DE10153944C1 - Mikrowellenofen - Google Patents
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Abstract
Es wird ein Mikrowellenofen (10) mit einer Einlaßöffnung (20) beschrieben, die durch einen Rahmen (34) begrenzt und die durch ein Tor (22) verschließbar ist. Um im verschlossenen Zustand des Mikrowellenofens (10) eine zuverlässige Strahlenabdichtung zu bewirken, sind am Rahmen (34) längliche Andrückeinrichtungen (36) angebracht, mit welchen das Tor (22) in der Verschlußstellung des Mikrowellenofens (10) gegen den Rahmen (34) gezwängt wird, um zwischen dem Rahmen (34) und dem Tor (20) einen leitfähigen Kontakt herzustellen, der die Hochfrequenz-Oberflächenströme überbrückt und somit eine Leckstrahlung verhindert bzw. zumindest reduziert. Jede Andrückeinrichtung (36) weist ein längliches Andrückelement (44) und voneinander beabstandete Antriebseinheiten (46) auf, mit deren Hilfe das jeweilige Andrückelement (44) in der Verschlußstellung des Tores (22) gegen das Tor (22) und somit das Tor (22) gegen den Rahmen (34) gezwängt wird.
Description
Die Erfindung betrifft einen Mikrowellenofen mit einer durch einen Rahmen
begrenzten Einlaßöffnung, die durch ein Tor verschließbar ist.
Mikrowellenöfen sind als Kammeröfen oder als Durchlauföfen bekannt.
Beispielsweise ist aus der DE 197 38 882 C1 ein Mikrowellen-Durchlaufofen bekannt.
Bei diesem bekannten Mikrowellen-Durchlaufofen ist am Eingang und am Ausgang
jeweils eine Blechklappe vorgesehen, um den Mikrowellen-Durchlaufofen zu
verschließen. Die Blechklappen hindern jedoch nicht den Durchgang von Objekten
auf dem Transportband des Durchlaufofens.
Ein Mikrowellen-Durchlaufofen ist beispielsweise auch in der DE 18 18 464 U1
beschrieben. Bei diesen bekannten Mikrowellen-Durchlauföfen ist am Eingang und
am Ausgang jeweils ein Strahlenabsorber-Modul vorgesehen. Die beiden
Strahlenabsorber-Module sind jeweils mit einem Absorber-Tunnel ausgebildet, um
eine vagabundierende Mikrowellen-Strahlung unter die vorgeschriebenen Grenzwerte
zu reduzieren.
Mikrowellen-Durchlauföfen sind z. B. auch in der DE-Z "iew elektrowärme
international 49 (1991) B3 - August", Seiten 149 bis 155 beschrieben. Dort sind am
Eingang und am Ausgang des jeweiligen Mikrowellen-Durchlaufofens Ferrite
vorgesehen, die Mikrowellen-Fallen bilden, um den Austritt einer für das Personal
gefährlichen Mikrowellen-Strahlung aus dem Durchlaufofen zu verhindern.
Ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Erwärmen von Objekten mittels
Mikrowellen vorzugsweise mittels eines Durchlaufofens ist beispielsweise auch in der
EP 0 136 453 A1 beschrieben. Dort ist der Ofenraum durch einen Boden und eine auf
den Boden luftdicht aufsetzbare Gehäusehaube gebildet.
Die DD 120 995 C beschreibt ein Tor für einen Mikrowellen-Ofen, das als Deckel
ausgebildet und mit einem mehrteiligen Hebelsystem verbunden ist. Mit Hilfe des
Hebelsystems ist der Deckel gegen eine rahmenförmige Dichtfläche zwängbar. Der
Dichtfläche ist ein λ/2- oder λ/4-Sack nachgeordnet.
