DE102004011749A1 - Elektronisch gesteuertes Kochfeld mit mehreren Kochstellen und Verfahren zum Betrieb eines solchen Kochfeldes - Google Patents
Elektronisch gesteuertes Kochfeld mit mehreren Kochstellen und Verfahren zum Betrieb eines solchen Kochfeldes Download PDFInfo
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Abstract
Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung wird ein Kochfeld (11) mit mehreren Kochstellen (14) und zugeordneten Heizungen (16) so gestaltet, dass zugeordnete induktive Kochgefäßerkennungs-Sensoren (22) das Berühren eines aufgestellten Kochgefäßes (25) durch einen Finger (27) oder dergleichen als solches erkennen. Dieses wird von der Steuerung (18) des Kochfeldes (11) als Auswahl der betreffenden Kochstelle (14) angesehen. Ein nachfolgendes Betätigen allgemeiner Plus- oder Minus-Tasten (21), welche grundsätzlich für alle Kochstellen (14) dieselbe Funktion aufweisen, ist dann genau auf diese Kochstelle (14) bzw. die zugeordnete Heizung (16) bezogen. So kann die notwendige Anzahl derartiger Plus- oder Minus-Tasten (21) stark reduziert werden.
Description
- Anwendungsgebiet und Stand der Technik
- Die Erfindung betrifft ein elektronisch gesteuertes Kochfeld mit mehreren Kochstellen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren zum Betrieb eines solchen Kochfelds.
- Für die Leistungseinstellung von beispielsweise Kochfeldern mit Berührschaltern ist es bekannt, für jede Kochstelle eine sogenannte Auswahl-/Select-Tasten vorzusehen, sowie des weiteren eine Plus- und eine Minus-Taste für die Änderung der Leistungseinstellung. Durch Betätigung jeweils einer Auswahl-Taste wird eine Kochstelle ausgewählt. In diesem ausgewählten Zustand kann mittels der Plus- oder Minus-Taste die Leistung verändert werden. Eine solche Veränderung der Leistung ist nur dann möglich, wenn eine Kochstelle vorher ausgewählt worden ist. Auf diese Weise ist es möglich, die Zahl der Plus-/Minus-Tasten zu verringern, da für das gesamte Kochfeld nur ein einziges solches Paar vorzusehen ist und nur eine Auswahl-Taste pro Kochstelle.
- Teilweise sind Anstrengungen unternommen worden, die Anzahl der notwendigen Berührungstasten noch weiter zu verringern. Es ist beispielsweise in der
DE 102 11 047 A beschrieben worden, eine Kochstelle durch Aufstellen eines Kochgefäßes zu selektieren. Ein sogenannter Topferkennungssensor erkennt das aufgestellte Kochgefäß und versetzt diese Kochstelle in den selektierten Zustand, so dass nach dem Aufsetzen des Kochgefäßes eine Leistungseinstellung möglich ist. Dieses Verfahren eignet sich jedoch offensichtlich nur für die erste Leistungseinstellung bei Beginn des Betriebs der Kochstelle. Für nachfolgende Leistungseinstellungen ist es nicht mehr geeignet. - Aufgabe und Lösung
- Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein eingangs genanntes Kochfeld sowie ein eingangs genanntes Verfahren zu schaffen, mit denen die Probleme und Nachteile des Standes der Technik vermieden werden können und Kochfelder sowie deren Bedienung weiter entwickelt werden können, insbesondere eine Auswahl einer Kochstelle bei beliebigen möglichen Betriebszuständen verbessert werden kann.
- Gelöst wird diese Aufgabe durch ein Kochfeld mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 8. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der weiteren Ansprüche und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird dabei durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht. Die Merkmale des erfindungsgemäßen Verfahrens in verschiedenen Ausführungen ergeben sich ebenfalls aus der nachfolgenden Beschreibung in entsprechender Weise.
- Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass ein solches Kochfeld eine Auswahleinrichtung für jede Kochstelle aufweist, womit diese ausgewählt werden kann zur Vorbereitung einer von einem Bediener initiierten bzw. gewünschten Änderung des Betriebszustandes der Kochstelle. Bevorzugt ist eine solche Änderung des Betriebszustandes eine Änderung der Leistung. Es kann jedoch auch beispielsweise bei einer sogenannten Mehrkreis-Kochstelle ein zusätzlicher Heizkreis zu- oder abgeschaltet werden. Die Auswahleinrichtung weist einen Betätigungssensor auf bzw. eine solche Einrichtung. Der Betätigungssensor ist derart ausgebildet, dass er eine Berührung eines Kochgefäßes auf dieser Kochstelle durch eine Bedienperson erkennt. Eine solche Berührung wertet das Kochfeld als Auswahl dieser Kochstelle, um davon abhängig eine bedienerabhängige Änderung des Betriebszustandes der Kochstelle durch weitere Bediener-Eingaben zu ermöglichen.
- Dies bedeutet bei einem möglichen Ausführungsbeispiel, dass eine Berührung oder ein Anfassen eines Kochgefäßes von dem Kochfeld erkannt wird und diesem Kochgefäß bzw. der betreffenden Kochstelle zugeordnet wird. Vom Ablauf her wird dies als Auswahl der Kochstelle gewertet, um davon abhängig gemäß bekannten Verfahren den Betriebszustand dieser Kochstelle zu ändern. So kann auf weitere Eingabeelemente oder Bedienelemente wie die vorgenannten Select-Tasten verzichtet werden. Des weiteren ist eine instinktive Auswahl einer Kochstelle durch Berühren des daraufstehenden Kochgefäßes möglich. Schließlich hat es sich im Rahmen der Untersuchungen zu dieser Erfindung erwiesen, dass in vielen Fällen eine Berührung des Kochgefäßes beispielsweise beim Heben des Deckels oder beim Umrühren mit gleichzeitigem Festhalten stattfindet. Diesen Handlungen folgen in der Praxis oftmals Änderungen zumindest an der Leistungseinstellung der Kochstelle, da der Betriebszustand als nicht gewünscht erkannt wird. Somit geschieht die Auswahl der zu ändernden Kochstellen quasi automatisch bzw. von alleine. Neben dem Einspareffekt einer sogenannten Auswahl- Taste kann einer Bedienperson in vielen Fällen sogar noch der Auswahlvorgang selbst erspart bleiben.
- Als Betätigungssensor können grundsätzlich verschiedene Arten von Sensoren eingesetzt werden, welche das Berühren des Kochgefäßes erkennen. Dies kann ein sogenannter kapazitiver Sensor sein, wie er beispielsweise in der
DE 42 24 934 A beschrieben ist. Alternativ kann es ein induktiver Sensor sein, welcher beispielsweise Spulenform aufweisen kann. Ein solcher induktiver Sensor ist beispielsweise in derDE 196 03 845 A offenbart. Des weiteren ist es möglich, dass ein Betätigungssensor eine leichte Bewegung des Kochgefäßes erkennt, beispielsweise ein geringfügiges Hin- und Herschieben um wenige Zentimeter. Ein solcher Vorgang kann neben üblichen, vorbeschriebenen Verfahren auch durch optische Sensoren oder dergleichen oberhalb des Kochfeldes sowie Sensoren für Vibrationen oder Beschleunigung unter dem Kochfeld erkannt werden. - Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann ein Betätigungssensor gleichzeitig ein sogenannter Kochgefäßerkennungs-Sensor sein, auch bekannt als Topferkennung. Durch diese Doppelfunktion kann die Zahl von vorzusehenden Sensoren reduziert werden. In diesem Sinne ist es also von Vorteil, wenn nach der gleichen Meßmethode sowohl die Anwesenheit eines Kochgefäßes als auch eine Berührung desselben detektiert wird. Die unterschiedlichen Betriebsarten können beispielsweise abwechselnd ablaufen.
