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DE102004012997B3 - Verschluß mit Filmscharnier - Google Patents

Verschluß mit Filmscharnier Download PDF

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DE102004012997B3
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Abstract

Verschluss für ein Behältnis, das insbesondere eine kosmetische Zusammensetzung enthält, wobei der Verschluss einen Klappdeckel 1 aufweist, der über ein Filmscharnier 8 einteilig mit einem Basisteil 2 verbunden ist, wobei das Filmscharnier 8 eine Schwenkachse 9 definiert, wobei ein Rastmechanismus vorhanden ist, der den Klappdeckel 1 in einer ersten stabilen Lage A hält, wobei am Klappdeckel 1 ein Federelement 6 angreift, das in der ersten stabilen Lage A des Klappdeckels 1 gespannt ist und das den Klappdeckel 1 nach dem Lösen des Rastmechanismus vermittels einer antreibenden Federkraft automatisch in eine zweite stabile Lage C überführt, und wobei ein Dämpfungselement 7 vorhanden ist, das der von der Federkraft beschleunigten Schwenkbewegung des Klappdeckels 1 eine gezielte Dämpfungskraft entgegensetzt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Verschluss für ein Behältnis, das insbesondere eine kosßmetische Zusammensetzung enthält, wobei der Verschluss einen Klappdeckel aufweist, der über ein Filmscharnier einteilig mit einem Basisteil verbunden ist, wobei das Filmscharnier eine Schwenkachse aufweist, wobei ein Rastmechanismus vorhanden ist, der den Klappdeckel in einer ersten stabilen Lage hält, wobei am Klappdeckel ein Federelement angreift, das in der ersten stabilen Lage des Klappdeckels gespannt ist und das den Klappdeckel nach dem Lösen des Rastmechanismus vermittels einer antreibenden Federkraft automatisch in eine zweite stabilen Lage überführt.
  • Ein solcher Verschluss ist beispielsweise aus der WO 2004/048221 A1 bekannt.
  • Derartige aufklappbare Verschlusskappen sind gerade bei kosmetischen Produkten, die insbesondere als mehr oder weniger flüssige Lotionen in Flaschen abgefüllt sind, in einer großen Vielfalt bekannt. Meist rasten die Klappdeckel in der geschlossenen Position ein, indem beispielsweise ein an der Innenseite des Klappdeckels angebrachter Zapfen in die im Basisteil mündende Austrittsöffnung formschlüssig eingreift. Dadurch kann ein dauerhaft dichter Verschluss gewährleistet werden. Für den Verbraucher ersichtliche Unterschiede der Verschlusskappen liegen einerseits in deren optischen und haptischen Gestaltung. Andererseits unterscheiden sich die Verschlusskappen in der Charakteristik der Schwenkbewegung. So sind Verschlusskappen bekannt, bei denen der Anwender zunächst den eingerasteten Verschluss löst, den Klappdeckel gegen eine Gegenkraft etwa über die Hälfte des Schwenkweges verschwenkt, bevor dieser nach Überwinden eines oberen Scheitelpunktes von selber in eine völlig geöffnete Stellung schnappt und dort in stabiler Lage verharrt. Dabei wird die Charakteristik der Schwenkbewegung bestimmt durch die Form und Anordnung der Filmscharniere oder durch zusätzlich vorgesehene Bänder, die sich beim Schwenken des Klappedeckels strecken oder stauchen. Durch die Kombination von Scharnieren und Bändern lässt sich die Charakteristik entsprechend einstellen.
  • Bei den genannten Verschlusskappen, die sich eines Federelementes bedienen, liegt der Vorteil in der einfachen Bedienung, da sich der Klappdeckel nach dem Lösen des Rastmechanismus „automatisch" öffnet. Diese Betätigung lässt sich problemlos mit einer Hand durchführen, indem der Anwender – meist mit seinem Daumen – unter den tüllenartig vorne überstehenden Klappdeckel drückt, bis sich dieser aus der eingerasteten Position löst. Danach springt der Klappdeckel in eine Position, welche die Austrittsöffnung vollständig frei gibt, so dass der Inhalt ohne weiteres entnommen werden kann. Dabei werden als Federelemente Bänder aus gummielastischem Kunststoff in Kombination mit dem Scharnier eingesetzt.
