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DE10153012C1 - Flexibler Klemmverband - Google Patents

Flexibler Klemmverband

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DE10153012C1
DE10153012C1 DE2001153012 DE10153012A DE10153012C1 DE 10153012 C1 DE10153012 C1 DE 10153012C1 DE 2001153012 DE2001153012 DE 2001153012 DE 10153012 A DE10153012 A DE 10153012A DE 10153012 C1 DE10153012 C1 DE 10153012C1
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DE
Germany
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wound
wound closure
net
grid
hooks
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DE2001153012
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Inventor
Helmut Gottschalk
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Individual
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    • A61F15/00Auxiliary appliances for wound dressings; Dispensing containers for dressings or bandages
    • A61F15/006Bandage fasteners
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A61F2013/00544Plasters form or structure
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Wundverschluß (1), der eine Haftfläche zum Haften des Wundverschlusses (1) auf der Haut aufweist und der auf seiner von der Haut wegweisenden Oberfläche zumindest teilweise mit einer Verstärkungsauflage in Form eines Gitternetzes (3) versehen ist, an dessen Kreuzungspunkten (7) Befestigungsmittel (9) angebracht sind. Die Befestigungsmittel (9) können in Form von Zäpfchen, Pilzköpfen oder Haken ausgebildet sein. Vorteilhafterweise besteht der Wundverschluß aus zumindest zwei Teilen, wobei die Teile durch Anbringen von mittels der Befestigungsmittel (9) gehaltenen Spannfäden (13) miteinander verbunden sind. DOLLAR A Dieser erfindungsgemäße Wundverschluß hat den Vorteil, daß er selbst nicht über die Wunde gespannt wird. Dadurch kann die Wunde beobachtet und behandelt werden. Außerdem kann bei fortschreitendem Heilungsprozeß der Wundverschluß und damit seine Klemmwirkung nachjustiert werden.

Description

Die Erfindung betrifft einen Wundverschluß in Form eines Klemmverbandes.
Bei größeren traumatischen Hautverletzungen besteht das Problem, die so gebil­ dete Wunde wieder zu verschließen oder zumindest zu fixieren, um das Zusam­ menwachsen und Ausheilen zu ermöglichen und eine auffällige Narbenbildung soweit wie möglich zu vermeiden. Hierzu ist im Stand der Technik seit längerem ein sogenannter Klemmverband bekannt. Bei diesem bekannten Klemmverband handelt es sich um ein Klammerpflaster, auch Wundnahtstreifen genannt, wie es unter der Bezeichnung "Leukostrip S" von Smith & Nephew im Handel erhältlich ist, bei dem ein textiler Werkstoff auf der einen Seite mit einer Haftfläche verse­ hen ist und andererseits eine Verstärkung aufweist, die es ermöglicht, daß der Klemmverband über die Wunde gespannt und diese so geschlossen wird. Proble­ matisch ist bei diesen bekannten Klemmverbänden, daß die Haftfläche einerseits eine sehr gute Haftwirkung auf der Haut aufweisen muß, um ein Spannen des Verbandes zu ermöglichen, daß dadurch aber andererseits bei einem Entfernen des Klemmverbandes, was zur Kontrolle oder zum Behandeln der Wunde erforderlich ist, ein zumindest teilweises Aufreißen der frisch verheilten Wundbereiche kaum vermieden werden kann.
Durch die DE-OS 24 18 603 ist ein Wundverschluß aus tafel-, band- oder plätt­ chenförmigen Elementen bekanntgeworden, wobei die Elemente mit einer Haft­ fläche zur Befestigung des Wundverschlußes auf der die Wunde aufweisenden Haut versehen sind. Der Wundverschluß ist in ungleich großer Abschnitte zweigeteilt, wobei der erste, kleinere Teil auf der von der Wunde wegweisenden Seite Haftelemente aufweist und der andere, größere Teil einen Abschnitt zum Befestigen auf der Haut und einen weiteren Teil aufweist, auf dem zum Überlappen mit dem ersten, kleineren Teil zu diesem komplementär ausgebildete Haftelemente auf der zur Wunde weisenden Seite angebracht sind. Durch Übereinanderklappen der beiden die Haftelemente aufweisenden Teile wird ein Klemmverband zum Verschließen der Wunde gebildet, der in Form eines Klettverschlusses wirken kann und so ein verbessertes Öffnen und Schließen des Klemmverbandes zur Kontrolle und Behandlung der Wunde ermöglicht. Problematisch bleibt bei diesem Klemmverband jedoch, daß der Klemmverband zum Beobachten und Behandeln der Wunde geöffnet werden muß, wodurch die Klemmwirkung nachläßt und insbesondere großflächige oder schlecht verheilende Wunden und Wunden im Anfangsstadium des Heilprozesses leicht wieder aufreißen.
