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Die
Erfindung betrifft eine Betätigungseinrichtung
für ein
Türschloss
einer Fahrzeugtür,
insbesondere bei Personenkraftwagen, mit den Merkmalen des Oberbegriffs
des Anspruchs 1.
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Eine
derartige Betätigungseinrichtung
ist beispielsweise aus der
DE
101 09 824 A1 bekannt und besitzt einen Außengriff,
der zur Betätigung
des Türschlosses
mit diesem über
eine Kopplungseinrichtung verbunden ist. Die Kopplungseinrichtung
weist eine Hubübertragungseinrichtung
in Form eines Bowdenzugs auf. Dieser Bowdenzug ist eingangsseitig
mit einem Übersetzungshebel
verbunden und ausgangsseitig mit dem Türschloss. Der Außengriff ist
bei der bekannten Betätigungseinrichtung
direkt über
einen daran angeformten Mitnehmer mit dem Übersetzungshebel wirkungsverbunden.
Die Kopplungseinrichtung weist außerdem ein Schaltelement auf,
das zwischen einer Öffnungsstellung
und einer Entriegelungsstellung umschaltbar ist. Der Übersetzungshebel
ist in einem Lager um eine Schwenkachse schwenkbar gelagert.
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Bei
der bekannten Betätigungseinrichtung kann
das Schaltelement mit Hilfe eines Schließzylinders zwischen der Öffnungsstellung
und der Entriegelungsstellung umgeschaltet werden, wobei das Schaltelement
eine translatorische Bewegung durch führt. Das Schaltelement ist
an der Eingangsseite des Bowdenzugs mit dessen Druckhülse verbunden, so
dass eine Betätigung
des Schaltelements eine Relativverstellung zwischen der Druckhülse und
dem Zugkabel des Bowdenzugs bewirkt. Im Unterschied dazu ist der Übersetzungshebel
mit dem Zugkabel verbunden, so dass eine Betätigung des Außengriffs eine
Verschwenkung des Übersetzungshebels
bewirkt und das Zugkabel relativ zur Druckhülse verstellt. Durch diese
Bauweise ergibt sich in der Öffnungsstellung
des Schaltelements bei der Betätigung des
Außengriffs
am Bowdenzug ein Öffnungshub, der
sich aus der Verstellbewegung des Übersetzungshebels ergibt. In
der Entriegelungsstellung des Schaltelements kann jedoch ein Entriegelungshub
im Bowdenzug erzeugt werden, der sich aus dem Verstellweg des Übersetzungshebels
und zusätzlich
aus dem Verstellweg des Schaltelements zusammensetzt. Der Entriegelungshub
ist somit größer als
der Öffnungshub.
Das Türschloss
kann nun zweckmäßig so ausgestaltet
sein, dass es den unterschiedlichen Hüben des Bowdenzugs unterschiedliche
Funktionen zuordnet. Beispielsweise dient der kleinere Öffnungshub
bei entriegeltem Türschloss
zum Öffnen des
Türschlosses,
während
der größere Entriegelungshub
das verriegelte Türschloss
entriegelt. Bei bestimmten Konfigurationen ist das Umschalten des Schaltelements
von der Öffnungsstellung
in die Entriegelungsstellung relativ schwergängig, da hierbei die Druckhülse des
Bowdenzugs in Druckrichtung verschoben werden muss. Der Entriegelungsvorgang
gestaltet sich dadurch relativ unkomfortabel.
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Die
vorliegende Erfindung beschäftigt
sich mit dem Problem, für
eine Betätigungseinrichtung
der eingangs genannten Art eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, die insbesondere
einen erhöhten
Komfort bietet und vorzugsweise ein möglichst leichtgängiges Umschalten
zwischen den Schaltstellungen des Schaltelements realisiert.
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Dieses
Problem wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen
sind Gegenstand der abhängigen
Ansprüche.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, für die Lagerung des Übersetzungshebels
zwei voneinander beabstandete Lager vorzusehen, die wechselweise
aktiviert bzw. deaktiviert werden können. Je nach Schaltstellung
des Schaltelements besitzt der Übersetzungshebel
somit einen großen
Hebelarm, der zu einem vergleichsweise kleinen Hub an der Eingangsseite
der Hubübertragungseinrichtung
führt,
oder einen kleinen Hebelarm, der dann zu einem entsprechend großen Hub
führt.
