-
Die
Erfindung betrifft einen Marker, sowie eine Vorrichtung zum Einbringen
eines Markers in menschliches oder tierisches Gewebe, bestehend aus
einem distalseitig angeordneten lanzenartigen Teil mit einem Magazin,
das mit einem proximalseitig angeordneten Haltegriff mit Betätigungsvorrichtung verbunden
ist, mittels derem der Marker nach Anspruch 1 aus dem Magazin herausgedrückt und
im Gewebe platziert werden kann.
-
Als
Marker verwendet man kleine Stückchen z.B.
aus Keramik oder anderem gewebeverträglichem Material, die im Gewebe
plaziert werden um Stellen, die bei späteren Ultraschall- oder MR-
oder anderen Durchstrahlungs- oder Durchleuchtungsuntersuchungen
von Bedeutung sein können,
zu kennzeichnen, um das Auffinden dieser kritischen Stellen bei
späteren
Untersuchungen zu erleichtern, z.B. wenn die Gewebestruktur oder
Einschlüsse
beobachtet wurden, die bei späteren
Untersuchungen von Bedeutung sein können. Marker der verschiedensten Art
und Materialien sind bekannt. Sie erfüllen bei der Vakuumbiopsie
in Weichteile oft nicht die erforderlichen Bedingungen, wie z.B.
leichtes gezieltes Platzieren an der ausgewählten Stelle, leichte Erkennbarkeit
bei Ultraschall- oder MR-Verfahren, keine Erzeugung von Verfälschungen
im Bildverfahren z.B. durch Reflektion, leichtes Einsetzen, keine
Schädigung
des Gewebes, Platzieren in verschiedene Tiefen einer Tubusröhre.
-
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, einen Marker zu schaffen, der
diese Nachteile nicht aufweist und der sicher an der zu kennzeichnenden intubierten
Stelle verankert wird und leicht und einfach einbringbar ist.
-
Zur
Lösung
dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass an einem zentralen Grundkörper des
Markers mindestens zwei elastische Elemente angeordnet sind, die
durch die Führung
in einem Magazin eng am Grundkörper
anliegen und nach dem Ausstoßen aus
dem Magazin durch Aufspreizen der elastischen Elemente den Marker
im Gewebe fixieren.
-
Besonders
einfach und praktisch ist die Bildung dieser elastischen Elemente
aus einem Faden, z.B. einem chirurgischen Faden, der sich nach einer vorbestimmten
Zeit auflöst.
-
Eine
besonders gewebeschonende Art ist die Halteelemente als Schlaufen
auszubilden. Es müssen
wenigstens zwei elastische Schlaufen am Grundkörper befestigt sein, um ein
sicheres Plazieren zu ermöglichen.
Die Enden des Fadens sind hierbei miteinander verbunden, so dass
eine Schlaufe gebildet wird, die so mit dem Grundkörper verbunden ist,
dass nach außen
zum Gewebe hin, keine Spitzen vorstehen. Dies hat den Vorteil, dass
keine Spitzen in das Gewebe eindringen, die zu Schädigungen
oder Reizungen in der Wundöffnung
führen.
Da die Schlaufen sich nach dem Ausstoßen um ein bestimmtes Maß aufspreizen,
ist eine genaue Plazierung möglich.
-
Bei
einer anderen Ausführungsform
werden die elastischen Elemente dadurch gebildet, dass ein sich
im Gewebe auflösender
elastischer Faden sternförmig
am Grundkörper
angeordnet sind, die sich nach dem Ausbringen aus dem Magazin seitlich
aufspreizen und nach einer bestimmten Zeit sich diese Fäden auflösen. Die
Verwendung eines chirurgischen Fadens ist unter Umständen vorteilhaft.
Diese Art von Marker ist besonders einfach herzustellen.
-
Ein
am Grundkörper
bei Bedarf zusätzlich angeordneter
Faden dient dazu, dass z.B. bei einem nachfolgendem Eingriff die
Lage des Markers und der kritischen Stelle gekennzeichnet ist. Der
am Grundkörper
zusätzlich
befestigte Faden besteht vorteilhafterweise ebenfalls aus einem
Faden der sich auflöst,
z.B. einem chirurgischen Faden, so dass keine zusätzliche
Entfernung nötig
ist, falls sich der Verdacht auf einen operativen Eingriff nicht
bestätigt.
-
Besonders
vorteilhaft ist, die verwendeten Fäden aus einem gewebeverträglichen
Material zu erstellen bei dem Silberjodit in das Material zur Entzündungshemmung
eingearbeitet ist, oder der Faden mit Silberjodit beschichtet ist.
