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DE102004011908A1 - Verschluß für eine rohrförmige Mündung - Google Patents

Verschluß für eine rohrförmige Mündung Download PDF

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DE102004011908A1
DE102004011908A1 DE102004011908A DE102004011908A DE102004011908A1 DE 102004011908 A1 DE102004011908 A1 DE 102004011908A1 DE 102004011908 A DE102004011908 A DE 102004011908A DE 102004011908 A DE102004011908 A DE 102004011908A DE 102004011908 A1 DE102004011908 A1 DE 102004011908A1
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closure
clamping element
sealing element
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sealing
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Klaus W Rose
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D55/00Accessories for container closures not otherwise provided for
    • B65D55/02Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft einen Verschluss (10) für eine rohrförmige Mündung (12) eines Behältnisses (14), das im Bereich der Mündung (12) zumindest einen Abschnitt eines Außengewindes (16) aufweist, wobei der Verschluss (10) zumindest ein die Mündung (12) abdichtendes Dichtungselement (18) und ein Spannelement (20) aufweist, welches das Dichtungselement (18) umgreift und zumindest einen Abschnitt eines Innengewindes (22) aufweist, der auf das Außengewinde (16) aufschraubbar ist. Für einen für Flaschen und Gläser geeigneten Verschluss, bei dem von außen sichtbar ist, ob eine Öffnung versucht wurde oder stattgefunden hat, wird vorgeschlagen, dass das Spannelement (20) zumindest in Öffnungsrichtung relativ zum Dichtungselement (18) schwenkbar ist, dass das Dichtungselement (18) in axialer Richtung verschiebbar im Spannelement (20) geführt ist, dass das Dichtungselement (18) in geschlossenem Zustand an der Mündung (12) festklemmbar ist, dass mit dem Spannelement (20) eine von außen sichtbare Versiegelung (28) verbunden ist, die beim Öffnen des Verschlusses (10) beschädigt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Verschluss für eine rohrförmige Mündung eines Behältnisses, das im Bereich der Mündung zumindest einen Abschnitt eines Außengewindes aufweist, wobei der Verschluss zumindest ein die Mündung abdichtendes Dichtungselement und ein Spannelement aufweist, welches das Dichtungselement umgreift und zumindest einen Abschnitt eines Innengewindes aufweist, der auf das Außengewinde aufschraubbar ist.
  • Derartige Verschlüsse sind üblich für die Mündung einer Flasche oder eines Glases, insbesondere für solche die Lebensmittel enthalten, wie Getränkeflaschen oder Gläser für Marmelade, Babynahrung und dergleichen. Dabei ist bei kleinem Durchmesser einer Flaschenmündung ein eingängiges Gewinde über mindestens eine Umdrehung üblich, während für einen Verschluss mit großem Durchmesser ein mehrgängiges Gewinde bevorzugt wird, so dass eine kleine Drehung zum Öffnen bzw. zum Verschließen genügt. Während das Dichtungselement vorzugsweise aus Kunststoff besteht, wird für das Spannelement insbesondere bei einem großen Durchmesser Metall bevorzugt. Üblicherweise umgreift das als Schraubkappe ausgebildete Spannelement das Dichtungselement vollständig und bedeckt dessen Stirnseite, so dass das Dichtungselement von außen nicht sichtbar ist.
  • Es fehlt nicht an Versuchen, ein verschlossenes Behältnis in unredlicher Absicht zu öffnen, sei es um etwas vom Inhalt zu entnehmen oder gar eine giftige Substanz in Nahrungsmittel oder Getränke einzubringen. Nur wenige daraus resultierende Erpressungsversuche werden der Öffentlichkeit bekannt, die Dunkelziffer ist hoch.
  • Um die Unversehrtheit des Verschlusses zu dokumentieren, wird häufig eine über den Verschluss verlaufende Banderole am Behältnis angebracht. Weiterhin ist insbesondere für Getränkeflaschen eine an der Unterseite des Spannelementes angebrachte umlaufende perforierte Lasche üblich, die beim Öffnen des Verschlusses zerreißt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass derartige Sicherungen relativ leicht umgangen werden können, vor allem bei Getränkeflaschen erfolgt häufig bereits eine Öffnung bevor die Lasche beschädigt wird. Daher ist es nicht selten, dass der Inhalt einer Mineralwasserflasche nicht mehr erwartungsgemäß sprudelt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es einen sowohl für Flaschen als auch für Gläser geeigneten Verschluss zur Verfügung zu stellen, bei dem von außen sichtbar ist, ob ein Versuch zur Öffnung stattgefunden hat bzw. eine Öffnung erfolgt ist.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass das Spannelement zumindest in Öffnungsrichtung relativ zum Dichtungselement schwenkbar ist, dass das Dichtungselement in axialer Richtung verschiebbar im Spannelement geführt ist, dass das Dichtungselement in geschlossenem Zustand an der Mündung festklemmbar ist, und dass mit dem Spannelement eine von außen sichtbare Versiegelung verbunden ist, die beim Öffnen des Verschlusses beschädigt wird.
