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DE10156200B4 - Drehfallenverschluss - Google Patents

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    • B60N2/366Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles for particular purposes or particular vehicles convertible for other use into a loading platform characterised by the locking device
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E05C3/12Fastening devices with bolts moving pivotally or rotatively with latching action
    • E05C3/16Fastening devices with bolts moving pivotally or rotatively with latching action with operating handle or equivalent member moving otherwise than rigidly with the latch
    • E05C3/22Fastening devices with bolts moving pivotally or rotatively with latching action with operating handle or equivalent member moving otherwise than rigidly with the latch the bolt being spring controlled
    • E05C3/24Fastening devices with bolts moving pivotally or rotatively with latching action with operating handle or equivalent member moving otherwise than rigidly with the latch the bolt being spring controlled in the form of a bifurcated member

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Abstract

Drehfallenverschluss mit einem eine von einer Sperrklinke (14, 26) in einer Sperrstellung gehaltenen Drehfalle (9, 19) aufweisenden ersten Verschlussteil (2) und einem ein Gegenschließteil (4), welches von einem Gabelmaul (10) der in einer Öffnungsstellung stehenden Drehfalle (9, 19) aufnehmbar ist, aufweisenden zweiten Verschlussteil (3), wobei die Drehfalle (9, 19) im Wege einer selbsttätigen Keilverspannung von einer Spannflanke (15, 29) eines federbeaufschlagten Spanngliedes (14, 28) beaufschlagt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verschlussteil (2) eine gehäusefeste Stützschulter (7) ausbildet, an welcher sich in der Sperrstellung ein Stützabschnitt des zweiten Verschlussteiles (3) abstützt, und die Keilverspannung in Richtung der Stützschulter (7) wirkt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Drehfallenverschluss gemäß Gattungsbegriff des Anspruchs 1.
  • Ein derartiger Verschluss ist aus der DE 929342 vorbekannt. Dieser Verschluss zeigt eine Drehfalle, die ein Gegenschließteil einfangen kann. Es ist ein Keilglied vorgesehen, mit dem die Drehfalle in ihrer Sperrstellung klemmfixiert werden kann.
  • Weiter sind im Stand der Technik Drehfallenverschlüsse bekannt, die vornehmlich im Kraftfahrzeugbau eingesetzt werden. Zum Beispiel finden sie Anwendung zur Verriegelung der eine Stützstellung einnehmenden Rückenlehne von Fondsitzen eines Kraftfahrzeuges. Das erste, die Drehfalle aufweisende Verschlussteil findet Festlegung an der Rückenlehne, während das zweite Verschlussteil karosserieseitig festgelegt wird. Um in der Gebrauchsstellung, also in der den Rücken stützenden Position, möglichst eine Klapperfreiheit zu erhalten, weist das erste Verschlussteil eine aus komprimierbarem Material bestehende Stützschulter auf, an welcher sich in der Sperrstellung des Drehfallenverschlusses der Stützabschnitt des zweiten, an der Karosserie befestigten Verschlussteiles abstützt. Auch trotz dieser Ausgestaltung kann es nach längerer Gebrauchsdauer vorkommen, dass wegen unzureichender Fesselung des Stützabschnittes des zweiten Verschlussteiles ein störend empfundenes Klappern auftritt.
  • Dem Gegenstand der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen gattungsgemäßen Drehfallenverschluss so auszugestalten, dass unter Realisierung eines einfachen Aufbaues Klappergeräusche in der Sperrstellung eliminiert sind.
