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Die
Erfindung betrifft ein Laibungselement für eine Fensteröffnung in
einer Bauwerk-Wand, wobei das Laibungselement zum Einsetzen zwischen einem
Fensterrahmen und der Bauwerk-Wand als Plattenteil ausgebildet ist,
mit ersten Randkanten, die im Einbauzustand zum Rauminneren oder
zum Raumäußeren weisen,
und mit zweiten Randkanten, die in die Bauwerk-Wand weisen.
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Derartige
Laibungselemente sind in plattenförmiger Gestalt bekannt und
dienen dazu, insbesondere Laibungen von Fensteröffnungen zu verkleiden. Aus
dem deutschen Gebrauchsmuster 85 12 565 geht ein Laibungselement
hervor, bei welchem das Laibungselement einen winkelförmigen Querschnitt besitzt,
mit einem breiten und einem kurzen Schenkel. Der breite Schenkel
ist der Laibung zugekehrt. Ferner sind die inneren als auch äußeren Oberflächen der
beiden Schenkel des Laibungselements mit Karton beschichtet. Ein
solches Laibungselement lässt
sich bei sogenanntem Trockenputz, aber auch bei einem Nassputz verwenden.
Das Einsetzen des Fensterrahmens muss demnach nachträglich erfolgen.
Dies ist zeitaufwendig.
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Ferner
ist es bei Sanierungsarbeiten bekannt, die alten Fenster oftmals
einfach auszuschlagen, wodurch es zu entsprechenden Ausbrüchen und
Beschädigungen
am Mauerwerk kommt. Für
das Einsetzen eines neuen Fensterrahmens ist daher ein entsprechendes
Aufmauern oder eine Putzausfüllung
erforderlich. Dies führt
zu Zeitverlusten an der Baustelle, da oftmals nicht weiter gearbeitet
werden kann, bis die Ausbesserung erfolgt bzw. eine solche ausgetrocknet
ist.
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Dem
Gegentand der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes Laibungselement
für eine
Fensteröffnung
anzugeben, welches einen kurz fristigen Einbau des Fensterrahmens,
sei es bei einem Neubau oder bei Sanierungsarbeiten, in die Fensteröffnung gestattet.
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Diese
Aufgabe ist zunächst
und im Wesentlichen bei einem Laibungselement mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst,
wobei darauf abgestellt ist, dass das Laibungselement mindestens
eine zu einer ersten Randkante senkrecht verlaufende Einschuböffnung aufweist,
die in einer der ersten Randkanten mündet und mit Abstand zur gegenüberliegenden ersten
Randkante ausläuft.
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Die
Gegenstände
der weiteren Ansprüche sind
nachstehend in Bezug zum Gegenstand des Anspruches 1 erläutert, können aber
auch in ihrer unabhängigen
Formulierung von Bedeutung sein.
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Zufolge
derartiger Ausgestaltung ist ein Laibungselement der in Rede stehenden
Art angegeben, welches sich insbesondere zum Einsatz bei Fenstersanierungen
eignet, und zwar mit Vorteil dort, wo es nach Ausschlagen der alten
Fenster zu Ausbrüchen
und Beschädigungen
am Mauerwerk im Bereich der Fensteröffnung kommt. Das erfindungsgemäße Laibungselement
erfordert dann nicht unmittelbar das entsprechende Aufmauern oder
eine Putzausfüllung.
Vielmehr ist es möglich,
den neuen Fensterrahmen in gewohnter Manier mit den Verankerungselementen
in der Fensteröffnung
auszurichten und festzusetzen. Danach gestatten die zu einer ersten
Randkante der Laibungselemente senkrecht verlaufenden Einschuböffnungen
das Einbringen derselben in den Zwischenraum zwischen der Laibung
und dem Fensterrahmen. Das bedeutet, dass die Einschuböffnungen
in Bezug auf die Ankerelemente entsprechend angeordnet sind. Falls
mehrere Fenster zu sanieren sind, können nach Einsetzen der Fensterrahmen
und der Laibungselemente die beim Ausschlagen der Fenster entstandenen
Schäden
im Mauerwerk ausgebessert werden. Es braucht also nicht auf eine
Aushärtung
der Füllmasse,
wie z.B. Mörtel,
gewartet zu werden. Sodann ist die eingesetzte Laibungsplatte bzw.