  • Problematisch bei diesen selbst-aufschnappenden Verschlüssen ist jedoch, dass das Öffnen mit einer schnellenden Bewegung geschieht. Das kann dazu führen, dass die Zusammensetzung, die sich unvermeidlich noch vom letzten Gebrauch an dem Verschluss befindet, unkontrolliert verspritzt. Dabei kann es leicht vorkommen, dass der Anwender einen Spritzer der Zusammensetzung ins Auge oder zumindest auf die Kleidung bekommt. Ein weiterer Nachteil ist, dass mitunter ein solch schnappender Klappdeckel einen unkontrollierten Schlag auf die Finger des Anwenders durchführt, der vernehmbare Schmerzen verursacht, die vor allem von Kindern nicht toleriert werden. Diese Art von schnappenden Verschlusskappen sind somit nur bedingt verbraucherfreundlich und mindern die Attraktivität des Produktes.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es nunmehr, einen Verschluss für ein Behältnis zu schaffen, der eine verbraucherfreundliche und gefahrlose Handhabung gewährleistet, der sich mit einer Hand bequem öffnen lässt und der einfach und kostengünstig herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Verschluss mit den Merkmalen des Anspruch 1 gelöst. Besondere Ausführungsformen des Verschlusses sind in den Unteransprüchen beschrieben.
  • Der erfindungswesentliche Grundgedanke liegt in dem Dämpfungselement, das der schnellenden Schnappbewegung des Klappdeckels, die von dem Federelement verursacht ist, eine ausgleichende Dämpfungskraft entgegen setzt. Diese ist insofern „gezielt", als sie bewusst eingesetzt wird, um eine Dämpfung zu bewirken, die über die „normale" durch die übrigen trägen Elemente des Verschlusses hervorgerufene Dämpfung hinausgeht. Dabei ist es für die Erfindung zunächst unerheblich, ob der Klappdeckel eine durch das Federelement beschleunigte öffnende oder schließende Bewegung durchführt.
  • Der Vorteil der Erfindung liegt zunächst darin, dass die selbsttätige Bewegung nunmehr kontrolliert ist und weder zum Verspritzen der Zusammensetzung noch zu schmerzhaften Schlägen durch den Klappdeckel führt. Ein weiterer Vorteil ist, dass sich mit dem Dämpfungselement eine verhältnismäßig gleichförmige und „seriös" verhaltene Bewegung des Klappdeckels erreichen lässt. Wie beispielsweise aus dem Automobilbau bekannt, verleiht eine solche Bewegung einen vornehmen, edlen und gediegenen Charakter. Der erfindungsgemäße Verschluss erhöht daher in gleicher Weise die Wertvorstellung des Anwenders von dem in dem Behältnis enthaltenen Produkt, dem dadurch eine besondere Eleganz zugigen wird. Mit der Erfindung lässt sich somit die Attraktivität von Produkten bedeutend steigern. Nunmehr können edle Zusammensetzungen auch in entsprechend edlen Behältnissen angeboten werden. Dabei eignet sich der erfindungsgemäße „Easy open"- Verschluss für jeden Behälter, der ein flüssiges, semiviskoses, viskoses, puderartiges, granuliertes oder festes Produkte enthält.
  • Vorteilhaft ist es, die erfindungsgemäße Dämpfung für eine Öffnungsbewegung vorzusehen, auch wenn eine gedämpfte automatische Schließbewegung vorstellbar ist. In diesem Fall ist die erste stabile Lage die Position, in welcher der Klappdeckel eine Verschlussöffnung dichtend verschließt, während als zweite stabile Lage die Position zu sehen ist, in welcher der Klappdeckel die Verschlussöffnung vollständig frei gibt. Die erfindungsgemäße Konstruktion ermöglicht somit eine gedämpfte Öffnungsbewegung, die durch einfaches Lösen des Rastmechanismus insbesondere per Fingerdruck auf oder gegen den Klappdeckel eingeleitet wird, wobei der Klappdeckel das Verschlussoberteil bildet. Dieses öffnet sich nach der Freisetzung ohne zusätzlichen Krafteinsatz mit einer langsamen und kontinuierlichen Bewegung, bis es seine Endposition erreicht. Eine Intention der Erfindung liegt auch darin, die Art und Weise der Öffnungsbewegung über das Dämpfungselement einzustellen.
