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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf ein Verfahren zum Auslösen
einer Wiederverriegelung eines Fahrzeugs, das mit einem berührungslosen
Zugangssystem ausgestattet ist.
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Bei einer immer stärker zunehmenden
Zahl von Fahrzeugen ist es möglich
in den Fahrzeuginnenraum und den Kofferraum zu gelangen ohne einen
mechanischen Schlüssel
gebrauchen zu müssen
oder ohne eine Signal, beispielsweise durch Drücken eines Funkschlüssels ausgelöst, in Richtung auf
das Fahrzeug aussenden zu müssen.
Es genügt stattdessen
der Träger
einer elektronischen Karte, auch Badge genannt, zu sein, welche
zu dem Fahrzeug zugehörig
ist. Ein Austausch von elektromagnetischen Signalen ist zwischen
dem Badge und dem Fahrzeug realisiert um es schliesslich dem Fahrzeug zu
erlauben, festzustellen, dass der Badge zugelassen ist um Einlass
in das Fahrzeug zu gewähren. Ganz
allgemein gesprochen, sendet das Fahrzeug Signale auf niedriger
Frequenz (nachfolgend wird von LF für Low Frequency gesprochen)
in einer Grössenordnung
der Frequenz von gewöhnlicherweise etwa
125 kHz aus. Der auf diese Signale antwortende Badge sendet im allgemeinen
Signale mit Radiofrequenz, oder auch RF genannt für Radio
Frequency, aus, die im Bereich von 433 MHz liegen. Das Fahrzeug
umfasst sehr wohl einen Empfänger
für die von
dem Badge ausgesendeten Signale und umgekehrt umfasst der Badge
sehr wohl einen Empfänger für die von
dem Fahrzeug ausgesendeten Signale.
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Die neuen berührungslosen Systeme schlagen
nicht nur die berührungslose
Entriegelung des Fahrzeugs, sondern gleichwohl auch die berührungslose
Verriegelung des Fahrzeugs vor. Die Probleme, die dabei zu lösen sind
um eine gewünschte
Verriegelung zu erkennen, sind von erheblich komplexerer Natur als
solche zur Erkennung der gewünschten Entriegelung.
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So ist es zum Beispiel zur automatischen Verriegelung
des Fahrzeugs bekannt einen bidirektionalen Datenaustausch zwischen
dem Badge und dem Fahrzeug auf einem Radiofrequenzniveau, d.h. auf
einem Niveau in der Gegend von 433 MHz, zu etablieren. Die Reichweite
der Signale (im Bereich von 10 Metern bis einige zehn Meter) ist
dabei in diesem Fall von doppelter Bedeutung. Das berührungslose
Zugangssystem detektiert dabei das Verlassen des Badges aus der
Zone der RF-Signalaussendung des
Fahrzeugs. Wird also dieses Verlassen detektiert, wird die Verriegelung
des Fahrzeugs veranlasst. Diese Technologie umfasst jedoch eine
Reihe von Nachteilen, weil auf der einen Seite die Reichweite der
RF-Signale schlecht beherrschbar ist und auf der anderen Seite die
so definierte Zone um das Fahrzeug herum vergleichsweise gross ist.
In zahlreichen Fällen
nimmt der Fahrzeuglenker daher das Verriegeln seines Fahrzeugs,
was beispielsweise durch das Aufleuchten der Blinklichter signalisiert
wird, gar nicht wahr. Er verlässt
also sein Fahrzeug, ohne sicher sein zu können, dass das Fahrzeug verriegelt
ist bzw. durch sein weiteres Entfernen verriegelt werden wird.
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Im Gegensatz dazu kann ein Fall auftreten, bei
dem die Zone um das Fahrzeug herum kleiner definiert ist und beispielsweise
von der LF Emission Gebrauch gemacht wird. In diesem Fall nimmt
der Fahrzeuglenker sehr wohl die Verriegelung seines Fahrzeugs perfekt
wahr. Gleichwohl kann aber diese Verriegelung viel zu schnell eintreten
für einen
Passagier, der das Fahrzeug erst verlassen will, nachdem sich der
Fahrzeuglenker aus dem Bereich der LF Emission entfernt hat. In
gewissen Fällen
dieser Ausführungsform,
zum Beispiel wenn der Passagier den Fahrzeuglenker begleitet, ist
die automatische Verriegelung des Fahrzeugs gewünscht. Im Gegensatz dazu, wenn
zum Beispiel der Passagier individuell aussteigt, um an den Kofferraum
des Fahrzeugs zu gelangen, ist die automatische Verriegelung unerwünscht.