- Es ist vorteilhaft, wenn der Betätigungssensor unterhalb des Kochfeldes bzw. einer Kochfeld-Platte angeordnet ist. So stört er das Erscheinungsbild nicht, ist leicht einzubauen bzw. an dem Kochfeld vorzusehen und ist auch vor Beeinträchtigung wie beispielsweise Verschmutzung oder dergleichen geschützt. Eine solche Kochfeld-Platte besteht vorteilhaft aus Glaskeramik, welche für die vorgenannten Sensoren durchlässig ist.
- Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung können sogar mehrere Betätigungssensoren pro Auswahleinrichtung bzw. pro Kochstelle vorgesehen sein. Diese sind vorteilhaft an unterschiedlichen Positionen angeordnet. So kann eine Anpassung an mögliche verschiedene Größen eines Kochgefäßes auf dieser Kochstelle erfolgen, beispielsweise bei einer Mehrkreis-Heizung. Die mehreren Betätigungssensoren können dabei im Zusammenwirken mit möglichen Größen des Kochgefäßes so angeordnet sein, dass abhängig von der Größe des Kochgefäßes jeweils nur ein Betätigungssensor auf das Berühren eines Kochgefäßes anspricht.
- Des weiteren kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass für die bedienerabhängige Änderung des Betriebszustandes der Kochstelle, beispielsweise eine Einstellung einer Leistung, gemeinsame Bedienelemente vorgesehen sind, welche die ihnen zugeordnete Funktion genau gleich für alle Kochstellen aufweisen. Vorteilhaft sind dies ein sogenanntes Plus- und ein Minus-Bedienelement, mit denen die Leistung stufenlos oder in Stufen erhöht oder herabgesetzt werden kann. Wird eine Kochstelle durch Berühren des daraufgestellten Kochgefäßes ausgewählt, so sind die gemeinsamen Bedienelemente auf diese Kochstelle ausgerichtet bzw. verändern mit ihrer Funktion den Betriebszustand dieser Kochstelle.
- Es kann vorgesehen sein, dass durch entsprechende Einrichtungen eine Rückmeldung an eine Bedienperson ausgegeben wird, welche einen Auswahlzustand oder eine Änderung des Betriebszustandes einer Kochstelle angibt. Wird beispielsweise eine Auswahl als solche erkannt, kann eine Rückmeldung an den Bediener erfolgen. Diese kann optisch oder akustisch erfolgen.
- Des weiteren kann zur Erhöhung des Bedienkomforts sowie der Bediensicherheit vorgesehen sein, dass die Auswahl einer Kochstelle für eine bestimmte Zeit als solche aufrechterhalten wird, um sozusagen der Bedienperson Zeit zu geben, den Betriebszustand zu ändern. Eine solche Zeitdauer sollte im Bereich mehrerer Sekunden liegen, beispielsweise maximal 10 Sekunden. So können Fehlbedienungen durch zu lange Auswahlzeiten vermieden werden.
- In weiterer Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Auswahl einer Kochstelle umgehend aufgehoben wird, wenn ein nicht passender Betätigungszustand eintritt bzw. beispielsweise eine andere Kochstelle ausgewählt wird. Entweder ist dann diese weitere Kochstelle ausgewählt oder lediglich die Auswahl der vorherigen aufgehoben.
- Als weiteres Sicherheitsmerkmal kann vorgesehen sein, dass nur dann eine Auswahl als solche erkannt wird, wenn ein auf der Kochstelle stehendes Kochgefäß für eine bestimmte Zeit berührt wird. Diese Zeit sollte ebenfalls im Bereich von Sekunden liegen, vorzugsweise mindestens eine Sekunde betragen. So kann vermieden werden, dass bei einer flüchtigen Berührung, welche aufgrund ihrer kurzen Zeit tatsächlich nur unbeabsichtigt sein kann, eine Auswahl stattfindet.
- Des weiteren kann vorgesehen sein, dass für den Fall, dass zwei Kochgefäße zur gleichen Zeit berührt sind, also entweder die Berührung gleichzeitig stattgefunden hat oder sich zumindest zeitlich überschneidet, gar keine Auswahl gewertet wird. In diesem Fall kann nämlich nicht unbedingt unterschieden werden, welche Kochstelle tatsächlich ausgewählt werden soll. In einem solchen Fall kann beispielsweise ein entsprechendes Signal nach Art eines Stör- oder Gefahrensignals an eine Bedienperson ausgegeben werden.
