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Die
Erfindung betrifft eine Warneinrichtung für Kraftfahrzeugstraßen und
der gleichen und dient dazu, Auffahrunfälle auf Absperr- und Verkehrseinrichtungen
bei Arbeitsstellen beispielsweise auf dem befestigten Seitenstreifen
von Kraftfahrzeugstraßen zu
verhindern.
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Arbeits-
bzw. Baustellen werden insbesondere dann, wenn sie nur vorübergehend
stunden- bzw. tageweise eingerichtet werden, mit Hilfe von abgekuppelten
Anhängern,
Rammböcken
oder dergleichen gesichert, die in Fahrtrichtung gesehen vor der Baustelle
abgestellt werden. Hierdurch sollen Fahrzeugführer optisch davor gewarnt
werden, dass entweder Fahrbahnverengungen im Bereich der Baustelle
vorhanden sind oder beispielsweise dass der Seitenstreifen im Bereich
dieser Baustelle durch die Arbeiten blockiert und damit nicht befahrbar
ist.
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Für den aufmerksamen
Fahrzeugführer reicht
eine solche optische Warneinrichtung sicherlich aus, sodass er entsprechend
vorgewarnt die Bau- bzw. Arbeitsstelle passiert. Dennoch kommt es immer
wieder dazu, dass diese abgekuppelten Anhänger oder Rammböcke durch
unachtsame Fahrzeugführer
beschädigt
bzw. zerstört
werden, vor allem dann, wenn Lkw-Fahrzeugführer in Kolonnenfahrt mit nur
geringem Abstand zum vorausfahrenden Lkw fahren und hierbei zeitweise – absichtlich oder
unabsichtlich – auf
den befestigten Seitenstreifen pendeln und dabei die entsprechende
Warneinrichtung aufgrund des geringen Abstands zum vorausfahrenden
Lkw nicht rechtzeitig erkennen können.
Derartige Unfälle
führen
nicht nur zu erheblichen materiellen Schäden, sondern auch zu Personenschäden beim
auffahrenden Fahrzeugführer
und bei den im Bereich der Baustelle arbeitenden Personen. Schließlich beeinträchtigt ein
solcher Auf fahrunfall durch die unvermeidliche Staubildung auch
den übrigen
Verkehrsfluss im Bereich der Unfallstelle.
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Hiervon
ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde,
eine Warneinrichtung für
Kraftfahrzeugstraßen
und der gleichen zur Verfügung
zu stellen, die ihre Warnfunktion zerstörungs- und folgenfrei erfüllt, um
hierdurch den sich einer Arbeits- bzw. Baustelle nähernden
Fahrzeugführer
rechtzeitig vor deren Erreichen zu warnen und ihm jeweils zu ermöglichen,
sein Fahrzeug kontrolliert auf die richtige Fahrspur zurückzulenken
und eine Kollision mit weiteren Warneinrichtungen oder Baustellengegenständen bzw.
-personen zu vermeiden. Außerdem
soll die Warneinrichtung für
den temporären
Einsatz im Zusammenhang mit kurzzeitigen Arbeitsstellen geeignet
sein.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass die Warneinrichtung aus einem mobilen Überfahrelement besteht, das
zum losen Auflegen auf die Fahrbahn vorgesehen ist und gegenüber der
Fahrbahn zumindest in Teilbereichen geringfügig in vertikaler Richtung
vorsteht, und dass das Überfahrelement
plattenartig ausgebildet ist mit einer großflächigen horizontalen Grundfläche und
einer demgegenüber
geringen vertikalen Höhe.
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Die
Ausgestaltung als mobiles Überfahrelement
bedeutet, dass die Warneinrichtung ohne zusätzliche Maßnahmen leicht von Hand transportabel ist
und dadurch von einem einzigen Arbeiter an den Einsatzort gebracht
werden kann. Dadurch dass das Überfahrelement
zum losen Auflegen auf die Fahrbahn vorgesehen ist, verbleibt es
alleine aufgrund seines Eigengewichts ohne weitere Montagearbeiten während des
Arbeitseinsatzes sicher und dauerhaft auf der Fahrbahn, so dass
sowohl dessen Aufbauen als auch Abbauen in Sekundenschnelle erfolgen kann.