Laibungselement auch ohne weiteres überputzbar. Erfindungsgemäß ist vorgesehen,
dass der Abstand der Einschuböffnung
zur gegenüberliegenden
ersten Randkante jedenfalls dem der Einschuböffnung abgekehrten Überstand des
Laibungselementes zum Fensterrahmen im Einbauzustand entspricht.
Somit ist gewährleistet,
dass die betreffende erste Randkante des Laibungselementes bis zur
betreffenden Bauwerk-Wand
reicht. Auf diese Weise lassen sich wohlfeile, glatte Fensterlaibungen
erzeugen. Die Verankerung des Fensterrahmens kann in unterschiedlicher
Weise erfolgen. Montagetechnisch günstig erweist es sich jedoch, dass
die Einschuböffnung
schlitzförmig
ausgebildet ist mit einer Schlitzbreite entsprechend dem Durchmessermaß einer
Fenster-Montageschraube. Je nach Anzahl der an einem Rahmenschenkel
vorgesehenen Fenster-Montageschrauben bildet das Laibungselement
die Einschuböffnungen
in entsprechendem Abstand aus. Mittels der Fenster-Montageschrauben
erfolgt die Verankerung des Fensterrahmens in der entsprechenden
Position, und zwar so, dass genügend
Raum vorgesehen ist zum Einschub des Laibungselementes. Nach erfolgtem
Einsetzen desselben sind die Einschuböffnungen weitgehend von dem
Fensterrahmen abgedeckt. Das erfindungsgemäße Konzept lässt es zu,
dass mehrere Laibungselemente zu einem rahmenförmigen Gesamtlaibungsbauteil
zusammengefasst sind, und zwar in Anpassung an den jeweiligen Fensterrahmen
und zugehörige
Fensteröffnung.
Dies führt
zu einer weiteren Vereinfachung der Montage und zu besonders gut
ausgekleideten Fensterlaibungen. Mit einem Einschub des Gesamtlaibungsbauteils
ist bereits die Laibungsfläche
der Fensteröffnung
ausgekleidet. Ein zum Einbau in eine Fensteröffnung einer Bauwerk-Wand vorbereiteter
Fensterrahmen kann alternativ so beschaffen sein, dass zwischen
ihm und dem Laibungselement eine abgedichtete Verbindung vorgesehen
wird. Diese Verbindung wird also bereits herstellerseitig angefertigt
und muss nicht an der Baustelle vorgenommen werden, so dass stets
zuverlässige
Verbindungen geschaffen werden. Sodann ergeben sich ferner Vorteile
bei dem Einbau des Fensterrahmens mit dem Laibungselement in die Fensteröffnung.
Nach dem erfolgten Einsetzen und Ausrichten des Fensterrahmens sind
dann nur noch die Fenster-Montageschrauben anzubringen. Später kann,
falls sämtliche
Fensterrahmen eingebaut sein sollten, das Verputzen geschehen. Um
bereits herstellerseitig eine Zentrierung des Fensterrahmens zum
Laibungselement in einfacher Weise zu schaffen, ist eine verstellbare,
hülsenartige
Kupplungsverschraubung zwischen Fensterrahmen und Laibungselement
vorgesehen, wobei die Kupplungsverschraubung den Durchtritt einer
Fenster-Montageschraube gestattet. Nachdem mittels der Kuppplungsverschraubung
die Ausrichtung des Fensterrahmens zum Laibungselement herstellerseitig
vorgenommen worden ist, kann an der Baustelle nach Ausrichten des
Fensterrahmens mit dem Laibungselement das Festlegen durch die Fenster-Montageschrauben
durchgeführt
werden. Zum Durchtritt der Fenster-Montageschrauben dienen die hülsenartigen Kupplungsverschraubungen,
so dass keine zusätzlichen
Löcher
am Fensterrahmen und dem Laibungselement vorzusehen sind. Mittels
der Fenster-Montageschrauben kann die aus dem Fensterrahmen und Laibungselement
bestehende Baueinheit noch eine gewisse Justierung erhalten. Ein
weiteres vorteilhaftes Merkmal der Erfindung ist darin zu sehen,
dass die Abdichtung zum Raumäußeren dampfdiffusionsoffen
und zum Rauminneren dampfdiffusionsgeschlossen ausgebildet ist.
