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DE102004001542A1 - Verfahren zum Auslösen einer Wiederverriegelung eines mit einem berührungslosen Zugangssystems ausgestatteten Fahrzeugs - Google Patents

Verfahren zum Auslösen einer Wiederverriegelung eines mit einem berührungslosen Zugangssystems ausgestatteten Fahrzeugs Download PDF

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DE102004001542A1
DE102004001542A1 DE102004001542A DE102004001542A DE102004001542A1 DE 102004001542 A1 DE102004001542 A1 DE 102004001542A1 DE 102004001542 A DE102004001542 A DE 102004001542A DE 102004001542 A DE102004001542 A DE 102004001542A DE 102004001542 A1 DE102004001542 A1 DE 102004001542A1
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DE
Germany
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vehicle
badge
zone
relocking
access system
Prior art date
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DE102004001542A
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English (en)
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DE102004001542B4 (de
Inventor
Alain Marc Bernhard Villeneuve Brillon
Jean-Michel Farinier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Continental Automotive France SAS
Original Assignee
Siemens VDO Automotive SAS
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Publication date
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Publication of DE102004001542A1 publication Critical patent/DE102004001542A1/de
Application granted granted Critical
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Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Abstract

Das Verfahren ist einem Fahrzeug (2) gewidmet, das mit einem berührungslosen Zugangssystem ausgestattet ist, welches einen Badge (4) und Mittel zur Kommunikation durch elektromagnetische Signale zwischen dem Fahrzeug (2) und dem Badge (4) zum Zwecke von dessen Lokalisierung durch das Fahrzeug (2) aufweist. Dabei führt das berührungslose Zugangssystem eine Verriegelung der Türen aus, wenn die letzte Türe des Fahrzeugs (2) geschlossen worden ist und wenn der Badge (4) eine erste um das Fahrzeug (2) herum definierte Zone (Z1) verlässt. DOLLAR A Eine zweite Zone (Z2), die eine größere Ausdehnung besitzt als die erste Zone (Z1), wird um das Fahrzeug herum eingegrenzt und eine Wiederverriegelung wird angeordnet, wenn nach einer von dem berührungslosen Zugangssystem angeordneten Verriegelung der Türen eine Türe geöffnet und wieder verschlossen wird, ohne dass eine Aktion des berührungslosen Zugangssystems stattfand mit der Vorgabe, dass der Badge (4) in der zweiten Zone (Z2) lokalisiert wird.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Auslösen einer Wiederverriegelung eines Fahrzeugs, das mit einem berührungslosen Zugangssystem ausgestattet ist.
  • Bei einer immer stärker zunehmenden Zahl von Fahrzeugen ist es möglich in den Fahrzeuginnenraum und den Kofferraum zu gelangen ohne einen mechanischen Schlüssel gebrauchen zu müssen oder ohne eine Signal, beispielsweise durch Drücken eines Funkschlüssels ausgelöst, in Richtung auf das Fahrzeug aussenden zu müssen. Es genügt stattdessen der Träger einer elektronischen Karte, auch Badge genannt, zu sein, welche zu dem Fahrzeug zugehörig ist. Ein Austausch von elektromagnetischen Signalen ist zwischen dem Badge und dem Fahrzeug realisiert um es schliesslich dem Fahrzeug zu erlauben, festzustellen, dass der Badge zugelassen ist um Einlass in das Fahrzeug zu gewähren. Ganz allgemein gesprochen, sendet das Fahrzeug Signale auf niedriger Frequenz (nachfolgend wird von LF für Low Frequency gesprochen) in einer Grössenordnung der Frequenz von gewöhnlicherweise etwa 125 kHz aus. Der auf diese Signale antwortende Badge sendet im allgemeinen Signale mit Radiofrequenz, oder auch RF genannt für Radio Frequency, aus, die im Bereich von 433 MHz liegen. Das Fahrzeug umfasst sehr wohl einen Empfänger für die von dem Badge ausgesendeten Signale und umgekehrt umfasst der Badge sehr wohl einen Empfänger für die von dem Fahrzeug ausgesendeten Signale.
  • Die neuen berührungslosen Systeme schlagen nicht nur die berührungslose Entriegelung des Fahrzeugs, sondern gleichwohl auch die berührungslose Verriegelung des Fahrzeugs vor. Die Probleme, die dabei zu lösen sind um eine gewünschte Verriegelung zu erkennen, sind von erheblich komplexerer Natur als solche zur Erkennung der gewünschten Entriegelung.
  • So ist es zum Beispiel zur automatischen Verriegelung des Fahrzeugs bekannt einen bidirektionalen Datenaustausch zwischen dem Badge und dem Fahrzeug auf einem Radiofrequenzniveau, d.h. auf einem Niveau in der Gegend von 433 MHz, zu etablieren. Die Reichweite der Signale (im Bereich von 10 Metern bis einige zehn Meter) ist dabei in diesem Fall von doppelter Bedeutung. Das berührungslose Zugangssystem detektiert dabei das Verlassen des Badges aus der Zone der RF-Signalaussendung des Fahrzeugs. Wird also dieses Verlassen detektiert, wird die Verriegelung des Fahrzeugs veranlasst. Diese Technologie umfasst jedoch eine Reihe von Nachteilen, weil auf der einen Seite die Reichweite der RF-Signale schlecht beherrschbar ist und auf der anderen Seite die so definierte Zone um das Fahrzeug herum vergleichsweise gross ist. In zahlreichen Fällen nimmt der Fahrzeuglenker daher das Verriegeln seines Fahrzeugs, was beispielsweise durch das Aufleuchten der Blinklichter signalisiert wird, gar nicht wahr. Er verlässt also sein Fahrzeug, ohne sicher sein zu können, dass das Fahrzeug verriegelt ist bzw. durch sein weiteres Entfernen verriegelt werden wird.