Indem schließlich
das Überfahrelement
gegenüber
der der Fahrbahn zumindest in Teilbereichen geringfügig in vertikaler
Richtung vorsteht, warnt es den Fahrzeugführer des das Überfahrelement überfahrenden
Kraftfahrzeugs aufgrund des Höhenversatzes
des Überfahrelements
gegenüber
der Fahrbahn. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass der Fahrzeugführer das Überfahren
lediglich als Fahrbahnunebenheit registriert und dennoch seine Aufmerksamkeit
auf die Fahrbahn gelenkt wird, ohne dass das Fahrzeug aus seiner
Spur gerät
oder sonst in seiner Fahrt beeinträchtigt wird; d.h., die erfindungsgemäße Warneinrichtung
beschränkt
sich nicht – wie die
bisher üblichen Mittel – auf ein
optisches Warnen, sondern erreicht die Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers durch
ein akustisch wahrnehmbares Vibrationssignal.
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Zwar
ist es grundsätzlich
im Stand der Technik bekannt, Fahrbahnmarkierungen in Form von Markierungsknöpfen, Markierungslinien
etc. so auszugestalten, dass sie profiliert ausgebildet sind und zu
einer akustisch wahrnehmbaren Vibrationswarnung des Fahrzeugführers führen; jedoch
sind solche Warneinrichtungen nur für ein stationäres und
dauerhaftes Anbringen (etwa durch Verkleben, Verschrauben etc.)
und damit nicht für
vorübergehende
Arbeitsstellen wie Tagesbaustellen etc. geeignet.
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Im
Gegensatz dazu ist die erfindungsgemäße Warneinrichtung lose auf
die Fahrbahn auflegbar und weist aber aufgrund der großflächigen Grundfläche ein
ausreichend großes
Eigengewicht auf, um selbst beim Überfahren nicht verschoben
bzw. angehoben zu werden. Die erfindungsgemäß vorgeschlagene geringe vertikale
Höhe der
Warneinrichtung sorgt außerdem
dafür,
dass zum einen das Kraftfahrzeug beim Überfahren nicht in seiner Fahrweise
oder Spur beeinträchtigt
wird und dass zum anderen beim Überfahren
keine wesentlichen horizontalen Kraftkomponenten auftreten, die
zu einem Verschieben der Warneinrichtung gegenüber der Fahrbahn führen könnten. Zur
weiteren Lagefixierung empfiehlt es sich außerdem, die Unterseite des Überfahrelements rutschhemmend
auszubilden.
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Mit
der erfindungsgemäßen Warneinrichtung ist
es nunmehr möglich,
in ausreichendem Abstand von einer Arbeits- bzw. Baustelle ein oder
mehrere Überfahrelemente
auf die abgesperrt Fahrbahn zu legen und hierdurch unaufmerksame
Fahrzeugführer rechtzeitig
vor Passieren der Baustelle vorzuwarnen. Dadurch dass das Überfahrelement
beschädigungs- bzw.
zerstörungsfrei
funktioniert, kann es selbst nach vielfachem Überfahren beim Auflösen der
Baustelle wieder in einfacher Weise entfernt und dem nächsten Einsatz
zugeführt
werden.
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Das
erfindungsgemäße mobile Überfahrelement
unterscheidet sich auch von Fahrbahnschwellen oder Aufpflasterungen,
so genannten Berliner Kissen, die stationär insbesondere durch Schraubverbindungen
an der Fahrbahn festgelegt werden und die aufgrund ihrer Aufgabe,
die Geschwindigkeit der Fahrzeuge – beispielsweise in verkehrsberuhigten
Zonen – herabzusetzen,
deutliche Höhen versatze
aufweisen und damit entsprechend deutliche Auswirkungen auf Fahr- und Lenkverhalten
besitzen. Würden
solche an die Berliner Kissen angepassten Aufpflasterungen für den oben
geschilderten Einsatzzweck verwendet, so könnten diese leicht das Unfallrisiko
dadurch erhöhen,
dass sie das Fahr- und Lenkverhalten des sie überfahrenden Fahrzeuges ändern und
das Fahrzeug unter Umständen
unkontrollierbar machen.