-
Die
schlaufenartigen Flügel
bestehen vorteilhafterweise aus einem nach einer bestimmten Zeit sich
auflösenden
Faden, z.B. einem chirurgischen Faden..
-
Die
am Grundkörper
angeordneten elastischen Schlaufen können zur engen Unterbringung
im Magazin mit ihren axialen äußeren Längsteilen
in Nuten am Grundkörper
eingelegt werden; die Nuten sind jedoch so beschaffen, dass nach
dem Ausdrücken
des Markers aus dem Magazin das Aufspreizen nicht behindert wird..
-
Das
Einbringen eines Markers mittels einer Vorrichtung ist Gegenstand
des Anspruchs 9 und der folgenden Ansprüche. Das lanzenartige Teil
mit Magazin, kann in die Koaxialkanüle leicht eingefügt werden.
Mittels der proximalseitigen Betätigungseinrichtung,
die mit einem im lanzenartigen Teil koaxial angeordneten Hohlrohr
verbunden ist, wird der Marker mit flexiblen Elementen ausgestoßen. Die
Vorrichtung ist leicht bedienbar und einfach aufgebaut.
-
Durch
das Zusammenwirken von Schiebeteil und Haltegriff, z.B. mittels
Zunge und Rastelement ist eine einfache Tiefenvoreinstellung des
lanzenartigen Teils gegeben; so dass je nach Bedarf das lanzenartige
Teil tiefer oder weniger tief in die Koaxialkanüle eingeführt werden kann.
-
Der
zusätzliche
Faden am Marker ist durch das Innenrohr zum Betätigungsknopf geführt und
mit diesem durch Klemmung verbunden. Wird z.B. die Klemmung mittels
der Schutzkappe erzeugt, so ist nach dem Abziehen der Schutzkappe
der Faden frei und kann mit dem Marker in die Wundöffnung eingebracht
werden.
-
Nachfolgend
sind Ausführungsbeispiele
für Marker
sowie eine Ausbildung einer Einbringvorrichtung näher erläutert.
-
Sie
zeigen:
-
1 ein
Ausführungsbeispiel
eines Markers perspektivisch dargestellt
-
2 ein
weiteres alternatives Ausführungsbeispiel
-
3 die
Einbringvorrichtung in Explosionsdarstellung
-
4 die
Einbringvorrichtung zusammengebaut
-
5 ein
Längsschnitt
durch 4
-
6 Querschnitt
A – A
durch das Lanzenteil der Einbringvorrichtung (Magazin mit Marker)
-
7 den
Querschnitt der B – B
durch den Haltegriff der Einbringvorrichtung
-
In 1 ist
perspektivisch ein Ausführungsbeispiel
eines Markers 1 dargestellt. Der dargestellte Marker besteht
aus einem Grundkörper 2,
der vier Bohrungen 3 zum Einfügen von schlaufenartigen Flügeln 4 aufweist.
Der Grundkörper 2 des
Markers 1 ist etwa 1 – 2
mm lang und hat einen Durchmesser von ca. 1 – 2 mm. In einer weiteren zentralen
Bohrung 5 in der Längsachse
des Grundkörpers 2 kann
ein weiterer Faden 6 befestigt sein, wenn dies gewünscht wird.
Im vorliegenden Beispiel sind die vier Bohrungen für die Befestigung
von vier schlaufenartigen Flügeln 4 vorgesehen.
Die schlaufenartigen Flügel
müssen
elastisch ausgebildet sein, so dass die Längsseiten der Flügel bei
der Lagerung des Markers in dem Magazin 11 der Einbringvorrichtung 21,
in die Nuten 7 einbringbar sind oder wenigstens eng am
Grundkörper 2 anliegen.
Erst nach dem Ausbringen des Markers 1 aus dem Magazin 11 mittels
einer Einbringvorrichtung spreizen sich die elastischen schlaufenartigen
Flügel 4 (sh. 1)
auf und fixieren den Marker in der Wundöffnung, z.B. in der Biopsieröhre einer
voran gegangenen Biopsie. Anstelle von vier Flügeln können auch zwei, drei oder mehrere Flügel vorgesehen
sein. Zu beachten hierbei ist, dass die angeordneten Flügel so elastisch
und nach dem Ausbringen so stabil sein müssen, dass sie den Marker nach
dem Einbringen in die Wundöffnung,
die Biopsieröhre,
im Gewebe festhalten. Die Form der Halteflügel sollte so gewählt sein,
dass keine Spitze nach außen
zeigen, die zu Verletzungen führen
können.