- Wird ein sogenannter induktiver Kochgefäßerkennungs-Sensor als Betätigungssensor verwendet und mit Schwingkreisverstimmung ausgewertet, so kann er mit einer höheren Frequenz betrieben werden, um ein Berühren des Kochgefäßes zu erkennen. Beispielsweise bei den vorgenannten Arten von Sensoren kann diese Frequenz im Bereich von 2 MHz bis 30 MHz liegen, bevorzugt zwischen 8 MHz und 20 MHz. Dies liegt an dem angewendeten Auswertungsverfahren der Frequenzmessung. Um die äußerst geringe Änderung der Schwingkreiskapazität von etwa 5 pF durch Berühren des Kochgefäßes auswerten zu können, ist es erforderlich, den Schwingkreis in der Nähe der Eigenresonanz des Sensors zu betreiben. Aus Streukapazität des Kochgefäßerkennungs-Sensors, etwa 50 pF bis 200 pF, und einer kleinen Schwingkreiskapazität, etwa 50 pF bis 220 pF, und der Induktivität des Kochgefäßerkennungs-Sensors, etwa 300 nH bis 800 nH, mit aufgestelltem Kochgefäß ergibt sich eine hohe Resonanzfrequenz.
- Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und der Zeichnung hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwischen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
- Kurzbeschreibung der Zeichnung
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in unterschiedlichen Varianten in der
1 schematisch dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Dabei zeigt1 eine schematische Schrägansicht eines erfindungsgemäßen Kochfeldes mit vier Kochstellen und einer als Auswahleinrichtung dienenden Kochgefäß-Erkennung. - Detaillierte Beschreibung des Ausführungsbeispiels
- In
1 ist schematisch ein Kochfeld11 in Schrägansicht dargestellt, in welchem die Erfindung in zwei Varianten verwirklicht ist. Das Kochfeld11 weist eine Glaskeramik-Platte12 auf, welche die Oberfläche bildet. Diese könnte jedoch auch aus anderen Materialien bestehen. Auf der Glaskeramik-Platte12 sind mehrere Kochstellen14a – d vorgesehen, wie bei einem üblichen Kochfeld, nämlich in etwa gleich verteilt. Sie können durch entsprechende Markierungen auf der Oberseite der Glaskeramik-Platte12 , beispielsweise entsprechende Bedruckungen oder dergleichen, kenntlich gemacht sein. Selbstverständlich ist es hier auch möglich, sogenannte zuschaltbare Mehrkreis-Kochstellen vorzusehen, sei es in runder oder länglicher Form. - Unter jeder Kochstelle
14a – d ist jeweils eine Heizung16a – d vorgesehen. Diese sind insbesondere bei Glaskeramik-Platten12 sogenannte Strahlungsheizkörper. Es könnten alternativ auch Induktionsheizungen verwendet werden, wobei der verwendete Typ von Heizung für die Erfindung diesbezüglich keine Rolle spielt. Jede der Heizungen16a – d wird über eine Steuerung18 angesteuert und entsprechend einer ausgewählten Koch- oder Leistungsstufe mit Energie versorgt. Hierzu sind die Leistungsschalter20a – d vorgesehen, nämlich für jede Heizung16 einer. Mittels Berührungsschaltern21 , welche am rechten Rand der Glaskeramik-Platte12 angeordnet sind und entsprechende Markierungen auf der Oberseite der Platte aufweisen, kann die Bedienung des Kochfeldes11 erfolgen, beispielsweise als Einstellung einer Koch- oder Leistungsstufe für die Heizung16 einer Kochstelle14 . Dazu sind die Berührungsschalter21 mit Plus- und Minus-Symbolen versehen zur Erhöhung bzw. Herabsetzung der Leistung. Die Berührungsschalter21 kön nen beispielsweise als kapazitive Berührungsschalter ausgebildet sein und sogenannte Touch-Tasten oder -schalter sein. Neben kapazitiven Funktionsprinzipen können auch optische oder weitere verwendet werden, ebenso sind mechanische Schalter oder dergleichen möglich. Durch Auflegen eines Fingers27 können die Berührungsschalter21 entsprechend ihrer Funktion betätigt werden. - Des weiteren befinden sich unterhalb der Kochstellen
