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Die
Erfindung betrifft eine Überspannungsschutzeinrichtung
auf Funkenstreckenbasis, umfassend mindestens zwei in einem druckdichten
Gehäuse
befindliche Hauptelektroden sowie mindestens eine Zündhilfselektrode,
wobei im Gehäusevolumen eine
Funktionsbaugruppe zum Reduzieren der Ansprechspannung der Funkenstrecke
untergebracht ist, welche mit einer der Hauptelektroden und der Zündhilfselektrode
in Verbindung steht, gemäß Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Der
Trend bei der Entwicklung elektrischer und elektronischer Anlagen
geht hin zu größerer Kompaktheit
und geringeren Außenabmessungen. Gleichzeitig
steigt aber die Empfindlichkeit gegenüber inneren und äußeren Überspannungen
derartiger Anlagen. Darüber
hinaus besteht der Wunsch und auch die Notwendigkeit nach einem
möglichst
störungsfreien
Betrieb von elektrischen und elektronischen Einrichtungen, woraus
sich neue Anforderungen an die Überspannungsschutztechnik
ergeben.
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So
sind Überspannungsableiter
mit reduzierter Ansprechspannung z.B. aus der
DE 199 52 004 A1 oder der
DE 198 03 636 A1 bekannt
geworden. Um die Anlagen noch kompakter zu gestalten, verstärkt sich
in den letzten Jahren die Tendenz, Blitzstromableiter zum Grobschutz
und Überspannungsableiter
zum Feinschutz ohne die früher übliche Entkopplung über Kabelstrecken
bzw. durch speziell bemessene Induktivitäten direkt räumlich nebeneinander
anzuordnen.
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Damit
das leistungsschwächere
Feinschutzelement nicht zwangsweise bei einer solchen kompakten
Anordnung überlastet
wird, ergeben sich spezielle Anforderungen an den Blitzstromableiter
bzw. das Grobschutzelement.
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Zur
Realisierung dieser Aufgabenstellung wurde es bekannt, separate
und extern an die Blitzstromableiter auf Funkenstreckenbasis angekoppelte,
zum Teil recht komplexe Zündhilfen
einzusetzen. Gemäß
DE 199 52 004 A1 übernehmen
diese Zündhilfen
unter bestimmten Bedingungen auch Funktionen oder Teilfunktionen
des Feinschutzes.
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Im
Allgemeinen sind die Zündhilfen
bei leistungsfähigen Überspannungsableitern
für den
Einsatz in Niederspannungsnetzen zwischen L und N bzw. auch N und
PE als aktive Zündhilfen
ausgeführt. Diese
Zündhilfen
generieren mit Hilfe eines Impulsübertragers eine hohe Zündspannung,
durch welche bei einer typischen Dreielektroden-Funkenstreckenanordnung
eine der Teilstrecken überschlagen
wird.
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Nachteilig
bei einer solchen Lösung
ist einerseits der zum Teil beachtliche Platzbedarf der Zündhilfe,
die in der Regel aus einer Vielzahl von Bauelementen besteht, und
andererseits die sich daraus ergebenden Störfaktoren.
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Der
Platzbedarf dieser Zündeinrichtung schränkt bei
den relativ geringen Abmessungen der Überspannungsableiter die konstruktiven
Möglichkeiten
für das
Hauptfunktionselement, nämlich
die eigentliche Funkenstrecke ein. Diese Einschränkung betrifft nicht nur das
allgemein zur Verfügung
stehende Volumen, sondern auch die Notwendigkeit der erforderlichen
zusätzlichen
Kontaktierung einer dritten Elektrode.
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Gegenüber einer
einfachen Funkenstrecke ohne Zündhilfe
ergibt sich derzeit eine Vielzahl an zusätzlichen Störquellen.
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In
der Funkenstrecke an sich muss nicht mehr nur die Funktion einer
Trennstrecke gewährleistet
werden, sondern die Funktion von zwei oder sogar drei Trennstrecken
zwischen der Dreielektroden-Anordnung. Kommt es zu Schädigungen
einer dieser Trennstrecken, besteht die Gefahr des Versagens des Ableiters.
Hierbei kann es zu Schäden
innerhalb der Funkenstrecke, aber auch der Zündhilfe selbst kommen. Dies
kann insbesondere bei Überlastungen
der Zündhilfe
schnell zu einer Zerstörung des
gesamten Ableiters und zu einer Gefährdung benachbarter Elemente
führen.
Selbiges ist jedoch nicht nur bei Beschädigungen innerhalb der Funkenstrecke,
sondern auch bei Störungen
wie Erschütterungen,
Schwingungen, Abbrand, mangelhafte Installation und so weiter, Beschädigungen
oder Korrosion der Kontakte der Zündeinrichtung mit den Hauptanschlüssen bzw.
den Verbindern zur Funkenstrecke durchaus möglich.
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Schlechte
oder gealterte Kontaktstellen können
außerhalb
der Funkenstrecke zur Funkenbildung und letztendlich zum Außenüberschlag
der Funkenstrecke führen.
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Zwar
gibt es durchaus Möglichkeiten,
die Zündhilfen
vor Überlastung
zumindest teilweise zu schützen,
jedoch bedeuten solche Maßnahmen,
wie beispielsweise in der
DE
199 14 313 A1 gezeigt, nur weiteren, kostenintensiven Aufwand
und Platzbedarf.
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Bei
all den oben erläuterten
Schwierigkeiten ist jedoch eine Zündhilfe für gewünschte tiefe Schutzpegel unabdingbar.
Die allgemeine Reduktion des Abstands der Hauptelektroden, wie dies
bei älteren Geräten des
Standes der Technik der Fall war, ist bei modernen Ableitern nicht
zielführend,
da bei den üblichen
geometrischen Bedingungen die erforderlichen Abstände nicht
realisierbar sind bzw. diese eine deutliche Verschlechterung der
erreichbaren Stoßstromwerte
bedeuten.
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Bei
der gattungsbildenden
DE
101 57 817 A1 wird eine Anordnung für eine Trennfunkenstrecke vorgestellt,
bei welcher eine konventionelle aktive Zündhilfe mit einem Impulsübertrager
in einem von den Elektroden kammerförmig umschlossenen Gehäuse integriert
ist.
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Diese
Anordnung hat jedoch den Nachteil, dass eine aktive Zündhilfe
notwendig ist, wodurch der Platzbedarf und die Störanfälligkeit
steigen. Diese sichere Funktionsweise aktiver Zündhilfen wird z.B. unter anderem
durch Veränderung
der Ansprechwerte und des Isolationswerts der einzelnen Trennstrecken
gestört.
Da diese Erscheinungen mit der Anzahl und der Höhe der Belastungen zunehmen,
kann dies zur thermischen Überlastung
bzw. sogar zum Versagen der Zündhilfe
führen.
Die Gefahr der thermischen Überlastung
erhöht
sich bei der oben erwähnten
Anordnung zusätzlich
durch die mangelnde Kühlung bzw.
auch durch die Aufheizung infolge des Leistungsumsatzes in der Funkenstrecke
und damit der Zündeinrichtung
bei Belastungen.
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Die
Ausführung
der Elektroden gemäß
DE 101 57 817 A1 müsste zudem
relativ groß sein,
damit einerseits die Zündhilfe
aufgenommen werden kann und andererseits die Zündhilfe vor einer Temperatureinwirkung
der thermisch stark belasteten Elektroden geschützt ist. Des weiteren besteht
die Notwendigkeit des Kraftschlusses zur Herstellung reproduzierbarer
Abstände
der Teilfunkenstrecken zwischen den Elektroden, wodurch die Zündhilfe
nicht nur thermisch, sondern auch durch mechanische Kräfte belastet
wird.
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Ebenfalls
treten starke dynamische Belastungen zwischen den Elektroden beim
Ansprechen der Funkenstrecke auf. Weitere Einschränkungen
ergeben sich bei dieser Anordnung bei dem Einsatz in einer Funkenstrecke
für Netzanwendungen.
Im Gegensatz zur Trennfunkenstrecke müssen Netzfunkenstrecken Folgeströme im kA-Bereich
beherrschen und lösen,
wodurch nicht nur weitere und insbesondere länger einwirkende thermische
Belastungen auftreten, sondern auch entsprechende Folgestrom löschende
bzw. sogar Folgestrom begrenzende Maßnahmen realisiert werden müssen. Insbesondere
hinsichtlich der Möglichkeiten
zur Begrenzung des Netzfolgestroms in konventionellen Abmessungen
der Überspannungsableiter
für Netzanwendung, welche
im Allgemeinen kleiner als Trennfunkenstrecken sind, führt eine
Anordnung, wie in der
DE
101 57 817 A1 vorgestellt, zu extremen Einschränkungen bei
der Wahl einer geeigneten Methode zur Strombegrenzung.
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In
der
DE 195 10 181
A1 wird eine Zündhilfe aus
einer ersten Funkenstrecke, welche der Zündung eines Überschlags
dient, und einer zweiten Funkenstrecke, welche der ersten parallel
geschaltet ist und der Löschung
des Folgestroms dient, vorgestellt. Weiterhin wird dort auf die
Integration einer passi ven, einfachen Zündhilfe in einer Funkenstrecke
verwiesen. Bei den dargestellten Funkenstrecken dient die erste
Funkenstrecke der Einstellung der Ansprechspannung und der entstehende
Funke der Vorionisation der zweiten, längeren und stromtragfähigeren Funkenstrecke.
Infolge der Vorionisation und des Spannungsabfalls über der
mit der Funkenstrecke in Reihe geschalteten Impedanz wird die zweite
Funkenstrecke gezündet.