  • Bei diesem Verschluss wird das Dichtungselement durch das vorzugsweise schraubdeckelförmige Spannelement beim Drehen in Schließrichtung auf die Mündung aufgepresst. Wird nun das Spannelement in Gegenrichtung, also in Öffnungsrichtung gedreht, so bleibt das Dichtungselement an der Mündung solange festgeklemmt, bis es durch das Spannelement in axialer Richtung abgedrückt wird. Da das Dichtungselement im Spannelement mit Spiel in axialer Richtung geführt ist, muss das Spannelement bis zum Ablösen des Dichtungselements von der Mündung um einen gewissen Winkel gedreht werden. Während dieser Relativbewegung zwischen dem Spannelement und dem mit dem Dichtungselement wird schon zu Beginn der Bewegung die Versiegelung beschädigt. Die Beschädigung der Versiegelung erfolgt also schon dann, wenn das Dichtungselement die Mündung noch abdichtet. Die beschädigte Versiegelung kann mit einem Blick von außen erkannt werden.
  • Vorzugsweise weist das Spannelement zumindest eine Öffnung auf, in die in verschlossenem Zustand des Verschlusses zumindest ein mit dem Dichtungselement verbundenes Formteil hineinragt, wobei vor dem Öffnen des Verschlusses das Spannelement mit dem Formteil mittels der von außen sichtbaren Versiegelung verbunden ist.
  • Da bei diesem Verschluss wird das Dichtungselement über das mit ihm verbundene Formteil mit der Versiegelung verbunden ist, wird diese sofort zu Beginn der Drehbewegung beschädigt. Die Beschädigung der Versiegelung erfolgt also schon bevor das Dichtungselement die Mündung öffnet.
  • Vorzugsweise sind Dichtungselement und Spannelement rund ausgeführt, und die Öffnung im Spannelement ist zentrisch angeordnet. Die Beschädigung einer Versiegelung an einer in einem Kasten befindlichen Flasche ist besonders leicht durch einen Blick von oben zu erkennen, wenn das Formteil in unversehrtem Zustand die Öffnung im Spannelement ausfüllt.
  • Insbesondere für einen Verschluss mit großem Durchmesser ist es jedoch vorteilhaft, wenn im Spannelement mehrere Öffnungen in Farm von Abschnitten eines Kreisrings angeordnet sind und in diese Öffnungen einbringbare Formteile vorgesehen sind, welche in Umfangsrichtung kürzer sind als die Öffnungen. Sind die Formteile beispielsweise als Zapfen ausgebildet, so können diese beim Drehen des Verschlusses in Schließrichtung endseitig formschlüssig an den Öffnungen anliegen. Beim Drehen des Spannelements in Öffnungsrichtung werden die Formteile nicht sofort mitgenommen, so dass die Versiegelung beschädigt wird. Bei dieser Ausführung müssen die Öffnungen im Spannelement nicht nur auf dessen Stirnseite angeordnet sein.
  • Das Anbringen der Versiegelung wird erleichtert, wenn in verschlossenem Zustand des Verschlusses die Stirnseiten des Spannelements und des Formteils bzw. der Formteile bündig zueinander angeordnet sind. So können die Stirnseiten von Spannelement und Formteil eben ausgeführt sein.
  • Der erfindungsgemäße Verschluss ist sehr empfindlich, wenn die Beschädigung der Versiegelung bereits bei einer Drehung des Spannelement in Öffnungsrichtung um wenige Winkelgrade erfolgt. Das ist beispielsweise möglich, wenn für die Versiegelung ein sprödes Material verwendet wird.
  • Eine beschädigte Versiegelung fällt besonders stark auf, wenn sie nach ihrer Beschädigung eine andere Farbe als vor ihrer Beschädigung aufweist. Ein Farbwechsel kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass in der Versiegelung sauerstoffempfindliche Substanzen enthalten sind.