  • Zufolge derartiger Ausgestaltung ist ein Drehfallenverschluss der in Rede stehenden Art geschaffen, welcher sich durch eine hohe Klapperfreiheit auszeichnet. Dies trifft auch auf lange Gebrauchszeiten und nach einem Verschleiß der in Eingriff stehenden Teile zu. Die selbsttätige Keilverspannung sorgt dafür, dass jeglich auftretendes Spiel unmittelbar darauf eliminiert wird. Die Keilverspannung bewirkt nämlich, dass die Drehfalle bei einem etwaig auftretenden Spiel in Richtung der Stützschulter von der Spannflanke des federbelasteten Spanngliedes zwangsgedreht wird. Eine vorteilhafte Ausgestaltung besteht gemäß der Erfindung darin, dass das Spannglied die Sperrklinke und die Spannflanke die Sperrschulter der Sperrklinke ist. Demzufolge erfüllt die Sperrklinke eine Doppelfunktion. Einerseits verhindert sie das Rückdrehen der Drehfalle aus der Sperrstellung und andererseits beaufschlagt die Sperrklinke über die Spannflanke die Drehfalle im Wege der selbsttätigen Keilverspannung. Die Sperrklinken gemäß dem Stand der Technik haben dagegen ausschließlich die Aufgabe, das Rückdrehen der Drehfalle aus der Sperrstellung zu verhindern. Zwecks Erzielung der Keilverspannung mit einfachen, kostensparend zu erzeugenden Mitteln ist die Kontur einer mit der Spannflanke zusammenwirkenden Gegenspannflanke ein Spiralabschnitt. Im Detail ist dabei so vorgegangen, dass die Spannflanke und die Gegenspannflanke Kreisbögen mit versetzt zueinander liegenden Mittelpunkten sind, wobei der Mittelpunkt von zumindest einer der beiden Flanken der Drehpunkt der Sperrklinke ist. Spanntechnische Vorteile ergeben sich dadurch, dass der Stützabschnitt des zweiten Ver schlussteiles das Gegenschließteil ist, welches zufolge der Keilverspannung von einem Schenkel des Gabelmaules gegen eine die Stützschulter bildende Flanke einer Eintrittsöffnung des ersten Verschlussteiles beaufschlagt wird. Demgemäß bildet die Flanke der Eintrittsöffnung selbst die Stützschulter. Zusätzliche Bauteile können daher zur Formung der Stützschulter entfallen. Die aus der Keilverspannung resultierende Drehung der Drehfalle bewirkt, dass der betreffende Schenkel des Gabelmaules das Gegenschließteil in Richtung der Stützschulter beaufschlagt und demgemäß die klapperfreie Einspannung desselben erzwingt. Das kontinuierliche Nachspannen hinsichtlich der Keilverspannung resultiert daraus, dass das Spannglied zufolge einer Federkraftbeaufschlagung der Drehfalle in Richtung ihrer Öffnungsstellung in der jeweiligen Spannstellung selbsthemmend gehalten ist und sich bei geringfügiger Verlagerung der Drehfalle gegen Federkraftwirkrichtung nachspannend verlagert. Die Keilverspannung wirkt daher ohne Nachlassen kontinuierlich Schritt für Schritt, bis der Stützabschnitt des zweiten Verschlussteiles bzw. das Gegenschließteil fest gegen die Stützschulter verspannt ist. Eine weitere Version der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Spannglied ein insbesondere um die Sperrklinkenachse drehgelagerter, separater Hebel ist. Dann existiert neben der Sperrklinke zusätzlich das als separater Hebel gestaltete Spannglied. Die Sperrklinke dient zur Erzielung des sicheren Verriegelungszustandes des Drehfallenverschlusses, während das Spannglied der Keilverspannung und damit der Klapperfreiheit des Drehfallenverschlusses in der Sperrstellung dient. Bei dieser Version ist so vorgegangen, dass die Spannflanke des Hebels an einem Vorsprung mit kreisförmigem Grundriss der Drehfalle angreift. Auch hier lassen sich große Nachspannkräfte realisieren. Ferner wird auch bei dieser Version eine hohe Verriegelungsstabilität geschaffen, so dass selbst bei einem Crash eines den erfindungsgemäßen Drehfallenverschluss aufweisenden Fahrzeuges die Verriegelung nicht aufgegeben wird. Bei dieser Version lassen sich auch solche geometrischen Verhältnisse realisieren, dass der Abstand der Drehachsen von Drehfalle und Sperrklinke zur Eintrittsöffnung etwa gleich sind.
  • Zwecks Erzielung einer hohen Belastbarkeit bilden der Vorsprung, die Drehfallenachse und das Gabelmaul ein insbesondere etwa gleichschenkliges Dreieck. Vorteile hinsichtlich der Auflösung des Sperrzustandes des Drehfallenverschlusses werden dadurch realisiert, dass das Spannglied bei der Öffnungsbetätigung der Sperrklinke verzögert von der Sperrklinke in eine Freigabestellung mitgeschleppt wird. Es ist demgemäß nur erforderlich, die Sperrklinke auszulösen, die während ihrer Auslöseverschwenkung verzögert auch das Spannglied mitnimmt. Auf diese Weise kommt man mit einem einzigen Auslösemittel aus, was den Aufbau des Drehfallenverschlusses vereinfacht. Schließlich besteht ein vorteilhaftes Merkmal der Erfindung noch darin, dass das Spannglied in der Öffnungsstellung der Drehfalle vom Vorsprung in einer Verschwenktlage gehalten ist.