Sie sind daher in sich geschlossen bzw. sie sind mit dem Grundkörper so
verbunden, dass sie nach außen
als geschlossene Einheit wirken. Sie können so an dem Grundkörper angeordnet
sein, dass sie im aufgespreizten Zustand wie Haltegriffe aussehen;
sie können
aber auch aus durch die Bohrungen gezogenen Fäden bestehen, deren beider
Enden miteinander verbunden sind. Flügel 4 und Grundkörper 2 bestehen
im Ausführungsbeispiel
aus verschiedenen gewebeverträglichen
Materialen. Die Flügel
z.B. aus einem sich im Gewebe nach einer bestimmten Zeit auflösenden Faden,
z.B. einem chirurgischen Faden; der Grundkörper 2 z.B. aus Keramik
oder Titan. Er wird jedoch aus einem gewebeverträglichen Material hergestellt,
das den Grundkörper
bei den üblichen Untersuchungsmethoden,
wie Ultraschall- oder Magnetresonanzverfahren, im Bild deutlich
erkennen lässt.
Natürlich
können
Grundkörper
und die elastischen Flügel
auch aus dem gleichen Material bestehen, ohne den Grundgedanken,
den Grundkörper
mit daran angeordneten elastischen Elementen im Gewebe zu fixieren,
zu verändern.
Der Faden 6, der sich nach einer bestimmten Zeit im Gewebe
auflöst,
z.B. ein chirurgischer Faden, ist im Allgemeinen nur dann zweckmäßig, wenn
z.B. anschließend
ein weiterer Eingriff geplant ist. Der Marker weist also nur im
Bedarfsfall den Faden 6 auf; der Marker ist also ohne Faden
genauso verwendbar, sofern eben die nach außen führende Kennzeichnung nicht
erwünscht oder
benötigt
wird. Der Faden 6 ist von einer solchen Länge, dass
er z.B. aus der Biopsiehöhle
der biopsierten Brust herausragt, dies ergibt sich unter anderem
daraus, dass der Faden von dem im Magazin 11 gelagerten
Marker bis zum Betätigungsknopf 18 reicht
und dort mittels der Schutzkappe festgeklemmt ist. Wird also z.B.
ein Marker mit Faden verwandt, weil der Anfangsverdacht besteht
ein weiterer Eingriff sei erforderlich, und deshalb die nach außen führende Kennzeichnung
vorgenommen, dieser Verdacht sich aber später nicht bestätigt, so
kann der Faden in der biopsierten Brust verbleiben. Eine nachträgliche Entfernung
ist unter Umständen
nicht nötig.
Aufgabe des zusätzlichen
Fadens ist die Kennzeichnung der kritischen Stelle. Um Entzündungen
zu vermeiden sollten chirurgische Fäden verwendet werden die entzündungshemmende
Materialien wie z.B. Silberjodit enthalten.
-
2 zeigt
eine weitere Ausführungsform
eines Markers 1. An einem Grundkörper, der aus einem Zylinder 26 mit
distalseitiger abgeflachter Kappe 27 und einem proximalseitigem
Führungszylinder 28 besteht.
An der Kappe 27 sind seitliche Bohrungen 29 angebracht,
in die z.B. vier elastische Elemente eingebracht sind. Die elastischen
Elemente bestehen aus einem Faden 30, z.B. einem chirurgischen
Faden, der sich im Gewebe auflöst.
Der Faden liegt, bei der Lagerung des Markers im Magazin, eng am
Mittelteil an, so dass ein Ende des Fadens zur Proximalseite zeigt.
Nach dem Ausdrücken
des Markers aus dem Magazin 11 spreizen sich die elastischen
Fäden 30 auf
und halten den Marker in der Wundöffnung der Biopsiehöhle. Die
Fäden 30 werden
durch das Gewebe in einer bestimmten Zeit abgebaut und somit einer späteren Schädigung des
Gewebes vorgebeugt. Auch dieser Marker kann mit oder ohne zusätzlichen Faden 6 verwendet
werden.
-
Für die verwendeten
Materialien gilt das zum ersten Ausführungsbeispiel bereits Gesagte.
-
3 zeigt
die Einbringvorrichtung in Explosionsdarstellung. Mittels der Einbringvorrichtung
werden die zuvor beschriebenen Marker, z.B. in die Wundöffnung einer
biopsierten Brust eingebracht. Im Allgemeinen dient die bei der
Vakuumbiopsie verwendete Koaxialkanüle als Führungselement für das Einbringen
des lanzenartigen Teils 8 der Einbringvorrichtung. Wie 3 und 4 zeigen
besteht die Einbringvorrichtung aus dem lanzenartigen Teil 8,
der aus zwei koaxial ineinander geführten Hohlrohren 9, 10 besteht.