Aus der DE 36 89 150 T2 ist eine Vorrichtung zum Quellen und Trocknen von
Nahrungsmitteln bekannt, die einen Durchlauf-Ofen aufweist. Der Durchlaufofen ist
mit einer Mikrowellen-Heizeinrichtung versehen. Der Durchlaufofen weist Durchlässe
auf, die mittels Schieberventilen dicht abschließbar sind. Jedes Schieberventil weist
eine Abdichtplatte und eine Anpreßplatte auf, die mittels Verbindungsschienen
miteinander verbunden sind.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Mikrowellenofen der eingangs
genannten Art zu schaffen, wobei das Tor einfach gestaltet ist und eine gute
Abdichtung des Tores bzw. des Mikrowellen-Ofens ermöglicht wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Patentanspruches 1
gelöst. Bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Mikrowellen-Ofens sind
in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die länglichen Andrückelemente können entsprechend der Umfangskontur der
Einlaßöffnung geradlinig, bogenförmig oder beliebig anderes gestaltet sein. Die
Antriebseinheiten können beispielsweise von Kolben-Zylinder-Einheiten, von
Elektromotoren mit Spindeln oder von Exzentern gebildet sein.
Mit Hilfe der zwischen einer Freigabestellung und einer Andrückstellung hin- und
herverstellbaren Andrückelemente werden die Lamellen des Tores in der
Verschlußstellung gegen den die Einlaßöffnung des Mikrowellenofens begrenzenden
Rahmen gezwängt, so daß eine Leckstrahlung im Bereich der Einlaßöffnung des
Mikrowellenofens verhindert bzw. auf ein zulässiges Maß beschränkt wird. In der
Freigabestellung des jeweiligen Andrückelementes ist es problemlos möglich, die
Lamellen des Tores zwischen der Offenstellung und der Verschlußstellung des
Mikrowellenofens hin- und herzuverstellen.
Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn der U-förmig profilierte Rahmen eine
längliche Gehäuseleiste mit einem Befestigungsabschnitt und mit einer
Längsaussparung aufweist, wobei der Befestigungsabschnitt zum Festlegen der
Gehäuseleiste am Rahmen vorgesehen ist und wobei in der Längsaussparung das mit
Hilfe der Antriebseinheit verstellbare längliche Andrückelement angeordnet ist. Durch
die längliche Gehäuseleiste des U-förmig profilierten Rahmens erstrecken sich in die
Längsaussparung einmündende Durchgangslöcher hinein, wobei jedem
Durchgangsloch eine Antriebseinheit zugeordnet ist.
Um eine Leckstrahlung zwischen dem die Einlaßöffnung des Mikrowellenofens
begrenzenden Rahmen und der Umgebung noch besser zu vermeiden, ist es
bevorzugt, wenn das jeweilige längliche Andrückelement an seiner den Lamellen des
Tores zugewandten Stirnfläche eine Oberflächenstruktur aufweist. Durch eine solche
Oberflächenstruktur wird der elektrisch leitende Kontakt zwischen den in der
Verschlußstellung befindlichen Lamellen des Tores und dem jeweiligen länglichen
Andrückelement weiter verbessert und folglich die Leckstrahlung weiter reduziert
bzw. minimiert.
Bei einer Ausbildung der zuletzt genannten Art kann die Oberflächenstruktur von
einem am länglichen Andrückelement angebrachten Drahtgeflecht gebildet sein. Bei
diesem Drahtgeflecht kann es sich beispielsweise um ein Kupfer-, Aluminium-, VA-
Drahtgeflecht handeln.
Eine weitere Reduzierung bzw. Minimierung der Leckstrahlung bei verschlossenem
Tor ist dadurch möglich, daß an den Rahmen des Mikrowellenofens innenseitig eine
Mikrowellen-Dämpfungseinrichtung angrenzt. Diese Mikrowellen-
Dämpfungseinrichtung kann von einer U-förmig profilierten Metallblechleiste gebildet
sein. Die Mikrowellen-Dämpfungseinrichtung besteht zweckmäßigerweise aus einem
für Hochfrequenz-Oberflächenströme schlecht leitenden Material bzw. Metall. Die
Mikrowellen-Dämpfungseinrichtung kann an ihrer den Lamellen des Tores
zugewandten Innenseite eine Chokestruktur aufweisen. Solche Chokestrukturen
kommen beispielsweise bei Küchen-Mikrowellenherden zur Anwendung.