Die zweite Funkenstrecke besitzt im Gegensatz zur ersten Funkenstrecke
eine hohe Stoßstrom-Tragfähigkeit
und ein gutes Folgestrom-Löschvermögen.
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Nachteilig
ist bei dieser Lösung
jedoch, dass die erste Funkenstrecke den thermischen Belastungen
infolge des Lichtbogens und auch den Verunreinigungen infolge der
Belastungen ausgesetzt ist. Das Einhalten von niedrigen und nahezu
konstanten Ansprechspannungen wird hierdurch erschwert oder unmöglich. Bei
einer räumlich
getrennten Anordnung von erster und zweiter Funkenstrecke kann zwar
die Einhaltung eines niedrigen Ansprechwerts gewährleistet werden, nachteilig
ist jedoch, dass auf die Vorionisation der zweiten Funkenstrecke
zur Herabsetzung der Ansprechspannung verzichtet werden muss. Dadurch
muss der Spannungsabfall über
der Impendanz bis zum Erreichen der unverminderten Ansprechspannung
der zweiten Funkenstrecke erhöht
werden. Sollen niedrigere Ansprechwerte der gesamten Funkenstrecke
erreicht werden, wird die Wahl und die Leistungsfähigkeit
der zweiten Funkenstrecke nach
DE 195 10 181 C1 eingeschränkt.
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Gemäß der Stapelfunkenstrecke
für Mittel- und
Hochspannungsanwendungen nach
US 3,223,874 weisen
einzelne Funkenstrecken eine Zündhilfe
zur Vorionisation auf. Diese Anordnung kann zumindest teilgekapselt
ausgeführt
werden. Eine derartige Art der Funkenstrecken ist jedoch nur für geringe
Stoßstrombelastungen
8/20 μs
ausgelegt und kann den Drücken
und den Krafteinwirkungen von nennenwerten Blitzstoßströmen nicht
standhalten. Das bei einer solchen Anordnung teilweise vorhandene
Löschvermögen für Folgeströme resultiert zum
größten Teil
aus der Reihenschaltung einer Vielzahl von Teilfunkenstrecken mit
jeweils einer Zündhilfe.
Ein solcher Aufwand ist für
Niederspannungsanordnungen jedoch nicht gerechtfertigt.
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Die
Zündhilfe
ist direkt mit den jeweiligen Hauptelektroden der Funkenstrecke
verbunden. Sie besitzt keine dritte Hilfselektrode und es erfolgt
keine direkte Entladung unmittelbar zwischen den Hauptelektroden.
Die Art der Vorionisation beruht dort auf Teilentladungen, welche
sich über
beide Seite der Oberfläche
eines vorhandenen Isolationsteils ausbreiten. Eine Möglichkeit
zu einer Funkenentladung, wie sie üblicherweise bei modernen Niederspannungs-Ableitern
genutzt wird, besteht nicht, da sich die Hilfselektroden der Zündhilfe
auf entgegengesetzten Seiten des Isolators befinden. Diese Form der
Zündhilfe
ist bei hohen Potentialdifferenzen von mehreren kV für eine rasche
Zündung
ausreichend. Soll jedoch die Ansprechspannung < 1 kV betragen, ist eine derartige
Ausführungsform
einer Zündhilfe nicht
effizient. Im Übrigen
ist die gesamte Zündhilfe schutzlos
der Wirkung des Lichtbogens ausgesetzt, was sowohl zu Störungen bei
deren Funktion als auch zur gänzlichen
Zerstörung
führen
kann.
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Es
sind Ausführungen
mit Hilfsfunkenstrecken bekannt geworden, bei denen eine Funkenentladung
möglich
ist. Bei derartigen Anordnungen wird die Entladung von der Hilfsfunkenstrecke,
bei welcher der Stromfluß durch
verschiedene Maßnahmen begrenzt
wird, auf die Hauptelektroden übergeben. Bei
derartigen Lösungen
müsste
unabhängig
von der Verzugszeit bis zum Zünden
der Hauptfunkenstrecke jedoch bereits die Hilfsfunkenstrecke mit
einer geeigneten Zündhilfe
ausgestattet sein, um selbst eine Ansprechspannung von z.B. < 1 kV zuverlässig zu
halten.
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Die
WO 03/021735 A1 zeigt eine vereinfachte Zündhilfe für Überspannungsableiter, welche
sich zumindest partiell im Inneren der Funkenstrecke befinden kann.
Diese Zündhilfe
beruht auf einer Reihenschaltung eines Spannungsschaltelements und
eines sogenannten Zündelements.
Die Ansprechspannung des Ableiters wird hierbei vorteilhafterweise durch
das spannungsschaltende Element bestimmt. Die Hauptfunkenstrecke
wird dadurch gezündet, dass
nach dem Zünden
des spannungsschaltenden Elements ein Strom über das Zündelement fließt, wodurch über der
Hauptfunkenstrecke eine Spannung aufgebaut wird. Infolge eines schlechten
elektrischen Kontaktes zwischen dem Zündele ment und einer Hauptelektrode
soll es dann zur Funkenbildung kommen. Der Funke wandert entlang
des Zündelements und
verlängert
sich, bis die Hauptfunkenstrecke überschlägt. Diese Lösung besitzt funktionsbedingt wesentliche
Nachteile. Das entscheidende Bauelement für eine sichere Funktionsweise
ist das sogenannte Zündelement.
Dieses befindet sich entsprechend der Funktionsweise unmittelbar
im Brennraum des Lichtbogens. Es wird somit nicht nur bei der Zündung einer
elektrischen Belastung ausgesetzt, sondern während des gesamten Ableitvorgangs.
Ebenso erfolgt eine Belastung bei möglichen Folgeströmen. Dies
führt bei
allen bekannten Materialien zu beträchtlichen Abschmelzungen. Hiervon
sind insbesondere Metalle, aber auch Polymere betroffen. Keramiken
neigen aufgrund der starken dynamischen Belastungen schnell zur
Bruchbildung bzw. verändern
infolgende metallischer oder anderer leitender Ablagerungen ihren
Oberflächen-
oder Gesamtwiderstand. Hierdurch wird jedoch in starkem Maße der Beginn
der Funkenbildung, die elektrische Belastung des Zündelements
und der Beginn, aber auch die Geschwindigkeit der Lichtbogenwanderung
entlang des Zündelements
bestimmt.
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Zusätzlich wird
das Zündelement
bei dieser Lösung
während
der gesamten Lichtbogendauer, bestehend aus Impuls- und Folgestrom,
infolge der direkt parallelen Anordnung zu den Hauptelektroden und
somit zur gesamten Lichtbogenspannung mit einem Stromfluss belastet,
wodurch der elektrische und thermische Stress des Zündelements
und u.U. auch des spannungsschaltenden Elements groß ist. Eine
weitere Voraussetzung für
die Grundfunktion gemäß WO 03/021735
A1 ist die notwendige Funkenbildung zwischen in elektrisch leitendem
Kontakt stehenden Teilen, nämlich
der dortigen Elektrode und dem Zündelement.
Es dürfte
einleuchtend sein, dass bei der dort beschriebenen Ausführungsform
die Kontaktstelle von Belastung zu Belastung selbst bei einem Federkontakt
sich stets aufgrund von Schmelzerscheinungen bzw. von nicht vermeidbaren
Verschmutzungen verändert.
Ein reproduzierbares Funken an einer solchen Kontaktstelle ist somit
nur sehr schwer einstellbar. Die vorerwähnten Einschränkungen
führen
insgesamt zu einer sehr komplizierten Geometrie und Materialauswahl.
Des weiteren können
die dynamischen und thermischen Belastungen durch den Lichtbogen
und den Folgestrom recht schnell zur Funktionsstörung bzw. zum Defekt führen.
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Die
eingesetzte Feder zur Kontaktherstellung und Nachführung des
Zündelements
kann eventuell bei Abbrand bzw. Abbruch der Spitze des Zündelements
dieses nachführen.
Jedoch kann die Feder weder einen Komplettbruch des Zündelements
nach Veränderungen
der Kontaktstelle infolge der Bildung von Schmelze an der Elektrode
bzw. an dem Zündelement
oder die Ablagerungen von Verunreinigungen im Kontaktbereich vermeiden.
Selbstverständlich muss
auch die Feder vor Abbrandprodukten und den thermischen und dynamischen
Belastungen durch den Lichtbogen geschützt werden.
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Bei
einer geringen oder auch nur zeitlich verzögerten Funkenbildung erhöht sich
jedoch die Zündverzugszeit
der Hauptfunkenstrecke. Einerseits kann sich dadurch die elektrische
Belastung des spannungsschaltenden Elements und auch des Zündelements
deutlich erhöhen,
andererseits steigt die Spannung über dem Zündelement und somit über der
gesamten Funkenstrecke stark an. Dies gefährdet auch die zu schützenden
Elemente und die gewünschten
niedrigen Restspannungswerte des Blitzstromableiters.
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Ein
weiterer Nachteil der zitierten Lösung besteht darin, dass der
Abstand der Hauptelektroden unmittelbar mit der Länge des
Zündelements
verbunden ist. Insbesondere für
Netzfunkenstrecken ist jedoch häufig
ein relativ großer
Hauptelektroden-Abstand vorteilhaft. Mit zunehmendem Abstand der Hauptelektroden
steigt jedoch auch die Ansprechspannung zwischen den Elektroden.
