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Stand der
Technik
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Die
Erfindung geht aus von einem Förderaggregat
nach der Gattung des Hauptanspruchs.
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Es
ist schon ein Förderaggregat
aus der
DE 44 37 377
A1 bekannt, mit einem in einer Pumpenkammer gelagerten
Rotor, wobei die Pumpenkammer zumindest von einem Ansaugdeckel und
einem Druckdeckel begrenzt ist und einen Pumpenkammereingang und
einen Pumpenkammerausgang aufweist, und mit einer stromab der Pumpenkammer
angeordneten Druckkammer und mit einem am Ansaugdeckel angeordneten Überdruckventil,
das eine Strömungsverbindung
von der Druckkammer nach stromauf der Pumpenkammer öffnen oder
schließen kann.
Nachteilig ist, daß die
Strömungsverbindung zum Überdruckventil über einen
zusätzlichen,
separaten Strömungskanal
geführt
ist, der durch einen Spalt zwischen dem Umfang des Pumpengehäuses und
dem Außenumfang
der Pumpenkammer gebildet ist. Der zusätzliche Strömungskanal erfordert zusätzlichen
Bauraum im Pumpengehäuse.
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Vorteile der
Erfindung
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Das
erfindungsgemäße Förderaggregat
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs hat demgegenüber den
Vorteil, daß auf
einfache Art und Weise eine Verkleinerung des Pumpengehäuses ermöglicht wird,
indem die Strömungsverbindung
von der Druckkammer zum Überdruckventil
direkt durch die Pumpenkammer führt.
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Durch
die in den Unteransprüchen
aufgeführten
Maßnahmen
sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen des im Hauptanspruch
angegebenen Förderaggregats
möglich.
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Besonders
vorteilhaft ist, wenn das Überdruckventil
eine Entlastungsleitung öffnet
oder schließt,
die über
eine Entlastungsöffnung
in die Pumpenkammer mündet.
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Weiterhin
vorteilhaft ist, daß die
Entlastungsöffnung
in einem Druckbereich der Pumpenkammer angeordnet ist, da nur dort
eine Strömungsverbindung
zwischen der erfindungsgemäß angeordneten Entlastungsöffnung und
dem Druckraum möglich
ist.
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Gemäß einer
ersten Ausführung
kann die Entlastungsöffnung
derart angeordnet sein, dass eine Strömungsverbindung innerhalb der
Pumpenkammer zwischen der an dem Ansaugdeckel vorgesehenen Entlastungsöffnung und
dem an dem Druckdeckel vorgesehenen Pumpenkammerausgang zumindest
in periodischen Zeitabständen
besteht.
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Auch
vorteilhaft ist, wenn der Rotor am Umfang angeordnete Führungsnuten
aufweist, in denen Dichtkörper
vorgesehen sind, die in radialer Richtung an einer Formlaufbahn
geführt
sind, wobei gemäß einer
zweiten Ausführung
die Entlastungsöffnung
in einem Bereich eines Spaltes zwischen der Formlaufbahn und dem
Rotor angeordnet ist.
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Desweiteren
vorteilhaft ist, wenn die Entlastungsleitung mit einem Vorratsbehälter strömungsverbunden
ist, da es bei einer sogenannten Intank-Anordnung des Förderaggregates
besonders einfach ist, den Kraftstoff wieder in den Vorratsbehälter zurücklaufen
zu lassen.
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Darüber hinaus
vorteilhaft ist, wenn die Entlastungsleitung mit einer zu dem Pumpenkammereingang
führenden
Saugleitung strömungsverbunden
ist, da es bei einer sogenannten Inline-Anordnung des Förderaggregates besonders einfach
ist, den Kraftstoff in die Saugleitung zurückzuführen.
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Zeichnung
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und
in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen 1 im
Schnitt eine Ansicht des erfindungsgemäßen Förderaggregates und 2 eine
Ansicht des erfindungsgemäßen Förderaggregates
mit einer Formlaufbahn.
