DE20215642U1 - Schneidwerkzeug - Google Patents
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Description
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HAMBURG BERLIN MÜNCHEN
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Neuer Wall 10
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H 02233 III 5789
HAMBURG
3. Dezember 2002
Anmelder:
Heidel GmbH & Co. KG
Werkzeug- u. Maschinenfabrikation Linder Straße 34
D-41751 Viersen (DE)
Titel:
Die Erfindung betrifft ein Schneidwerkzeug gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1 bis 3.
Beim Schneiden von Materialien, wie z. B. aus PU-Elastomeren, PVC, TPO, TPU, TPE, TPE-E als Strukturhaut, Slushhaut, Spritzsprühhaut, Gießhaut mit derartigen Schneidwerkzeugen hat es sich gezeigt, dass die Ränder des im Material mit der Schneidklinge durchgeführten Schnittes miteinander verkleben, was mit den bekannten Mitteln und Einrichtungen nicht verhindert werden kann.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Schneidwerkzeug der bekannten Art so auszubilden, dass die Ränder des Schnittes nicht mehr verkleben können und darüberhinaus eine Qualitätskontrolle über den im Material ausgeführten Schnitt möglich ist.
Gelöst wird diese Aufgabe bei einem Schneidwerkzeug der angegebenen Art mit den in den Ansprüchen 1 bis 3 angegebenen Merkmalen.
Danach besteht die Erfindung darin, dass nach Anspruch 1 bei einem Schneidwerkzeug gemäß der eingangs beschriebenen Art den im Material erzeugten Schnitt während des Schneidvorganges durch das Schneidmesser ein Verkleben der Ränder des Schnittes nach Durchführung des Schnittes verhinderndes Trennmittel zugeführt und in den Schnitt eingeführt wird.
Nach Anspruch 2 besteht die Erfindung darin, dass in den im Material erzeugten Schnitt während des Schneidvorganges durch das Schneidmesser zur Qualitätskontrolle ein anorganischer oder organischer fluoreszierender Stoff eingeführt wird.
Die Erfindung nach Anspruch 3 sieht vor, dass in den im Material erzeugten Schnitt während des Schneidvorganges durch das Schneidmesser zur Qualitätskontrolle ein metallischer Stoff oder ein Stoff, der sich mittels einer Sensorik dedektieren lässt, eingeführt wird.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
So ist u. a. vorgesehen, zusammen mit dem Trennmittel fluoreszierende Stoffe und/oder metallische Stoffe oder einen Stoff, der sich mittels einer Sensorik dedektieren lässt, zuzuführen.
• · ♦
Nach einer Ausführungsform der Erfindung weist das Schneidwerkzeug eine an dem Schneidkopf oder in dem Schneidkopf angeordnete Zuführungsleitung für das Trennmittel auf, wobei die Zuführungsleitung einendseitig mit einem bevorzugterweise Mikro-Dosiersystem verbunden ist, während das andere Ende der Zuführungsleitung in den Bereich des Schneidmessers mündet. Die Zuführung des Trennmittels kann auch direkt über den Schneidkopf in den Schnittbereich erfolgen.
Mit einem derart erfindungsgemäß ausgebildeten Schneidwerkzeug wird während des Schneidvorganges über das Schneidmesser oder durch das Schneidmesser in den Schnittbereich das Trennmittel in dosierter Form zugeführt, so dass das Trennmittel in den Schnittbereich gelangt, dort die Ränder des Schnittes benetzt und dadurch verhindert, dass die Ränder des Materials miteinander verkleben.
