DE102004009351B3 - Verfahren zur Herstellung einer Schneidklinge für ein Werkzeug zum Schneiden von Materialien, insbesondere aus PU-Elastomeren - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Klinge für ein Werkzeug zum Schneiden von Materialien, insbesondere aus PU Elastomeren. Die Erfindung betrifft ferner eine durch das Verfahren hergestellte Schneidklinge. Es ist vorgesehen, daß ein einen Innenkanal ausweisender Körper aus Hartmetall geschaffen wird, daß in den Kanal eine Kanüle eingesetzt und mit dem Körper dauerhaft verbunden wird, und daß der Körper zur Ausbildung der Klingengeometrie geschliffen wird, wobei hinter der Klingenspitze eine Freifläche geschaffen wird, in der sich die Austrittsöffnung der Kanüle befindet.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung einer Schneidklinge für ein Werkzeug zum Schneiden von Materialien, insbesondere aus PU-Elastomeren, bestehend aus einem Körper aus einem widerstandsfähigen Material, der mit einer Schneide und mit einer Längsbohrung versehen ist, die hinter der Klingenspitze austritt.
- Wenn mit einer solchen Schneidklinge Materialien, wie z. B. PU-Elastomere, die als Strukturhaut, Slushhaut, Spritzsprühhaut oder Gießhaut vorliegen können, geschnitten werden, dann neigen die Ränder des mit der Klinge erzeugten Schnittes zum Verkleben. Um diese unerwünschte Erscheinung zu verhindern, kann durch die Längsbohrung der Klinge ein Trennmittel in den Schnitt eingeführt werden, das ein Verkleben der Ränder des Schnittes verhindert. Eine bekannte Schneidklinge dieser Art (
DE 202 15 642 U1 ) ist einstückig ausgebildet und besteht aus einem Körper aus HS Stahl, wobei die Austrittsöffnung der Längsbohrung in einer abgerundeten Aussparung im hinteren Eckbereich des Körpers liegt. Die Hinterkante der Austrittsöffnung liegt daher in einem Abstand über der Klingenspitze. Durch diese Höhenerstreckung der Austrittsöffnung soll es möglich sein, sowohl den Grund als auch die Seitenwände des Schnittes mit dem zugeführten Trennmittel zu benetzen. In der Praxis hat sich gezeigt, daß bei einem bestimmten Verhältnis zwischen der Restwandstärke und der Dicke der zu durchtrennenden Haut ein Austritt des Trennmittels im Schnitt nicht gewährleistet werden kann, wenn der Abstand zwischen der Hinterkante der Austrittsöffnung und der Klingenspitze größer als 0,8 mm ist. Wenn sich in dem von der Klinge erzeugten Schnitt kein Trennmittel befindet, besteht aber die Gefahr daß die Ränder des Schnittes miteinander verkleben. Die Ausbildung der Längsbohrung in dem Körper aus HS Stahl ist verhältnismäßig aufwändig und kann beispielsweise durch Senkerodieren erfolgen. In Abhängigkeit von der Fertigungsmethode und der Auslegung der Längsbohrung unterliegt der Abstand zwischen der Hinterkante der Austrittsöffnung und der Klingenspitze Schwankungen in der Größenordnung von ca. 1 mm. Ein ordnungsgemäßer Austritt des Trennmediums während des Schneidens, derart daß sich immer Trennmittel im Schnitt befindet, ist daher nur schwer zu erreichen. - Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zu schaffen, das die Herstellung einer Schneidklinge ermöglicht, bei der das Maß Oberkante der Austrittskante zur Klingenspitze sehr gering ist und nur kleinen Schwankungen unterliegt.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß ein einen Innenkanal ausweisender Körper aus Hartmetall geschaffen wird, daß in den Kanal eine Kanüle eingesetzt und mit dem Körper dauerhaft verbunden wird, und daß der Körper zur Ausbildung der Klingengeometrie geschliffen wird, wobei hinter der Klingenspitze eine Freifläche geschaffen wird, in der sich die Austrittsöffnung der Kanüle befindet. Dieses Herstellungsverfahren ermöglicht einen sehr geringen und insbesondere konstanten Abstand zwischen der Hinterkante der Austrittsöffnung der Kanüle und der Klingenspitze, so daß sich immer Trennmittel im Schnitt befindet und ein Verkleben der Ränder des in dem jeweiligen Kunststoffmaterial erzeugten Schnittes verhindert wird.
- Das erfindungsgemäße Herstellungsverfahren läßt sich besonders kostengünstig in der Weise durchführen, daß der Körper ein mit einem Innenkanal versehener Hartmetallstab ist, wie er zur Herstellung von Fräsern verwendet wird.
- Derartige Hartmetallstäbe sind im Handel als Standardkomponente preiswert erhältlich. Dies gilt auch für die kalibrierte Kanüle, die in dem zur Zuführung eines Kühlmittels vorgesehenen Innenkanal des Hartmetallstabs dauerhaft befestigt wird, beispielsweise durch Verkleben.
