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DE102004001710A1 - Warneinrichtung für Kraftfahrzeugstraßen - Google Patents

Warneinrichtung für Kraftfahrzeugstraßen Download PDF

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Publication number
DE102004001710A1
DE102004001710A1 DE102004001710A DE102004001710A DE102004001710A1 DE 102004001710 A1 DE102004001710 A1 DE 102004001710A1 DE 102004001710 A DE102004001710 A DE 102004001710A DE 102004001710 A DE102004001710 A DE 102004001710A DE 102004001710 A1 DE102004001710 A1 DE 102004001710A1
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DE
Germany
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warning device
drive
over
over element
warning
Prior art date
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Ceased
Application number
DE102004001710A
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Luther
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
SECUTEC GmbH
Original Assignee
SECUTEC GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by SECUTEC GmbH filed Critical SECUTEC GmbH
Priority to DE102004001710A priority Critical patent/DE102004001710A1/de
Publication of DE102004001710A1 publication Critical patent/DE102004001710A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F9/00Arrangement of road signs or traffic signals; Arrangements for enforcing caution
    • E01F9/50Road surface markings; Kerbs or road edgings, specially adapted for alerting road users
    • E01F9/529Road surface markings; Kerbs or road edgings, specially adapted for alerting road users specially adapted for signalling by sound or vibrations, e.g. rumble strips; specially adapted for enforcing reduced speed, e.g. speed bumps

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Road Signs Or Road Markings (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Warneinrichtung für Kraftfahrzeugstraßen und dergleichen und besteht aus einem mobilen Überfahrelement (1), das zum losen Auflegen auf die Fahrbahn vorgesehen ist und gegenüber der Fahrbahn in Vertikalrichtung nach oben vorsteht, wobei das Überfahrelement plattenartig ausgebildet ist mit einer großflächigen horizontalen Grundfläche und einer demgegenüber geringen vertikalen Höhe.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Warneinrichtung für Kraftfahrzeugstraßen und der gleichen und dient dazu, Auffahrunfälle auf Absperr- und Verkehrseinrichtungen bei Arbeitsstellen beispielsweise auf dem befestigten Seitenstreifen von Kraftfahrzeugstraßen zu verhindern.
  • Arbeits- bzw. Baustellen werden insbesondere dann, wenn sie nur vorübergehend stunden- bzw. tageweise eingerichtet werden, mit Hilfe von abgekuppelten Anhängern, Rammböcken oder dergleichen gesichert, die in Fahrtrichtung gesehen vor der Baustelle abgestellt werden. Hierdurch sollen Fahrzeugführer optisch davor gewarnt werden, dass entweder Fahrbahnverengungen im Bereich der Baustelle vorhanden sind oder beispielsweise dass der Seitenstreifen im Bereich dieser Baustelle durch die Arbeiten blockiert und damit nicht befahrbar ist.
  • Für den aufmerksamen Fahrzeugführer reicht eine solche optische Warneinrichtung sicherlich aus, sodass er entsprechend vorgewarnt die Bau- bzw. Arbeitsstelle passiert. Dennoch kommt es immer wieder dazu, dass diese abgekuppelten Anhänger oder Rammböcke durch unachtsame Fahrzeugführer beschädigt bzw. zerstört werden, vor allem dann, wenn Lkw-Fahrzeugführer in Kolonnenfahrt mit nur geringem Abstand zum vorausfahrenden Lkw fahren und hierbei zeitweise – absichtlich oder unabsichtlich – auf den befestigten Seitenstreifen pendeln und dabei die entsprechende Warneinrichtung aufgrund des geringen Abstands zum vorausfahrenden Lkw nicht rechtzeitig erkennen können. Derartige Unfälle führen nicht nur zu erheblichen materiellen Schäden, sondern auch zu Personenschäden beim auffahrenden Fahrzeugführer und bei den im Bereich der Baustelle arbeitenden Personen. Schließlich beeinträchtigt ein solcher Auf fahrunfall durch die unvermeidliche Staubildung auch den übrigen Verkehrsfluss im Bereich der Unfallstelle.
  • Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Warneinrichtung für Kraftfahrzeugstraßen und der gleichen zur Verfügung zu stellen, die ihre Warnfunktion zerstörungs- und folgenfrei erfüllt, um hierdurch den sich einer Arbeits- bzw. Baustelle nähernden Fahrzeugführer rechtzeitig vor deren Erreichen zu warnen und ihm jeweils zu ermöglichen, sein Fahrzeug kontrolliert auf die richtige Fahrspur zurückzulenken und eine Kollision mit weiteren Warneinrichtungen oder Baustellengegenständen bzw. -personen zu vermeiden. Außerdem soll die Warneinrichtung für den temporären Einsatz im Zusammenhang mit kurzzeitigen Arbeitsstellen geeignet sein.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Warneinrichtung aus einem mobilen Überfahrelement besteht, das zum losen Auflegen auf die Fahrbahn vorgesehen ist und gegenüber der Fahrbahn zumindest in Teilbereichen geringfügig in vertikaler Richtung vorsteht, und dass das Überfahrelement plattenartig ausgebildet ist mit einer großflächigen horizontalen Grundfläche und einer demgegenüber geringen vertikalen Höhe.
  • Die Ausgestaltung als mobiles Überfahrelement bedeutet, dass die Warneinrichtung ohne zusätzliche Maßnahmen leicht von Hand transportabel ist und dadurch von einem einzigen Arbeiter an den Einsatzort gebracht werden kann. Dadurch dass das Überfahrelement zum losen Auflegen auf die Fahrbahn vorgesehen ist, verbleibt es alleine aufgrund seines Eigengewichts ohne weitere Montagearbeiten während des Arbeitseinsatzes sicher und dauerhaft auf der Fahrbahn, so dass sowohl dessen Aufbauen als auch Abbauen in Sekundenschnelle erfolgen kann. Indem schließlich das Überfahrelement gegenüber der der Fahrbahn zumindest in Teilbereichen geringfügig in vertikaler Richtung vorsteht, warnt es den Fahrzeugführer des das Überfahrelement überfahrenden Kraftfahrzeugs aufgrund des Höhenversatzes des Überfahrelements gegenüber der Fahrbahn. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass der Fahrzeugführer das Überfahren lediglich als Fahrbahnunebenheit registriert und dennoch seine Aufmerksamkeit auf die Fahrbahn gelenkt wird, ohne dass das Fahrzeug aus seiner Spur gerät oder sonst in seiner Fahrt beeinträchtigt wird; d.h., die erfindungsgemäße Warneinrichtung beschränkt sich nicht – wie die bisher üblichen Mittel – auf ein optisches Warnen, sondern erreicht die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers durch ein akustisch wahrnehmbares Vibrationssignal.
  • Zwar ist es grundsätzlich im Stand der Technik bekannt, Fahrbahnmarkierungen in Form von Markierungsknöpfen, Markierungslinien etc. so auszugestalten, dass sie profiliert ausgebildet sind und zu einer akustisch wahrnehmbaren Vibrationswarnung des Fahrzeugführers führen; jedoch sind solche Warneinrichtungen nur für ein stationäres und dauerhaftes Anbringen (etwa durch Verkleben, Verschrauben etc.) und damit nicht für vorübergehende Arbeitsstellen wie Tagesbaustellen etc. geeignet.
  • Im Gegensatz dazu ist die erfindungsgemäße Warneinrichtung lose auf die Fahrbahn auflegbar und weist aber aufgrund der großflächigen Grundfläche ein ausreichend großes Eigengewicht auf, um selbst beim Überfahren nicht verschoben bzw. angehoben zu werden. Die erfindungsgemäß vorgeschlagene geringe vertikale Höhe der Warneinrichtung sorgt außerdem dafür, dass zum einen das Kraftfahrzeug beim Überfahren nicht in seiner Fahrweise oder Spur beeinträchtigt wird und dass zum anderen beim Überfahren keine wesentlichen horizontalen Kraftkomponenten auftreten, die zu einem Verschieben der Warneinrichtung gegenüber der Fahrbahn führen könnten. Zur weiteren Lagefixierung empfiehlt es sich außerdem, die Unterseite des Überfahrelements rutschhemmend auszubilden.