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Welches nun auch die Reichweite der
um das Fahrzeug herum definierten Zone sei, so können Probleme auftreten, wenn
das Fahrzeug durch dieses berührungslose
System verriegelt ist und dass in Folge eine Tür geöffnet und geschlossen wird
ohne dass von der Funktion des berührungslosen Zutrittssystems
Gebrauch wird und ohne dass sich der Badge in der zuvor definierten
Zone um das Fahrzeug herum befindet.
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Die Idee der vorliegenden Erfindung
ist es daher ein spezifisches Verfahren vorzusehen, das durch einen
Prozess der Wiederverriegelung aufgerufen wird, und welches fähig ist
die voranstehenden Eventualitäten
zu berücksichtigen.
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Aus diesem Grunde hat die vorliegende
Erfindung zum Ziel ein Verfahren zur Wiederverriegelung anzugeben,
das zu schnelle Verriegelungen vermeidet, aber gleichwohl erlaubt,
das Fahrzeug nicht in einem unverriegelten Zustand verlassen zu
müssen.
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Zu diesem Zweck wird ein Verfahren
zur Wiederverriegelung eines Fahrzeugs vorgeschlagen, welches ein
berührungsloses
Zugangssystem vorsieht, das einen Badge und Mittel zur Kommunikation mittels
elektromagnetischer Signale zwischen dem Fahrzeug und dem Badge
umfasst, welche es erlauben, den Ort des Badges zu lokalisieren
und an das Fahrzeug zu übermitteln,
wobei das berührungslose Zugangssystem
die Verriegelung der Türen
erlaubt, wenn die letzte der Türen
des Fahrzeugs geschlossen wurde und der Badge eine erste um das
Fahrzeug herum begrenzte Zone verlässt.
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Gemäss der vorliegenden Erfindung
wird weiter eine zweite Zone definiert, die weiter um das Fahrzeug
herum ausgedehnt ist als die erste vorstehend genannte Zone. Eine
Wiederverriegelung wird dann angeordnet, wenn, nachdem die Türen des Fahrzeugs
durch einen Befehl des berührungslosen Zugangssystems verriegelt
wurden, eine Tür
geöffnet und
dann wieder geschlossen wird ohne. eine Aktion des berührungslosen
Zugangssystems, einzig mit der Vorgabe, dass der Badge in der zweiten
Zone lokalisiert wird.
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Die Wiederverriegelung ist hierbei
dank der Verwaltung der zwei Zonen um das Fahrzeug herum realisiert.
Dabei sei die zweite Zone weiter um das Fahrzeug herum ausgedehnt
als die erste Zone. Man betrachtet hier, dass die Grenzen der zweiten
Zone weiter von dem Fahrzeug entfernt sind als die Grenzen der ersten
Zone. Was nun die Definition der zweiten Zone betrifft, kann man
in gleicher Weise betrachten, dass die Punkte der ersten Zone zugleich.
auch Punkte der zweiten Zone sind oder auch nicht. Wenn nun die
zweite Zone unter Ausschluss der Punkte der ersten Zone betrachtet
wird, findet die Verriegelung statt, solange der Badge sich in der
ersten Zone befindet und der Prozess der Wiederverriegelung tritt auf,
solange sich der Badge nicht aus der zweiten Zone heraus bewegt.
Wenn nun die zweite Zone die Punkte der ersten Zone umfasst, wird
der Prozess der Wiederverriegelung gleich dann in Gang gesetzt, wenn
sich ein Badge in der ersten Zone befindet. Das abschliessende Resultat
ist daher identisch.
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Das Verfahren gemäss der Erfindung erlaubt daher
die Versicherung dessen, dass die Verriegelung (oder der Wiederverriegelung)
nur ausgeführt wird,
wenn sich ein Badge in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs befindet.
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In einem solchen Prozess der Wiederverriegelung
korrespondiert die erste Zone in vorteilhafter Weise mit der Zone
um das Fahrzeug herum, innerhalb derer der Badge die vom Fahrzeug
ausgesendeten Signale empfängt.
Die zweite Zone ist entsprechend in vorteilhafter Weise definiert
als die Gesamtheit aller Punkte um das Fahrzeug herum, die soweit reicht,
wie das Fahrzeug noch in der Lage ist, die vom Badge ausgehenden
Signale zu empfangen. Unter diesen Bedingungen werden die beiden
Zonen um das Fahrzeug herum mit Mitteln definiert, die gewöhnlicherweise
in einem berührungslosen Zugangssystem
verwendet werden, nämlich
einer Antenne für
niederfrequente Signale und einem Radiofrequenzsender des zugeordneten
Badges.
