograde Obturation materialbedingt nicht sicherstellen.
  • Darüber hinaus werden für die Obturation metallische Stiftsysteme eingesetzt. Diese Stifte, die beispielsweise aus Silber oder Titan bestehen, werden aus retrograder Richtung teilweise in den Wurzelkanal eingeführt. Dabei können die Aufbereitungsinstrumente in ihrer Bewegung leicht abgelenkt werden, beispielsweise durch einen gebogenen Kanalverlauf. Weiterhin werden dabei ovale Wurzelkanäle auf ihren größten Durchmesser aufbereitet, was einen Verlust an Zahnsubstanz bedeutet. Dies trifft auch auf die sogenannte transdentale Fixation zu, bei der längere Stifte orthograd durch den Wurzelkanal hindurchgeführt werden. In beiden Fällen ist das Hinreinragen der Stifte in den Kieferknochen problematisch, da die Gefahr der Knochenrückbildung besteht, wenn bei seitlichen Zahnbewegungen relativ hohe Hebelkräfte auf den Stift einwirken und von diesem auf den Kieferknochen übertragen werden.
  • Aus der DE 295 14 988 U1 ist ein rotationssymetrischer Füllkörper zum Einführen in eine durch ein rotierendes Präparationsinstrument geschaffene Kavität im Wurzelkanal eines Zahnes bekannt, der eine maximale Länge von 3 mm hat, damit er für die Einführung in eine retrograde Kavität eines Wurzelkanals geeignet ist. Der Füllkörper und die Kavität können dabei eine konische Form haben. Der Füllkörper kann aus Titan bestehen.
  • Dieser Füllkörper ist nur für Kavitäten geeignet, die mit rotierenden Reparationsinstrumenten geformt werden. Er ist zudem nur bedingt geeignet, eine sichere Obturation des Wurzelkanals zu bewirken und dabei die Stabilität der Zahnwurzel zu erhalten.
  • Die DE 198 00 789 A1 zeigt orthograde Wurzelstifte zur Wiederherstellung von zerstörten Zähnen und dazugehörige Präparationsformkörper. Dabei sind der Präparationsformkörper und das Präparationswerkzeug auf den Wurzelstift abgestimmt.
  • Die WO 94/16 640 A1 offenbart Zahnbehandlungsinstrumente zur retrograden Behandlung von Wurzelkanälen mittels Ultraschall.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein retrograd einzusetzendes Inlay anzugeben, mit dem eine sichere Obturation eines Wurzelkanals mit geringem Aufwand und relativ schnell möglich ist, wobei die Stabilität der Zahnwurzel, ohne Zahnkrone und Schmelz zu zerstören, erhalten bleiben soll und Ansatzpunkte für Ablagerungen und Verwachsungen vermieden werden sollen.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Inlay, welches die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale aufweist, gelöst.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Das erfindungsgemäße Inlay besteht aus einem sich entlang seiner Längsachse verjüngenden Inlay-Körper (auch Füllkörper oder Inlay-Körper genannt) und ist in einen retrograd durch Ultraschall aufbereiteten und geformten Wurzelkanal einsetzbar. Es kann für die retrograde Obturation industriell mit geringen Toleranzen vorgefertigt werden, da es an die Form der Spitzen der Ultraschallaufbereitungsinstrumente angepasst ist. Die Vorteile dieses Inlays sind der Ausschluss individueller Fehlerquellen beim manuellen Anmischen von Zementen, eine optimierte Füllung der aufbereiteten Kanäle durch die Steifigkeit des Materials, eine hohe Stabilität und Dichtheit der retrograden Obturation sowie eine höhere Dichte der Füllung durch den Metallkern der Wurzelfüllung und die Verringerung der Zementanteile auf einen Spaltraum.
