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Die
Erfindung betrifft eine Tasteinrichtung, zum Steuern eines einem
Verbraucher zugeführten elektrischen
Signals, insbesondere eine Tasteinrichtung zum Steuern eines Haushaltsgeräts wie beispielsweise
eine Herdplatte.
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Eine
Tasteinrichtung der eingangs genannten Art ist beispielsweise offenbart
in der
DE 296 03 484
U1 , wobei es sich bei der Strahlung vorzugsweise um eine
Infrarotstrahlung handelt, die an der Oberfläche eines abschattenden Fingers
reflektiert wird. Der Empfänger
liefert ein entsprechendes Ausgangssignal, das einem Ein- und Ausschalttakt
des Senders folgt. Wenn Fremdlichteinflüsse vorhanden sind, sind diese überlagert
durch den Takt des Ein- und Ausschaltens, wobei für die Auswertung
der Signalanteil mit diesem Takt verwendet wird. Wenn der Empfänger bei
der Nichtabschattung Fremdlicht- bzw. Kunstlicht empfängt, hat
dieser Lichteinfluss nicht die Ein- und Ausschaltcharakteristik
des Senders. Von der Auswerteschaltung wird das entsprechende vom
Empfänger
gelieferte Signal zur Bildung des Steuersignals nicht ausgewertet.
Das Steuersignal wird nur dann erzeugt, wenn das vom Empfänger gelieferte
Ausgangssignal einen Anteil enthält,
welcher den Ein- und Ausschalttakt bzw. Zyklus des Senders aufweist.
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In
derartigen Tasteinrichtungen wurde bisher lediglich das Vorliegen
einer Abschattung bzw. Reflektion durch die Tastbetätigung erfasst,
ausgewertet und zur Steue rung des Verbrauchers herangezogen. Die
Art und Weise der Tastbewegung oder Tastbetätigung einer Bedienperson ist
somit nicht feststellbar. Dies führt
zu dem Nachteil, dass ein beschleunigtes Ändern des Steuersignals bei
intuitiv schnellerer oder kräftigerer
Tastbewegung beispielsweise beim Überkochen eines Garguts nicht
möglich ist.
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Tasteinrichtungen
wie beispielsweise Touchsensoren sind aus der Musik-Keyboardtechnik
bekannt, wobei Tastaturen beispielsweise mit einem Touchsensor und
einem zugeordneten Drucksensor ausgestattet sind, so dass die Druckintensität des Tastenanschlags
als Steuerwert herangezogen werden kann. Dies erfordert allerdings
einen hohen Herstellungsaufwand, da für jede Taste ein eigener Drucksensor
angeordnet werden muss. Auch eine Zeitmessung zwischen dem Schalten
zweier Kontakte wurde hierfür
bereits vorgeschlagen.
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Ferner
sind in den Druckschriften
DE
101 48 473 A1 und
DE
199 52 560 C2 Kraftmomentensensoren zur Steuerung eines
Kraftfahrzeugsitzes bzw. eines Computers offenbart, wobei die auf
ein Bedienteil des Kraftmomentensensors einwirkenden Kräfte und Drehmomente
erfasst und zur Positionssteuerung des zu steuernden Objekts herangezogen
werden.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung eine Tasteinrichtung zur
intuitiven Steuerung eines Verbrauchers bereitzustellen, die mit
möglichst
geringen Veränderungen
des eingangs genannten Stands der Technik realisierbar ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Durch
das Bereitstellen des auf der Trägerplatte
angeordneten oder mit dieser mechanisch gekoppelten Sensors ist
eine direkte oder indirekte Erfassung der Art der Tastbewegung über die
damit verbundene Andruckkraft möglich.
Da eine beschleunigte Tastbetätigung
auch zu einer höheren
Andruckkraft führt,
kann der Wunsch der Bedienperson nach einem schnelleren Änderungsvorgang
des Steuersignals direkt über
die Andruckkraft erfasst werden. Dies ermöglicht ein intuitives Steuern
des Verbrauchers.