  • Im Gegensatz dazu kann ein Fall auftreten, bei dem die Zone um das Fahrzeug herum kleiner definiert ist und beispielsweise von der LF Emission Gebrauch gemacht wird. In diesem Fall nimmt der Fahrzeuglenker sehr wohl die Verriegelung seines Fahrzeugs perfekt wahr. Gleichwohl kann aber diese Verriegelung viel zu schnell eintreten für einen Passagier, der das Fahrzeug erst verlassen will, nachdem sich der Fahrzeuglenker aus dem Bereich der LF Emission entfernt hat. In gewissen Fällen dieser Ausführungsform, zum Beispiel wenn der Passagier den Fahrzeuglenker begleitet, ist die automatische Verriegelung des Fahrzeugs gewünscht. Im Gegensatz dazu, wenn zum Beispiel der Passagier individuell aussteigt, um an den Kofferraum des Fahrzeugs zu gelangen, ist die automatische Verriegelung unerwünscht.
  • Welches nun auch die Reichweite der um das Fahrzeug herum definierten Zone sei, so können Probleme auftreten, wenn das Fahrzeug durch dieses berührungslose System verriegelt ist und dass in Folge eine Tür geöffnet und geschlossen wird ohne dass von der Funktion des berührungslosen Zutrittssystems Gebrauch wird und ohne dass sich der Badge in der zuvor definierten Zone um das Fahrzeug herum befindet.
  • Die Idee der vorliegenden Erfindung ist es daher ein spezifisches Verfahren vorzusehen, das durch einen Prozess der Wiederverriegelung aufgerufen wird, und welches fähig ist die voranstehenden Eventualitäten zu berücksichtigen.
  • Aus diesem Grunde hat die vorliegende Erfindung zum Ziel ein Verfahren zur Wiederverriegelung anzugeben, das zu schnelle Verriegelungen vermeidet, aber gleichwohl erlaubt, das Fahrzeug nicht in einem unverriegelten Zustand verlassen zu müssen.
  • Zu diesem Zweck wird ein Verfahren zur Wiederverriegelung eines Fahrzeugs vorgeschlagen, welches ein berührungsloses Zugangssystem vorsieht, das einen Badge und Mittel zur Kommunikation mittels elektromagnetischer Signale zwischen dem Fahrzeug und dem Badge umfasst, welche es erlauben, den Ort des Badges zu lokalisieren und an das Fahrzeug zu übermitteln, wobei das berührungslose Zugangssystem die Verriegelung der Türen erlaubt, wenn die letzte der Türen des Fahrzeugs geschlossen wurde und der Badge eine erste um das Fahrzeug herum begrenzte Zone verlässt.
  • Gemäss der vorliegenden Erfindung wird weiter eine zweite Zone definiert, die weiter um das Fahrzeug herum ausgedehnt ist als die erste vorstehend genannte Zone. Eine Wiederverriegelung wird dann angeordnet, wenn, nachdem die Türen des Fahrzeugs durch einen Befehl des berührungslosen Zugangssystems verriegelt wurden, eine Tür geöffnet und dann wieder geschlossen wird ohne. eine Aktion des berührungslosen Zugangssystems, einzig mit der Vorgabe, dass der Badge in der zweiten Zone lokalisiert wird.
  • Die Wiederverriegelung ist hierbei dank der Verwaltung der zwei Zonen um das Fahrzeug herum realisiert. Dabei sei die zweite Zone weiter um das Fahrzeug herum ausgedehnt als die erste Zone. Man betrachtet hier, dass die Grenzen der zweiten Zone weiter von dem Fahrzeug entfernt sind als die Grenzen der ersten Zone. Was nun die Definition der zweiten Zone betrifft, kann man in gleicher Weise betrachten, dass die Punkte der ersten Zone zugleich. auch Punkte der zweiten Zone sind oder auch nicht. Wenn nun die zweite Zone unter Ausschluss der Punkte der ersten Zone betrachtet wird, findet die Verriegelung statt, solange der Badge sich in der ersten Zone befindet und der Prozess der Wiederverriegelung tritt auf, solange sich der Badge nicht aus der zweiten Zone heraus bewegt. Wenn nun die zweite Zone die Punkte der ersten Zone umfasst, wird der Prozess der Wiederverriegelung gleich dann in Gang gesetzt, wenn sich ein Badge in der ersten Zone befindet. Das abschliessende Resultat ist daher identisch.
  • Das Verfahren gemäss der Erfindung erlaubt daher die Versicherung dessen, dass die Verriegelung (oder der Wiederverriegelung) nur ausgeführt wird, wenn sich ein Badge in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs befindet.
