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Die
Erfindung betrifft ein Pfandschloss für einen mit gleichen Wagen
stapelbaren Transportwagen, insbesondere für einen Einkaufswagen, mit
einer Verriegelungseinrichtung zum Arretieren des Kopplungsteiles
eines weiteren Transportwagens und mit einer Münzhalteeinrichtung zur Aufnahme
einer Münze
oder eines gleichwirkenden Münzersatzes,
wobei das Kopplungsteil des weiteren Transportwagens bei Einführen der
Münze gelöst und dafür die Münze festgehalten
wird und bei Einführen des
Kopplungsteiles die Münze
gelöst
und dafür
das Kopplungsteil arretiert ist, wobei ferner ein sowohl mit der
Verriegelungseinrichtung als auch mit der Münzhalteeinrichtung zusammenwirkendes,
federbeaufschlagtes, mit zwei Schultern ausgestattetes Schiebeteil
vorgesehen ist, das mit Hilfe der Münze entgegen der Federwirkung
verschiebbar und bei Einführen
des Kopplungsteiles federunterstützt
wieder entgegengesetzt bewegbar ist und wobei die Münzhalteeinrichtung
ein erstes und ein zweites federbeaufschlagtes und mit jeweils einer
Schulter ausgestattetes Münzhalteteil
aufweist und beide Münzhalteteile quer
zur Bewegungsrichtung des Schiebeteiles sich gegenüberliegend
bewegbar angeordnet sind und mit ihren Schultern zum Zusammenwirken
mit den Schultern des Schiebeteiles bestimmt sind.
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Ein
Pfandschloss dieser Art ist in der
DE 101 22 195.9 A1 näher beschrieben. Von Pfandschlössern wird
allgemein erwartet, dass sie zuverlässig funktionieren und ausreichend
gegen Manipulationen gesichert sind. Es ist nämlich bekannt, dass Personen
versuchen, die Funktion von Pfandschlössern durch Verwendung von
Münzen,
deren Durchmesser kleiner ist als die dafür vorbestimmte Münze, zu überlisten.
Insbesondere eine 20-Cent-Münze lässt sich anstelle
einer 1-Euro Münze
dazu verwenden. Auch das Pfandschloss gemäß der
DE 101 22 195.9 A1 ist von
dieser Möglichkeit
nicht ausgeschlossen.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Pfandschloss der hier vorliegenden
Art so weiterzuentwickeln, dass das Überlisten der Funktion des
Pfandschlosses mit Hilfe von Münzen
kleineren Durchmessers noch stärker
erschwert wird.
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Als
Lösung
wird vorgeschlagen, dass die Münzhalteteile
nicht gleichwirkend angeordnet sind, dass die auf das erste Münzhalteteil
ausgeübte
Federkraft größer ist
als die auf das zweite Münzhalteteil
einwirkende Federkraft, dass das erste Münzhalteteil am zweiten Münzhalteteil
abgestützt
ist und dass beim Einführen
einer Münze
nur das erste Münzhalteteil
eine Bewegung ausführt.
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Ein
erster Vorteil der Erfindung besteht darin, dass durch die unterschiedlichen
Wirkungsweisen von erstem und zweitem Münzhalteteil Manipulationsversuche
zum Zwecke des Lösens
des Kopplungsteiles weiter erschwert werden, ganz gleich, mit welchen
Mitteln diese Versuche vorgenommen werden.
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Ein
zweiter Vorteil wiederum ist darin erkennbar, dass beim Versuch,
mit einer Münze
kleineren Durchmessers das erste Münzhalteteil zur Seite zu drücken, das
zweite Münzhalteteil
dem ersten Münzhalteteil
folgt und dabei mit dem Schiebeteil verriegelt, so dass man dieses
nicht in jene Endlage bewegen kann, in welcher sich das Kopplungsteil
eines weiteren Transportwagens vom Pfandschloss lösen lässt.
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Die
Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispieles
näher erläutert. Es
zeigt
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1 das
Schiebeteil des Pfandschlosses;
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2 das
erste und das zweite Münzhalteteil;
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3 das
Pfandschloss in Ausgangslage mit arretiertem Kopplungsteil;
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4 das
Pfandschloss mit eingeschobener vorbestimmter Münze sowie
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5 einen
Manipulationsversuch mit einer kleineren Münze.
