DE102004016821B4 - Verfahren zum Reinigen des Innenraums von Gargeräten und Gargerät zum Durchführen dieses Verfahrens - Google Patents
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Abstract
Verfahren zum Reinigen eines Innenraums eines Gargerätes, umfassend mindestens einen Garraum, einen Ablauf und/oder einen Kondensator, wobei das Verfahren als Spülverfahren ohne Reinigungsmittel auskommt und nacheinander die folgenden Schritte umfasst:
a) mindestens eine erste Bedämpfungsphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal während einer bestimmten Zeitspanne zumindest teilweise einer Dampfatmosphäre ausgesetzt wird,
b) mindestens eine Klarspülphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem ersten Fluid, insbesondere in Form einer Klarspülwaschflotte, enthaltend mindestens ein Klarspülmittel, behandelt wird, und
c) mindestens eine Nachreinigungsphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem zweiten Fluid, insbesondere in Form einer Nachreinigungswaschflotte, ausgespült wird.
a) mindestens eine erste Bedämpfungsphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal während einer bestimmten Zeitspanne zumindest teilweise einer Dampfatmosphäre ausgesetzt wird,
b) mindestens eine Klarspülphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem ersten Fluid, insbesondere in Form einer Klarspülwaschflotte, enthaltend mindestens ein Klarspülmittel, behandelt wird, und
c) mindestens eine Nachreinigungsphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem zweiten Fluid, insbesondere in Form einer Nachreinigungswaschflotte, ausgespült wird.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Reinigen eines Innenraums eines Gargerätes, umfassend mindestens einen Garraum, einen Ablauf und/oder einen Kondensator sowie ein Gargerät zum Durchführen dieses Verfahrens.
- Zum Reinigen von Gargeräten werden zur Zeit im wesentlichen flüssige Reinigungsmittel eingesetzt, die in der Regel aus einem Flüssigkeitsreservoir in den Garraum eines Gargeräts bedarfsweise pumpbar bzw. spritzbar sind. Für Waschmaschinen und Spülmaschinen sind hingegen flüssige sowie feste Reinigungsmittel bekannt. Feste Reinigungsmittel erlauben eine einfache Handhabung sowie eine gezielte Dosierung.
- Aus der
DE 198 38 864 C2 ist ein Verfahren zum Reinigen eines Gargerätes mit einem Garraum bekannt, bei dem zumindest eine Sprühdüse in dem Garraum angeordnet und dort zu einer Drehbewegung angetrieben wird, wobei der Drehpunkt der Drehbewegung zyklisch durch den Garraum gefahren wird. Dieses Verfahren ermöglicht auch die Auswahl eines Reinigungsprogrammes, bei dem nacheinander folgende Reinigungsschritte durchführbar sind: - a) Dämpfen, vorzugsweise bei eingeschaltetem Gebläse;
- b) Einbringen eines Reinigers, vorzugsweise bei eingeschaltetem Gebläse;
- c) Einwirken des Reinigers, vorzugsweise bei ausgeschaltetem Gebläse;
- d) Klarspülen, insbesondere mit Wasser, vorzugsweise bei eingeschaltetem Gebläse;
- e) Einbringen eines Entkalkers, vorzugsweise bei eingeschaltetem Gebläse;
- f) Einwirken des Entkalkers, vorzugsweise bei ausgeschaltetem Gebläse;
- g) Klarspülen, insbesondere mit Wasser, vorzugsweise bei eingeschaltetem Gebläse; und/oder
- h) Trocknen, insbesondere mit Heißluft, vorzugsweise bei eingeschaltetem Gebläse;
- Somit ist bei dem bekannten Verfahren der Einsatz eines Reinigers unvermeintlich, wodurch das Reinigungsverfahren kosten- sowie zeitintensiv wird. Zudem besteht die Gefahr, daß die als Reiniger eingesetzten Chemikalien einen negativen Einfluß auf das Ergebnis eines nach einem Reinigungsverfahren durchgeführten Garprozesses ausüben.
