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DE102004022197B4 - Sicherungsvorrichtung, insbesondere zur Vorstiegssicherung im alpinen Raum - Google Patents

Sicherungsvorrichtung, insbesondere zur Vorstiegssicherung im alpinen Raum Download PDF

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DE102004022197B4
DE102004022197B4 DE102004022197.9A DE102004022197A DE102004022197B4 DE 102004022197 B4 DE102004022197 B4 DE 102004022197B4 DE 102004022197 A DE102004022197 A DE 102004022197A DE 102004022197 B4 DE102004022197 B4 DE 102004022197B4
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Abstract

Sicherungsvorrichtung für Personen, insbesondere zur Vorstiegssicherung im alpinen Raum oder zur Sicherung von Personen bei der Arbeit an Hochbauwerken oder Gebäudefassaden, mit einem durch ein manuelles oder automatisch wirksames Sicherungsgerät laufenden Seil, dessen eines Ende mit der zu sichernden Person fest verbunden bzw. verbindbar ist, wobei das Seil (1) Markierungen (2) aufweist, die als dauerhafte Bestandteile des Seils in Form eines die Oberflächenstruktur sicht- und fühlbar veränderten Besatzes (4) ausgeführt sind, dadurch gekennzeichnet,
– dass eine Markierung (2) in der Seillängsmitte angeordnet ist und
– dass zwei unmittelbar nebeneinander angeordnete und im wesentlichen parallele Markierungen (2', 2'') bei 25% und 75% der Seillänge angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Sicherungsvorrichtung für Personen gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
  • Eine derartige Sicherungsvorrichtung ist Gegenstand der DE 101 58 642 A1 . Diese Druckschrift zeigt ein mit Abschnitten unterschiedlicher Dicke ausgebildetes Nothilfsseil, welches mit einem spontanauslösenden Roll-Bremsaggregat kombiniert werden und dessen Bremsfunktion spontan auslösen soll.
  • Die US 584 376 A zeigt ein Seil, das in regelmäßigen Abständen mit ballähnlichen Verdickungen versehen ist, die fest in die Seilstruktur eingebunden sind. Damit soll einer Person, die sich am Seil festhält, ein sicherer Halt für die Füße bzw. die Hände geboten werden.
  • Die JP 2001-20 189 A zeigt ein Seil mit Besatzstrukturen zur Ankopplung eines Netzes.
  • Die DE 22 08 566 A betrifft ein Bergseil dessen Längsmitte durch eine Markierung gekennzeichnet ist. Außerdem ist das Seil abschnittsweise unterschiedlich eingefärbt und zwar vorzugsweise derart, dass jeweils eine Seilhälfte eine andere Farbe als die andere Seilhälfte aufweist.
  • Bei der Verwendung von Seilen zur Personensicherung, insbesondere zur Personensicherung in der alpinen Methode (Vorstiegssicherung) oder zur Sicherung von Personen, die an Hochbauwerken und/oder Gebäudefassaden arbeiten, ist die zu sichernde Person mit einem Seilende fest verbunden. Eine weitere Person (Sicherungsperson) lässt das Seil beispielsweise durch ein manuelles oder automatisch wirksames Sicherungsgerät laufen und sichert dadurch die zu sichernde Person. Generell ist dabei der Bewegungsfreiraum der zu sichernden Person durch die Länge des Seiles begrenzt. Um zu erkennen, ab wann beispielsweise 50% der Seillänge ausgenutzt sind, und damit eine erste Begrenzung des Bewegungsfreiraums der zu sichernden Person erreicht ist, sind entsprechende Markierungen am Seil erwünscht.
  • Deshalb ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung dauerhafte und materialverträgliche und mithin die Eigenschaften des Seils nicht beeinträchtigende Markierungen am Seil vorzusehen.
  • Diese Aufgabe wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
  • Erfindungsgemäß ist vorgesehen, die Seillängsmitte und Seilabschnitte bei 25% und 75% der Seillänge zu markieren, wobei für die Seillängsmitte eine Markierung und für die anderen Längsabschnitte parallele Markierungen angeordnet sind.
  • Ein Vorzug der Erfindung ist darin zu sehen, dass die Markierungen wahlweise während der Herstellung des Seiles oder nachträglich angeordnet werden können, sodass die Positionen der Markierungen an unterschiedliche Seillängen anpassbar sind.
  • Im Übrigen wird hinsichtlich vorteilhafter Merkmale der Erfindung auf die Unteransprüche verwiesen.
  • Ausführungsbeispiel
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche oder ähnliche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen,
  • 1 ein Seil mit einer erfindungsgemäßen Markierung,
  • 2 eine Darstellung wie in 1, jedoch mit mehreren Markierungen.
  • Entsprechend 1 weist ein Seil 1, insbesondere ein Seil 1 zur Personensicherung, zumindest eine Markierung 2 zur Unterteilung des Seils 1 in zumindest zwei Längsabschnitte 3 und 3' auf. Erfindungsgemäß ist hierbei die Markierung 2 als dauerhafter Bestandteil des Seils 1 in Form eines die Oberflächenstruktur sicht- und fühlbar, das heißt haptisch und optisch zum übrigen Seil abgesetzten, verändernden Besatz ausgeführt. Dies kann insbesondere in Form eines im Vergleich zum übrigen Seil veränderten und fühlbaren Nahtbildes erfolgen. Die Markierung 2 kann dabei beispielsweise während der Herstellung des Seiles 1 oder nachträglich an bereits gefertigten Seilen 1 angeordnet werden.
  • Da die Seile 1 üblicher Weise als Meterware hergestellt werden, ist beispielsweise denkbar, dass alle 10 oder 20 m eine derartige Markierung 2 am Seil 1 angeordnet ist. Zusätzlich oder alternativ kann an bereits gefertigte Seile 1 nachträglich eine oder mehrere Markierungen 2 individuell und auf Kundenwünsche abgestimmt angeordnet werden. Die Anordnung der Markierung 2 am Seil 1 kann dabei beispielsweise durch eine Stickerei bzw. eine Naht erfolgen. Von Bedeutung ist hierbei, dass die so aufgebrachte Naht, welche beispielsweise nur in einem Mantel des Seils 1 oder alternativ auch durch den Kern des Seils 1 verläuft, dauerhaft und unlösbar mit dem Seil 1 verbunden ist.
  • Hierbei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die zumindest eine Markierung 2 zwischen zwei gleich langen Seillängsabschnitten 3, 3' angeordnet ist, wobei auch andere Anordnungen denkbar sind.
  • Um die Markierung 2 möglichst leicht zu erkennen, kann diese auch farblich zum übrigen Seil 1 abgesetzt sein, wobei hier insbesondere Signalfarben, beispielsweise in Form von Tagesleuchtfarben, zum Einsatz gelangen können. Denkbar sind aber auch andere besonders optisch hervorstechende Farben oder Muster. Ein derartiger Effekt kann beispielsweise durch das Einsticken bzw. Einnähen von fluoreszierenden Fasern zusätzlich verstärkt werden.
  • Gemäß 2 ist eine Markierung 2 in der Seillängsmitte angeordnet und zwei jeweils unmittelbar nebeneinander angeordnete und im wesentlichen parallele Markierungen 2' und 2'' bei ca. 25% und 75% der Seillänge. Hierdurch ist es möglich, die Seillänge in individuell frei wählbare Längsabschnitte aufzuteilen, welche anfangs und/oder endseitig von zumindest einer Markierung 2 begrenzt sind. Die gemäß 2 bei 25, 50 und 75% der Seillänge angeordnete Markierungen 2, 2', 2'' sind dabei rein exemplarisch zu verstehen, so dass auch mehrere und an anderer Stelle der Seillänge angeordnete Markierungen 2 dieselbe Aufgabe erfüllen und damit von der Erfindung umschlossen sein sollen.
  • Von besonderem Vorteil ist dabei, dass durch die eingenähte bzw. als sicht- und fühlbar veränderter Besatz 4 angeordnete Markierung 2 dauerhaft und damit zeitbeständig und unlösbar mit dem Seil 1 verbunden ist und gleichzeitig keinen Klebstoff zum Befestigen der Markierung 2 am Seil erfordert. Insbesondere durch Lösungsmittel, welche in vielen Klebstoffen enthalten sind, kann der Werkstoff des Seils 1 angegriffen werden, so dass die erfindungsgemäße Markierung 2 in Form eines Nahtbildes, besonders materialschonend ist. Darüber hinaus ist auch nicht zu befürchten, dass die Markierung 2 durch einen rauen Einsatz, beispielsweise im Gebirge oder beim Entlangscheuern an scharfen Kanten, entfernt werden kann und dadurch eine noch verbleibende Seillänge falsch eingeschätzt wird.
  • Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung wie folgt charakterisieren:
    Die Erfindung sieht vor, bei einem Seil 1, welches zumindest eine Markierung 2 zur Unterteilung des Seils 1 in zumindest zwei Längsabschnitte 3, 3' aufweist, die Markierung 2 als dauerhaften Bestandteil des Seils 1 in Form eines sicht- und fühlbar veränderten Besatzes 4 auszuführen. Zusätzlich kann die Markierung 2 im Bereich des Besatzes 4 zum übrigen Seil 1 farblich abgesetzt werden, was die Erkennung weiter erleichtert.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung wird somit eine dauerhaft mit dem Seil 1 verbundene Markierung 2 geschaffen, welche haptisch und optisch, das heißt von zwei unabhängig voneinander arbeitenden menschlichen Sinnen, wahrnehmbar ist und darüber hinaus im Vergleich zu herkömmlichen Markierungen nahezu keiner Abnutzung bzw. Zerstörung unterliegt.