  • Durch einen Kragen am die größere Querschnittsfläche aufweisenden Ende des Inlay-Körpers ist dieser an einen in der Zahnwurzel geformten Rand fügbar, wodurch zum einen die Dichtheit der Wurzelfüllung verbessert wird und zum anderen ein nahtloser Übergang zwischen Wurzelspitze und Inlay-Körper sehr einfach geschaffen wird. Somit sind keine Ansatzstellen für Knochenverwachsungen vorhanden, die sich wie bei Stiften bis hin zum Knochenverlust auswirken könnten. Zudem kann durch das Aneinanderfügen von Rand und Kragen eine definierte Lage des Inlay-Körpers erreicht werden.
  • Eine Größe des Inlay-Körpers von 3 mm oder mehr ermöglicht zum einen die sichere Handhabung und Verarbeitung des Inlays sowie zum anderen eine hohe Kräftestabilität der gefüllten Zahnwurzel bei gleichmäßiger Kräfteaufnahme und -verteilung von der beziehungsweise auf die natürliche Zahnsubstanz bei Kau- und Knirschbewegungen.
  • Für eine möglichst gute Haftwirkung des Inlays im Wurzelkanal und eine hinreichende Dichtheit der Obturation ist um den Inlay-Körper wenigstens bereichsweise eine Füllmasse angeordnet. Gleichzeitig wird innerhalb des Wurzelkanals liegende Füllmasse beim Einfügen des Inlay-Körpers optimal verdichtet. Eine bevorzugte Füllmasse ist dabei Zement, der in unterschiedlichen Varianten günstig verfügbar ist.
  • Das bündige Abschließen des Inlay-Körpers an seinem eine größere Querschnittsfläche aufweisenden Ende mit dem Ende der Zahnwurzel verhindert die Bildung von Ansätzen der Verwachsung.
  • Vorzugsweise ist der Inlay-Körper im wesentlichen rotationssymmetrisch geformt, wodurch er sehr einfach herzustellen ist. Zudem muss beim Einsetzen nicht auf eine besondere Lage geachtet werden, wodurch die Behandlung beschleunigt wird.
  • Für den Fall eines ovalen Wurzelkanals mit entsprechender Aufbereitung der Zahnwurzel oder Wurzelspitze kann der Inlay-Körper ovalär geformt sein. Auch in dieser Form ist der Inlay-Körper einfach herstellbar und leicht in die Zahnwurzel einsetzbar.
  • Ein Inlay-Körper aus Titan bewirkt eine hohe sogenannte Biokompatibilität der Wurzelkanalfüllung, mit anderen Worten eine gute Verträglichkeit im Organismus.
  • Das Vorfertigen der Inlay-Körper in mehreren Größen, die auf die äußere Form der Spitzen von Ultraschall-Aufbereitungsinstrumenten abgestellt sind, ermöglicht die kostengünstige Fertigung der Inlays.
  • Ein Spalt zwischen der Innenseite eines Wurzelkanals und dem Inlay-Körper (auch Füllkörper genannt) ermöglicht die Verbesserung der Haftung des Körpers in dem Wurzelkanal, da an diesen Stellen haftverstärkende Füllmasse angeordnet sein kann.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • In den zugehörigen Zeichnungen zeigen:
  • 1 ein Inlay in einem Oberkieferzahn,
  • 2 ein Inlay mit Kragen in einem Oberkieferzahn,
  • 3 ein Inlay mit abgerundetem Kragen
    und
  • 4 ein Inlay mit Vorrichtung zum Einsetzen des Inlays.