  • Die Aufmerksamkeit des Beobachters zum Erkennen eines beschädigten Verschlusses wird gesteigert, wenn das Formteil und das Spannelement unterschiedliche Farben aufweisen.
  • Der Verschluss weist nur zwei Teile auf, wenn das Formteil einstückig mit dem Dichtungselement ausgeführt ist. Vor dem Anbringen des Verschlusses wird das Dichtungselement in das Spannelement eingeführt. Beide Teile können gemeinsam aufgeschraubt werden.
  • Eine einfache Anbringung der Versiegelung ist möglich, wenn diese als dünne Folie ausgebildet ist, die mit dem Formteil und dem Spannelement unlösbar verbunden ist. Die Folie kann zusätzlich ähnlich wie Preisetiketten oder dergleichen Materialschwächungen oder Perforationen aufweisen, die Sollbruchlinien vorgeben, an denen die Folie beim Öffnen des Verschlusses sofort zerreißt. Die Folie kann beispielsweise durch Kleben oder Verschweißen mit Formteil und Spannelement verbunden werden, vorzugsweise nach Anbringung des Verschlusses.
  • Für eine rationelle Fertigung, insbesondere beim Abfüllen von Getränken, ist es wünschenswert die Versiegelung in einem Arbeitsgang mit dem Verschluss anzubringen. Für diese Anwendung ist ein bereits vor dem Aufbringen auf die Mündung versiegelter Verschluss vorteilhaft.
  • Bei einem derartigen Verschluss kann das Formteil einstückig mit dem Dichtungselement ausgebildet sein, wenn das Spannelement über mindestens ein als Versiegelung dienendes eine Sollbruchstelle bildendes Verbindungselement mit dem Formteil verbunden ist und das Spannelement mit dem Dichtungselement bzw. dem Formteil in Schließrichtung des Verschlusses drehfest miteinander verbunden sind. Dadurch wird beim Drehen des Verschlusses in Schließrichtung das Formteil vom Spannelement mitgenommen, so dass zwischen diesen keine Drehbewegung auftritt und somit das versiegelnde Verbindungselement nicht belastet und nicht vorzeitig beschädigt wird. Erfolgt nach dem Schließen des Verschlusses eine Drehung des Spannelements in Öffnungsrichtung, so wird das Formteil nicht mitgenommen und das Verbindungselement wird bzw. die Verbindungselemente werden zerstört. Eine nur in einer Richtung drehfeste Verbindung von Dichtungselement und Spannelement wird in einfacher Weise erreicht, wenn Stirnseite und/oder Rand des Dichtungselements ein sägezahnförmiges Profil aufweisen, in welches des Spannelement mit seiner komplementär profilierten Unter- und/oder Innenseite eingreift. Ein derartiger Verschluss kann komplett in einem Stück gefertigt werden, wenn zuerst das Dichtungselement beispielsweise im Spritzgussverfahren hergestellt wird, dieses anschließend in eine zweite Form eingelegt und mit dem Spannelement umspritz wird, wobei auch die relativ dünnwandigen Verbindungsstellen angeformt werden.
  • Eine andere Ausführung eines bereits vor dem Aufbringen auf die Mündung versiegelten Verschlusses ist möglich, wenn das Formteil einstückig mit dem Spannelement ausgeführt ist und mit diesem über mindestens ein als Versiegelung dienendes eine Sollbruchstelle bildendes Verbindungselement verbunden ist, wobei das Spannelement mit dem Dichtungselement in Schließrichtung des Verschlusses drehfest verbunden ist und das Dichtungselement und das Formteil in beiden Drehrichtungen drehfest miteinander verbunden sind.
  • Bei dieser Ausführung können Formteil und Spannelement in einem ersten Arbeitsgang und das Dichtungselement in einem gesonderten zweiten Arbeitsgang hergestellt werden. Wie vorstehend beschrieben weisen Dichtungselement und Spannelement an ihren Berührungsflächen komplementär ausgeführte Profile auf, so dass beim Drehen in Schließrichtung das Spannelement das Dichtungselement mitnimmt. Zwischen Formteil und Dichtungselement ist eine drehfeste Verbindung vorzusehen, beispielsweise durch in Vertiefungen eingreifende Zapfen oder entsprechende Verzahnungsprofile im Bereich der einander berührenden Flächen. Das Dichtungselement kann vor der Montage des Verschlusses auf einer Flasche oder dergleichen in das Spannelement eingebracht werden, so dass der komplette Verschluss angeliefert werden kann. Beim Aufschrauben zum Verschließen wird das Dichtelement wie bei der zuvor beschriebenen Ausführung mitgenommen. Beim Drehen in Gegenrichtung wird das Formteil vom in der Mündung eingeklemmten Dichtelement festgehalten, so dass die Verbindungselemente an den Sollbruchstellen zerstört werden.