Da für
das Umschalten zwischen den beiden Lagern, die entsprechend ihrer
Funktion im Folgenden auch als Öffnungslager
und Entriegelungslager bezeichnet werden, eine Wechselwirkung mit
der Hubübertragungseinrichtung
nicht erforderlich ist, kann das Umschalten mit vergleichsweise
geringen Kräften
durchgeführt
werden. Dementsprechend komfortabel ist die Betätigung, beispielsweise über einen
Schließzylinder.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform kann
das Schaltelement in der Öffnungsstellung
einen am Übersetzungshebel
angeordneten Öffnungslagerzapfen
im Öffnungslager
zentrisch zur Öffnungsschwenkachse
positionieren und einen am Übersetzungshebel
angeordneten Entriegelungslagerzapfen relativ zum Entriegelungslager
freigeben. In entsprechender Weise kann dann das Schaltelement in
der Entriegelungsstellung den Entriegelungslagerzapfen im Entriegelungslager
zentrisch zur Entriegelungsachse positionieren und den Öffnungslagerzapfen
relativ zum Öffnungslager
freigeben. Durch diese Bauweise kann der Übersetzungshebel in der Öffnungsstellung
um die Öffnungsschwenkachse
verschwenken, wobei sich der Entriegelungslagerzapfen relativ zum
Entriegelungslager verstellen kann.
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Entsprechendes
gilt dann auch für
die Entriegelungsstellung, in welcher der Übersetzungshebel um die Entriegelungsachse
rotiert, während
sich sein Öffnungslagerzapfen
relativ zum Öffnungslager
bewegt. Hierdurch wird eine vergleichsweise einfach aufgebaute Mechanik
bereitgestellt, die zuverlässig arbeitet,
so dass die damit ausgestattete Betätigungseinrichtung eine erhöhte Funktionssicherheit besitzt.
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Zur
Aktivierung und Deaktivierung des jeweiligen Lagers kann das Schaltelement
bei einer Weiterbildung eine Öffnungslagerflanke
aufweisen, die eine offene Seite des Öffnungslagers in der Öffnungsstellung
verschließt
und in der Entriegelungsstellung öffnet. Entsprechend hierzu
kann das Schaltelement dann auch eine Entriegelungsflanke aufweisen,
die eine offene Seite des Entriegelungslagers in der Entriegelungsstellung
verschließt
und in der Öffnungsstellung öffnet. In
der Öffnungsstellung
bildet die Öffnungslagerflanke
quasi einen Lagerdeckel für das Öffnungslager,
wobei in der Öffnungsstellung
der Öffnungslagerzapfen
des Übersetzungshebels
durch die Öffnungslagerflanke
im Öffnungslager
positioniert und drehbar lagefixiert ist. Bei entfernter Öffnungslagerflanke,
also bei entferntem Lagerdeckel ist das Öffnungslager offen, so dass
der Öffnungslagerzapfen
aus dem Öffnungslager
herausbewegt werden kann. Entsprechendes gilt dann auch für das Zusammenspiel
des Entriegelungslagers und der Entriegelungslagerflanke.
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Weitere
wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen, aus
der Zeichnung und aus der zugehörigen
Figurenbeschreibung anhand der Zeichnungen.
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Es
versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend
noch zu erläuternden Merkmale
nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in
anderen Kombi nationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne
den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
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Ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden
Beschreibung näher
erläutert.
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Die
einzige 1 zeigt eine vereinfachte Ansicht
auf eine erfindungsgemäße Betätigungseinrichtung.
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Entsprechend 1 besitzt
eine erfindungsgemäße Betätigungseinrichtung 1 einen
Träger 2, der
zur Montage an einer Innenhaut einer nicht gezeigten Fahrzeugtür, insbesondere
bei einem Personenkraftwagen, vorgesehen ist. Die Betätigungseinrichtung 1 dient
zur Betätigung
eines hier nicht gezeigten Türschlosses
der genannten Fahrzeugtür.
An einer Außenhaut
dieser Fahrzeugtür
ist dann ein hier ebenfalls nicht gezeigter Außengriff der Betätigungseinrichtung 1 montiert.
