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DE10150169A1 - Einrichtung zum Fixieren eines Gassacks und Seitengassack-Schutzeinrichtung - Google Patents

Einrichtung zum Fixieren eines Gassacks und Seitengassack-Schutzeinrichtung

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DE10150169A1
DE10150169A1 DE10150169A DE10150169A DE10150169A1 DE 10150169 A1 DE10150169 A1 DE 10150169A1 DE 10150169 A DE10150169 A DE 10150169A DE 10150169 A DE10150169 A DE 10150169A DE 10150169 A1 DE10150169 A1 DE 10150169A1
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DE
Germany
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receiving body
ring
gas bag
hook
hooks
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DE10150169A
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Guenther Saelzle
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TRW Occupant Restraint Systems GmbH
Original Assignee
TRW Occupant Restraint Systems GmbH
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Publication date
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Fixieren eines Gassacks (5) in seiner gefalteten Lage, mit einem hohlen Aufnahmekörper (3) zur Unterbringung des Gassacks (5), wobei der Aufnahmekörper (3) eine mit ihm verbundene Öffnungsklappe (13) aufweist, die in geschlossenem Zustand des Aufnahmekörpers (3) über eine Rastverbindung (17) eine Austrittsöffnung (15) des Aufnahmekörpers (3) verschließt. Die Einrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Rastverbindung (17) einen mit dem Aufnahmekörper (3) oder der Öffnungsklappe (13) verbundenen angeformten Ring (19) und wenigstens ein Paar mit der Öffnungsklappe (13) oder dem Aufnahmekörper (3) verbundene, vorstehende Haken (27, 29) aufweist, wobei die Haken (27, 29) an gegenüberliegenden Abschnitten (35, 37) des Rings (19) angreifen und entgegengesetzt ausgerichtet sind.

Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Fixieren eines Gassacks in seiner gefalteten Lage, mit einem hohlen Aufnahmekörper zur Unterbringung des Gassacks, wobei der Aufnahmekörper eine mit ihm verbundene Öffnungsklappe aufweist, die im geschlossenem Zustand des Aufnahmekörpers über eine Rastver­ bindung eine Austrittsöffnung des Aufnahmekörpers verschließt.
Die Erfindung betrifft darüber hinaus eine Seitengassack-Schutz­ einrichtung, die längs des Dachrahmens des Fahrzeugs befestigt ist und mit einer Einrichtung nach der Erfindung sowie mit einem Gassack, der von der Einrich­ tung im gefalteten Zustand des Gassacks umschlossen ist, ausgestattet ist.
Eine solche Einrichtung ist beispielsweise aus der DE 299 09 326.3 bekannt. Bei dieser Einrichtung besteht die Rastverbindung aus einem Bügel, in den ein nachgiebiger Verschlußhaken einrastet.
Die Erfindung schafft eine Einrichtung, die sich durch geringe Kräfte zum Verrasten und eine gesteigerte Verschlußsicherheit auszeichnet. Dies wird bei einer Einrichtung der eingangs genannten Art dadurch erreicht, daß die Rastver­ bindung einen mit dem Aufnahmekörper oder der Öffnungsklappe verbundenen Ring und wenigstens ein Paar mit der Öffnungsklappe oder dem Aufnahmekörper verbundene, vorstehende Haken aufweist, wobei die Haken an gegenüber­ liegenden Abschnitten des Rings angreifen und entgegengesetzt ausgerichtet sind. Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung greifen wenigstens zwei Haken an einem Ring an und halten den Ring sicher in der verrasteten Position. Damit kann es nicht vorkommen, daß z. B. beim Einbau, wenn die Umgebung den Körper zusammendrückt, der Ring von einem Haken gelöst wird.
Gemäß einer Ausführungsform gehen die Haken ineinander über und bilden Abschnitte eines Zapfens.
