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Verfahren zur Herstellung eines Kühlschrankes Bei Kühlschränken ist
-das Problem der Isolierung des Kühlschrankes von ausschlaggebender Bedeutung. Bisher
kennt man bei Kühlschränken die Anordnung so, daß ein äußeres und ein inneres Blechgehäuse
vorgesehen ist. Der Zwischenraum zwischen diesen beiden Gehäusen wird alsdann mit
einem Isoliermaterial ausgefüllt. Damit der Abstand zwischen dem inneren und dem
äußeren Kühlgehäuse an allen Isolierungsflächen das vorgesehene Maß beibehält, sind
zwischen den beiden Gehäusen entsprechende Abstützungen angebracht. Diese Abstützungen
erschweren es, plattenförmige Isolierkörper in den Zwischenraum zwischen den beiden
Gehäusen einzubringen, deren Größe den Abmessungen -der einzelnen Zwischenräume
entsprechen. Der erforderliche Arbeitsaufwand bei der Fertigstellung des Kühlschrankes
hinsichtlich. seiner Isolierung ist bisher recht bedeutet. Auf die Abstützungen
zwischen den beiden Gehäusen konnte aus konstruktiven Gründen nicht verzichtet werden.
Die Isoliermaterialien, welche bisher für Kühlschränke verwendet wurden, konnten
nicht allen Anforderungen entsprechen, weil sie bei den bisher bekannten Herstellungsverfahren
für Kühlschränke nicht genügend diffusionsdicht und auch meist nicht volumenbeständig
blieben, so daß mit der Zeit ein Nachlassen der Isolierwirkung unvermeidlich blieb.
Ein Kühlschrank stellt aber einen Gebrauchsgegenstand dar, von dem man eine erhebliche
Lebensdauer erwarten muß.
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Ferner ist es bekannt, die Innen- und Außenwand des Kühlschrankes
als Gießform für einen Schaumkunststoff zu benutzen, der erst an Ort und Stelle
zum Schäumen gebracht und verfestigt wird. Die geschlossenen Gehäusewände hindern
aber den Durchtritt des zum Schäumen verwendeten Dampfes durch den Isolierstoff
sowie das Austrocknen des Kondenswassers. Bei nachträglichem Schwinden des Isoliermaterials
entstehen Lufträume und Undichtigkeiten zwischen den Doppelwänden. Auch ist es bekannt,
einen selbsttragenden Isolierkörper in Gehäuseform herzustellen, der in eine größere
Hohlform eingelegt und in dieser mit einer äußeren Isolierstoffschicht umgossen
wird. Dieses Verfahren ist umständlich und verzichtet auf die Verwendung einer Außenwand
von hoher Festigkeit; außerdem wird .das Gehäuse bei Rissen im Isolierkörper undicht.
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Die geschilderten Schwierigkeiten werden durch das Herstellungsverfahren
gemäß der Erfindung ausgeschaltet. Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung
eines Kühlschrankes, bestehend aus einem äußeren und einem inneren Gehäuse, z. B.
aus Blech, mit einer zwischen beiden Gehäusen eingebrachten Isolierung aus porösem
Kunstschaumstoff; das Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, daß zunächst ein kastenartiger
Isolierkörper, dessen Wandstärke etwas größer als der zu isolierende Raum zwischen
dem äußeren und inneren Gehäuse ist, aus einem elastische Eigenschaften aufweisenden
Kunstschaumstoff, z. B. porösem Polystyrol mit einem Raumgewicht von etwa 8 bis
12 kg/m3 geschaffen wird und daß alsdann das äußere und innere Gehäuse des Kühlschrankes
über bzw. in das Innere des kastenartigen Isolierkörpers geschoben wird. Diese Isoliermaterialien
haben bei einem Raumgewicht von etwa 8 bis 12 kg/m3 elastische Eigenschaften, ohne
dadurch ihre Volumenbeständigkeit zu verlieren. Bei höheren Raumgewichten verlieren
diese Isoliermaterialien immer mehr ihre elastische Eigenschaft, weshalb der angegebene
Bereich des Raumgewichtes bevorzugt wird.
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Die Materialstärke dieses kastenartigen Isolierkörpers wird nach der
Erfindung so gewählt, daß sie um eine Kleinigkeit größer ist als die Dicke der zu
isolierenden Hohlräume. Man kann dann z. B. das äußere Blechgehäuse auf den kastenartigen
Isolierkörper stülpen, und alsdann wird das innere Blechgehäuse in den kastenartigen
Isolierkörper eingeschoben. Dabei drückt sich dann das Isoliermaterial infolge seiner
elastischen Eigenschaften etwas zusammen, und zwar in einem solchen Ausmaß, daß
durch seine Vorspannung der erforderliche Abstand zwischen innerem und äußerem Blechgehäuse
an allen in Betracht kommenden Seitenwandungen gesichert wird, ohne daß zwischen
den beiden Blechgehäusen irgendwelche zusätzlichen Abstandshalterungen vorgesehen
sein müssen. Dieser Umstand ist teils für die gute Wärmeisolierung, teils für die
bequeme Montage des Kühlschrankes bezüglich der beiden Blechgehäuse von sehr erheblicher
Bedeutung.