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In einem Verfahren der Wiederverriegelung gemäss der Erfindung
kann vorgesehen sein, dass zur Lokalisierung des Badges in der zweiten
Zone der Badge innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne eine rückläufige Meldung
aussendet, nachdem die letzte Antwort auf eine vom Fahrzeug ausgesendete Anfrage
zur Lokalisierung des Badge abgesetzt worden ist. In einer Variante
zur Lokalisierung des Badges in der zweiten Zone kann das Fahrzeug,
nachdem das Schliessen der letzten Fahrzeugtüre durch Fahrzeug erfasst wurde,
eine Meldung an den Badge aussenden, welche die Aufforderung an
den Badge enthält,
dass der Badge eine rückläufige Meldung
innerhalb einer vorgebbaren Zeitspanne an das Fahrzeug absetzt.
Der Badge wird dann als in der zweiten Zone befindlich betrachtet
in dem Fall, dass dieses vom Badge abgesendete rückläufige Signal tatsächlich vom
Fahrzeug empfangen worden ist.
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Es kann ausserdem noch vorgesehen
sein, dass zur Lokalisierung des Badges in der zweiten Zone das
Fahrzeug ein Signal gleicher Art wie die vom Badge ausgesendeten
Signale aussendet, wobei der Badge als in der zweiten Zone lokalisiert
gilt, wenn der Badge auf das vom Fahrzeug ausgesendete Signal antwortet.
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Die Verwaltung dieser zweiteiligen
Zone für die
Wiederverriegelung kann in bestimmten Fälle auch für den Vorgang der Verriegelung
angewendet werden. Man betrachtet so zum Beispiel die Fälle, in denen
die Verriegelung hätte
ausgeführt
werden müssen,
aber ein Hindernis die Verriegelung davon abgehalten hat. Es handelt
sich hierbei zum Beispiel um einen Fall, bei dem eine Fahrzeugtüre zu dem Zeitpunkt
nicht geschlossen worden ist, in dem der Badge die erste um das
Fahrzeug herum definierte Zone verlässt.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
daher gleichwohl ein Verfahren zur Verriegelung eines Fahrzeugs,
welches mit einem berührungslosen
Zugangssystem ausgestattet ist, das einen Badge und Mittel zur Kommunikation
mittels elektromagnetischer Signale zwischen dem Fahrzeug und dem Badge
umfasst, welche es erlauben, den Ort des Badges zu lokalisieren
und an das Fahrzeug zu übermitteln,
wobei das berührungslose
Zugangssystem die Verriegelung der Türen erlaubt, wenn die letzte der
Türen des
Fahrzeugs geschlossen wurde und der Badge eine erste um das Fahrzeug
herum begrenzte Zone verlässt.
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Gemäss der vorliegenden Erfindung
in einem Fall, wo ein Hindernis die Verriegelung des Türen beim
Austritt des Badge aus der ersten Zone verhindert, ist eine zweite
Zone um das Fahrzeug herum definiert, die sich weiter ausdehnt als
die erste Zone, und eine Verriegelung ist angeordnet, nachdem das Hindernis
weggefallen ist, gleich mit der Vorgabe, dass der Badge sich noch
in der zweiten Zone befindet.
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Um die üblicherweise schon auf einem
mit einem berührungslosen
Zugangssystem ausgestatteten Fahrzeug verwendeten Komponenten nutzen
zu können,
senden die Antennen des Fahrzeugs zur Lokalisierung des Badges in
der ersten Zone vorzugsweise ein Signal im niederfrequenten Bereich
aus, beispielsweise mit einer Frequenz im Bereich von 125 kHz. Gleichermassen
sind die vom Badge ausgesendeten Signale vorteilhafterweise Signale
auf Radiofrequenz, zum Beispiel mit einer Frequenz im Bereich von
433 MHz.
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Die Details und Vorteile der Erfindung
treten nun noch besser durch die folgende Beschreibung hervor, die
auf die folgenden anhängenden
Figuren Bezug nimmt:
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1 zeigt
ein Fahrzeug, das mit einem berührungslosen
Zugangssystem ausgestattet ist, und illustriert in schematischer
Weise die Funktion desselben;
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2 illustriert
in schematischer Weise ein Fahrzeug, das von zwei Zonen umgeben
ist um das Verfahren gemäss
der Erfindung umsetzen zu können;
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3 und 4 zeigen jede einen Ablaufplan
für ein
Beispiel des nach der Erfindung arbeitenden Verfahrens.