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Beschreibung
der Ausführungsbeispiele
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes Förderaggregat.
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Das
erfindungsgemäße Förderaggregat
hat beispielsweise ein zylinderförmiges
Gehäuse 1 mit zumindest
einem Eingangskanal 2 und einem Ausgangskanal 3.
Der Eingangskanal 2 des Aggregats ist beispielsweise über eine
Saugleitung 6 mit einem Vorratsbehälter 7 verbunden,
in dem Flüssigkeit,
beispielsweise Kraftstoff, gespeichert ist. Der Ausgangskanal 3 des
Aggregats ist beispielsweise über
eine Druckleitung 8 mit einer Brennkraftmaschine 9 verbunden.
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Das
Aggregat ist beispielsweise eine sogenannte Rollenzellenpumpe oder
eine sogenannte Flügelzellenpumpe.
Eine Rollenzellenpumpe ist beispielsweise aus der
DE 101 15 866 A1 bekannt,
wobei deren Inhalt ausdrücklich
Teil der Offenbarung dieser Anmeldung sein soll.
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Das
Gehäuse 1 des
Aggregats hat ein Pumpenteil 12 und ein Antriebsteil 13.
Das Pumpenteil 12 weist eine Pumpenkammer 14 auf,
die beispielsweise zylindrisch ausgebildet ist. In der Pumpenkammer 14 ist
ein Rotor 15 drehbar gelagert, wobei der Rotor 15 und
die Pumpenkammer 14 exzentrisch zueinander angeordnet sind.
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Der
Rotor 15 wird von einem im Antriebsteil 13 vorgesehenen
Aktor 18, beispielsweise einem Anker eines Elektromotors, über eine
Antriebswelle 19 rotierend angetrieben. In 1 ist
der Aktor 18 nur schematisch dargestellt.
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Die
Pumpenkammer 14 wird begrenzt durch zwei sich in Richtung
einer rotationssymmetrischen Achse 20 des Rotors 15 gegenüberliegende
Stirnwände,
einer ersten, dem Eingangskanal 2 zugewandten Stirnwand 21 und
einer zweiten, dem Ausgangskanal 3 zugewandten Stirnwand 22,
und in radialer Richtung bezüglich
der Achse 20 von einer Ringwand 23.
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Die
erste Stirnwand 21 ist auf der dem Rotor 15 zugewandten
Innenseite eines beispielsweise scheibenförmigen Ansaugdeckels 26 ausgebildet und
die zweite Stirnwand 22 auf der dem Rotor 15 zugewandten
Innenseite eines beispielsweise scheibenförmigen Druckdeckels 27.
Die Ringwand 23 ist beispielsweise an der dem Rotor 15 zugewandten
Innenseite eines ringförmigen
Zwischendeckels 28 vorgesehen. Die Ringwand 23 kann
beispielsweise als Beschichtung einteilig mit dem Zwischendeckel 28 verbunden
sein oder als separater Gleitring ausgebildet sein. Der separate
Gleitring kann in den ringförmigen
Zwischendeckel 28 beispielsweise eingepreßt, eingeklebt,
eingeschweißt
oder eingeschraubt sein. Der Zwischendeckel 28 ist beispielsweise
zwischen dem scheibenförmigen
Ansaugdeckel 26 und dem scheibenförmigen Druckdeckel 27 angeordnet. Der
Zwischendeckel 28 kann aber auch einteilig mit dem Ansaugdeckel 26 oder
dem Druckdeckel 27 verbunden sein. Die Ringwand 23 ist
mit dem Zwischendeckel 28 beispielsweise exzentrisch zum
Rotor 15 angeordnet.
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Sowohl
der Ansaugdeckel 26 und der Zwischendeckel 28 als
auch der Druckdeckel 27 und der Zwischendeckel 28 sind
jeweils kraftschlüssig,
beispielsweise mittels mehrerer Schrauben, oder formschlüssig miteinander
verbunden.