Die betreffende Dichtung kann mechanisch befestigt sein, z.B. durch
Einkleben oder mittels eines Selbstklebestreifens. Auch ist der
Einsatz eines Spezialklebers möglich,
um die Dichtung an dem Laibungselement und dem Fensterrahmen zu
fixieren. Die Abdichtung berücksichtigt, dass
im Winter die absolute Luftfeuchtigkeit in der Regel raumseitig
höher ist
als außenseitig.
Das bedeutet, dass sich raumseitig demzufolge ein höherer Wasserdampfdruck
einstellt als außenseitig.
Dann führt
das Dampfdruckgefälle
zu einem Wasserdampfstrom von innen nach außen. Grundsätzlich ist sichergestellt,
dass in Trockenzeiten nach außen
immer mehr Wasserdampf hinausdiffundieren kann als in der kalten
Jahreszeit von außen
ins Rauminnere. Zur Abdichtung kann eine Dampfsperrfolienbahn entsprechender
Breite eingesetzt werden. Die Stabilisierung des Fensterrahmens
relativ zum Laibungselement kann durch Verklotzung und/oder Ortsschaum erfolgen.
In einem solchen Fall bietet es sich an, dass die Laibung den Fensterrahmen
in Form eines Gesamt-Laibungselementes
umfasst. Damit das Laibungselement nach dem Verputzen in eine innige Verbindung
zum Mauerwerk eingehen kann, ist es auf einer Flachseite mit einer
Mehrzahl von Nuten ausgebildet. Die betreffenden Nuten können dabei
in Form eines regelmäßigen Gitters
vorgesehen sein. Die Stabilisierung des Laibungselementes ist daher nach
dem erfolgten Verputzen und Austrocknen des Putzes optimal. Eine
Doppelfunktion erfüllen
die Nuten dadurch, dass sie als Sollbruch- oder Sollschneidnuten
ausgebildet sind. Das ermöglicht
es, das Laibungselement an der Baustelle ohne größeren Aufwand auf die gewünschte Breite/Länge abzubrechen.
Bevorzugt werden die Nuten auf der dem Fensterrahmen abgewandten
Seite vorgesehen. Das Laibungselement kann eine faserverstärkte Gipsplatte
sein. Alternativ kann das Laibungselement auch als eine beidseitig
mit einer dünnen
Mörtelschicht versehene
Schaumstoffplatte ausgebildet sein. Durch die Erfindung ist ferner
ein Verfahren zum Einbauen eines Fensterrahmens in eine Fensteröffnung einer
Bauwerk-Wand angegeben, wobei der Fensterrahmen in die Fensteröffnung eingesetzt
und mittels Ankern in der Bauwerk-Wand festgelegt wird. Dies geschieht
erfindungsgemäß derart,
dass vor Einsetzen des Fensterrahmens in die Fensteröffnung dieser
mit Laibungselementen umgeben und zu diesen festgesetzt wird und
wobei weiter eine Abdichtung zwischen den Laibungselementen und
dem Fensterrahmen vorgenommen wird.