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Es
ist besonders vorteilhaft, wenn die Grundfläche eine Länge und Breite im Dezimeterbereieh, insbesondere
zwischen 750 und 1.000 mm Länge und
zwischen 500 und 800 mm Breite, aufweist, um so einerseits immer
noch leicht und von Hand transportabel zu sein und andererseits
aber eine gute Lagesicherung aufzuweisen. Gleichzeitig liegt die
vertikale Höhe
zweckmäßiger Weise
im Zentimeterbereich, insbesondere zwischen 20 und maximal 40 mm,
so dass das Überfahrelement
zwar für
den Fahrzeugführer
spürbar
bleibt, aber dennoch keine Auswirkungen auf das Fahrverhalten des
Fahrzeugs besitzt.
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Für das Material
des Überfahrelements
kommen beliebige Baustoffe in Frage. Besonders empfehlenswert vor
allem hinsichtlich der Kosten ist es, wenn das Überfahrelement aus insbesondere
recycletem Kunststoff besteht mit einer Metallarmierung, insbesondere
in Form einer eingebetteten Stahleinlage oder -platte, die für ausreichende
Stabilität
und ausreichendes Gewicht sorgt.
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Die
große
Grundfläche
des Überfahrelements
lässt sich
besonders zweckmäßig dazu
verwenden, mehrere Höhenversatze
in Form von Profilierungen, vertikalen Vor- bzw. Rücksprüngen in Form
von Noppen, Rippen, Aussparungen und der gleichen vorzusehen, um
durch eine Vervielfachung der akustischen Signale bzw. der Vibrationssignale das
Erregen der Aufmerksamkeit des Fahrzeugführers noch zu intensivieren.
Hierzu sind die Profilierungen und/oder Vor- bzw. Rücksprünge am besten
in Horizontalrichtung hintereinander angeordnet.
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Um
wie vorstehend erwähnt
das Fahr- und Lenkverhalten des Fahrzeugs nicht zu beeinträchtigen,
empfiehlt es sich, wenn das Überfahrelement seitliche
zur Horizontalen geneigte Auffahrschrägen aufweist, die außerdem dafür sorgen,
dass durch entsprechend von der Horizontalen abweichend nach unten
gerichtete Kraftkomponenten ein Verschieben des Überfahrelements gegenüber der
Fahrbahn verhindert wird.
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Zusätzlich kann
das erfindungsgemäße Überfahrelement
mit optischen Signalementen versehen sein, die jedoch mit der eigentlichen
Warnfunktion durch akustische bzw. Vibrationssignale direkt nichts
zu tun haben, sondern lediglich eine einfache Möglichkeit bieten, zusätzlich durch
optische Signale auf eine kurz bevorstehende Arbeits- bzw. Baustelle
aufmerksam zu machen.
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Um
das Transportieren, Aufstellen und Entfernen der Überfahrelemente
zu vereinfachen, empfiehlt es sich, wenn das Überfahrelement seitliche Tragevorrichtungen
wie Eingriffe etc. aufweist, die zweckmäßiger Weise auf der Seite des Überfahrelements
angeordnet sind, die entfernt von der vom fließenden Verkehr benutzten Fahrbahn
orientiert ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels anhand der
Zeichnungen; hierbei zeigen.
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1 eine
erfindungsgemäße Warneinrichtung
in Draufsicht; und
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2 die
Warneinrichtung aus 1 in Seitenansicht;
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3 einen
schematischen Übersichtsplan über eine
Straßenarbeitsstelle
mit vorgeschalteter Absperreinrichtung; und
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4 den Übersichtsplan
aus 3 mit zusätzlich
vorgeschalteten erfindungsgemäßen Überfahrelementen.
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In 1 ist
eine erfindungsgemäße Warneinrichtung
in Form eines Überfahrelements 1 dargestellt,
das aus einer rechteckigen Grundplatte 2 mit seitlichen
Auffahrschrägen 3, 4 besteht
und an seiner Oberseite vier rippenartige Vorsprünge 5, 6, 7, 8 aufweist,
die in Fahrtrichtung (auf 1 bezogen
von links nach rechts) hintereinander angeordnet sind und seitlich
angeschrägt
sind.
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Im
in 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel
besitzt das Überfahrelement
eine Gesamthöhe
von 40 mm, wobei die Vorsprünge 5 bis 8 um
ca. 15 mm gegenüber
der Grundplatte 1 in Vertikalrichtung vorstehen. Die Vorsprünge 5 bis 8 sind
ihrerseits in ihrem Fußbereich
ca. 70 mm und in ihrem Kopfbereich ca. 40 mm breit ausgebildet und
besitzen eine Länge
von ca. 885 mm bei einer Gesamtlänge
der Grundplatte von 1.000 mm.