- Beim Schleifen der aus dem Hartmetallstab und der Kanüle bestehenden Schneidklinge wird eine Freifläche geschaffen, in der sich die Austrittsöffnung der Kanüle befindet. Dabei ist der Abstand zwischen der Hinterkante der Austrittsöffnung der Kanüle und der Klingenspitze vorzugsweise kleiner als 0,8 mm. Der den Körper bildende Hartmetallstab ist sehr widerstandsfähig und gewährleistet eine hohe Lebensdauer der Schneidklinge.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Vorderansicht einer Schneidklinge und -
2 einen Längsschnitt durch die Klinge nach1 entlang der Linie II-II. - Die in der Zeichnung dargestellte Schneidklinge besteht aus einem Hartmetallstab
1 und einer Kanüle2 , die dauerhaft miteinander verbunden sind, wie dies nachfolgend noch näher erläutert wird. Bei dem Hartmetallstab1 handelt es sich um ein Standardbauteil, wie es zur Herstellung von Fräsern verwendet wird. Der Hartmetallstab1 hat einen Innenkanal, der die Zufuhr eines Kühlmittels ermöglicht, wie dies bei Fräsern üblich ist. Bei der Kanüle2 mit kalibriertem Innendurchmesser handelt es sich ebenfalls um ein im Handel erhältliches Standardbauteil. Die Kanüle2 ist in den Innenkanal des Hartmetallstabs1 eingesetzt und mit diesem verklebt. - Das auf diese Weise hergestellte einstückige Bauteil wird zur Ausbildung der aus den
1 und2 ersichtlichen Klingengeometrie im vorderen Bereich geschliffen. Dabei wird hinter der Klingenspitze3 eine schräg nach hinten ansteigende Freifläche geschaffen, in der sich die Austrittsöffnung der Kanüle2 befindet. Die räumliche Beziehung der Austrittsöffnung der Kanüle2 zur Klingenspitze3 ist derart, daß der Abstand X zwischen der Hinterkante der Austrittsöffnung der Kanüle2 und der Klingenspitze3 kleiner als 0,8 mm ist. - Die vorstehend beschriebene und in der Zeichnung dargestellte Ausbildung der Klinge ermöglicht einen sehr geringen Abstand zwischen der Hinterkante der Austrittsöffnung der Kanüle
2 und der Klingenspitze3 , der nur sehr geringen Schwankungen unterliegt. Dadurch kann bei einem bestimmten Verhältnis zwischen der Restwandstärke und der Dicke der jeweiligen Kunststoffhaut gewährleistet werden, daß ein durch die Kanüle2 zugeführtes Trennmittel ordnungsgemäß in den von der Klinge gebildeten Schnitt ausgetragen wird. Ein Verkleben der Ränder des in dem Kunststoffmaterial gebildeten Schnitts wird daher zuverlässig verhindert. Außerdem wird die Schwächung durch das im Schnitt befindliche Trennmittel gegen den darüber befindlichen Schaum versiegelt. Somit wird ein Verkleben des Schnittes durch eintretenden Schaum zuverlässig verhindert.
Claims (6)
- Verfahren zur Herstellung einer Schneidklinge für ein Werkzeug zum Schneiden von Materialien, insbesondere aus PU Elastomeren, bestehend aus einem Körper (
1 ) aus einem widerstandsfähigen Material, der mit einer Schneide und mit einer Längsbohrung versehen ist, die hinter der Klingenspitze (3 ) austritt, dadurch gekennzeichnet, dass in die Längsbohrung eine Kanüle (2 ) eingesetzt und mit dem Körper (1 ) zu einem einstückigen Bauteil dauerhaft verbunden wird, und dass dieses Bauteil danach zur Ausbildung der Klingengeometrie geschliffen wird, wobei hinter der Klingenspitze (3 ) eine Freifläche geschaffen wird, in der sich die Austrittsöffnung der Kanüle (2 ) befindet. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanüle (
2 ) mit dem Körper (1 ) verklebt wird. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Freifläche eine von der Klingenspitze (
3 ) nach hinten ansteigende Fläche ist. - Durch das Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 3 hergestellte Schneidklinge, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (
1 ) ein mit einem Innenkanal versehener Hartmetallstab ist. - Schneidklinge nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Hinterkante der Austrittsöffnung der Kanüle (
2 ) und der Klingenspitze (3 ) kleiner als 0,8 mm ist. - Schneidklinge nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand zwischen der Hinterkante der Austrittsöffnung der Kanüle (
2 ) und der Klingenspitze (3 ) kleiner als 0,45 mm ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE200410009351 DE102004009351B3 (de) | 2004-02-26 | 2004-02-26 | Verfahren zur Herstellung einer Schneidklinge für ein Werkzeug zum Schneiden von Materialien, insbesondere aus PU-Elastomeren |
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| DE200410009351 DE102004009351B3 (de) | 2004-02-26 | 2004-02-26 | Verfahren zur Herstellung einer Schneidklinge für ein Werkzeug zum Schneiden von Materialien, insbesondere aus PU-Elastomeren |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE102004009351B3 true DE102004009351B3 (de) | 2005-09-01 |
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ID=34813585
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE200410009351 Expired - Lifetime DE102004009351B3 (de) | 2004-02-26 | 2004-02-26 | Verfahren zur Herstellung einer Schneidklinge für ein Werkzeug zum Schneiden von Materialien, insbesondere aus PU-Elastomeren |
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| DE (1) | DE102004009351B3 (de) |
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| DE102005050940B3 (de) * | 2005-10-21 | 2006-12-14 | Frimo Group Gmbh | Vorrichtung zum Einschneiden einer Schwächungslinie in eine Folie |
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|---|---|---|---|---|
| DE20215642U1 (de) * | 2002-01-25 | 2003-02-06 | Heidel GmbH & Co. KG Werkzeug- u. Maschinenfabrikation, 41751 Viersen | Schneidwerkzeug |
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2004
- 2004-02-26 DE DE200410009351 patent/DE102004009351B3/de not_active Expired - Lifetime
Patent Citations (1)
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