Bei dem erfindungsgemäßen Mikrowellenofen kann es sich um einen Durchlaufofen
oder um einen Kammerofen handeln. Desgleichen kann es sich um einen Truhenofen
handeln. Im zuerst genannten Falle weist der Mikrowellenofen also eine
Einlaßöffnung mit einem zugehörigen Lamellen-Tor und eine Auslaßöffnung mit
einem zugehörigen Lamellen-Tor auf. Ein Kammerofen ist nur mit einer
Einlaßöffnung und einem zugehörigen Lamellen-Tor ausgebildet.
Erfindungsgemäß sind die Lamellen des Tores miteinander mittels mikrowellendichter
Gelenkverbindungen gelenkig verbunden. Die Gelenkverbindungen können von
ineinandergreifenden Verbindungselementen gebildet sein, die sich in Längsrichtung
des der Lamellen des Tores erstrecken, um im verschlossenen Zustand des Tores eine
Leckstrahlung zu vermeiden bzw. auf ein zulässiges Maß zu begrenzen. Die
Verbindungselemente können beispielsweise spiralförmig ineinandergreifen.
Desgleichen ist es beispielsweise möglich, daß die Verbindungselemente konvex-
konkav oder feder-nutartig ineinandergreifen.
Bei dem erfindungsgemäßen Mikrowellenofen kann die Einlaßöffnung eine runde
oder ovale Randkontur besitzen, bevorzugt ist es jedoch, wenn die Einlaßöffnung eine
viereckige Randkontur aufweist und wenn zumindest an den beiden einander
gegenüberliegenden Seitenrändern Andrückeinrichtungen vorgesehen sind.
Desgleichen ist es möglich bzw. bevorzugt, zumindest auch am Oberrand
Andrückeinrichtungen vorzusehen. Desgleichen können am Unterrand
Andrückeinrichtungen vorgesehen sein. Um einen zuverlässigen Verschluß des Tores
zum Unterrand der Einlaßöffnung hin zu gewährleisten, kann der Unterrand der
Einlaßöffnung eine Vertiefung aufweisen, in der eine Halteeinrichtung vorgesehen ist.
Mit Hilfe der Halteeinrichtung, die beispielsweise von einer Magneteinrichtung, von
elektrischen, hydraulischen oder pneumatischen Kolben-Zylinder-Einheiten, von
Federelementen o. dgl. gebildet sein kann, wird das Lamellen-Tor in der
Verschlußstellung zuverlässig in die unterseitige Vertiefung der Einlaßöffnung
hineingezogen, um einen dichten Verschluß des Tores zu bewirken. Die
Halteinrichtung kann z. B. wenigstens einen Permanentmagnet oder mindestens einen
Elektromagnet aufweisen.
Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Mikrowellenofens bzw. wesentlicher
Einzelteile desselben sind in der Zeichnung schematisch dargestellt und werden
nachfolgend beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines als Kammerofen ausgebildeten
Mikrowellenofens,
Fig. 2 abschnittsweise einen Schnitt entlang der Schnittlinie II-II in Fig. 1
durch den die Einlaßöffnung des Mikrowellenofens begrenzenden
Rahmens, des Tores des Mikrowellenofens und einer im Rahmen
vorgesehenen Andrückeinrichtung,
Fig. 3 eine Vorderansicht einer länglichen Gehäuseleiste einer
Andrückeinrichtung gemäß Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt entlang der Schnittlinie IV-IV in Fig. 3 durch die
Gehäuseleiste,
Fig. 5 einen Schnitt entlang der Schnittlinie V-V in Fig. 1 zur Verdeutlichung
einer Gelenkverbindung zwischen benachbarten Torlamellen des Tores
des Mikrowellenofens gemäß Fig. 1, und
Fig. 6 einen Schnitt entlang der Schnittlinie VI-VI in Fig. 1 zur
Verdeutlichung einer Ausbildung des Unterrandes der Einlaßöffnung
des Mikrowellenofens gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt einen Mikrowellenofen 10, der als Kammerofen ausgebildet ist. Der
Mikrowellenofen 10 weist sich gegenüberliegende Seitenwände 12 auf, die durch eine
oberseitige Wand 14, durch eine Rückwand 16 und durch einen Boden miteinander
dicht verbunden sind. An den Seitenwänden 12, an der oberseitigen Wand 14 und an
der Rückwand 16 sind Mikrowellen-Strahlenquellen 18 angebracht. Der
Mikrowellenofen 10 weist eine Einlaßöffnung 20 auf, die durch ein Tor 22 dicht
verschließbar ist. Das Tor 22 ist als Lamellenjalousie 24 mit Torlamellen 26
ausgebildet (sh. auch Fig. 5), die miteinander mittels mikrowellendichter
Gelenkverbindungen 28 gelenkig verbunden sind. Wie aus Fig. 5 ersichtlich ist, sind
die Gelenkverbindungen 28 zwischen benachbarten Torlamellen 26 z. B. von
spiralförmig ineinandergreifenden Verbindungselementen 30 und 32 gebildet, die sich
in Längsrichtung der Torlamellen, d. h. in Querrichtung des Tores 22 erstrecken.