Die Zuführung von fluoreszierenden Stoffen und/oder von metallischen Stoffen, insbesondere in Verbindung mit dem Trennmittel, ermöglicht eine Qualitätskontrolle über den im Material angebrachten Schnitt, wobei es im wesentlichen darum geht, die Restwandstärke zu erfassen, also die Stärke derjenigen Wand, die am Boden des Schnittes im Material verbleibt. Insbesondere bei der Verwendung von metallischen Stoffen lässt sich die Qualitätskontrolle sicher durchführen, indem durch Messung die Dicke der Restwandstärke gemessen werden kann. Der mit dem Trennmittel zusammen in den Schnitt eingebrachte metallische Stoff oder einem Stoff, der sich mittels einer Sensorik dedektieren lässt, lässt sich zum Beispiel durch Ultraschallmessungen, Messungen mit Röntgenstrahlen, Näherungsinitiatoren erfassen. Bei diesem metallischen Stoff handelt es sich um solche Stoffe mit Eigenschaften, die sich z. B. bei Anwendung von Ultraschallverfahren deutlich vom Verhalten vom Kunststoff, d. h. dem Material, in dem der Schnitt angebracht ist, unterscheiden. Auch kann die Restwandstärke sensorisch vermessen werden. Auch anderweitige elek-
trische Verfahren, elektrische Feldvermessungsverfahren können eingesetzt werden.
Die Antriebsvorrichtung für das Schneidmesser umfasst in an sich bekannter Weise einen Antriebsmotor für den in Schneidkopflängsachse hin- und herbewegbaren Klingenhalter mit dem Schneidmesser oder besteht aus
- einem Antriebsmotor mit einer in Schneidkopflängsachse verlaufenden Antriebswelle,
- einer mit der Antriebswelle des Antriebsmotors in Wirkverbindung stehenden, um die Antriebswellenlängsachse umlaufend angetriebenen Nockenscheibe mit auf der dem Antriebsmotor abgekehrten Seite ausgebildeten und in verschiedenen Ebenen liegenden Steuerflächen,
- einem mit einer der Steuerfläche der Nockenscheibe in Wirkverbindung stehenden Laufrolle,
- einer vermittels einer Feder beaufschlagten Hubstange bzw. Stößelstange, die über ein Kupplungsstück mit der Laufrolle und der Nockenscheibe in Wirkverbindung steht und die an ihrem freien Ende den Klingenhalter für das Schneidmesser trägt,
besteht.
Dadurch, dass die Hubbewegung des Schneidmessers von einer Nockenscheibe gesteuert wird, sind keine zusätzlichen und aufwendigen technischen Einrichtungen erforderlich, um die Auf- und Abbewegung des Schneidmessers zu bewirken. Die Verwendung einer Nockenscheibe hat darüberhinaus den Vorteil, dass die Nockenscheibe in dem Schneidkopf gegen Nockenscheiben mit verschieden gestalteten Steuerflächen und mit verschieden geschalteten Vertiefungen und Erhöhungen auswechselbar ist, so dass in Abhängigkeit der jeweils gewünschten Schnitttiefe lediglich
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durch Auswechseln der Nockenscheibe der Hub des Schneidmessers veränderbar ist.
Des weiteren ist vorteilhaft die Ausführungsform, bei der das Schneidwerkzeug zwei in einem vorgegebenen Winkel zueinander stehende Schneidköpfe aufweist, so dass vermittels der beiden Schneidmesser V-förmige Schnitte in dem zu bearbeitenden Material vorgenommen werden können. Durch Veränderung der Winkelstellung der beiden Schneidköpfe zueinander ist die Form des jeweiligen V-Schnittes veränderbar und kann somit den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden. Einer der beiden Schneidköpfe ist dann mit der Vorrichtung zum Zuführen des Trennmittels oder der Substanzen für die Qualitätskontrolle versehen.