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Die
vorgeschlagene Lösung
ist durch geringfügige
Modifikationen der bekannten Tasteinrichtung realisierbar, da lediglich
die auf die Trägerplatte übertragene
Andruckkraft erfasst werden muss, so dass der Sensor an beliebiger
Stelle auf der Trägerplatte oder
mit dieser mechanisch gekoppelt angeordnet sein kann. Der Sensor
kann somit in einfacher Weise als zusätzliches, automatisch bestückbares
Bauteil beispielsweise in SMD-Technik ausgebildet, auf der Leiter-
bzw. Schaltungsplatine angeordnet und mehreren individuellen Tastsensoren
der Tasteinrichtung zugeordnet sein.
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Insbesondere
können
der Empfänger
und der Sensor mit Leiterbahnen einer Leiterplatte, welche die Trägerplatte
bildet, für
den elektrischen Anschluss an die Auswerteeinrichtung verbunden
sein.
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Ferner
können
der Sender, der Empfänger und
der Sensor von einer lichtdurchlässigen
Platte abgedeckt sein, wobei die Andruckkraft über Abstandshalter auf die
Trägerplatte übertragen
wird. Diese Abstandshalter können
dann z.B. Abschirmungselemente zwischen dem Sender und Empfänger bilden.
In diesem Fall können
beispielsweise mindestens zwei jeweils den Sender und den Empfänger aufweisende
Schalteinheiten mit angeschlossener Auswerteeinrichtung zur Steuerung
des Verbrauchersignals vorgesehen sein, wobei die eine Schalteinheit
zur Erhöhung
des Verbrauchersignals und die andere Schalteinheit zur Verringerung
des Verbrauchersignals dienen, wobei die beiden Schalteinheiten nebeneinander
auf der Trägerplatte
angeordnet sind, und wobei der Sensor an einer vom Ort der beiden Schalteinheiten
unabhängigen
Stelle angeordnet ist und zur Erfassung der Andruckkraft beider
Schalteinheiten dient. Der Verbraucher kann eine Heizstelle eines
Elektroherds sein, wobei die beiden Schalteinheiten unter einer
lichtdurchlässigen
als Arbeitsplatte ausgebildeten Platte angeordnet sind. Die Trägerplatte
kann dann mit Federkraft in Richtung auf die Unterseite der lichtdurchlässigen Platte
gedrückt sein.
Dies ist beispielsweise bei einer Kochstelle mit Ceranfeld vorteilhaft.
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Die
Auswerteeinrichtung kann so ausgestaltet sein, dass der Betrag der Änderung
des Verbrauchersignals in Abhängigkeit
der Stärke
der durch den Sensor erfassten Andruckkraft gesteuert ist. Dabei kann
beispielsweise die Geschwindigkeit der Erhöhung des Verbrauchersignals
in einem Auto-Repeat-Modus von der gemessenen Andruckkraft abhängig sein.
Ferner kann die Auswerteeinrichtung so ausgestaltet sein, dass sie
den Signalanstiegsgradienten des Ausgangssignals des Sensors erfasst
und auswertet.
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Der
Sensor kann auch als kapazitiver Sensor ausgeführt sein. Der Sensor kann auch
so ausgestaltet sein, dass er die Biegung der Trägerplatte erfasst. Hierbei
kann der Sensor einen Dehnungsmessstreifen umfassen. Der Sensor
kann ferner ein Siliziumsubstrat aufweisen und somit auf Siliziummaterial
basieren. Die Auswerteeinrichtung kann auf dem Sensor integriert
sein.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
unter Bezugnahme auf die Zeichnungsfiguren näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Draufsicht auf eine Anordnung mehrerer Tasteinrichtungen auf einer
Arbeitsplatte eines Elektroherds;
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2 eine
Schnittansicht als Beispiel für
den konstruktiven Aufbau einer Tasteinrichtung gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel;
und
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3 ein
Blockschaltbild der elektrischen Verschaltung der Tasteinrichtung
gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel.
