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DE20318572U1 - Verschluss für eine rohrförmige Mündung - Google Patents

Verschluss für eine rohrförmige Mündung Download PDF

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DE20318572U1
DE20318572U1 DE20318572U DE20318572U DE20318572U1 DE 20318572 U1 DE20318572 U1 DE 20318572U1 DE 20318572 U DE20318572 U DE 20318572U DE 20318572 U DE20318572 U DE 20318572U DE 20318572 U1 DE20318572 U1 DE 20318572U1
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sealing
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D55/00Accessories for container closures not otherwise provided for
    • B65D55/02Locking devices; Means for discouraging or indicating unauthorised opening or removal of closure
    • B65D55/06Deformable or tearable wires, strings or strips; Use of seals
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2401/00Tamper-indicating means

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Abstract

Verschluss (10) für eine rohrförmige Mündung (12) eines Behältnisses (14), das im Bereich der Mündung (12) zumindest einen Abschnitt eines Außengewindes (16) aufweist, wobei der Verschluss (10) zumindest ein die Mündung (12) abdichtendes Dichtungselement (18) und ein Spannelement (20) aufweist, welches das Dichtungselement (18) umgreift und zumindest einen Abschnitt eines Innengewindes (22) aufweist, der auf das Außengewinde (16) aufschraubbar ist, dadurch gekennzeichnet,
dass das Dichtungselement (18) schwenkbar und in axialer Richtung verschiebbar im Spannelement (20) geführt ist,
dass das Dichtungselement (18) in geschlossenem Zustand an der Mündung (12) festklemmbar ist,
dass das Spannelement (20) zumindest eine Öffnung (24) aufweist, in die in verschlossenem Zustand des Verschlusses (10) ein Vorsprung (26) des Dichtungselements (18) hineinragt und
dass der Verschluss (10) eine in geschlossenem Zustand aufbringbare von außen sichtbare Versiegelung (28) aufweist, die das Dichtungselement (18) mit dem Spannelement (20) verbindet.