  • Nachstehend werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnungen erläutert. Es zeigt:
  • 1 die wesentlichen Bauteile des Drehfallenverschlusses gemäß der ersten Ausführungsform in der Öffnungsstellung,
  • 2 eine der 1 entsprechende Darstellung, wobei das Gegenschließteil in das Gabelmaul eingetreten ist und die Drehfalle mitgenommen hat, jedoch noch nicht bei in Wirkung getretener, das Spannglied bildender Sperrklinke,
  • 3 die Folgedarstellung, wobei das Spannglied zufolge Keilverspannung eine Zwangsdrehung der Drehfalle erzwungen hat und das Gegenschließteil mit einem Schenkel des Gabelmauls gegen die Stützschulter gezwungen hat,
  • 4 die zweite Ausführungsform des Drehfallenverschlusses in der Offenstellung,
  • 5 die sich ergebende Stellung des Drehfallenverschlusses nach Eintritt des Gegenschließteils in das Gabelmaul und Verdrehen der Drehfalle vor Beginn der Keilverspannung und
  • 6 die Folgedarstellung der 5, wobei über das Spannglied bzw. den Hebel die klapperfreie Sperrstellung des Drehfallenverschlusses realisiert ist.
  • Der Drehfallenverschluss gemäß der ersten, in den 13 veranschaulichten Ausführungsform ist als Ganzes mit der Ziffer 1 bezeichnet. Er besitzt ein erstes Verschlussteil 2 und ein zweites Verschlussteil 3. Bezüglich des zweiten Verschlussteils 3 handelt es sich um das Gegenschließteil 4, welches bei Zuordnung des Drehfallenverschlusses 1 einer nicht veranschaulichten Rückenlehne eines Fondsitzes karosserieseitig befestigt wird. Das Gegenschließteil 4 kann dabei Bestandteil eines U-förmigen Bügels sein, welcher das zweite Verschlussteil 3 bildet.
  • Das erste Verschlussteil 2 wird dagegen im oberen Bereich der Rückenlehne verankert. Letztere kann aus ihrer Stützstellung nach Herbeiführen der Öffnungsstellung des Drehfallenverschlusses 1 umgeklappt werden. Das Herbeiführen der Stützstellung der Rückenlehne erfolgt durch entgegengesetzte Schwenkverlagerung derselben. Damit das erste Verschlussteil 2 mit dem zweiten Verschlussteil 3 in Eingriff treten kann, besitzt das Verschlussgehäuse 5 des ersten Verschlussteiles 2 eine randseitig offene Eintrittsöffnung 6, welche mit einer bodenseitigen Flanke eine Stützschulter 7 bildet. Jenseits der Stützschulter 7, und zwar oberhalb des Einlaufweges des Gegenschließteiles 4, trägt das Verschlussgehäuse 5 eine Drehfallenachse 8, um welche eine Drehfalle 9 schwenk bar ist. Dieselbe ist mit einem randseitig offenen Gabelmaul 10 ausgestattet. Beiderseits desselben verbleiben Schenkel 11, 12. In der Offenstellung des Drehfallenverschlusses ist die Drehfalle 9 so verschwenkt, dass der kleinere Schenkel 11 aus dem Bereich der Eintrittsöffnung 6 getreten ist, während der größer ausgebildete Schenkel 12 in dem Einlaufweg des Gegenschließteils 4 liegt. Eine nicht veranschaulichte, auf der Drehfallenachse 8 angeordnete Feder belastet die Drehfalle 9 in Öffnungsrichtung, also entgegen Uhrzeigersinn. Die Öffnungsstellung ist durch einen nicht veranschaulichten, verschlussgehäuseseitigen Anschlag begrenzt.
  • Der von dem Gegenschließteil 4 gebildete Stützabschnitt besitzt einen kreisförmigen Grundriss. Der Durchmesser desselben entspricht dabei der Öffnungsweite des Gabelmaules 10.