Wenigstens ein Haken, vorzugsweise beide Haken haben eine in Seiten­ ansicht V- oder U-förmige Aufnahmefläche, an der der Ring anliegt. Gegenüber­ liegende Abschnitte der Aufnahmefläche können den Ring in geschlossenem Zustand zusammendrücken, d. h. sie können ihn geringfügig quetschen, so daß er eine geringere Dicke aufweist. Beim Öffnen, wenn eine Zugkraft auf den Ring ausgeübt wird, dringt der Ring noch tiefer in Richtung Grund der Aufnahmefläche ein, um noch mehr zusammengedrückt zu werden, wodurch zusätzlich zur Zugkraft auch noch eine senkrecht hierzu verlaufende Druckkraft auf den Ring einwirkt, so daß dieser gewollt und innerhalb vorbestimmbarer Grenzen bricht.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Ring und/oder sind die Haken durch Schweißen, Kleben, Schrauben oder Niete, wobei letztere heiß verformt werden, am Aufnahmekörper angebracht.
Gemäß einer anderen Ausführungsform ist die Öffnungsklappe einstückig am Aufnahmekörper angeformt, so daß es möglich ist, den gesamten Aufnahme­ körper einstückig auszubilden. An diesem Aufnahmekörper können dann auch einstückig der Ring und die Haken angeformt sein.
Der Ring ist ferner gemäß einer Ausführungsform über ein Filmscharnier einstückig mit einem die Austrittsöffnung begrenzenden Rand des Aufnahme­ körpers oder der Öffnungsklappe verbunden, was das Schließen der Rastver­ bindung erleichtert und es dem Ring erlaubt, sich der Ausrichtung der Haken anzupassen.
Die Haken sind vorzugsweise auf einer Geraden angeordnet, die im wesentlichen senkrecht zu der durch das Filmscharnier definierten Schwenkachse liegt. Damit ergibt sich ein der Schwenkachse näherer und ein zur Schwenkachse entfernterer Haken, wobei vorzugsweise der entferntere Haken die Zugkräfte beim Öffnen aufzunehmen hat.
Der Körper hat darüber hinaus bevorzugt um die Haken herum eine Einbuchtung, die den Ring im geschlossenen Zustand des Aufnahmekörpers aufnimmt. Damit steht weder der Haken noch der Ring im geschlossenen Zustand des Aufnahmekörpers nach außen vor, so daß auch nicht die Gefahr besteht, daß der Aufnahmekörper beim Öffnen an einem den Körper umgebenden Verklei­ dungsteil hängen bleibt und den Öffnungsvorgang nachteilig beeinflußt.
Die erfindungsgemäße Seitengassack-Schutzeinrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß Gassack und Aufnahmekörper so aufeinander abgestimmt sind, daß beim Entfalten des Gassacks eine Kraft auf einen Haken ausgeübt wird, die größer als die Schließkraft der Rastverbindung ist. Die Schließkraft ist die Kraft, die die Rastverbindung einem gewaltsamen Öffnen maximal entgegen­ setzen kann. Die Rastverbindung wird bei der erfindungsgemäßen Schutz­ einrichtung durch den sich entfaltenden Gassack geöffnet.
Hierbei wird vorzugsweise nur ein Haken belastet, der beim Öffnen gebogen oder zerstört wird. Eine andere Ausführungsform sieht vor, daß der Ring beim Öffnen im Bereich eines einem Haken zugeordneten Abschnitts zerstört wird.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und aus den nachfolgenden Zeichnungen, auf die Bezug genommen wird.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Seiten­ gassack-Schutzeinrichtung mit noch nicht geschlossenem Aufnahmekörper,
Fig. 2 die Seitengassack-Schutzeinrichtung nach Fig. 1 mit geschlos­ senem Aufnahmekörper,
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Seitengassack-Schutzeinrichtung mit geschlossenem Aufnah­ mekörper,
Fig. 4 einen Schnitt längs der Linie IV-IV in Fig. 3 im Bereich der Verbindung von Öffnungsklappe und Aufnahmekörper,
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht einer anderen Ausführungsform der Rastverbindung,
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform des Aufnahmekörpers im Bereich einer Rastverbindung, bei noch nicht geschlossener Rastverbindung,
Fig. 7 die Rastverbindung mit nach unten geschwenktem Ring.