- Gemäß der
DE 100 60 204 A1 sollen sich Gargeräte besonders kostengünstig und einfach reinigen lassen, indem man ein Reinigungssystem verwendet mit einem Behälter zur Aufnahme von Reinigungsmitteln, der mit dem Innenraum in Wirkverbindung steht und mindestens eine Austrittsöffnung für das Reinigungsmittel aufweist, wobei ein Reinigungseinsatz in den Behälter einsetzbar und in Wasser auflösbar ist. Durch gesteuerte Wasserzufuhr in den Innenraum wird der Reinigungsmitteleinsatz während des Reinigungszyklus gesteuert rückstandsfrei aufgelöst. - Gemäß der
DE 199 40 645 A1 wird ein einfaches und wirtschaftliches Spülverfahren für schmutziges Spülgut entsprechend individuellen Anforderungen dadurch gereinigt, daß man ein erstes und ein zweites Reinigungsmittel getrennt bevorratet unmittelbar derselben Sprühvorrichtung zuführt. - Die
DE 100 58 646 A1 offenbart ein Reinigungsverfahren unter kontrollierter Freisetzung von Reinigungsmittelkomponenten in die Waschflotte, wobei die später freizusetzende Reinigungskomponente mit einer Umhüllung versehen ist, die unter den Bedingungen der frühen Schritte des Reinigungsvorgangs inert ist. - Das in der
DE 196 21 053 A1 beschriebene Geschirrreinigungsverfahren bedient sich der herkömmlichen Schritte des Vorreinigens, des Hauptreinigens und des Nachspülens. Zwecks Vorreinigung wird das Geschirr mit einer Lösung besprüht, die mindestens eine Alkalikomponente und mindestens einen Komplexbildner enthält. - Die
DE 196 19 690 A1 befaßt sich mit einem Spülmittel mit Desinfektionswirkung, das die Bildung eines Wasserfilms begünstigt, Fleckenbildung verhindert, ausgeprägte Desinfektionswirkung hat, umweltverträglich ist, beim Einsatz so gut wie keine Ablagerungen auf Geschirr und in Geschirrspülern hinterläßt und weder Maschinenteile noch Koch- und Tischgeschirr korrodiert. Diesen Anforderungen wird eine Peroxyessigsäure-Konzentratzusammensetzung gerecht, die Peroxyessigsäure, Essigsäure und Wasserstoffperoxyd enthält, wobei das anfängliche Molverhältnis von Essigsäure zu Wasserstoffperoxid weniger als 3:1 und das Molverhältnis von Essigsäure zu Peroxyessigsäure im Gleichgewichtszustand weniger als 5:1 beträgt und bei dem die Zusammensetzung bei der Anwendung auf eine Konzentration von mindestens 30 ppm Peroxyessigsäure verdünnt wird. - Die
DE 100 35 781 A1 stellt ab auf Wasch-, Spül- oder Reinigungsmittelportionen mit zwei oder mehreren wasch-, spül- oder reinigungsaktiven Komponenten, von denen wenigstens zwei zu unterschiedlichen Zeitpunkten eines Wasch-, Spül- oder Reinigungsvorgangs freigesetzt werden. - Das in der
DE 40 34 380 A1 beschriebene Spülverfahren für Geschirr umfaßt die Verfahrensschritte des Vorspülens, Hauptspülens und Klarspülens, wobei das Geschirr vor dem Vorspülen während einer bestimmten Zeitspanne einer Nassdampfatmospähre ausgesetzt wird, deren Nassdampf eine Temperatur hat, die höher als diejenige des Geschirrs ist. Allerdings kommt auch dieses Verfahren nicht ohne einen Hauptspülgang unter Verwendung eines Reinigungsmittels aus. - Der vorliegenden Erfindung lag die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Reinigen von Garinnenräumen von Gargeräten verfügbar zu machen, das nicht mit den Nachteilen des Stands der Technik behaftet ist und insbesondere in kurzer Zeit ein optimales und hygienisch einwandfreies Reinigungsergebnis auch für in Großküchen zum Einsatz kommende Gargeräte liefert.