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In
bevorzugter Weise kommt die vorgeschlagene Tasteinrichtung gemäß dem bevorzugten
Ausführungsbeispiel
bei der Steuerung der Stromversorgung von Heizstellen eines Elektroherdes
zur Anwendung. Bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
sind vier Tasteinrichtungen vorgesehen, von denen jede zwei Schalteinheiten 8 und 9 zur Verringerung
bzw. Erhöhung
der Versorgungsleistung aufweisen. Gemäß 3 können die
Oberflächen
der Schalteinheiten 8 und 9 im Wesentlichen quadratisch
mit abgerundeten Ecken ausgebildet sein, wobei eine Seite beispielsweise
etwa 16 mm beträgt.
In Abhängigkeit
der Zeitdauer der Betätigung der
jeweiligen Schalteinheit 8 bzw. 9 wird vom Steuersignal
eine Anzeigeeinrichtung, bestehend aus mehreren in einer Reihe angeordneten Leuchtanzeigeelementen 17,
angesteuert. Diese Leuchtanzeigeelemente 17 können aus
Leuchtdioden bestehen. Die Flächen
der aneinandergereihten Leuchtanzeigeelemente 17 unterscheiden
sich voneinander. Die Leuchtanzeigeelemente 17, welche
neben der den Versorgungsstrom erhöhenden Schalteinheit 9 liegen,
haben größere Flächen als
die Leuchtanzeigeelemente 17, welche neben der Schalteinheit 8 zur Verringerung
der Versorgungsleistung liegen. Die Reihe der Leuchtanzeigeelemente 17 ist
gemäß 3 parallel
zur Anordnung der zugehörigen
beiden Schalteinheiten 8 und 9 angeordnet. Ausgehend von
dem einen Ende zum anderen Ende hin können sich die Flächen der
Leuchtanzeigeelemente 17 geradlinig verjüngen. Hieraus
kann eine unmittelbare Anzeige über
die Versorgungsleistung für
den Verbraucher, hier eine Heizstelle 10, gewonnen werden. Die
Bedienperson kann sofort erkennen, ob die gesamte zur Verfügung stehende
Versorgungsleistung oder ein bestimmter Bruchteil davon dem Verbraucher
zugeführt
wird.
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2 zeigt
eine seitliche Schnittansicht der in 1 gezeigten
Tasteinrichtungen entlang der Linie X-X'.
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Das
dargestellte Ausführungsbeispiel
der Tasteinrichtung beinhaltet die zwei Schalteinrichtungen 8 und 9.
Jede Schalteinrichtung 8 und 9 enthält einen
Sender 1, beispielsweise eine Fotodiode, die eine Strahlung,
insbesondere Infrarotstrahlung, aussendet. Ferner besitzt jede Schalteinheit
einen Empfänger 2,
welcher die vom Sender 1 ausgesendete Strahlung empfangen
kann und ein entsprechendes Ausgangssignal liefert. Zwischen dem
Sender 1 und dem Empfänger 2 ist
eine Lichtsperre 7 angeordnet. Die Lichtsperre 7 verhindert
bei nichtbetätigter
Tast einrichtung, dass von dem Sender 1 ausgesendete Strahlung
zum Empfänger 2 gelangt.
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Die
Betätigung
der jeweiligen Schalteinheit 8 bzw. 9 erfolgt
durch Abschattung. Die Abschattung kann durch Auflegen eines Fingers
einer Bedienperson auf die Oberseite der jeweiligen Schalteinheit 8 bzw. 9 erfolgen.
Bei der Abschattung wird die vom Sender 1 ausgesendete
Strahlung an der Oberfläche des
aufgelegten Fingers oder Abschattungsgegenstands reflektiert und
gelangt zum Empfänger 2.