  • Eine einfach herstellbare Ausführung, bei der ebenfalls das Formteil einstückig mit dem Spannelement ausgeführt ist und mit diesem über mindestens ein als Versiegelung dienendes eine Sollbruchstelle bildendes Verbindungselement verbunden ist, wird möglich, wenn das Formteil mit dem Dichtungselement nur in Öffnungsrichtung des Verschlusses drehfest verbunden ist. Bei dieser Ausführung sind Spannelement und Dichtungselement in beiden Richtungen gegeneinander drehbar. Beim Schließen des Verschlusses kann sich das mit dem Spannelement verbundene Formteil gegenüber dem Dichtungselement drehen, so dass die Verbindungselemente zwischen Formteil und Spannelement nicht beschädigt wird. Beim öffnen des Verschlusses wird das Formteil vom in der Mündung eingeklemmten Dichtelement festgehalten, so dass die Verbindungselemente an den Sollbruchstellen zerstört werden. Auch bei dieser Ausführung kann das Dichtungselement vor der Anbringung des Verschlusses auf einer Flasche oder dergleichen in das mit dem Formteil verbundene Spannelement eingebracht werden. Somit wird der komplette Verschluss angeliefert und kann in einem einzigen Arbeitsgang wie bisher andere Verschlüsse montiert werden.
  • Eine besonders einfache Ausführung des Verschlusses ist möglich, wenn das Spannelement ähnlich den bisher bekannten Ausführungen an seinem unteren Rand mit einer von außen sichtbaren Versiegelung verbunden ist, die beim Drehen des Spannelements in Öffnungsrichtung des Verschlusses beschädigt wird bevor das Dichtungselement die Mündung öffnet. An seinem unteren Rand kann das Spannelement eine ringförmige Lasche aufweisen, die mittels der von außen sichtbaren Versiegelung mit dem Spannelement verbunden ist. Die ringförmige Lasche weist einen kleineren Durchmesser als der Bereich des Gewindes auf, so dass die lasche beim Öffnen des Spannelements abreißt. In einer anderen Ausführungsform kann die ringförmige Lasche mehrere Segmente aufweisen, die über dünne als Sollbruchstellen vorgesehene Verbindungselemente miteinander verbunden sind. Beim öffnen des Spannelements zerreißt die Lasche, und die einzelnen Segmente treten am unteren Rand des Spanelements von außen sichtbar hervor. Das in der Rille des Spannelements in axialer Richtung verschiebbare Dichtungselement ist in beiden Drehrichtungen schwenkbar gegenüber dem Spannelement. Infolge dieser Bewegbarkeit wird das Dichtungselement vom Spannelement erst mitgenommen, wenn die Versiegelung bereits beschädigt ist. Mit anderen Worten wird die Versiegelung bereits beschädigt
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen, für sich und/oder in Kombination, sondern auch aus der nachstehenden Beschreibung von fünf in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen.
  • Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Verschluss in der Draufsicht,
  • 2 den Verschluss aus 1 im Längsschnitt II – II,
  • 3 ein zweites Ausführungsbeispiel des Verschlusses in der Draufsicht,
  • 4 den Verschluss aus 3 im Längsschnitt IV – IV,
  • 5 ein drittes Ausführungsbeispiel des Verschlusses in der Draufsicht,
  • 6 den Verschluss aus 5 im Längsschnitt VI – VI,
  • 7 ein viertes Ausführungsbeispiel des Verschlusses in der Draufsicht,
  • 8 den Verschluss aus 7 im Längsschnitt IIX – IIX und
  • 9 ein fünftes Ausführungsbeispiel des Verschlusses im Längsschnitt.