14 , vorteilhaft zwischen Glaskeramik-Platte12 und Heizung16 , die sogenannten Kochgefäßerkennungs-Sensoren22a und d. Diese können in unterschiedlicher Form ausgebildet sein. Unter der Kochstelle14a ist bei einer Erfindungsvariante ein Kochgefäßerkennungs-Sensor22a vorgesehen, der in etwa Spulenform aufweist und mit der Steuerung18 verbunden ist. Ein solcher Sensor ist beispielsweise in der beschrieben, auf welche bezüglich möglicher Realisierungen ausdrücklich Bezug genommen wird. Ein solcher Kochgefäßerkennungs-SensorEP 788 293 A 22a wird in der Regel dazu verwendet, das Aufsetzen eines Kochgefäßes25a auf die Kochstelle14a zu erfassen und nur dann eine Leistungsfreigabe an der Heizung16a zu ermöglichen. So kann ein Fehlbetrieb einer Kochstelle bzw. einer zugehörigen Heizung ohne aufgesetztes Kochgefäß, aus welchem entweder eine Verbrennungsgefahr oder zumindest Energieverlust resultieren würde, vermieden werden. - Unter der Kochstelle
14d sind bei einer anderen Erfindungsvariante zwei Kochgefäßerkennungs-Sensoren22d angeordnet, welche nicht in Spulenform ausgebildet sind, sondern zwei einzelne Flächen bilden, die bezüglich der Größe der Kochstelle14d an deren Rand, in etwa gegenüberliegend angeordnet sind. Diese Kochgefäßerkennungs-Sensoren22d können ein kapazitives Funktionsprinzip aufweisen, wie es beispielsweise aus derDE 42 24 934 A bekannt ist. Zwar wird ein anderes Funktionsprinzip verwendet. Der Zweck ist jedoch der gleiche, nämlich der Erkennung der Anwesenheit, der Ausbildung sowie unter Umständen auch der Größe eines auf die zu dem Kochgefäßerkennungs-Sensor gehörigen Kochstelle aufgesetzten Gefäßes. - Funktion
- Im folgenden soll die Funktion anhand der Kochstelle
14a mit dem spulenförmigen induktiven Kochgefäßerkennungs-Sensor22a beschrieben werden. Diese Funktionsbeschreibung ist jedoch ausdrücklich nicht auf die spezielle Ausbildung des Kochgefäßerkennungs-Sensors22a beschränkt, sondern kann, entweder direkt oder in entsprechender Abwandlung, mit sonstigen Kochgefäßerkennungs-Sensoren verwendet werden, insbesondere wenn diese mit elektromagnetischen Feldern arbeiten, also entweder induktiver oder kapazitiver Natur sind. - Da bei dem dargestellten erfindungsgemäßen Kochfeld
11 für die Leistungseinstellung sämtlicher Kochstellen14a – d nur die beiden Berührungsschalter21 vorgesehen sind, muss eine sogenannte Auswahl, auch Selektion genannt, stattfinden. Mit dieser wird festgelegt, bei welcher Kochstelle14 bei einem darauffolgenden Vorgang die Koch- oder Leistungsstufe verändert wird. Wird ein Kochgefäß25 aufgestellt, so erkennt dies der Kochgefäßerkennungs-Sensor22 zusammen mit der Steuerung18 . Die Steuerung18 wertet dies als Auswahl der entsprechenden Kochstelle14 . Dies bedeutet, dass eine nachfolgende Betätigung der Berührungsschalter21 für den Zustand dieser speziellen Kochstelle14 bzw. der zugehörigen Heizung16 gilt. Dieses ist an sich auch in dieser Art aus dem Stand der Technik in Form derDE 102 11 047 bekannt. - Um nun jedoch auch einige Zeit nach dem Aufstellen des Kochgefäßes bzw. zu beliebiger Zeit während des Kochens, insbesondere auch mit mehreren Kochstellen des Kochfeldes