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Das
Gehäuse 1 weist
einen Zylinderabschnitt 31 auf, der auf der dem Pumpenteil 12 zugewandten
Stirnseite den Ansaugdeckel 26 und auf der dem Antriebsteil 13 zugewandten
Stirnseite einen Anschlußdeckel 32 aufweist.
Der Ansaugdeckel 26 und der Anschlußdeckel 32 schließen den
Zylinderabschnitt 31 des Gehäuses 1 dicht gegenüber der äußeren Umgebung
ab, indem sie beispielsweise in den Zylinderabschnitt 31 eingreifen
und mit dem Umfang zumindest abschnittsweise an der Innenseite des
Zylinderabschnitts 31 dicht anliegen.
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Der
Eingangskanal 2 des Gehäuses 1 ist
beispielsweise an dem Ansaugdeckel 26 angeordnet und in
Strömungsrichtung
mit einem Pumpenkammereingang 33 verbunden, der in die
Pumpenkammer 14 mündet.
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Der
Ausgangskanal 3 des Gehäuses 1 ist beispielsweise
an dem Anschlußdeckel 32 angeordnet.
Der Anschlußdeckel 32 weist
beispielsweise auch elektrische Anschlußelemente 36 zum Kontaktieren
des in dem Gehäuse 1 vorgesehenen
Aktors 18 auf.
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In
dem Druckdeckel 27 des Aggregats ist beispielsweise ein
Pumpenkammerausgang 34 angeordnet, der die Pumpenkammer 14 mit
einem Druckraum 35 des Gehäuses 1 verbindet.
Der Pumpenkammerausgang 34 kann aber auch an dem Ansaugdeckel 26 vorgesehen
sein. Der Druckraum 35 ist radial durch den Zylinderabschnitt 31 und
axial durch den Druckdeckel 27 und den Anschlußdeckel 32 begrenzt.
In dem Druckraum 35 ist beispielsweise der Aktor 18 angeordnet,
der die Antriebswelle 19 rotierend antreibt. Der Druckdeckel 27 weist
einen Antriebswellenkanal 37 auf, den die Antriebswelle 19 bis in
die Pumpenkammer 14 durchgreift, um den Rotor 15 rotierend
anzutreiben. Die Antriebswelle 19 ist beispielsweise an
dem dem Aktor 18 abgewandten Ende in einer Lagerausnehmung 38 des
Ansaugdeckels 26 gelagert. Der Druckraum 35 ist
zumindest mittelbar über
den Ausgangskanal 3 des Gehäuses 1 und die Druckleitung 8 mit
der Brennkraftmaschine 9 verbunden.
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Der
Rotor 15 ist bei einer Rollenzellenpumpe beispielsweise
eine zylindrische Nutscheibe. An dem Rotor 15 sind mehrere über den
Umfang verteilte Dichtkörper 39 vorgesehen,
die bei einer Rollenzellenpumpe beispielsweise als zylindrische
Rollen ausgebildet sind. Die Dichtkörper 39 sind beispielsweise in
radial verlaufenden Führungsnuten 40 des
Rotors 15 angeordnet und werden durch die Fliehkraft bei der
Drehung des Rotors 15 an die Ringwand 23 gedrückt und gleiten
oder wälzen
an der Ringwand 23 entlang. Die Ringwand 23 bildet
dabei eine sogenannte Formlaufbahn 24.
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Ein
Bereich stromauf der Pumpenkammer 14 wird als Saugseite
des Aggregats, ein Bereich stromab der Pumpenkammer 14 wird
als Druckseite des Aggregats bezeichnet.
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2 zeigt
ein erfindungsgemäßes Förderaggregat
mit der Formlaufbahn.
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Bei
dem Aggregat nach 2 sind die gegenüber dem
Aggregat nach 1 gleichbleibenden oder gleichwirkenden
Teile durch die gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
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Am
Umfang des Rotors 15 sind beispielsweise über den
Umfang des Rotors 15 gleichmäßig verteilt mehrere Führungsnuten 40 angeordnet.