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Mehrere
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden anhand der Zeichnungen nachstehend erläutert. Es
zeigt:
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1 in
perspektivischer Darstellung einen Ausschnitt eines vertikalen Fensterrahmen-Schenkels
mit zugehörigem
die Laibung verkleidenden Laibungselement, betreffend die erste
Ausführungsform,
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2 in
perspektivischer Darstellung eine den Fensterrahmen in Form eines
Gesamt-Laibungselementes umfassbare Laibung,
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3 einen
Horizontalschnitt durch den Fensterrahmen nebst zugehöriger Mauerwerk-Wand auf
Höhe einer
Fenster-Montageschraube,
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4 den
Schnitt nach der Linie IV-IV in 3,
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5 eine
der 3 ähnliche
Darstellung, jedoch die zweite Ausführungsform betreffend,
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6 die
dritte Ausführungsform
im teilweisen Horizontalschnitt, und zwar auf Höhe einer Fenster-Montageschraube,
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7 eine
vierte Ausführungsform
im Horizontalschnitt auf Höhe
einer verstellbaren, hülsenartigen
Kupplungsverschraubung, durch welche die Fenster-Montageschraube
hindurchgeführt
ist,
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8 in
perspektivischer Darstellung einen Ausschnitt eines Laibungselementes
und
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9 den
Schnitt nach der Linie IX-IX in 8.
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Mit
der Ziffer 1 ist eine Bauwerk-Wand bezeichnet. Diese bildet
eine Fensteröffnung 2 rechteckigen
Grundrisses aus. Innerhalb der Fensteröffnung 2 erstreckt
sich ein der Fensteröffnung 2 angepasster
Fensterrahmen 3, welcher mit einem Fensterflügel 4 zusammenwirkt.
Letzterer ist in Richtung zum Rauminneren RI hin öffenbar.
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Wie
insbesondere aus 1 und 3 ersichtlich
ist, sind der Fensteröffnung 2 Ausbrüche 5 bzw.
Beschädigungen
benachbart. Diese sind bei einer Fenstersanierung entstanden, indem
das von Ankern gehaltene Fenster ausgeschlagen wurde. Um eine glatte
Laibung zu erhalten und eine günstige Montage
des neuen Fensterrahmens 3 zu ermöglichen, bedient man sich eines
Laibungselementes E. Letzteres stellt die Auskleidung der Laibung
dar. Die Laibungselemente E können
den Fensterrahmen in Form eines Gesamt-Laibungselementes GE umfassen.
Es ist jedoch auch möglich,
plattenartige Laibungselemente E so anzuordnen, dass sie den Fensterrahmen
allseitig umfassen.
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Das
plattenartige Laibungselement E ist mit parallel zueinander verlaufenden
ersten Randkanten 6, 6' versehen, von denen im Einbauzustand
des Laibungselementes E die einen Randkanten 6' zum Rauminneren
und die anderen Randkanten 6 zum Raumäußeren RA weisen. Die die ersten
Randkanten 6, 6' verbindenden
zweiten Randkanten weisen dagegen in die Bauwerk-Wand 1.
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Gemäß der ersten
Ausgestaltung nach 1 bis 4 besitzt
jedes Laibungselement E mindestens eine zu einer ersten Randkante 6 senkrecht
verlaufende Einschuböffnung 7.
Diese mündet in
die erste Randkante 6 und läuft mit Abstand A zur gegenüberliegenden
Randkante 6' aus,
welche Randkante 6' mit
der dortigen Mauerwerk-Wandfläche
bündig
abschließt.
Wie 3 insbesondere zeigt, entspricht der Abstand A
jedenfalls dem der Einschuböffnung 7 abgekehrten Überstand
B des Laibungselementes E zum Fensterrahmen 3. Beim Ausführungsbeispiel
ist der Überstand
B kleiner als der Abstand A.
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Wie
die Zeichnungen veranschaulichen, ist die Einschuböffnung 7 schlitzförmig gestaltet.
Die Schlitzbreite ist etwas größer als
das Durchmessermaß einer
Fenster-Montageschraube 8. Diese durchgreift mit ihrem
Schaft durchmesserangepasste Bohrungen 9 des Fensterrahmens 3,
welche Bohrungen 9 sich bis in einen Stabilisierungsrahmen 10 des Fensterrahmens 3 hinein
erstrecken. Das be deutet, dass als Ausgangsmaterial für den Fensterrahmen 3 von
einem Kunststoff-Hohlprofil ausgegangen wird, welches durch den
Stabilisierungsrahmen 10 versteift wird. Das Rahmenprofil
ist in der Zeichnung vereinfacht veranschaulicht.