  • In einem solchen Prozess der Wiederverriegelung korrespondiert die erste Zone in vorteilhafter Weise mit der Zone um das Fahrzeug herum, innerhalb derer der Badge die vom Fahrzeug ausgesendeten Signale empfängt. Die zweite Zone ist entsprechend in vorteilhafter Weise definiert als die Gesamtheit aller Punkte um das Fahrzeug herum, die soweit reicht, wie das Fahrzeug noch in der Lage ist, die vom Badge ausgehenden Signale zu empfangen. Unter diesen Bedingungen werden die beiden Zonen um das Fahrzeug herum mit Mitteln definiert, die gewöhnlicherweise in einem berührungslosen Zugangssystem verwendet werden, nämlich einer Antenne für niederfrequente Signale und einem Radiofrequenzsender des zugeordneten Badges.
  • In einem Verfahren der Wiederverriegelung gemäss der Erfindung kann vorgesehen sein, dass zur Lokalisierung des Badges in der zweiten Zone der Badge innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne eine rückläufige Meldung aussendet, nachdem die letzte Antwort auf eine vom Fahrzeug ausgesendete Anfrage zur Lokalisierung des Badge abgesetzt worden ist. In einer Variante zur Lokalisierung des Badges in der zweiten Zone kann das Fahrzeug, nachdem das Schliessen der letzten Fahrzeugtüre durch Fahrzeug erfasst wurde, eine Meldung an den Badge aussenden, welche die Aufforderung an den Badge enthält, dass der Badge eine rückläufige Meldung innerhalb einer vorgebbaren Zeitspanne an das Fahrzeug absetzt. Der Badge wird dann als in der zweiten Zone befindlich betrachtet in dem Fall, dass dieses vom Badge abgesendete rückläufige Signal tatsächlich vom Fahrzeug empfangen worden ist.
  • Es kann ausserdem noch vorgesehen sein, dass zur Lokalisierung des Badges in der zweiten Zone das Fahrzeug ein Signal gleicher Art wie die vom Badge ausgesendeten Signale aussendet, wobei der Badge als in der zweiten Zone lokalisiert gilt, wenn der Badge auf das vom Fahrzeug ausgesendete Signal antwortet.
  • Die Verwaltung dieser zweiteiligen Zone für die Wiederverriegelung kann in bestimmten Fälle auch für den Vorgang der Verriegelung angewendet werden. Man betrachtet so zum Beispiel die Fälle, in denen die Verriegelung hätte ausgeführt werden müssen, aber ein Hindernis die Verriegelung davon abgehalten hat. Es handelt sich hierbei zum Beispiel um einen Fall, bei dem eine Fahrzeugtüre zu dem Zeitpunkt nicht geschlossen worden ist, in dem der Badge die erste um das Fahrzeug herum definierte Zone verlässt.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft daher gleichwohl ein Verfahren zur Verriegelung eines Fahrzeugs, welches mit einem berührungslosen Zugangssystem ausgestattet ist, das einen Badge und Mittel zur Kommunikation mittels elektromagnetischer Signale zwischen dem Fahrzeug und dem Badge umfasst, welche es erlauben, den Ort des Badges zu lokalisieren und an das Fahrzeug zu übermitteln, wobei das berührungslose Zugangssystem die Verriegelung der Türen erlaubt, wenn die letzte der Türen des Fahrzeugs geschlossen wurde und der Badge eine erste um das Fahrzeug herum begrenzte Zone verlässt.
  • Gemäss der vorliegenden Erfindung in einem Fall, wo ein Hindernis die Verriegelung des Türen beim Austritt des Badge aus der ersten Zone verhindert, ist eine zweite Zone um das Fahrzeug herum definiert, die sich weiter ausdehnt als die erste Zone, und eine Verriegelung ist angeordnet, nachdem das Hindernis weggefallen ist, gleich mit der Vorgabe, dass der Badge sich noch in der zweiten Zone befindet.
  • Um die üblicherweise schon auf einem mit einem berührungslosen Zugangssystem ausgestatteten Fahrzeug verwendeten Komponenten nutzen zu können, senden die Antennen des Fahrzeugs zur Lokalisierung des Badges in der ersten Zone vorzugsweise ein Signal im niederfrequenten Bereich aus, beispielsweise mit einer Frequenz im Bereich von 125 kHz. Gleichermassen sind die vom Badge ausgesendeten Signale vorteilhafterweise Signale auf Radiofrequenz, zum Beispiel mit einer Frequenz im Bereich von 433 MHz.
  • Die Details und Vorteile der Erfindung treten nun noch besser durch die folgende Beschreibung hervor, die auf die folgenden anhängenden Figuren Bezug nimmt:
  • 1 zeigt ein Fahrzeug, das mit einem berührungslosen Zugangssystem ausgestattet ist, und illustriert in schematischer Weise die Funktion desselben;
  • 2 illustriert in schematischer Weise ein Fahrzeug, das von zwei Zonen umgeben ist um das Verfahren gemäss der Erfindung umsetzen zu können;
  • 3 und 4 zeigen jede einen Ablaufplan für ein Beispiel des nach der Erfindung arbeitenden Verfahrens.