Die Anzahl der Führungsnuten 40 ist
vorzugsweise ungerade. Die Führungsnuten 40 durchgreifen
den Rotor 15 in axialer Richtung von einer Stirnseite des
Rotors 15 zur anderen Stirnseite. Die Führungsnuten 40 verlaufen
vom Außenumfang
aus radial nach innen mit zwei beispielsweise parallel zueinander
angeordneten Seitenflanken 43 und enden jeweils in einem
beispielsweise bogenförmigen
Nutgrund 44.
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In
jeder Führungsnut 40 ist
ein Dichtkörper 39 vorgesehen.
Der Dichtkörper 39 ist
zwischen dem Nutgrund 44 und der Formlaufbahn 24 in
Richtung der Seitenflanken 43 beweglich gelagert. Der Abstand
der Seitenflanken 43 einer Führungsnut 40 ist beispielsweise
nur geringfügig
größer als
eine Abmessung, beispielsweise der Durchmesser, des Dichtkörpers 39,
da die Dichtkörper 39 auf
diese Weise in radialer Richtung seitlich geführt sind. Die Dichtkörper 39 werden
bei der Rotation des Rotors 15 in Richtung Formlaufbahn 24 bewegt
und liegen in der Regel an der Formlaufbahn 24 an.
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Durch
die exzentrische Anordnung des Rotors 15 in der Pumpenkammer 14 gibt
es einen Bereich auf der Formlaufbahn 24 mit kleinstem
Abstand zwischen dem Rotor 15 und der Formlaufbahn 24, der
im Folgenden als Engspalt 45 bezeichnet wird, und einen
Bereich auf der Formlaufbahn 24 mit größtem Abstand zwischen dem Rotor 15 und
der Formlaufbahn 24, der im Folgenden Weitspalt 46 genannt wird.
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Durch
die exzentrische Anordnung des Rotors 15 in der Pumpenkammer 14 ergibt
sich zwischen der Formlaufbahn 24 und dem Rotor 15 ein
sichelförmiger
Spalt 48, der durch die Dichtkörper 39 in mehrere
voneinander getrennte sichelförmige
Spalträume 49 geteilt
wird. Die Anzahl der Spalträume 49 entspricht
der Anzahl der Dichtkörper 39.
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Bei
der Drehung des Rotors 15 werden die Dichtkörper 39 an
die Formlaufbahn 24 und jeweils an die in Drehrichtung
gesehen nacheilende Seitenflanke 43 der jeweiligen Führungsnut 40 angepreßt, so daß die einzelnen
Spalträume 49 gegeneinander abgedichtet
sind.
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An
der bezüglich
der Drehrichtung des Rotors 15 vorauseilenden Seitenflanke 43 der
jeweiligen Führungsnut 40 ist
beispielsweise zumindest eine Ausgleichstasche 51 angeordnet,
die von einer Stirnseite des Rotors 15 aus axial und radial
nach innen verläuft.
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Der
von den Seitenflanken 43, dem Nutgrund 44 und
dem Dichtkörper 39 einer
Führungsnut 40 eingegrenzte
Raum bildet einen Nutraum 54, der jeweils über die
zugehörige
Ausgleichstasche 51 mit dem benachbarten bezüglich der
Drehrichtung des Rotors 15 vorauseilenden Spaltraum 49 verbunden
ist. Der Nutraum 54, die Ausgleichstasche 51 und
der Spaltraum 49 bilden einen Pumpenarbeitsraum 50.
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Der
Pumpenkammereingang 33 und/oder der Pumpenkammerausgang 34 sind
beispielsweise als nierenförmige
Nut ausgebildet. Der Pumpenkammereingang 33 weist beispielsweise
drei nierenförmige
Eingangsnuten auf, wobei beispielsweise zwei innere Eingangsnuten 55 im
Bereich des Nutraums 54 radial außerhalb des Nutgrunds 44 und
eine äußere Eingangsnut 56 beispielsweise
radial im Bereich der Ringwand 23 vorgesehen sind.