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Die
vorgennanten Durchtrittsöffnungen 9 werden
unter Berücksichtigung
der Abstände
der Einschuböffnungen 7 gebohrt
und auch unter Berücksichtigung
des Abstandsmaßes
der Einschuböffnungen
zu den zweiten Randkanten der Laibungselemente E.
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Der
Einbau eines Fensterrahmens 3 in eine Fensteröffnung 2 nach
vorherigem Ausschlagen eines alten Fensters geschieht in der Weise,
dass zunächst
der neue Fensterrahmen 3 mittels der Fenster-Montageschrauben 8 fixiert
wird. Zu diesem Zweck können
nach Ausrichten des Fensterrahmens 3 und etwaiger Verklotzung
desselben mittels einer Handbohrmaschine die Löcher für die Fenster-Montageschrauben 8 gebohrt
werden, wobei die Durchtrittsöffnung 9 zur
Führung
des Bohrers dienen. Es können
dann die besonders gestalteten Fenster-Montageschrauben 8 in
dem Mauerwerk der Bauwerk-Wand verankert werden derart, dass ein
Abstand zwischen der Außenfläche des
Fensterrahmens 3 und der Fensteröffnung 2 verbleibt.
Dieser Abstand ist größer als
die Dicke des Laibungselementes E. Unter Vermittlung von Mörtel oder
Polyurethanschaum 11 wird eine Anschlagleiste 12 in Querausrichtung
zur Fensterlaibung vorgesehen. Deren Abstand bis zur Mauerwerk-Innenfläche entspricht
der Breite des Laibungselementes E. Die einzelnen Laibungselemente
E können
nun aufgrund der schlitzförmigen
Einschuböffnungen
zwischen den Fenterrahmen 3 und der Innenfläche der
Fensteröffnung 2 eingeschoben
werden, wobei die einen ersten Randkanten 6 bis zur Anschlagleiste 12 reichen.
Die anderen ersten Randkanten 6' schließen dann mit der betreffenden
Innenfläche
der Mauerwerk-Wand 1 ab. Zur Festlegung des Laibungselementes
E können
Verbundstellen 13 in Form von Mörtel oder Polyurethan-Schaum
dienen. Ist kein Absatz an der Laibungsfläche vorgesehen, entfällt eine solche
Anschlagleiste 12. Dann reicht das Laibungselement von
der Innen- bis zur Außenfläche der
Mauerwerk-Wand. Nachdem sämtliche
Laibungselemente E unter eines rahmenartigen Umgebens des Fensterrahmens 3 angebracht
sind, wird eine aus 1 und 3 ersichtliche
Abdichtung 14 angebracht. Diese ist zum Raumäußeren RA
dampfdiffusionsoffen und zum Rauminneren RI dampfdiffusionsgeschlossen
ausgebildet. Bezüglich
der gemäß 1 und 3 abgesetzten
Abdichtung 14 handelt es sich um ein entsprechend gestaltetes
Dichtungsmaterial, welches in eine U-Form gebracht wird, wobei der
eine U-Schenkel 14' mit
der Innenseite des Laibungselementes E verklebt wird, während der
andere U-Schenkel 14'' und eine sich
daran anschließende
Abwinklung 14''' in Haftverbindung zum Fensterrahmen 3 tritt.
Der Zwischenraum zwischen der Anschlagleiste 12 und dem
Fensterrahmen 3 wird ausgefüllt durch eine Dicht-Blendleiste 15,
welche ihrerseits aus einem flexiblen Material besteht.
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Anstatt
die Laibungselemente E einzeln nacheinander einzusetzen, ist es
auch möglich,
dass diese vor dem Einsetzen ein rahmenförmiges Gesamtlaibungsbauteil,
wie in 2 dargestellt ist, bilden. Dieses wird nach Fixieren
des Fensterrahmens mittels der Fenstermontageschrauben 8 eingeschoben.