  • Die 1 zeigt ein Fahrzeug 2, das mit einem berührungslosen Zugangssystem und einem dazu korrespondierenden Badge 4 ausgestattet ist. Dieser Badge 4 erlaubt der Person, die ihn mit sich führt, die Türen des Fahrzeugs 2 zu entriegeln. Der Badge 4 kann weiter auch noch genutzt sein, um den Motor des Fahrzeugs 2 durch ein einfaches Drücken eines auf dem Armaturenbrett angeordneten Knopfes anzulassen. Das berührungslose Zugangssystem für die vorliegende Erfindung umfasst auch eine dritte Funktion, die in einer automatischen Verriegelung des Fahrzeugs 2 bei Entfernung vom Fahrzeug 2 besteht.
  • In herkömmlicher Weise für ein Fahrzeug, das mit einem berührungslosen Zugangssystem ausgestattet ist, sind die Sendeantennen für den niederfrequenten Bereich LF (Low Frequency oder Niederfrequenz) im Inneren des Fahrzeugs 2 und weiter auch aussen am Fahrzeug 2 angeordnet. Die im Inneren des Fahrzeugs 2 angeordneten Sendeantennen sind 6 im Innern des Fahrgastraums verteilt. Die aussen angeordneten Sendeantennen 8 sind beispielsweise in die Türgriffe der Türen des Fahrzeugs 2 integriert. Diese Sendeantennen 6 und 8 senden ein Signal mit einer Frequenz von 125 kHz aus und ihre Reichweite liegt im Meterbereich. Diese Reichweite korrespondiert zu der Empfindlichkeit des auf dem Badge 4 angeordneten LF Empfängers.
  • In 2 sind nun die Zonen eingetragen, innerhalb welcher der Badge 4 die von den LF Sendeantennen des Fahrzeugs 2 ausgesendeten Signale empfängt. Die Reichweite der inneren Sendeantennen 6 ist auf das Innere des Fahrgastraums des Fahrzeugs 2 begrenzt und die Reichweite dieser Antennen ist durch eine gestrichelte Linie 10 symbolisiert. Die Reichweite des externen Sendeantennen 8 ist in der Figur durch die Linien 12 symbolisiert. Es wird nun um das Fahrzeug 2 herum eine erste Zone definiert, die die Vereinigungsmenge der drei Unterzonen darstellt, also eine Unterzone auf der linken Seite des Fahrzeugs, eine Unterzone auf der rechten Seite des Fahrzeugs und eine Unterzone hinter dem Fahrzeug.
  • Der Badge 4 ist neben seinem LF Empfänger mit einem RF Sender (Radiofrequenz) ausgestattet, der Signale mit einer Frequenz im Bereich von 433 MHz aussendet. Das Fahrzeug 2 umfasst einen Empfänger, der zu diesem RF Sender korrespondiert. Die Reichweite der mit dem RF Sender abgestrahlten Signale liegt im Bereich von etwa zehn Metern. In der 2 sind die Grenzen 14 einer Zone eingetragen, innerhalb derer sich der Badge befinden muss, damit die vom Badge 4 ausgesendeten Signale auch von dem Fahrzeug 2 empfangen werden können. Auf diese Weise wird eine zweite um das Fahrzeug herum angeordnete Zone definiert. Es sei erwähnt, dass die 2 tatsächlich nur eine schematische Darstellung liefern soll und dass die verschiedenen Konturen und Linien daher nicht massstabgetreu sind und daher auch nicht mit den realen Verhältnissen und Konturen übereinstimmen können.
  • Die Kommunikation zwischen dem Fahrzeug 2 und dem Badge 4 ist schematisch in 1 dargestellt. Ein Pfeil 16 repräsentiert dabei ein ausgehendes (hinläufiges) LF Signal, d.h. also vom Fahrzeug 2 zum Badge 4 gerichtet, wohingegen ein Pfeil 18 ein eingehendes (rückläufiges) RF Signal, d.h. also vom Badge 4 an das Fahrzeug 2 gerichtet, repräsentiert. Ein Austausch der Signale, wie sie anhand der Pfeile 16 und 18 repräsentiert sind, erlaubt in bekannter und hier nicht weiter beschriebener Weise die Identifizierung des Badges 4 hinsichtlich der Frage, ob der Badge zur Zuganggewährung autorisiert ist und weiter natürlich grundsätzlich zur Lokalisierung des Badges 4. Eine Anordnung 20 zur Steuerung des berührunglosen Zugangssystems ist in dem Fahrzeug 2 vorgesehen. Diese Anordnung 20 ist mit den Sendeantennen 6 und 8 verbunden und beispielsweise in den RF Empfänger integriert.
  • Das berührungslose Zugangssystem erlaubt die automatische Verriegelung des Fahrzeugs 2, wenn sich der Badge 4 vom Fahrzeug entfernt. In dem Vorgang der Verriegelung des Fahrzeugs 2 wird die Verriegelung angeordnet, wenn der Badge 4 die erste Zone (nachfolgend als Z1 bezeichnet), die durch die Umrisse 12 begrenzt ist, verlässt. Es muss sehr wohl verstanden sein, dass der Badge 4 nun mehr ausserhalb des Fahrzeugs 2 verbleibt, ausser beim (Wieder)-Einstieg des Fahrzeuglenkers in sein Fahrzeug, der als Träger des Badges 4 sah wie sich die Türen seines Fahrzeugs hinter ihm verriegelten als er die erste Zone Z1 verliess.
