DE29510833U1 - Höhenmeßpunkt - Google Patents
HöhenmeßpunktInfo
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Description
Meine Akte: L 69/5
Höhenmeßpunkt
Die Erfindung bezweckt die Schaffung eines aus einem Kopf und einem Schaft bestehenden Höhenmeßpunktes für die
Vermessungstechnik, welcher in einfacher Weise mit hoher Sitzfestigkeit in ein Markierungsbauteil, wie Mauerwerk o.
dgl. eingebracht werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der
Schaft auf einem Teil seiner Länge eine quer zur Schaft-Längsrichtung gerichtete Ausformung ausweist.
Die sich daran anschließenden Unteransprüche beinhalten Gestaltungsmerkmale, welche vorteilhafte und förderliche
Weiterbildungen der Aufgabenlösung darstellen.
Der Schaft des Höhenmeßpunktes gemäß der Erfindung ist mit einer oder mit mehreren quer (seitlich) zur Schaft-Längsrichtung
gerichteten Ausformungen ausgestattet, wodurch der in ein Markierungsbauteil eingeschlagene Höhenmeßpunkt
einen äußerst festen Sitz erhält.
Diese Ausformung ist in bevorzugter Weise:als ein den gesamten
Schaftquerschnitt einnehmender Bogen ausgebildet und liegt etwa auf der Längenhalbierenden des Schaftes und nimmt einen
Teilbereich der gesamten Schaftlänge ein.
Weiter kann kann de geradlinige Schaft mit mehreren aus dem Schaft herausgedrückten (vom Schaftmaterial gebildeten)
noppenartigen Vorsprüngen ausgestaltet sein.
Durch diese bogenförmige Ausformung oder die ausgeformten Vorsprünge wird beim Einschlagen des Schaftes in das
Markierungsbauteil in dem Loch eine vergrößerte Anpreßkraft in Einschlag-Querrichtung erzielt, die den festen Sitz des
Meßpunktes in dem Markierungsbauteil gewährleistet.
Der Höhenmeßpunkt besitzt einen Kopf als Einschlagkopf aus
Messing oder Aluminium, und einen aus Stahl, vorzugsweise Edelstahl, bestehenden Schaft, welcher in einfacher und fester
Weise in den Kopf durch Einpressen, Schrumpfen oder Kleben festgelegt ist.
Auch läßt sich der Schaft und Kopf einstückig aus Metall oder Kunststoff ausführen.
Der gesamte Höhenmeßpunkt mit der Ausformung bzw. den Ausformungen ist einfach und kostengünstig herstellbar.
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Auf den Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in Variation dargestellt, welches nachfolgend näher erläutert
wird. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht des Höhenmeßpunktes mit Schnittdarstellung der Schaftverbindung im Kopf und
bogenförmiger Ausformung im Schaft,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Höhenmeßpunktes mit noppenförmigen Ausformungen im Schaft.
Der Höhenmeßpunkt für die Vermessungs- und Markierungstechnik besteht aus einem Kopf (3) und einem geradlinigen Schaft (1).
Dabei ist der Schaft (1) aus Stahl, vorzugsweise Edelstahl,
(V2A-Stahl) hergestellt und der Kopf (3) besteht aus Messing, Aluminium o. dgl.
Der Schaft (1) greift mit einem Längenende in eine zentrische Bohrung (4) des Kopfes (3) ein und ist darin durch Pressen,
Schrumpfen oder Kleben fest mit dem Kopf (3) verbunden.
An dem freien Längenende des Schaftes (1) zeigt dieser eine konisch verjüngte Einschlagspitze (5).
Der Schaft (1) weist gemäß Fig. 1 auf einem Teil seiner Länge eine quer zur Schaft-Längsrichtung gerichtete Ausformung (2)
auf, welche in bevorzugter Weise von einer bogenförmigen Ausbiegung des gesamten Schaftquerschnittes gebildet ist.
Die Ausformung liegt etwa auf der halben Schaftlänge.