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Der
Pumpenkammereingang 33 ist beispielsweise derart angeordnet,
daß jeder
Pumpenarbeitsraum 50 bei der Drehung des Rotors 15 zeitweise
mit dem Pumpenkammereingang 33 durch Überlappung strömungsverbunden
ist und Flüssigkeit über den
Eingangskanal 2 und den Pumpenkammereingang 33 in
den jeweiligen Pumpenarbeitsraum 50 einströmt.
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Der
Pumpenkammerausgang 34 weist beispielsweise zumindest eine
Ausgangsnut 57 auf, die beispielsweise im Bereich des Nutraums 54 radial außerhalb
des Nutgrunds 44 und mit Abstand in Umfangsrichtung zu
den Eingangsnuten 55, 56 angeordnet ist. Der Pumpenkammerausgang 34 ist
beispielsweise derart angeordnet, daß jeder Pumpenarbeitsraum 50 bei
der Drehung des Rotors 15 zeitweise mit dem Pumpenkammerausgang 34 durch Überlappung
strömungsverbunden
ist und Flüssigkeit
aus dem jeweiligen Pumpenarbeitsraum 50 in den Pumpenkammerausgang 34 strömt.
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Die
Formlaufbahn 24 besteht aus einem Ansaugbereich 58,
einem Umsteuerbereich 59, einem Druckbereich 60 und
einem Dichtbereich 61. Der Ansaugbereich 58 liegt
im Bereich des Pumpenkammereingangs 33 zwischen dem Engspalt 45 und
dem Weitspalt 46, der Umsteuerbereich 59 im Bereich
des Weitspalts 46 zwischen dem Pumpenkammereingang 33 und
dem Pumpenkammerausgang 34, der Druckbereich 60 im
Bereich des Pumpenkammerausgangs 34 und der Dichtbereich 61 im
Bereich des Engspalts 45.
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Im
Ansaugbereich 58 vergrößert sich
die Spaltbreite des Spalts 48 vom Engspalt 45 ausgehend
in Drehrichtung des Rotors 15 bis zum Weitspalt 46,
so daß sich
das Volumen der einzelnen Pumpenarbeitsräume 50 in Drehrichtung
des Rotors 15 gesehen vergrößert und dort ein Unterdruck
entsteht. Sobald sich der Pumpenkammereingang 33 im Ansaugbereich 58 durch
die Drehung des Rotors 15 mit einem der Pumpenarbeitsräume 50 überlappt,
ist der Pumpenkammereingang 33 zum betreffenden Pumpenarbeitsraum 50 hin
geöffnet,
so daß Flüssigkeit
in den betreffenden Pumpenarbeitsraum 50 kontinuierlich
einströmt.
Im Ansaugbereich 58 wird somit Flüssigkeit in den jeweiligen
Pumpenarbeitsraum 50 angesaugt, beispielsweise aus dem
Vorratsbehälter 7 über die
Saugleitung 6, den Eingangskanal 2 und den Pumpenkammereingang 33.
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Das
Befüllen
des jeweiligen Pumpenarbeitsraums 50 ist beendet, wenn
der Pumpenarbeitsraum 50 durch Weiterdrehen des Rotors 15 nicht
mehr mit dem Pumpenkammereingang 33 verbunden ist. Der Pumpenarbeitsraum 50 ist
dann gegenüber
der Umgebung abgeschlossen und in den Umsteuerbereich 59 gelangt.
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Im
Umsteuerbereich 59 ist der Pumpenarbeitsraum 50 geschlossen
und dichtet auf diese Weise den Pumpenkammerausgang 34 gegenüber dem Pumpenkammereingang 33 ab.