  • Die vorliegende Erfindung umfasst ausserdem auch ein Verfahren zur Wiederverriegelung des Fahrzeugs 2. Es betrifft beispielsweise den folgenden Fall: Der mit dem Badge ausgestattete Fahrzeuglenker verlässt das Fahrzeug und schliesst die Tür hinter sich. Alle Türen des Fahrzeugs 2 werden nun als geschlossen angenommen und der Fahrzeuglenker entfernt sich jetzt von seinem Fahrzeug 2 mit dem Badge 4 in seiner Tasche und verlässt die erste Zone Z1. Eine automatische Verriegelung der Türen wird daraufhin von der Anordnung 20 zur Steuerung veranlasst. Ein Passagier, der nicht über einen weiteren Badge verfügt und im Fahrzeug 2 verblieben ist, entschliesst sich nun zum Verlassen des Fahrzeugs 2. Beim Aussteigen verschliesst er die Tür anschliessend wieder. Die vorliegende Erfindung eignet sich beispielsweise nun genau um eine derartige Situation beherrschen zu können.
  • Die 3 zeigt nun den Ablaufplan für ein gemäss der Erfindung arbeitendes Verfahren. Vorangehend und wie bereits oben stehend beschrieben sind zwei bestimmte Zonen Z1 und Z2 durch die Umrandungen 12 und 14 bestimmt. Die Zone Z1 ist die Zone, in welcher der Badge 4 ein von den externen Sendeantennen 8 ausgestrahltes LF Signal empfängt. Die Zone Z2 hingegen ist die Zone, in welcher sich der Badge 4 aufhalten kann, damit die von ihm ausgestrahlten RF Signale auch noch vom Fahrzeug 2 empfangen werden können, wobei hier die Zone des Fahrzeuginnenraums ausgeschlossen wird, da diese von den innen angeordneten Sendeantennen 6 abgedeckt wird.
  • Man betrachtet nun eingangs einen Zustand, der durch die automatische Verriegelung des Fahrzeugs charakterisiert ist. Weiter wird angenommen, dass alle Türen des Fahrzeugs 2 geschlossen sind und dass sich der Träger des Badges 4 aus der Zone Z1, die um das Fahrzeug 2 herum definiert ist, entfernt. Der Prozess der Wiederverriegelung wird also erst ausgelöst, wenn eine Tür geöffnet und wieder verschlossen wird. Ausserdem betrachtet man in der folgenden Beschreibung, dass nur eine einzige Tür geöffnet und wieder geschlossen wird. Dennoch kann man natürlich auch den Fall betrachten, dass zwei Passagiere an zwei unterschiedlichen Türen aus dem Fahrzeug 2 aussteigen. Der Vorgang der Wiederverriegelung löst sich dann unmittelbar nach dem Schliessen der letzten Tür aus.
  • Nach dem Schliessen der letzten Türe des Fahrzeugs 2 steht es an, den Badge 4 zu lokalisieren. Die Sendeantennen 6 im Innern des Fahrzeugs 2 sind dabei aktiviert um zu bestimmen, ob sich der Badge 4 im Fahrgastraum des Fahrzeugs 2 aufhält. Im Falle einer diesbezüglichen Bestätigung wird angenommen, dass der Träger des Badges 4 in sein Fahrzeug zurückgekehrt ist. Es gibt daher keinen Grund zu handeln und die Tür verbleibt in entriegeltem Zustand. Diese Situation des Nicht-Handelns ist in der Figur durch ein Kreuz symbolisiert.
  • Wird nun im Gegensatz zu dem Vorangehenden der Badge 4 nicht im Innern des Fahrzeugs 2 detektiert, analysiert die Anordnung 20 zur Steuerung, ob sich der Badge 4 in der Zone Z2 befindet. Es ist weiter unten erläutert, wie diese Analyse ausgeführt werden kann. Die Verriegelung des Fahrzeugs 2 ist dann realisiert, wenn sich der Badge 4, für den bestimmt wurde, dass er sich nicht im Innern des Fahrzeugs 2 befindet, ausserhalb, aber innerhalb der Zone Z2 befindet. Wird im Gegensatz dazu der Badge 4 als nicht in der Zone Z2 befindlich lokalisiert, veranlasst die Anordnung 20 zur Steuerung keinerlei Aktion. Die Tür, die geöffnet wurde, verbleibt entriegelt, wohingegen die Türen, die seit der letzten Verriegelung nicht geöffnet worden sind, auch verriegelt bleiben.