  • Um eine solche langsame und kontinuierliche Bewegung zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, wenn die Dämpfungskraft zumindest über ein wesentliches Teilstück der Schwenkbewegung wirkt und die beschleunigende Komponente der Federkraft dabei ungefähr kompensiert. So sollte die Dämpfungskraft insofern eine kompensierende Charakteristik im Verhältnis zur beschleunigenden Federkraft aufweisen, als sie zunächst von einem hohen Wert ausgeht und dann während der Bewegung gegen einen niedrigen Wert strebt. Die Größe der Dämpfungskraft sollte dabei etwas geringer sein als die an dem jeweiligen Wegpunkt wirkende öffnende Federkraft. Auch wenn es konstruktiv nicht sonderlich einfach ist, diese ideale Charakteristik zu realisieren, so kann sie dennoch vergleichsweise einfach durch eine Dämpfungskraft, die auf dem Teilstück nahezu konstant ist, angenähert werden.
  • Wie schon erwähnt, lässt sich der erfindungsgemäße Verschluss besonders vorteilhaft bei Einweg-Behältnissen für kosmetische Zusammensetzungen einsetzen. Auch wenn die Behältnisse selber mitunter aus Glas oder Keramik sind, so sind die Verschlussteile meist aus Kunststoff gefertigt. Insofern ist es vorteilhaft, wenn das Basisteil und der damit über das Filmscharnier verbundene Klappdeckel in an sich bekannter Weise als einteiliges Teil aus Kunststoff gespritzt sind. In diesem Sinne ist es darüber hinaus besonders vorteilhaft, wenn auch das Federelement und/oder das Dämpfungselement ebenfalls in fester Verbindung an dem Verschluss angebracht, insbesondere angespritzt oder angeklebt, sind. Dabei kann das Federelement von einem das Filmscharnier übergreifenden Band aus elastisch verformbarem Kunststoff, beispielsweise aus TPE oder PE, gebildet sein. Der Fertigungsschritt des Anformens kann während oder unmittelbar nach dem Spritzen von Basisteil und Klappdeckel durchgeführt werden. Die Fertigung eines solchen erfindungsgemäßen Verschlusses ist damit verhältnismäßig einfach und kostengünstig durchzuführen, was als weiterer Vorteil zu werten ist.
  • Dabei kann das Dämpfungselement in unterschiedlicher Weise konzipiert sein. In einer besonders einfachen und daher zu bevorzugenden Form ist es ein Band, das in der ersten stabilen Lage eine entspannte Ruhestellung hat und das sich unter der Federkraft beim Verschwenken des Klappdeckels deformiert. Die Deformation kann eine Torsion, eine Biegung oder Beugung sowie eine Stauchung sein, aber auch in einer Mischung der genannten Deformationsformen liegen. Wegen der besonders einfachen Fertigung kann es vorteilhaft sein, das Band aus elastisch verformbarem Kunststoff, insbesondere aus PP, herzustellen, wobei sich das Band dann beim Verschwenken des Klappdeckels biegt. Auch ein aus starrem Kunststoff gefertigtes „Federband", das sich beim Verschwenken federnd biegt, kann je nach Konzeption des Verschlusses besondere Vorteile bieten.
  • In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform weist das Dämpfungselement einen mit Luft gefüllten oder mit Luft zu befüllenden Körper auf, den das Verschwenken des Klappdeckels komprimiert oder streckt, wobei über eine definierte Öffnung Luft aus dem Körper entweicht oder in diesen hineingesaugt wird. Wie beispielsweise von Luftpumpen bekannt, führt die Dämpfung durch ein solches Element unabhängig von der beaufschlagenden Kraft zu einer Bewegung mit nahezu konstanter Geschwindigkeit. Bei der manuell verursachten Gegenbewegung, insbesondere beim Schließen des Deckels, lädt oder entlädt sich das Dämpfungselement entsprechend wieder. Dabei sind für ein solches Dämpfungselement eine Reihe von Ausführungsformen denkbar: Beispielsweise lassen sich solche Elemente durch Schläuche realisieren, die statt der genannten Bänder eingesetzt werden und die entsprechende Düsen aufweisen. Sicherlich ist es besonders einfach, den Körper aus einem elastischen Schaumstoff zu fertigen, der sich – ähnlich einem Schwamm – bei Kraftbeaufschlagung staucht oder streckt. Die Anbringung eines solchen Elementes könnte während der Fertigung oder unmittelbar danach vorgesehen werden.
