Ein
solcher Verschluss ist beispielsweise aus der WO 2004/048221 A1
bekannt.
Derartige
aufklappbare Verschlusskappen sind gerade bei kosmetischen Produkten,
die insbesondere als mehr oder weniger flüssige Lotionen in Flaschen
abgefüllt
sind, in einer großen
Vielfalt bekannt. Meist rasten die Klappdeckel in der geschlossenen
Position ein, indem beispielsweise ein an der Innenseite des Klappdeckels
angebrachter Zapfen in die im Basisteil mündende Austrittsöffnung formschlüssig eingreift.
Dadurch kann ein dauerhaft dichter Verschluss gewährleistet
werden. Für
den Verbraucher ersichtliche Unterschiede der Verschlusskappen liegen
einerseits in deren optischen und haptischen Gestaltung. Andererseits
unterscheiden sich die Verschlusskappen in der Charakteristik der Schwenkbewegung.
So sind Verschlusskappen bekannt, bei denen der Anwender zunächst den
eingerasteten Verschluss löst,
den Klappdeckel gegen eine Gegenkraft etwa über die Hälfte des Schwenkweges verschwenkt,
bevor dieser nach Überwinden eines
oberen Scheitelpunktes von selber in eine völlig geöffnete Stellung schnappt und
dort in stabiler Lage verharrt. Dabei wird die Charakteristik der Schwenkbewegung
bestimmt durch die Form und Anordnung der Filmscharniere oder durch
zusätzlich vorgesehene
Bänder,
die sich beim Schwenken des Klappedeckels strecken oder stauchen.
Durch die Kombination von Scharnieren und Bändern lässt sich die Charakteristik
entsprechend einstellen.
Bei
den genannten Verschlusskappen, die sich eines Federelementes bedienen,
liegt der Vorteil in der einfachen Bedienung, da sich der Klappdeckel nach
dem Lösen
des Rastmechanismus „automatisch" öffnet. Diese Betätigung lässt sich
problemlos mit einer Hand durchführen,
indem der Anwender – meist
mit seinem Daumen – unter
den tüllenartig
vorne überstehenden
Klappdeckel drückt,
bis sich dieser aus der eingerasteten Position löst. Danach springt der Klappdeckel
in eine Position, welche die Austrittsöffnung vollständig frei
gibt, so dass der Inhalt ohne weiteres entnommen werden kann. Dabei werden
als Federelemente Bänder
aus gummielastischem Kunststoff in Kombination mit dem Scharnier eingesetzt.
Problematisch
bei diesen selbst-aufschnappenden Verschlüssen ist jedoch, dass das Öffnen mit einer
schnellenden Bewegung geschieht. Das kann dazu führen, dass die Zusammensetzung,
die sich unvermeidlich noch vom letzten Gebrauch an dem Verschluss
befindet, unkontrolliert verspritzt. Dabei kann es leicht vorkommen,
dass der Anwender einen Spritzer der Zusammensetzung ins Auge oder
zumindest auf die Kleidung bekommt. Ein weiterer Nachteil ist, dass
mitunter ein solch schnappender Klappdeckel einen unkontrollierten
Schlag auf die Finger des Anwenders durchführt, der vernehmbare Schmerzen
verursacht, die vor allem von Kindern nicht toleriert werden. Diese
Art von schnappenden Verschlusskappen sind somit nur bedingt verbraucherfreundlich
und mindern die Attraktivität
des Produktes.
Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es nunmehr, einen Verschluss für ein Behältnis zu schaffen,
der eine verbraucherfreundliche und gefahrlose Handhabung gewährleistet,
der sich mit einer Hand bequem öffnen
lässt und
der einfach und kostengünstig
herstellbar ist.
Diese
Aufgabe wird durch einen Verschluss mit den Merkmalen des Anspruch
1 gelöst.
Besondere Ausführungsformen
des Verschlusses sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Der
erfindungswesentliche Grundgedanke liegt in dem Dämpfungselement,
das der schnellenden Schnappbewegung des Klappdeckels, die von dem
Federelement verursacht ist, eine ausgleichende Dämpfungskraft
entgegen setzt. Diese ist insofern „gezielt", als sie bewusst eingesetzt wird, um
eine Dämpfung
zu bewirken, die über
die „normale" durch die übrigen trägen Elemente
des Verschlusses hervorgerufene Dämpfung hinausgeht. Dabei ist
es für die
Erfindung zunächst
unerheblich, ob der Klappdeckel eine durch das Federelement beschleunigte öffnende
oder schließende
Bewegung durchführt.