  • In 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Verschlusses 10 in der Draufsicht und in 2 im Längsschnitt dargestellt. Die rohrförmige Mündung 12 eines Behältnisses 14, hier einer Flasche, die ein Außengewinde 16 aufweist, ist mit einem Dichtungselement 18 verschlossen. Ein etwa schraubkappenförmiges Spannelement 20, das ein in das Außengewinde 16 eingreifendes Innengewinde 22 aufweist, umgreift stirnseitig den Außenrand des Dichtungselements 18 und presst dieses auf die Mündung 12. Im Zentrum des Spannelements 20 ist eine kreisrunde Öffnung 24 angeordnet, durch die ein hier in Form eines vorspringenden Zapfens des Dichtungselements 18 ausgeführtes Formteil 26 hineinragt. Das Dichtungselement 18 und das Formteil 26 sind einstückig hergestellt. Die Stirnflächen des Formteils 26 und des Spannelements 20 liegen in derselben Ebene. Auf diese Stirnflächen ist als Versiegelung 28 eine dünne Folie aus sprödem Material aufgebracht, welche das Formteil 26 und somit das Dichtungselement 18 mit dem Spannelement 20 verbindet. Die als Versiegelung 28 aufgebrachte Folie weist zahlreiche Sollrisslinien 38 in Form vorgestanzter Materialschwächungen auf. Die zahlreichen Sollrisslinien 38 machen es auch unmöglich, die Versiegelung 28 unbeschädigt zu entfernen.
  • Auf der Unterseite des Dichtungselements 18 ist eine in die Mündung 12 hineinragende Dichtlippe 30 vorgesehen, die auf der Außenseite kegelstumpfförmig ausgeführt ist, wobei das untere Ende einen kleineren Durchmesser als die Mündung 12 und das obere Ende einen größeren Durchmesser als die Mündung 12 aufweist. Dadurch wird das Dichtungselement 18 in der Mündung 12 eingeklemmt. Auf der Außenseite der Mündung 12 weist das Dichtungselement 18 einen kreisringförmigen Wulst 32 auf, dessen innere Wandung umgekehrt wie bei der Dichtlippe 30 kegelstumpfförmig ausgeführt ist, so dass auch auf der Außenseite der Mündung 12 eine Verklemmung erfolgt. Dadurch wird nicht nur eine hervorragende Dichtwirkung erzielt, sondern das Dichtungselement 18 verklemmt sich im Bereich der Mündung 12 auch beim Zusammentreffen der ungünstigsten Fabrikationstoleranzen von Mündung 12 und Dichtungselement 18. Der äußere Rand 34 des Dichtungselements 18 ist mit axialem und radialem Spiel in einer Rille 36 des Spannelements 20 geführt. Wird das Spannelement 20 zum Öffnen abgeschraubt, so bleibt das Dichtungselement 18 in der Mündung 12 solange festgeklemmt, bis die Unterseite der Rille 36 am Dichtungselement 18 anliegt und dieses abhebt. Infolge des axialen Spiels des Dichtungselements 18 in der Rille 36 ist eine gewisse Drehbewegung des Spannelements 20 erforderlich, bevor das festgeklemmte Dichtungselement 18 mitgenommen wird. Infolge dieser Relativbewegung zwischen dem Formteil 26 und dem Spannelement 20 wird die Versiegelung 28 sofort zu Beginn der Bewegung beschädigt. Dadurch ist eine Manipulation schon in frühestem Stadium erkennbar, noch bevor das Dichtungselement 18 die Mündung 12 geöffnet hat.
  • In 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verschlusses 110 in der Draufsicht und in 4 im Längsschnitt dargestellt. Die rohrförmige Mündung 12 eines Behältnisses 14, hier einer Flasche, die ein Außengewinde 16 aufweist, ist mit einem Dichtungselement 118 verschlossen. Ein etwa schraubkappenförmiges Spannelement 120, das ein in das Außengewinde 16 eingreifendes Innengewinde 22 aufweist, umgreift stirnseitig den Außenrand des Dichtungselements 118 und presst dieses auf die Mündung 12. Im Zentrum des Spannelements 120 ist eine kreisrunde Öffnung 24 angeordnet, durch die ein hier in Form eines vorspringenden Zapfens des Dichtungselements 118 ausgeführtes Formteil 126 hineinragt. Das Dichtungselement 118 und das Formteil 126 sind einstückig hergestellt. Das Formteil 126 und das Spannelement 120 sind durch dünnwandige als Versiegelung 128 dienende Verbindungselemente verbunden.