Dieser Außengriff
kann in üblicher
Weise schwenkverstellbar an der Fahrzeugtür bzw. am Träger 2 gelagert
sein. Der Außengriff
ragt durch eine in der Fahrzeugtür
ausgebildete Öffnung mit
einem hier ebenfalls nicht gezeigten Mitnehmer oder dergleichen
hindurch. Über
diesen Mitnehmer ist der Außengriff
mit einer Kopplungseinrichtung 3 der Betätigungseinrichtung 1 wirkungsverbunden. Über diese
Kopplungseinrichtung 3 ist der Außengriff mit dem Türschloss
so verbunden, dass durch eine Betätigung des Außengriffs
das Türschloss,
z.B. zum Öffnen,
betätigt
werden kann.
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Zu
diesem Zweck umfasst die Kopplungseinrichtung 3 eine Hubübertragungseinrichtung 4,
die hier exemplarisch als Bowdenzug ausgestaltet ist und dementsprechend
ein Zugkabel 5 und eine Druckhülse 6 aufweist. Bei
einer anderen Ausführungsform
kann die Hubübertragungseinrichtung 4 z.B.
hydraulisch arbei ten und beispielsweise ein griffseitiges Hydraulikaggregat
und ein schlossseitiges Hydraulikaggregat aufweisen, die über eine
Hydraulikleitung miteinander gekoppelt sind.
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Die
Hubübertragungseinrichtung 4 ist
an ihrer Eingangsseite 7, die hier durch das freie Ende
des Zugkabels 5 gebildet ist, mit einem Übersetzungshebel 8 der
Kopplungseinrichtung 3 verbunden. Ausgangsseitig ist die
Hubübertragungseinrichtung 4 dann
auf geeignete Weise mit dem genannten Türschloss verbunden.
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Der
Außengriff
wirkt mit einem Griffhebel 9 zusammen, derart, dass eine
Betätigung
des Außengriffs
eine Schwenkverstellung des Griffhebels 9 um eine Griffhebelschwenkachse
erzwingt, die sich in 1 parallel zur Zeichnungsebene
und horizontal erstreckt. Dementsprechend bewegt sich ein in 1 sichtbares
ausgangsseitiges Mitnehmerende 10 des Griffhebels 9 bei
einer eingangsseitig eingeleiteten Betätigung des Außengriffs
in 1 von unten nach oben. In 1 sind zur
Verdeutlichung die beiden Endpositionen des Mitnehmerendes 10 eingetragen,
wobei die untere Endposition bei unbetätigtem Außengriff mit durchgezogener
Linie wiedergegeben ist, während
die obere Endposition bei maximal betätigtem Außengriff mit unterbrochener
Linie dargestellt und mit 10' bezeichnet
ist.
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Der
Griffhebel 9 dient zur Betätigung des Übersetzungshebels 8.
Dementsprechend wirkt das Mitnehmerende 10 mit dem Übersetzungshebel 8 zusammen.
Bei der hier gezeigten Ausgestaltung liegt das Mitnehmerende 10 an
einer Unterseite 11 des Übersetzungshebels 8 an,
wodurch dieser durch eine entsprechende Schwenkverstellung des Griffhebels 9 in
diesem Bereich angehoben werden kann. Der Übersetzungshebel 8 ist
somit eingangsseitig mit dem Griffhebel 9 und ausgangsseitig
mit der Hubübertragungseinrichtung 4 verbunden.
Demnach wirkt der Außengriff
indirekt über
den Griffhebel 9 mit dem Übersetzungshebel 8 zusammen.
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Für den Übersetzungshebel 8 sind
erfindungsgemäß zwei Lager
vorgesehen, nämlich
ein Öffnungslager 12 und
ein Entriegelungslager 13. Dabei ist das Entriegelungslager 13 zwischen
dem Öffnungslager 12 und
der Eingangsseite 7 der Hubübertragungseinrichtung 4 angeordnet.
Die Lager 12, 13 sind zweckmäßig am Träger 2 ausgebildet
bzw. angebracht. Am Übersetzungshebel 8 sind
ein Öffnungslagerzapfen 14 und
ein Entriegelungslagerzapfen 15 angebracht bzw. ausgebildet.