Das heißt,
bei höheren
Abständen
muss eine stärkere
Vorionisation zwischen den Hauptelektroden erfolgen, damit es zum Überschlag
bei den angestrebten niedrigen Spannungen kommen kann. Ebenso verlängert sich die
Strecke, an welcher der Funke von der schlechten Kontaktstelle entlang
wandern muss, bis er die andere Hauptelektrode erreicht. Dies schränkt zudem
auch, wie bereits erwähnt,
die Wahl der üblichen Mittel
zur Folgestromlöschung
bzw. -begrenzung ein.
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Die
Funkenstreckenanordnung nach
DE 199 52 004 A1 kann sowohl mit einer aktiven
als auch mit einer stark vereinfachten passiven Zündhilfe
betrieben werden. Diese Zündhilfen
befinden sich alle außerhalb
der Funkenstrecke.
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Im übrigen bestehen
die Zündhilfen
aus einer Vielzahl von Bauelementen, welche die Aufgabe des Feinschutzes übernehmen
sollen. Dies bedingt jedoch verhältnismäßig große und leistungsfähige Bauelemente,
wodurch eine Integration in die Funkenstrecke erschwert wird. Die
Aufgabe des Feinschutzes bedingt jedoch auch einen verhältnismäßig hohen
Leistungsumsatz und eine zusätzliche
thermische Belastung.
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Bei
der passiven Zündhilfe,
welche vorteilhafterweise nur aus wenigen Bauelementen besteht, würde sich
zwar der Platzbedarf reduzieren, jedoch bleibt das Problem des Leistungsumsatzes
bei der Realisierung des Feinschutzes bestehen. Nachteilig ist bei
der
DE 199 52 004
A1 weiterhin, dass das Ansprechverhalten der Gesamtanordnung
durch die geometrische Ausführung
der Funkenstrecke bestimmt wird. In diesem Falle definiert somit
die Ansprechspannung der kürzeren
Trennstrecke die Ansprechspannung des gesamten Ableiters. Die auf
diese Weise erzielbaren Ansprechspannungen sind erfahrungsgemäß jedoch
nicht alterungsstabil und stark vom Belastungszustand der Funkenstrecke
abhängig.
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Auch
die Integration eines PTC-Elements in die Funkenstrecke ist problematisch.
Derartige PTC-Elemente erwärmen
sich aufgrund ihrer Funktionsweise um bis zu mehreren 100 K. Eine
derartige Erwärmung
stellt jedoch sehr hohe Anforderungen an die Belastbarkeit der Isolationselemente.
Zusätzlich
ist eine derartige Anwendung eines PTC-Elements dadurch erschwert,
dass dieses, um die Funktionsweise der Funkenstrecke wieder sicherzustellen,
relativ schnell nach Belastung abzukühlen ist. Eine solche Abkühlung würde jedoch
durch eine Kapselung erschwert werden.
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Aus
dem Vorgenannten ist es daher Aufgabe der Erfindung, eine Überspannungsschutzeinrichtung
auf Funkenstreckenbasis, insbesondere für Niederspannungs-Anwendungen,
umfassend mindestens zwei in einem druckdichten Gehäuse befindliche Hauptelektroden
sowie mit mindestens einer Zündhilfselektrode
anzugeben, welche mögliche
Störquellen
zwischen Zündhilfe
und Funkenstrecke vermeidet und die prinzipiell bei allen bekannten
Verfahren zur Folgestromlöschung,
Folgestrombegrenzung oder aber auch der Vermeidung von Folgeströmen bei Funkenstrecken
einsetzbar ist. Die anzugebende Lösung soll also universelle
Applikationen, und zwar unabhängig
von der konkreten Elektrodengeometrie gestatten.
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Die
Lösung
der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einer Überspannungsschutzeinrichtung
auf Funkenstreckenbasis gemäß der Merkmalskombination
nach Patentanspruch 1, wobei die Unteransprüche mindestens zweckmäßige Ausgestaltungen
und Weiterbildungen darstellen.
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Gemäß dem Grundgedanken
der Erfindung wird von einer vereinfachten Zündhilfe ausgegangen, welche
zumindest aus einem spannungsschaltenden Element, einer Impedanz
und einer Trennstrecke besteht. Die vereinfachte Zündhilfe
ist bevorzugt zwischen zwei Hauptelektroden sowie vollständig im druckfesten
Gehäuse
der Überspannungsschutzeinrichtung,
d.h. in die Funkenstrecke selbst integriert und wird Bestandteil
dieser. Tritt an einer solchen Anordnung eine Überspannung auf, die die Summe
der Ansprechspannungen des Schaltelements und der Trennstrecke der
Reihenschaltung übersteigt,
so spricht die Zündhilfe
an, wodurch ein Strom über
das spannungsschaltende Element, die Impedanz und die zugehörige Trennstrecke
von der ersten Hauptelektrode zur zweiten Hauptelektrode fließt. Durch
den Lichtbogen, welcher diese vorerwähnte Trennstrecke überbrückt, werden
sofort beim Ansprechen der Zündhilfe
Ladungsträger
in die Funkenstrecke eingebracht, welche eine sofortige Ionisation
der Trennstrecke zwischen den beiden Hauptelektroden bewirkt, wodurch
die Spannungsfestigkeit dieser Trennstrecke reduziert wird und es
infolge des mit der Stromstärke
ansteigenden Spannungsabfalls über der
Impedanz es schließlich
zum Überschreiten
der nun reduzierten Spannungsfestigkeit der Trennstrecke zwischen
den beiden Hauptelektroden und somit zur Zündung der Funkenstrecke kommt.
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Durch
die Integration in das druckfeste Gehäuse der Funkenstrecke, jedoch
außerhalb
des Brennraums des Lichtbogens, werden alle externen Anschlussprobleme
der Zündeinrichtung
an die Funkenstrecke beseitigt.
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Die
druckfeste Kapselung ist für
das Beherrschen von Drücken
bis zu mehreren 10 bar infolge der Belastungen der Funkenstrecke
bei Blitzen und Netzfolgeströmen
ausgelegt.
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Bei
einer möglichen Überlastung
der Zündhilfe
wird das Schadenspotential somit wesentlich durch die druckfeste
Kapselung der Funkenstrecke eingegrenzt. Hierdurch entfallen auch
zusätzliche Schutzmaßnahmen
der Zündhilfe
selbst, wie z.B. Sicherungen oder Ähnliches. Eine eventuell gewünschte Bewertung
des Zustands des Ableiters ist ebenfalls stark erleichtert, da nur
die Gesamtfunktion, meßbar
an den äußeren Klemmen
der Funkenstrecke, und nicht einzelne Bauelemente, Verbindungen und
Komponenten überwacht
werden müssen.
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Erfindungsgemäß ist also
die Zündhilfs-Funktionsbaugruppe
zum gezielten Reduzieren der Ansprechspannung der Funkenstrecke
aus einer vollständig
in das druckdichte Gehäuse
integrierten, außerhalb
des Lichtbogen-Brennraums befindlichen Reihenschaltung eines spannungsschaltenden
Elements, einer Impedanz und einer Trennstrecke gebildet, wobei
die Trennstrecke durch den Abstand der Zündhilfselektrode zur nächstliegenden
Hauptelektrode definiert ist.
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Das
spannungsschaltende Element kann beispielsweise ein Gasableiter
sein. Ebenso besteht die Möglichkeit,
das spannungsschaltende Element als Suppressordiode, Thyristor,
Varistor und/oder als definiert abbrandfeste Luft- oder Gleitfunkenstrecke auszubilden.
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Die
Zündhilfselektrode
kann selbst impedanzbehaftet ausgeführt sein und einen komplexen Widerstand
besitzen.
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Bevorzugt
reicht die Zündhilfselektrode
partiell in den Lichtbogen-Brennraum hinein oder befindet sich in
diesem.
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Die
Zündhilfselektrode
kann aus einem leitfähigen
Kunststoff oder einem Kunststoff mit leitfähigen Zusätzen, wie z.B. leitfähigen Fasern
bestehen.
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Die
Impedanz wiederum besteht aus einem Material mit nichtlinearem oder
linearem Widerstandsverlauf.
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Ebenso
kann die Impedanz aber auch aus einem leitfähigen Kunststoff oder einer
leitfähigen
Keramik bestehen.
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Auch
ist eine Ausführungsform
der Impedanz als diskretes Bauelement, z.B. Widerstand, Varistor
oder Kapazität
im Sinne der Erfindung liegend.
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Die
Zündhilfselektrode
ist gegenüber
der Hauptelektrode isoliert, wobei die Ansprechspannungen der sich
zu den Hauptelektroden jeweils ergebenden Teilstrecken unterschiedlich
gewählt
werden.
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Die
Ansprechspannung e1 der ersten Hauptelektrode
zur Zündhilfselektrode
ist viel größer als
die Ansprechspannung der weiteren Trennstrecke e2 gewählt.
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Zur
Reduzierung der Ansprechspannung der Trennstrecke e2 ist
diese als dünne,
abbrandfeste Isolierfolie, als abbrandfeste Lackbeschichtung oder sonstige
dünne Isolierschicht
ausgebildet.
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Bei
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform
weist die Überspannungsschutzeinrichtung
Mittel zum Beströmen
des Lichtbogens mit Hartgas auf.
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Zum
Erzeugen des Hartgases umgibt hartgasabgebendes Material mindestens
Abschnitte des Lichtbogen-Brennraums, wobei das hartgasabgebende
Material zusätzlich
leitfähige
Eigenschaften aufweist, um das Potential einer der Hauptelektroden bis
an die Trennstrecke der Zündhilfselektrode
heranzuführen.