  • Mit der erfindungsgemäßen Warneinrichtung ist es nunmehr möglich, in ausreichendem Abstand von einer Arbeits- bzw. Baustelle ein oder mehrere Überfahrelemente auf die abgesperrt Fahrbahn zu legen und hierdurch unaufmerksame Fahrzeugführer rechtzeitig vor Passieren der Baustelle vorzuwarnen. Dadurch dass das Überfahrelement beschädigungs- bzw. zerstörungsfrei funktioniert, kann es selbst nach vielfachem Überfahren beim Auflösen der Baustelle wieder in einfacher Weise entfernt und dem nächsten Einsatz zugeführt werden.
  • Das erfindungsgemäße mobile Überfahrelement unterscheidet sich auch von Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen, so genannten Berliner Kissen, die stationär insbesondere durch Schraubverbindungen an der Fahrbahn festgelegt werden und die aufgrund ihrer Aufgabe, die Geschwindigkeit der Fahrzeuge – beispielsweise in verkehrsberuhigten Zonen – herabzusetzen, deutliche Höhen versatze aufweisen und damit entsprechend deutliche Auswirkungen auf Fahr- und Lenkverhalten besitzen. Würden solche an die Berliner Kissen angepassten Aufpflasterungen für den oben geschilderten Einsatzzweck verwendet, so könnten diese leicht das Unfallrisiko dadurch erhöhen, dass sie das Fahr- und Lenkverhalten des sie überfahrenden Fahrzeuges ändern und das Fahrzeug unter Umständen unkontrollierbar machen.
  • Es ist besonders vorteilhaft, wenn die Grundfläche eine Länge und Breite im Dezimeterbereieh, insbesondere zwischen 750 und 1.000 mm Länge und zwischen 500 und 800 mm Breite, aufweist, um so einerseits immer noch leicht und von Hand transportabel zu sein und andererseits aber eine gute Lagesicherung aufzuweisen. Gleichzeitig liegt die vertikale Höhe zweckmäßiger Weise im Zentimeterbereich, insbesondere zwischen 20 und maximal 40 mm, so dass das Überfahrelement zwar für den Fahrzeugführer spürbar bleibt, aber dennoch keine Auswirkungen auf das Fahrverhalten des Fahrzeugs besitzt.
  • Für das Material des Überfahrelements kommen beliebige Baustoffe in Frage. Besonders empfehlenswert vor allem hinsichtlich der Kosten ist es, wenn das Überfahrelement aus insbesondere recycletem Kunststoff besteht mit einer Metallarmierung, insbesondere in Form einer eingebetteten Stahleinlage oder -platte, die für ausreichende Stabilität und ausreichendes Gewicht sorgt.
  • Die große Grundfläche des Überfahrelements lässt sich besonders zweckmäßig dazu verwenden, mehrere Höhenversatze in Form von Profilierungen, vertikalen Vor- bzw. Rücksprüngen in Form von Noppen, Rippen, Aussparungen und der gleichen vorzusehen, um durch eine Vervielfachung der akustischen Signale bzw. der Vibrationssignale das Erregen der Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers noch zu intensivieren. Hierzu sind die Profilierungen und/oder Vor- bzw. Rücksprünge am besten in Horizontalrichtung hintereinander angeordnet.
  • Um wie vorstehend erwähnt das Fahr- und Lenkverhalten des Fahrzeugs nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt es sich, wenn das Überfahrelement seitliche zur Horizontalen geneigte Auffahrschrägen aufweist, die außerdem dafür sorgen, dass durch entsprechend von der Horizontalen abweichend nach unten gerichtete Kraftkomponenten ein Verschieben des Überfahrelements gegenüber der Fahrbahn verhindert wird.
  • Zusätzlich kann das erfindungsgemäße Überfahrelement mit optischen Signalementen versehen sein, die jedoch mit der eigentlichen Warnfunktion durch akustische bzw. Vibrationssignale direkt nichts zu tun haben, sondern lediglich eine einfache Möglichkeit bieten, zusätzlich durch optische Signale auf eine kurz bevorstehende Arbeits- bzw. Baustelle aufmerksam zu machen.