Das bedeutet, dass zuvor die Einschubschlitze 7 werkseitig
an den vorgegebenen Stellen eingearbeitet wurden. Dies gilt auch
für das
Anfertigen der Durchtrittsöffnungen 9,
so dass der Montageaufwand an der Baustelle selbst erheblich verringert
ist. Gegebenenfalls können
die Laibungselemente auch zu einem U-Bauteil zusammengefügt werden,
falls eine Verkleidung der Fensteröffnung im Bereich der Fensterbrüstung nicht
erforderlich ist.
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Während bei
der vorbeschriebenen ersten Ausführungsform
die Laibungselemente E nach der Verankerung des Fensterrahmens 3 fixiert
werden, bilden gemäß der zweiten
Ausführungsform
nach 5 der Fensterrahmen 3 und das Laibungselement
E eine Baueinheit. Die den Fensterrahmen 3 umgebenden Laibungselemente
E sind ebenfalls zu einem rahmenförmigen Gesamtlaibungsbauteil
GE zusammengefasst und unterscheiden sich von dem Gesamtlaibungsbauteil
gemäß 2 darin,
dass die Einschuböffnungen 7 fehlen.
Das Zusammenfassen von Fensterrahmen 3 und Laibungselementen
E ist möglich
wegen einer abgedichteten Verbindung zwischen diesen. Die betreffende
Verbindung erfolgt über
eine Abdichtung 16. Diese ist in Form eines umlaufenden
Streifens gestaltet. Die Längskanten 16', 16'' sind hierzu unter Bildung einer
Schlaufe S mit dem Fensterrahmen-Außenprofil verbunden. Die von dem
Fensterrahmen 3 außenseitig
abstehenden Profilstege 17, 18 schaffen in Verbindung
mit der Schlaufe S und dem Einsatz von Ortsschaum 19 eine schwalbenschwanzförmige Verbindung
zwischen dem Laibungselement E und dem Fensterrahmen 3, vgl. 5.
Diese Baueinheit lässt
sich in die Fenteröffnung 2 einsetzen
und nach Ausrichten mittels der Fenstermontageschrauben 8 am
Mauerwerk der Bauwerk-Wand 1 verankern. Sowohl bei dieser
Lösung
als auch bei der vorangegagenen Bauform können erst die Montagearbeiten
des Fensterrahmens und der Laibungselemente vorgenommen werden. Anschließend können die
erforderlichen Putzarbeiten bzw. Ausbesserungsarbeiten vorgesehen
werden. Das Einsetzen eines Fensterrahmens 3 ist jedoch nicht
nur bei Altbausanierungen von Vorteil, sondern ebenfalls kann der
Einsatz bei Neubauten durchgeführt
werden. Grundsätzlich
können
bereits wesentliche Montagevorbedingungen herstellerseitig getroffen
werden, so dass der Montageaufwand an der Baustelle erheblich verringert
wird, wodurch sich Arbeitskosten einsparen lassen.
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Die
dritte Ausführungsform
gemäß 6 ist ähnlich der
in 5 beschriebenen. Gleiche Bauteile tragen gleiche
Bezugsziffern. Abweichend ist nun ein aus Holz bestehender Fensterrahmen 3 eingesetzt, welcher
mit dem Laibungselement E eine Baueinheit bildet. Es ist eine winkelförmig gebogene
Abdichtung 20 vorgesehen. Deren einer Schenkel ist mit
dem Laibungselement E und deren anderer Schenkel mit der Innenfläche des
Fensterrahmens 3 verbun den. Überfangen wird der die Verbindung
mit dem Fensterrahmen 3 eingehende Winkelschenkel der Abdichtung 20 von
einer rauminnenseitigen Blendleiste 21. Der Fensterflügel 4 besitzt
ebenfalls einen aus Holz gefertigen Flügelrahmen. Der Einbau des Fensters gemäß dieser
dritten Ausführungsform
erfolgt wie beim vorstehend beschriebenen Fenster nach 5.