Der
Vorteil der Erfindung liegt zunächst
darin, dass die selbsttätige
Bewegung nunmehr kontrolliert ist und weder zum Verspritzen der
Zusammensetzung noch zu schmerzhaften Schlägen durch den Klappdeckel führt. Ein
weiterer Vorteil ist, dass sich mit dem Dämpfungselement eine verhältnismäßig gleichförmige und „seriös" verhaltene Bewegung
des Klappdeckels erreichen lässt.
Wie beispielsweise aus dem Automobilbau bekannt, verleiht eine solche Bewegung
einen vornehmen, edlen und gediegenen Charakter. Der erfindungsgemäße Verschluss
erhöht daher
in gleicher Weise die Wertvorstellung des Anwenders von dem in dem
Behältnis
enthaltenen Produkt, dem dadurch eine besondere Eleganz zugigen wird.
Mit der Erfindung lässt
sich somit die Attraktivität
von Produkten bedeutend steigern. Nunmehr können edle Zusammensetzungen
auch in entsprechend edlen Behältnissen
angeboten werden. Dabei eignet sich der erfindungsgemäße „Easy open"- Verschluss für jeden
Behälter,
der ein flüssiges,
semiviskoses, viskoses, puderartiges, granuliertes oder festes Produkte
enthält.
Vorteilhaft
ist es, die erfindungsgemäße Dämpfung für eine Öffnungsbewegung
vorzusehen, auch wenn eine gedämpfte
automatische Schließbewegung
vorstellbar ist. In diesem Fall ist die erste stabile Lage die Position,
in welcher der Klappdeckel eine Verschlussöffnung dichtend verschließt, während als
zweite stabile Lage die Position zu sehen ist, in welcher der Klappdeckel
die Verschlussöffnung vollständig frei
gibt. Die erfindungsgemäße Konstruktion
ermöglicht
somit eine gedämpfte Öffnungsbewegung,
die durch einfaches Lösen
des Rastmechanismus insbesondere per Fingerdruck auf oder gegen den
Klappdeckel eingeleitet wird, wobei der Klappdeckel das Verschlussoberteil
bildet. Dieses öffnet
sich nach der Freisetzung ohne zusätzlichen Krafteinsatz mit einer
langsamen und kontinuierlichen Bewegung, bis es seine Endposition
erreicht. Eine Intention der Erfindung liegt auch darin, die Art
und Weise der Öffnungsbewegung über das
Dämpfungselement
einzustellen.
Um
eine solche langsame und kontinuierliche Bewegung zu gewährleisten,
ist es vorteilhaft, wenn die Dämpfungskraft
zumindest über
ein wesentliches Teilstück
der Schwenkbewegung wirkt und die beschleunigende Komponente der
Federkraft dabei ungefähr
kompensiert. So sollte die Dämpfungskraft
insofern eine kompensierende Charakteristik im Verhältnis zur
beschleunigenden Federkraft aufweisen, als sie zunächst von
einem hohen Wert ausgeht und dann während der Bewegung gegen einen
niedrigen Wert strebt. Die Größe der Dämpfungskraft
sollte dabei etwas geringer sein als die an dem jeweiligen Wegpunkt
wirkende öffnende
Federkraft. Auch wenn es konstruktiv nicht sonderlich einfach ist,
diese ideale Charakteristik zu realisieren, so kann sie dennoch
vergleichsweise einfach durch eine Dämpfungskraft, die auf dem Teilstück nahezu
konstant ist, angenähert
werden.
Wie
schon erwähnt,
lässt sich
der erfindungsgemäße Verschluss
besonders vorteilhaft bei Einweg-Behältnissen für kosmetische Zusammensetzungen
einsetzen. Auch wenn die Behältnisse
selber mitunter aus Glas oder Keramik sind, so sind die Verschlussteile
meist aus Kunststoff gefertigt. Insofern ist es vorteilhaft, wenn
das Basisteil und der damit über
das Filmscharnier verbundene Klappdeckel in an sich bekannter Weise
als einteiliges Teil aus Kunststoff gespritzt sind. In diesem Sinne
ist es darüber
hinaus besonders vorteilhaft, wenn auch das Federelement und/oder
das Dämpfungselement ebenfalls
in fester Verbindung an dem Verschluss angebracht, insbesondere
angespritzt oder angeklebt, sind. Dabei kann das Federelement von
einem das Filmscharnier übergreifenden
Band aus elastisch verformbarem Kunststoff, beispielsweise aus TPE oder
PE, gebildet sein. Der Fertigungsschritt des Anformens kann während oder
unmittelbar nach dem Spritzen von Basisteil und Klappdeckel durchgeführt werden.