Im Umsteuerbereich 59 ist die Formlaufbahn 24 beispielsweise
derart gestaltet, daß das
Volumen des geschlossenen Pumpenarbeitsraums 50 zumindest
annähernd
konstant bleibt, so daß es
nicht zu unerwünschten
Druckerhöhungen
in dem geschlossenen Pumpenarbeitsraum 50 kommt. Eine Volumenverkleinerung
des geschlossenen Pumpenarbeitsraums 50 würde eine
Kompression der Flüssigkeit
und dadurch eine Druckerhöhung
in dem betreffenden Pumpenarbeitsraum 50 verursachen. Große Druckerhöhungen im
geschlossenen Pumpenarbeitsraum 50 führen zu einem starken Schwingen
der Dichtkörper 39,
da diese durch den hohen Druck im geschlossenen Pumpenarbeitsraum 50 zunächst radial
nach innen gedrückt
werden, so daß eine
Leckage in den jeweils vorauseilenden Pumpenarbeitsraum 50 auftritt,
und durch den durch die Leckage verursachten Druckabfall im Pumpenarbeitsraum 50 schlagartig
wieder an die Formlaufbahn 24 gedrückt werden. Durch das Aufschlagen
der Dichtkörper 39 auf
die Formlaufbahn 24 käme
es zu einem hohen Verschleiß an
der Formlaufbahn 24 und/oder an den Dichtkörpern 39.
Durch das Vermeiden von starken Druckerhöhungen im geschlossenen Pumpenarbeitsraum 50 wird
außerdem das
Entstehen von sogenannter Kavitation zumindest verringert, die durch
das aufgrund eines Unterschreitens des Dampfdrucks der Flüssigkeit
bedingte Entstehen von Dampfblasen und das schlagartige Zusammenfallen
der Dampfblasen auf der Formlaufbahn 24 oder an Flächen des
Rotors 15 ebenfalls Verschleiß an der Formlaufbahn 24 oder
am Rotor 15 verursachen kann. Da Kavitation bei Rollenzellenpumpen überwiegend
bei Heißbenzin
auftritt, ist die Funktion des erfindungsgemäßen Aggregates auch bei Heißbenzin
verbessert.
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Im
Druckbereich 60 wird der jeweilige Pumpenarbeitsraum 50 entleert,
indem durch das Verkleinern des Volumens des jeweiligen Pumpenarbeitsraums 50 ein
Druck aufgebaut und die Flüssigkeit
auf diese Weise aus dem Pumpenarbeitsraum 50 in den Pumpenkammerausgang 34 gedrückt wird.
Dies geschieht, sobald sich der Pumpenkammerausgang 34 bei
der Drehung des Rotors 15 mit dem jeweiligen Pumpenarbeitsraum 50 überlappt.
Der Pumpenkammerausgang 34 ist dann zum betreffenden Pumpenarbeitsraum 50 hin
geöffnet.
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Der
Kraftstoff strömt
bei ordnungsgemäßer Funktion
des Förderaggregates
druckerhöht über den
Pumpenkammerausgang 34 in den Druckraum 35, am
Aktor 18 entlang und über
den Ausgangskanal 3 und die Druckleitung 8 zur
Brennkraftmaschine 9.
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Der
Dichtbereich 61 dichtet den Druckbereich 60 gegenüber dem
Ansaugbereich 58 ab, so daß möglichst keine Leckage aus dem
Druckbereich 60 in den Ansaugbereich 58 auftritt.
Die radiale Spaltweite zwischen Rotor 15 und der Formlaufbahn 24 im Dichtbereich 61 ist
möglichst
klein und der Dichtbereich 61 möglichst groß auszuführen, damit die Flüssigkeit
des jeweiligen Pumpenarbeitsraums 50 möglichst vollständig in
Richtung Pumpenkammerausgang 34 entleert wird und nicht
als Leckagestrom über
den Engspalt 45 wieder in den Ansaugbereich 58 gelangt.
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Die
Formlaufbahn 24 ist beispielsweise aus mindestens zwei,
beispielsweise vier unterschiedlichen Ellipsenabschnitten zusammengesetzt,
wobei die Radien, die Steigungen und die Krümmungen der unterschiedlichen
Ellipsenabschnitte an den Übergängen gleich
sind.