Description

  • Die Neuerung betrifft einen Verschluss für eine rohrförmige Mündung eines Behältnisses, das im Bereich der Mündung zumindest einen Abschnitt eines Außengewindes aufweist, wobei der Verschluss zumindest ein die Mündung abdichtendes Dichtungselement und ein Spannelement aufweist, welches das Dichtungselement umgreift und zumindest einen Abschnitt eines Innengewindes aufweist, der auf das Außengewinde aufschraubbar ist.
  • Derartige Verschlüsse sind üblich für die Mündung einer Flasche oder eines Glases, insbesondere für solche die Lebensmittel enthalten, wie Getränkeflaschen oder Gläser für Marmelade, Babynahrung und dergleichen. Dabei ist bei kleinem Durchmesser einer Flaschenmündung ein eingängiges Gewinde über mindestens eine Umdrehung üblich, während für einen Verschluss mit großem Durchmesser ein mehrgängiges Gewinde bevorzugt wird, so dass eine kleine Drehung zum Öffnen bzw. zum Verschließen genügt. Während das Dichtungselement vorzugsweise aus Kunststoff besteht, wird für das Spannelement insbesondere bei einem großen Durchmesser Metall bevorzugt. Üblicherweise umgreift das als Schraubkappe ausgebildete Spannelement das Dichtungselement vollständig und bedeckt dessen Stirnseite, so dass das Dichtungselement von außen nicht sichtbar ist.
  • Es fehlt nicht an Versuchen, ein verschlossenes Behältnis in unredlicher Absicht zu öffnen, sei es um etwas vom Inhalt zu entnehmen oder gar eine giftige Substanz in Nahrungsmittel oder Getränke einzubringen. Nur wenige daraus resultierende Erpressungsversuche werden der Öffentlichkeit bekannt, die Dunkelziffer ist hoch.
  • Um die Unversehrtheit des Verschlusses zu dokumentieren, wird häufig eine über den Verschluss verlaufende Banderole am Behältnis angebracht. Weiterhin ist insbesondere für Getränkeflaschen eine an der Unterseite des Spannelementes angebrachte umlaufende perforierte Lasche üblich, die beim Öffnen des Verschlusses zerreißt. Es hat sich jedoch gezeigt, dass derartige Sicherungen relativ leicht umgangen werden können, vor allem bei Getränkeflaschen erfolgt häufig bereits eine Öffnung bevor die Lasche beschädigt wird.Daher ist nicht selten, dass der Inhalt einer Mineralwasserflasche nicht mehr erwartungsgemäß sprudelt.
  • Aufgabe der vorliegenden Neuerung ist es einen sowohl für Flaschen als auch für Gläser geeigneten Verschluss zur Verfügung zu stellen, bei dem von außen sichtbar ist, ob ein Versuch zur Öffnung stattgefunden hat bzw. eine Öffnung erfolgt ist.
  • Die Aufgabe wird neuerungsgemäß dadurch gelöst, dass das Dichtungselement schwenkbar und in axialer Richtung verschiebbar im Spannelement geführt ist, dass das Dichtungselement in geschlossenem Zustand an der Mündung festklemmbar ist, dass das Spannelement zumindest eine Öffnung aufweist, in die in verschlossenem Zustand des Verschlusses ein Vorsprung des Dichtungselements hineinragt und dass der Verschluss eine in geschlossenem Zustand aufbringbare von außen sichtbare Versiegelung aufweist, die das Dichtungselement mit dem Spannelement verbindet.
  • Bei diesem Verschluss wird das Dichtungselement durch das vorzugsweise schraubdeckelförmige Spannelement beim Drehen in Verschließrichtung auf die Mündung aufgepresst. Wird nun das Spannelement in Gegenrichtung, also in Öffnungsrichtung gedreht, so bleibt das Dichtungselement an der Mündung solange festgeklemmt, bis es durch das Spannelement in axialer Richtung abgedrückt wird. Da das Dichtungselement im Spannelement mit Spiel in axialer Richtung geführt ist, muss das Spannelement bis zum Ablösen des Dichtungselements von der Mündung um einen gewissen Winkel gedreht werden. Diese Relativbewegung zwischen Dichtungselement im Spannelement reicht aus, um schon zu Beginn der Bewegung die Versiegelung zu zerstören. Die Zerstörung der Versiegelung erfolgt also schon dann, wenn das Dichtungselement die Mündung noch abdichtet. Die zerstörte Versiegelung kann mit einem Blick von außen erkannt werden.
  • Die Beschädigung einer Versiegelung an in einem Kasten befindlichen Flaschen ist besonders leicht durch einen Blick von oben zu erkennen, wenn die Öffnung zentrisch im Spannelement angeordnet ist und der Vorsprung des Dichtungselements als sich in axialer Richtung erstreckender zentrischer Zapfen ausgebildet ist. Der Zapfen des Dichtungselements füllt in unversehrtem Zustand die Öffnung im Spannelement aus.
  • Insbesondere für einen Verschluss mit großem Durchmesser ist es vorteilhaft, wenn im Spannelement mehrere Öffnungen in Form von Abschnitten eines Kreisrings angeordnet sind und Vorsprünge des Dichtungselements als in die Öffnungen einbringbare Fortsätze ausgebildet sind. Es versteht sich, dass die Fortsätze die Öffnungen in Umfangsrichtung nicht vollständig ausfüllen dürfen. Bei dieser Ausführung müssen die Öffnungen im Spannelement nicht nur auf dessen Stirnseite angeordnet sein.