  • Wenn sich nun kein Badge in der Nähe des Fahrzeugs zeigt, nachdem die letzte Tür wieder geschlossen wurde, wird diese letzte Tür nicht verriegelt. Im Gegensatz dazu sind für den Fall mehrerer präsenter Badges 4, beispielsweise ein Badge im Inneren des Fahrzeugs und ein Badges 4 in der Tasche einer Person, die das Fahrzeug 2 verlässt, eine Vielzahl von Fällen in Betracht zu ziehen. Die Anordnung 20 zur Steuerung kann so programmiert sein, dass jede automatische Verriegelung untersagt ist, wenn ein Badge 4 noch als im Inneren des Fahrzeugs 2 befindlich lokalisiert ist. Es ist also ein Fall betrachtet, bei dem man nicht einen Schlüssel des Fahrzeug als im Inneren eingeschlossen ansehen muss. Eine automatische Verriegelung kann aber gleichwohl durch die Anordnung 20 zur Steuerung vorgesehen sein. Dieser Zustand wäre dann ein Fall, bei dem beispielsweise angenommen wird, dass sich ein Passagier, der einen Badge mit sich trägt, im Inneren des Fahrzeugs 2 aufhält. Dadurch, dass der Passagier den Badge 4 bei sich trägt, kann er das Fahrzeug 2 ungehindert verlassen und in Folge auch wieder in das Fahrzeug 2 einsteigen, weil er über einen autorisierten Badge 4 verfügt. Von einem Fall zum anderen kann es auch vorgesehen sein, dass ein sich vom Fahrzeug 2 entfernender Badge 4 eine Meldung sendet, wenn die Anordnung 20 zur Verwaltung das Entfernen eines Badges vom Fahrzeug detektiert hat und wenn andere Badges noch im Inneren des Fahrzeugs vorhanden sind. Derartige Situationen sind ebenfalls durch das Verfahren der Verriegelung des Fahrzeugs 2 behandelbar.
  • Die Lokalisierung des Badges 4 in der Zone Z2 kann in vielfacher Weise gelöst werden. Eine erste Variante sieht zum Beispiel vor, dass das Fahrzeug 2 mit einem RF Sender ausgestattet ist. Hiermit wird eine Anfrage als RF Signal ausgesendet, auf welche der Badge 4 antwortet, wenn er sich noch innerhalb der Zone Z2 befindet. Eine diesbezügliche Anfrage kann auch von den im Inneren angeordneten Sendeantennen 6 ausgesendet werden, um sicherstellen zu können, dass sich der Badge nicht doch noch im Inneren des Fahrzeugs befindet.
  • In einer anderen Variante wird die Lokalisierung des Badges 4 in der Zone Z2 mit den Mitteln durchgeführt, die gewöhnlicherweise mit einem berührungslosen Zugangssystem verwendet werden. Es ist hierbei vorgesehen, dass jedes Mal, wenn der Badge 4 eine Anfrage der externen Sendeantennen 8 erhält, d.h. wenn er sich in der Zone Z1 befindet, von ihm innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne ein auf vordefinierter Frequenz befindliches RF Signal gesendet wird. Solange wie diese RF Signale von dem Fahrzeug 2 empfangen werden können, wird gefolgert, dass sich der Badge 4 innerhalb der von der Umrandung 14 umgrenzten Zone Z2 befindet. Wenn die Anordnung 20 zur Steuerung feststellt, dass der Badge die Zone Z1 verlassen hat, wird der Badge als in der Zone Z2 befindlich angesehen nach der Massgabe, dass die vom Badge ausgesendeten RF Signale immer noch vom RF Empfänger des Fahrzeugs 2 empfangen werden und dass sich der Badge 4 nicht im Inneren des Fahrzeugs 2 aufhält (was leicht durch eine Abfrage mittels der im Inneren angeordneten Sendeantennen 6 verifizierbar ist). Um mit dem Energievorrat der auf dem Badge befindlichen Batterie möglichst ökonomisch umzugehen, kann es vorgesehen sein, dass der Badge seine RF Signale nur dann absetzt, nachdem der Badge die letzte von den externen Sendeantennen 8 gesendete Abfrage empfangen hat. Tatsächlich werden diese Abfragen in regelmässigen Intervallen ausgesendet. Der Badge 4 weiss auf diese Weise, zu welchem Zeitpunkt er betrachtet wird als die Abfrage der externen Sendeantennen 8 empfangen zu haben. Wenn er diese Abfrage nicht erhält (und folglich keine Antwort sendet), startet man erneut mit der Aussendung von RF Signalen um seine Lokalisierung durch das Fahrzeug 2 zu erreichen.
  • Wie weiter oben schon beschrieben worden ist, verwendet auch das Verfahren der automatischen Wiederverriegelung zwei um das Fahrzeug herum definierte Zonen, wobei eine der beiden Zonen ganz in der anderen Zone enthalten ist.
  • Das weiter oben beschriebene Verfahren erlaubt es besonders den Fall zu beherrschen, bei dem zwei aufeinanderfolgende Schliessvergänge einer Tür auftreten. In dem Fall, in welchem der Fahrzeuglenker unter Mitführung des Badges sein Fahrzeug verlässt und einen Passagier im Fahrzeug zurücklässt, wird, nachdem sich der Fahrzeuglenker von seinem Fahrzeug entfernt hat, eine eventuelle Verriegelung des Fahrzeugs vermieden, was den Passagier gehindert hätte wieder in das Fahrzeug einzusteigen. In der Vorgehensweise gemäss der Erfindung ist eine Verriegelung nur dann realisiert nach der Vorgabe, dass sich der Badge immer noch vergleichsweise nahe am Fahrzeug befindet. Der Passagier muss so die Verriegelung der Türen hinnehmen. Wenn er dieses nicht wünscht, kann er den Träger des Badges, der sich ja noch nahe beim Fahrzeug befindet, fragen, ob das Fahrzeug entriegelt werden kann, indem ihm der Träger den Badge zum Beispiel aushändigt. In gewissen Vorgehensweisen nach dem Stand der Technik wäre die Türe verriegelt geblieben, gleichwohl wenn sich der Träger des Badges bereits weiter vom Fahrzeug entfernt hätte. Der Passagier wäre so das Risiko eingegangen, ausserhalb des Fahrzeugs verbleiben zu müssen, weil das Fahrzeug verriegelt gewesen wäre ohne die Chance zu haben, in das Fahrzeug zurückkehren zu können. Diese Zustand ist natürlich überhaupt nicht wünschenswert, besonders nicht bei schlechten Wetterbedingungen (grosse Kälte, Regen, etc.). Mit anderen Vorgehensweisen nach dem Stand der Technik wäre das Fahrzeug nach dem zweiten Schliessen der Tür nicht verriegelt gewesen. Es hätte so das Risiko bestanden, dass die Türen des Fahrzeugs unverschlossen geblieben wären, wenn sich keiner der Insassen mehr in der Nähe des Fahrzeugs aufgehalten hätte.