Um die vom Sender 1 ausgesendete Strahlung zu kennzeichnen
bzw. mit einem bestimmten Charakteristikum zu versehen, kann die
Strahlung des Senders 1 mit einem bestimmten Takt ein-
und ausgeschaltet werden. Es ist hierzu eine entsprechende Taktsteuereinrichtung
vorgesehen. Auch die vom Empfänger 2 empfangene
Strahlung weist diesen Takt auf. Der Empfänger 2 erzeugt ein
Ausgangssignal, das diesen Ein- Ausschalttakt aufweist.
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In
bevorzugter Weise besteht das Material der Lichtsperre 7 aus
einem weichen Material, insbesondere Silikon. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel
der 1 können
der Sender 1 und der Empfänger 2 in einen Formkörper des
weichen Materials eingebettet sein. Die Schalteinheiten 8 und 9 sind
auf einer Trägerplatte 3,
welche als gedruckte Leiterplatte ausgebildet sein kann, angeordnet.
Mit den Leiterbahnen der Trägerplatte
bzw. gedruckten Leiterplatte 3 sind die Schalteinrichtungen
beispielsweise in SMD-Technik über
Lötstellen 18 oder
andere geeignete Kontaktierungen verbunden. Auf diese Weise erfolgt
die elektrische Verbindung der Schalteinheiten 8 und 9 mit
der Auswerteschaltung und den Leuchtanzeigeelementen. Über den
Schalteinheiten 8 und 9 liegt eine durchsichtige
Platte 4, beispielsweise aus Glas. Diese bildet die Arbeitsplatte,
beispielsweise ein Ceranfeld eines Elektroherdes. Die Verbraucher 10 dieses
Elektroherdes sind die entsprechenden Heizstellen 10 gemäß 1.
Die Gesamtbauhöhe
für die
gedruckte Leiterplatte 3, die Schalteinheiten 8 und 9 und
die Glasplatte 4 kann beispielsweise 34 mm betragen und
wird durch entsprechende Abstandshalter (nicht gezeigt) sichergestellt,
die an geeigneten Stellen zwischen der Trägerplatte 3 und der
Glasplatte 4 angeordnet sind. Die Formkörper mit den eingebetteten
Sendern 1 und/oder Empfängern 2 können bspw.
bereits den Abstandshalter bilden, so dass keine zusätzlichen
Elemente erforderlich sind.
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Die
Trägerplatte 3 wird
durch die Kraft einer Feder 22 in Richtung eines Pfeils 23 an
die Unterseite der durchsichtigen Platte 4 gegen die Abstandshalter
angedrückt.
Hierdurch wird auch das weiche Material der Lichtsperre 7 in
ggf. vorhandene Unebenheiten und Rauhigkeiten an der Unterseite
der insbesondere als Glasplatte 4 ausgebildeten lichtdurchlässigen Platte
eingedrückt.
Hierdurch ist es möglich,
an der Unterseite der Glasplatte 4 eine die Festigkeit und
Stabilität
der Platte 4 erhöhende
Matte, welche eine gewisse Rauhigkeit hat, anzuwenden. Anstelle der
zusätzlichen
Matte kann die erforderliche Festigkeit und Stabilität der Platte 4 auch
durch eine in oder auf der Platte befindliche Glasstruktur erreicht
werden. Die Rauhigkeiten, welche von dieser Matte herrühren, werden
von dem eingedrückten
weichen Material der Lichtsperre ausgefüllt, so dass ein Übergang
von Strahlung zwischen Sender und Empfänger bei Nichtabschattung verhindert
wird.