  • Im Bereich der einander berührenden Flächen des Spannelements 120 und des Dichtungselements weist das Dichtungselement 118 auf seiner Oberseite eine in radialer Richtung verlaufende wellenförmige Profilierung 127 auf, die sägezahnförmig ausgebildet ist, und das des Spannelements 120 weist auf seiner Unterseite eine in diese eingreifende komplementäre Profilierung 129 auf. Die in etwa axialer Richtung verlaufenden drehmomentübertragenden Abschnitte der Profile 127 und 129 sind so angeordnet, dass sie beim Drehen des Spannelements 120 in Schließrichtung aneinander anliegen, so dass das Dichtungselement 118 mitgenommen wird. Beim Drehen des Spannelements 120 in Öffnungsrichtung gleiten dagegen die schrägen Abschnitte der sägezahnförmigen Profilierungen 127 und 129 aufeinander, wodurch das Dichtungselement 118 noch fester auf die Mündung 12 aufgepresst wird und sich nicht mitdrehen kann. Dabei werden die Verbindungselemente der Versiegelung 128 zerstört.
  • Im übrigen entsprechen Ausführung und Funktion des Dichtungselements 118 und des Spannelements 120 dem ersten Ausführungsbeispiel, so dass zur Vermeidung einer Wiederholung auf dessen Beschreibung verwiesen wird.
  • In 5 ist ein drittes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verschlusses 210 in der Draufsicht und in 6 im Längsschnitt dargestellt. Die rohrförmige Mündung 12 eines Behältnisses 14, hier einer Flasche, die ein Außengewinde 16 aufweist, ist mit einem Dichtungselement 218 verschlossen. Ein etwa schraubkappenförmiges Spannelement 220, das ein in das Außengewinde 16 eingreifendes Innengewinde 22 aufweist, umgreift stirnseitig den Außenrand des Dichtungselements 218 und presst dieses auf die Mündung 12. Im Zentrum des Spannelements 220 ist eine kreisrunde Öffnung 224 angeordnet, in der sich ein durch dünnwandige als Versiegelung 228 dienende Verbindungselemente mit dem Spannelement 220 verbundenes rundes Formteil 226 befindet. Das Spannelement 220 und das Formteil 226 sind einstückig hergestellt. Das Formteil 226 weist auf seiner Unterseite außermittig herausragende Zapfen 231 auf, die in Vertiefungen des Dichtungselements 218 hineinragen. Dadurch sind Formteil 226 und Dichtungselement 218 lösbar aber drehfest miteinander verbunden.
  • Wie beim zweiten Ausführungsbeispiel weist im Bereich einander berührenden Flächen das Dichtungselement 218 auf seiner Oberseite eine in radialer Richtung verlaufende sägezahnförmige Profilierung 227 und das Spannelement 220 weist auf seiner Unterseite eine in diese eingreifende komplementäre Profilierung 229 auf. Die in etwa axialer Richtung verlaufenden drehmomentübertragenden Abschnitte der Profilierungen 227 und 229 sind so angeordnet, dass sie beim Drehen des Spannelements 220 in Schließrichtung aneinander anliegen, so dass das Dichtungselement 218 mitgenommen wird. Beim Drehen des Spannelements 220 in Öffnungsrichtung gleiten dagegen die schrägen Abschnitte der sägezahnförmigen Profilierungen 227 und 229 aufeinander, wodurch das Dichtungselement 218 noch fester auf die Mündung 12 aufgepresst wird und sich nicht mitdrehen kann. Über seine Zapfen 231 wird das Formteil 226 am Mitdrehen gehindert, so dass dabei die Verbindungselemente der Versiegelung 228 zerstört werden.
  • Im übrigen entsprechen Ausführung und Funktion des Dichtungselements 218 und des Spannelements 220 dem ersten Ausführungsbeispiel, so dass zur Vermeidung einer Wiederholung auf dessen Beschreibung verwiesen wird.
  • In 7 ist ein viertes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verschlusses 310 in der Draufsicht und in 8 im Längsschnitt dargestellt. Die rohrförmige Mündung 12 eines Behältnisses 14, hier einer Flasche, die ein Außengewinde 16 aufweist, ist mit einem Dichtungselement 318 verschlossen. Ein etwa schraubkappenförmiges Spannelement 320, das ein in das Außengewinde 16 eingreifendes Innengewinde 22 aufweist, umgreift stirnseitig den Außenrand des Dichtungselements 318 und presst dieses auf die Mündung 12. Im Zentrum des Spannelements 320 ist eine kreisrunde Öffnung 324 angeordnet, in der sich ein rundes Formteil 326 befindet. Das runde Formteil 326 ist mit dem Spannelement 320 durch dünnwandige Verbindungselemente verbunden, die als Versiegelung 328 dienen. Das Spannelement 320, die Verbindungselemente und das Formteil 326 sind einstückig hergestellt.
