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DE102004022197A1 - Seil - Google Patents

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DE102004022197A1
DE102004022197A1 DE200410022197 DE102004022197A DE102004022197A1 DE 102004022197 A1 DE102004022197 A1 DE 102004022197A1 DE 200410022197 DE200410022197 DE 200410022197 DE 102004022197 A DE102004022197 A DE 102004022197A DE 102004022197 A1 DE102004022197 A1 DE 102004022197A1
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mark
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Bernt Prause
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Bornack GmbH and Co KG
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Bornack GmbH and Co KG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Seil (1), insbesondere ein Seil (1) zur Personensicherung, mit zumindest einer Markierung (2) zur Unterteilung des Seils (1) in zumindest zwei Längsabschnitte (3, 3'). Erfindungswesentlich ist hierbei, dass die Markierung (2) als dauerhafter Bestandteil des Seils (1) in Form eines die Oberflächenstruktur sicht- und fühlbar verändernden Besatzes (4), insbesondere eines im Vergleich zum übrigen Seil (1) veränderten und fühlbaren Nahtbildes, ausgeführt ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Seil, insbesondere ein Seil zur Personensicherung, mit zumindest einer Markierung zur Unterteilung des Seils in zumindest zwei Längsabschnitte.
  • Bei der Verwendung von Seilen zur Personensicherung, insbesondere zur Personensicherung in der alpinen Methode (Vorstiegssicherung) oder zur Sicherung von an Hochbauwerken und/oder Gebäudefassaden arbeitenden Personen, ist die zu sichernde Person mit einem Seilende fest verbunden. Eine Sicherungsperson lässt das Seil beispielsweise durch ein manuelles oder automatisch wirksames Sicherungsgerät laufen und sichert dadurch die zu sichernde Person. Generell ist dabei der Bewegungsfreiraum der zu sichernden Person durch die Länge des Seiles begrenzt. Um zu erkennen, ab wann beispielsweise 50% der Seillänge ausgenutzt sind und damit eine erste Begrenzung des Bewegungsfreiraums der zu sichernden Person erreicht ist, ist es üblich, die Seilmitte, beispielsweise mit einem Klebeband oder einer Farbmarkierung, zu kennzeichnen. Nachteilig ist hierbei jedoch, dass die Kennzeichnung im Laufe der Zeit verblasst bzw. zerstört wird und somit von Zeit zu Zeit erneuert werden muss. Darüber hinaus kann eine Kennzeichnung der Seilmitte durch ein Umwickeln mit einem Klebeband negative Einwirkungen auf das Seil haben, da sich unter Umständen Lösungsmittel im Klebstoff des Klebebandes befinden, welche unverträglich mit dem Material des Seiles reagieren können.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine dauerhafte und materialverträgliche, das heißt die Eigenschaften des Seils nicht beeinträchtigende, Markierung am Seil anzubringen.
  • Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der unabhängigen Ansprüche.
  • Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, bei einem Seil, insbesondere bei einem Seil zur Personensicherung, mit zumindest einer Markierung zur Unterteilung des Seils in zumindest zwei Längsabschnitte, die Markierung als dauerhaften Bestandteil des Seils in Form eines die Oberflächenstruktur sicht- und fühlbar verändernden Besatzes, insbesondere eines im Vergleich zum übrigen Seil veränderten und fühlbaren Nahtbildes, auszuführen.
  • Die so ausgeführte Markierung ist somit dauerhaft mit dem Seil verbunden und muss nicht periodisch erneuert werden und ist darüber hinaus haptisch zum übrigen Teil abgesetzt und dadurch auch bei Nacht oder widrigen Witterungsbedingungen leicht erkennbar. Die im Bereich des Versatzes sicht- und fühlbar veränderte Oberflächenstruktur, beispielsweise in Form eines geänderten und fühlbaren Nahtbildes, beeinträchtigt die Trageigenschaften des Seiles nicht und kann wahlweise während der Herstellung des Seiles oder nachträglich angeordnet werden. Insbesondere das nachträgliche Anordnen des Besatzes ermöglicht es, individuelle und auf Kundenwünsche abgestimmte Markierungen am Seil anzubringen.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung ist die Markierung zum übrigen Seil farblich abgesetzt. Zusätzlich zur haptischen Absetzung erfolgt somit auch eine farbliche Absetzung zum übrigen Seil, wodurch die Markierung über zwei voneinander unabhängige menschliche Sinne erfasst werden kann: Denkbar ist hier beispielsweise, dass die Markierung in Signalfarbe, insbesondere in Tagesleuchtfarbe, ausgeführt ist, so dass diese optisch besonders hervorsticht.