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Die
Ellipsenabschnitte der Formlaufbahn 24 haben einen gemeinsamen
Ellipsenmittelpunkt Me, der um einen zweifachen
Wert der Exzentrizität
s1 von einem Mittelpunkt M des Rotors 15 aus
in Richtung einer von dem Weitspalt 46 und dem Engspalt 45 gebildeten
Achse verschoben ist.
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An
dem Ansaugdeckel 26 ist beispielsweise ein Überdruckventil 70 vorgesehen,
das Kraftstoff bei einem unzulässigen Überdruck
in der Pumpenkammer 14 oder in dem Druckraum 35 aus
der Pumpenkammer 14 und dem Druckraum 35 über eine
Entlastungsleitung 71 nach stromauf der Pumpenkammer 14 strömen läßt. Dies
entspricht einem Kurzschluß von
einer Druckseite des Förderaggregates
stromab der Pumpenkammer 14 mit einer Saugseite des Förderaggregates
stromauf der Pumpenkammer 14.
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Ein
unzulässiger Überdruck
kann beispielsweise durch Verstopfen oder Abknicken der Druckleitung 8 auftreten.
Damit das Förderaggregat
und/oder die stromab nachfolgenden Leitungen oder Vorrichtungen
nicht durch den unzulässigen
Druck beschädigt
werden, muß durch
das Überdruckventil 70 eine Druckentlastung
erfolgen.
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Die
Entlastungsleitung 71 ist über eine Entlastungsöffnung 75 mit
der Pumpenkammer 14 strömungsverbunden.
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Das Überdruckventil 70 weist
beispielsweise einen Schließkörper 72 auf,
der in der Entlastungsleitung 71 mit einem beispielsweise
am Ansaugdeckel 26 ausgebildeten Ventilsitz 73 zusammenwirkt
und von einem Federelement 74 in Richtung des Ventilsitzes 73 gedrückt ist.
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Im
Fall eines unzulässigen Überdrucks
in der Pumpenkammer 14 oder im Druckraum 35 öffnet das Überdruckventil 70 und
läßt überschüssige Flüssigkeit
aus dem Druckraum 35 erfindungsgemäß direkt durch die Pumpenkammer 14 zum Überdruckventil 70 entgegengesetzt
zur Strömungsrichtung
bei Betrieb mit zulässigem
Druck strömen.
Auf diese Weise entfällt
gegenüber
dem Stand der Technik ein zum Überdruckventil
verlaufender zusätzlicher
Strömungskanal
für die
Druckentlastung des Förderaggregates,
so daß notwendiger
Bauraum im Förderaggregat
eingespart werden kann. Dies ermöglicht
eine Verkleinerung des Gehäuses 1 des
Förderaggregates.
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Die
Entlastungsöffnung 75 ist
in dem Druckbereich 60 der Pumpenkammer 14 angeordnet,
da nur dort eine Strömungsverbindung
zwischen der erfindungsgemäß angeordneten
Entlastungsöffnung 75 und
dem Druckraum 35 möglich
ist.
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Die
Entlastungsöffnung 75 ist
erfindungsgemäß derart
in der Ebene der ersten Stirnwand 21 angeordnet, dass eine
Strömungsverbindung
innerhalb der Pumpenkammer 14 zwischen der an dem Ansaugdeckel 26 vorgesehenen
Entlastungsöffnung 75 und
dem an dem Druckdeckel 27 vorgesehenen Pumpenkammerausgang 34 zumindest
in periodischen Zeitabständen
besteht. Da der Rotor 15 mit den Dichtkörpern 39 in der Pumpenkammer 14 rotiert,
wird die Entlastungsöffnung 75 zeitweise
von dem Rotor 15 oder den Dichtkörpern 39 überdeckt. Im
Falle eines unzulässigen Überdrucks
im Druckraum 35 kann für
diesen kurzen Zeitraum der Überdeckung
keine Druckentlastung über
das Überdruckventil 70 erfolgen.