  • Im Bereich der einander berührenden Flächen des Formteils 326 und des Dichtungselements 318 weist das Dichtungselement 318 auf seiner Oberseite eine in radialer Richtung verlaufende wellenförmige Profilierung 327 auf, die sägezahnförmig ausgebildet ist, und das Formteil 326 weist auf seiner Unterseite eine komplementäre Profilierung 325 auf. Die Profilierungen 325 und 327 sind so angeordnet, dass beim Drehen des Spannelements 320 und damit des Formteils 326 in Schließrichtung die schrägen Abschnitte der sägezahnförmigen Profilierungen 325 und 327 aufeinander gleiten, jedoch beim Drehen des Spannelements 320 in Öffnungsrichtung die in etwa axialer Richtung verlaufenden drehmomentübertragenden Flächen der Profile 325 und 327 aneinander anliegen. Im Bereich des unter dem Spannelement 320 befindlichen Abschnitts des Dichtungselements 318 sind die Oberflächen glatt, so dass beim Drehen des Spannelements 320 das Dichtungselement 318 nicht mitgenommen wird. Insbesondere beim Drehen des Spannelements 320 in Öffnungsrichtung bleibt daher das Dichtungselement 318 stehen und hält das Formteil 326 fest. Dabei werden die Verbindungselemente der Versiegelung 328 zerstört.
  • Im übrigen entsprechen Ausführung und Funktion des Dichtungselements 318 und des Spannelements 320 dem ersten Ausführungsbeispiel, so dass zur Vermeidung einer Wiederholung auf dessen Beschreibung verwiesen wird.
  • In 9 ist ein fünftes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verschlusses 410 im Längsschnitt dargestellt. Die rohrförmige Mündung 12 eines Behältnisses 14, hier einer Flasche, die ein Außengewinde 16 aufweist, ist mit einem Dichtungselement 418 verschlossen. Ein etwa schraubkappenförmiges Spannelement 420, das ein in das Außengewinde 16 eingreifendes Innengewinde 22 aufweist, umgreift stirnseitig das Dichtungselement 418 und presst dieses auf die Mündung 12. Der äußere Rand 34 des Dichtungselements 418 ist mit axialem und radialem Spiel in einer Rille 36 des Spannelements 420 geführt. Das Dichtungselement 418 ist im Spannelement 420 in beiden Richtungen – abgesehen von der Mitnahme durch Reibungskräfte – frei drehbar. Wird das Spannelement 420 zum Öffnen abgeschraubt, so bleibt das Dichtungselement 418 in der Mündung 12 solange festgeklemmt, bis die Unterseite der Rille 36 am Dichtungselement 418 anliegt und dieses abhebt. Infolge des axialen Spiels des Dichtungselements 418 in der Rille 36 ist eine gewisse Drehbewegung des Spannelements 420 erforderlich, bevor das festgeklemmte Dichtungselement 418 mitgenommen wird. An seinem unteren Rand weist dass das Spannelement 420 eine ringförmige Lasche 426 auf, die mit dem Spannelement 420 mittels dünnwandiger Verbindungselemente verbunden ist, welche als von außen sichtbare Versiegelung 428 dienen. Der Innendurchmesser der Lasche 426 ist kleiner als der Außendurchmesser des Außengewindes 16. Daher bleibt die Lasche 426 beim Öffnen des Spannelements 420 am Außengewinde 16 hängen, so dass die Versiegelung 428 zerreißt. Das Spannelement 420, die Versiegelung 428 und die ringförmige Lasche 426 sind einstückig hergestellt. Infolge der zwischen dem Dichtungselement 418 und dem Spannelement 420 möglichen Relativbewegung wird die Versiegelung 428 sofort zu Beginn der Öffnungsbewegung beschädigt. Dadurch ist eine Manipulation schon in frühestem Stadium erkennbar, noch bevor das Dichtungselement 418 die Mündung 12 geöffnet hat.
  • Im übrigen entsprechen Ausführung und Funktion des Dichtungselements 418 und des Spannelements 420 dem ersten Ausführungsbeispiel, so dass zur Vermeidung einer Wiederholung auf dessen Beschreibung verwiesen wird.