11 , eine Veränderung der Koch- oder Leistungsstufe einer Kochstelle14 vorzunehmen, muss diese er neut ausgewählt werden. Erfindungsgemäß erfolgt dies dadurch, dass mit einem Finger27 das Kochgefäß25 berührt wird. Dabei wird betont, dass ein Verschieben des Kochgefäßes zwar möglich ist und unter Umständen die Deutlichkeit einer Auswahl noch unterstreichen kann. Grundsätzlich ist es jedoch nicht notwendig, da ein solches Verschieben zumindest in dem Maß, dass es von einer Kochgefäßerkennung sicher detektiert werden kann, so groß sein müsste, dass es unter Umständen als aufwendig bzw. auch unpraktisch angesehen wird. - Im Rahmen der Erfindung hat sich nämlich gezeigt, dass bei entsprechend genauer Abstimmung und Auswertung der Signale des Kochgefäßerkennungs-Sensors
22 ermittelt werden kann, ob ein Kochgefäß berührt wird. Dafür sind metallische Kochgefäße notwendig. Durch das Berühren des Kochgefäßes25 mit einem oder mehreren Fingern27 wird parallel zur Schwingkreiskapazität die Kapazität einer Bedienperson hinzugefügt. Dieses kann am Signal des Kochgefäßerkennungs-Sensors22 erkannt werden. Um dieses Berühren des Kochgefäßes zu erkennen, ist es notwendig, die Betriebsfrequenz des Kochgefäßerkennungs-Sensors auf sehr hohe Werte von beispielsweise 2 MHz bis 30 MHz, vorzugsweise 8 bis 20 MHz, zu verschieben. - Wurde über den Kochgefäßerkennungs-Sensor
22 und die Steuerung18 registriert, dass das Kochgefäß berührt worden ist, wird dies als Auswahl gewertet und eine anschließende Betätigung der Berührungsschalter21 oder auch sonstiger Zustandsschalter gilt dann genau für diese Kochstelle, beispielsweise könnte auch eine Zusatz-Heizzone zugeschaltet werden. - Es kann vorgesehen sein, nach Betätigung der Berührungsschalter
21 relativ schnell den Auswahl-Zustand der Kochstelle wieder zu löschen. Alternativ kann vorgesehen sein, diesen Zustand zumindest für einige Sekunden noch aufrecht zu halten, um einer kurz darauf folgenden schnellen Änderung nicht wieder einen Auswahlvorgang vorzuschalten zu müssen. - Ebenso kann es möglich sein, nach Auswahl einer Kochstelle durch Berühren des daraufstehenden Kochgefäßes
25 mit einem Finger27 diesen Auswahlzustand einige Sekunden, beispielsweise 3 bis 10 Sekunden, aufrecht zu erhalten. So wird einem Benutzer ausreichend Zeit gegeben, nach der Auswahl einer bestimmten Kochstelle deren Leistung bzw. Zustand zu ändern. - Wird nach der Auswahl einer Kochstelle und vor Betätigung der Berührungsschalter
21 ein anderes Kochgefäß25 berührt, so wechselt vorteilhaft die Auswahl der Kochstelle zur als letzte betätigten bzw. die Auswahl der zuerst betätigten Kochstelle wird aufgehoben. - Vor allem ist bei der Erfindung mit Vorteil vorgesehen, dass nach erkannter Berührung eines Kochfeldes
25 ein entsprechendes Signal an einen Benutzer ausgegeben wird, entweder optisch oder akustisch. Es ist nicht notwendig während der Änderung des Zustands der Kochstelle über die Berührungsschalter21 das Kochgefäß25 weiter zu berühren. Ein einmaliges Berühren, unter Umständen mit einer mindest erforderlichen Zeitspanne, kann als ausreichend angesehen werden.