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Die
vierte Ausführungsform
nach 7 ist ähnlich
der vorbeschriebenen Ausführungsform
nach 6. Gleiche Bauteile tragen gleiche Bezugsziffern. Der
Fensterrahmen 3 und das Laibungselement E, welches mit
weiteren Laibungselementen den Fensterrahmen rahmenförmig umgibt,
bildet mit dem Fensterrahmen 3 eine Baueinheit. Diese ist
so beschaffen, dass der Fensterrahmen 3 relativ zu dem ihn
umgebenden rahmenförmigen
Gesamtlaibungsbauteil justiert werden kann. Zu diesem Zweck sind verstellbare,
hülsenartige
Kupplungsverschraubungen 22 vorgesehen. Diese befinden
sich dort, wo die Fenstermontageschrauben 8 vorgesehen
werden sollen. Jede Kupplungsverschraubung 2 setzt sich aus
einer an der Laibungsplatte E drehfest angeordneten Hülse 23 mit
Innengewinde und einer fensterrahmenseitig sich abstützenden
Gewindehülse 24 zusammen.
Letzteres besitzt ein Außengewinde, welches
in das Innengewinde der Hülse 23 eingreift. Die
Gewindehülse 24 wird
durch die Durchtrittsöffnungen 9 des
Fensterrahmens 3 hindurchgeführt. Die Gewindehülse 24 bildet
einen Stützkragen 25 aus.
Dessen Durchmesser entspricht der Größe des fensterrahmeninnenseitigen
Durchtrittsloches. Stirnseitig ist der Kragen 25 mit einem
Diametralschlitz 26 gestaltet, um dort beispielsweise ein
Werkzeug ansetzen zu können,
um die Gewindehülse 24 mehr oder
weniger weit in die Hülse 23 eingreifen
zu lassen. Auf diese Weise ist es möglich, den Fensterrahmen in
Relation zum Gesamt-Laibungselement zu zentrieren, welche Arbeiten
werkseitig vorgenommen werden können,
so dass eine entsprechende Justierarbei an der Baustelle entfällt.
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Das
Festlegen dieser aus dem Fensterrahmen 3 und Laibungselementen
E bestehenden Baueinheit erfolgt mittels der Fenstermontageschrauben 8,
und zwar nach vorangegangenem Einsetzen dieser Baueinheit in die
Fenteröffnung 2 und
gegebenenfalls entsprechender Verklotzung. Es werden nun die Löcher zum
Eintritt für
die Fenstermontageschrauben 8 vorgebohrt und danach die
Fenstermontageschrauben 8 eingedreht. Hierbei ist gegebenenfalls
mittels der Fenstermontageschrauben 8 eine Ausrichtung
der Baueinheit möglich,
und zwar dadurch, dass die einen Schrauben mehr und die anderen
Schrauben weniger weit eingedreht werden. Es lassen sich auf diese
Weise Maßabweichungen
kompensieren. Auch bei dieser Version können nach Einbau und Verankerung
des Fenterrahmens nachträglich
die entsprechenden Verputzarbeiten ausgeführt werden. Als Verputzmittel
kann Reparaturmörtel
oder Polyurethanschaum dienen.
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8 und 9 veranschaulicht
in Einzeldarstellung die Beschaffenheit eines Laibungselementes
E. Es ist dort als Ausgangsmaterial faserverstärkter Gipswerktoff gewählt. Wie
den 8 und 9 zu entnehmen ist, besitzt
das Laibungselement E auf einer Flachseite eine Mehrzahl von Nuten 26,
welche in Form eines regelmäßigen Gitters
vorgesehen sind. Die Nuten 26 dienen als Sollbruchstellen.
Sie können
jedoch auch als Sollschneidnuten dienen. Das Laibungselement E wird
so der Fensteröffnung
zugeordnet, dass die Nuten 26 auf der dem Fensterrahmen 3 abgewandten
Seite vorgesehen sind. Sie dienen dann dazu, in Verankerung mit
dem Reparaturmörtel
bzw. Polyurethanschaum zu treten, so dass eine Verlagerung des Laibungselementes
E in seiner Plattenebene sicher verhindert ist.
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Anstelle
des Einsatzes einer faserverstärkten
Gipsplatte könnte
auch eine beidseitig mit einer dünnen
Mörtelschicht
versehene Schaumstoffplatte vorgesehen sein.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.