- Demgemäß wurde ein Verfahren zum Reinigen eines Innenraums eines Gargerätes, umfassend mindestens einen Garraum, einen Ablauf und/oder einen Kondensator, wobei das Verfahren als Spülverfahren ohne Reinigungsmittel auskommt und nacheinander die folgenden Schritte umfasst:
- a) mindestens eine erste Bedämpfungsphase, bei der zumindest der Garraum während einer bestimmten Zeitspanne zumindest teilweise einer Dampfatmosphäre ausgesetzt wird,
- b) mindestens eine Klarspülphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem ersten Fluid, insbesondere in Form einer Klarspülwaschflotte, enthaltend mindestens ein Klarspülmittel, behandelt wird, und
- c) mindestens eine Nachreinigungsphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem zweiten Fluid, insbesondere in Form einer Nachreinigungswaschflotte, ausgespült wird.
- Der in der Bedämpfungsphase eingesetzte Dampf, insbesondere Nassdampf, weist vorzugsweise eine Temperatur auf, die mindestens 10°C, vorzugsweise mindestens 20°C über der des Garinnenraums und/oder der den Garinnenraum bildenden Abgrenzungsflächen liegt. Der Garinnenraum im Sinne der vorliegenden Erfindung wird z. B. gebildet durch Seiten-, Boden- und Deckenbleche sowie durch eine Garraumtür, d. h. den für das Garen verwendeten Garraum, sowie gegebenenfalls auch den Ablauf und/oder den Kondensator. Mindestens eine Seitenwand kann in einer Ausführungsform wenigstens partiell durch ein Luftleitglied, insbesondere ein Luftleitblech, ersetzt oder zumindest partiell abgedeckt sein. Somit können dem Garinnenraum in dieser Ausführungsform ebenfalls Belüftungsmittel, z. B. ein Lüfterrad, zugeordnet werden. Im Sinne der vorliegenden Erfindung umfaßt der Garinnenraum in einer weiteren Ausführungsform des weiteren Einhängevorrichtungen oder Einschubleisten für Gargutbehälter sowie diese Gargutbehälter, Hordengestellwagen, mit oder ohne Geschirr- und/oder Besteckteil, und/oder mindestens ein Geschirr- und/oder Besteckteil und/oder sonstige Zubehörteile.
- Im allgemeinen kann bereits direkt im Anschluß an die Beendigung eines Garverfahrens die erste Bedämpfungsphase angeschlossen werden, ohne daß zuvor ein zumindest partielles Abkühlen des Garinnenraums oder von Bestandteilen desselben abzuwarten ist. In einer zweckmäßigen alternativen Ausgestaltung kann vorgesehen sein, daß die Temperatur des Garinnenraums im Verfahrensschritt a) niedriger als eine zuvor beim Garen eingesetzte Temperatur gewählt wird. Hierfür kann z. B. zunächst, d. h. vor Verfahrensschritt a), die Temperatur des Garinnenraums, z. B. die beim Garen eingesetzte (End)-Temperatur, erniedrigt werden, beispielsweise dadurch, daß zumindest kurzzeitig im Garinnenraum eine nicht erhitzte Waschflotte oder nicht erhitztes Wasser umgewälzt wird. Eine weitere Fortentwicklung dieser Ausführungsform sieht vor, z. B. über die Beschwadungsdüsen, zunächst nicht erhitztes Wasser in den Garraum einzuspeisen bzw. einzusprühen.
- Demgemäß kann in einer Ausführungsform vorgesehen sein, daß die Temperatur zumindest des Garraums im Verfahrensschritt a) niedriger als eine beim Garen eingesetzte Temperatur, insbesondere kleiner oder gleich 60°C, gewählt wird.
- Eine Weiterentwicklung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich ferner aus durch mindestens eine auf die erste Bedämpfungsphase folgende Vorspülphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem dritten Fluid, insbesondere in Form einer Vorspülwaschflotte, behandelt wird.