Der Öffnungslagerzapfen 14 kann
im Öffnungslager 12 um
eine Öffnungsschwenkachse 16 drehen,
während
der Entriegelungslagerzapfen 15 im Entriegelungslager 13 um
eine Entriegelungsschwenkachse 17 drehen kann. Dementsprechend
kann der Übersetzungshebel 8 im Öffnungslager 12 um
die Öffnungsschwenkachse 16 und
alternativ im Entriegelungslager 13 um die Entriegelungsschwenkachse 17 verschwenken.
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Die
Schwenkachsen 16, 17 des Übersetzungshebels 8 erstrecken
sich hier horizontal, jedoch senkrecht zur Zeichnungsebene.
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Die
beiden Lager 12, 13 sind jeweils seitlich offen
ausgestaltet, derart, dass der zugehörige Lagerzapfen 14 bzw. 15 radial
bezüglich
der zugehörigen
Schwenkachse 16 bzw. 17 aus dem jeweiligen Lager 12, 13 herausbewegt
bzw. hineinbewegt werden kann.
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Die
Kopplungseinrichtung 3 umfasst außerdem ein Schaltelement 18,
das hier als Schalthebel ausgestaltet ist, der um eine Schalthebelschwenkachse 19 schwenkverstellbar
gelagert ist und im Folgenden ebenfalls mit 18 bezeichnet
wird. Die Schalthebelschwenkachse 19 erstreckt sich hier
parallel zu den Schwenkachsen 16, 17 des Übersetzungshebels 8.
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Der
Schalthebel bzw. das Schaltelement 18 kann zwischen einer
mit durchgezogener Linie dargestellten Öffnungsstellung und einer mit
unterbrochener Linie wiedergegebenen Entriegelungsstellung umgeschaltet
bzw. verschwenkt werden. In seiner Entriegelungsstellung ist das
Schaltelement bzw. der Schalthebel mit 18' bezeichnet.
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Erfindungsgemäß wirkt
nun das Schaltelement 18 mit den beiden Lagern 12, 13 des Übersetzungshebels 8 so
zusammen, dass das Schaltelement 18 in der Öffnungsstellung
das Öffnungslager 12 aktiviert
und das Entriegelungslager 13 deaktiviert. Dies hat zur
Folge, dass in der Öffnungsstellung des
Schaltelements 18 der Übersetzungshebel 8 im Öffnungslager 12 um
die Öffnungsschwenkachse 16 verschwenkbar
ist, wobei sich der Entriegelungslagerzapfen 15 relativ
zum Entriegelungslager 13 verstellen kann. Im Unterschied
dazu bewirkt das Schaltelement 18' in seiner Entriegelungsstellung eine
Aktivierung des Entriegelungslagers 13 und eine Deaktivierung
des Öffnungslagers 12.
Dies hat zur Folge, dass in der Entriegelungsstellung des Schaltelements 18' der Übersetzungshebel 8 nunmehr
im Entriegelungslager 13 um die Entriegelungsschwenkachse 17 schwenkverstellbar
ist, wobei sich der Öffnungslagerzapfen 14 relativ
zum Öffnungslager 12 verstellen
kann.
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Zur
Visualisierung sind in 1 drei verschiedene Relativlagen
des Übersetzungshebels 8 wiedergegeben.
Die mit durchgezogener Linie wiedergegebene Ausgangslage des Übersetzungshebels 8 ergibt
sich bei unbetätigtem
Außengriff,
unabhängig
davon, in welcher Stellung sich der Schalthebel bzw. das Schaltelement 18 befindet.
In dieser Ausgangsposition befinden sich beide Lagerzapfen 14, 15 jeweils
im zugehörigen
La ger 12, 13. Außerdem befindet sich das Mitnehmerende 10 in
seiner unteren Endlage.
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Die
beiden anderen Relativlagen des Übersetzungshebels 8' bzw. 8'' sind in 1 mit unterbrochenen
Linien wiedergegeben und ergeben sich jeweils bei einer maximalen
Betätigung
des Außengriffs,
also bei maximal angehobenem Mitnehmerende 10'.
