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Die
Erfindung betrifft eine Leitplankenanordnung zur Begrenzung einer
Verkehrsfläche
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bei
den aus dem Stand der Technik bekannten Leitplankenanordnungen sind
an Stützpfosten, die
in den Boden gerammt oder dort beliebig verankert sind, Stahl-,
Leichtmetall- oder Stahlbeton-Schienen als Schutzplanken angebracht.
An der der Verkehrsfläche
zugewandten Seite der Stützpfosten
sind die Schutzplanken mit einer Schraubverbindung befestigt. Die
Schutzplanken dienen einerseits als Begrenzung einer Verkehrsfläche, beispielsweise
einer Strasse, und andererseits als Schutz vor dem unerwünschten
Eindringen von Verkehrsteilnehmern in den hinter der Leitplankenanordnung
befindlichen Bereich. Darüber
hinaus sollen derartige Leitplankenanordnungen auch Verkehrsunfälle vermeiden,
indem Verkehrsteilnehmer am unbeabsichtigten Verlassen der Verkehrsfläche gehindert
werden.
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Aus
dem Stand der Technik ist darüber
hinaus bekannt, derartige Leitplankenanordnungen auch als Schutz
der Verkehrfläche
vor dem Eindringen von Material aus dem Bereich hinter der Leitplankenanordnung
zu schützen.
So werden Leitplankenanordnungen beispielsweise als Geröllschutz
an Straßenrändern verwendet,
welche unmittelbar an stark abfallendes Gelände, insbesondere im Gebirge,
grenzen. Dabei sind dann die Schutzplanken auf der der Straße abgekehrten
Seite an den Stützpfosten
befestigt. Mit dieser Anordnung ist aber einerseits die Straße nicht
ausreichend geschützt.
Zum anderen bergen die Stützpfosten
und die scharfkantigen Rückseiten
der Schutzplanken eine Verletzungsgefahr für Verkehrsteilnehmer. Aus diesem
Grund ist man dazu übergegangen,
die Stützpfosten
doppelseitig zu beplanken.
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Die
bekannten als Geröllschutz
verwendeten Leitplankenanordnungen mit allein straßenseitiger Beplankung
weisen jedoch den Nachteil auf, dass beim Auftreffen von Geröll oder
dergleichen schweren Material auf die von der Verkehrsfläche abgewandeten
Seite der Leitplankenanordnung die Schraubverbindung zwischen der
Schutzplanke und dem Stützpfosten
herausgerissen wird. Dabei wird die Schutzplanke durch das Geröll vom Stützpfosten weggedrückt, so
dass die beabsichtigte Funktion als Schutzeinrichtung für eine Verkehrsfläche nur
unzureichend erfüllt
ist.
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Die
bekannten Leitplankenanordnungen bieten zwar recht guten Schutz
bei Druckeinwirkung auf die der Verkehrsfläche zugewandten Vorderseite,
jedoch keinen ausreichenden Schutz bei Druckeinwirkung auf die der
Verkehrsfläche
abgewandten Rückseite.
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Die
AT 279 662 zeigt beispielsweise
eine Leitplankenanordnung mit einem sich senkrecht zur Verkehrsfläche erstreckenden
Stützpfosten.
An der der Verkehrsfläche
zugewandten Vorderseite des Stützpfostens
ist eine Schutzplanke befestigt. Parallel zur Erstreckungsrichtung
der Schutzplanke erstreckt sich ein Metallbügel, der den Stützpfosten
an dessen der Verkehrsfläche
abgewandten Rückseite umgreift.
Die freien Enden des Metallbügels
sind an der Rückseite
der Schutzplanke fixiert. Zu diesem Zweck ist an den beiden freien
Enden des Metallbügels
eine sich parallel zur Rückseite
der Schutzplanke erstreckende Anlagefläche ausgebildet. In jeder Anlagefläche ist
eine Bohrung eingebracht. Die Schutzplanke weist jeweils eine korrespondierende Bohrung
zur Aufnahme einer Schraubverbindung zur Fixierung des Metallbügels an
der Schutzplanke auf.
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Bei
dieser bekannten Leitplankenanordnung sichern die verwendeten Metallbügel die
Schutzplanke nur unzureichend am Stützpfosten. Allein die zwischen
dem Metallbügel
und dem Stützpfosten
als auch die zwischen dem Metallbügel und der Schutzplanke wirkende
Schraubverbindung soll die Schutzplanke am Stützpfosten sichern. Wenn jedoch
Geröll oder
dergleichen schweres Material insbesondere auf die von der Verkehrsfläche abgewandeten
Seite der Leitplankenanordnung auftrifft, können diese Schraubverbindungen
zwischen der Schutzplanke und dem Stützpfosten herausgerissen oder
zumindest durch Verformen gelockert werden. Dabei wird die Schutzplanke
durch das Geröll
vom Stützpfosten weggedrückt, so
dass die beabsichtigte Funktion als Schutzeinrichtung für eine Verkehrsfläche nur
unzureichend erfüllt
ist.