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Zur
Erfassung der Andruckkraft einer Tastbetätigung an den Schalteinheiten 8 und 9 ist
ein Sensor 11 vorgese hen, der an der Trägerplatte 3 unmittelbar
oder mit dieser mechanisch gekoppelt angeordnet ist. Vorzugsweise
kann der Sensor 11 in SMD-Technik auf der als Leiterplatte
ausgebildeten Trägerplatte 3 befestigt
und über
entsprechende Lötstellen 18 mit
den Anschlussleitungen kontaktiert sein. Der Sensor 11 kann
als direkter oder indirekter Kraft- oder Drucksensor zur Erfassung
der Andruckkraft aller Schalteinheiten 8 und 9 der
in 1 gezeigten Tasteinrichtung oder der durch die
Andruckkraft hervorgerufenen Verbiegung der Trägerplatte 3 vorgesehen
sein, d.h. für
die gesamte Tasteinrichtung ist lediglich ein Sensor 11 erforderlich.
Die auf die Schalteinheiten 8 bzw. 9 bei der Tastbetätigung einwirkende
Andruckkraft wird über
die Abstandshalter auf die als Leiterplatte ausgebildete Trägerplatte 3 weitergeleitet,
wo sie von dem Sensor 11 erfasst wird. Der Sensor 11 kann
als direkter Kraftsensor zur direkten Erfassung der auf die Trägerplatte 3 einwirkenden
Zug- oder Biegekraft ausgebildet sein. Alternativ dazu kann der
Sensor 11 als indirekter Kraftsensor ausgebildet sein,
wobei dann die durch die Biegung hervorgerufene Ausdehnung bzw.
Kontraktion der Trägerplatte 3 erfasst
wird. In diesem Fall kann der Sensor 11 beispielsweise
zumindest einen Dehnungsmessstreifen aufweisen. Als weitere Alternative
kann der Sensor 11 auch als kapazitiver Sensor aufgebaut
sein, wobei die Kraftmessung indirekt durch Änderung einer Kapazität aufgrund
der durch die Krafteinwirkung hervorgerufenen Abmessungsänderungen
der Trägerplatte 3 erfolgt.
Es können selbstverständlich auch
mehrere Sensoren an verschiedenen Stellen vorgesehen sein, um eine
differenziertere Kraftmessung vorzunehmen.
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Es
ist anzumerken, dass der Sensor 11 an jeder beliebigen
Stelle der Trägerplatte 3 angeordnet sein
kann, und 2 lediglich eine beispielhafte
Anordnungsposition zeigt. Beispielsweise kann der Sensor 11 auch
zwischen den Schalteinheiten 8 und 9 oder auch
an der Unterseite der Trägerplatte 3 positioniert
sein.
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Durch
die Ausgestaltung als SMD-Bauteil ergibt sich der Vorteil, dass
die Erweiterung der Tasteinrichtung zur Erfassung der Andruckkraft
durch einfache Modifikation der Leiterplatine zur Aufnahme des zusätzlichen
Sensors 11 erreicht werden kann.
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3 zeigt
ein schematisches Blockschaltbild der elektrischen Verschaltung
des Sensors 11 und der Schalteinheiten 8 und 9 mit
der Auswerteeinrichtung 5. Gemäß 2 ist an
den jeweiligen Empfänger 2 der
Schalteinheiten 8, 9 die Auswerteeinrichtung 5,
beispielsweise in Form eines Mikroprozessors angeschlossen. Die
Auswerteeinrichtung 5 enthält eine Taktüberwachung 12,
mit welcher festgestellt wird, ob das Ausgangssignal des jeweiligen Empfängers 2 dem
Ein-/Ausschalttakt der ausgesendeten Strahlung entspricht. Ausgangssignale
des Empfängers,
die keine Signalkomponente mit diesem Ein- und Ausschalttakt haben,
werden als nicht auszuwertende Signale beurteilt und von der Auswerteeinrichtung 5 nicht
weiter behandelt. Derartige Ausgangssignale des Empfängers können von Fremd-
oder Kunstlicht herrühren.
Hierdurch wird gewährleistet,
dass immer nur dann, wenn eine der beiden Schalteinheiten 8, 9 durch
Abschattung betätigt wird,
ein zugeordnetes Steuersignal von der Auswerteeinrichtung 5 erzeugt
wird. Zusätzlich
kann die Auswerteeinrichtung 5 ein Filter enthalten, welches
Signale, die Fremd- oder Kunstlicht entsprechen, ausfiltert.