Die GB-A-2 083 753 offenbart einen Wundverschluß der insbesondere bei durch chirurgischen Eingriffen bedingten Wunden eingesetzt wird, um diese zu verschließen, ohne sie mit "Nadel und Faden" vernähen zu müssen. Entsprechend werden die Ränder des Wundbereiches mit Haftstreifen bedeckt, die gleichzeitig zur Befestigung von Fäden dienen, welche über der Wunde gespannt und geknotet werden, wie dies auch beim Vernähen mit "Nadel und Faden" üblich ist. Durch diese Art des Wundverschlusses wird lediglich das Einstechen einer Nadel in die der Wunde benachbarte Haut des Patienten vermieden und das Vernähen der Wunde ersetzt durch das Spannen der mit den Haftstreifen verbundenen Fäden. Diese Art des Wundverschlusses ermöglicht kein Nachspannen der Fäden.
Durch die DE-T-695 07 314 ist ein Stand der Technik bekannt geworden, gemäß dem benachbart zu einer Wunde flexible Streifen angebracht werden, die in Richtung auf die Wunde Eingriffsmittel aufweisen, um eine Schnur aufzunehmen, die jeweils von einem Eingriffsmittel zu dem gegenüberliegenden Eingriffsmittel und dann weiter zu dem nächsten Eingriffsmittel der wiederum gegenüberliegenden Seite geführt wird, so daß die Schnur längs der Wunde gespannt werden kann. Auch dieser Wundverschluß weist keine Flexibilität in bezug auf das Nachspannen bei Fortschreiten des Heilungsprozesses der Wunde auf. Der entlang der Wunde gespannte Faden ermöglicht kein Nachjustieren und erschwert gleichzeitig ein Beobachten und Behandeln der darunterliegenden Wunde.
Bereits zum Ende des 19. Jahrhunderts ist mit der DE-P-111 345 ein Wundverschluß bekanntgeworden, bei welchem ein Spannfaden mittels Befestigungsmitteln in Form von Zäpfchen, Pilzköpfen oder Haken die Wunde verschließt. Auch dieser Wundverschluß ermöglicht kein Nachspannen des Spannfadens entsprechend eines fortschreitenden Heilungsprozesses der Wunde.
Das deutsche Gebrauchsmuster DE-U-90 14 837 offenbart einen Wundverschluß zum Verschließen einer Schnittwunde, bei welchem zumindest ein Faden an seinen beiden Enden jeweils mit einem Heftpflaster versehen ist. Diese Einrichtung wird über die Schnittwunde gelegt, wobei der zumindest eine Faden gespannt gehalten wird und somit die Schnittwunde verschließt. Auch dieser bekannte Wundverschluß ermöglicht nicht das Nachspannen des zumindest einen, den Wundverschluß bewirkenden Fadens.
Ein ähnlicher Wundverschluß ist auch durch die DE-A-34 05 353 offenbart. Hier ist ein Faden vorgesehen, der an seinen beiden Enden eine Klebefläche aufweist, wobei der Faden mit einer der Klebeflächen fest verankert ist, während er auf der gegenüberliegenden Klebefläche mittels einer Arretiervorrichtung gehalten wird, die aber nicht näher beschrieben worden ist. Der Faden dient zum Spannen des als Wundverschluß verwendeten Wundpflasters.
Der vorliegenden Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, einen Wundverschluß bereitzustellen, der ein Behandeln und Beobachten der Wunde ohne Entfernen des einmal angebrachten Wundverschlußes und ein Nachspannen dieses Wundverschlußes mit Fortschreiten des Heilungsprozesses ermöglicht, und der zugleich kostengünstig ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch einen Wundverschluß, der eine Haftfläche zum Haften des Wundverschlußes auf Haut aufweist, und der auf seiner von der Haut wegweisenden Oberfläche zumindest teilweise mit einer Verstärkungsauflage in Form eines Gitternetzes versehen ist, wobei an den Kreuzungspunkten des Gitternetzes Befestigungsmittel zum Halten von Spannfäden angebracht sind.