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Wenn
die bekannte Leitplankenanordnung als Geröllschutz eingesetzt wird, kann
das auf die von der Verkehrsfläche
abgewandeten Seite der Leitplankenanordnung auftreffende Geröll unter
der Schutzplanke hindurchtreten und auf die Verkehrsfläche geraten.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Leitplankenanordnung anzugeben,
welche bei besonders einfachem Aufbau auch bei Druckeinwirkung auf
die der Verkehrsfläche
abgewandten Rückseite
einen zuverlässigen
Schutz bietet.
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Diese
Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
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Demgemäß sind die
beiden Anlageflächen an
den freien Enden des Metallbügels
von der Rückseite
der Schutzplanke beabstandet, um einen Klemmweg für die Schraubverbindung
zur Fixierung des Metallbügels
an der Schutzplanke auszubilden und den Metallbügel gegenüber der Schutzplanke unter
Zugspannung zu halten. Mit dieser Maßnahme wird wirkungsvoll verhindert,
dass bei übermäßiger Druckeinwirkung
auf die der Verkehrsfläche
abgewandten Rückseite
der Schutzplanke die Schraubverbindungen herausgerissen werden,
indem eine gewisse Verformung und ein gewisses Spiel zwischen dem
Stützpfosten
und der Schutzplanke zugelassen wird.
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An
jeweils einem Stützpfosten
lässt sich
eine Mehrzahl von Schutzplanken übereinander
befestigen, wobei eine oder mehrere Metallbügel den Stützpfosten an dessen der Verkehrsfläche abgewandten Rückseite
umgreifen. Somit kann verhindert werden, dass Geröllmaterial
unter der Schutzplanke hindurch auf die Verkehrsfläche gelangt.
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Die
Schutzplanke kann mit einer Schraubverbindung an dem Stützpfosten
befestigt sein. Um den Metallbügel
stabil mit der Schutzplanke zu verbinden, lassen sich die freien
Enden des Metallbügels
mit jeweils einer Schraubverbindung an der Schutzplanke fixieren.
Derartige Schraubverbindungen sind leicht anzubringen, auch bei
einer Nachrüstung
einer bestehenden Leitplankenanordnung mit dem Metallbügel.
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Eine
wirkungsvolle Abstützung
des Metallbügels
am Stützpfosten
wird durch zumindest einen zwischen den freien Enden des Metallbügels angeordneten
Bereich geschaffen, der als eine Kontaktfläche zur Anlage an der Rückseite
des Stützpfostens ausgebildet
ist.
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Um
den auf die der Verkehrsfläche
abgewandten Rückseite
der Schutzplanke einwirkenden Druck besonders gut aufzunehmen und
unerwünschten
Verformungen des Metallbügels
zu verhindern, ist die Kontaktfläche über geneigte
Flankenbereiche mit den beiden Anlageflächen an den freien Enden des Metallbügels verbunden.
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Dabei
schließt
die Kontaktfläche
mit den Flankenbereichen vorzugsweise jeweils einen Winkel von ungefähr 60° ein.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsformen unter Bezugnahme auf
die beigefügten
Zeichnungen näher
erläutert.
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Es
zeigen:
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1 in
schematischer und perspektivischer Vorderansicht einen Teilabschnitt
einer Leitplankenanordnung mit einer an einem Stützpfosten befestigten Schutzplanke;
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2 in
schematischer und perspektivischer Rückansicht einen Teilabschnitt
der Leitplankenanordnung gemäß 1;
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3 in
schematischer Draufsicht einen Teilabschnitt der Leitplankenanordnung
gemäß der 1 und 2;
und
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4 in
schematischer und perspektivischer Vorderansicht einen Teilabschnitt
einer Leitplankenanordnung mit zwei an einem Stützpfosten übereinander befestigten Schutzplanken;
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1 zeigt
in schematischer und perspektivischer Vorderansicht einen Teilabschnitt
einer Leitplankenanordnung zur Begrenzung einer (nicht gezeigten)
Stras se. An der der Strasse zugewandten Vorderseite 12 eines
Stützpfostens 10 ist
eine in Seitenansicht etwa wellenförmig ausgebildete Leitplanke 14 mit
einer Schraubverbindung 22 befestigt. Die Schraubverbindung 22 besteht
im wesentlichen aus einer Schraube und einer aufgeschraubten Mutter.