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Bei
der Hartgas-Ausführungsvariante
verhindert eine Druckausgleichsöffnung,
dass sich über
die Zeit ein unerwünschter
Druckanstieg akkumuliert.
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Die
Druckausgleichsöffnung
kann durch das Gehäuse
oder durch Elektrodenmaterialien gebildet werden, welche mindestens
teilweise gasdurchlässig sind.
Hierfür
können
Abschnitte des Gehäuses
aus einem porösen
Polymermaterial, poröser
Keramik oder entsprechend porösem
Metall bestehen.
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Die Überspannungsschutzeinrichtung
kann bei einer weiteren Ausführungsform
Mittel zur Restspannungsbegrenzung aufweisen.
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Hier
besteht insbesondere die Möglichkeit, das
leitfähige,
hartgasabgebende Material, welches elektrisch mit einer der Hauptelektroden
in Verbindung steht, in einer definierten Geometrie sowie mit definierten
elektrischen Eigenschaften auszuführen, so dass die zielgerichtete
Beeinflussung des Verlaufs und der Höhe der Restspannung realisierbar
ist.
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Bevorzugt
ist der Widerstand des hartgasabgebenden Materials gegenüber der
Impedanz der Reihenschaltung des Funktionselements niedriger.
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Das
leitfähige,
hartgasabgebende Material trägt
während
der Belastung mit Stoßstrom
als auch mit Folgeströmen
einen Teil des jeweils fließenden Gesamtstroms,
so dass sich die Zuverlässigkeit
der erfindungsgemäßen Einrichtung
und deren Langzeitstabilität
erhöht.
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Der
Stromanteil, welcher vom leitfähigen, hartgasabgebenden
Material übernommen
wird, ist über
das Verhältnis
des Widerstands dieses Materials zum Widerstandswert des Lichtbogens
quasi einstellbar.
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Bevorzugt
ist der mittlere Wert des Widerstands des leitfähigen, hartgasabgebenden Materials größer gewählt, als
der durchschnittliche, mittlere Widerstandswert des Lichtbogens
ist.
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Zum
Schutz vor thermischen und/oder mechanischen Belastungen kann bei
einer Ausgestaltung der Erfindung das spannungsschaltende Element
und/oder die diskrete Impedanz in eine der Hauptelektroden integriert
werden.
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Hierfür kann eine
der Hauptelektroden einen von außen zugänglichen Hohlraum aufweisen,
wodurch auch, wenn nötig,
eine Austauschbarkeit des spannungsschaltenden Elements gewährleistet
ist.
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Das
spannungsschaltende Element ist in den Hohlraum einpolig isoliert
eingesetzt, wobei der Hohlraum ein Innengewinde zur Aufnahme einer,
das eingesetzte spannungsschaltende Element kontaktierenden leitfähigen Schraube
aufweist.
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In
einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung liegt das zum Lichtbogen-Brennraum reichende Ende der Zündhilfselektrode
im wesentlichen auf gleicher Höhe
des in den Brennraum hineinreichenden Endes derjenigen Hauptelektrode,
welche der ersten Trennstrecke zugehörig ist.
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Auch
kann die Zündhilfselektrode
seitlich versetzt und/oder bezogen auf den Lichtbogen-Hauptbrennraum
zurückgesetzt
zum Schutz dieser angeordnet werden.
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Über ein
ergänzendes
spannungsschaltendes Element, welches außerhalb der druckdichten Kapselung
befindlich ist, kann eine Einstellung oder Anpassung der Ansprechspannung
der Überspannungsschutzeinrichtung
erfolgen.
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Grundsätzlich ist
die vorgestellte Überspannungsschutzeinrichtung
auch als Kombination aus einer triggerbaren Teilfunkenstrecke hoher
Ansprechspannung und mindestens einer nachgeordneten Teilfunkenstrecke
niedriger Ansprechspannung realisierbar.
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Bei
dieser Ausführungsform
können
die Teilfunkenstrecken Mittel zur internen Potentialsteuerung aufweisen.
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Die
Teilfunkenstrecken sind über
Distanzhalter mechanisch fixiert und verbunden.
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Die
Distanzhalter können
aus einem leitfähigen,
feldsteuernden Material bestehen.
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Die
Distanzhalter und die Elektroden der Teilfunkenstrecken können bei
einer Ausführungsform der
Erfindung eine Ummantelung besitzen, wobei die Um mantelung eine
einseitig elektrisch angeschlossene Schirmung zur gezielten Potentialverzerrung umfasst
oder als solche selbst ausgebildet ist.
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Der
Abstand der Elektroden, welche die Teilfunkenstrecke mit Zündhilfselektrode
bilden, ist bevorzugt größer gewählt als
der Abstand der Elektroden, die die jeweils folgenden Teilfunkenstrecken
definieren.
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Der
Distanzhalter kann für
die nicht durch die Zündhilfselektrode
triggerbare Teilfunkenstrecke als ein integrales Bauteil im Sinne
der Fertigungsrationalisierung und leichteren Montage ausgeführt werden.
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Zur
Vermeidung eines elektrischen Überschlags
außerhalb
des Lichtbogen-Brennraums
sind zusätzliche
Isolierabschnitte oder Isoliermaterialien, bevorzugt im äußeren Bereich
der Elektroden der Teilfunkenstrecke vorgesehen oder dort angeordnet.
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Die
Distanzhalter weisen auf ihrer vom Lichtbogen-Brennraum entfernten
Seite eine Isolationsbeschichtung oder Isolationsumhüllung auf,
was sich als ergänzende
Maßnahme
zur Vermeidung unerwünschter Überschläge darstellt.
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Es
besteht die Möglichkeit,
die erste, triggerbare Teilfunkenstrecke durch einen Gasableiter
zu ersetzen, welcher die Ansprechspannung der Gesamtanordnung bestimmt,
ohne dass hierdurch der Grundgedanke der Erfindung verlassen wird.
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Ganz
grundsätzlich
kann die erfindungsgemäße Funkenstrecke
als Hörnerfunkenstrecke
oder aber auch als Stapelfunkenstrecke ausgeführt werden.
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Die
Erfindung soll nachstehend anhand von Ausführungsbeispielen sowie unter
Zuhilfenahme von Figuren näher
erläutert
werden.
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Hierbei
zeigen:
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1 eine
Prinzip-Schnittdarstellung durch eine in einer gekapselten Funkenstrecke
befindlichen Zündhilfe;
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2 eine
Ausführungsform ähnlich 1, jedoch
mit zusätzlichem
hartgasabgebenden Material, welches den Lichtbogen-Brennraum umgibt;
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3 eine
weitere Ausführungsform
der Überspannungsschutzeinrichtung ähnlich wie
in 2 dargestellt, jedoch mit variierter Heranführung des
Potentials der Hauptelektrode an die Zündhilfselektorde;
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4 eine
Darstellung einer Überspannungsschutzeinrichtung
mit einem spannungsschaltenden Element, integriert in eine der Hauptelektroden;
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5 eine
Ausführungsform
mit spezieller höhenmäßiger Zuordnung
einer der Hauptelektroden zur Zündhilfselektrode;
-
6 eine
weitere Ausführungsform
der Zuordnung von Zündhilfselektode
und benachbarter Hauptelektrode;
-
7 eine
Darstellung mit einem spannungsschaltenden Element außerhalb
der druckfesten Kapselung der Funkenstrecke;
-
8 eine
Funkenstrecke, umfassend mehrere Teilfunkenstrecken;
-
9 eine
Darstellung ähnlich 8,
jedoch mit einem gemeinsamen Distanzhalter für die nicht triggerbaren Teilfunkenstrecken
und
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10 eine
Darstellung einer Funkenstrecke ähnlich
den 8 und 9, jedoch mit zusätzlichen
Maßnahmen
zur Isolation zum Zweck des Vermeidens von unerwünschten äußeren Durchschlägen.
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Die
passive Zündhilfe 100 entsprechend 1 ist
in die druckfeste Kapselung 5 der Funkenstrecke integriert,
welche zwei Hauptelektroden 1 und 2 aufweist.
Diese Hauptelektroden 1 und 2 sind bei einer z.B.
metallischen Kapselung 5 gegenüber dieser isoliert gehalten.
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Die
Zündhilfe 100 besteht
aus einem spannungsschaltenden Element 4, bevorzugt einem
Gasableiter, wobei jedoch auch Suppressordioden, Thyristoren, Varistoren,
definiert abbrandfeste Trennstrecken oder eine Kombination dieser
Elemente geeignet sind. Weiterhin weist die Zündhilfe 100 eine impedanzbehaftete
Zündhilfselektrode 3 auf.
Es besteht auch die Möglichkeit,
dass eine diskrete Impedanz 3a als separates Element vorhanden
ist.
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Als
Impedanz 3a sind Elemente bzw. Materialien wie Kunststoffe
oder Keramiken mit linearen, aber auch mit nichtlinearen Widerständen bzw. Kennlinien
geeignet. Beim Einsatz einer diskreten Impedanz 3a kann
diese z.B. als Widerstand, als Varistor, als Kapazität oder aber
auch aus Materialien mit entsprechender Charakteristik derartiger
Bauelemente ausgeführt
werden.
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Die
Zündhilfselektrode
oder Zündelektrode 3 ist
gegenüber
den beiden Hauptelektroden 1 und 2 isoliert. Die
Ansprechspannungen der sich ergebenden Teilfunkenstrecken e1 und e2 sind jedoch
unterschiedlich ausgelegt.
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Die
Ansprechspannung der Strecke e1, d.h. der
Hauptelektrode 1 zur Zündhilfselektrode 3 ist
viel größer als
die Ansprechspannung der Strecke e2, gebildet
durch den Abstand der Hauptelektrode 2 zur Zündhilfselektrode 3.