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Erreicht
oder überschreitet
der Druck in der Pumpenkammer 14 und/oder im Druckraum 35 einen vorbestimmten
Wert, so hebt der Schließkörper 72 von
dem Ventilsitz 73 ab und öffnet dadurch das Überdruckventil 70,
so daß eine
Druckentlastung des Förderaggregates
durch Ausströmen
von Kraftstoff erreicht wird. Unterschreitet der Druck in der Pumpenkammer 14 und/oder
im Druckraum 35 den vorbestimmten Wert wieder, legt sich
der Schließkörper 72 wieder
an den Ventilsitz 73 an und schließt auf diese Weise das Überdruckventil 70.
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In 2 sind
beispielhaft mehrere Anordnungsmöglichkeiten
der Entlastungsöffnung 75 gezeigt
und mit a bis e bezeichnet, wobei die Entlastungsöffnungen 75a, 75b, 75c einer
ersten Ausführung
und die Entlastungsöffnungen 75d, 75e einer zweiten
Ausführung
entsprechen. Die dargestellten Entlastungsöffnungen 75a, 75b, 75c, 75d, 75e sind aber
ausdrücklich
nur ein Beispiel, es sind viele andere ähnliche Anordnungsmöglichkeiten
möglich,
bei denen die Strömungsverbindung
von der Druckkammer 35 zum Überdruckventil 70 direkt
durch die Pumpenkammer 14 führt.
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Gemäß der ersten
Ausführung
ist die Entlastungsöffnung 75 in
einem Bereich des Spaltes 48 zwischen der Formlaufbahn 24 und
dem Rotor 15 angeordnet, wobei zumindest eine Überlappung
von der Entlastungsöffnung 75 und
dem Spalt 48 besteht. Auf diese Weise kann der Kraftstoff
aus dem Druckraum 35 über
den Pumpenkammerausgang 34 in einen der Nuträume 54 der
Pumpenkammer 14 und von dort über eine Ausgleichstasche 51 in
den Spaltraum 49, in dem sich die Entlastungsöffnung 75a oder 75b oder 75c gerade
befindet, strömen,
um dann durch die Entlastungsöffnung 75a oder 75b oder 75c und
das geöffnete Überdruckventil 70 die Pumpenkammer 14 zu
verlassen.
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Gemäß einer
zweiten Ausführung
sind die Entlastungsöffnung 75 und
der Pumpenkammerausgang 34 derart zueinander angeordnet,
dass bei einer Projektion in eine Ebene eine Überlappung vorliegt. Auf diese
Weise kann der Kraftstoff aus dem Druckraum 35 über den
Pumpenkammerausgang 34 in einen der Nuträume 54 der
Pumpenkammer 14 strömen,
um dann über
den Nutraum 54 in axialer Richtung zu der gegenüberliegenden
ersten Stirnwand 21 und in die Entlastungsöffnung 75d oder 75e zu
gelangen und durch die Entlastungsöffnung 75d oder 75e und
das geöffnete Überdruckventil 70 die Pumpenkammer 14 zu
verlassen.
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Die
Entlastungsleitung 71 ist bei einer Anordnung des Förderaggregates
im Vorratsbehälter 7,
der sogenannten Intank-Anordnung, beispielsweise mit dem Vorratsbehälter 7 oder
bei einer Anordnung des Förderaggregates
außerhalb
des Vorratsbehälters, der
sogenannten Inline-Anordnung, beispielsweise mit der Saugleitung 6 strömungsverbunden.
Der über das Überdruckventil 70 aus
dem Förderaggregat ausströmende Kraftstoff
gelangt daher entweder über
die Entlastungsleitung 71 zurück in den Vorratsbehälter 7 oder
direkt über
den Eingangskanal 2 zurück
in die Pumpenkammer 14.