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Dabei
ergibt sich bei einer Schwenkverstellung des Übersetzungshebels 8' um die Öffnungsschwenkachse 16 eine Öffnungsposition
für den Übersetzungshebel 8'. In dieser Öffnungsposition
ist das mit der Hubübertragungseinrichtung 4 verbundene
Ende des Übersetzungshebels 8' um einen Öffnungshub 20 gegenüber seiner
Ausgangslage angehoben. Dementsprechend wird über den Übersetzungshebel 8 dieser Öffnungshub 20 in
die Hubübertragungseinrichtung 4 eingeleitet.
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Bei
einer Schwenkverstellung des Übersetzungshebels 8'' um die Entriegelungsschwenkachse 17 nimmt
der Übersetzungshebel 8'' eine Entriegelungsposition ein.
In dieser Entriegelungsposition hat das mit der Hubübertragungseinrichtung 4 verbundene
Ende des Übersetzungshebels 8'' einen Entriegelungshub 21 gegenüber der
Ausgangslage durchgeführt.
Gemäß 1 ist
dieser Entriegelungshub 21 deutlich größer, hier etwa zweimal größer, als
der Öffnungshub 20.
Dementsprechend leitet der Übersetzungshebel 8 bei
seiner Verstellung in seine Entriegelungsposition den deutlich größeren Entriegelungshub 21 in
die Hubübertragungseinrichtung 4 ein.
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Zweckmäßig kann
nun das Türschloss
so ausgestaltet sein, dass es den unterschiedlich großen Hüben verschiedene
Funktionen zuordnet. Beispielsweise kann der kleinere Öffnungshub 20 bei entriegeltem
Türschloss
ein Öffnen
des Türschlosses bewirken.
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Im
Unterschied dazu kann der größere Entriegelungshub 21 bei
verriegeltem Türschloss
eine Entriegelung des Türschlosses
bewirken, so dass ein nachfolgender Öffnungshub 20 dann
ein Öffnen
des Türschlosses
ermöglicht.
Ebenso ist es möglich,
dem Entriegelungshub 21 ebenfalls eine Öffnungsfunktion zuzuordnen,
die allerdings bei verriegeltem Türschloss arbeitet. D.h., bei
verriegeltem Türschloss kann
dieses durch Einleiten des Entriegelungshubes 21 in die
Hubübertragungseinrichtung 4 direkt
geöffnet
werden. Dies hat zur Folge, dass dann mit nur einer einzigen Betätigung des
Außengriffs
das Türschloss
entriegelt und geöffnet
werden kann.
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Das
Schaltelement 18 ist erfindungsgemäß mit einer Öffnungsflanke 22 und
mit einer Entriegelungsflanke 23 ausgestattet. Die Öffnungsflanke 22 verschließt in der Öffnungsstellung
des Schaltelements 18 das Öffnungslager 12. Auf
diese Weise wird der Öffnungslagerzapfen 14 im Öffnungslager 12 zentrisch
zur Öffnungsschwenkachse 16 positioniert und
drehbar lagefixiert. In der Entriegelungsstellung des Schaltelements 18' ist die Öffnungsflanke 22 soweit
vom Öffnungslager 12 wegbewegt,
dass der Öffnungslagerzapfen 14 relativ
zum Öffnungslager 12 verstellbar
ist. Bei der hier gezeigten Ausführungsform
kann der Öffnungslagerzapfen 14 in
der Entriegelungsstellung des Schaltelements 18' um die Entriegelungsschwenkachse 17 nach
unten wegschwenken. Das bedeutet, dass die Öffnungsflanke 22 in
der Entriegelungsstellung des Schaltelements 18' den Öffnungslagerzapfen 14 freigibt.
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Entsprechendes
gilt dann auch für
die Entriegelungsflanke 23. In der Entriegelungsstellung
des Schaltelements 18' verschließt die Entriegelungsflanke 23 das
Entriegelungslager 13 und bewirkt dadurch eine Positionierung
des Entriegelungslagerzapfens 15 im Entriegelungslager 13 zentrisch
zur Entriegelungsschwenkachse 17. Dabei bewirkt die Entriegelungsflanke 23 außerdem eine
drehbare Lagefixierung des Entriegelungslagerzapfens 15 im
Entriegelungslager 13. Im Unterschied dazu ist die Entriegelungsflanke 23 in
der Öffnungsstellung
des Schaltelements 18 soweit vom Entriegelungslager 13 entfernt, dass
sich der Entriegelungslagerzapfen 15 relativ zum Entriegelungslager 13 verstellen
kann. Bei der hier gezeigten Ausführungsform kann sich der Entriegelungslagerzapfen 15 in
der Öffnungsposition
des Schaltelements 18 um die Öffnungsschwenkachse 16 nach
oben vom Entriegelungslager 13 entfernen.