Gemäß der Ausführung nach Fig. 2 hat der geradlinige Schaft (1) mehrere auf seinem Umfang und auf mindestens einem Teil
seiner Länge verteilt angeordnete Ausformungen (6), welche von
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aus dem Schaft (1) herausgedrückten (gestanzten, geschlagenen) noppenartigen Vorsprüngen gebildet sind. Die vom
Schaftmaterial gebildeten Vorsprünge (6) stellen dabei den Schaftquerschnitt vergrößerende kleine Stege, Pickel, Krallen
o. dgl. dar.
Es liegt im Rahmen der Erfindung, den Kopf (3) und Schaft (1) auch einstückig aus Metall oder Kunststoff auszuführen.
Zum Einbringen des Höhenmeßpunktes in ein Markierungsbauteil
wird der Höhenmeßpunkt mit seiner Schaftspitze (4) an das Markierungsbauteil direkt oder in einer Bohrung angesetzt und
dann durch Schlageinwirkung auf seinen Kopf (3), welcher den Einschlagkopf bildet, in das Markierungsbauteil bzw. die
Bohrung eingetrieben, wobei durch die Ausformung (2) oder Ausformungen (6) in dem entstehenden Loch oder in der
vorhandenen Bohrung durch die Querpresswirkung ein fester Sitz erreicht wird, auch wenn das Markierungsbauteil in der
entstehenden Bohrung zu Auflockerungen neigt. Der Höhenmeßpunkt wird gegen Herausziehen auch bei großer Zugkraft
sicher im Loch festgehalten.
Bei poröseren Markierungsbauteilen läßt sich dieser Höhenmeßpunkt auch in einem in eine vorgefertigte Bohrung
eingesetzten Dübel einschlagen, wodurch dann durch die Ausformung (2, &bgr;) der Dübel aufgeweitet und somit eine feste
Mantelpressung in dem Markierungsbauteil entsteht.
Dieser Höhenmeßpunkt ist somit zum Einschlagen oder Eindübeln ausgelegt.
Claims (8)
1. Höhenmeßpunkt für die Vermessungstechnik, bestehend aus
einem Kopf und Schaft,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (1) auf einem Teil seiner Länge eine oder mehrere quer zur Schaft-Längsrichtung
gerichtete Ausformungen (2, 6) aufweist.
2. Höhenmeßpunkt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausformung (2) von einer bogenförmigen Ausbiegung des
gesamten Schaftquerschnittes gebildet ist.
3. Höhenmeßpunkt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die bogenförmige Ausformung (2) etwa auf
der halben Schaftlänge vorgesehen ist.
4. Höhenmeßpunkt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausformungen (6) von mehreren auf dem Umfang und auf
mindestens einem Teil der Länge des geradlinigen Schaftes (1) herausgedrückten, vom Schaftmaterial gebildeten noppenartigen
Vorsprüngen gebildet sind.
5. Höhenmeßpunkt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (1) aus Stahl, vorzugsweise
Edelstahl (V2A-Stahl) und der Kopf (3) aus Messing, Aluminium o. dgl. besteht.
6. Höhenmeßpunkt nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (1) in einer zentrischen
Bohrung (4) des Kopfes (3) durch Pressen, Schrumpfen oder Kleben mit dem Kopf (3) fest verbunden ist.
7. Höhenmeßpunkt nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopf (3) und Schaft (1) einstückig aus
Metall oder Kunststoff bestehen.
8. Höhenmeßpunkt nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Schaft (1) am freien Längenende eine
konisch verjüngte Einschlagspitze (5) hat.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29510833U DE29510833U1 (de) | 1995-06-20 | 1995-07-04 | Höhenmeßpunkt |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29509973 | 1995-06-20 | ||
| DE29510833U DE29510833U1 (de) | 1995-06-20 | 1995-07-04 | Höhenmeßpunkt |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE29510833U1 true DE29510833U1 (de) | 1995-09-28 |
Family
ID=8009496
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29510833U Expired - Lifetime DE29510833U1 (de) | 1995-06-20 | 1995-07-04 | Höhenmeßpunkt |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29510833U1 (de) |
-
1995
- 1995-07-04 DE DE29510833U patent/DE29510833U1/de not_active Expired - Lifetime
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