Claims (4)

  1. Sicherungsvorrichtung für Personen, insbesondere zur Vorstiegssicherung im alpinen Raum oder zur Sicherung von Personen bei der Arbeit an Hochbauwerken oder Gebäudefassaden, mit einem durch ein manuelles oder automatisch wirksames Sicherungsgerät laufenden Seil, dessen eines Ende mit der zu sichernden Person fest verbunden bzw. verbindbar ist, wobei das Seil (1) Markierungen (2) aufweist, die als dauerhafte Bestandteile des Seils in Form eines die Oberflächenstruktur sicht- und fühlbar veränderten Besatzes (4) ausgeführt sind, dadurch gekennzeichnet, – dass eine Markierung (2) in der Seillängsmitte angeordnet ist und – dass zwei unmittelbar nebeneinander angeordnete und im wesentlichen parallele Markierungen (2', 2'') bei 25% und 75% der Seillänge angeordnet sind.
  2. Sicherungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (2, 2', 2'') zum übrigen Seil (1) farblich abgesetzt sind.
  3. Sicherungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (2, 2', 2'') in Signalfarbe, insbesondere in Tagesleuchtfarbe, ausgeführt sind.
  4. Sicherungsvorichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierungen (2) Teil eines Seilmantels und/oder mit dem Seilmantel fest verbunden sind.
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