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Das
nachfolgend beschriebene Pfandschloss
1 ist für den Einsatz
bei stapelbaren Transportwagen, insbesondere bei Einkaufswagen bestimmt.
Sein Einsatz und der damit angestrebte Nutzeffekt sind bekannt und
brauchen hier nicht näher
beschrieben zu werden. Das Pfandschloss
1, welches sich
in seinem Grundaufbau an einem Pfandschloss orientiert, das in der
DE 101 22 195.9 A1 beschrieben ist,
weist eine Münzhalteeinrichtung
9 auf,
deren Aufbau anschließend
näher erklärt wird,
während
die ebenfalls erforderliche Verriegelungseinrichtung
2 zum
Arretieren des Kopplungsteiles
3 eines weiteren Transportwagens
bestimmt ist und sich im Prinzip jener bekannten technischen Merkmale
bedienen kann, die beispielsweise in der europäischen Patentschrift 0 427
819 B1 offenbart sind. Eine nähere
Beschreibung der Verriegelungseinrichtung
2 ist deshalb
an dieser Stelle nicht erforderlich, wobei jedoch ein federbeaufschlagtes,
längsverschiebbares
Schiebeteil
10 vorhanden ist, das in Wechselbeziehung sowohl
mit der Münzhalteeinrichtung
9 als
auch mit der Verriegelungseinrichtung
2 so zusammenwirkt,
dass einmal das Kopplungsteil
3 gelöst und dafür die Münze
50 festgehalten
wird und das andere Mal das Kopplungteil
3 arretiert und
dafür die
Münze
50 gelöst ist.
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Das
in 1 dargestellte Schiebeteil 10 ist als
längliches,
mit parallel angeordneten Längswänden 11 ausgestattetes
Teil gestaltet. Der in der Zeichnung oben liegende Bereich 12 wirkt
mit der Verriegelungseinrichtung 2 des Pfandschlosses 1 zusammen,
während
sich der in der Zeichnung unten gelegene Bereich 13 des
Schiebeteiles 10 in die Münzhalteeinrichtung 9 erstreckt.
An der Unterseite 14 des Schiebeteiles 10 befinden
sich nicht näher
dargestellte Mittel 15, etwa Vertiefungen, Anschläge, Konturen
und dergleichen, die ein Zusammenwirken des Schiebeteiles 10 mit
der ebenfalls nicht näher
dargestellten Verriegelungseinrichtung 2 ermöglichen.
Am Ende des Bereiches 13 erstrecken sich quer zur Längsrichtung
des Schiebeteiles 10 und gegenläufig angeordnet zwei Arme 16 nach
außen.
An den Enden der Arme 16 ist jeweils ein nach oben gerichteteter
Nocken 22 angeformt. Ausgehend vom breiten Schaftabschnitt 17 des
Schiebeteiles 10 erstreckt sich ein schmaler Schaftabschnitt 19 nach
vorne (in der Zeichnung nach unten), von dem auch die beiden Arme 16 ausgehen.
Der Übergang
vom breiten Schaftabschnitt 17 zum schmalen Schaftabschnitt 19 wird
durch einen schrägen
Anschlag 26 gebildet, der zu einem in 2 beschriebenen
zweiten Münzhalteteil 32 weist.
Am vorderen Ende des schmalen Schaftabschnittes 19 sind
gegenläufig
zwei widerhakenartige Schultern 27 angeordnet. Der vordere
Abschluss 21 des schmalen Schaftabschnittes 19 ist konkav
gerundet. Die oben liegende Fläche 18 des breiten
Schaftabschnittes 17 liegt in der Zeichenebene. Geringfügig tiefer
sind die oberen Flächen 23 der Nocken 22 angeordnet.
Wiederum tiefer erstrecken sich die obere Fläche 20 des schmalen
Schaftabschnittes 19 sowie die obere Fläche 24 der Schultern 27,
während
die obere Fläche 25 der
beiden Arme 16 noch tiefer angeordnet ist. Die obere Fläche 20 des schmalen
Schaftabschnittes 19 weist einen horizontalen Münzauflageabschnitt 34 zum
Tragen einer Münze 50 auf.
Von der hinteren Begrenzung 28 des Schiebeteiles 10 ausgehend
erstreckt sich nach vorne eine zylinderförmige Vertiefung 29,
die zur Aufnahme einer Druckfeder 30 bestimmt ist.