  • Das Anbringen der Versiegelung wird erleichterf, wenn in verschlossenem Zustand des Verschlusses die Stirnseiten des Spannelements und des Vorsprungs bzw. der Vorsprünge des Dichtungselements bündig zueinander angeordnet sind. So können die Stirnseiten von Spannelement und Vorsprung eben ausgeführt sein.
  • Der neuerungsgemäße Verschluss ist sehr empfindlich, wenn die Zerstörung der Versiegelung bereits bei einer Drehung des Spannelement in Öffnungsrichtung um wenige Winkelgrade erfolgt. Das ist beispielsweise möglich, wenn für die Versiegelung ein sprödes Material verwendet wird.
  • Eine einfache Anbringung der Versiegelung ist möglich, wenn diese als dünne Folie ausgebildet ist, die mit dem Dichtungselement und dem Spannelement unlösbar verbunden ist. Die Folie kann zusätzlich ähnlich wie Preisetiketten oder dergleichen Materialschwächungen oder Perforationen aufweisen, die Sollbruchlinien vorgeben, an denen die Folie beim Öffnen des Verschlusses sofort zerreißt.
  • Die Aufmerksamkeit des Beobachters für den neuen Verschluss wird gesteigert, wenn das Dichtungselement und das Spannelement unterschiedliche Farben aufweisen.
  • Eine zerstörte Versiegelung fällt besonders stark auf, wenn sie nach ihrer Zerstörung eine andere Farbe als vor ihrer Zerstörung aufweist. Ein Farbwechsel kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass in der Versiegelung sauerstoffempfindliche Substanzen enthalten sind.
  • Vorzugsweise sind Dichtungselement und Spannelement rund ausgeführt.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Neuerung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen, für sich und/oder in Kombination, sondern auch aus der nachstehenden Beschreibung eines in der Zeichnung dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiels.
  • Es zeigen:
  • 1 einen neuerungsgemäßen Verschluss in der Draufsicht und
  • 2 den Verschluss im Längsschnitt II – II aus 1.
  • In 1 ist ein neuerungsgemäßer Verschluss 10 in der Draufsicht und in 2 im Längsschnitt dargestellt. Die rohrförmige Mündung 12 eines Behältnisses 14, hier einer Flasche, die ein Außengewinde 16 aufweist, ist mit einem Dichtungselement 18 verschlossen. Ein etwa schraubkappenförmiges Spannelement 20, das in in das Außengewinde 16 eingreifendes Innengewinde 22 aufweist, umgreift stirnseitig den Außenrand des Dichtungselements 18 und presst dieses auf die Mündung 12. Im Zentrum des Spannelements 12 ist eine kreisrunde Öffnung 24 angeordnet, durch die ein hier in Form eines Zapfens ausgeführter Vorsprung 26 des Dichtungselements 18 hineinragt. Die Stirnflächen des Vorsprungs 26 und des Spannelements 20 liegen in derselben Ebene. Auf diese Stirnflächen ist als Versiegelung 28 eine dünne Folie aus sprödem Material aufgebracht, welche den Vorsprung 26 und somit das Dichtungselement 18 mit dem Spannelement 20 verbindet. Auf der Unterseite des Dichtungselements 18 ist eine in die Mündung 12 hineinragende Dichtlippe 30 vorgesehen, die auf der Außenseite kegelstumpfförmig ausgeführt ist, wobei das untere Ende einen kleineren Durchmesser als Mündung 12 und das obere Ende einen größeren Durchmesser als die Mündung 12 aufweist. Dadurch wird das Dichtungselement 18 in der Mündung 12 eingeklemmt. Auf der Außenseite der Mündung 12 weist das Dichtungselement 18 einen kreisringförmigen Wulst 32 auf, dessen innere Wandung umgekehrt wie bei der Dichtlippe 30 kegelstumpfförmig ausgeführt ist, so dass auch auf der Außenseite der Mündung eine Verklemmung erfolgt. Dadurch wird nicht nur eine hervorragende Dichtwirkung erzielt, sondern das Dichtungselement 18 verklemmt sich im Bereich der Mündung 12 auch beim Zusammentreffen der ungünstigsten Fabrikationstoleranzen von Mündung 12 und Dichtungselement 18. Der äußere Rand 34 des Dichtungselements 18 ist mit axialem und radialem Spiel in einer Rille 36 des Spannelements 20 geführt. Wird das Spannelement 20 zum Öffnen abgeschraubt, so bleibt das Dichtungselement 18 in der Mündung 12 solange festgeklemmt, bis die Unterseite der Rille 36 am Dichtungselement 18 anliegt und dieses abhebt. Infolge des axialen Spiels des Dichtungselements 18 in der Rille 36 ist eine gewisse Drehbewegung des Spannelements 20 erforderlich, bevor das festgeklemmte Dichtungselement 18 mitgenommen wird. Infolge dieser Relativbewegung zwischen Dichtungselement 18 und Spannelement 20 wird die Versiegelung 28 sofort zu Beginn der Bewegung zerstört, denn die als Versiegelung 28 aufgebrachte Folie weist zahlreiche Sollrisslinien 38 in Form vorgestanzter Materialschwächungen auf. Dadurch ist eine Manipulation schon in frühestem Stadium erkennbar, noch bevor das Dichtungselement 18 die Mündung 12 geöffnet hat. Die zahlreichen Sollrisslinien 38 machen es auch unmöglich, die Versiegelung 28 unbeschädigt zu entfernen.