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Die 1 zeigt
ein Fahrzeug 2, das mit einem berührungslosen Zugangssystem und
einem dazu korrespondierenden Badge 4 ausgestattet ist. Dieser
Badge 4 erlaubt der Person, die ihn mit sich führt, die
Türen des
Fahrzeugs 2 zu entriegeln. Der Badge 4 kann weiter
auch noch genutzt sein, um den Motor des Fahrzeugs 2 durch
ein einfaches Drücken eines
auf dem Armaturenbrett angeordneten Knopfes anzulassen. Das berührungslose
Zugangssystem für
die vorliegende Erfindung umfasst auch eine dritte Funktion, die
in einer automatischen Verriegelung des Fahrzeugs 2 bei
Entfernung vom Fahrzeug 2 besteht.
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In herkömmlicher Weise für ein Fahrzeug, das
mit einem berührungslosen
Zugangssystem ausgestattet ist, sind die Sendeantennen für den niederfrequenten
Bereich LF (Low Frequency oder Niederfrequenz) im Inneren des Fahrzeugs 2 und
weiter auch aussen am Fahrzeug 2 angeordnet. Die im Inneren
des Fahrzeugs 2 angeordneten Sendeantennen sind 6 im Innern
des Fahrgastraums verteilt. Die aussen angeordneten Sendeantennen 8 sind
beispielsweise in die Türgriffe
der Türen
des Fahrzeugs 2 integriert. Diese Sendeantennen 6 und 8 senden ein
Signal mit einer Frequenz von 125 kHz aus und ihre Reichweite liegt
im Meterbereich. Diese Reichweite korrespondiert zu der Empfindlichkeit
des auf dem Badge 4 angeordneten LF Empfängers.
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In 2 sind
nun die Zonen eingetragen, innerhalb welcher der Badge 4 die
von den LF Sendeantennen des Fahrzeugs 2 ausgesendeten
Signale empfängt.
Die Reichweite der inneren Sendeantennen 6 ist auf das
Innere des Fahrgastraums des Fahrzeugs 2 begrenzt und die
Reichweite dieser Antennen ist durch eine gestrichelte Linie 10 symbolisiert.
Die Reichweite des externen Sendeantennen 8 ist in der
Figur durch die Linien 12 symbolisiert. Es wird nun um
das Fahrzeug 2 herum eine erste Zone definiert, die die
Vereinigungsmenge der drei Unterzonen darstellt, also eine Unterzone
auf der linken Seite des Fahrzeugs, eine Unterzone auf der rechten Seite
des Fahrzeugs und eine Unterzone hinter dem Fahrzeug.
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Der Badge 4 ist neben seinem
LF Empfänger mit
einem RF Sender (Radiofrequenz) ausgestattet, der Signale mit einer
Frequenz im Bereich von 433 MHz aussendet. Das Fahrzeug 2 umfasst
einen Empfänger,
der zu diesem RF Sender korrespondiert. Die Reichweite der mit dem
RF Sender abgestrahlten Signale liegt im Bereich von etwa zehn Metern.
In der 2 sind die Grenzen 14 einer
Zone eingetragen, innerhalb derer sich der Badge befinden muss,
damit die vom Badge 4 ausgesendeten Signale auch von dem
Fahrzeug 2 empfangen werden können. Auf diese Weise wird
eine zweite um das Fahrzeug herum angeordnete Zone definiert. Es
sei erwähnt,
dass die 2 tatsächlich nur
eine schematische Darstellung liefern soll und dass die verschiedenen
Konturen und Linien daher nicht massstabgetreu sind und daher auch
nicht mit den realen Verhältnissen
und Konturen übereinstimmen
können.
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Die Kommunikation zwischen dem Fahrzeug 2 und
dem Badge 4 ist schematisch in 1 dargestellt. Ein Pfeil 16 repräsentiert
dabei ein ausgehendes (hinläufiges)
LF Signal, d.h. also vom Fahrzeug 2 zum Badge 4 gerichtet,
wohingegen ein Pfeil 18 ein eingehendes (rückläufiges)
RF Signal, d.h. also vom Badge 4 an das Fahrzeug 2 gerichtet,
repräsentiert. Ein
Austausch der Signale, wie sie anhand der Pfeile 16 und 18 repräsentiert
sind, erlaubt in bekannter und hier nicht weiter beschriebener Weise
die Identifizierung des Badges 4 hinsichtlich der Frage,
ob der Badge zur Zuganggewährung
autorisiert ist und weiter natürlich
grundsätzlich
zur Lokalisierung des Badges 4. Eine Anordnung 20 zur
Steuerung des berührunglosen
Zugangssystems ist in dem Fahrzeug 2 vorgesehen. Diese
Anordnung 20 ist mit den Sendeantennen 6 und 8 verbunden
und beispielsweise in den RF Empfänger integriert.