In der Leitplanke 14 ist eine Bohrung 28 angebracht, durch
welche hindurch sich die Schraube der Schraubverbindung 22 erstreckt.
Die Schraube greift mit ihrem freien Ende in den Stützpfosten 10 ein.
Um die Bohrung 28 zu verstärken und die Auflagefläche des
Schraubenkopfes der Schraubverbindung 22 zu vergrößern ist
ein Unterlegplättchen 29 aus
Metall zwischen der Leitplanke 14 und dem Schraubenkopf angeordnet.
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2 zeigt
in schematischer und perspektivischer Rückansicht einen Teilabschnitt
der Leitplankenanordnung gemäß 1.
Ein sich parallel zur Erstreckungsrichtung der Leitplanke 14 erstreckender Metallbügel 16 umgreift
den Stützpfosten 10 an
dessen Rückseite 18.
Die freien Enden 20a und 20b des Metallbügels 16 sind
mit Schraubverbindungen 24a und 24b an der Leitplanke 14 an
der Rückseite 18 der Leitplanke 14 fixiert.
An den freien Enden 20a und 20b des Metallbügels 14 ist
jeweils eine sich parallel zur Rückseite 18 der
Leitplanke 14 erstreckende Anlagefläche 30a bzw. 30b mit
jeweils einer Bohrung 32a bzw. 32b ausgebildet.
Die Leitplanke 14 weist jeweils eine korrespondierende
Bohrung 34a bzw. 34b zur Aufnahme der Schraubverbindung 24a bzw. 24b zur
Fixierung des Metallbügels 16 an
der Leitplanke 14 auf.
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Die
Schraubverbindungen 24a und 24b bestehen im wesentlichen
jeweils aus einer Schraube und einer aufgeschraubten Mutter. Durch
die in der Leitplanke 14 angebrachten Bohrungen 34a und 34b erstreckt
sich jeweils eine Schraube der Schraubverbindungen 24a und 24b.
Die Schrauben greifen mit ihren freien Enden in die Bohrungen 32a und 32b in den
Anlageflächen 30a und 30b ein.
Um die in der Leitplanke 14 angebrachten Bohrungen 34a und 34b zu
verstärken
und die Auflagefläche
des Schraubenkopfes der Schraubverbindungen 24a und 24b zu vergrößern, sind
jeweils Unterlegplättchen 33a bzw. 33b aus
Metall zwischen der Leitplanke 14 und dem jeweiligen Schraubenkopf
angeordnet.
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3 zeigt
in schematischer Draufsicht einen Teilabschnitt der Leitplankenanordnung
gemäß der 1 und 2.
Ein Bereich zwischen den freien Enden 20a und 20b des
Metallbügels 16 ist
als eine Kontaktfläche 36 zur
Anlage an der Rückseite 18 des
Stützpfostens 10 ausgebildet.
Die Kontaktfläche 36 ist über geneigte
Flankenbereiche 38a und 38b mit den beiden Anlageflächen 30a und 30b an den
freien Enden 20a und 20b des Metallbügels 16 verbunden.
Die Kontaktfläche 36 schließt mit den Flankenbereichen 38a und 38b jeweils
einen Winkel α von
ungefähr
60° ein.
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Die
beiden Anlageflächen 30a und 30b an den
freien Enden 20a und 20b des Metallbügels 16 sind
von der Rückseite 18 der
Leitplanke 14 beabstandet. Dadurch wird ein Klemmweg d
für die Schraubverbindungen 24a und 24b zur
Fixierung des Metallbügels 16 an
der Leitplanke 14 ausgebildet. Der Metallbügel 16 steht
dadurch gegenüber
der Leitplanke unter Zugspannung.
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Der
Stützpfosten 10 ist
als ein „Doppel-T-Träger" mit zwei parallel
zueinander verlaufenden Gurten 26a und 26b ausgebildet.
An dem der Verkehrsfläche
zugewandten Gurt 26a ist eine Bohrung 28 zur Aufnahme
der Schraubverbindung 22 zur Befestigung der Leitplanke 14 angeordnet.
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4 zeigt
in schematischer und perspektivischer Vorderansicht einen Teilabschnitt
einer Leitplankenanordnung mit zwei an einem Stützpfosten 10 übereinander
befestigten Leitplanken 14 und 14.1. Zwei Metallbügel 16 und 16.1 umgreifen
den Stützpfosten 10 an
dessen der Verkehrsfläche
abgewandten Rückseite 18.