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Die
beiden Flanken 22 und 23 des Schaltelements 18 sind
zweckmäßig so aufeinander
abgestimmt, dass das Schaltelement 18 keine Relativlage einnehmen
kann, in der beide Lager 12, 13 geöffnet sind.
Auf diese Weise wird gewährleistet,
dass der Übersetzungshebel 8 nicht
gleichzeitig von beiden Lagern 12, 13 freikommt.
Die Auslegung der Flanken 22, 23 kann auch so
erfolgen, dass das Schaltelement 18 einen Stellbereich
besitzt, in dem die beiden Flanken 22, 23 gleichzeitig
bei beiden Lagern 12, 13 die offenen Seiten verschließen, mit
der Folge, dass dann beide Lagerzapfen 14, 15 jeweils
im zugehörigen
Lager 12, 13 lagefixiert sind. Der Übersetzungshebel 8 ist
dann nicht bewegbar. Hierdurch ist gewährleistet, dass beim Umschalten
des Schaltelements 18 beide Lagerzapfen 14, 15 zwangsläufig im zugehörigen Lager 12, 13 positioniert
sein müssen, damit
der Umschaltvorgang für
das Schaltelement 18 überhaupt
erfolgreich durchgeführt
werden kann.
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Desweiteren
besitzt das Schaltelement 18 hier eine weitere Besonderheit,
um bei betätigtem Außengriff
ein Umschalten des Schaltelements 18 zwischen Öffnungsposition
und Entriegelungsposition zu verhindern. Zu diesem Zweck ist das
Schaltelement 18 zum einen mit einer Öffnungsführung 24 und zum andern
mit einer Entriegelungsführung 25 versehen.
Die Öff nungsführung 24 ist
in der Entriegelungsstellung des Schaltelements 18 aktiv
und erstreckt sich dabei parallel zum Verstellweg des Öffnungslagerzapfens 14.
Dies hat zur Folge, dass bei verschwenktem Übersetzungshebel 8 das
Schaltelement 18 nicht in seine Öffnungsposition überführt werden
kann, da sich der Öffnungslagerzapfen 14 bei verschwenktem Übersetzungshebel 8 im
Verstellweg der Öffnungsführung 24 befindet.
Entsprechendes gilt dann auch für
das Schaltelement 18 in seiner Öffnungsposition. Bei verschwenktem Übersetzungshebel 8 kann
das Schaltelement 18 nicht mehr in die Entriegelungsposition überführt werden,
da sich hier der Entriegelungszapfen 15 im Verstellweg
der Entriegelungsführung 25 befindet.
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Die
Betätigungseinrichtung 1 ist
außerdem mit
einem Schließzylinder 26 ausgestattet,
der in der Regel von außen
mittels eines Schlüssels
betätigt werden
kann. Der Schließzylinder 25 besitzt
hier exemplarisch an der dem Betrachter zugewandten Seite ein Stellglied 27,
beispielsweise in Form eines Zapfens, der exzentrisch bezüglich einer
Längsmittelachse
des Schließzylinders 26 angeordnet
ist. Das Stellglied 27 greift in einen Eingriff 28 des
Schaltelements 18 ein, der hier als Langloch ausgestaltet
ist. Eine Drehverstellung des Stellglieds 27 um die Längsmittelachse
des Schließzylinders 26 erzwingt dann
eine Schwenkverstellung des Schalthebels 18 um die Schalthebelschwenkachse 19.
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Somit
lässt sich
das Schaltelement 18 mit Hilfe des Schließzylinders 26 zwischen
seiner Öffnungsstellung
und seiner Entriegelungsstellung umschalten. Für die Betätigung des Schließzylinders 26 ist
grundsätzlich
auch eine Betätigung
mittels eines fernsteuerbaren Antriebselements denkbar.