Die Verwendung von porösem Kunstschaumstoff ist die Voraussetzung
für die Schaffung einer erstklassigen Isolierung, -wobei die Volumenbeständigkeit
der kastenförmig einzusetzenden Isolierkörper von ebenso großer Bedeutung ist wie
die besondere Eigenart der porösen Kunstschaumstoffe, welche in einer absoluten
Beständigkeit gegen Wasserdampfdiffusion liegt.
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Die gute Volumenbeständigkeit des kastenföhnigen Einsatzstückes bringt
erhebliche konstruktive Vorteile, weil entgegen der bis jetzt verwendeten Methoden
nunmehr das Isoliermaterial ein Träger der beiden Blechgehäuse sein kann. Der Einsatz
-des kastenartigen Isolierkörpers ermöglicht auch erstmalig die Erreichung einer
fugenfreien Isolierung rings um die beiden Blechgehäuse, wodurch, insbesondere bei
Absorptionsschränken, fühlbare Einsparungen in der aufzuwendenden Heizenergi° eintreten.
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Schließlich hat die Art der Isolierung des Kühlschrankes gemäß der
Erfindung noch den weiteren Vorteil, daß die elastische Eigenschaft des einstükkigen,
kastenartigen Isolierkörpers einen Ausgleich von Unebenheiten sowohl an dem äußeren
als auch an dem inneren Blechgehäuse zuläßt.
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In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes
wiedergegeben, und zwar zeigt Fig. 1 ein Kühlschrankgehäuse in perspektivischer
Darstellung, wobei die Tür und die Türblende nur teilweise dargestellt sind, Fig.
2 einen Teil des waagerechten Schnittes durch das Kühlschrankgehäuse nach Fig. 1.
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Das Kühlschrankgehäuse besteht aus dem inneren Blechgehäuse 1 und
dem äußeren Blechgehäuse 2. Zwischen diesen beiden Blechgehäusen befindet sich die
Isolierung 3, die z. B. aus porösem Polystrol bestehen kann, welches jedoch ein
so niedriges Raumgewicht aufweisen soll, daß diese Isolierung in sich elastische
Eigenschaften aufweist.
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Wie die Fig. 2 in Verbindung mit Fig. 1 ergibt, ist der Isolierkörper
kastenartig und einstückig aus dem genannten Werkstoff hergestellt. Sämtliche Seitenwandungen
des Kastens bis auf die vordere, mit der Schranktür 4 zu versehende Fläche werden
also zwischen den beiden Blechgehäusen 1 und 2 mit diesem kastenartigen einstückigen
Isolierkörper 3 ausgefüllt, einschließlich der Rückseite 5.
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Die elastischen Eigenschaften dieses kastenartigen Isolierkörpers
lassen es zu, daß das innere Blechgehäuse 1 von innen, das äußere Blechgehäuse 2
von außen auf den Isolierkörper aufgeschoben werden. Hierbei drücken sich die Wandungsteile
des Isolierlcörp-,rs etwas zusammen, und infolge der elastischen Eigenschaften des
Isolierkörpers sitzt dieser zwischen den beiden Blechgehäusen 1 und 2 unter einer
gewissen Vorspannung, die die Anordnung besonderer Abstandshalterungen zwischen
den beiden Blechgehäusen 1 und 2 überflüssig macht.
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Die Seitenwandungen links und rechts neben der vorderen Schranktürfläche
bei dem äußeren Blechgehäuse 2 sind, wie Fig. 2 ergibt, etwas gewölbt dargestellt.
Es soll hiermit angedeutet werden, daß selbst derartige Unebenheiten durch diese
besonderen, Isolierkörper gemäß der Erfindung formhaltend für den Kühlschrank ausgefüllt
werden können.
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An der Vorderseite des Kühlschrankes ist eine Rahinenblende 6 angebracht,
an der dann mittels der Scharniere 7 die Tür 4 angebracht wird.
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Die Erfindung bezieht sich nicht auf die Art der Ausgestaltung dieser
Vorderfläche bzw. die Art der Anbringung der Tür. Diese Anordnung kann bei dem Kühlschrank
gemäß der Erfindung in irgendeiner der bekannten Ausführungsformen übernommen werden.