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Die
Ansprechspannung der Strecke e1 ist mindestens
gleich, aber im allgemeinen höher
als die Ansprechspannung des spannungsschaltenden Elements 4 der
Zündhilfe 100.
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Die
Ansprechspannung der Strecke e2 ist hingegen
höchstens
gleich, aber im Allgemeinen niedriger als die Ansprechspannung des
spannungsschaltenden Elements 4 der Zündhilfe 100.
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Auf
diese Weise ist gewährleistet,
dass die Ansprechspannung des gesamten Ableiters im wesentlichen
durch die Ansprechspannung des spannungsschaltenden Elements 4 bestimmt
wird und damit unabhängig
von den üblichen
geometrischen Bedingungen der Hauptfunkenstrecke gewählt werden kann.
Vorteilhafterweise sind alle für
das Ansprechverhalten funktionsrelevanten Teile nicht der direkten Lichtbogeneinwirkung
ausgesetzt. Einzig ein Ende der Zündhilfselektrode 3,
welche bevorzugt selbst impedanzbehaftet, z.B. als leitfähigem Kunststoff
ausgeführt
werden kann, befindet sich partiell im Lichtbogen-Brennraum und
wird isoliert gegenüber
den beiden Hauptelektroden 1, 2 ausgeführt.
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Wenn
die Zündhilfselektrode 3 nicht
aus einem impedanzbehafteten Material, sondern aus einem niederohmigen
Material, z.B. Kupfer oder Ähnlichem
ausgeführt
ist, wird, wie bereits erwähnt,
eine separate Impedanz 3a eingesetzt, die dann vollständig außerhalb
der direkten Lichtbogeneinwirkung befindlich ist.
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Der
im Lichtbogen-Brennraum unvermeidbare Abbrand aller Teile kann die
Zündhilfselektrode 3 nur
partiell schädigen.
Da der Lichtbogenabbrand im gesamten Brennraum der Funkenstrecke
allseitig erfolgt, werden alle den Brennraum begrenzenden Teile,
also auch die Zündhilfselektrode 3,
mit ihren angrenzenden Isolationsteilen nach und nach abgebrannt.
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Hierdurch
ist sichergestellt, das die geometrischen Proportionen aller Bauteile
nach jeder Belastung weitestgehend gleich bleiben.
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Infolge
eines ungleichmäßigen Abbrands bzw.
infolge von Verunreinigungen kann es aber auch bei dieser Geometrie
zur Schädigung
oder zum Überbrücken der
kurzen Isolationsstrecke e2 kommen. Insbesondere
bei nahezu allen aktiven externen Zündhilfen würde dies quasi zum Kurzschluss
des Impulsübertragers
und somit zum Versagen oder zur Überlastung
der Zündhilfe
führen.
Bei der hier vorgeschlagenen Gestaltung gemäß Ausführungsbeispiel ist dies jedoch
nicht der Fall. Die entstehenden Verunreinigungen als auch die in
der Regel nur partiellen Kontaktbrücken, welche durch Schmelzerscheinungen
gebildet werden und aufgrund der Auslegung der Bauteile nur geringfügig sind, besitzen
einen vergleichsweise hohen Widerstand und werden durch einen geringen
Stromfluss beseitigt.
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Die
elektrischen Parameter der in die Funkenstrecke integrierten Bauelemente
sind einerseits durch die geometrischen Abmessungen vorgegeben. Andererseits
wird aber der Leistungsumsatz auch zugunsten einer einfachen Konstruktion
der Kontaktstellen und auch der thermischen Belastung der Isolationsstrecken
begrenzt. Die Leistungsfähigkeit
der Zündhilfe
bei der vorliegenden Ausführungsform
beschränkt
sich auf kleine Impulsleistungen.
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Bei
der der allgemeinen Funktionsbeschreibung dienenden Darstellung
nach 1 ist eine prinzipielle, vereinfachte Geometrie
einer möglichen Funkenstreckenanordnung
gezeigt. In dieser Anordnung, die lediglich den Zündbereich
betrifft, sind zur Vereinfachung noch keine Maßnahmen zur Folgestrombegrenzung
enthalten.
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Die
Hauptelektroden 1 und 2 werden in an sich bekannter
Weise aus abbrandfesten, elektrisch leitenden Materialien wie Metallen,
metallischen Legierungen, Sintermetallen, Grafit, Keramiken oder Verbundkeramiken
gefertigt.
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Bezüglich der
Zündhilfselektrode 3 ist
noch anzumerken, dass diese, wie dargelegt, entweder selbst aus
einem Material mit erhöhter
Impedanz, z.B. Widerstandsmaterial, elektrisch leitfähigem Kunststoff,
Kunststoff mit Füllmaterial
besteht oder mit einer separaten Impedanz 3a in Form eines
Widerstands verbunden ist.
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Im
Kunststoffmaterial der Zündhilfselektrode können zum
Einstellen gewünschter
Impedanzeigenschaften nicht nur Ruß- oder Grafitelemente oder Metall
bzw. Kohlefasern enthalten sein, sondern es besteht die Möglichkeit,
Mikrovaristoren oder Nanotubes einzubringen.
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Die
Hauptelektrode 1 ist über
das spannungsschaltende Element 4, welches ein Gasentladungsableiter,
ein Gasentladungsableiter mit Microgap; eine Fun kenstrecke, eine
Trennstrecke, eine Suppressordiode, ein Varistor oder eine Kombination aus
den vorgenannten Elementen sein kann, mit der Impedanz 3a bzw.
der Zündhilfselektrode 3 innerhalb der äußeren druckfesten
Kapselung 5 der Funkenstrecke verbunden.
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Wie
dargelegt, bilden die drei Elektroden zwei Teiltrennstrecken e1 und e2, wobei e2 eine deutlich niedrigere Ansprechspannung
als die Trennstrecke e1 besitzt.
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Die
Ansprechspannung der Teilstrecke e2 ist gleich
oder kleiner als die Ansprechspannung des spannungsschaltenden Elements 4.
Da die Gleichansprechspannung des gesamten Ableiters gleich oder kleiner
als 1 kV sein soll, ergeben sich besondere Anforderungen an die
Ausführung
der Trennstrecke e2. Diese Trennstrecke
e2 kann z.B. durch dünne Folien aus abbrandfesten
Materialien oder durch temperaturbeständige Beschichtungen, aber
auch mittels spezieller abbrandfester Lacke realisiert werden.
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Nach
dem Ansprechen des spannungsschaltenden Elements 4 und
der Trennstrecke e2 entsteht ein Funken
zwischen der Zündhilfselektrode 3 sowie der
Hauptelektrode 2. Der Strom fließt von der Hauptelektrode 1 über die
Impedanz 3a, die Zündhilfselektrode 3 und
den Funken zur Hauptelektrode 2. Dieser Funke bringt Ladungsträger in den
Innenraum der Funkenstrecke ein, wodurch die Spannungsfestigkeit der
Trennstrecke e1 sehr schnell reduziert wird.
Zwischen der Hauptelektrode 1 und der Zündhilfselektrode 3 gemäß 1 besteht
eine Spannungsdifferenz, welche im wesentlichen von der Höhe des Stromes im
Zündkreis
und der Impedanz 3a bestimmt wird. Übersteigt diese Spannungsdifferenz
die durch den Ladungsträgereintrag
reduzierte Spannungsfestigkeit der Trennstrecke e1,
so zündet
diese, übernimmt den
Strom und entlastet den Zündkreis.
Die Teillichtbögen über den
Trennstrecken e1 und e2 verbinden sich
und die Funkenstrecke zündet
zwischen den Hauptelektroden 1 und 2.
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2 zeigt
eine Funkenstrecke für
Netzanwendungen, insbesondere zwischen L und N. Diese Funkenstrecke
ist in der Lage, höhere
Lichtbogenspannungen zu erzeugen. Diese werden im vorliegenden Fall
durch das Beströmen
des Lichtbogens mit Hartgas realisiert.
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Zur
Hartgasbeströmung
wird ein hartgasabgebender Stoff 10, z.B. POM, Polytetrafluoräthylen auf
Polymerbasis bzw. mineralischer Basis, z.B. CaCO3 oder
BaCO3, eingesetzt.
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Auch
kann der Effekt genutzt werden, durch elektrisch leitfähige Zusätze, wie
Metallfasern, Ruß, Kohlefasern,
Mikrovaristoren, Nanotubes, Metallpartikel, Halbleiterpartikel oder
auch an sich leitfähige Polymere,
das Potential der Hauptelektrode 2 bis an die Trennstrecke
der Zündhilfselektrode 3 heranzuführen.
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Durch
diese Maßnahme
wird die Ansprechspannung der Trennstrecken e1 und
e2 nicht verändert; jedoch die wirksame
Lichtbogenlänge
zwischen den Hauptelektroden 1 und 2 erhöht.
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Der
Zündfunke
entsteht zwischen der Zündhilfselektrode 3 und
dem leitfähigen
hartgasabgebenden Material 10 und kann sich dann bereits
oder erst nach dem Überschlag
der Trennstrecke e1 sehr schnell bis zur
Hauptelektrode 2 verlängern.
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Hierdurch
wird einerseits die Lichtbogenlänge
vergrößert und
andererseits der Lichtbogen durch das Hartgas gekühlt und
beströmt.