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Das berührungslose Zugangssystem erlaubt die
automatische Verriegelung des Fahrzeugs 2, wenn sich der
Badge 4 vom Fahrzeug entfernt. In dem Vorgang der Verriegelung des
Fahrzeugs 2 wird die Verriegelung angeordnet, wenn der
Badge 4 die erste Zone (nachfolgend als Z1 bezeichnet),
die durch die Umrisse 12 begrenzt ist, verlässt. Es
muss sehr wohl verstanden sein, dass der Badge 4 nun mehr
ausserhalb des Fahrzeugs 2 verbleibt, ausser beim (Wieder)-Einstieg
des Fahrzeuglenkers in sein Fahrzeug, der als Träger des Badges 4 sah
wie sich die Türen
seines Fahrzeugs hinter ihm verriegelten als er die erste Zone Z1
verliess.
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Die vorliegende Erfindung umfasst
ausserdem auch ein Verfahren zur Wiederverriegelung des Fahrzeugs 2.
Es betrifft beispielsweise den folgenden Fall: Der mit dem Badge
ausgestattete Fahrzeuglenker verlässt das Fahrzeug und schliesst
die Tür
hinter sich. Alle Türen
des Fahrzeugs 2 werden nun als geschlossen angenommen und
der Fahrzeuglenker entfernt sich jetzt von seinem Fahrzeug 2 mit
dem Badge 4 in seiner Tasche und verlässt die erste Zone Z1. Eine
automatische Verriegelung der Türen
wird daraufhin von der Anordnung 20 zur Steuerung veranlasst.
Ein Passagier, der nicht über
einen weiteren Badge verfügt
und im Fahrzeug 2 verblieben ist, entschliesst sich nun
zum Verlassen des Fahrzeugs 2. Beim Aussteigen verschliesst
er die Tür
anschliessend wieder. Die vorliegende Erfindung eignet sich beispielsweise
nun genau um eine derartige Situation beherrschen zu können.
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Die 3 zeigt
nun den Ablaufplan für
ein gemäss
der Erfindung arbeitendes Verfahren. Vorangehend und wie bereits
oben stehend beschrieben sind zwei bestimmte Zonen Z1 und Z2 durch
die Umrandungen 12 und 14 bestimmt. Die Zone Z1
ist die Zone, in welcher der Badge 4 ein von den externen Sendeantennen 8 ausgestrahltes
LF Signal empfängt.
Die Zone Z2 hingegen ist die Zone, in welcher sich der Badge 4 aufhalten
kann, damit die von ihm ausgestrahlten RF Signale auch noch vom
Fahrzeug 2 empfangen werden können, wobei hier die Zone des
Fahrzeuginnenraums ausgeschlossen wird, da diese von den innen angeordneten
Sendeantennen 6 abgedeckt wird.
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Man betrachtet nun eingangs einen
Zustand, der durch die automatische Verriegelung des Fahrzeugs charakterisiert
ist. Weiter wird angenommen, dass alle Türen des Fahrzeugs 2 geschlossen
sind und dass sich der Träger
des Badges 4 aus der Zone Z1, die um das Fahrzeug 2 herum
definiert ist, entfernt. Der Prozess der Wiederverriegelung wird
also erst ausgelöst,
wenn eine Tür
geöffnet
und wieder verschlossen wird. Ausserdem betrachtet man in der folgenden
Beschreibung, dass nur eine einzige Tür geöffnet und wieder geschlossen
wird. Dennoch kann man natürlich
auch den Fall betrachten, dass zwei Passagiere an zwei unterschiedlichen
Türen aus
dem Fahrzeug 2 aussteigen. Der Vorgang der Wiederverriegelung
löst sich
dann unmittelbar nach dem Schliessen der letzten Tür aus.
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Nach dem Schliessen der letzten Türe des Fahrzeugs 2 steht
es an, den Badge 4 zu lokalisieren. Die Sendeantennen 6 im
Innern des Fahrzeugs 2 sind dabei aktiviert um zu bestimmen,
ob sich der Badge 4 im Fahrgastraum des Fahrzeugs 2 aufhält. Im Falle
einer diesbezüglichen
Bestätigung
wird angenommen, dass der Träger
des Badges 4 in sein Fahrzeug zurückgekehrt ist. Es gibt daher
keinen Grund zu handeln und die Tür verbleibt in entriegeltem
Zustand. Diese Situation des Nicht-Handelns ist in der Figur durch
ein Kreuz symbolisiert.