  • Zweckmäßig sind zumindest zwei Markierungen in Seillängsrichtung unmittelbar nebeneinander angeordnet und markieren dadurch entsprechende Seillängsabschnitte. Denkbar ist hierbei beispielsweise, dass eine einzelne Markierung die Seillängsmitte markiert, wogegen zwei unmittelbar nebeneinander angeordnete Markierungen beispielsweise jeweils die Viertelspunkte bzw. Drittelspunkte bezüglich der Seillänge markieren. Hierdurch kann eine einfache haptische Abschätzung der Seillänge erfolgen.
  • Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus den Zeichnungen und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
  • Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert, wobei sich gleiche Bezugszeichen auf gleiche oder funktional gleiche oder ähnliche Bauteile beziehen.
  • Dabei zeigen,
  • 1 ein Seil mit einer erfindungsgemäßen Markierung,
  • 2 eine Darstellung wie in 1, jedoch mit mehreren Markierungen.
  • Entsprechend 1 weist ein Seil 1, insbesondere ein Seil 1 zur Personensicherung, zumindest eine Markierung 2 zur Unterteilung des Seils 1 in zumindest zwei Längsabschnitte 3 und 3' auf. Erfindungsgemäß ist hierbei die Markierung 2 als dauerhafter Bestandteil des Seils 1 in Form eines die Oberflächenstruktur sicht- und fühlbar, das heißt haptisch und optisch zum übrigen Seil abgesetzten, verändernden Besatz ausgeführt. Dies kann insbesondere in Form eines im Vergleich zum übrigen Seil veränderten und fühlbaren Nahtbildes erfolgen. Die Markierung 2 kann dabei beispielsweise während der Herstellung des Seiles 1 oder nachträglich an bereits gefertigten Seilen 1 angeordnet werden.
  • Da die Seile 1 üblicher Weise als Meterware hergestellt werden, ist beispielsweise denkbar, dass alle 10 oder 20 m eine derartige Markierung 2 am Seil 1 angeordnet ist. Zusätzlich oder alternativ kann an bereits gefertigte Seile 1 nachträglich eine oder mehrere Markierungen 2 individuell und auf Kundenwünsche abgestimmt angeordnet werden. Die Anordnung der Markierung 2 am Seil 1 kann dabei beispielsweise durch eine Stickerei bzw. eine Naht erfolgen. Von Bedeutung ist hierbei, dass die so aufgebrachte Naht, welche beispielsweise nur in einem Mantel des Seils 1 oder alternativ auch durch den Kern des Seils 1 verläuft, dauerhaft und unlösbar mit dem Seil 1 verbinden ist.
  • Hierbei kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die zumindest eine Markierung 2 zwischen zwei gleich langen Seillängsabschnitten 3, 3' angeordnet ist, wobei auch andere Anordnungen denkbar sind.
  • Um die Markierung 2 möglichst leicht zu erkennen, kann diese auch farblich zum übrigen Seil 1 abgesetzt sein, wobei hier insbesondere Signalfarben, beispielsweise in Form von Tagesleuchtfarben, zum Einsatz gelangen können. Denkbar sind aber auch andere besonders optisch hervorstechende Farben oder Muster. Ein derartiger Effekt kann beispielsweise durch das Einsticken bzw. Einnähen von fluoreszierenden Fasern zusätzlich verstärkt werden.