In Fig. 1 ist eine Seitengassack-Schutzeinrichtung dargestellt, die entlang eines Dachrahmens eines Fahrzeugs einzubauen ist. Die Schutzeinrichtung weist einen langgestreckten Aufnahmekörper 3 aus Spritzgußmaterial auf, von dem nur ein Abschnitt dargestellt ist und der aus zahlreichen aneinander angrenzenden, einstückig miteinander verbundenen gleichen Abschnitten besteht. Im Aufnahme­ körper 3 ist ein gefalteter Gassack 5 untergebracht, der im aufgeblasenen Zustand eine oder mehrere Seitenscheiben eines Fahrzeugs abdecken kann. Im Aufnahme­ körper 3 ist auch noch ein Gasführungsrohr 7 untergebracht, das eine gleichmäßige Befüllung des Gassacks über seine gesamte Länge erlauben soll. Der Aufnahmekörper 3 hat ein im Querschnitt U-förmiges Profil mit zwei gegenüberliegenden Seitenwänden 9, 11. An der Seitenwand 11 ist eine abgewinkelte, zur Seitenwand 9 ragende Öffnungsklappe 13 einstückig angeformt. Diese Öffnungsklappe verschließt eine Austrittsöffnung 15 für den Austritt des Gassacks 5 beim Entfalten. Der hohle, einstückige Aufnahmekörper 3 bildet eine Einrichtung zum Fixieren des Gassacks 5 in seiner gefalteten Lage, in der er zusammen mit dem Aufnahmekörper 3 im Fahrzeug untergebracht ist.
In der in Fig. 1 gezeigten Lage ist der Aufnahmekörper 3 gerade mit dem Gassack 5 bestückt worden, und er muß noch geschlossen werden. Hierzu sind über die gesamte Längserstreckung der Austrittsöffnung 15 mehrere Rastver­ bindungen 17 vorgesehen, von denen nur eine in Fig. 1 exemplarisch dargestellt ist. Die Rastverbindung 17 umfaßt einen triangelförmigen, am Aufnahmekörper 3 einstückig angeformten Ring 19 sowie einen dazugehörigen Zapfen 21.
Der Ring 19 ist über ein Filmscharnier 23 einstückig am Rand der Wand 9, der die Austrittsöffnung 15 mit definiert, befestigt und kann damit um die durch das Filmscharnier definierte Schwenkachse 25 nach oben geschwenkt werden, um am Zapfen 21 zu verrasten. Der Zapfen 21 besteht aus zwei Abschnitten in Form von ineinander übergehenden Haken 27, 29, die die obere bzw. untere Hälfte des Zapfens 21 definieren. Die Haken sind entgegengesetzt ausgerichtet, indem sie in entgegengesetzte Richtungen A, B weisende Aufnahmeflächen 31, 33 besitzen, die in Seitenansicht eine V- oder U-Form haben. Diese Aufnahmeflächen 31, 33 bilden Sattelflächen.
Beim Schließen der Rastverbindung 17 liegen gegenüberliegende Abschnitte 35, 37 des Rings an den Aufnahmeflächen 31 bzw. 33 an.
Die Haken 27, 29 liegen auf einer gedachten Geraden, auf der die Pfeile A und B liegen. Die Gerade verläuft in einer Ebene, die senkrecht zu der Schwenkachse 25 liegt. Der Haken 29 ist damit der zur Schwenkachse nähere und der Haken 27 der entferntere.
Um den Zapfen 21, der einstückig an dem Aufnahmekörper 3 angeformt ist, weist der Aufnahmekörper 3 eine der Form des Rings 19 angepaßte Einbuchtung 39 auf.
Im geschlossenen Zustand, der in Fig. 2 gezeigt ist, nimmt die Einbuchtung 39 den Ring 19 vollständig auf, so daß der Ring seitlich nicht gegenüber der Außenfläche des Aufnahmekörpers außerhalb der Einbuchtung 19 übersteht.