- Ferner kann vorgesehen sein, daß das für die Vorspülphase verwendete dritte Fluid bzw. die Vorspülwaschflotte, insbesondere kaltes, Wasser, umfaßt.
- Eine bevorzugte Ausführungsform umfaßt des weiteren mindestens eine erste Entkalkerphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem vierten Fluid, insbesondere in Form einer Entkalkerwaschflotte, enthaltend mindestens ein Entkalkungsmittel, behandelt wird, die der Klarspülphase vorgeschaltet ist, und/oder mindestens eine zweite Entkalkerphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem fünften Fluid, insbesondere in Form einer Entkalkerwaschflotte, enthaltend mindestens ein Entkalkungsmittel, behandelt wird, die der Klarspülphase nachgeschaltet ist.
- Ferner hat es sich in einigen Fällen als vorteilhaft erwiesen, die Vorspül-, erste Entkalker- und/oder die Klarspülphase nicht unmittelbar an die erste Bedämpfungsphase anzuschließen, sondern daß man nach Beendigung der Bedämpfungsphase den Dampf für eine Zeitdauer einwirken läßt, bevor die Vorspül-, erste Entkalker- und/oder die Klarspülphase einsetzt bzw. einsetzen. Beispielsweise kann man den sich auf den zu reinigenden Oberflächen niedergeschlagenen Dampf zumindest kurzzeitig, z. B. über einen Zeitraum von etwa 1 bis 5 Minuten, einwirken lassen. Anschließend kann man beispielsweise die Vorspülwaschflotte in herkömmlicher Weise, z. B. unter Einsatz des Lüfterrads, ein oder mehrere Male umwälzen, wobei die Temperatur der Vorspülwaschflotte und/oder die Intensität des Umwälzvorgangs je nach Grad und Stärke der Verunreinigung eingestellt werden können. An die Vorspülphase schließt sich erfindungsgemäß unmittelbar oder mittelbar, d. h. unter Zwischenschaltung der ersten Entkalkerphase, die Klarspülphase an.
- Die Klarspülwaschflotte ist mit mindestens einem Klarspülmittel ausgestattet. In einer weiteren Ausführungsform ist vorgesehen, daß die Klarspülwaschflotte neben dem Klarspülmittel mindestens ein Entkalkungsmittel enthält. Beispielsweise kann in einer bevorzugten Ausführungsform neben einer Carbonsäure wie Zitronensäure als Klarspülmittel bzw. -komponente Amidosulfonsäure als Entkalkungsmittel bzw. -bestandteil vorliegen. Bevorzugt umfaßt das Klarspülmittel auch mindestens ein Entkalkungsmittel. Besonderes Bevorzugt stellt das Klarspülmittel gleichzeitig auch bereits das Entkalkungsmittel dar.
- Von Vorteil ist ferner, wenn die erste Bedämpfungsphase und/oder die Vorspülphase sich über einen, insbesondere zusammenhängenden, Zeitraum von insgesamt 25 bis 60 Minuten erstreckt bzw. erstrecken.
- Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung des vorliegenden Verfahrens kann vorgesehen sein, daß sich mindestens eine zweite Bedämpfungsphase an die Nachreinigungsphase und/oder die zweite Entkalkerphase anschließt, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal teilweise oder vollständig während einer bestimmten Zeitspanne einer Dampfatmosphäre ausgesetzt wird.
- Eine zweckmäßige Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens zeichnet sich ferner aus durch eine Heiz- und/oder Trocknungsphase im Anschluß an die Nachreinigungs- und/oder zweite Bedämpfungsphase.
- Bereits nach der Nachreinigungsphase, bei der die Nachreinigungswaschflotte in der Regel Wasser, insbesondere kaltes Wasser, enthält, wird ein gereinigter Garinnenraum erhalten, der keine Rückstände oder sonstigen Spuren vorheriger Garprozesse, insbesondere auch keine kalkhaltigen Verschmutzungen mehr aufweist. Vorteilhafterweise liegt die Temperatur der Nachreinigungswaschflotte nicht oberhalb von 60°C.