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Falls
der Sensor 11 auf einer Substratbasis wie bspw. einem Siliziumsubstrat
hergestellt ist, kann die Auswerteeinrichtung 5 auch direkt
auf dem Sensor 11 integriert sein, was zu einem platzsparenden Aufbau
führt.
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Wenn
von einem der beiden Empfänger 2 ein Ausgangssignal
mit dem beschriebenen Takt geliefert wird, wird dieses Signal nach
der Taktüberwachung 12 durch
eine Zeitvergleicheinrichtung 13 mit einer vorgegebenen
Zeit, die in einem entsprechenden Speicher 14 für eine Zeitgrenze
vorgegeben ist, verglichen. Wenn der Zeitvergleich ergibt, dass
das Ausgangssignal mit dem Takt des Senders 1 kürzer als
die vorgegebene Zeitgrenze, z.B. 5 Sekunden, ist, wird das Signal
an eine Steuersignaleinrichtung 15 zur Erzeugung eines
Steuersignals weitergeleitet. In der Steuersignaleinrichtung 15 wird
in Abhängigkeit der
Zeitdauer des Ausgangssignals des Empfängers 2 mit dem beschriebenen
Takt ein Steuersignal für eine
Steuereinrichtung 19 zur Einstellung der Versorgungsleistung
des Verbrauchers 10 gebildet.
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Die
Schalteinheit 8 dient zur Verringerung der Versorgungsleistung
und die Schalteinheit 9 dient zur Erhöhung der Versorgungsleistung.
Damit die Steuersignaleinrichtung 15, welche das Steuersignal bildet,
erkennt, welche der beiden Schalteinheiten betätigt bzw. abgeschattet worden
ist, werden die Ausgangssignale des Empfängers 2 über Leitungen 20 und 21 entsprechenden
Eingängen
der Steuersignaleinrichtung 15 zugeleitet. Das Ausgangssignal
der Schalteinheit 9 wird über die Leitung 20 einem
mit (+) bezeichneten Eingang der Steuersignaleinrichtung 15 zugeleitet,
und das Ausgangssignal der Schalteinheit 8 wird über die
Zuleitung 21 einem mit (–) bezeichneten Eingang der
Steuersignaleinrichtung 15 zugeleitet. Das Ausgangssignal
des Empfängers 2 der
Schalteinheit 9 dient zur Erhöhung der Versorgungsleistung,
und das Ausgangssignal des Empfängers 2 der
Schalteinheit 8 dient zur Verringerung der Versorgungsleistung.
Entsprechende Steuersignale werden für die Steuereinrichtung 19 gebildet.
Die Verringerung und Erhöhung
der Leistung hängt
von der Zeitdauer der jeweiligen Abschattung der Schalteinheit 8 bzw. 9 ab.
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Durch
den Zeitvergleich in der Zeitvergleichereinrichtung 13 wird
gewährleistet,
dass bei längerer
Abschattung, beispielsweise durch ausgelaufene Flüssigkeit
oder durch einen auf der Fläche
der Schalteinheiten 8, 9 abgelegten Gegenstand
die Bildung eines Steuersignals verhindert wird. In diesen Fällen stellt
die Zeitvergleichereinrichtung 13 fest, dass die Abschattung
länger
als die vorgeschriebene Zeitgrenze, welche in dem Speicher 14 gespeichert ist,
dauert und es wird dann die Bildung eines Steuersignals durch die
Steuersignaleinrichtung 15 verhindert. In Abhängigkeit
des Steuersignals erfolgt die Anzeige am entsprechenden Leuchtanzeigeelement 17 und
die Steuereinrichtung 19 führt eine entsprechenden Versorgungsleistung
dem Verbraucher 10 zu.
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Der
Sensor 11 ist über
eine Krafterfassungseinrichtung 30 mit der Steuersignaleinrichtung 15 verbunden.