Die Messung der Fluoreszenz kann mittels der Absorptionsspektroskopie, der Fluoreszenzspektroskopie oder der Anregungsspektroskopie durchgeführt werden.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt und zwar zeigt
Fig. 1
| Fig. | 2 |
| und | Fig. 3 |
| Fig. | 4 |
| Fig. | 5 |
| Fig. | 6 |
| Fig. | 7 |
in einer Ansicht den Schneidkopf eines Schneidwerkzeuges mit Einrichtungen für die Zufuhr eines Trennmittels zum Schneidmesser,
verschiedene schaubildliche Ansichten des Schneidkopfes,
einen senkrechten Längsschnitt durch den Schneidkopf,
eine schematische Ansicht des Schneidkopfes mit einer Bohrung zum Zuführen des Trennmittels,
einen senkrechten Längsschnitt durch den Schneidkopf,
eine schematische Ansicht des Schneidkopfes mit einer Bohrung zum Zuführen des Trennmittels,
eine vergrößerte schematische Ansicht des Schneidmessers mit der Trennmittelaustrittsöffnung,
in einer Ansicht den Schneidkopf mit dem Schneidmesser eines Schneidwerkzeuges,
| Fig. | 10 und |
| Fig. | 11 |
| Fig. | 12 |
| Fig. | 13 |
| Fig. | 14 |
Fig. 8 einen senkrechten Schnitt durch den Schneidkopf gemäß
Fig. 7, jedoch unter Weglassung des Schneidmessers,
Fig. 9 einen senkrechten Schnitt gemäß Linie A-A gemäß Fig. 8,
Fig. 9 einen senkrechten Schnitt gemäß Linie A-A gemäß Fig. 8,
verschiedene schaubildliche Ansichten des Schneidkopfes,
einen senkrechten Längsschnitt durch den Schneidkopf in einer schaubildlichen Ansicht,
einen senkrechten Längsschnitt durch den Schneidkopf in einer schaubildlichen Ansicht,
in einer Ansicht ein Schneidwerkzeug mit zwei in einem Winkel zueinander stehenden Schneidköpfen,
eine Ansicht eines Schneidwerkzeuges mit zwei in einem Winkel zueinander stehenden Schneidköpfen, wobei die Winkelstellung veränderbar ist,
eine Ansicht eines Schneidwerkzeuges mit zwei in einem Winkel zueinander stehenden Schneidköpfen, wobei die Winkelstellung veränderbar ist,
Fig. 15 bis
Fig. 17 jeweils schematisch einen senkrechten Schnitt durch eine in
einem Kunststoffmaterial angebrachte V-förmige Kehlnaht mit einer Restwandstärke im Schnittbereich, wobei die Kehlnähte unterschiedliche V-förmige Gestaltungen aufweisen, und
Fig. 18 und
Fig. 19 jeweils schematisch einen senkrechten Schnitt durch eine in
einem Kunststoffmaterial angebrachten Kehlnaht mit einer Restwandstärke.
Das erfindungsgemäße Schneidwerkzeug 100 für Materialien, insbesondere für PU-Elastomere, PVC, TPO oder TPE, ist von Hand steuerbar oder wird programmgesteuert und umfasst einen Schneidkopf 10 mit einem Antrieb 20, einem Klingenhalter 30 und einem Schneidmesser 35, das in dem Klingenhalter 30 auswechselbar angeordnet ist (Fig. 1, 2, 3, 4, 7 und 8).
Das Schneidwerkzeug weist eine an dem Schneidkopf 10 oder in dem Schneidkopf angeordnete Zuführungsleitung 50 für ein Trennmittel 60 auf,
dem auch ein fluoreszierender Stoff 6OA oder ein metallischer Stoff 6OB zugesetzt sein kann, wenn eine Qualitätskontrolle des Schnittes im Material vorgenommen werden soll. Die Zuführungsleitung 50 ist einendseitig bei 50a mit Dosiersystem 70 verbunden, welches bevorzugterweise als Mikro-Dosiersystem ausgebildet ist. Über dieses Dosiersystem wird in dosierter Form das Trennmittel dem Schneidmesser 35 zugeführt. Das Schneidmesser zugewandte Ende 50b der Zuführungsleitung mündet in den Bereich des Schneidmessers 35. Durch die Höhenerstreckung X der Austrittsöffnung ist es möglich, sowohl den Schnittgrund als auch die Seitenwände des Schnittes mit den vorbeschriebenen Materialien zu benetzen. Die Zuführungsleitung für das Trennmittel 60 kann auch durch den Schneidkopf hindurchgeführt sein; auch ist es möglich, über eine externe Zuführungsleitung, z. B. in Form einer rohrförmigen Zuführung, das Trennmittel dem Schneidmesser 35 zuzuführen.