  • Um das Transportieren, Aufstellen und Entfernen der Überfahrelemente zu vereinfachen, empfiehlt es sich, wenn das Überfahrelement seitliche Tragevorrichtungen wie Eingriffe etc. aufweist, die zweckmäßiger Weise auf der Seite des Überfahrelements angeordnet sind, die entfernt von der vom fließenden Verkehr benutzten Fahrbahn orientiert ist.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der Zeichnungen; hierbei zeigen.
  • 1 eine erfindungsgemäße Warneinrichtung in Draufsicht; und
  • 2 die Warneinrichtung aus 1 in Seitenansicht;
  • 3 einen schematischen Übersichtsplan über eine Straßenarbeitsstelle mit vorgeschalteter Absperreinrichtung; und
  • 4 den Übersichtsplan aus 3 mit zusätzlich vorgeschalteten erfindungsgemäßen Überfahrelementen.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Warneinrichtung in Form eines Überfahrelements 1 dargestellt, das aus einer rechteckigen Grundplatte 2 mit seitlichen Auffahrschrägen 3, 4 besteht und an seiner Oberseite vier rippenartige Vorsprünge 5, 6, 7, 8 aufweist, die in Fahrtrichtung (auf 1 bezogen von links nach rechts) hintereinander angeordnet sind und seitlich angeschrägt sind.
  • Im in 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel besitzt das Überfahrelement eine Gesamthöhe von 40 mm, wobei die Vorsprünge 5 bis 8 um ca. 15 mm gegenüber der Grundplatte 1 in Vertikalrichtung vorstehen. Die Vorsprünge 5 bis 8 sind ihrerseits in ihrem Fußbereich ca. 70 mm und in ihrem Kopfbereich ca. 40 mm breit ausgebildet und besitzen eine Länge von ca. 885 mm bei einer Gesamtlänge der Grundplatte von 1.000 mm.
  • Die geringen vertikalen Höhen sorgen dafür, dass das Beaufschlagen des Überfahrelements zwar für den Fahrzeugführer deutlich spürbar ist, dass aber dieses keine Auswirkung auf sein Fahr- und Lenkverhalten besitzt, selbst wenn nur die Reifen auf einer Fahrzeugseite mit dem Überfahrelement in Berührung kommen und hierdurch an sich leicht zu einer Änderung der Fahrzeugspur führen würden.
  • Zur Verbesserung der Stabilität ist – wie in 2 angedeutet ist – eine Stahlplatte 9 in die Grundplatte 1 eingegossen. Zusätzlich ist im in 1 unteren Randbereich ein Stahlrohr 10 eingegossen, um Aussparungen 11 und 12 im Bereich der Grundplatte zu Tragevorrichtungen in Form von Eingriffen auszubilden. An der jeweils linken geneigten Flanke der Rippen 5 bis 8, die in Gegenfahrtrichtung den sich dem Überfahrelement nähernden Fahrzeugführern zugewandt ist, sind Reflektoren 13 in Form von punktförmigen Glaselementen angebracht, um eine zusätzliche optische Signalfunktion zu erfüllen. Zusätzlich können – in 1 nicht dargestellte – senkrechte Sichtzeichen beispielsweise im Bereich der Eingriffe angebracht werden, die zwar in der Regel ebenfalls überfahrbar sind, dies jedoch nicht auf Dauer beschädigungs- bzw. zerstörungsfrei.
  • 3 zeigt nun einen so genannten Regelplan einer Arbeitsstelle 21 auf einem befestigte Seitenstreifen 22 einer Richtungsfahrbahn 23. In einem gewissen Abstand vor der Arbeitsstelle ist eine Absperreinrichtung 24 angeordnet, im dargestellten Fall in Form eines Arbeitsfahrzeuges mit Anhänger, der entsprechende optische Signale aufweist. Vor dieser Absperreinrichtung 24 ist ein pendelndes, nach rechts auf den Seitenstreifen geratenes Fahrzeug 25 dargestellt, das im Kolonnenverkehr hinter einem Fahrzeug 26 fährt und so aufgrund der beeinträchtigten Sicht unter Umständen nicht richtig auf optische Hinweise reagieren kann.