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Beide
Maßnahmen
erhöhen
die Lichtbogenspannung, wodurch bekanntermaßen eine Strombegrenzung bei
Netzfolgeströmen
erreicht werden kann. Durch die Erzeugung von Hartgas und die Beströmung des
Lichtbogens entsteht ein Druckanstieg, der durch die Druckausgleichsöffnung 11 ableitbar ist.
Hierdurch wird verhindert, dass in dem druckdicht abgeschlossenen
Volumen über
das erzeugte Gas ein allmählicher
Druckanstieg auftritt, wodurch die Berstfestigkeit der Funkenstrecke
nach mehrmaligen Belastungen womöglich überschritten
werden könnte.
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Zum
Druckausgleich können
konstruktiv verhandene Kanäle
kleinen Querschnitts genutzt werden. Ebenso besteht die Möglichkeit,
auch poröse, für Gase bzw.
für bestimmte
Gasarten durchlässige Gehäusematerialien,
wie z.B. poröse
Polymere, Metalle oder Keramiken, alternativ zu konstruktiven Kanälen einzusetzen.
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Die
Ansprechspannung der Funkenstrecke ist von einer Druckerhöhung z.B.
beim Einsatz von Gasentladungsableitern als spannungsschaltendes Element 4 nicht
betroffen.
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Unter
Hinweis auf die Darstellung nach 3 kann in
analoger Weise auch das Potential der Hauptelektrode 1 an
die Zündhilfselektrode 3 herangeführt werden.
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Wie
bereits erläutert,
kann die Distanz der beiden Hauptelektroden ohne Beeinflussung der
Ansprechspannung durch den Einsatz entsprechend leitfähiger Materialien 10 verlängert werden.
Die Größe des leitfähigen, hartgasabgebenden
Teiles 10 wird bevorzugt größer gewählt als die Abmessungen der
Trennstrecke e1.
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Bekanntermaßen belastet
auch die Restspannung eines Ableiters, welche erst nach dem Ansprechen
des Ableiters und somit bei Stromfluss über den Ableiter auftritt,
nachgeschaltete Geräte.
Dies ist insbesondere bei der neuen Generation von Überspannungsableitern
von Bedeutung, da diese, wie bereits eingangs erläutert, ohne
zusätzliche
Entkopplung die nachgeordneten Geräte bei einem insgesamt niedrigen
Schutzpegel schützen
soll.
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Die
Höhe der
Restspannung bei der Funkenstreckenanordnung entsprechend den 1 und 2 kann
in drei Bereiche klassifiziert werden. Ein erster Zeitbereich beginnt
quasi nach dem Ansprechen des spannungsschaltenden Elements und
dem Überschlag
der Trennstrecke e2. Es fließt ein Strom über das
spannungsschaltende Element 4, die Impedanz 3 und
das elektrisch leitende Teil 3 (2).
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Die
Impedanz all dieser Elemente bestimmt den Spannungsabfall über den
Ableiter. Wird die, durch die Vorionisation herabgesetzte Festigkeit
der Strecke e1 überschritten, erfolgt ein Überschlag
zwischen der Hauptelektrode 1 und dem Teil 10.
Hierdurch erfolgt eine Entlastung des Zündkreises und es reduziert
sich die Restspannung um den Spannungsabfall über den Zündkreis. Nun wird die Restspannung
im wesentlichen durch das Teil 10 bestimmt. Mit fortschreitender
Ionisation zwischen den beiden Hauptelektroden 1 und 2 und
dem Wandern des Lichtbogens am Teil 10 entlang, erfolgt
der Überschlag
zwischen den Hauptelektroden 1 und 2. Zu diesem
Zeitpunkt wird die Restspannung durch den Lichtbogen zwischen den
Hauptelektroden bestimmt.
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Selbstverständlich kann
auch der erste Lichtbogenüberschlag über das
Teil 10 erfolgen und anschließend erst der Überschlag
der Trennstrecke e1. Dies ist erfindungsgemäß durch
eine entsprechende geometrische Gestaltung vermeidbar. Auf diesem Wege
ist verhindert, dass die Belastung des Zündkreises steigt.
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Da
der Prozess bis zum Überschlag
zwischen den beiden Hauptelektroden eine gewisse Zeitdauer erfordert,
steigt die Restspannung während
dieses Zeitraums in Abhängigkeit
der aktuell wirksamen Impedanz und des Impulsstroms an. Bei hohen
Spannungssteilheiten bzw. Stoßströmen kann die
Restspannung daher unter Umständen
zu hohe Werte annehmen, wodurch eine Gefährdung bzw. sogar eine Überlastung
der nachgeschalteten Elemente auftreten kann.
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Erfindungsgemäß wird dem
leitfähigen,
hartgasabgebenden Teil 10 zusätzlich die Aufgabe einer effektiven
Restspannungsbegrenzung übertragen. Hierfür ist gemäß Ausführungsbeispiel
eine bestimmte Bemessung des Widerstands des Teiles 10 erforderlich.
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Eine
zielgerichtete Beeinflussung des Verlaufs und der Höhe der Restspannung
kann im Übrigen
durch die geometrische neben der elektrischen Gestaltung des Teiles 10 erfolgen.
Wird der Widerstand des Teiles 10 im Verhältnis zur
Impedanz 3a relativ hochohmig gewählt, steigt die Restspannung auch
nach dem Überschlag
der Trennstrecke e1 weiter an. Es würde also
insbesondere bei großen
Abmessungen (Länge)
des Teiles 10 (größere Zündverzugszeit)
die Gefahr einer zu hohen Restspannung bei großen Impulsströmen bestehen.
Wird der Widerstand des Teiles 10 hingegen gegenüber der
Impedanz 3a niedrig gewählt,
kann der Anstieg der Restspannung nach dem Überschlag der Trennstrecke
e1 reduziert werden, wodurch die Gefahr
einer zu hohen Restspannung deutlich reduzierbar ist.
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Der
effektive wirksame Widerstand des Teiles 10 kann durch
das Material, die Geometrie des Teiles und die jeweilige Kontaktfläche des
Teiles 10 an der Elektrode 2 beeinflusst werden.
Ebenso wirksam ist jedoch auch die Gestaltung des Übergangsbereichs
zwischen dem Teil 10 und der Zündhilfselektrode 10 sowie
die Positionierung der Hauptelektrode 1. Wird die Zündhilfselektrode 3 z.
B. mit einem größeren Innendurchmesser
als das Teil 10 ausgeführt, ist
sie gegenüber
diem Teil als quasi zurückgesetzt, ergibt
sich eine praktisch größere Kontaktfläche am Teil 10 für den Funken
zwischen der Hauptelektrode 1 und dem Teil 10 selbst,
wodurch sich ein geringerer wirksamer Widerstand des Teiles 10 einstellt.
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Ist
die Zündhilfselektrode
praktisch einstehend in den Lichtbogen-Brennraum, erhöht sich
der Widerstand. Es können
auch in Richtung der Achsen analog wirkende Maßnahmen der geometrischen Gestaltung
durchgeführt
werden.
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Zu
beachten ist bei der Beeinflussung der Restspannung auch, dass das
Material des Teiles 10 durch die Übernahme eines bedeutenden
Stromanteils von bis zu mehreren kA bei Impulsstrombelastung eine
entsprechende elektrische und thermische Belastung erfährt und
dafür entsprechend
auszulegen ist. Eine thermische Vorbelastung des Teiles 10 während der
Zündphase
ist allerdings auch positiv zu sehen, da insbesondere POM-Materialien
bei höherer
Temperatur das Hartgas beschleunigt freisetzen. Dies führt zu einem
insgesamt besseren Löschverhalten
bei möglichen
Folgeströmen,
welche selbstverständlich
auch partiell über
das Material des Teiles 10 fließen und dieses elektrisch und
thermisch belasten.
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Die
Höhe des
Widerstands des Teiles 10 z.B. als Hohlzylinder mit einem
Außendurchmesser
von 18 mm, einem Innendurchmesser von 4 mm bei einer Höhe von 5
mm kann praktisch zwischen mehreren hundert kΩ und Werten bis ca. 1 Ω variiert
werden, ohne dass sich negative Auswirkungen hinsichtlich des Löschvermögens der
Funkenstrecke und der Materialauswahl ergeben. Die maximale Begrenzung der
Restspannung ergibt sich, wie erläutert, bei niedrigsten Widerstandswerten.
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Ein
beliebiges Reduzieren ist jedoch nicht möglich, da ab bestimmten Werten
sich die Gesamteigenschaften der Funkenstrecke nicht vorteilhaft verändern. Prinzipiell
können
drei Dimensionierungsbereiche für
den mittleren Wert des Widerstands des leitfähigen, gasabgebenden Teiles 10 festgehalten werden:
ZTeil 10 > Mittelwert
des Widerstands des Lichtbogens bei Impuls- und Folgeströmen
Mittelwert
des Widerstands des Lichtbogens bei Impulströmen < ZTeil 10 <
Mittelwert
des Widerstands des Folgestrom-Lichtbogens
ZTeil
10 < Mittelwert
des Widerstands des Lichtbogens bei Impuls- und Folgeströmen.
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Der
Widerstandswert des Teiles 10 einer Funkenstrecke gemäß den 2 oder 3 erlangt jedoch
nicht nur bei der Restspannung eine besondere Bedeutung, sondern
auch durch seine Wirkung bei der Folgestromlöschung.
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Das
Teil 10 befindet sich bei den beschriebenen Anordnungen
grundsätzlich
parallel zum Lichtbogen oder zumindest zu Abschnitten des Lichtbogens.
Dies gilt für
alle Belastungen, bei denen die Funkenstrecke zwischen den Hauptelektrode 1 und 2 gezündet wird.