Die Fertigung eines solchen erfindungsgemäßen Verschlusses ist damit
verhältnismäßig einfach
und kostengünstig
durchzuführen,
was als weiterer Vorteil zu werten ist.
Dabei
kann das Dämpfungselement
in unterschiedlicher Weise konzipiert sein. In einer besonders einfachen
und daher zu bevorzugenden Form ist es ein Band, das in der ersten
stabilen Lage eine entspannte Ruhestellung hat und das sich unter
der Federkraft beim Verschwenken des Klappdeckels deformiert. Die
Deformation kann eine Torsion, eine Biegung oder Beugung sowie eine
Stauchung sein, aber auch in einer Mischung der genannten Deformationsformen
liegen. Wegen der besonders einfachen Fertigung kann es vorteilhaft
sein, das Band aus elastisch verformbarem Kunststoff, insbesondere aus
PP, herzustellen, wobei sich das Band dann beim Verschwenken des
Klappdeckels biegt. Auch ein aus starrem Kunststoff gefertigtes „Federband", das sich beim Verschwenken
federnd biegt, kann je nach Konzeption des Verschlusses besondere
Vorteile bieten.
In
einer anderen vorteilhaften Ausführungsform
weist das Dämpfungselement
einen mit Luft gefüllten
oder mit Luft zu befüllenden
Körper
auf, den das Verschwenken des Klappdeckels komprimiert oder streckt,
wobei über
eine definierte Öffnung
Luft aus dem Körper
entweicht oder in diesen hineingesaugt wird. Wie beispielsweise
von Luftpumpen bekannt, führt
die Dämpfung
durch ein solches Element unabhängig
von der beaufschlagenden Kraft zu einer Bewegung mit nahezu konstanter
Geschwindigkeit. Bei der manuell verursachten Gegenbewegung, insbesondere
beim Schließen
des Deckels, lädt
oder entlädt
sich das Dämpfungselement
entsprechend wieder. Dabei sind für ein solches Dämpfungselement
eine Reihe von Ausführungsformen
denkbar: Beispielsweise lassen sich solche Elemente durch Schläuche realisieren,
die statt der genannten Bänder
eingesetzt werden und die entsprechende Düsen aufweisen. Sicherlich ist
es besonders einfach, den Körper
aus einem elastischen Schaumstoff zu fertigen, der sich – ähnlich einem
Schwamm – bei
Kraftbeaufschlagung staucht oder streckt. Die Anbringung eines solchen
Elementes könnte
während
der Fertigung oder unmittelbar danach vorgesehen werden.
Insgesamt
kann die Erfindung für
beliebige Verschlüsse
eingesetzt werden, bei denen ein Klappdeckel über ein Filmscharnier einteilig
mit einem Basisteil verbunden ist. So kann das Basisteil selber
ein Behältnis
bilden. In diesem Fall ist der Klappdeckel, wie beispielsweise bei
einer Puder- oder Cremedose, unmittelbar mit dem Behältnis verbunden.
Bei einer Vielzahl von Behältnissen,
insbesondere bei Flaschen für
flüssige
oder viskose kosmetische Produkte, wird ein Kappenkörper, der
aus Basisteil und Klappdeckel besteht, dichtend auf das Behältnis form-
oder kraftschlüssig
aufgesetzt, beispielsweise aufgeschraubt. In diesem Fall bildet
das Verschlussunterteil des Kappenkörpers das Basisteil.
Nachfolgend
wird ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung anhand der beiliegenden 1 und 2 näher erklärt. Es zeigt:
1 einen
auf ein Behältnis
aufsetzbaren Kappenkörper
und
2 einen
Klappdeckel in verschiedenen Positionen.
In 1 ist
ein einteilig aus Kunststoff gespritzter Verschluss für ein Behältnis, insbesondere eine
Flasche, gezeigt, der einen Klappdeckel 1 als Verschlussoberteil
aufweist. Der Klappdeckel 1 ist über ein Filmscharnier 8 einteilig
mit einem Basisteil 2 verbunden, wobei das Basisteil 2 ein
Verschlussunterteil bildet. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel bilden
Basisteil 2 und Klappdeckel 1 einen auf das Behältnis aufsetzbaren
Kappenkörper.