  • Unterhalb der Eintrittsöffnung 6, und zwar im Mittelbereich derselben, trägt das Verschlussgehäuse 5 eine Sperrklinkenachse 13. Diese lagert eine als Spannglied 14 gestaltete Sperrklinke. Letztere ist einarmig gestaltet und eine nicht veranschaulichte, vorzugsweise auf der Sperrklinkenachse 13 angeordnete Drehfeder belastet das Spannglied 14 bzw. die Sperrklinke in Uhrzeigerrichtung, also in Sperrrichtung. Die stirnseitige Sperrschulter der Sperrklinke bzw. Spannglied 14 ist zu einer Spannflanke 15 gestaltet. Diese wirkt zusammen mit einer Gegenspannflanke 16 der Drehfalle 9, welche Gegenspannflanke 16 von dem Schenkel 12 ausgebildet wird. Bezüglich der Spannflanke 15 und Gegenspannflanke 16 handelt es sich um Kreisbögen A und B gemäß 2, welche den beginnenden Eingriff der Sperrklinke bzw. Spannglied 14 herausstellt. Es liegen solche geometrischen Verhältnisse vor, dass der Kreisbogen A als Mittelpunkt M den Drehpunkt der Sperrklinke 14 hat, während der Kreisbogen B, welchem die Gegenspannflanke 16 folgt, einen versetzt zum Mittelpunkt M liegenden Mittelpunkt M1 hat. Daher ergibt sich, wie 2 es insbesondere herausstellt, dass mit zunehmendem Verschwenken des Spanngliedes 14 in Spann richtung eine zwangsläufige Drehung der Drehfalle 9 in Uhrzeigerrichtung, also in Richtung der Spannstellung auftritt.
  • Nach Eintritt des Gegenschließteiles 4 in das Gabelmaul 10 wird beispielsweise die Stellung gemäß 2 herbeigeführt. Diese veranschaulicht, dass der vom Gegenschließteil gebildete Stützabschnitt 4 noch in geringem Abstand x zur Flanke 7 der Eintrittsöffnung 6 liegt. Dieses könnte Anlass zu einem Klappern sein, was jedoch durch das Spannglied 14 bzw. Sperrklinke eliminiert wird. Zufolge der Federkraftbeaufschlagung verschwenkt die Sperrklinke bzw. Spannglied 14 mit der Spannflanke 15 vor die Gegenspannflanke 16. Durch die Federkraftbeaufschlagung der Drehfalle 9 in Richtung ihrer Öffnungsstellung wird dadurch die Sperrklinke bzw. Spannglied 14 in der jeweiligen Spannstellung selbsthemmend gehalten. Verlagert sich jedoch die Drehfalle 9 geringfügig unter Belastung gegen Federkraftwirkrichtung, kann unmittelbar folgend das Spannglied 14 in eine Nachspannstellung treten, so dass aufgrund der kontinuierlich ablaufenden Keilverspannung das Gegenschließteil 4 von dem Schenkel 11 des Gabelmaules 10 gegen die die Stützschulter 7 bildende Flanke beaufschlagt wird unter Erzielung eines festen Einspannens des Gegenschließteiles 4 in der Sperrstellung, so dass jegliches Klappern eliminiert ist, vergleiche 3. Diese zeigt auch, dass auf die Drehfalle 9 wirkende Rückdrehkräfte in die Sperrklinkenachse 13 geleitet werden, verbunden mit einer hohen Crashsicherheit des Drehfallenverschlusses.
  • Die Öffnungsstellung des Drehfallenverschlusses 1 kann nur willensbetont herbeigeführt werden. Hierzu ist über eine nicht veranschaulichte Handhabe die Sperrklinke 14 bzw. das Spannglied entgegen Uhrzeigerrichtung zu verlagern, bis die Spannflanke 15 jenseits der Gegenspannflanke 16 liegt und die Rückdrehung der Drehfalle 9 in die Öffnungsrichtung erlaubt. In der Öffnungsstellung gemäß 1 kann sich dann das Spannglied 14 bzw. Sperrklinke an der Umfangsfläche der Drehfalle 9 federbelastet abstützen.