In dem Hohlrohr 9 ist das koaxial angeordnete Innenrohr 10 längsverschieblich
gelagert. Das Innenrohr 10 liegt distalseitig an dem proximalseitigen
Ende des Magazins 11 des Markers 1, bzw. am proximalseitigen
Ende des Markers an, so dass mittels des Innenrohres der Marker
ausgestoßen werden
kann. Proximalseitig ist das Rohr 10 mit einem Betätigungsknopf 18 verbunden,
der in einer Längsnut 17 des
Haltegriffs 14 gelagert ist. Proximalseitig hat der Betätigungsknopf
eine Querrippe 23, die in eine etwa 1,5 cm lange Ausnehmung 24 des Haltegriffes 14 eingreift
und somit die Längsverschiebbarkeit
des Innenrohres begrenzt. Somit wird verhindert, dass mittels des
innenliegenden Hohlrohres r beim Ausschiebvorgang zusätzlich Verletzungen
in der Wundöffnung
erzeugt werden, sofern das Innenrohr zu weit zur distalen Seite
bewegt wird. Das auf das lanzenartige Teil 8 aufgeschobene
Schiebeelement 12 ist am proximalseitigen Ende mit einer Zunge 13 mit
Rastelement 15 verbunden. Das am proximalseitigen Ende
der Zunge 13 angeordnete Rastelement 15 wirkt
mit den zahnartigen Elementen 16, die in der durchgehenden
Längsnut 17 des
Haltegriffs 14 angeordnet sind, zusammen. Das Außenrohr 9 ist über einen
am Haltegriff angeordneten und mit diesem verbundenen Hohlstutzen 22 verbunden. Das
auf den lanzenartigen Teil 8 aufgeschobene Schiebeteil 12 kann
mittels der Zunge und der zahnartigen haltegriffseitigen Elementen
z.B. in 5 mm-Schritten verstellt werden.
-
Diese
Verstellmöglichkeit
ermöglicht
eine Voreinstellung der Tiefe des lanzenartigen Teils, da dieser
mit der Anlagefläche 25 auf
die proximalseitige Fläche
der Kappe der nicht dargestellten Koaxialkanülenkappe aufgesetzt wird.
-
Wie
insbesondere 3 zeigt, reicht das Innenhohlrohr 10 über das
proximale Ende des Außenhohlrohrs 9 zur
proximalen Seite hinaus und endet mit einem an das Innenhohlrohr
angeformten Betätigungsknopf 18,
mittels dem das Innenhohlrohr verbunden ist. Über den Betätigungknopf 18 wird
das Innenrohr 10 verschoben und der Marker in der Längsachse
in distaler Richtung ausgeschoben. Um den Verschiebeweg des Betätigungsknopfes,
und damit des Innenrohrs zu begrenzen, dient der Anschlag der Querrippe 23 an
den Ausnehmungen 24.
-
Um
eine Fehlbedienung zu verhindern, ist eine abziehbare Schutzkappe 19 über den
Betätigungsknopf
gestülpt,
die mit dem proximalen Ende des Haltegriffs 14 verrastet
ist.
-
Wie
bereits ausgeführt,
ist der mit dem Marker evtl. verbundene Faden 6 durch das
Innenhohlrohr bis zum Betätigungsknopf 18 geführt und
an diesem leicht lösbar,
z.B. mittels einer Klemmung, befestigt. Die Klemmung des Fadens 6 kann
z.B. mittels der Schutzkappe 19 erfolgen, so dass nach
dem Abziehen der Schutzkappe 19 der Faden frei gegeben wird;
er kann somit mit dem Verschieben des Markers mit bewegt werden
und reicht nach der Entnahme der Einbringvorrichtung aus der Koaxialkanüle bzw.
der Wundöffnung
der Biopsiehöhle
heraus. Die Fadenlänge
ist so bemessen, dass beim Ausstoß des Markers keine Spannung
auf den Faden wirkt, so dass die Manövrierfähigkeit oder Bedienung des
Markers nicht behindert wird. Der Faden kann natürlich nach dem Einbringen jederzeit
auf die gewünschte
Länge verkürzt werden.