Das Teil 10 übernimmt
sowohl während
der Belastung mit Stoßströmen als
auch bei der Belastung mit Folgeströmen immer einen Anteil des Gesamtstroms.
Die Höhe
dieses Anteils ist abhängig von
der Höhe
des Widerstandswerts des Teiles 10 und des Quasi-Widerstands
des Lichtbogens.
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Bekanntermaßen ist
die Strom-Spannungs-Kennlinie eines Lichtbogens nicht linear, sondern
von zahlreichen Faktoren, u.a. der Zusammensetzung des Gases, Druck,
Temperatur und so weiter abhängig.
Diese Größen werden
in einer realen Funkenstrecke u.a. durch die Geometrie, die eingesetzten
Materialien und die elektrische Belastung bestimmt. Dadurch, dass
alle diese Größen selbst
bei feststehender Funkenstrecken-Geometrie infolge von Alterungen
stark variieren, lässt
sich die exakte Lichtbogen-Kennlinie nur ungenügend voraussagen. Betrachtet
man den Folgestrom-Lichtbogen bei Wechselspannung, ist jedoch ebenso
bekannt, dass der Widerstand des Lichtbogens zum Zeitpunkt der Zündung und
zum Zeitpunkt des Verlöschens
zum Teil deutlich erhöht
ist. In diesem Zeitbereich übernimmt
somit der parallele Widerstand des Teiles 10 einen entsprechend
höheren
Stromanteil bzw. sogar den Gesamtstrom bei niedrigen Werten < 10 Ω. Dem Lichtbogen
werden hierdurch selbstverständlich
Ladungsträger
entzogen, wodurch die Ionisation stark zurückgeht. Dies führt zu einem
vorzeitigen Verlöschen
des Lichtbogens. Teil 10 führt hier den Folgestrom bis
zum Stromnulldurchgang.
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Es
kann der niedrige Widerstandswert des Teiles 10 auch zur
Vermeidung eines Netzfolgestrom-Lichtbogens dienen. Die Netzspannung
ist im Verhältnis
zur treibenden Spannung des Impulstroms vergleichsweise niedrig
und zudem von der Phasenlage abhängig.
Unter anderem führt
dies in der Praxis dazu, dass der Impulsstrom-Lichtbogen häufig nicht unmittelbar
in den Netzfolgestrom-Lichtbogen übergeht, sondern dieser erst
infolge der reduzierten Spannungsfestigkeit der Schaltstrecke infolge
der Impulsbelastung zünden
kann. Der Parallelwiderstand des Teiles 10 reduziert jedoch
aufgrund seiner elektrischen Leitfähigkeit quasi die Spannungsbelastung
der Schaltstrecke, wodurch die Zündung
des Netzfolgestrom-Lichtbogens verhinderbar ist. In einem solchen
Fall kann der Netzfolgestrom zum einen komplett verhindert werden
oder es fließt
zum anderen nur ein begrenzter Folgestrom über das Teil 10 bis
zum Stromnulldurchgang. Bei dieser Wirkungsweise wird die Lösch- und
die Zündspitze
des Lichtbogens vermieden. Diese Wirkung ist ein positiver Nebeneffekt,
wobei im Übrigen
noch keine Gefahr einer Schädigung
des Teiles 10 unabhängig
vom gewählten
leitfähigen
Material gegeben ist.
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Entspricht
der Widerstand des Teiles 10 jedoch in etwa dem Widerstand
des Folgestrom-Lichtbogens, ist mit einer starken Strombelastung
des Teiles 10 über
die gesamte Lichtbogenphase zu rechnen. Es werden daher nur solche
Materialien verwendet, die durch eine anhaltende Strom- und Temperatureinwirkung
nicht geschädigt
werden können.
Bei Funkenstrecken, bei denen eine sehr effektive Folgestrombegrenzung
erreicht werden soll, d.h. bei denen die Höhe der Lichtbogenspannung,
die die Netzspannung nach spätestens
einer Millisekunde erreicht, besitzt der Lichtbogenwiderstand bei
Folgestrom einen Wert im wesentlichen zwischen 0,5 und 1 Ω. Wird dieser
Wert vom Teil 10 unterschritten, führt dies einerseits zu einer
starken Belastung des Teiles 10, jedoch kann andererseits
der Lichtbogen schneller gelöscht
werden oder es ist eine Zündung
verhinderbar.
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Bei
der Wahl eines sehr niedrigen Widerstandswerts des Teiles 10 ist
zu berücksichtigen, dass
die Folgestrombegrenzung sinkt, und dass sowohl die Trennstrecke
e1 und auch das spannungsschaltende Element 4 die
auftretenden Folgeströme und
auch den Abbrand mehrfach beherrschen müssen. Eine Absenkung des Widerstands
des Teiles 10 bei Funkenstrecken gemäß z.B. 2 unter
den im Allgemeinen deutlich geringeren Widerstand des Lichtbogens
(ca. < 1/10) bei
Impulsströmen,
behindert eine gewünschte
starke Folgestrombegrenzung unverhältnismäßig stark. Die starke Differenz
zwischen dem Widerstand des Lichtbogens bei Impulsströmen und
bei Folgeströmen
ergibt sich bei Anordnungen entsprechend gemäß 2 u.a. aus
der verzögerten
Abgabe von Hartgas aus dem hierfür
eingesetzten Teil 10.
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Eine
sichere Arbeitsweise und eine kaum eingeschränkte Materialauswahl für das Teil 10 ist insbesondere
dann gegeben, wenn der mittlere Widerstand des Teiles 10 grundsätzlich höher als
der mittlere Widerstand des Lichtbogens ist. Für spezielle Funkenstreckenanordnungen
können
jedoch auch Auslegungen sinnvoll sein, bei denen durch Absenkung
des Mittelwerts des Widerstands des Teiles 10 unter den
Mittelwert des Widerstands des Folgestrom-Lichtbogens ein Lichtbogen
bei Folgestrom weitestgehend vermieden werden soll. Eine der artige Anordnung
bedarf jedoch aufgrund der hohen elektrischen und thermischen Belastungen
einer besonderer Materialauswahl und Auslegung des Teiles 10. Denkbar
sind hier leitfähige
Keramiken, Verbundmaterialien, Varistormaterial oder die Verwendung
von PTC-Material.
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Die 4 bis 7 zeigen
weitere Ausgestaltungsvarianten der integrierten Zündhilfe
in Kombination mit einer Funkenstrecke mit Folgestromlöschung nach
dem Hartgasprinzip.
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Gemäß 4 wird
das spannungsschaltende Element 4 zum Schutz vor insbesondere
thermischen und mechanischen Belastungen direkt in eine Ausnehmung
der Hauptelektrode 1 integriert. Diese Ausnehmung kann
z.B. in Form einer Bohrung in der Stromzuführung der Hauptelektrode ausgeführt sein. Diese
Bohrung kann ein Innengewinde aufweisen. Mit Eindrehen einer leitfähigen Schraube
kann dann das im Hohlraum befindliche spannungsschaltende Element 4 sicher
mechanisch befestigt und kontaktiert werden.
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Obwohl
zeichnerisch nicht dargestellt, besteht auch die Möglichkeit,
eine separate Impedanz 3a in eine entsprechende Ausnehmung
in der Hauptelektrode 1 aufzunehmen, so dass auch dieses
Element besser vor statischen und dynamischen mechanischen Belastungen
bei der Fertigung und während
des Betriebs geschützt
ist.
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Es
sei noch darauf hingewiesen, dass eine Seite des spannungsschaltenden
Elements 4 gegenüber
der Hauptelektrode 1 isoliert wird und ein isolierter leitfähiger Anschluss-
bzw. eine solche Verbindung zur Zündhilfselektrode 3 besteht.
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Gemäß 5 wird
die Zündhilfselektrode 3 quasi
auf gleicher Höhe
mit dem zum Lichtbogen-Brennraum reichenden Ende der Hauptelektrode 1 in
den Lichtbogen-Brennraum eingebracht.
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Dies
bewirkt nach der Zündung
der Hauptfunkenstrecke sehr schnell das Verlöschen des Stromes im Zündkreis,
da dieser praktisch nicht mehr einer Potenti aldifferenz ausgesetzt
wird. Die Zündhilfselektrode 3 wird
somit vor einem direkten Lichtbogen-Fußabbrand geschützt.
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6 zeigt
eine Darstellung, bei der die Zündhilfselektrode 3 seitlich
versetzt vom Lichtbogen-Brennraum angeordnet ist, wodurch sich ebenfalls
eine besondere geschützte
Ausführungsform der
Elektrode 3 einstellt.
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Nach
der Darstellung gemäß 7 besteht die
Möglichkeit,
ein, auch ergänzendes,
spannungsschaltendes Element 4 außerhalb der druckfesten Kapselung 5 der
Funkenstrecke anzuordnen.
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Dies
erlaubt es, die Ansprechspannung des Ableiters unabhängig von
der Funkenstrecke auch noch nach dem Einbau in die Anwendungsumgebung
frei zu wählen
oder an das Anwendungsumfeld und die Einsatzbedingungen anzupassen.
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Grundsätzlich kann
die erläuterte
und im Ausführungsbeispiel
beschriebene Zündhilfe
auch bei anderen Löschprinzipien
bzw. Elektrodenanordungen angewendet werden. Bekannte Folgestrom-Löschverfahren
für Niederspannungs-Ableiter neben den
erläuterten
Varianten ist z.B. die Nutzung von hörnerförmigen Elektroden zur Lichtbogenverlängerung,
häufig
in Kombination mit Löschblechanordnungen,
bzw. auch die Erzeugung von hohen Drücken zur Erhöhung der
Lichtbogen-Feldstärke.