  • Insgesamt kann die Erfindung für beliebige Verschlüsse eingesetzt werden, bei denen ein Klappdeckel über ein Filmscharnier einteilig mit einem Basisteil verbunden ist. So kann das Basisteil selber ein Behältnis bilden. In diesem Fall ist der Klappdeckel, wie beispielsweise bei einer Puder- oder Cremedose, unmittelbar mit dem Behältnis verbunden. Bei einer Vielzahl von Behältnissen, insbesondere bei Flaschen für flüssige oder viskose kosmetische Produkte, wird ein Kappenkörper, der aus Basisteil und Klappdeckel besteht, dichtend auf das Behältnis form- oder kraftschlüssig aufgesetzt, beispielsweise aufgeschraubt. In diesem Fall bildet das Verschlussunterteil des Kappenkörpers das Basisteil.
  • Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden 1 und 2 näher erklärt. Es zeigt:
  • 1 einen auf ein Behältnis aufsetzbaren Kappenkörper und
  • 2 einen Klappdeckel in verschiedenen Positionen.
  • In 1 ist ein einteilig aus Kunststoff gespritzter Verschluss für ein Behältnis, insbesondere eine Flasche, gezeigt, der einen Klappdeckel 1 als Verschlussoberteil aufweist. Der Klappdeckel 1 ist über ein Filmscharnier 8 einteilig mit einem Basisteil 2 verbunden, wobei das Basisteil 2 ein Verschlussunterteil bildet. In dem gezeigten Ausführungsbeispiel bilden Basisteil 2 und Klappdeckel 1 einen auf das Behältnis aufsetzbaren Kappenkörper. Dabei weist das Filmscharnier 8 eine Schwenkachse 9 auf um die der Klappdeckel 1 herum verschwenkt.
  • Durch einen Rastmechanismus wird der Klappdeckel 1 in der geschlossenen Position, die in 2 mit A bezeichnet ist und die in diesem Fall die erste stabile Lage bildet, gehalten. Der Rastmechanismus wird realisiert durch einen im Boden des Klappdeckels 1 befindlichen Zapfen 3, der im geschlossenen Zustand in die Verschlussöffnung 4 eingreift. Dabei hat der Zapfen 3 einen Wulst 10, der wie ein Widerhaken einen entsprechenden Rand in der Verschlussöffnung 4 hintergreift. In dieser Position A verschließt der Zapfen 3 das Behältnis dichtend. Sobald ein vertikaler Druck auf den Klappdeckel 1 im Punkt 5 ausgeübt wird, löst sich der Zapfen 3 aus der Verschlussöffnung 4.
  • Am Klappdeckel 1 greift als Federelement ein Band 6 an, das in der geschlossenen Position A des Klappdeckels 1 gespannt ist. Das Band 6 ist aus elastischem Material, beispielsweise aus TPE oder PE hergestellt und am Rücken des Basisteils 2 so angebracht, dass es außerhalb der Schwenkachse 9 wirkt und das Verschwenken verursacht. Nach dem Anheben des Klappdeckels 1 und dem Lösen des Rastmechanismus wird der Klappdeckel somit automatisch vermittels der antreibenden Federkraft des Bandes in seine zweite stabilen Position C überführt, die eine Ruheposition darstellt. Klappdeckel 1 und Basisteil 2 bilden somit einen Schnappverschluss, der in der geöffneten Stellung einen Totpunkt aufweist.
  • Erfindungsgemäß ist zudem ein Dämpfungselement 7 vorhanden, das der von der Federkraft beschleunigten Schwenkbewegung des Klappdeckels 1 eine gezielte Dämpfungskraft entgegensetzt. In diesem Fall ist das Dämpfungselement 7 aus weniger elastischem Material, beispielsweise aus PP, hergestellt und in der Ruhestellung entspannt. Das Dämpfungselement 7 ist sozusagen ein „Druckband", das aus einem weniger elastischen Material realisiert ist und das dem „Zugband" aus elastischem Material eine Dämpfungskraft entgegengesetzt. Das Verhältnis zwischen den beiden Kräften wird insbesondere durch die Auswahl der entsprechenden Materialien, durch die Geometrie, durch die Länge, durch die Materialstärke und die darüber hinausgehende Ausführung der Bänder 6 und 7 beeinflusst.
  • Die vom Dämpfungselement 7 hervorgerufene Dämpfungskraft wirkt in diesem Fall über ein wesentliches Teilstück (Strecke 11) der Schwenkbewegung und kompensiert die beschleunigende Komponente der Federkraft zumindest nahezu vollständig, so dass der Klappdeckel 1 eine Bewegung mit nahezu konstanter Geschwindigkeit durchführt.