Dabei ist das jeweilige eine Verbindungselement 30 mit der einen Torlamelle 26 und
das andere Verbindungselement 32 mit der zugehörigen benachbarten Torlamelle 26
fest verbunden.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist die Einlaßöffnung 20 des Mikrowellenofens 10
durch einen Rahmen 34 begrenzt. Am Rahmen 34 sind längliche
Andrückeinrichtungen 36 angebracht, um einen U-förmig profilierten Rahmen zu
bilden. Jede längliche Andrückeinrichtung 36 weist eine längliche Gehäuseleiste 38
auf. Eine Ausbildung der Gehäuseleiste 38 ist in Fig. 3 in einer Vorderansicht und in
Fig. 4 in einem Querschnitt dargestellt. Die jeweilige längliche Gehäuseleiste 38
weist einen Befestigungsabschnitt 40 und neben dem länglichen Befestigungsabschnitt
eine Längsaussparung 42 auf. Die Längsaussparung 42 dient zur Aufnahme eines
länglichen Andrückelementes 44 (sh. Fig. 2). Mit dem jeweiligen länglichen
Andrückelement 44 sind Antriebseinheiten 46 verbunden, die voneinander
beabstandet sind, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist. Mit Hilfe der länglichen
Andrückeinrichtungen 36 wird das als Lamellenjalousie 24 ausgebildete Tor 22 in
seiner Verschlußstellung, d. h. in der den Mikrowellenofen 10 verschließenden
Betriebsstellung, gegen den die Einlaßöffnung 22 begrenzenden Rahmen 34 gezwängt,
so daß zwischen dem Rahmen 34 und der Innenoberfläche 48 des Tores 22 ein
elektrisch leitender Übergang gegeben ist, der durch die abgewinkelte Linie 48
angedeutet ist. Entlang dieses elektrisch leitenden Übergangs fließt im verschlossenen
Zustand des Mikrowellenofens 10 infolge des Skineffekts ein Hochfrequenz-
Oberflächenstrom. Eine Leckstrahlung aus dem verschlossenen Mikrowellenofen 10
heraus wird verhindert. Demselben Zwecke ist es dienlich, wenn das längliche
Andrückelement 44 der jeweiligen Andrückeinrichtung 36 an seiner den Lamellen 26
des Tores 22 zugewandten Stirnfläche 50 eine Oberflächenstruktur 52 aufweist (sh.
Fig. 2). Diese Oberflächenstruktur 52 ist beispielsweise von einem Drahtgeflecht aus
Kupfer-, Aluminium-, VA-Draht o. dgl. gebildet.