Die Zuführungsleitung 50 für das Trennmittel 60 ist als Kapillarschlauch 51 ausgebildet, der in den Klingenhalter 30 mündet und in eine Bohrung 55 übergeht, die in dem Klingenhalter 30 und in dem Schneidmesser 35 ausgebildet ist. Die Austrittsöffnung 56 der Bohrung 55 liegt im Schneid- und Trennbereich des Schneidmessers 35. Wie die Figuren 5 und 6 zeigen, liegt die Austrittsöffnung 56 der Bohrung 55 in dem Schneidmesser 35 in einer abgerundeten Einziehung 41 in dem Eckbereich 42 des Schneidmessers 35, so dass eine direkte Zuführung des Trennmittels zur Schnittstelle gewährleistet ist.
Das eingesetzte Trennmittel 60 ist so ausgebildet, dass es ein selbsttätiges Wiederverkleben des Schnittes im Schneidmaterial verhindert.
Dem Trennmittel 60 sind nach einer weiteren Ausführungsform anorganische oder organische fluoreszierende Stoffe in flüssiger oder fester Form zugesetzt. Als anorganische Stoffe können beispielsweise Flußspat, einige Uran-Verbindungen und die Salze von Seltenerdmetallen, z. B. Erbium,
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• ·
• ·
Didym, Lanthan, eingesetzt werden. Als organische fluorszierende Stoffe können beispielsweise Benzol-Derivate eingesetzt werden. Als Fluoreszenzfarbstoffe können auch Fluorchrome, Fluogene, Leuchtstoffe und optische Aufheller eingesetzt werden.
Fig. 18 und Fig. 19 zeigen jeweils einen im Material 70 mit einer Wandstärke B, B' angebrachten Schnitt (Kehlnaht) 80, dessen Wände und Boden mit dem Trennmittel 60 benetzt sind, dem der fluoreszierende Stoff 6OA und/oder der metallische Stoff 6OB gesetzt ist. Gemessen wird dann die Restwandstärke A, A' der Materialwand 70a, die nach dem Anbringen des Schnittes beim Schneiden verbleibt. Die Darstellung der schematisch gezeigten Schnitte in Fig. 18 und Fig. 19 entspricht dem geöffneten Schnitt direkt nach Durchlaufen des Schnittwerkzeuges. Der Schnitt nimmt anschließend aufgrund der Materialelastizität wieder die übliche Schnittform an, die ja gerade die Gefahr des Wiederverschweißens mit sich bringen würde, was durch die Verwendung des Trennmittels wirksam verhindert wird.
Die Antriebsvorrichtung 20 für das Schneidmesser 35 umfasst einen Antriebsmotor 21, einen Klingenhalter 30 und ein Schneidmesser 35, das in dem Klingenhalter 30 auswechselbar angeordnet ist (Fig. 7 bis 12). Bei dem in Fig. 7 bis 12 gezeigten Schneidwerkzeug 100 weist das Schneidwerkzeug mindestens einen Schneidkopf 10 auf, wobei, wie die Fig. 13 und 14 zeigen, auch das Schneidwerkzeug 100, 100' zwei Schneidköpfe 10, 10' aufweisen kann.
