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Die
Erfindung betrifft eine Rundballenpresse mit einem Presselemente
aufweisenden vorderen Teil und mit einem Presselemente aufweisenden rückwärtigen Teil.
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Im
Stand der Technik ist eine Vielzahl von Rundballenpressentypen verschiedener
Hersteller bekannt, wobei als Presselemente ausschließlich oder
eine Kombination von Riemen, Walzen und Stabketten verwendet wird.
Jeder Hersteller bietet verschiedene Baureihen von Rundballenpressen
an, die unterschiedliche Presselementetypen verwenden. So offenbart
der Prospekt "MF
160 Pressen für perfekte
Rundballen" vier
verschiedene Rundballenpressen, wobei von der Baureihe der Festkammerpressen
eine mit kurzen Riemen in einem vorderen und einem rückwärtigen Pressenteil
und eine mit Walzen vorne und einer Stabkette hinten ausgebildet ist.
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Das
der Erfindung zugrunde liegende Problem wird darin gesehen, dass
die unterschiedliche Ausbildung der Rundballenpressen hohe Kosten
verursacht.
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Dieses
Problem wird erfindungsgemäß durch
die Lehre des Patentanspruchs 1 gelöst, wobei in den weiteren Patentansprüchen Merkmale
aufgeführt
sind, die die Lösung
in vorteilhafter Weise weiterentwickeln.
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Auf
diese Weise können
vordere Teile einer Rundballenpresse in einer hohen Stückzahl zu
verringerten Stückkosten
hergestellt werden, da diese mit den verschiedenen rückwärtigen Teilen
zusammenpassen. Erforderlichenfalls braucht erst am Ende der Fertigungslinie
entschieden zu werden, welcher rückwärtige Teil
angebaut wird. Es wäre
sogar noch möglich,
dass ein Händler
oder Kunde eine Rundballenpresse umrüstet. Diese Lösung macht
es möglich, auf
die jeweiligen Bedürfnisse
Rücksicht
zu nehmen. Beispielsweise können
rückwärtige Teile
mit Stabketten dort eingesetzt werden, wo Stroh gepresst wird und
der Start der Ballendrehung schwierig zu erreichen ist. Andererseits
kann bei sehr bröckeligem Pressgut
auf Walzen oder Riemen zurückgegriffen werden,
die die Presskammer relativ dicht umschließen. Die Anschlüsse sind
derart zu gestalten, dass sie entweder identisch sind, oder dass
sie so universell ausgebildet sind, dass mehrere Anschlussteile passen.
Unter einer Gruppe sind wenigstens zwei rückwärtige Teile zu verstehen. Diese
rückwärtigen Teile
sind nicht auf das Prinzip einer Festkammerpresse beschränkt. Vielmehr
kann an einen vorderen Teil in Festkammerausführung ein rückwärtiger Teil auch in einer Bauart
für eine
Presskammer variabler Größe angeschlossen
werden; ein solcher hat z. B. Walzen oder Riemen, die auf einem
federbelasteten Arm in die Presskammer schwenkbar sind. Der vordere
Teil umfasst herkömmlicherweise
nicht nur die Presselemente und die Wände der Presskammer, sondern
zugleich auch das Fahrgestell, die Deichsel, Gutaufnehmer, etc.
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Die
Antriebsgeschwindigkeit der Presselemente in dem vorderen und in
dem rückwärtigen Teil können aufeinander
abgestimmt werden, wenn den jeweiligen Umständen Rechnung tragende Übersetzungsverhältnisse
angeboten werden. Dies kann mittels Zahnrädern (Stirnrad- oder Planetenbauweise), Riemenscheiben,
Zahnradübersetzungen
und dergleichen erreicht werden. Falls also eine Drehzahlanpassung
erforderlich ist, kann dies durch den einfachen Austausch eines
Antriebsrads oder eines Teils davon erfolgen.
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Eine
optimale Bearbeitung von Erntegut kann erzielt werden, wenn in dem
jeweiligen Teil die entsprechenden Presselemente verwendet werden. Stabketten
sind sehr hilfreich, wenn Ballen mit einer relativ glatten Oberfläche in Drehung
versetzt werden sollen, Walzen sind für Silagezwecke günstig, bei
denen hohe Kräfte
auftreten und Riemen helfen, die Presskammer gut abzuschließen, so
dass kein Bröckelgut
entfällt.