Claims (9)

  1. Verschluss (10) für eine rohrförmige Mündung (12) eines Behältnisses (14), das im Bereich der Mündung (12) zumindest einen Abschnitt eines Außengewindes (16) aufweist, wobei der Verschluss (10) zumindest ein die Mündung (12) abdichtendes Dichtungselement (18) und ein Spannelement (20) aufweist, welches das Dichtungselement (18) umgreift und zumindest einen Abschnitt eines Innengewindes (22) aufweist, der auf das Außengewinde (16) aufschraubbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) schwenkbar und in axialer Richtung verschiebbar im Spannelement (20) geführt ist, dass das Dichtungselement (18) in geschlossenem Zustand an der Mündung (12) festklemmbar ist, dass das Spannelement (20) zumindest eine Öffnung (24) aufweist, in die in verschlossenem Zustand des Verschlusses (10) ein Vorsprung (26) des Dichtungselements (18) hineinragt und dass der Verschluss (10) eine in geschlossenem Zustand aufbringbare von außen sichtbare Versiegelung (28) aufweist, die das Dichtungselement (18) mit dem Spannelement (20) verbindet.
  2. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnung (24) zentrisch im Spannelement (20) angeordnet ist und dass der Vorsprung (26) des Dichtungselements (18) als sich in axialer Richtung erstreckender zentrischer Zapfen ausgebildet ist.
  3. Verschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im Spannelement (20) mehrere Öffnungen in Form von Abschnitten eines Kreisrings angeordnet sind und dass Vorsprünge des Dichtungselements (18) als in die Öffnungen des Spannelements (20) einbringbare Fortsätze ausgebildet sind.
  4. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass in verschlossenem Zustand des Verschlusses (10) die Stirnseiten des Spannelements (20) und des Vorsprungs (26) bzw. der Vorsprünge des Dichtungselements (18) bündig zueinander angeordnet sind.
  5. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zerstörung der Versiegelung (28) bereits bei einer Drehung des Spannelements (20) um wenige Winkelgrade in Öffnungsrichtung erfolgt.
  6. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelung (28) als dünne Folie ausgebildet ist, die mit dem Dichtungselement (18) und dem Spannelement (20) unlösbar verbunden ist.
  7. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) und das Spannelement (20) unterschiedliche Farben aufweisen.
  8. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Versiegelung (28) nach ihrer Zerstörung eine andere Farbe als vor ihrer Zerstörung aufweist.
  9. Verschluss nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Dichtungselement (18) und das Spannelement (20) rund ausgeführt sind.
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