  • Gemäß 2 ist eine Markierung 2 in der Seillängsmitte angeordnet und zwei jeweils unmittelbar nebeneinander angeordnete und im wesentlichen parallele Markierungen 2' und 2'' bei ca. 25% und 75% der Seillänge. Hierdurch ist es möglich, die Seillänge in individuell frei wählbare Längsabschnitte aufzuteilen, welche anfangs und/oder endseitig von zumindest einer Markierung 2 begrenzt sind. Die gemäß 2 bei 25, 50 und 75% der Seillänge angeordnete Markierungen 2, 2', 2'' sind dabei rein exemplarisch zu verstehen, so dass auch mehrere und an anderer Stelle der Seillänge angeordnete Markierungen 2 dieselbe Aufgabe erfüllen und damit von der Erfindung umschlossen sein sollen.
  • Von besonderem Vorteil ist dabei, dass durch die eingenähte bzw. als sicht- und fühlbar veränderter Besatz 4 angeordnete Markierung 2 dauerhaft und damit zeitbeständig und unlösbar mit dem Seil 1 verbunden ist und gleichzeitig keinen Klebstoff zum Befestigen der Markierung 2 am Seil erfordert. Insbesondere durch Lösungsmittel, welche in vielen Klebstoffen enthalten sind, kann der Werkstoff des Seils 1 angegriffen werden, so dass die erfindungsgemäße Markierung 2 in Form eines Nahtbildes, besonders materialschonend ist. Darüber hinaus ist auch nicht zu befürchten, dass die Markierung 2 durch einen rauen Einsatz, beispielsweise im Gebirge oder beim Entlangscheuern an scharfen Kanten, entfernt werden kann und dadurch eine noch verbleibende Seillänge falsch eingeschätzt wird.
  • Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung wie folgt charakterisieren:
    Die Erfindung sieht vor, bei einem Seil 1, welches zumindest eine Markierung 2 zur Unterteilung des Seils 1 in zumindest zwei Längsabschnitte 3, 3' aufweist, die Markierung 2 als dauerhaften Bestandteil des Seils 1 in Form eines sicht- und fühlbar veränderten Besatzes 4 auszuführen. Zusätzlich kann die Markierung 2 im Bereich des Besatzes 4 zum übrigen Seil 1 farblich abgesetzt werden, was die Erkennung weiter erleichtert.
  • Durch die erfindungsgemäße Lösung wird somit eine dauerhaft mit dem Seil 1 verbundene Markierung 2 geschaffen, welche haptisch und optisch, das heißt von zwei unabhängig voneinander arbeitenden menschlichen Sinnen, wahrnehmbar ist und darüber hinaus im Vergleich zu herkömmlichen Markierungen nahezu keiner Abnutzung bzw. Zerstörung unterliegt.

Claims (7)

  1. Seil (1), insbesondere Seil (1) zur Personensicherung, mit zumindest einer Markierung (2) zur Unterteilung des Seils in zumindest zwei Längsabschnitte (3, 3'), dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (2) als dauerhafter Bestandteil des Seils (1) in Form eines die Oberflächenstruktur sicht- und fühlbar verändernden Besatzes (4), insbesondere eines im Vergleich zum übrigen Seil (1) veränderten und fühlbaren Nahtbildes, ausgeführt ist.
  2. Seil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Markierung (2) zwischen zwei gleich langen Seillängsabschnitten (3, 3') angeordnet ist.
  3. Seil nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (2) zum übrigen Seil (1) farblich abgesetzt ist.
  4. Seil nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (2) in Signalfarbe, insbesondere in Tagesleuchtfarbe, ausgeführt ist.
  5. Seil nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Markierungen (2', 2'') in Seillängsrichtung unmittelbar nebeneinander angeordnet sind und dadurch entsprechende Seillängsabschnitte (3, 3') markieren.
  6. Seil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, – dass eine Markierung (2) in der Seillängsmitte angeordnet ist und/oder – dass zwei unmittelbar nebeneinander angeordnete und im wesentlichen parallele Markierungen (2', 2'') bei 25% und 75% der Seillänge angeordnet sind.
  7. Seil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung (2) Teil eines Seilmantels ist und/oder mit dem Seilmantel fest verbunden ist.
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