Die Krafterfassungseinrichtung 30 wandelt das Ausgangssignal
des Sensors 11 in eine der Andruckkraft entsprechende Signalgröße um und führt das
Ausgangssignal der Steuersignaleinrichtung 15 zu. Die Steuersignaleinrichtung 15 kann
beispielsweise so ausgestaltet sein, dass sie den Signalanstiegsgradienten
des Ausgangssignals der Krafterfassungseinrichtung 30 ermittelt
und den Erhöhungs schritt
für das
der Steuereinrichtung 19 zugeführte Steuersignal z.B. proportional
zum ermittelten Signalanstiegsgradienten erhöht. Damit wird die Geschwindigkeit,
mit der der Verbraucher 10 beispielsweise in einem Auto-Repeat-Modus höher/niedriger
geschaltet wird, in Abhängigkeit
der Andruckkraft verändert,
wenn der Finger auf der Taste bleibt. Dies ermöglicht eine intuitive Steuerung
der Erhöhung
bzw. Verringerung der dem Verbraucher 10 zugeführten Leistung.
Der Sensor 11 erfasst somit die Andruckkraft, und die Verbraucherleistung,
d.h. beispielsweise die Kochstufe des Elektroherds, wird je nach
Stärke
der Kraft erhöht
bzw. vermindert. Darüber
hinaus kann eine Steuerung dergestalt vorgesehen sein, dass eine
starke Andruckkraft auf die zur Erhöhung dienende Schalteinheit 9 zum
vollen Einschalten des Verbrauchers 10 führt, während eine schwache
Andruckkraft an der Schalteinheit 9 lediglich zu einer
Höherschaltung
um eine Stufe führt. Analog
führt eine
starke Kraft auf die zur Verringerung vorgesehene Schalteinheit 8 zum
vollständigen Ausschalten
des Verbrauchers 10, während
eine schwache Kraft auf die Schalteinheit 8 zum Herunterschalten
der Verbraucherleistung bzw. des Verbraucherstroms um eine Stufe
führt.
Die Feststellung hinsichtlich des Vorliegens der starken Kraft bzw.
der schwachen Kraft kann durch entsprechende in der Steuersignaleinrichtung 15 gespeicherte
Schwellwerte festgelegt sein. Zwischen diesen beiden Schwellwerten
kann dann die vorstehend beschriebene Geschwindigkeitsveränderung
im Auto-Repeat-Modus vorgesehen sein. Damit wird eine vorteilhafte
Steuerung des Verbraucherstroms in Abhängigkeit der durch die Tastbetätigung hervorgerufenen Andruckkraft
erreicht.
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Zur
Ausblendung von Störungen
durch auf die Glasplatte 4 einwirkende Druckkräfte aufgrund des
Garguts oder sonstiger nicht durch eine Tastbetätigung hervorgerufener Kräfte, kann
eine Ausblendung dergestalt vorgesehen sein, dass lediglich ein kombiniertes
Vorliegen einer optischen Erfassung durch Abschattung und einer
Krafterfassung an dem Sensor 11 zu einer Veränderung
des Steuersignals führen.
Damit ist sichergestellt, dass lediglich eine durch eine Tastbetätigung hervorgerufene
Krafteinwirkung auf die Trägerplatte 3 eine
Auswirkung auf die Stromsteuereinrichtung 19 hervorruft.
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Zusammenfassend
ist anzumerken, dass die vorstehend beschriebene Tasteinrichtung
mit Auswertung der Andruckkraft nicht auf das vorliegende Ausführungsbeispiel
beschränkt
ist, sondern in jeglicher Art von Bedienungselementen mit Tasteinrichtung
für jegliche
Anwendungen einsetzbar ist, um dadurch eine intuitive Bedienungssteuerung
zu ermöglichen.
Die Ausführungsformen
können
daher im Rahmen der beigefügten
Patentansprüche
modifiziert werden.