Die Fig. 2 verdeutlicht außerdem eine Mikrowellen-Dämpfungseinrichtung 54, die
an die Andrückeinrichtung 36 des U-förmigen Rahmens der Einlaßöffnung 20 des
Mikrowellenofens 10 innenseitig angrenzt, um eine mögliche Mikrowellen-
Leckstrahlung aus dem verschlossenen Mikrowellenofen 10 heraus noch weiter
verbessert auszuschließen. Die Mikrowellen-Dämpfungseinrichtung 54 besteht
beispielsweise aus einem relativ schlecht leitenden Material, um eine entsprechende
Dämpfungswirkung zu erzielen. Diese Dämpfungswirkung ist dadurch weiter
verbesserbar, daß die Mikrowellen-Dämpfungseinrichtung 54 an ihrer den Lamellen
26 des Tores 22 zugewandten Innenseite einen mikrowellendämpfenden Belag 56
aufweist und/oder mit einer an sich bekannten Chokestruktur ausgebildet ist, die
derartig dimensioniert ist, daß sich in ihr eine stehende Welle ergibt, so daß die
Leckstrahlung weiter bzw. auf ein zulässiges Maß minimiert ist.
Wie aus den Fig. 3 und 4 ersichtlich ist, ist die jeweilige längliche Gehäuseleiste 38
mit Befestigungslöchern 58 ausgebildet, die sich durch den länglichen
Befestigungsabschnitt 40 erstrecken. Zum Befestigen der jeweiligen länglichen
Andrückeinrichtung 36 am Rahmen 34 des Mikrowellenofens 10 werden durch die
Befestigungslöcher 58 Befestigungsschrauben durch und in den Rahmen 34
eingeschraubt. Das ist in Fig. 2 durch die strichpunktierte Linie 60 schematisch
angedeutet. Der Längsaussparung 42 sind Durchgangslöcher 62 zugeordnet. Durch
die Durchgangslöcher 62 erstreckt sich jeweils eine Kolbenstange der zugehörigen
Antriebseinheit 46, die beispielsweise von einer Kolben-Zylindereinheit gebildet ist.
Die jeweilige Kolbenstange ist mit den länglichen Andrückelementen 44 verbunden.
Zur Befestigung des Zylinders der jeweiligen Antriebs- bzw. Kolben-Zylindereinheit
46 sind seitlich neben den Durchgangslöchern 62 Befestigungslöcher 64 vorgesehen,
wie aus Fig. 3 ersichtlich ist.
Die Fig. 6 verdeutlicht den Unterrand 66 der Einlaßöffnung 20 des
Mikrowellenofens 10, der eine Vertiefung 68 aufweist, in der eine Halteeinrichtung 70
vorgesehen ist, die von einer Magneteinrichtung gebildet ist. Mit Hilfe der
Magneteinrichtung 70, bei der es sich um eine Permanentmagneteinrichtung oder um
eine Elektromagneteinrichtung handeln kann, werden die Lamellen 26 des Tores 22 in
der Verschlußstellung in die Vertiefung 68 hineingezogen. Mit Hilfe von am
Unterrand 66 vorgesehenen Andrückeinrichtungen 36 ist es dann möglich, das
verschlossene Tor 22 gegen den Rahmen 34 zu zwängen, um das Tor 22 allseitig
abzudichten. In Fig. 6 ist auch der Boden 72 des Mikrowellenofens 10 abschnittweise
angedeutet. An den Boden 72 schließt an der Außenseite des Mikrowellenofens 10
eine Auffahrrampe 74 an, um den Gebäudeboden 76, auf dem der Ofen 10 angeordnet
ist, stufen- d. h. absatzlos mit dem Boden 72 des Mikrowellenofens 10 zu verbinden.
Claims (12)
1. Mikrowellenofen mit einer durch einen U-förmig profilierten Rahmen (34, 38, 40)
begrenzten Einlaßöffnung (20), die durch ein Tor (22) verschließbar ist, das
Lamellen (26) aufweist, die in dem U-förmig profilierten Rahmen (34, 38, 40)
geführt sind, wobei im Rahmen (34, 38, 40) längliche Andrückeinrichtungen (36)
vorgesehen sind, mit welchen die Lamellen (26) des Tores in der Verschlußstellung
des Tores (22) des Mikrowellenofens (10) gegen den Rahmen (34) gezwängt
werden, wobei jede längliche Andrückeinrichtung (36) ein längliches
Andrückelement (44) und voneinander beabstandete Antriebseinheiten (46)
aufweist, die mit dem Andrückelement (44) verbunden sind.