Claims (14)
- Elektronisch gesteuertes Kochfeld (
11 ) mit mehreren Kochstellen (14 ), auf welche jeweils ein Kochgefäß (25 ) gestellt werden kann zur Erwärmung von darin befindlichem Kochgut, mit einer Auswahleinrichtung für jede Kochstelle zur Auswahl als Vorbereitung einer bedienerabhängigen Änderung des Betriebszustandes, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahleinrichtung einen Betätigungssensor (22 ) aufweist, der derart ausgebildet ist, dass er eine Berührung eines Kochgefäßes (25 ) auf dieser Kochstelle (14 ) durch eine Bedienperson erkennt, wobei das Kochfeld (11 ) dies als Auswahl der Kochstelle für die bedienerabhängige Änderung des Betriebszustandes der Kochstelle durch weitere Bediener-Eingabe ansieht. - Kochfeld nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungssensor ein kapazitiver Betätigungssensor ist, wobei er insbesondere eine Sensorfläche (
22d ) aufweist. - Kochfeld nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungssensor ein induktiv arbeitender Sensor (
22a ) ist, vorzugsweise in Spulenform. - Kochfeld nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungssensor (
22 ) gleichzeitig ein Kochgefäßerkennungs-Sensor ist. - Kochfeld nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Betätigungssensor (
22 ) unterhalb des Kochfeldes (11 ) bzw. unterhalb einer Kochfeld-Platte (12 ) angeordnet ist, welche vorzugsweise aus Glaskeramik besteht. - Kochfeld nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Betätigungssensoren (
22d ) pro Auswahleinrichtung und pro Kochstelle (14d ) an unterschiedlichen Positionen der Kochstelle vorgesehen sind, wobei die mehreren Betätigungssensoren jeweils abhängig von der Größe des Kochgefäßes (25 ) aktivierbar sind. - Kochfeld nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mehrere gemeinsame Bedienelemente (
21 ) für die bedienerabhängige Änderung des Betriebszustandes der Kochstelle (14 ), insbesondere die Einstellung einer Leistung jeder einzelnen Kochstelle, aufweist, vorzugsweise ein Plus- und ein Minus-Bedienelement für alle Kochstellen, wobei nach Auswahl einer Kochstelle über den Betätigungssensor (22 ) durch Berühren eines Kochgefäßes (25 ) die Leistung dieser Kochstelle durch wahlweise Betätigung der Bedienelemente entsprechend änderbar ist. - Verfahren zum Betrieb eines Kochfelds nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch Berühren eines auf einer Kochstelle (
14 ) aufgestellten Kochgefäßes (25 ) diese Kochstelle ausgewählt wird für eine bedienerabhängige Änderung ihres Betriebszustandes, wobei die Änderung des Betriebszustandes durch Bedienung weiterer Bedienelemente (21 ) des Kochfeldes erfolgt, insbesondere als Änderung der Leistung. - Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Auswahl einer Kochstelle (
14 ) durch Berührung eines darüber stehenden Kochgefäßes (25 ) eine Rückmeldung an eine Bedienperson ausgegeben wird, welche vorzugsweise optisch und/oder akustisch ist. - Verfahren nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kochstelle (
14 ) nur dann als ausgewählt angesehen wird, wenn das darauf stehende Kochgefäß (25 ) für eine bestimmte Zeit im Bereich von Sekunden, vorzugsweise mindestens eine Sekunde, von einer Bedienperson berührt worden ist. - Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl der Kochstelle (
14 ) für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten wird, vorzugsweise maximal 10 Sekunden. - Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswahl einer Kochstelle (
14 ) umgehend aufgehoben wird, wenn eine andere Kochstelle durch Berühren eines darauf stehenden Kochgefäßes (25 ) ausgewählt worden ist. - Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass bei gleichzeitiger oder überschneidender Berührung mehrerer Kochgefäße (
25 ) auf unterschiedlichen Kochstellen (14 ) keine Auswahl gewertet wird, wobei vorzugsweise ein Warnsignal an eine Bedienperson ausgegeben wird. - Verfahren nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein induktiver Kochgefäßerkennungs-Sensor (
22 ) als Betätigungssensor verwendet wird, wobei er vorzugsweise mit einer Frequenz in der Nähe der Eigenresonanz betrieben wird.
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