  • Die vorliegende Erfindung löst also auch diese Probleme.
  • Der Vorgang der Wiederverriegelung gemäss der vorliegenden Erfindung kann gleichwohl auch angewendet werden in einem Fall, in welchem ein Vorgang der Verriegelung fehlgeschlagen ist. Es geht also nicht mehr nur darum, streng genommen von der Wiederverriegelung zu sprechen, sondern die gleiche Vorgehensweise gemäss der Erfindung kann angewendet werden, um ein ähnliches technisches Problem beherrschen zu können.
  • Die 4 zeigt weiter eine Variante des Vorgangs der weiter oben beschriebenen Wiederverriegelung, welche für die Verriegelung des Fahrzeugs angewendet wird. Es ist zu 4 zu bemerken, dass die unteren Schritte des Ablaufplans gemäss 3 auch in den Ablaufplan nach 4 übernommen worden sind.
  • In dem vorliegenden Fall wird angenommen, dass nach einem Vorgang der Verriegelung P.C. aus welchem Grund auch immer die Verriegelung des Fahrzeugs 2 nicht tatsächlich erreicht worden ist. Zum Beispiel kann angenommen werden, dass eine Tür des Fahrzeugs 2 schlecht geschlossen worden ist. In diesem Fall sieht ein Zentralverriegelungssystem (berührungslos oder nicht) es in der Regel vor, dass das Fahrzeug nicht verriegelt wird. Auf diese Weise wird es vermieden, dass das Schloss der offen gebliebenen Tür bei einem Verriegelungsvorgang beschädigt würde.
  • Weiter wird angenommen, dass das Hindernis, welches die Verriegelung des Fahrzeugs verhindert hat, behoben wird. Auf dem Ablaufplan nach der 4 ist dieses durch das Schliessen einer Tür symbolisiert.
  • Wenn nun das Hindernis behoben worden ist und sich ein Badge 4 in der Zone Z1 befindet, sind die Bedingungen für eine bestimmungsgemässe Verriegelung erfüllt. Es wird also der Vorgang der Verriegelung P.C. ausgeführt, der in der Anordnung 20 zur Steuerung vorgesehen ist.
  • Im Gegensatz dazu, wenn nun kein Badge in der Zone Z1 detektiert wird, wird der Vorgang der Wiederverriegelung gemäss der Erfindung umgesetzt. Es werden die gleichen Schritte wie schon vorhergehend erläutert durchgeführt. Wenn sich der Badge 4 im Inneren des Fahrzeugs 2 befindet, handelt das System nicht. Wenn aber kein Badge im Inneren des Fahrzeugs detektiert wird, sucht die Anordnung 20 zur Steuerung nach einem in der Zone Z2 befindlichen Badge. Wenn ein solcher Badge in der Zone Z2 festgestellt wird, wird die Verriegelung der Türen angeordnet, sowie im entgegengesetzten (negativen) Fall (kein Badge in Z2) keine Aktion unternommen wird.
  • Die vorliegende Erfindung soll nicht auf die Vorgehensweisen und ihre Varianten, die vorstehend als nicht-limitierende Beispiel beschrieben worden sind, begrenzt sein. Sie betrifft auch alle anderen Varianten, die ein Fachmann auf diesem Gebiet in der Lage ist im Rahmen der nachfolgenden Ansprüche umzusetzen.
  • Der beschriebene Prozess ist ein Vorgang, der deswegen besonders vorteilhaft ist, weil er mit den klassischen Mitteln umgesetzt werden kann, die sich an Bord eines Fahrzeugs befinden, welches mit einem berührungslosen Zugangssystem ausgestattet ist. So ist auch die erste Zone um das Fahrzeug herum mit den externen LF Sende- und/oder Empfangsantennen etabliert, die üblicherweise schon zur Lokalisierung des Badges eingesetzt werden. Die zweite Zone ist durch die RF Sender erzielt, die im allgemeinen in einen solchen zum Fahrzeug zugehörigen Badge integriert sind. Es können natürlich auch andere Mittel in Gang gesetzt werden um diese beiden Zonen zu etablieren. Es können beispielsweise auch zwei RF Sender unterschiedlicher Feldstärke (und damit auch unterschiedlicher Reichweite) an Bord des Fahrzeugs vorgesehen sein. Wichtig ist es hierbei nur, dass um das Fahrzeug herum und weiter ausserhalb desselben zwei Zonen mit unterschiedlicher Ausdehnung eingerichtet werden.