  • Ein übliches Unfallszenario besteht nun daraus, dass das Fahrzeug 25 unvorgewarnt und ungebremst auf die Absperreinrichtung 24 aufprallen würde und nicht nur den zugehörigen Anhänger, sondern auch das Arbeitsfahrzeug zerstören würde, wobei das Fahrzeug 25 erheblich beschädigt und unter Umständen der Fahrzeugführer verletzt würde. Weitere Folgen sind – wie bereits eingangs geschildert – unter Umständen Personenschäden bei den Arbeitern der Baustelle sowie Verkehrsstaus am Unfallort.
  • 4 zeigt nun den gleichen Regelplan mit drei zusätzlichen Überfahrelementen 1, die in ausreichendem Abstand vor der weiterhin verwendeten Absperreinrichtung 24 angeordnet werden, beispielsweise 50 m, 150 m und 250 m vor dieser Absperreinrichtung. Das pendelnde Fahrzeug 25 würde im Fall des Überfahrens eines Überfahrelements ausreichend Reaktionszeit besitzen, um das Fahrzeug rechtzeitig vor Erreichen der Absperreinrichtung und vor Erreichen der Baustelle auf die richtige Fahrbahn zurückzulenken.
  • Zusammenfassend bietet die vorliegende Erfindung den Vorteil, eine Warneinrichtung für Kraftfahrzeugstraßen und der gleichen zur Verfügung zu stellen, die mobil ist, die nicht nur optische Warnungen vermittelt, sondern auch akustische und Vibrationssignale und die dennoch ohne Auswirkungen auf das Fahr- und Spurverhalten des die Warneinrichtung überfahrenden Fahrzeugs ist.

Claims (13)

  1. Warneinrichtung für Kraftfahrzeugstraßen und der gleichen, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem mobilen Überfahrelement (1) besteht, das zum losen Auflegen auf die Fahrbahn vorgesehen ist und gegenüber der Fahrbahn zumindest in Teilbereichen geringfügig in vertikaler Richtung nach oben vorsteht, und dass das Überfahrelement flach und plattenartig ausgebildet ist mit einer großflächigen horizontalen Grundfläche und einer demgegenüber geringen vertikalen Höhe.
  2. Warneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikale Höhe des Überfahrelements (1) im niedrigen einstelligen Zentimeterbereich liegt.
  3. Warneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikale Höhe des Überfahrelements (1) weniger als 50 mm beträgt.
  4. Warneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikale Höhe des Überfahrelements (1) in der Größenordnung zwischen 20 und 40 mm liegt.
  5. Warneinrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Grundfläche des Überfahrelement (1) eine Länge und Breite im Dezimeterbereich, insbesondere zwischen 750 und 1.000 mm Länge und zwischen 500 und 800 mm Breite, aufweist.
  6. Warneinrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikale Höhe des Überfahrelements (1) weniger als 10% der Länge und/oder der Breite beträgt.
  7. Warneinrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Überfahrelement (1) auf seiner die Fahrbahn beaufschlagenden Unterseite rutschhemmend ausgebildet ist.
  8. Warneinrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Überfahrelement (1) aus Kunststoff mit einer Metallarmierung, insbesondere in Form einer eingebetteten Stahleinlage (9), besteht.
  9. Warneinrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Überfahrelement auf seiner Oberseite profiliert ausgebildet ist und/oder mit vertikalen Vor-/Rücksprüngen (5, 6, 7, 8) wie Noppen, Rippen, Aussparungen und der gleichen versehen ist.
  10. Warneinrichtung nach zumindest Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Profilierungen und/oder Vor-/Rücksprünge (5 bis 8) in horizontaler Richtung hintereinander angeordnet sind.
  11. Warneinrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Überfahrelement (1) seitliche zur Horizontalen geneigte Auffahrschrägen (3, 4) aufweist.
  12. Warneinrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Überfahrelement (1) zusätzliche optische Signalelemente (13) aufweist.
  13. Warneinrichtung nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Überfahrelement seitliche Tragevorrichtungen wie Eingriffe (11, 12) und der gleichen aufweist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102006025894A1 (de) * 2006-06-02 2007-12-06 Roswitha Rudzinski Auffahr-Schutzmatte

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102006025894A1 (de) * 2006-06-02 2007-12-06 Roswitha Rudzinski Auffahr-Schutzmatte

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