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Die
Verwendung eines als Zugmittelgetriebe ausgebildeten Getriebes zwischen
den beiden Teilen hat den Vorteil, dass Abstandsänderungen beim Schwenken des
rückwärtigen Teils
um eine Schwenk- und Antriebsachse – wenn diese auch relativ gering
sein mögen – sich nicht
auf die Antriebsverbindung auswirken. Dies erlaubt es, mit größeren und
somit kostengünstigeren
Toleranzen zu arbeiten, während
bei einer reinen Zahnradverbindung Probleme entstehen könnten.
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Mittels
einer Spannvorrichtung für
den Antrieb zwischen den beiden Teilen können Verschleiß in dem
Antrieb bzw. in der Schwenkverbindung beider Teile ausgeglichen
werden.
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In
der Zeichnung ist ein nachfolgend näher beschriebenes Ausführungsbeispiel
der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
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1 eine
Rundballenpresse mit einem vorderen Teil und einem rückwärtigen Teil,
dessen Presselemente als Walzen ausgebildet sind, und
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2 eine
Rundballenpresse mit einem vorderen Teil und einem rückwärtigen Teil,
dessen Presselemente als eine Stabkette ausgebildet sind.
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Eine
in 1 dargestellte Rundballenpresse 10 weist
einen vorderen Teil 12 und einen rückwärtigen Teil 14 auf.
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Der
vordere Teil 12 enthält
einen Rahmen 16, ein Fahrwerk 18, eine Deichsel 20,
Seitenwände 22,
Presselemente 24, einen Zuführzusammenbau 26 und
eine Antriebsvorrichtung 28.
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Der
Rahmen 16 besteht aus Streben und dergleichen, die die
vorgenannten Komponenten zusammenhalten und tragen und somit den
vorderen Teil 12 zu einer Einheit formen.
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Das
Fahrwerk 18 setzt sich nicht näher bezeichnet aus einer Achse
und daran angebrachten Rädern
zusammen, die sich im unteren rückwärtigen Bereich
des vorderen Teils 12 befinden und die gesamte Rundballenpresse 10 auf
dem Boden fahrbar abstützen.
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Die
Deichsel 20 dient dem Anschluß der Rundballenpresse 10 an
einem Zugfahrzeug, z. B. an einem Ackerschlepper, und ist fest mit
dem Rahmen 16 verbunden.
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Die
Seitenwände 22 sind
ebenfalls fest mit dem Rahmen 16 verbunden und schließen eine Presskammer 30 stirnseitig
ab. Die Seitenwände 22 nehmen
hierzu einen Abstand zueinander ein und nehmen die Presselemente 24 beweglich
auf. Im oberen rückwärtigen Bereich
der Seitenwände 22 ist ein
Lager 32 vorgesehen, das dem vertikal schwenkbaren Anschluß des rückwärtigen Teils 14 dient.
Die Seitenwände 22 sind
durch nicht näher
bezeichnete aber hinlänglich
bekannte Querstreben miteinander verbunden und erstrecken sich ungefähr soweit
vor die Presskammer 30 wie im Bereich der Presskammer 30.
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Die
Presselemente 24 sind in diesem Ausführungsbeispiel als Walzen ausgebildet,
die sich in bekannter Weise aus einem Blechmantel und einer Welle
oder Wellenstummeln zusammensetzen. Die Mittelpunkte der Presselemente 24,
d. h. deren Drehachsen liegen im Wesentlichen auf einem Teil eines Kreises,
der die Presskammer 30 umgibt. Einige der Presselemente 24 befinden
sich sehr nahe beieinander, andere bilden zwischen sich einen Guteinlass 34 und
einen Bindemitteleinlass 36. Auf wenigstens einer Seite
der Rundballenpresse 10 sind auf der Außenseite der Seitenwände 22 auf
den Presselementen 24 Zahnräder 38 vorgesehen.
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Der
Zuführzusammenbau 26 wird
in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
von einem Gutaufnehmer, einer sogenannten Pick-Up, und einem diesem
nachgeordneten Schneidwerk gebildet, die Erntegut vom Boden aufnehmen
und es durch den Einlaß 34 in
die Presskammer 30 fördern.
Der Zuführzusammenbau 26 ist
vertikal verstellbar an dem Rahmen 16 aufgehängt und
angetrieben. Der Zuführzusammenbau 26 ist
so angeordnet, dass eine einwandfreie Übergabe des Pressguts in den
Einlass 34 erfolgen kann.