  • 1 zeigt eine Zahnwurzel 1 eines Zahns Z mit Wurzelkanal 2 im Oberkiefer 3. Im Oberkiefer 3 wird eine Zugangskavität 4 für das Inlay I angelegt, durch die die Wurzelspitzenresektion an der Zahnwurzel 1 erfolgt. Mittels eines Ultraschall-Aufbereitungsinstrumentes wird der Wurzelkanal gesäubert und in eine regelmäßige, näherungsweise konische Form gebracht, die mit der äußeren Form, insbesondere der Spitze des Ultraschall-Aufbereitungsinstrumentes korrespondiert. Der Wurzelkanal 2 wird retrograd mit Zement 5 gefüllt. Anschließend wird ein Körper 6 (auch Inlay-Körper 6 oder Füllkörper genannt) in den Wurzelkanal 2 gepresst. Überschüssiger Zement 5 wird dabei durch den Spalt 7 herausgedrückt und anschließend vorzugsweise entfernt. Der Inlay-Körper 6 besteht aus einstückigem Titan, beispielsweise Reintitan oder einer Titanlegierung, oder Gold und schließt bündig mit dem Ende der Zahnwurzel 1 ab, wodurch spätere Knochenverluste am Kieferknochen aufgrund von Zahnbewegungen ausgeschlossen sind. Der Inlay-Körper 6 verjüngt sich von einer größeren Querschnittsfläche, die nach dem Einsetzen am Ende der Zahnwurzel 1 liegt, hin zu einer kleineren Querschnittsfläche, die am Ende des retrograd mittels des Ultraschall-Aufbereitungsinstrumentes aufbereiteten und geformten Innenraumes der Zahnwurzel 1 liegt. Die größere Querschnittsfläche bildet gleichzeitig den Abschluss des Inlay-Körpers 6 und stellt eine ebene, kreisrunde Fläche dar. Der Inlay-Körper 6 ist bei einer Länge von 4 mm insgesamt rotationssymmetrisch um seine Längsachse geformt. Im Falle von ovalen Wurzelkanälen 2 und entsprechend ovaler Aufbereitung der Wurzelspitze können auch ovalär geformte Inlay-Körper 6 hergestellt und genutzt werden.
  • Der Spalt 7 ergibt sich aus der manuellen Bearbeitung des Wurzelkanals 2 mit dem Ultraschall-Bearbeitungsinstrument, da dessen äußere Form die Form des Innenraumes vorgibt. Eventuelle Formabweichungen des Innenraumes durch Fehlbearbeitungen werden durch den Zement 5 ausgeglichen.
  • In 2 ist eine alternative Ausführungsform für ein Inlay I dargestellt. Der Inlay-Körper 6 weist zusätzlich einen umlaufenden, kantigen Kragen 8 auf, der mit seiner Unterseite 8.2 eben auf einem korrespondierenden, in die Zahnwurzel 1 eingearbeiteten Rand 9 aufliegt und so den Spalt 7 bakteriendicht verschließt. Eine Positionsänderung des Inlay-Körpers 6 relativ zum Wurzelkanal 2, insbesondere weiter in diesen hinein, ist dadurch ebenfalls ausgeschlossen.
  • Der innere Druck auf die Zahnwurzel 1 wird prinzipiell durch den Anpressdruck während des Einsetzens des Inlay-Körpers 6 in den Wurzelkanal 2 bestimmt. Vorzugsweise wird der Anpressdruck und somit auch der innere Druck durch einen Kragen 8 am Inlay-Körper 6 begrenzt. In beiden Fällen ist der Zement 5 sowohl im Spalt 7 als auch im restlichen Verlauf des Wurzelkanals 2 gut verdichtet.
  • In 3 ist der Kragen 8 zumindest teilweise abgerundet, wobei seine Oberseite 8.1 für einen ebenen Abschluss flach und seine Unterseite 8.2 abgerundet ist zur Aufnahme in eine mit der Abrundung korrespondierende, in die Zahnwurzel 1 gearbeitete Ausnehmung. Eine solche Ausnehmung hat den Vorteil, dass sie den Inlay-Körper 6 beim Einsetzen leicht fixiert.
  • Vorzugsweise werden die Inlay-Körper 6 in Größen und Formen vorgefertigt, die der äußeren Form eines Ultraschall-Bearbeitungsinstrumentes entspricht.
  • Auch eine leicht konvexe oder konkave Krümmung der Abschussfläche des Inlay-Körpers 6 an dessen Ende mit größerer Querschnittsfläche ist möglich, ohne die Gefahr eines schwerwiegenden Knochenverlustes einzugehen. Wesentlich ist jedoch der bündige Abschluss des Randes des Inlay-Körpers 6 mit dem Ende der Zahnwurzel 1 (Wurzelspitze), um keine Ansatzpunkte für Ablagerungen oder Verwachsungen zu erzeugen.