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In
einer Draufsicht zeigt 2 ein erstes Münzhalteteil 31 und
ein zweites Münzhalteteil 32. Beide
Münzhalteteile 31, 32 schließen nach
oben mit einer horizontalen Ebene 33 ab, die im Beispiel
in der Zeichenebene liegt. An jedem Münzhalteteil 31, 32 befindet
sich eine widerhakenartige Schulter 36, 37, wobei
jede Schulter 36, 37 zum Eingreifen in die jeweils
benachbarte widerhakenartige Schulter 27 des Schiebeteiles 10 bestimmt
ist, siehe nachfolgende Beschreibung. Die Schultern 36, 37 sind
deshalb sich gegenüberliegend
angeordnet. Nach unten schließen
beide Münzhalteteile 31, 32 mit
je einem quer verlaufenden Führungssteg 35 ab.
Die Führungsstege 35 sind
sich gegenüberliegend
angeordnet. Der Querschnitt der Führungsstege 35 ist
so gewählt, dass
die Münzhalteteile 31, 32 in
am Gehäuse 4 des Pfandschlosses 1 befindlichen
Führungen 5 quer
zur Schieberichtung des Schiebeteiles 10 bewegbar sind,
vgl. 3. An jeder Außenseite 38 eines
jeden Münzhalteteiles 31, 32 ist
jeweils ein Raum 39 zur Aufnahme einer Druckfeder 44, 45 angeordnet.
Die Druckfedern 44, 45 sind quer zur Schieberichtung des
Schiebeteiles 10 in den Räumen 39 eingefügt und stützen sich
an den Innenwänden 6, 7 des
Gehäuses 4 ab,
siehe 3. Von der Ebene 33 eines jeden Münzhalteteiles 31, 32 führt ein
Durchbruch 46 nach unten zu je einem Führungsabschnitt 40, 41 und
zu je einem Anschlag 42. Die Führungsabschnitte 40, 41 verlaufen
parallel zur Schieberichtung des Schiebeteiles 10 während die
Anschläge 42 dazu
bestimmt sind, den Umfang der Bewegbarkeit des Schiebeteiles 10 mit
zu bestimmen.
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3 zeigt
die beiden Münzhalteteile 31, 32 sowie
das Schiebeteil 10 in der Ausgangslage, bei der das Kopplungsteil 3 eines
weiteren Transportwagens in der Verriegelungseinrichtung 2 des
Pfandschlosses 1 arretiert ist. Die Münzhalteteile 31, 32 und
das Schiebeteil 10 sind im Gehäuse 4 des Pfandschlosses 1 bewegbar
geführt.
Die Kontur des Gehäuses 4 ist
schematisch dargestellt. Das zweite Münzhalteteil 32 liegt
mit seiner Außenseite 38 an der
Innenwand 7 des Gehäuses 4 an,
während
zwischen der Außenseite 38 des
ersten Münzhalteteiles 31 und
der gegenüberliegenden
Innenwand 6 des Gehäuses 4 ein
Abstand A gebildet ist. Die Kraft der auf das erste Münzhalteteil 31 einwirkenden
Druckfeder 44 ist größer als
die Kraft der das zweite Münzhalteteil 32 beeinflussenden
Druckfeder 45. Da die Führungsstege 35 der
beiden Münzhalteteile 31, 32 in
Ausgangslage stirnseitig aneinander liegen, drückt das stärker federbelastete erste Münzhalteteil 31 das weniger
stark federbelastete zweite Münzhalteteil 32 gegen
die Innenwand 7 des Gehäuses 4.
In dieser Lage nehmen die widerhakenartigen Schultern 27, 36 und 37 jene
Position ein, wie aus der Zeichnung ersichtlich. Demnach liegt die
Schulter 36 des ersten Münzhalteteiles 31 innerhalb
jener Bahn, welche das Schiebeteil 10 beim Auslösen des
Kopplungsteiles 3 beschreibt, was bedeutet, dass beim Versuch,
das Schiebeteil 10 z.B. mit einem flachen Gegenstand missbräuchlich
nach hinten (in der Zeichnung nach oben) zu drücken, die widerhakenartige,
links dargestellte Schulter 27 des Schiebeteiles 10 an
der Schulter 36 des ersten Münzhalteteiles 31 eingreift,
so dass das Schiebeteil 10 nicht weiterbewegt werden kann.