  • Der Drehfallenverschluss 1' nach der zweiten Ausführungsform, dargestellt in den 46, setzt sich ebenfalls aus einem ersten Verschlussteil 2 und einem zweiten Verschlussteil 3 zusammen. Das erste Verschlussteil 2 hat ein Verschlussgehäuse 17 mit einer randseitigen Eintrittsöffnung 6, welche die Stützschulter 7 formt. Oberhalb von der Eintrittsöffnung 6 nahe der Stützschulter 7 ist an dem Verschlussgehäuse 17 die Drehfallenachse 18 zur Schwenklagerung der Drehfalle 19 vorgesehen. Unterhalb der Eintrittsöffnung 6 haltert das Verschlussgehäuse 17 nahe der Eintrittsseite der Eintrittsöffnung 6 eine Sperrklinkenachse 20. Sowohl die Drehfallenachse 18 als auch die Sperrklinkenachse 20 haben etwa gleichen Abstand zur Einlaufbahn des Gegenschließteiles 4.
  • Es liegt gemäß dieser zweiten Ausführungsform etwa eine winkelförmige Grundrissform der Drehfalle 19 vor. Der eine Winkelschenkel 19' besitzt das Gabelmaul 10 mit den im benachbarten Schenkeln 11, 12, während der andere Winkelschenkel 19'' einen Vorsprung 21 mit kreisförmigem Grundriss trägt welcher Vorsprung 21 einseitig abgeflacht ist. Endseitig ist der Winkelschenkel 19'' mit einer eine Anschlagschulter 22 bildenden Aussparung 23 versehen. Im Bereich zwischen der Aussparung 23 und dem Schenkel 12 formt die Drehfalle 19 eine Sperrausnehmung 24 zur Aufnahme eines Sperrzahnes 25 einer auf der Sperrklinkenachse 20 schwenkbeweglich angeordneten Sperrklinke 26. Diese ist ebenfalls in Eingriffsrichtung federbelastet, also in Uhrzeigerrichtung. Die Drehfalle 19 ist wie bei der ersten Ausführungsform in Öffnungsrichtung federbelastet, also entgegen Uhrzeigerrichtung. An der Sperrklinke 26 greift ein Auslöseglied 27 an, um fernbetätigt über eine nicht veranschaulichte Handhabe die Sperrklinke 26 außer Eingriff zur Drehfalle 19 bringen zu können.
  • Flächig oberhalb der Sperrklinke 2b lagert auf der Sperrklinkenachse 20 ein Spannglied 28. Es handelt sich demnach um einen separat von der Sperrklinke 26 gestalteten Hebel. Eine nicht veranschaulichte Drehfeder belastet das Spann glied 28 in Richtung seiner Spannstellung. Die am freien Stirnende dieses Spanngliedes 28 gebildete Spannflanke 29 wirkt mit dem Vorsprung 21 der Drehfalle 19 im Sinne einer selbsttätigen Keilverspannung. Insbesondere 5 veranschaulicht, dass in der ersten Anlagestellung des Spanngliedes 28 an dem Vorsprung 21 der Mittelpunkt M1 der Spannflanke 29 versetzt liegt zum Drehpunkt des Spanngliedes 28. Hierdurch wirkt das Spannglied 28 mit seiner Spannflanke 29 ebenfalls im Sinne einer selbsttätigen Keilverspannung, und zwar unter Federwirkung wie bei der ersten Ausführungsform.
  • Tritt das Gegenschließteil 3 in das Gabelmaul 10 der Drehfalle 19 ein und verdreht diese in Richtung ihrer Sperrstellung, so stellt sich zunächst die Position gemäß 5 ein. Die Sperrklinke 26 ist dann mit ihrem Sperrzahn 25 in die Sperrausnehmung 24 der Drehfalle 19 getreten und sichert wirksam die Drehfalle 19 gegen Rückdrehen. Sodann ist das Spannglied 28 mit der Spannflanke 29 in beginnende Anlage zum Vorsprung 21 getreten. Es liegt jedoch noch ein Abstand x des Gegenschließteiles 4 zur Stützschulter 7 vor. Je weiter nun die Drehfalle 19 in Richtung ihrer Sperrstellung belastet wird, kann unter Federbeaufschlagung das Spannglied 28 in Uhrzeigerrichtung verschwenken, so dass kontinuierlich ein etwaig auftretendes Spiel beseitigt wird. In der endgültigen Sperrstellung liegt dann das Gegenschließteil 4 an der Stützschulter 7 an, während auf den gegenüberliegenden Bereich des Gegenschließteiles 4 die Drehfalle 19 mit ihrem Schenkel 11 einwirkt. Somit ist das Gegenschließteil 4 wirksam verspannt, was jegliches Klappergeräusch ausschließt. Selbst wenn Verschleiß bezüglich des Gabelmaules 10 und/oder des Gegenschließteiles 4 auftreten sollte, wird stets ein absolut klapperfreies Verspannen in der Sperrstellung des Drehfallenverschlusses realisiert.