Zum Schließen wird der Ring 19 um die Schwenkachse 25 nach oben geschwenkt und dann mit dem Abschnitt 35 im Haken 29 verrastet, so daß der Abschnitt 35 an der Aufnahmefläche 33 anliegt. Der Abschnitt 37 wird dann über den Haken 27 gedrückt, so daß er in ihm verrastet und an der Anlagefläche 31 anliegt. Die so gebildete Rastverbindung schließt den Aufnahmekörper sicher in beide Richtungen A und B, da die Haken 27, 29 bestrebt sind, den Ring in entgegengesetzte Richtungen A (Öffnen) und B (Schließen) aufzuweiten.
Beim Entfalten des Gassacks 5 drückt dieser die Wände 9, 11 in entgegengesetzte Richtungen, wodurch eine hohe Kraft über den Haken 27 in den Ring 19 und damit das Filmscharnier 23 eingeleitet wird. Da sich die Aufnahmefläche 31 in Richtung des Pfeiles B verjüngt, wird der Abschnitt 37 immer tiefer in die durch die Aufnahmefläche 31 definierte Verjüngung gedrückt. Der Abschnitt 37 erfährt damit eine Druckkraft, so daß sich Druckspannung und Zugspannung im Abschnitt 37 überlagern. Beim Überschreiten einer definierten Maximalspannung bricht der Ring 19 im Bereich des Abschnitts 37, so daß die Rastverbindung zerstört wird und der Aufnahmekörper geöffnet werden kann.
Alternativ kann auch der Zapfen 27 abscheren oder elastisch oder plastisch umgebogen werden, um das Aufschwenken der Öffnungsklappe 13 um eine gedachte Achse 41 zu erlauben. Die Verbindung zwischen dem Haken 29 und dem Abschnitt 35 setzt dem Öffnen des Aufnahmekörpers 3 keinen nennens­ werten Widerstand entgegen, denn die Ausrichtung des Hakens 29 ist offen zur Schwenkrichtung C der Öffnungsklappe 13.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 3 und 4 ist der Aufnahme­ körper 3 separat von der Öffnungklappe 13 ausgebildet. Über Niete 51, die als separate Teile oder als Fortsätze am Aufnahmekörper 3 ausgebildet sein können, wird die Öffnungsklappe 13 am Aufnahmekörper 3 befestigt. Wie in Fig. 4 zu sehen ist, werden die Niete 51 am freien Ende oder an beiden freien Enden heiß verformt, um die Befestigung zu erreichen. Die so ausgebildete Öffnungsklappe hat ein Filmscharnier 53, um das Aufschwenken und Verschließen zu erleichtern. Alternativ kann die Öffnungsklappe 13 am Aufnahmekörper 3 auch durch Schweißen, Kleben oder Schrauben befestigt werden. Auch eine Kombination der Befestigungsmöglichkeiten ist denkbar.
Fig. 5 zeigt, daß die Rastverbindung 17 durch Befestigen von Einzelteilen am Aufnahmekörper und/oder der Öffnungsklappe gebildet werden kann. Der Zapfen 21 ist als separates Teil ausgebildet, welches innenseitig zwei vorstehende, angeformte Stifte 61 hat, die durch Öffnungen 63 in der Öffnungsklappe 13 gesteckt werden, um rückseitig heiß verformt zu werden. Auch der Ring 19 ist bei dieser Ausführungsform als separates Teil ausgebildet und weist einen Basis­ abschnitt 71 auf, der über das Filmscharnier 23 mit dem Ring selbst verbunden ist. Der Basisabschnitt 71 hat ebenfalls stiftartige Fortsätze 73, die in Öffnungen 75 im Aufnahmekörper 3 gesteckt und rückseitig heiß verformt werden. Auch beliebige Kombinationen der Ausführungsformen nach den Fig. 1 bis 5 mit einstückig angeformten und separat ausgebildeten, an anderen Teilen befestigten Einzelteilen sind möglich.