- Geeignete Klarspülmittel kommen als Flüssigkeit, Gel, Pulver, Paste, Sol und/oder in Tabform in dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Einsatz. Besonders bevorzugt wird auf ein oder mehrere Klarspültabs zurückgegriffen. Geeignete Klarspülmittel sind dem Fachmann hinlänglich bekannt und sind ohne weiteres kommerziell erhältlich.
- Dabei kann vorgesehen sein, daß das Klarspülmittel sich in dem für die Klarspülphase verwendeten ersten Fluid bei Temperaturen im Bereich von 55 bis 95°C auflöst.
- Ferner kann vorgesehen sein, daß das Entkalkungsmittel sich in dem für die Klarspülphase verwendeten ersten Fluid und/oder dem für die Entkalkerphase verwendeten vierten und/oder fünften Fluid bei Temperaturen im Bereich von 55 bis 95°C auflöst.
- Geeignete Klarspülphasen und/oder erste und/oder zweite Entkalkerphasen des erfindungsgemäßen Verfahrens erstrecken sich vorzugsweise über einen, insbesondere zusammenhängenden, Zeitraum von 15 bis 40 Minuten. Das Klarspül- und/oder Entkalkungsmittel wird dabei vorzugsweise derart eingestellt und/oder ausgewählt, daß es sich während dieses Zeitraums vollständig auflöst.
- Bevorzugte Klarspülmittel umfassen mindestens eine Carbonsäure, insbesondere eine Di- und/oder Tricarbonsäure, vorzugsweise Zitronensäure. Geeignete Carbonsäuren umfassen beispielsweise Fumarsäure, Maleinsäure, Glycolsäure, Essigsäure, Oxalsäure, Malonsäure, Bernsteinsäure, Milchsäure, Glutarsäure, Adepinsäure und Äpfelsäure. Selbstverständlich können auch beliebige Mischungen an Carbonsäuren eingesetzt werden.
- In einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist hierbei vorgesehen, daß das Klarspülmittel mindestens eine organische Carbonsäure mit einem Anteil von 20 bis 80 Gew.-%, vorzugsweise 35 bis 55 Gew.-% und besonders bevorzugt 38 bis 45 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des eingesetzten Klarspülmittels, enthält.
- Geeignete Klarspülmittel können ebenfalls mit einer Umhüllung in den Garinnenraum bzw. die Klarspülwaschflotte gegeben werden, über die die Freisetzung des Klarspülmittels gesteuert wird. Beispielsweise kann vorgesehen sein, daß das Klarspülmittel mit mindestens einer Umhüllung umgeben ist, die sich unter den Bedingungen der Klarspülphase bei Temperaturen im Bereich von 55 bis 95°C, z. B. bei 60 oder 80°C, unter Freisetzung des Klarspülmittels vollständig oder teilweise auflöst.
- Geeignete Umhüllungen umfassen insbesondere PVA-Folien.
- Geeignete Entkalkungsmittel umfassen anorganische und organische Säuren. Vorzugsweise werden als anorganische Entkalkungsmittel Amidosulfonsäure, Natriumhydrogensulfat, Salze des Dihydrogenphosphats und Hydrogenphosphats, Phosphorsäure und Borsäure sowie deren Mischungen eingesetzt.
- Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform werden ein oder mehrere organische Di-, Tri- und/oder Mehrfachcarbonsäuren in sehr hoher Konzentration eingesetzt. Diese hohen Konzentrationen liegen regelmäßig oberhalb solcher Konzentrationen, die bei herkömmlichen, handelsüblichen Reinigungs- bzw. Klarspülmitteln anzutreffen sind. Insbesondere ist hiermit im Sinne der Erfindung gemeint, daß die Konzentration in der Weise gewählt wird, daß sichergestellt ist, daß die Di-, Tri- oder Mehrfachcarbonsäuren nicht nur vorrangig als Komplexbildner, d. h. als Klarspülmittel, sondern ebenfalls verstärkt als Entkalkungsmittel fungieren, so daß z. B. Kalk in der Form von Kesselstein (CaCO3) und Magnesium in Form von Magnesiumcarbonat (MgCO3) auflöst werden. Dieses kann durch die Wahl geeignet hoher Anteile an derartigen Carbonsäuren als bzw. im Klarspülmittel und damit einhergehend entsprechend hohen Konzentrationen in der Klarspülwaschflotte erreicht werden. Wird demgemäß die Konzentration an Di-, Tri- oder Mehrfachcarbonsäure hinreichend hoch gewählt, umfaßt die Klarspülphase stets auch eine Entkalkerphase. Dieser Effekt wird beispielsweise bereits beobachtet bei Verwendung von Klarspülmitteln, deren Anteil an Di-, Tri- und/oder Mehrfachcarbonsäuren nicht unterhalb von 35 Gew.-%, insbesondere nicht unterhalb 39 Gew.-%, bezogen auf das Gesamtgewicht des eingesetzten Klarspülmittels, liegen. Diese Anteilsangaben treffen z. B. zu bei Verwendung herkömmlicher Waschflottenmengen, z. B. im Bereich von 2 bis 7 l oder von 3 bis 6 l, sind jedoch nicht auf diese Bereichsgrenzen beschränkt. Das Gewicht herkömmlicher Klarspül- bzw. Reinigungstabs liegt z. B. im Bereich von etwa 10 bis etwa 150 g. Mit Tabgewichten bzw. Klarspülmittelgewichten im Bereich von 15 bis 65 g lassen sich regelmäßig bereits sehr zufriedenstellende Resultate einstellen, ohne daß z. B. mehrere Tabs oder Chargen gleichzeitig oder nacheinander verwendet werden müssen. Wird beispielsweise Zitronensäure in herkömmlichen Klarspülzusammensetzungen, insbesondere Klarspültabs, mit einem Anteil von 35 Gew.-% oder mehr eingesetzt, stellt sich gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren für Gargeräte, z. B. von handelsüblicher Größe und Bauart, insbesondere Back- und Bedämpfungs- bzw. Regeniergeräten sowie Kombidämpfern, ein optimales Reinigungs- bzw. Klarspülresultat ein, ohne daß es notwendig wäre, eine separate Entkalkungsphase mit einem separaten Entkalkungsmittel vorzusehen. Besonders bevorzugt liegt die Konzentration an Carbonsäure(n), insbesondere von Di-, Tri- und/oder Mehrfachcarbonsäuren in dem ersten Fluid nicht unterhalb von 2 g/l, vorzugsweise nicht unterhalb von 4 g/l und insbesondere nicht unterhalb von 6 g/l.
- Als organische Carbonsäuren, die gemäß dem vorliegenden Verfahren konzentrationsabhängig entweder nur als Klarspüler oder als Klarspüler und gleichzeitig als Entkalker geeignet sind, kommen insbesondere Zitronensäure, Weinsäure, Fumarsäure, Maleinsäure, Malonsäure, Glycolsäure, Oxalsäure, Äpfelsäure, Bersteinstäure, Glutarsäure, Adipinsäure sowie deren Mischungen in Betracht.
- Darüber hinaus können die beschriebenen Klarspül- und/oder Entkalkungsmittel, insbesondere wenn in Form von Tabs vorliegend, Füllstoffe enthalten, wie Sulfate und Carbonate, sowie Tablettierungshilfsmittel, wie Polyethylenglycol, Stärke oder Stärkederivate. Durch Hinzufügung von Natriumcarbonat wird in Gegenwart von Säuren, z. B. von Zitronensäure, ein Sprudelsystem erzeugt, das in Gegenwart von Wasser zu einer schnelleren Auflösung der Tablette bzw. des Tabs führt.