Die Hubbewegung bzw. die Hin- und Herbewegung für die Durchführung des Schnittes in dem Material 70 für das Schneidmesser 35 erfolgt mittels einer angetriebenen Nockenscheibe 25. Die Antriebsvorrichtung 20 für den Klingenhalter 30 mit dem Schneidmesser 35 umfasst einen Antriebsmotor 21 mit einer in Schneidkopflängsachse L verlaufenden Antriebswelle 22. Mit der Antriebswelle 22 des Antriebsmotors 21 steht die Nok-
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kenscheibe 25 in Wirkverbindung. Vermittels des Antriebsmotors 21 wird die Nockenscheibe 25 über die Antriebswelle 22 um die Antriebswellenlängsachse L2 umlaufend angetrieben (Fig. 8). Die Nockenscheibe 25 steht somit senkrecht zur Antriebswelle 22 des Antriebsmotors 21 und nimmt in dem Schneidkopf eine horizontale Stellung ein, wenn der Schneidkopf 10 eine senkrechte Betriebsstellung einnimmt. Auf der dem Antriebsmotor 21 abgekehrten Seite 25a sind in verschiedenen Ebenen liegende Steuerflächen 40, 41 ausgebildet, wobei bei dem in Fig. 8 gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Steuerflächen 40, 41 in Form von Vertiefungen 40a und Erhöhungen 41a vorgesehen sind, wobei diese Vertiefungen 40a und die Erhöhungen 41a unterschiedliche Höhen zueinander aufweisen. Diese Vertiefungen 40a und Erhöhungen 41a gehen über Führungsflächen ineinander über, so dass eine gleichmäßige Hubbewegung für das Schneidmesser 35 gewährleistet ist. Die Anordnung der Nockenscheibe 25 in dem Schneidkopf 10 ist derart, dass die Nockenscheibe gegen Nockenscheiben mit andersartig ausgebildeten Steuerflächen mühelos austauschbar ist. Zur Unterstützung der Umlaufbewegung der Nokkenscheibe 25 ist diese in entsprechender Weise gelagert und vermittels eines Kupplungsstückes 28 mit dem freien Ende der Antriebswelle 22 des Antriebsmotors 21 verbunden.
Die Nockenscheibe 25 steht mit ihren Steuerflächen 40, 41 über eine Laufrolle 26 mit einer Hubstange bzw. Stößelstange 45 in Wirkverbindung, die an ihrem freien Ende 45a den Klingenhalter 30 mit dem Schneidmesser 35 trägt. Die Hubstange bzw. Stößelstange 45 wird vermittels einer Feder 27 gegen die Laufrolle 26 und somit gegen die Steuerflächen 40, 41 der Nockenscheibe 25 gedrückt, so dass über die Steuerflächen 40, 41 der Nockenscheibe 25 die Hubbewegung des Schneidmessers 35 durchgeführt wird. Die Anzahl der Hübe der Hubstange bzw. Stößelstange 45 ist durch Änderung der Drehzahl des Antriebsmotors 21 veränderbar.
Fig. 13 zeigt ein Schneidwerkzeug 100, 100', das zwei Schneidköpfe 10, 10' aufweist, wobei beide Schneidköpfe gleich ausgebildet sind und dem Schneidkopf 10, wie vorangehend beschrieben, ausgebildet sind. Die beiden Schneidköpfe 10, 10' sind zur Erzeugung von V-Schnitten 150, 150' in dem zu schneidenden Material 70 in einer Winkelstellung &agr; zueinander angeordnet, so dass die beiden Schneidköpfe 10, 10' mit ihren Längsachsen L, L1 in einem Winkel zueinander stehen. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 13 sind die beiden Schneidköpfe 10, 10' des Schneidwerkzeuges in einem vorgegebenen Winkel zueinander angeordnet, wobei die Winkelstellung der beiden Schneidköpfe nicht veränderbar ist, so dass mit diesem Schneidwerkzeug V-Schnitte in dem zu schneidenden Material ausführbar sind, wobei jeder V-Schnitt immer die gleiche Formgebung aufweist. Die beiden Schneidköpfe 10, 10' können jedoch auch gemäß Fig. 14 in ihrer Winkelstellung &agr; zueinander veränderbar ausgebildet sein. Hierzu sind die beiden Schneidköpfe 10, 10' beispielsweise in ihrem unteren Bereich über ein Drehgelenk 80 miteinander verbunden. Im oberen Bereich können beide