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Die
geringen vertikalen Höhen
sorgen dafür, dass
das Beaufschlagen des Überfahrelements
zwar für
den Fahrzeugführer
deutlich spürbar
ist, dass aber dieses keine Auswirkung auf sein Fahr- und Lenkverhalten
besitzt, selbst wenn nur die Reifen auf einer Fahrzeugseite mit
dem Überfahrelement
in Berührung
kommen und hierdurch an sich leicht zu einer Änderung der Fahrzeugspur führen würden.
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Zur
Verbesserung der Stabilität
ist – wie
in 2 angedeutet ist – eine Stahlplatte 9 in
die Grundplatte 1 eingegossen. Zusätzlich ist im in 1 unteren
Randbereich ein Stahlrohr 10 eingegossen, um Aussparungen 11 und 12 im
Bereich der Grundplatte zu Tragevorrichtungen in Form von Eingriffen auszubilden.
An der jeweils linken geneigten Flanke der Rippen 5 bis 8,
die in Gegenfahrtrichtung den sich dem Überfahrelement nähernden
Fahrzeugführern
zugewandt ist, sind Reflektoren 13 in Form von punktförmigen Glaselementen
angebracht, um eine zusätzliche
optische Signalfunktion zu erfüllen.
Zusätzlich
können – in 1 nicht
dargestellte – senkrechte
Sichtzeichen beispielsweise im Bereich der Eingriffe angebracht
werden, die zwar in der Regel ebenfalls überfahrbar sind, dies jedoch
nicht auf Dauer beschädigungs-
bzw. zerstörungsfrei.
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3 zeigt
nun einen so genannten Regelplan einer Arbeitsstelle 21 auf
einem befestigte Seitenstreifen 22 einer Richtungsfahrbahn 23.
In einem gewissen Abstand vor der Arbeitsstelle ist eine Absperreinrichtung 24 angeordnet,
im dargestellten Fall in Form eines Arbeitsfahrzeuges mit Anhänger, der entsprechende
optische Signale aufweist. Vor dieser Absperreinrichtung 24 ist
ein pendelndes, nach rechts auf den Seitenstreifen geratenes Fahrzeug 25 dargestellt,
das im Kolonnenverkehr hinter einem Fahrzeug 26 fährt und
so aufgrund der beeinträchtigten
Sicht unter Umständen
nicht richtig auf optische Hinweise reagieren kann.
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Ein übliches
Unfallszenario besteht nun daraus, dass das Fahrzeug 25 unvorgewarnt
und ungebremst auf die Absperreinrichtung 24 aufprallen
würde und
nicht nur den zugehörigen
Anhänger,
sondern auch das Arbeitsfahrzeug zerstören würde, wobei das Fahrzeug 25 erheblich
beschädigt
und unter Umständen
der Fahrzeugführer
verletzt würde.
Weitere Folgen sind – wie
bereits eingangs geschildert – unter Umständen Personenschäden bei
den Arbeitern der Baustelle sowie Verkehrsstaus am Unfallort.
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4 zeigt
nun den gleichen Regelplan mit drei zusätzlichen Überfahrelementen 1,
die in ausreichendem Abstand vor der weiterhin verwendeten Absperreinrichtung 24 angeordnet
werden, beispielsweise 50 m, 150 m und 250 m vor dieser Absperreinrichtung.
Das pendelnde Fahrzeug 25 würde im Fall des Überfahrens
eines Überfahrelements
ausreichend Reaktionszeit besitzen, um das Fahrzeug rechtzeitig
vor Erreichen der Absperreinrichtung und vor Erreichen der Baustelle
auf die richtige Fahrbahn zurückzulenken.
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Zusammenfassend
bietet die vorliegende Erfindung den Vorteil, eine Warneinrichtung
für Kraftfahrzeugstraßen und
der gleichen zur Verfügung
zu stellen, die mobil ist, die nicht nur optische Warnungen vermittelt,
sondern auch akustische und Vibrationssignale und die dennoch ohne
Auswirkungen auf das Fahr- und Spurverhalten des die Warneinrichtung überfahrenden
Fahrzeugs ist.