Ebenso ist eine Reihenschaltung von mehreren Funkenstrecken zur
Vervielfachung der Elektroden-Fallspannung denkbar.
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Der
Einsatz für
Anordnungen mit hörnerförmigen Elektroden
bedarf keiner näheren
Erläuterung, da
sowohl eine prinzipielle Lösung
entsprechend 1, aber auch Anordnungen mit
einem durch elektrisch leitfähige
Stoffe verlängerten
Elektrodenabstand, z.B. entsprechend 2, in einer
symmetrischen oder auch unsymmetrischen Anordnung in bekannter Weise
mit hörnerartigen
Funkenstrecken versehen werden können.
Die sich ausbildenden Folgestrom-Lichtbögen können bekanntermaßen nach
der Verlängerung
an den Hörnern
den unterschiedlichsten Löschsystemen
zugeführt
werden.
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Die
Realisierung einer effektiven Folgestrombegrenzung ist jedoch auch
durch einen starken Druckaufbau im Inneren der Funkenstrecke möglich. Hier
sei beispielsweise auf die
DE
196 04 947 C1 verwiesen. Dies wird zwar auch bei der Erzeugung
von Hartgas mit realisiert, kann jedoch auch als Einzelmaßnahme Anwendung
finden. Selbiges ist z.B. bei Funkenstrecken von Vorteil, bei denen
der Aufwand, der hinsichtlich der Strömung und der Kühlung des
frei werdenden Gases notwendig ist, begrenzt werden soll, bzw. auch
bei Funkenstrecken, bei denen eine möglichst geringe Alterung von
Interesse ist.
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Anordnungen
entsprechend der
DE
196 04 947 C1 sind grundsätzlich mit einer erfindungsgemäßen Zündhilfe
realisierbar. Hartgasabgebende Stoffe können teilweise bzw. vollständig durch
elektrisch leitfähige
Stoffe mit linearer, aber auch mit nichtlinearer Charakteristik
ersetzt werden. Dies können
z.B. druckfeste leitfähige
Keramiken, Faserkeramiken bzw. Verbundmaterialien mit leitfähigen Bestandteilen
oder aber auch z.B. Materialien mit Varistorkennlinie oder einer
PTC-Kennlinie sein. Der Druckaufbau wird durch das begrenzte Innenvolumen
z.B. in einem Zylinder realisiert. Bei einem partiellen Einsatz von
Hartgas kann z.B. eine Sandwichlösung
eingesetzt werden.
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Es
ist jedoch auch möglich,
eine poröse Grundstruktur,
z.B. aus leitfähiger
Keramik mit gasabgebenden Stoffen, z.B. POM zu füllen.
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Ausführungsvarianten
mit aktiver Triggerung zur Einbringung von Ladungsträgern in
eine oder mehrere Teilfunkenstrecken für die Anwendung in Anlagen
der Niederspannung zeigen die 8 bis 10.
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Gemäß 8 ist
die vorstehend erläuterte Zündhilfe
auch bei einer Ausführungsform
mit mehreren Teilfunkenstrecken einsetzbar und schränkt den Einsatz
der allgemein bekannten Methoden zur Potentialsteuerung der Teilfunkenstrecken
nicht ein.
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Es
ist jedoch zu beachten, dass Ableiter mit einer Reihenschaltung
aus Teilfunkenstrecken üblicherweise
auch extern angeschlossene Mittel zur Potentialsteuerung aufweisen.
Dies können
Impedanzen, Kapazitäten,
lineare und nichtlineare Widerstände,
deren Kombinationen bzw. auch zusätzliche externe Funkenstrecken,
welche ebenfalls zur Potentialsteuerung eingesetzt werden, sein.
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Unabhängig, welche
Art von diskreten Elementen auch zur Potentialsteuerung eingesetzt
wird, stellen diese Elemente und deren Kontaktstellen zu den einzelnen
Teilfunkenstrecken einen Risikofaktor dar, da infolge sehr hoher
Impulssteilheiten oder auch einer schlechten bzw. gealterten Kontaktgabe es
zu partiellen oder auch vollständigen
Außenüberschlägen und
somit zur Zerstörung
des Ableiters kommen kann. Gilt es also einen Ableiter der genannten
Art sicher mit einer Zündhilfe
und einem Ansprechwert < 1
kV zu zünden,
so muss nicht nur die eigentliche Zündhilfe, sondern auch die Potentialsteuerung
sicherer als üblich
ausgeführt
werden.
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Dies
kann gemäß Ausführungsbeispiel
dadurch realisiert werden, dass anstelle einer Potentialsteuerung
mit externen und diskreten Elementen ohnehin notwendige Bauteile
so modifiziert werden, dass eine hinreichende, interne Potentialsteuerung möglich ist.
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Hierfür werden
einzelne Elektrode der Teilfunkenstrecken 20 durch Distanzhalter 21 getrennt. Das
Material dieser Distanzhalter 21 kann bis auf die Strecke
oder Strecken, welche mit einer Zündhilfe versehen ist, aus leitfähigem bzw.
feldsteuerndem Material gefertigt werden.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann eine äußere Ummantelung
der eigentlichen Funkenstrecken mit einem isolierten, einseitig
angeschlossenen Schirm zur Potentialverzerrung 22 verbunden
werden.
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Die
Teilfunkenstrecke mit der Zündhilfe
aus den Teilen 3, 3a und 4 wird so gestaltet,
dass sie trotz eventuell auftretender Verschmutzungen, insbesondere
durch den Abbrand der Zündelektrode,
in der Lage ist, allein nach dem Ansprechen der Funkenstrecke die
Belastung durch die wiederkehrende Netzspannung zu beherrschen.
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Hierzu
wird der Abstand der Elektroden 22 und 23 der über die
Zündhilfe
triggerbaren Teilfunkenstrecke gegenüber dem Abstand der anderen Teilfunken strecken
erhöht.
Zusätzlich
kann zur besseren Beherrschung der wiederkehrenden Spannung für das Material
der Hauptelektroden der triggerbaren Teilfunkenstrecken ein Material
mit hoher Sofortverfestigung gewählt
werden. Das Material der übrigen Teilstrecken
hingegen sollte über
einen geringen Abbrand und eine hohe Elektrodenfallspannung verfügen.
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Die
Distanzhalter 21 können
aus elektrisch leitfähigen
Polymeren bzw. Keramiken bestehen. Deren Widerstandscharakteristik
kann linear, aber auch nichtlinear sein.
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Bei
einer potentialsteuernden Ausführung kann
das Material der Distanzhalter 21 neben bestimmten dielektrischen
Eigenschaften, wodurch eine kapazitätsbehaftete Steuerung möglich ist,
zusätzlich
auch mit Mikrovaristoren versehen sein, wodurch sich insbesondere
bei hohen Steilheiten eine bessere potentialsteuernde Wirkung ergibt.
Alternativ können
die einzelnen elektrisch leitfähigen
Kontakthalter auch einseitig oder beidseitig mit einer dünnen Isolationsschicht
bzw. einer definiert schlechten Kontaktgabe versehen oder ausgeführt sein.
Dies bedingt zwar eine minimale Ansprechspannung von z.B. einigen
10 V, fördert
aber durch das raschere Austreten des Lichtbogens aus dem Material
und die Funkenbildung die Ionisation der Teilfunkenstrecke und somit
das Zünden
der gesamten Funkenstrecke.
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Selbstverständlich können die
beschriebenen Maßnahmen
zur Potentialsteuerung auch zur Reduzierung der Ansprechspannung
der Teilfunkenstrecken 20 durch aus dem Bereich der Gasentladungsableiter
bekannte Maßnahmen,
z.B. dem Einsatz spezieller Gase oder Aktivierungsmaßnahmen unterstützt werden.
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Gemäß 9 können die
einzelnen Distanzhalter 21 der nicht triggerbaren Teilfunkenstrecken durch
einen gemeinsamen Distanzhalter ersetzt werden. Bei einer elektrisch
leitfähigen
Ausführung
der Distanzhalter 21 ist darauf zu achten, dass das leitfähige Material
durch den fließenden
Teilstrom nicht überlastet
wird. Dies kann zum einen durch die Materialauswahl und zum anderen
aber auch durch die geometrische Gestaltung im Sinne der Dicke und
der Kontaktfläche
beeinflusst werden.
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10 zeigt
eine Gestaltungsvariante, bei der gemeinsam oder auch alternativ
anwendbare Maßnahmen
eingesetzt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines unerwünschten äußeren Überschlags weiter
zu verringern.
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Hierzu
werden im äußeren Bereich
der Elektroden zusätzliche
Isolationsmaßnahmen
durchgeführt.
Die Elektroden der Teilfunkenstrecken können im äußeren Bereich mit Isolationsmaterial 25 versehen
sein. Der Innendurchmesser des isolierten Bereichs ist größer zu wählen, als
der Innendurchmesser der Distanzhalter 21. Die Distanzhalter 21 können des
weiteren ebenfalls am äußeren Umfang
mit einem Ring aus Isolationsmaterial 26 umgeben sein.
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Wird
mit einer Anordnung entsprechend der 8 bis 10 eine
Begrenzung der Folgeströme auf
Werte von wenigen hundert Ampere oder kleiner realisiert, ist anstelle
der triggerbaren Teilfunkenstrecken auch der Einsatz eines leistungsfähigen Gasableiters
möglich,
welcher dann die Ansprechspannung der Gesamtanordnung bestimmt.