Schneidköpfe 10, 10' ebenfalls miteinander verbunden sein und zwar derart, dass beispielsweise vermittels einer Stellschraube die Abstände der Schneidköpfe 10, 10' in ihren oberen Bereichen verändert werden können. Mit dieser Ausführungsform ist es möglich, V-Schnitte 150, 150' mit einer unterschiedlichen Profilgebung herzustellen, sowie diese in Fig. 15 und Fig. 16 dargestellt sind. Der V-Schnitt 150 im Material 70 gemäß Fig. 15 weist eine kleine Winkelstellung &agr;' der den V-Schnitt begrenzenden Seitenwände auf, wohingegen gemäß Fig. 16 der V-Schnitt 150' eine größere Öffnungsbreite aufweist, d. h. die Winkelstellung a2 der beiden den V-Schnitt 150' begrenzenden Seitenwände ist bei diesem Ausführungsbeispiel größer gewählt. Durch die Winkelversteilbarkeit der beiden Schneidköpfe 100, 100' können z. B. auch V-Schnitte 150" wie in Fig. 17 dargestellt, erhalten werden, bei denen eine Seitenwand des V-Schnittes 150" eine senkrechte Stellung aufweist. Auch ist es möglich, dass die einzelnen Seitenwände 150a des V-Schnittes 150' zu seiner Längsachse L3 unterschiedliche Winkelstellungen aufweisen, so
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dass V-Profile 150a, 150'a, 150"a unterschiedlichster Formgebung erhalten werden.
Ein Schneidwerkzeug mit einer Trennmittelzuführung wird bei allen zu schneidenden Materialien eingesetzt, bei denen nach Anbringung des Schnittes ein Verkleben der Ränder des Schnittes eintreten kann.
Des weiteren ist jedes bekannte Schneidwerkzeug mit einem Schneidmesser mit der Trennmittelzuführung ausrüstbar, unabhängig davon, ob es sich um ein von Hand zu ziehendes Schneidmesser eines kleinen handlichen Schneidwerkzeuges handelt. Auch kleinste Handgeräte können mit einem das Trennmittel aufnehmenden Vorratsbehälter versehen sein.
Mit dem Schneidwerkzeug ist eine Qualitätskontrolle der Schnitte durchführbar, die mittels des Schneidwerkzeuges in einem Material, insbesondere einem aus einem Kunststoff bestehenden Material angebracht sind, in dem nämlich über das Schneidmesser des Schneidwerkzeuges oder auf anderem Wege ein Trennmittel in den Schnitt eingebracht wird, dem ein fluoreszierender Stoff und/oder ein metallischer Stoff, z. B. in Pulverform, zugesetzt ist. Anschließend wird z. B. durch Ultraviolettbestrahlung oder Schnitttiefenmessungen, die bis zum Boden des Schnittes bzw. der Kehlnaht durchgeführt werden, die Tiefe der Kehlnaht gemessen und das erhaltene Ergebnis mit der Wandstärke des Materials verglichen, woraus dann die Restwandstärke errechnet werden kann (Indirektmessung). Auch ist es mit dem Verfahren möglich, die Restwandstärke direkt zu bestimmen.
Die Herstellung eines Schnittes in einem Material, insbesondere aus PU-Elastomeren, unter Verwendung des Schneidwerkzeuges mit mindestens einem Schneidkopf mit einem Klingenhalter und einem Schneidmesser, das vermittels einer Antriebsvorrichtung in einer pulsierenden Schneidbe-
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wegung versetzt wird oder feststehend in dem Schneidwerkzeug angeordnet ist oder mittels von Hand oder mittels einer robotergesteuerten Einrichtung in eine ziehende, den Schnitt erzeugende Vorschubbewegung versetzt wird oder mit einer das Schneidmesser in eine pulsierende Schneidbewegung versetzt wird, erfolgt in der Weise, dass dem im Material erzeugten Schnitt während des Schneidvorganges durch das Schneidmesser ein Verkleben der Ränder des Schnittes während des Schneidvorganges verhinderndes Trennmittel und/oder zur Qualitätskontrolle ein anorganischer oder organischer fluoreszierender Stoff oder ein metallischer Stoff zugeführt wird.