  • Weitere Ausgestaltungen von Sperrklinke und Drehfalle sind möglich. Auch dann wirken die Spannflanken der federbeaufschlagten Spannglieder auf die Drehfalle in Richtung der Stützschulter im Wege einer selbsttätigen Keilverspannung.

Claims (11)

  1. Drehfallenverschluss mit einem eine von einer Sperrklinke (14, 26) in einer Sperrstellung gehaltenen Drehfalle (9, 19) aufweisenden ersten Verschlussteil (2) und einem ein Gegenschließteil (4), welches von einem Gabelmaul (10) der in einer Öffnungsstellung stehenden Drehfalle (9, 19) aufnehmbar ist, aufweisenden zweiten Verschlussteil (3), wobei die Drehfalle (9, 19) im Wege einer selbsttätigen Keilverspannung von einer Spannflanke (15, 29) eines federbeaufschlagten Spanngliedes (14, 28) beaufschlagt wird, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Verschlussteil (2) eine gehäusefeste Stützschulter (7) ausbildet, an welcher sich in der Sperrstellung ein Stützabschnitt des zweiten Verschlussteiles (3) abstützt, und die Keilverspannung in Richtung der Stützschulter (7) wirkt.
  2. Drehfallenverschluss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannglied (14) die Sperrklinke (14) und die Spannflanke (15) die Sperrschulter der Sperrklinke (14) ist.
  3. Drehfallenverschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontur einer mit der Spannflanke (15) zusammenwirkenden Gegenspannflanke (16) der Drehfalle (9) ein Spiralabschnitt ist.
  4. Drehfallenverschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannflanke (15) und die Gegenspannflanke (16) Kreisbögen (A, B) mit versetzt zueinander liegenden Mittelpunkten (M, M1) sind, wobei der Mittelpunkt (M) von zumindest einer der beiden Flanken (A) der Drehpunkt der Sperrklinke (14) ist.
  5. Drehfallenverschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stützabschnitt des zweiten Verschlussteiles (3) das Gegenschließteil (4) ist, welches zufolge der Keilverspannung von einem Schenkel (11) des Gabelmaules (10) gegen eine die Stützschulter (7) bildende Flanke einer Eintrittsöffnung (6) des ersten Verschlussteiles (2) beaufschlagt wird.
  6. Drehfallenverschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannglied (14, 28) zufolge einer Federkraftbeaufschlagung der Drehfalle (9, 19) in Richtung ihrer Öffnungsstellung in der jeweiligen Spannstellung selbsthemmend gehalten ist und sich bei geringfügiger Verlagerung der Drehfalle gegen Federkraftwirkrichtung nachspannend verlagert.
  7. Drehfallenverschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannglied (28) ein insbesondere um die Sperrklinkenachse (20) drehgelagerter, separater Hebel ist.
  8. Drehfallenverschluss nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannflanke (29) des Hebels (28) an einem Vorsprung (21) mit kreisförmigem Grundriss der Drehfalle (19) angreift.
  9. Drehfallenverschluss nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung (21), die Drehfallenachse (18) und Gabelmaul (10) ein insbesondere etwa gleichschenkliges Dreieck bilden.
  10. Drehfallenverschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannglied (28) bei der Öffnungsbetätigung der Sperrklinke (26) verzögert von der Sperrklinke in eine Freigabestellung mitgeschleppt wird.
  11. Drehfallenverschluss nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannglied (28) in der Öffnungsstellung der Drehfalle (19) vom Vorsprung (21) in einer Verschwenktlage gehalten ist.
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DE929342C (de) * 1938-09-14 1955-06-23 Rudolph Ignatius Schonitzer Tuerschloss

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