-
Die
schlaufenartigen Flügel 4 des
Markers bestehen der Einfachheit halber aus einem Faden, z.B. einem
chirurgischen Faden, der vom Gewebe in einer bestimmten Zeit abgebaut
wird. Der Grundkörper
besteht aus gewebeverträglichem
Material. Wie am Beispiel der 1 dargestellt,
können
an dem Grundkörper
Fadenschlaufen in grundkörperseitige Bohrungen
eingezogen werden; dabei werden die Enden des Fadens nach dem Einsetzen
z.B. verschweißt,
so dass keine Spitzen vorhanden sind. Die Schlaufen können aber
auch durch Einfädeln
des Fadens in eine Zentralbohrung erstellt werden oder auf andere
Art und Weise. Wichtig ist, dass sich die elastischen Schlaufen
nach dem Ausstoßen
aus dem Magazin selbständig
ausdehnen und den Grundkörper an
der zu kennzeichnenden Stelle fixieren, so dass der Grundkörper auch
nach längerer
Zeit noch an der fixierten Stelle bleibt und keine Wanderung des
Markers eintritt.
-
Wird
ein Marker mit Faden 6 verwendet, so ist zu beachten, dass
der Faden 6 eine andere Funktion hat; er soll dem Chirurgen
die Lage des eventuell zu entfernenden malignen Gewebes zeigen und
als Operationshilfe dienen. Ist z.B. keine nachfolgende Operation
erforderlich, weil sich der Anfangsverdacht nicht bestätigt hat,
so soll der Faden 6 sich selbst auflösen, d.h. der gesetzte Marker
bleibt an der gekennzeichneten Stelle und der Faden 6 löst sich
im Gewebe auf; er braucht nicht zusätzlich entfernt zu werden.
-
Das
Einbringen des Markers geschieht z.B. wie folgt:
Nach einer
Vakuumbiopsie wird die Nadel des Biopsiegerätes aus der Koaxialkanüle entnommen.
In die vorhandene Koaxialkanüle
wird der lanzenartige Teil 8 der Einbringvorrichtung eingebracht,
nachdem zunächst
die Tiefe, in die der Marker platziert werden soll, mittels des
Rastelements eingestellt wurde. Die Anlagefläche 25 des Schiebeteils 12 wird
auf das proximate Ende der Koaxialkanüle aufgesetzt; die Schutzkappe 19 abgezogen
und mittels des Betätigungsknopfes
wird der Marker 1 aus dem Magazin 11 mittels des
Innenhohlrohrs 10 herausgedrückt. Nach dem vollständigen Verlassen
des Magazins spreizen sich die elastischen Flügel, bzw. die Fadenstücke auf,
der Marker ist fixiert. Sofern ein Marker mit Faden 6 zur
Verwendung kommt, wird durch das Abziehen der Schutzkappe die Klemmung
zwischen Faden 6 und Betätigungsknopf 18 gelöst und der
Marker kann problemlos gesetzt werden. Nach dem Setzen des Markers
wird die Einbringvorrichtung und die Koaxialkanüle aus der Wundöffnung entfernt.
Der Faden 6 kann bei Bedarf auf die gewünschte Länge verkürzt werden.
-
Der
beschriebene Grundkörper
aus Keramik oder Metall kann auch Therapiemittel enthalten oder aus
derartigen Substanzen bestehen. Sofern die vorher beschriebenen
Haltemittel wie beim Marker beschrieben, an dem Grundkörper angeordnet
sind, können
diese an der gewünschten
Stelle mittels der beschriebenen Einbringvorrichtung unmittelbar
platziert werden, so dass die Wirksubstanzen unmittelbar vom Gewebe
aufgenommen werden können.
-
- 1
- Marker
- 2
- Grundkörper
- 3
- Bohrung
- 4
- schlaufenartige
Flügel
- 5
- Bohrung
- 6
- Faden
- 7
- Nuten
- 8
- lanzenartiger
Teil
- 9
- Hohlrohr
(außen)
- 10
- Hohlrohr
(innen)
- 11
- Magazin
- 12
- Schiebeelement
- 13
- Zunge
- 14
- Haltegriff
- 15
- Rastelement
- 16
- zahnartigen
Elementen
- 17
- Längsnut
- 18
- Betätigungsknopf
- 19
- Schutzkappe
- 20
-
- 21
- Einbringvorrichtung
- 22
- Hohlstutzen
- 23
- Querrippe
- 24
- Ausnehmung
- 25
- Anlagefläche
- 26
- Zylinder
- 27
- Kappe
- 28
- Führungszylinder
- 29
- Bohrungen
- 30
- Fadenstücke