  • Es existieren weiter zahlreiche Vorgehensweisen um ein Badge in einem Fahrzeug oder in der Nähe desselben zu lokalisieren. Alle Vorgehensweisen zur Lokalisation, und nicht nur die weiter oben Beschriebenen, sind sehr wohl verstanden als mit diesem Verfahren einsetzbar.

Claims (7)

  1. Verfahren zur Wiederverrriegelung eines Fahrzeugs (2), das mit einem berührungslosen Zugangssystem ausgestattet ist, welches einen Badge (4) und Mittel zur Kommunikation durch elektromagnetischen Signale zwischen dem Fahrzeug (2) und dem Badge (4) zum Zwecke von dessen Lokalisierung durch das Fahrzeug (2) aufweist, wobei das berührungslose Zugangssystem eine Verriegelung der Türen ausführt, wenn die letzte Türe des Fahrzeugs (2) geschlossen worden ist und wenn der Badge (4) eine erste um das Fahrzeug (2) herum definierte Zone (Z1) verlässt, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Zone (Z2), die eine grössere Ausdehnung besitzt als die erste Zone (Z1), um das Fahrzeug herum eingegrenzt wird; und eine Wiederverriegelung angeordnet wird, wenn nach einer von dem berührungslosen Zugangssystem angeordneten Verriegelung der Türen eine Türe geöffnet und wieder verschlossen wird, ohne dass eine Aktion des berührungslosen Zugangssystem stattfand mit der Vorgabe, dass der Badge (4) in der zweiten Zone (Z2) lokalisiert wird.
  2. Verfahren zur Wiederverriegelung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Zone (Z1) zu einer Zone um das Fahrzeug (2) herum korrespondiert, innerhalb welcher der Badge (4) die Signale des Fahrzeugs (2) empfängt.
  3. Verfahren zur Wiederverriegelung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Zone (Z2) definiert ist als die Gesamtheit aller Punkte im Raum um das Fahrzeug (2) herum bis zu einer Grenze, von welcher aus die vom Badge (4) ausgesendeten Signale noch von dem Fahrzeug (2) empfangen werden.
  4. Verfahren zur Wiederverriegelung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Lokalisierung des Badges (4), ob sich dieser in der zweiten Zone (Z2) befindet, der Badge (4) innerhalb einer vorbestimmbaren Zeitspanne eine rückläufige Meldung an das Fahrzeug (2) sendet, nachdem eine letzte Antwort auf eine vom Fahrzeug (2) abgesendete Anfrage zur Lokalisierung des Badges (4) gesendet wurde.
  5. Verfahren zur Wiederverriegelung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Lokalisierung des Badges (4), ob sich dieser in der zweiten Zone (Z2) befindet, das Fahrzeug (2), nachdem durch das Fahrzeug (2) das Schliessen der letzten Türe des Fahrzeugs (2) detektiert wurde, ein hinläufiges Signal zum Badge (4) sendet, welches eine Anfrage an den Badge (4) enthält, nach einer vordefinierten Zeitspanne eine rückläufige Meldung abzusetzen, wobei der Badge (4) als in der zweiten Zone (Z2) befindlich angesehen wird, wenn diese rückläufige Meldung von dem Fahrzeug (2) empfangen worden ist.
  6. Verfahren zur Wiederverriegelung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zur Lokalisierung des Badges (4), ob sich dieser in der zweiten Zone (Z2) befindet, vom Fahrzeug (2) ein Signal gleicher Art wie jene vom Badge (4) ausgesendeten Signale ausgesendet wird, und der Badge (4) als in der zweiten Zone (Z2) befindlich angesehen wird, wenn der Badge (4) auf das von dem Fahrzeug (2) ausgesendete Signal antwortet und diese Antwort vom Fahrzeug (2) empfangen wird.
  7. Verfahren zur Wiederverrriegelung eines Fahrzeugs (2), das mit einem berührungslosen Zugangssystem ausgestattet ist, welches einen Badge (4) und Mittel zur Kommunikation durch elektromagnetischen Signale zwischen dem Fahrzeug (2) und dem Badge (4) zum Zwecke von dessen Lokalisierung durch das Fahrzeug (2) aufweist, wobei das berührungslose Zugangssystem eine Verriegelung der Türen ausführt, wenn die letzte Türe des Fahrzeugs (2) geschlossen worden ist und wenn der Badge (4) eine erste um das Fahrzeug (2) herum definierte Zone (Z1) verlässt, dadurch gekennzeichnet, dass eine zweite Zone (Z2), die eine grössere Ausdehnung als die erste Zone (Z1) besitzt, um das Fahrzeug (2) herum definiert wird, und in dem Fall, dass ein Hindernis die Verriegelung der Türen des Fahrzeugs (2) verhindert, während der Badge (4) aus der ersten Zone (Z1) herausbewegt wird, wobei eine Wiederverriegelung nach dem Wegfall des Hindernisses mit der Vorgabe, dass sich der Badge in der Zone (Z2) befindet, angeordnet wird.
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