Die Ausführungsformen nach den Fig. 6 und 7 sollen zeigen, daß die durch die Haken 27, 29 durchgehende Gerade G auch in einem Winkel α ≠ 90° zur Schwenkachse 25 oder zur Achse 41 liegen kann. Der Ring und diese Achsen müssen so ausgerichtet sein, daß nach dem Hochschwenken des Ringes 19 der Ring über dem Haken 27, 29 zu liegen kommt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem, daß die Haken nicht quer zur Schwenkrichtung ausgerichtet sind, denn dann würden sie keine ausreichende Verschlußwirkung haben.

Claims (13)

1. Einrichtung zum Fixieren eines Gassacks (5) in seiner gefalteten Lage, mit
einem hohlen Aufnahmekörper (3) zur Unterbringung des Gassacks (5),
wobei der Aufnahmekörper (3) eine mit ihm verbundene Öffnungsklappe (13) aufweist, die in geschlossenem Zustand des Aufnahmekörpers (3) über eine Rastverbindung (17) eine Austrittsöffnung (15) des Aufnahmekörpers (3) verschließt, dadurch gekennzeichnet, daß
die Rastverbindung (17) einen mit dem Aufnahmekörper (3) oder der Öffnungsklappe (13) verbundenen angeformten Ring (19) und wenigstens ein Paar mit der Öffnungsklappe (13) oder dem Aufnahmekörper (3) verbundene, vorstehende Haken (27, 29) aufweist,
wobei die Haken (27, 29) an gegenüberliegenden Abschnitten (35, 37) des Rings (19) angreifen und entgegengesetzt ausgerichtet sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken (27, 29) ineinander übergehen und Abschnitte eines Zapfens (21) sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Haken (27, 29) eine in Seitenansicht V- oder U-förmige Aufnahmefläche (31, 33) aufweist, an der der Ring (19) bei geschlossenem Aufnahmekörper (3) anliegt.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmefläche (31, 33) den Ring (19) in geschlossenem Zustand oder bei sich entfaltendem Gassack zusammendrückt.
5. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Ring (19) und/oder die Haken (27, 29) durch Schweißen, Kleben, Schrauben oder Niete, die heiß verformt werden, am Aufnahmekörper (3) angebracht sind/ist.
6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ring (19) über ein Filmscharnier (23) einstückig mit einem die Austrittsöffnung (15) begrenzenden Rand des Aufnahmekörpers (3) oder der Öffnungsklappe (13) verbunden ist.
7. Einrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Haken (27, 29) auf einer Geraden liegen, die in einer Ebene liegt, die im wesentlichen senkrecht zu der durch das Filmscharnier definierten Schwenkachse (25) liegt, um einen der Schwenkachse (25) näheren und einen zur Schwenkachse (25) entfernteren Haken (29 bzw. 27) zu definieren.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmekörper (3) um die Haken (27, 29) herum eine Einbuchtung (39) aufweist, die den Ring (19) in geschlossenem Zustand des Aufnahmekörpers aufnimmt.
9. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnungsklappe (13) einstückig am Aufnahmekörper (3) angeformt ist.
10. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmekörper (3) einstückig ausgebildet ist.
11. Seitengassack-Schutzeinrichtung, die längs des Dachrahmens eines Fahrzeugs zu befestigen ist, mit einer Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche und einem Gassack (5), der von der Einrichtung im gefalteten Zustand des Gassacks (5) umschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß Gassack (5), Aufnahmekörper (3) und Öffnungsklappe (13) so aufeinander abgestimmt sind, daß beim Entfalten des Gassacks (5) eine Kraft auf einen Haken (27, 29) ausgeübt wird, die größer als die Schließkraft der Rastverbindung ist.
12. Seitengassack-Schutzeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß nur ein Haken (27) beim Öffnen durch den Gassack (5) Belastungen ausgesetzt ist und der Haken (27) durch die beim Öffnen auf ihn aufgebrachte Kraft gebogen oder zerstört wird.
13. Seitengassack-Schutzeinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß zum Öffnen des Aufnahmekörpers (3) durch den sich entfaltenden Gassack (5) der Ring (19) im Bereich eines einem Haken (27) zugeordneten Abschnitts (37) zerstört wird.
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