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Wird nun im Gegensatz zu dem Vorangehenden
der Badge 4 nicht im Innern des Fahrzeugs 2 detektiert,
analysiert die Anordnung 20 zur Steuerung, ob sich der
Badge 4 in der Zone Z2 befindet. Es ist weiter unten erläutert, wie
diese Analyse ausgeführt werden
kann. Die Verriegelung des Fahrzeugs 2 ist dann realisiert,
wenn sich der Badge 4, für den bestimmt wurde, dass
er sich nicht im Innern des Fahrzeugs 2 befindet, ausserhalb,
aber innerhalb der Zone Z2 befindet. Wird im Gegensatz dazu der Badge 4 als
nicht in der Zone Z2 befindlich lokalisiert, veranlasst die Anordnung 20 zur
Steuerung keinerlei Aktion. Die Tür, die geöffnet wurde, verbleibt entriegelt,
wohingegen die Türen,
die seit der letzten Verriegelung nicht geöffnet worden sind, auch verriegelt bleiben.
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Wenn sich nun kein Badge in der Nähe des Fahrzeugs
zeigt, nachdem die letzte Tür
wieder geschlossen wurde, wird diese letzte Tür nicht verriegelt. Im Gegensatz
dazu sind für
den Fall mehrerer präsenter
Badges 4, beispielsweise ein Badge im Inneren des Fahrzeugs
und ein Badges 4 in der Tasche einer Person, die das Fahrzeug 2 verlässt, eine
Vielzahl von Fällen
in Betracht zu ziehen. Die Anordnung 20 zur Steuerung kann
so programmiert sein, dass jede automatische Verriegelung untersagt
ist, wenn ein Badge 4 noch als im Inneren des Fahrzeugs 2 befindlich
lokalisiert ist. Es ist also ein Fall betrachtet, bei dem man nicht
einen Schlüssel
des Fahrzeug als im Inneren eingeschlossen ansehen muss. Eine automatische
Verriegelung kann aber gleichwohl durch die Anordnung 20 zur
Steuerung vorgesehen sein. Dieser Zustand wäre dann ein Fall, bei dem beispielsweise
angenommen wird, dass sich ein Passagier, der einen Badge mit sich
trägt,
im Inneren des Fahrzeugs 2 aufhält. Dadurch, dass der Passagier den
Badge 4 bei sich trägt,
kann er das Fahrzeug 2 ungehindert verlassen und in Folge
auch wieder in das Fahrzeug 2 einsteigen, weil er über einen
autorisierten Badge 4 verfügt. Von einem Fall zum anderen kann
es auch vorgesehen sein, dass ein sich vom Fahrzeug 2 entfernender
Badge 4 eine Meldung sendet, wenn die Anordnung 20 zur
Verwaltung das Entfernen eines Badges vom Fahrzeug detektiert hat und
wenn andere Badges noch im Inneren des Fahrzeugs vorhanden sind.
Derartige Situationen sind ebenfalls durch das Verfahren der Verriegelung
des Fahrzeugs 2 behandelbar.
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Die Lokalisierung des Badges 4 in
der Zone Z2 kann in vielfacher Weise gelöst werden. Eine erste Variante
sieht zum Beispiel vor, dass das Fahrzeug 2 mit einem RF
Sender ausgestattet ist. Hiermit wird eine Anfrage als RF Signal
ausgesendet, auf welche der Badge 4 antwortet, wenn er
sich noch innerhalb der Zone Z2 befindet. Eine diesbezügliche Anfrage kann
auch von den im Inneren angeordneten Sendeantennen 6 ausgesendet
werden, um sicherstellen zu können,
dass sich der Badge nicht doch noch im Inneren des Fahrzeugs befindet.