- Ferner kann vorgesehen sein, daß die für die Nachreinigungsphase verwendete Nachreinigungswaschflotte, insbesondere kaltes, Wasser umfaßt. In einer bevorzugten Ausgestaltung wird die Nachreinigungsphase mindestens einmal wiederholt. Hierbei kann der Garinnenraum zweimal mit einer Nachreinigungswaschflotte ausgespült werden.
- Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich insbesondere für den Einsatz bei der Reinigung von Garinnenräumen von so genannten Kombidämpfern, von Backgeräten und von Bedämpfungsgeräten, z. B. zum Regenerieren von bereits präparierten Lebensmitteln. Derartige Gargeräte können z. B. neben einer Heizeinrichtung u. a. auch einen Wärmetauscher, ein Lüfterrad oder ein Luftleitglied umfassen.
- Das erfindungsgemäße Spülverfahren kommt ohne einen herkömmlichen Reinigungsschritt und demgemäß auch ohne die sonst üblichen Reinigungsmittel aus. Dennoch wird ein gereinigter Innenraum erhalten. Folglich werden Schmutzpartikel und Garrückstände ebenso entfernt wie Kalkablagerungen und sonstige Beläge und Schlieren, die vom Garvorgang herrühren. Das erfindungsgemäße Reinigungsverfahren umfaßt folglich ein Klarspül- und gegebenenfalls ein Entkalkerverfahren, letzteres für den Fall, daß nicht bereits beim Klarspülen sämtliche Kalkrückstände entfernt werden konnten. Mit dem erfindungsgemäßen Verfahren lassen sich insbesondere Gar-, Back- und Dämpfvorrichtungen, in denen regelmäßig kalkhaltige Verschmutzungen anfallen, in kürzerer Zeit und mit einem geringeren Aufwand an Chemikalien reinigen, ohne Zugeständnisse beim Reinigungsergebnis hinnehmen zu müssen. Die nach dem erfindungsgemäßen Verfahren gereinigten Garinnenräume sind ebenso glänzend und hygienisch einwandfrei wie bei einem Einsatz von konventionellen Reinigungsverfahren.
- Von besonderem Vorteil ist weiterhin, daß mit dem erfindungsgemäßen Reinigungsverfahren die Härte des verwendeten Wassers nicht mehr von Belang ist. Demgemäß können die zu reinigenden Gargeräte auch mit sehr hartem Wasser betrieben, beispielsweise bedämpft werden, ohne daß zu befürchten ist, daß die Rückstände z. B. im Garraum, im Ablauf oder im Kondensator in einem einzigen Spül- bzw. Reinigungsgang nicht mehr vollständig und rückstandsfrei zu entfernen sind. Insbesondere lassen sich der Klarspül- und der Entkalkungsschritt durch die geeignete Wahl der Konzentration des Klarspül- bzw. Entkalkungsmittels vereinen, ohne daß die Zugabe eines zusätzlichen, separaten Entkalkungsmittels erforderlich wäre. Schließlich ist das erfindungsgemäße Verfahren besonders schonend und schädigt weder Metall- noch Kunststoffteile im Garraum, Ablauf oder Kondensator.
- Die in der vorstehenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in jeder beliebigen Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (23)
- Verfahren zum Reinigen eines Innenraums eines Gargerätes, umfassend mindestens einen Garraum, einen Ablauf und/oder einen Kondensator, wobei das Verfahren als Spülverfahren ohne Reinigungsmittel auskommt und nacheinander die folgenden Schritte umfasst: a) mindestens eine erste Bedämpfungsphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal während einer bestimmten Zeitspanne zumindest teilweise einer Dampfatmosphäre ausgesetzt wird, b) mindestens eine Klarspülphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem ersten Fluid, insbesondere in Form einer Klarspülwaschflotte, enthaltend mindestens ein Klarspülmittel, behandelt wird, und c) mindestens eine Nachreinigungsphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem zweiten Fluid, insbesondere in Form einer Nachreinigungswaschflotte, ausgespült wird.
- Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Temperatur zumindest des Garraums im Verfahrensschritt a) niedriger als eine beim Garen eingesetzte Temperatur, insbesondere kleiner oder gleich 60°C, gewählt wird.
- Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch mindestens eine auf die erste Bedämpfungsphase folgende Vorspülphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem dritten Fluid, insbesondere in Form einer Vorspülwaschflotte, behandelt wird.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine erste Entkalkerphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem vierten Fluid, insbesondere in Form einer Entkalkerwaschflotte, enthaltend mindestens ein Entkalkungsmittel, behandelt wird, die der Klarspülphase vorgeschaltet ist, und/oder mindestens eine zweite Entkalkerphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal zumindest teilweise mit einem fünften Fluid, insbesondere in Form einer Entkalkerwaschflotte, enthaltend mindestens ein Entkalkungsmittel, behandelt wird, die der Klarspülphase nachgeschaltet ist.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass man nach Beendigung der ersten Bedämpfungsphase den Dampf für eine Zeitdauer einwirken lässt, bevor die Vorspül-, erste Entkalker- und/oder Klarspülphase einsetzt.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch mindestens eine zweite Bedämpfungsphase im Anschluss an die Nachreinigungsphase und/oder die zweite Entkalkerphase, bei der zumindest der Garraum mindestens einmal teilweise oder vollständig während einer bestimmten Zeitspanne einer Dampfatmosphäre ausgesetzt wird.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Heiz- und/oder Trocknungsphase im Anschluss an die Nachreinigungs-, zweite Entkalker- und/oder zweite Bedämpfungsphase.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Bedämpfungsphase und/oder die Vorspülphase sich über einen, insbesondere zusammenhängenden, Zeitraum von insgesamt 25 bis 60 Minuten erstreckt bzw. erstrecken.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Klarspülphase und/oder die erste und/oder zweite Entkalkerphase sich über einen, insbesondere zusammenhängenden, Zeitraum von 15 bis 40 Minuten erstreckt bzw. erstrecken.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das für die Vorspülphase verwendete dritte Fluid, insbesondere kaltes, Wasser, umfasst.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Fluid neben dem Klarspülmittel mindestens ein Entkalkungsmittel enthält.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klarspülmittel auch ein Entkalkungsmittel ist.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klarspülmittel und/oder das Entkalkungsmittel als Flüssigkeit, Gel, Pulver, Paste, Sol oder in Tabform eingesetzt wird bzw. werden.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klarspülmittel sich in dem für die Klarspülphase verwendeten ersten Fluid bei Temperaturen im Bereich von 55 bis 95°C auflöst.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Entkalkungsmittel sich in dem für die Klarspülphase verwendeten ersten Fluid und/oder dem für die Entkalkerphase verwendeten vierten und/oder fünften Fluid bei Temperaturen im Bereich von 55 bis 95°C auflöst.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klarspülmittel mindestens eine Carbonsäure, insbesondere eine Di-, Tri- und/oder Mehrfachcarbonsäure, umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Carbonsäure Zitronensäure umfasst.
- Verfahren nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Klarspülmittel mindestens eine organische Carbonsäure mit einem Anteil von 20 bis 80 Gew.-%, insbesondere 35 bis 55 Gew.-%, enthält.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Klarspülmittel mit mindestens einer Umhüllung umgeben ist, die sich unter den Bedingungen der Klarspülphase bei Temperaturen im Bereich von 55 bis 95°C unter Freisetzung des Klarspülmittels vollständig oder teilweise auflöst.
- Verfahren nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Umhüllung eine PVA-Folie umfasst.
- Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das für die Nachreinigungsphase verwendete zweite Fluid, insbesondere kaltes, Wasser umfasst.
- Gargerät zum Durchführen eines Verfahrens nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Gargerät einen Kombidämpfer, ein Backgerät und/oder ein Bedämpfungsgerät für Lebensmittel umfasst.
- Gargerät nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenraum des Gargeräts mindestens ein Luftleitblech, mindestens ein Zubehörteil, mindestens einen Hordengestellwagen und/oder mindestens ein Geschirr- und/oder Besteckteil umfasst.
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