  • Anstelle von Zement 5 können prinzipiell auch andere Füllmassen eingesetzt werden, wenn diese für Wurzelfüllungen geeignet sind.
  • Das Einsetzen des Inlays kann beispielhaft wie in 4 mit Hilfe eines mit dem Inlay-Körper 6 verbundenen Drahtes 10 erfolgen, der vorzugsweise aus demselben Material besteht wie der Inlay-Körper 6. Der Draht 10 weist vorteilhafterweise eine Sollbruchstelle 11 auf, an der der Draht 10 nach dem Einsetzen abgetrennt wird. Nach dem Aushärten des Zementes 5 wird der am Inlay-Körper 6 verbliebene Rest des Drahtes 10 an einer Trennstelle 12 weitgehend abgetrennt. Bei dieser Vorgehensweise bleibt ein Reststück des Drahtes 10 am Inlay-Körper 6, was den Heilungsprozess nicht beeinträchtigt.
  • 1
    Zahnwurzel
    2
    Wurzelkanal
    3
    Oberkiefer
    4
    Zugangskavität
    5
    Zement
    6
    Inlay-Körper
    7
    Spalt
    8
    Kragen
    8.1
    Oberseite
    8.2
    Unterseite
    9
    Rand
    10
    Draht
    11
    Sollbruchstelle
    12
    Trennstelle
    I
    Inlay
    Z
    Zahn

Claims (12)

  1. Inlay (I) für einen Wurzelkanal (2) einer Zahnwurzel (1) eines Zahns (Z), umfassend einen Inlay-Körper (6) mit einer Längsachse, dessen Außenfläche sich entlang der Längsachse von einer größeren Querschnittsfläche zu einer schmaleren Querschnittsfläche verjüngt, wobei der Inlay-Körper (6) mit zum Wurzelkanal (2) im Wesentlichen paralleler Längsachse retrograd von der Spitze der Zahnwurzel (1) her in einen Wurzelkanal (2) einsetzbar ist, dessen Innenraum mittels eines Ultraschallwerkzeuges bearbeitbar und geformt ist, und wobei die Außenfläche des Inlay-Körpers (6) eine im Wesentlichen mit einer Spitze des Ultraschallwerkzeuges korrespondierende Form und das breitere Ende des Inlay-Körpers (6) einen Kragen (8) aufweist, der an einen Rand (9) der Zahnwurzel (1) fügbar ist.
  2. Inlay (I) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Inlay-Körper (6) entlang der Längsachse eine Länge von 3,0 mm oder mehr aufweist.
  3. Inlay (I) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass um den Inlay-Körper (6) wenigstens bereichsweise eine Füllmasse angeordnet ist.
  4. Inlay (I) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Füllmasse ein Zement (5) ist.
  5. Inlay (I) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des Inlay-Körpers (6) mit der breiteren Querschnittsfläche entlang seines Umfangs im Wesentlichen auf gleicher Höhe mit dem Ende der Zahnwurzel (1) anordbar ist.
  6. Inlay (I) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des Inlay-Körpers (6) mit der breiteren Querschnittsfläche als ebene Fläche ausgebildet ist.
  7. Inlay (I) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Inlay-Körper (6) im Wesentlichen rotationssymmetrisch um die Langsachse ausgebildet ist.
  8. Inlay (I) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Inlay-Körper (6) im Wesentlichen ovalär ausgebildet ist.
  9. Inlay (I) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Inlay-Körper (6) aus Titan besteht.
  10. Inlay (I) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Inlay-Körper (6) in einer von mehreren Größen vorgefertigt ist.
  11. Inlay (I) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Inlay-Körper (6) in einem Wurzelkanal (2) einer Zahnwurzel (1) anordbar ist.
  12. Inlay (I) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass ein zwischen dem Inlay-Körper (6) und der Zahnwurzel (1) gebildeter Spalt (7) mit Füllmasse ausfüllbar ist.
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