Claims (20)
1. Schneidwerkzeug für Materialien, insbesondere aus PU- Elastomeren, das von Hand betätigbar oder steuerbar oder programmgesteuert ist, umfassend mindestens einen Schneidkopf (10) mit einem Klingenhalter (30) und einem Schneidmesser (35), das feststehend oder über einen Antrieb (20) angetrieben ist, dadurch gekennzeichnet, dass dem im Material erzeugten Schnitt (80) während des Schneidvorganges durch das Schneidmesser (35) ein Verkleben der Ränder des Schnittes nach Durchführung des Schnittes verhinderndes Trennmittel (60) zugeführt und in den Schnitt eingeführt wird.
2. Schneidwerkzeug für Materialien, insbesondere aus PU- Elastomeren, das von Hand betätigbar oder steuerbar oder programmgesteuert ist, umfassend mindestens einen Schneidkopf (10) mit einem Klingenhalter (30) und einem Schneidmesser (35), das feststehend oder über einen Antrieb (20) angetrieben ist, dadurch gekennzeichnet, dass in den im Material erzeugten Schnitt (80) während des Schneidvorganges durch das Schneidmesser (35) zur Qualitätskontrolle ein anorganischer oder organischer fluoreszierender Stoff (60A) eingeführt wird.
3. Schneidwerkzeug für Materialien, insbesondere aus PU- Elastomeren, das von Hand betätigbar oder steuerbar oder programmgesteuert ist, umfassend mindestens einen Schneidkopf (10) mit einem Klingenhalter (30) und einem Schneidmesser (35), das feststehend oder über einen Antrieb (20) angetrieben ist, dadurch gekennzeichnet, dass in den im Material erzeugten Schnitt (80) während des Schneidvorganges durch das Schneidmesser (35) zur Qualitätskontrolle ein metallischer Stoff (60B) eingeführt wird.
4. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass über den Schneidkopf (10) in den im Material erzeugten Schnitt (80) ein Trennmittel (60) und ein fluoreszierender Stoff (60A) und/oder ein metallischer Stoff (60B) eingeführt wird.
5. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dem Trennmittel (60) ein fluoreszierender Stoff (60A) und/oder ein metallischer Stoff (60B) zugesetzt ist.
6. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidwerkzeug (100) eine an dem Schneidkopf (10) oder in dem Schneidkopf (10) angeordnete Zuführungsleitung (50) für ein Trennmittel (60) und/oder einen fluoreszierenden Stoff (60A) und/oder einen metallischen Stoff (60B) aufweist, die einendseitig (50a) mit einem bevorzugterweise Mikrodosiersystem (70) verbunden ist und deren anderes Ende (50b) in den Bereich der Schneidmesser (35) mündet.
7. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuführungsleitung (50) für das Trennmittel (60) als Kapillarschlauch (51) ausgebildet ist, der in dem Klingenhalter (30) mündet und in eine Bohrung (55) übergeht, die in dem Klingenhalter (30) und in dem Schneidmesser (35) ausgebildet ist und deren Austrittsöffnung (56) im Schneid- und Trennbereich des Schneidmessers (35) liegt.
8. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Austrittsöffnung (56) der Bohrung (55) in dem Schneidmesser (35) in eine abgerundete Einziehung (41) in einem (42) der Eckbereiche des Schneidmessers (35) liegt.
9. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennmittel (60) so ausgebildet ist, daß es ein selbsttätiges Wiederverkleben des Schnittes im Schneidmaterial verhindert.
10. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Trennmittel (60) aus einer Dispersion von Wachsen oder Ölen und Silikonen in einem Lösungsmittelgemisch besteht.
11. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass dem Trennmittel (60) anorganische oder organische fluoreszierende Stoffe in flüssiger oder fester Form zugesetzt sind.
12. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass dem Trennmittel (60) als metallischer Stoff (60B) ein Stoff mit metallischen Eigenschaften, z. B. Metallpulver, zugesetzt ist, der bei Ultraschaleinwirkung oder anderweitigen Messmethoden sich deutlich vom Verhalten vom Kunststoff unterscheidet.
13. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Schneidwerkzeug (100; 100') mindestens einen Schneidkopf (10; 10') aufweist, wobei die Antriebsvorrichtung (20) in an sich bekannter Weise einen Antriebsmotor (21) für den in Schneidkopflängsachse (L) hin- und herbewegbaren Klingenhalter (30) mit dem Schneidmesser (35) umfasst, oder aus
- einem Antriebsmotor (21) mit einer in Schneidkopflängsachse (L) verlaufenden Antriebswelle (22),
- einer mit der Antriebswelle (22) des Antriebsmotors (21) in Wirkverbindung stehenden, um die Antriebswellenlängsachse (L2) umlaufend angetriebenen Nockenscheibe (25) mit auf der dem Antriebsmotor (21) abgekehrten Seite (25a) ausgebildeten und in verschiedenen Ebenen liegenden Steuerflächen (40, 41),
- einem mit einer der Steuerflächen (40, 41) der Nockenscheibe (25) in Wirkverbindung stehenden Laufrolle (26),
- einer vermittels einer Feder (27) beaufschlagten Hubstange bzw. Stößelstange (45), die über ein Kupplungsstück (46) mit der Laufrolle (26) und der Nockenscheibe (25) in Wirkverbindung steht und die an ihrem freien Ende (45a) den Klingenhalter (30) für das Schneidmesser (35) trägt, besteht.
14. Schneidwerkzeug nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass vermittels der Feder (27) die Hubstange bzw. Stößelstange (45) an den Steuerflächen (40, 41) der Nockenscheibe (25) zum Anschlag gebracht wird.
15. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Nockenscheibe (25) zwei oder mehrere Steuerflächen (40, 41) mit unterschiedlichen Höhen der Vertiefungen (40a) und Erhöhungen (41a) aufweist.
16. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der Hübe der Hubstange bzw. Stößelstange (45) durch Änderung der Drehzahl des Antriebsmotors (21) veränderbar ist.
17. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Nockenscheibe (25) in dem Schneidkopf (10) gegen Nockenscheiben mit verschieden gestalteten Steuerflächen (40, 41) und mit verschiedenen gestalteten Vertiefungen (40a) und Erhöhungen (41a) auswechselbar ist.
18. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass zur Erzeugung von V-Schnitten (50, 50') im zu schneidenden Material (70) das Schneidwerkzeug zwei Schneidköpfe (10, 10') mit den Merkmalen der Ansprüche 1 bis 6 aufweist, wobei die beiden Schneidköpfe (10, 10') in einer Winkelstellung zueinander stehen, so dass die beiden Schneidköpfe (10, 10') mit ihren Längsachsen (L, L1) in einem Winkel zueinander stehen, wobei mindestens einer der beiden Schneidköpfe (10, 10') mit einer Schnitttiefenerkennungsvorrichtung (80) versehen ist.
19. Schneidwerkzeug nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schneidköpfe (10, 10') in einer vorgegebenen Winkelstellung fest zueinander stehen und in ihren Winkelstellungen nicht veränderbar sind.
20. Schneidwerkzeug nach einem der Ansprüche 18 und 19, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schneidköpfe (10, 10') des Schneidwerkzeuges (100') in ihren Winkelstellungen zur Ausbildung von V-Schnitten (150, 150', 150") in dem zu schneidenden Material (70) mit verschiedenem V-Profil (150a, 150'a, 150"a) veränderbar ausgebildet sind.
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