Claims (14)

  1. Verschluss (10) für eine rohrförmige Mündung (12) eines Behältnisses (14), das im Bereich der Mündung (12) zumindest einen Abschnitt eines Außengewindes (16) aufweist, wobei der Verschluss (10) zumindest ein die Mündung (12) abdichtendes Dichtungselement (18) und ein Spannelement (20) aufweist, welches das Dichtungselement (18) umgreift und zumindest einen Abschnitt eines Innengewindes (22) aufweist, der auf das Außengewinde (16) aufschraubbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (20) zumindest in Öffnungsrichtung relativ zum Dichtungselement (18) schwenkbar ist, dass das Dichtungselement (18) in axialer Richtung verschiebbar im Spannelement (20) geführt ist und dass das Dichtungselement (18) in geschlossenem Zustand an der Mündung (12) festklemmbar ist und dass mit dem Spannelement (20) eine von außen sichtbare Versiegelung (28) verbunden ist, die beim Öffnen des Verschlusses (10) beschädigt wird.
  2. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (20) zumindest eine Öffnung (24) aufweist, in die in verschlossenem Zustand des Verschlusses (10) zumindest ein mit dem Dichtungselement (18) verbundenes Formteil (26) hineinragt und dass vor dem Öffnen des Verschlusses (10) das Spannelement (20) mit dem Formteil (26) mittels der von außen sichtbaren Versiegelung (28) verbunden ist.
  3. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (26) und das Spannelement (20) rund ausgeführt sind, wobei die Öffnung (24) zentrisch im Spannelement (20) angeordnet ist.
  4. Verschluss nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass im Spannelement (20) mehrere Öffnungen in Form von Abschnitten eines Kreisrings angeordnet sind und dass in die Öffnungen des Spannelements (20) einbringbare Formteile vorgesehen sind, welche in Umfangsrichtung kürzer sind als die Öffnungen.
  5. Verschluss nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in verschlossenem Zustand des Verschlusses (10) die Stirnseiten des Spannelements (20) und des Formteils (26) bündig zueinander angeordnet sind.
  6. Verschluss nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschädigung der Versiegelung (28) bereits bei einer Drehung des Spannelements (20) um wenige Winkelgrade in Öffnungsrichtung erfolgt.
  7. Verschluss nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelung (28) nach ihrer Beschädigung eine andere Farbe als vor ihrer Beschädigung aufweist.
  8. Verschluss nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (26) und das Spannelement (20) unterschiedliche Farben aufweisen.
  9. Verschluss nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (26) einstückig mit dem Dichtungselement (18) ausgebildet ist.
  10. Verschluss nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelung (28) als dünne Folie ausgebildet ist, die mit dem Formteil (26) und dem Spannelement (20) unlösbar verbunden ist.
  11. Verschluss nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 9 dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (120) über mindestens ein als Versiegelung (128) dienendes eine Sollbruchstelle bildendes Verbindungselement mit dem Formteil (126) verbunden ist und dass Spannelement (120) und Dichtungselement (118) bzw. Formteil (126) in Schließrichtung des Verschlusses (110) drehfest miteinander verbunden sind.
  12. Verschluss nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (226) einstückig mit dem Spannelement (220) ausgeführt ist und mit diesem über mindestens ein als Versiegelung (228) dienendes eine Sollbruchstelle bildendes Verbindungselement verbunden ist, dass das Spannelement (220) mit dem Dichtungselement (218) in Schließrichtung des Verschlusses (210) drehfest verbunden ist und dass Dichtungselement (218) und Formteil (226) in beiden Drehrichtungen drehfest miteinander verbunden sind.
  13. Verschluss nach einem oder mehreren der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Formteil (326) einstückig mit dem Spannelement (320) ausgeführt ist und mit diesem über mindestens ein als Versiegelung (228) dienendes eine Sollbruchstelle bildendes Verbindungselement verbunden ist und dass das Formteil (326) mit dem Dichtungselement (318) in Öffnungsrichtung des Verschlusses (310) drehfest verbunden ist.
  14. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (420) an seinem unteren Rand mit einer von außen sichtbaren Versiegelung (428) verbunden ist, die beim Drehen des Spannelements (420) in Öffnungsrichtung des Verschlusses (410) beschädigt wird bevor das Dichtungselement (418) die Mündung (12) öffnet.
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