2. Mikrowellenofen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der U-förmig profilierte Rahmen eine längliche Gehäuseleiste (38) mit einem
Befestigungsabschnitt (40) und mit einer Längsaussparung (42) aufweist, wobei der
Befestigungsabschnitt (40) zum Festlegen der Gehäuseleiste (38) am Rahmen (34)
vorgesehen ist und in der Längsaussparung (42) das mit Hilfe der
Antriebseinheiten (46) verstellbare längliche Andrückelement (44) angeordnet ist.
3. Mikrowellenofen nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich durch die längliche Gehäuseleiste (38) des U-förmig profilierten Rahmens
in die Längsaussparung (42) einmündende Durchgangslöcher (62)
hindurcherstrecken.
4. Mikrowellenofen nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das jeweilige längliche Andrückelement (44) an seiner den Lamellen (26) des
Tores zugewandten Stirnfläche (50) eine Oberflächenstruktur (52) aufweist.
5. Mikrowellenofen nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Oberflächenstruktur (52) von einem am länglichen Andrückelement (44)
angebrachten Drahtgeflecht gebildet ist.
6. Mikrowellenofen nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß an den Rahmen (34, 38, 40) des Mikrowellenofens (10) innenseitig eine
Mikrowellen-Dämpfungseinrichtung (54) angrenzt.
7. Mikrowellenofen nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikrowellen-Dämpfungseinrichtung (54) an ihrer den Lamellen (26) des
Tores (22) zugewandten Innenseite einen mikrowellendämpfenden Belag (56)
aufweist.
8. Mikrowellenofen nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mikrowellen-Dämpfungseinrichtung (54) an ihrer den Lamellen (26) des
Tores (22) zugewandten Innenseite eine Chokestruktur aufweist.
9. Mikrowellenofen insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Lamellen (26) des Tores (22) miteinander mittels mikrowellendichter
Gelenkverbindungen (28) gelenkig verbunden sind.
10. Mikrowellenofen nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die mikrowellendichten Gelenkverbindungen (28) von ineinandergreifenden
Verbindungselementen (30, 32) gebildet sind, die sich in Längsrichtung der
Lamellen (26) des Tores (22) erstrecken.
11. Mikrowellenofen nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Einlaßöffnung (20) eine viereckige Randkontur aufweist, und daß
zumindest an den beiden einander gegenüberliegenden Seitenrändern
Andrückeinrichtungen (36) vorgesehen sind.
12. Mikrowellenofen nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Unterrand (66) der Einlaßöffnung (20) eine Vertiefung (58) aufweist, in der
eine Halteeinrichtung (70) vorgesehen ist.
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Non-Patent Citations (1)
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|---|
| ORTH,G. und WALTHER,J.: Mikrowellenerwärmung- Anwendungen in der Industrie. In: Elektrowärme international, 49 (1991) Aug., B3, S. B149-B155 * |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE102008062350A1 (de) * | 2008-12-15 | 2010-06-24 | Carbo Tex Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zum Rückgewinnen von Kohlenstofffasern und/oder Aktivkohlepartikeln |
| DE102008062350B4 (de) * | 2008-12-15 | 2012-02-16 | Carbo Tex Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zum Rückgewinnen von Kohlenstofffasern und/oder Aktivkohlepartikeln |
| DE102008062350C5 (de) * | 2008-12-15 | 2016-03-31 | Carbo Tex Gmbh | Verfahren und Vorrichtung zum Rückgewinnen von Kohlenstofffasern und/oder Aktivkohlepartikeln |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| EP1308682A2 (de) | 2003-05-07 |
| EP1308682A3 (de) | 2004-03-24 |
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Legal Events
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| D1 | Grant (no unexamined application published) patent law 81 | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8381 | Inventor (new situation) |
Inventor name: LINN, HORST, DIPL.-ING., 92275 HIRSCHBACH, DE Inventor name: SUHM, JUERGEN, DIPL.-ING., 69181 LEIMEN, DE |
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| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |
Effective date: 20120601 |