Ein solcher erfindungsgemäßer Wundverschluß ist leicht und kostengünstig herstellbar und völlig variabel einsetzbar. Der Wundverschluß kann in eine Mehrzahl von Teilen zerschnitten und die Größe der zurechtgeschnittenen Teile kann der jeweiligen Wunde angepaßt werden. So steht der Wundverband auch bei größeren und/oder nicht linear verlaufenden Wundrändern zur Verfügung. Dies hat den großen Vorteil, daß auch solche Wunden ohne Nähen und ohne ein Betäuben des Wundbereiches behandelt werden können. Der Wundverband selbst wird nicht über die Wunde gespannt, wie das bei den bisher bekannten Klemmverbänden der Fall ist, sondern die über Befestigungsmittel angebrachten Spannfäden bewirken das Zusammenziehen der auseinanderklaffenden Wunde in einem erforderlichen Maß. Dieses Maß kann sich im Laufe des Heilungsprozesses verändern, was vor allem bei großflächigen traumatischen oder chirurgischen Wunden der Fall sein kann. Hier bietet der erfindungsgemäße Wundverschluß den Vorteil, daß der Wundverschluß und damit die Klemmwirkung nachjustierbar ist, ohne den Wundverschluß selbst zu entfernen. Es bedarf lediglich einer Veränderung der Spannung der über die Befestigungsmittel laufenden Spannfäden.
Durch die besondere erfindungsgemäße Konstruktionsweise wird die Wunde selbst nicht durch den Wundverschluß bedeckt, sondern der verheilende, zu klemmende Wundbereich bleibt sichtbar und damit sowohl beobachtbar als auch behandelbar. Das bedeutet jedoch nicht, daß die Wunde nicht geschützt werden kann. Auch dies ist vielmehr günstiger möglich als bei den bekannten Klemmverbänden. Da die bekannten Klemmverbände sich über die Wunde selbst erstrecken, bewirkt ein Nachbluten, Wässern oder Eitern der Wunde und das nachfolgende Eintrocknen dieser Gewebeflüssigkeiten eine Krustenbildung, die den Klemmverband miterfaßt und auf der Wunde verklebt. Auch hierdurch wird das Entfernen des Klemmverbandes erschwert. Der erfindungsgemäße Wundverschluß kann selbstverständlich mit einer Abdeckung versehen werden, die die Wunde vor Verunreinigungen und mechanischen Einwirkungen schützt. Durch das Spannen der Fäden mit Hilfe der Befestigungsmittel weist eine solche Abdeckung aber naturgemäß einen Abstand von der Wunde auf, die ein Verkleben erschwert oder verhindert.
Die Verstärkungsauflage ist als Gitternetz ausgebildet, an dessen Kreuzungspunkten die Befestigungsmittel angebracht sind. Ein solches Gitternetz bietet den Vorteil einer einfachen und kostengünstigen Herstellung und dennoch zeigen die Kreuzungspunkte des Gitternetzes eine ausreichende Stabilität, um die Befestigungsmittel dort zu verankern.
Gemäß einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Wundverschlußes können die Befestigungsmittel in Form von Zäpfchen, Pilzköpfen oder Haken ausgebildet sein. Auch andere Formen der Befestigungsmittel, die ein Halten und Spannen der Spannfäden ermöglichen, sind grundsätzlich möglich. Die Erfindung ist daher nicht auf die genannten Formen der Befestigungsmittel beschränkt.
Das Gitternetz, mit dem der erfindungsgemäße Wundverschluß versehen ist, ist gemäß einer weiteren Ausführungsform aus Kunststoff gebildet. Hierbei kann jeder für solche Anwendungen übliche und dem Fachmann an sich bekannte Kunststoff verwendet werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Wundverschlußes besteht dieser aus zumindest zwei Teilen, wobei die Teile durch Anbringen von mittels der Befestigungsmittel gehaltenen Spannfäden miteinander verbunden sind. Die Vorteile eines solchen Wundverschlußes sind weiter oben schon geschildert worden. Besonders hervorgehoben werden soll an dieser Stelle noch der Vorteil, daß der Wundverschluß in zwei oder mehr Teile zurechtgeschnitten werden kann, wobei die Teile beliebigen Wundverläufen angepaßt werden können.
Im folgenden soll die Erfindung anhand eines in der Zeichnung näher dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert werden.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Aufsicht auf einen erfindungsgemäßen Wundverschluß mit Gitternetz,
Fig. 2 eine schematische Darstellung des Gitternetzes mit Befestigungs­ mitteln,
Fig. 2a eine schematische, geschnittene Darstellung der in Fig. 2 verwen­ deten Befestigungsmittel in Einzelansicht,
Fig. 3 eine perspektivische, teilweise geschnittene und unvollständig dar­ gestellte Ansicht eines an einer Wunde angelegten erfindungsge­ mäßen Wundverschlußes und
Fig. 4 eine Ansicht nach Fig. 3 mit durch Anlegen und Spannen von Spannfäden verschlossener Wunde.