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In einer anderen Variante wird die
Lokalisierung des Badges 4 in der Zone Z2 mit den Mitteln durchgeführt, die
gewöhnlicherweise
mit einem berührungslosen
Zugangssystem verwendet werden. Es ist hierbei vorgesehen, dass
jedes Mal, wenn der Badge 4 eine Anfrage der externen Sendeantennen 8 erhält, d.h.
wenn er sich in der Zone Z1 befindet, von ihm innerhalb einer vorgegebenen
Zeitspanne ein auf vordefinierter Frequenz befindliches RF Signal
gesendet wird. Solange wie diese RF Signale von dem Fahrzeug 2 empfangen
werden können,
wird gefolgert, dass sich der Badge 4 innerhalb der von der
Umrandung 14 umgrenzten Zone Z2 befindet. Wenn die Anordnung 20 zur
Steuerung feststellt, dass der Badge die Zone Z1 verlassen hat,
wird der Badge als in der Zone Z2 befindlich angesehen nach der
Massgabe, dass die vom Badge ausgesendeten RF Signale immer noch
vom RF Empfänger
des Fahrzeugs 2 empfangen werden und dass sich der Badge 4 nicht
im Inneren des Fahrzeugs 2 aufhält (was leicht durch eine Abfrage
mittels der im Inneren angeordneten Sendeantennen 6 verifizierbar
ist). Um mit dem Energievorrat der auf dem Badge befindlichen Batterie
möglichst ökonomisch
umzugehen, kann es vorgesehen sein, dass der Badge seine RF Signale
nur dann absetzt, nachdem der Badge die letzte von den externen
Sendeantennen 8 gesendete Abfrage empfangen hat. Tatsächlich werden
diese Abfragen in regelmässigen
Intervallen ausgesendet. Der Badge 4 weiss auf diese Weise,
zu welchem Zeitpunkt er betrachtet wird als die Abfrage der externen Sendeantennen 8 empfangen
zu haben. Wenn er diese Abfrage nicht erhält (und folglich keine Antwort sendet),
startet man erneut mit der Aussendung von RF Signalen um seine Lokalisierung
durch das Fahrzeug 2 zu erreichen.
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Wie weiter oben schon beschrieben
worden ist, verwendet auch das Verfahren der automatischen Wiederverriegelung
zwei um das Fahrzeug herum definierte Zonen, wobei eine der beiden
Zonen ganz in der anderen Zone enthalten ist.
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Das weiter oben beschriebene Verfahren
erlaubt es besonders den Fall zu beherrschen, bei dem zwei aufeinanderfolgende
Schliessvergänge
einer Tür
auftreten. In dem Fall, in welchem der Fahrzeuglenker unter Mitführung des
Badges sein Fahrzeug verlässt
und einen Passagier im Fahrzeug zurücklässt, wird, nachdem sich der
Fahrzeuglenker von seinem Fahrzeug entfernt hat, eine eventuelle
Verriegelung des Fahrzeugs vermieden, was den Passagier gehindert
hätte wieder
in das Fahrzeug einzusteigen. In der Vorgehensweise gemäss der Erfindung
ist eine Verriegelung nur dann realisiert nach der Vorgabe, dass
sich der Badge immer noch vergleichsweise nahe am Fahrzeug befindet.
Der Passagier muss so die Verriegelung der Türen hinnehmen. Wenn er dieses
nicht wünscht,
kann er den Träger
des Badges, der sich ja noch nahe beim Fahrzeug befindet, fragen,
ob das Fahrzeug entriegelt werden kann, indem ihm der Träger den
Badge zum Beispiel aushändigt.
In gewissen Vorgehensweisen nach dem Stand der Technik wäre die Türe verriegelt geblieben,
gleichwohl wenn sich der Träger
des Badges bereits weiter vom Fahrzeug entfernt hätte. Der Passagier
wäre so
das Risiko eingegangen, ausserhalb des Fahrzeugs verbleiben zu müssen, weil
das Fahrzeug verriegelt gewesen wäre ohne die Chance zu haben,
in das Fahrzeug zurückkehren
zu können. Diese
Zustand ist natürlich überhaupt
nicht wünschenswert,
besonders nicht bei schlechten Wetterbedingungen (grosse Kälte, Regen,
etc.). Mit anderen Vorgehensweisen nach dem Stand der Technik wäre das Fahrzeug
nach dem zweiten Schliessen der Tür nicht verriegelt gewesen.
Es hätte
so das Risiko bestanden, dass die Türen des Fahrzeugs unverschlossen
geblieben wären,
wenn sich keiner der Insassen mehr in der Nähe des Fahrzeugs aufgehalten hätte.
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Die vorliegende Erfindung löst also
auch diese Probleme.
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Der Vorgang der Wiederverriegelung
gemäss
der vorliegenden Erfindung kann gleichwohl auch angewendet werden
in einem Fall, in welchem ein Vorgang der Verriegelung fehlgeschlagen
ist. Es geht also nicht mehr nur darum, streng genommen von der
Wiederverriegelung zu sprechen, sondern die gleiche Vorgehensweise
gemäss
der Erfindung kann angewendet werden, um ein ähnliches technisches Problem
beherrschen zu können.