Ein Auslösen
des Kopplungsteiles 3 ist nicht möglich. Die widerhakenartige
Schulter 37 des zweiten Münzhalteteiles 32 wiederum
liegt außerhalb
der oben erwähnten
Bahn. Es bleibt beim eben beschriebenen Manipulationsversuch wirkungslos.
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4 zeigt
die Münzhalteteile 31, 32 sowie das
Schiebeteil 10 in jener Position, bei der eine vorbestimmte
Münze 50 durch
den Münzschlitz 8 des Pfandschlosses 1 so
weit in die Münzhalteeinrichtung 9 eingeschoben
ist, dass die Münze 50 am schrägen Anschlag 26 des
Schiebeteiles 10 anliegt. Beim Einschiebevorgang der Münze 50 weicht
das erste Münzhalteteil 31 in
der Zeichnung nach links aus, um anschließend wieder ein Stück weit
zurückzukehren,
vgl. Maß B,
das kleiner ist als Maß A,
während
das zweite Münzhalteteil 32 seine
Position, in der es an der Innenwand 7 anliegt, beibehält. Das Ausweichen
des ersten Münzhalteteiles 31 wird durch
einen am ersten Münzhalteteil 31 befindlichen Vorsprung 43 bewirkt.
Aus der Zeichnung ist anhand der Maße C ersichtlich, dass die
widerhakenartigen Schultern 36, 37 der Münzhalteteile 31, 32 außerhalb jener
Bahn liegen, die vom Schiebeteil 10 dann beansprucht wird,
wenn man das Schiebeteil 10 mit Hilfe der Münze 50 verschiebt,
um damit das Kopplungsteil 3 auszulösen. Bei diesem Vorgang bewegen
sich die Nocken 22 des Schiebeteiles 10 in den
Führungsabschnitten 40, 41 der
Münzhalteteile 31, 32,
mit der Wirkung, dass die Münzhalteteile 31, 32 keine
Bewegung quer zur Schieberichtung des Schiebeteiles 10 ausführen können und
somit die Münze 50 der
Münzhalteeinrichtung 9 nicht
mehr entnommen werden kann.
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5 zeigt
die Münzhalteteile 31, 32 und das
Schiebeteil 10 in einer Position, bei der versucht wird,
mit einer kleineren, also unzulässigen
Münze 51,
das Kopplungsteil 3 auszulösen. Im Beispiel wird versucht,
das erste Münzhalteteil 31 mit
Hilfe der Münze 51,
in der Zeichnung nach links, zur Seite zu drücken, siehe Pfeil, um das Schiebeteil 10 bewegen zu
können.
Bei diesem Versuch wird die Kraft der auf das erste Münzhalteteil 31 einwirkenden
Druckfeder 44 überwunden,
so dass nunmehr die Kraft der auf das zweite Münzhalteteil 32 einwirkenden
Druckfeder 45 voll wirksam wird. Dies hat zur Folge, dass
das zweite Münzhalteteil 32 den
Führungen 5 entlang dem
ersten Münzhalteteil 31 folgt.
Bei diesem Vorgang wandert die widerhakenartige Schulter 37 des zweiten
Münzhalteteiles 32 in
die Bahn des Schiebeteiles 10, siehe Maß D. Will man das Schiebeteil 10 zum
Zwecke des Auslösens
des Kopplungsteiles 3 mit der Münze 51 weiterdrücken, verhakt
die rechts dargestellte widerhakenartige Schulter 27 des
Schiebeteiles 10 mit der Schulter 37 des zweiten
Münzhalteteiles 32.
Das Schiebeteil 10 kann somit nicht in jene Endposition
gedrückt
werden, in welcher das Kopplungsteil 3 ausgelöst wird.
Der Manipulationsversuch ist somit gescheitert. Führt man
hingegen die kleinere Münze 51 exakt
geradeaus in die Münzhalteeinrichtung 9 ein,
wird das erste Münzhalteteil 31 nicht
so weit nach links bewegt, dass auch die Verriegelung der widerhakenartigen
Schulter 36 des ersten Münzhalteteiles 31 mit
der benachbarten widerhakenartigen Schulter 27 des Schiebeteiles 10 gelöst wäre. Das
Schiebeteil 10 kann somit nicht in jene Endlage gedrückt werden,
in der sich das Kopplungsteil 3 lösen lässt. Auch dieser Manipulationsversuch scheitert.