In Fig. 1 ist der erfindungsgemäße Wundverschluß 1 als Endlosband dargestellt. Dieser Wundverschluß 1 weist eine in der Fig. 1 nicht näher dargestellte Haftflä­ che auf, die im unbenutzten Zustand mit einer Schutzschicht versehen ist, um ein unplanmäßiges Anhaften zu vermeiden, wie dies auch von herkömmlichen Pflas­ tern und Klemmverbänden bekannt ist. In Fig. 1 ist die von der Haftfläche weg­ weisende Oberfläche 3 zumindest teilweise mit einer Verstärkungsauflage in Form eines Gitternetzes 5 versehen und wie Fig. 2 näher zeigt, weisen die Kreu­ zungspunkte 7 des Gitternetzes 5 Befestigungsmittel 9 auf. Fig. 2a zeigt ein sol­ ches Befestigungsmittel 9 im Schnitt. Das Befestigungsmittel 9 ist hier als Pilz­ kopf ausgebildet. Die Befestigungsmittel 9 können auch als Haken oder Zäpfchen oder in einer sonstigen beliebigen Weise ausgebildet sein, die ihrer Haltefunktion gerecht wird.
Der Wundverschluß 1 ist aus einem textilen Werkstoff, wie einem Vliesstoff, ei­ nem Gewebe oder einem Gewirke aus Stapel- oder Endlosfasern, aus Zellwolle, Baumwolle, Polyamid oder Polyester hergestellt. Wenn der Wundverschluß 1 eine besonders hoher Elastizität aufweisen soll, kann er auch vorzugsweise aus Polyu­ rethanfasern hergestellt sein. Grundsätzlich kann als Grundlage für den Wund­ verschluß ein handelsüblicher Pflasterstreifen, wie unter der Marke "Hansaplast" bekannt, verwendet werden. Das Gitternetz 5 und die Befestigungsmittel 9 beste­ hen aus einem für diesen Verwendungszweck ausreichend stabilen Kunststoff. Für die Haftfläche wird ein Lösungsmittel- oder Dispersionskleber, beispielsweise auf Acrylat- oder Kautschukbasis in an sich üblicher Weise verwendet.
In den Fig. 3 und 4 ist die Anwendung des erfindungsgemäßen Wund­ verschlußes 1 näher dargestellt. Dabei ist in Fig. 3 mit 11 eine klaffende Wunde bezeichnet. Der Wundverschluß 1 wurde entsprechend dem Wundverlauf zuge­ schnitten, so daß er nunmehr aus zwei Teilen unterschiedlicher Form besteht.
Die Befestigungsmittel 9 dienen im weiteren Verlauf der Wundversorgung als Haltepunkte für Spannfäden 13, welche ausgehend von einer Hälfte des Wund­ verschlußes 1 über die Wunde 11 zur anderen Seite des Wundverschlußes 1 und wieder zurück geführt werden, bis die Spannfäden 13 den gesamten Bereich der Wunde 11 überspannen und so die klaffende Wunde 11 zusammengezogen wer­ den kann. Dort, wo die Ränder der Wunde 11 durch das Zusammenziehen der Spannfäden 13 aufeinander treffen, liegt die Wunde 11 für den Betrachter offen, so daß der Heilungsverlauf beobachtet werden kann und gegebenenfalls Behand­ lungsmaßnahmen durchgeführt werden können, ohne den Klemmverband selbst entfernen zu müssen. Der Verlauf der Spannfäden 13 ist in Fig. 4 dargestellt.
Wenn das Heilungsgeschehen Fortschritte macht, kann es erforderlich werden, die Spannfäden 13 nachzuspannen, um so z. B. eine starke Narbenbildung zu vermei­ den. Dieses Nachspannen der Spannfäden 13 ist ohne weiteres und ohne Entfer­ nen des Wundverschlußes 1 möglich.

Claims (4)

1. Wundverschluß, der eine Haftfläche zum Haften des Wundverschlußes (1) auf Haut aufweist, und der auf seiner von der Haut wegweisenden Ober­ fläche zumindest teilweise mit einer Verstärkungsauflage in Form eines Gitternetzes (3) versehen ist, wobei an den Kreuzungspunkten (7) des Git­ ternetzes Befestigungsmittel (9) zum Halten von Spannfäden (13) ange­ bracht sind.
2. Wundverschluß nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Befestigungsmit­ tel (9) in Form von Zäpfchen, Pilzköpfen oder Haken.
3. Wundverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gitternetz (5) aus Kunststoff gebildet ist.
4. Wundverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeich­ net, daß er aus zumindest zwei Teilen besteht, wobei die Teile durch An­ bringen von mittels der Befestigungsmittel (9) gehaltenen Spannfäden (13) miteinander verbunden sind.
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