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Die 4 zeigt
weiter eine Variante des Vorgangs der weiter oben beschriebenen
Wiederverriegelung, welche für
die Verriegelung des Fahrzeugs angewendet wird. Es ist zu 4 zu bemerken, dass die
unteren Schritte des Ablaufplans gemäss 3 auch in den Ablaufplan nach 4 übernommen worden sind.
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In dem vorliegenden Fall wird angenommen, dass
nach einem Vorgang der Verriegelung P.C. aus welchem Grund auch
immer die Verriegelung des Fahrzeugs 2 nicht tatsächlich erreicht
worden ist. Zum Beispiel kann angenommen werden, dass eine Tür des Fahrzeugs 2 schlecht
geschlossen worden ist. In diesem Fall sieht ein Zentralverriegelungssystem
(berührungslos
oder nicht) es in der Regel vor, dass das Fahrzeug nicht verriegelt
wird. Auf diese Weise wird es vermieden, dass das Schloss der offen gebliebenen
Tür bei
einem Verriegelungsvorgang beschädigt
würde.
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Weiter wird angenommen, dass das
Hindernis, welches die Verriegelung des Fahrzeugs verhindert hat,
behoben wird. Auf dem Ablaufplan nach der 4 ist dieses durch das Schliessen einer
Tür symbolisiert.
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Wenn nun das Hindernis behoben worden
ist und sich ein Badge 4 in der Zone Z1 befindet, sind
die Bedingungen für
eine bestimmungsgemässe
Verriegelung erfüllt.
Es wird also der Vorgang der Verriegelung P.C. ausgeführt, der
in der Anordnung 20 zur Steuerung vorgesehen ist.
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Im Gegensatz dazu, wenn nun kein
Badge in der Zone Z1 detektiert wird, wird der Vorgang der Wiederverriegelung
gemäss
der Erfindung umgesetzt. Es werden die gleichen Schritte wie schon
vorhergehend erläutert
durchgeführt.
Wenn sich der Badge 4 im Inneren des Fahrzeugs 2 befindet,
handelt das System nicht. Wenn aber kein Badge im Inneren des Fahrzeugs
detektiert wird, sucht die Anordnung 20 zur Steuerung nach
einem in der Zone Z2 befindlichen Badge. Wenn ein solcher Badge
in der Zone Z2 festgestellt wird, wird die Verriegelung der Türen angeordnet,
sowie im entgegengesetzten (negativen) Fall (kein Badge in Z2) keine
Aktion unternommen wird.
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Die vorliegende Erfindung soll nicht
auf die Vorgehensweisen und ihre Varianten, die vorstehend als nicht-limitierende
Beispiel beschrieben worden sind, begrenzt sein. Sie betrifft auch
alle anderen Varianten, die ein Fachmann auf diesem Gebiet in der Lage
ist im Rahmen der nachfolgenden Ansprüche umzusetzen.
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Der beschriebene Prozess ist ein
Vorgang, der deswegen besonders vorteilhaft ist, weil er mit den
klassischen Mitteln umgesetzt werden kann, die sich an Bord eines
Fahrzeugs befinden, welches mit einem berührungslosen Zugangssystem ausgestattet
ist. So ist auch die erste Zone um das Fahrzeug herum mit den externen
LF Sende- und/oder Empfangsantennen etabliert, die üblicherweise
schon zur Lokalisierung des Badges eingesetzt werden. Die zweite
Zone ist durch die RF Sender erzielt, die im allgemeinen in einen
solchen zum Fahrzeug zugehörigen
Badge integriert sind. Es können
natürlich
auch andere Mittel in Gang gesetzt werden um diese beiden Zonen
zu etablieren. Es können
beispielsweise auch zwei RF Sender unterschiedlicher Feldstärke (und
damit auch unterschiedlicher Reichweite) an Bord des Fahrzeugs vorgesehen
sein. Wichtig ist es hierbei nur, dass um das Fahrzeug herum und
weiter ausserhalb desselben zwei Zonen mit unterschiedlicher Ausdehnung
eingerichtet werden.
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Es existieren weiter zahlreiche Vorgehensweisen
um ein Badge in einem Fahrzeug oder in der Nähe desselben zu lokalisieren.
Alle Vorgehensweisen zur Lokalisation, und nicht nur die weiter
oben Beschriebenen, sind sehr wohl verstanden als mit diesem Verfahren
einsetzbar.