Dabei weist das Filmscharnier 8 eine Schwenkachse 9 auf
um die der Klappdeckel 1 herum verschwenkt.
Durch
einen Rastmechanismus wird der Klappdeckel 1 in der geschlossenen
Position, die in 2 mit A bezeichnet ist und die
in diesem Fall die erste stabile Lage bildet, gehalten. Der Rastmechanismus
wird realisiert durch einen im Boden des Klappdeckels 1 befindlichen
Zapfen 3, der im geschlossenen Zustand in die Verschlussöffnung 4 eingreift.
Dabei hat der Zapfen 3 einen Wulst 10, der wie ein
Widerhaken einen entsprechenden Rand in der Verschlussöffnung 4 hintergreift.
In dieser Position A verschließt
der Zapfen 3 das Behältnis
dichtend. Sobald ein vertikaler Druck auf den Klappdeckel 1 im Punkt 5 ausgeübt wird,
löst sich
der Zapfen 3 aus der Verschlussöffnung 4.
Am
Klappdeckel 1 greift als Federelement ein Band 6 an,
das in der geschlossenen Position A des Klappdeckels 1 gespannt
ist. Das Band 6 ist aus elastischem Material, beispielsweise
aus TPE oder PE hergestellt und am Rücken des Basisteils 2 so
angebracht, dass es außerhalb
der Schwenkachse 9 wirkt und das Verschwenken verursacht.
Nach dem Anheben des Klappdeckels 1 und dem Lösen des Rastmechanismus
wird der Klappdeckel somit automatisch vermittels der antreibenden
Federkraft des Bandes in seine zweite stabilen Position C überführt, die
eine Ruheposition darstellt. Klappdeckel 1 und Basisteil 2 bilden
somit einen Schnappverschluss, der in der geöffneten Stellung einen Totpunkt
aufweist.
Erfindungsgemäß ist zudem
ein Dämpfungselement 7 vorhanden,
das der von der Federkraft beschleunigten Schwenkbewegung des Klappdeckels 1 eine
gezielte Dämpfungskraft
entgegensetzt. In diesem Fall ist das Dämpfungselement 7 aus
weniger elastischem Material, beispielsweise aus PP, hergestellt
und in der Ruhestellung entspannt. Das Dämpfungselement 7 ist
sozusagen ein „Druckband", das aus einem weniger
elastischen Material realisiert ist und das dem „Zugband" aus elastischem Material eine Dämpfungskraft
entgegengesetzt. Das Verhältnis
zwischen den beiden Kräften
wird insbesondere durch die Auswahl der entsprechenden Materialien, durch
die Geometrie, durch die Länge,
durch die Materialstärke
und die darüber
hinausgehende Ausführung
der Bänder 6 und 7 beeinflusst.
Die
vom Dämpfungselement 7 hervorgerufene
Dämpfungskraft
wirkt in diesem Fall über
ein wesentliches Teilstück
(Strecke 11) der Schwenkbewegung und kompensiert die beschleunigende
Komponente der Federkraft zumindest nahezu vollständig, so
dass der Klappdeckel 1 eine Bewegung mit nahezu konstanter
Geschwindigkeit durchführt.
Nach
einem Lösen
des Rastmechanismus wird die im Band 6 gespeicherte Spannung
freigesetzt und wirkt auf den Klappdeckel 1 ein. Die Federkraft
lässt entsprechend
der Anbindung über
das Scharnier 8 mit seiner Achse 9 eine Schwingbewegung
des Klappdeckels 1 (Position B) entstehen. Während der
Schwingbewegung wird das Band 7 aus seiner Ruhestellung
gebracht und setzt durch seine Biegung nach hinten der Schwingbewegung eine
Gegenkraft entgegen. Die Art und Weise dieser Bewegung wird durch
das Verhältnis
zwischen der Zugkraft, ausgeübt
vom Band 6 und der Gegenkraft, ausgeübt von Band 7, bestimmt.
Gegen Ende der Bewegung erreicht der Klappdeckel seine Ruheposition C.
Die Ruheposition bestimmt sich wiederum durch die Anordnung der
Achse 9 im Scharnier 8 und der Geometrie, der
Länge und
der Materialstärke
der Bänder 6 und 7.