  • Nach einem Lösen des Rastmechanismus wird die im Band 6 gespeicherte Spannung freigesetzt und wirkt auf den Klappdeckel 1 ein. Die Federkraft lässt entsprechend der Anbindung über das Scharnier 8 mit seiner Achse 9 eine Schwingbewegung des Klappdeckels 1 (Position B) entstehen. Während der Schwingbewegung wird das Band 7 aus seiner Ruhestellung gebracht und setzt durch seine Biegung nach hinten der Schwingbewegung eine Gegenkraft entgegen. Die Art und Weise dieser Bewegung wird durch das Verhältnis zwischen der Zugkraft, ausgeübt vom Band 6 und der Gegenkraft, ausgeübt von Band 7, bestimmt. Gegen Ende der Bewegung erreicht der Klappdeckel seine Ruheposition C. Die Ruheposition bestimmt sich wiederum durch die Anordnung der Achse 9 im Scharnier 8 und der Geometrie, der Länge und der Materialstärke der Bänder 6 und 7.

Claims (15)

  1. Verschluss für ein Behältnis, das insbesondere eine kosmetische Zusammensetzung enthält, wobei der Verschluss einen Klappdeckel (1) aufweist, der über ein Filmscharnier (8) einteilig mit einem Basisteil (2) verbunden ist, wobei das Filmscharnier (8) eine Schwenkachse (9) aufweist, wobei ein Rastmechanismus vorhanden ist, der den Klappdeckel (1) in einer ersten stabilen Lage (A) hält, wobei am Klappdeckel (1) ein Federelement (6) angreift, das in der ersten stabilen Lage (A) des Klappdeckels (1) gespannt ist und das den Klappdeckel (1) nach dem Lösen des Rastmechanismus vermittels einer antreibenden Federkraft automatisch in eine zweite stabile Lage (C) überführt, dadurch gekennzeichnet, dass ein eigenständiges Dämpfungselement (7) vorhanden ist, das der von der Federkraft beschleunigten Schwenkbewegung des Klappdeckels (1) eine gezielte Dämpfungskraft entgegensetzt.
  2. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste stabile Lage (A) die Position ist, in welcher der Klappdeckel (1) eine Verschlussöffnung (4) dichtend verschließt und dass die zweite stabile Lage (C) die Position ist, in welcher der Klappdeckel (1) die Verschlussöffnung (4) vollständig frei gibt.
  3. Verschluss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungskraft über ein wesentliches Teilstück (11) der Schwenkbewegung wirkt und die beschleunigende Komponente der Federkraft zumindest nahezu kompensiert, so dass der Klappdeckel (1) eine Bewegung mit beinahe konstanter Geschwindigkeit durchführt.
  4. Verschluss nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Dämpfungskraft auf dem Teilstück (11) der Schwenkbewegung nahezu konstant ist.
  5. Verschluss nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verschluss mit dem Basisteil (2) und mit dem damit über das Filmscharnier (8) verbundenen Klappdeckel (1) als einteiliges Spritzteil aus Kunststoff gefertigt ist.
  6. Verschluss nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (6) und/oder das Dämpfungselement (7) in fester Verbindung an den Verschluss angebracht, insbesondere angespritzt oder angeklebt, sind.
  7. Verschluss nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (6) von einem Band aus elastisch verformbaren Kunststoff, insbesondere aus TPE oder PE, gebildet ist.
  8. Verschluss nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (7) ein Band ist, das in der ersten stabilen Lage (A) eine Ruhestellung hat und das sich beim Verschwenken des Klappdeckels (1) deformiert.
  9. Verschluss nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Band aus elastisch verformbaren Kunststoff, insbesondere aus PP ist und sich beim Verschwenken beugt.
  10. Verschluss nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Band ein aus verhältnismäßig hartem Kunststoff gefertigtes Federband ist und sich beim Verschwenken biegt.
  11. Verschluss nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (7) einen mit Luft gefüllten Körper aufweist, der durch das Verschwenken des Klappdeckels (1) komprimiert wird, wobei über eine definierte Öffnung Luft aus dem Körper entweicht.
  12. Verschluss nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper aus einem elastischen Schaumstoff ist.
  13. Verschluss nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) vom Unterteil eines dichtend auf ein Behältnis, insbesondere auf eine Flasche für eine flüssige kosmetische Zusammensetzung, aufsetzbaren Verschlusses gebildet wird.
  14. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) von einem Unterteil des Behältnisses selber gebildet wird.
  15. Verschluss nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Klappdeckel (1) und Basisteil (2) einen Schnappverschluss bilden, der einen Totpunkt in der geöffneten Stellung (C) aufweist.
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