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Die
Antriebsvorrichtung 28 wird auf nicht gezeigte Weise von
dem Zugfahrzeug, z. B. über
eine Gelenkwelle, gespeist und enthält im rückwärtigen Bereich der Deichsel 20 eine
quer verlaufende Welle 40. Von der Welle 40 geht
ein Zugmittel 42, d. h. ein Riemen oder eine Kette, aus,
das erforderlichenfalls über
nicht gezeigte Spannvorrichtungen zu einem Antriebsrad 44 führt. Das
Antriebsrad 44 ist drehfest mit einer nicht gezeigten Welle
eines Presselements 24 im oberen rückwärtigen Bereich des vorderen Teils 12 verbunden.
Gegebenenfalls kann die Verbindung auch über eine Kupplung erfolgen.
Zwischen der Welle 40 und dem Antriebsrad 44 verläuft das Zugmittel 42 über ein
weiteres Antriebsrad 46, von dem ein zweites gleichartiges
Zugmittel 48 aus angetrieben wird. Dieses zweite Zugmittel 48 verbindet antriebsmäßig alle
Presselemente 24 in dem vorderen Teil 12 und kämmt im Falle
der Ausführung
als Kette mit den Zahnrädern 38.
Auch dieses Zugmittel 48 wird mittels nicht näher bezeichneter
Spannvorrichtungen gespannt. Das erstgenannte Antriebsrad 44 weist
einen Antriebsteil 50 und einen Abtriebsteil 52 auf,
wobei der Antriebsteil 50 mit dem ersten Zugmittel 42 und
der Abtriebsteil 52 mit einem dritten Zugmittel 54 auf
dem rückwärtigen Teil 14 in
antriebsmäßiger Verbindung
steht. Der Antriebs- und der Abtriebsteil 50 und 52 sind
ebenfalls antriebsmäßig miteinander
verbunden – entweder
fest oder lösbar.
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Die
Presskammer 30 weist in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel
eine im Wesentlichen rund-zylindrische Gestalt auf, deren Zylinderachse quer
zur Fahrtrichtung und horizontal verläuft. Die Größe der Presskammer 30 ist
in diesem Ausführungsbeispiel
konstant, wie dies an sich bekannt ist; sie könnte auch variabel ausgebildet
werden. Die Presskammer 30 teilt sich im Wesentlichen in
zwei Hälften,
eine vordere 56 und eine rückwärtige 58. Die Presskammer 30 kann
zur Abgabe eines nicht dargestellten fertigen Rundballens auf den
Boden durch Aufwärtsschwenken
des rückwärtigen Teils 14 geöffnet werden,
wie dies an sich bekannt ist. Die vordere Hälfte 56 wird von Seitenwänden 22 und
von den Presselementen 24 jeweils des vorderen Teils 12 umschlossen
und die rückwärtige Hälfte 58 von
Seitenwänden 22 und
Presselementen 24 jeweils des rückwärtigen Teils 14.
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Das
Lager 32 weist eine Schwenkachse auf, die koaxial zu der
Drehachse des Antriebsrads 42 verläuft. Infolgedessen ändert sich
die Spannung des dritten Zugmittels 54 beim Schwenken des
zweiten Teils 14 nicht.
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Der
Einlaß 34 ergibt
sich durch eine Lücke zwischen
zwei benachbarten Presselementen 24 in der vorderen unteren
Hälfte
des vorderen Teils 12.
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Der
Bindemitteleinlass 36 ergibt sich ebenfalls aus einer Lücke zwischen
zwei benachbarten Presselementen 24 in der vorderen oberen
Hälfte des
vorderen Teils 12 und dient der Zufuhr von Bindemittel
jeglicher Art, z. B. Garn, Netz, Folie oder dergleichen. Selbstverständlich könnten auch
mehrere Bindemitteleinlässe 36 vorgesehen
sein und sie könnten
sich an anderen Stellen befinden, z. B. auch in dem rückwärtigen Teil 14.
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Der
rückwärtige Teil 14 ist
in seinem vorderen oberen Eckbereich in dem Lager 32 an
den vorderen Teil 12 vertikal schwenkbar anschließbar. Der rückwärtige Teil 14 enthält ebenfalls
einen Rahmen 16, Seitenwände 22, Presselemente 24 und
eine Antriebsvorrichtung 28, die jeweils in einer für einen rückwärtigen Teil 14 passender
Weise ausgebildet sind. Da dies ausreichend bekannt ist, bedarf
es insoweit keiner eingehenden Beschreibung. Für die Schwenkbewegung werden üblicherweise
nicht gezeigte hydraulische Stellmotoren eingesetzt. Aus dem Vergleich
der 1 und 2 der Zeichnung wird deutlich,
dass die Presselemente 24 bei ansonsten gleichen oder ähnlichen
rückwärtigen Teilen 14 unterschiedlich
ausgebildet sind. Maßgeblich
ist lediglich, dass mehrere Bauarten rückwärtiger Teile 14 an
denselben vorderen Teil 12 angebaut werden können. Dies
bedeutet, dass die Maße
des rückwärtigen Teils 14 so
gewählt
werden müssen,
dass sich eine homogene Form der Presskammer 30 in der
Rundballenpresse 10 ergibt. Der Anschluß an das Lager 32 muß ebenso
jeweils gleich ausgebildet sein, wie die Seitenwände 22 des rückwärtigen Teils 14.
Außerdem
muß die
Antriebsvorrichtung 28 so ausgebildet sein, dass das dritte
Zugmittel 54 angeschlossen und mit der richtigen Geschwindigkeit
betrieben werden kann.
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Ausgehend
von diesen allgemeinen Anforderungen enthält der rückwärtige Teil 14 der
Rundballenpresse 10 auf einem Halbkreisbogen gelegene Presselemente 24,
die als Walzen aus Stahl oder Kunststoff ausgebildet sind. Diese
Presselemente 24 weisen in wenigstens einem äußeren Bereich
Zahnräder 38 auf,
die in Antriebsverbindung mit dem dritten Zugmittel 54 stehen.
Eine Spannvorrichtung 60 ist auf dem rückwärtigen Teil 14 vorgesehen.
Das dritte Zugmittel 54 ist schließlich über den Abtriebsteil 52 des
Abtriebsrads 44 geführt
und wird hierüber
in Bewegung gesetzt.
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Der
rückwärtige Teil 14 nach 2 hat
wie zuvor beschrieben die gleichen Anschlussmaße wie der rückwärtige Teil
nach 1, weist aber andere Presselemente 24 auf.
Die Presselemente 24 des rückwärtigen Teils 14 nach 2 sind
als eine Stabkette ausgebildet, die sich ebenfalls auf dem zuvor beschriebenen
Halbkreisbogen bewegen und somit das in die Presskammer 30 gelangte
Pressgut in Drehung versehen. Die seitlichen Endbereiche der Presselemente 24 sind
in einer Führung 62 an den
Seitenwänden 22 aufgenommen.
Auf der der Presskammer 30 abgelegenen Seite der Presselemente 24 ist
eine gekrümmte
Wand 64 vorgesehen, die die Presskammer 30 nach
außen
abschließt
und somit verhindert, dass Pressgut nach außen entfällt; allerdings kann auch unter
Umständen
auf diese Wand 64 verzichtet werden. Die Presselemente 24 sind
ebenfalls über die
Spannvorrichtung 60 geführt,
die hierzu entsprechend ausgebildet ist, da in diesem Fall das dritte Zugmittel 54 von
dem Presselement 24 selbst gebildet wird. Der Antrieb der
Presselemente 24 des rückwärtigen Teils 14 nach 2 erfolgt
wiederum über das
Antriebsrad 44, wobei von dessen Abtriebsteil 52 aus
ein Getriebe 64 angetrieben wird, das den Antrieb der Presselemente 24 bewirkt.
Dieses Getriebe 64 ist als ein Zugmittelgetriebe ausgebildet
und mit einer Spannvorrichtung 66 versehen.
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In
nicht dargestellten Ausführungsbeispielen könnten die
Presselemente 24 des vorderen und/oder rückwärtigen Teils 12 und/oder 14 als
Riemen ausgebildet werden, die z. B. als kurze Schlaufen ausgebildet
sind und sich jeweils über
zwei parallele Walzen oder Rollen erstrecken. Es könnten auch Walzen
auf verschwenkbaren Armen vorgesehen sein, die entweder die Presskammer 30 begrenzen oder über die
Riemen verlaufen, die eine größenvariable
Presskammer 30 teilweise umschließen.