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Die Erfindung betrifft ein Verbindungselement gemäß dem
Patentanspruch 1. Derartige Verbindungselemente werden bei stangenartigen
Elementen für Laufschienensysteme, Handläufe, Verbindungen für
Glasscheiben etc. verwendet.
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Bei Schiebetürsystemen werden Laufschienen eingesetzt, entlang
welchen Rollwagen fahren, die Türflügel tragen. Derartige Laufschienen
bestehen zumeist aus rohrförmigen Stangen, die oberhalb der zu öffnenden
und schließenden Ein- oder Durchgängen verlaufen. Hierzu werden die
rohrförmigen Stangen, je nach Anforderung, entweder geradlinig oder in
einem vorgegebenen Winkel (90°) zueinander mittels
Verbindungselementen miteinander verbunden. Bekannte Verbindungselemente sind
hierzu winkelförmig ausgebildet und weisen Gewindebohrungen auf,
welche mit Gewindestangen der Stangen verschraubt werden. Hierbei sind
die Verbindungsachsen der Schraubverbindungen deckungsgleich mit der
zugeordneten Mittellinie des Verbindungselementes.
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Bei bekannten Verbindungen zwischen zwei rohrförmigen oder vollen
Stangen und einem Verbindungselement zur Ausbildung einer
Laufschiene für ein Schiebetürsystem bzw. bei Handläufen haben insbesondere bei
winkeligen Verbindungen der beiden Stangen den Nachteil, dass im
Bereich eines kugelförmigen Verbindungselementes eine wenig
ansprechende Optik erzielt wird, da die in Bezug auf den Winkel nach außen
weisende Kugelfläche relativ groß und damit dominant in Bezug auf die beiden
auf das kugelförmige Verbindungselement auflaufenden Stangen ist.
Gleichzeitig ist die in Bezug auf den Winkel innenliegende Fläche
zwischen den beiden Stangen des kugelförmigen Verbindungselementes
verhältnismäßig klein, so dass sich rein optisch eine Asymmetrie an dem
Übergang zwischen den beiden Stangen, d. h. am Ort des kugelförmigen
Verbindungselementes, ergibt. Ferner sind derartige
Verbindungselemente nur in festen Winkelgraden herzustellen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verbindungselement, insbesondere für
Laufschienensysteme, Handläufe oder Verbindungen für Glasscheiben zu
schaffen, welches vorgenannte Nachteile verbessert, d. h. eine für den
Betrachter angenehmere optische Wahrnehmung ermöglicht und
darüberhinaus die Möglichkeit bietet, unterschiedliche Winkelstellungen von zwei
Stangen zueinander, unter Berücksichtigung von auftretenden
Bautoleranzen, zu realisieren.
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Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe mit der Lehre nach Anspruch 1.
Hiernach ist das Verbindungselement im Wesentlichen kugel-, pyramiden-
oder quaderförmig, wobei die Verbindung mit zumindest einem
Gegenstück derart gestaltet ist, dass die Verbindungsachse in Bezug auf den
Mittelpunkt des Verbindungselementes außermittig liegt. In Abweichung
zum vorgenannten Stand der Technik wird hierdurch eine Verbindung
zwischen zwei Gegenstücken und einem Verbindungselement geschaffen,
welche für den Betrachter zu einer, optisch gesehen, symmetrischen
Erscheinung führt, da auf Grund der "exzentrischen" Verbindung zwischen
Verbindungselement und Gegenstück der in Bezug auf die winkelige
Anordnung zwischen zwei Gegenstücken außen liegende Bereich des
Verbindungselementes relativ zu dem bekannten Verbindungselement kleiner
und zwangsläufig der innenliegende Bereich größer ist.
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Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung werden durch die Merkmale
der Unteransprüche wiedergegeben.
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In der nachfolgenden Beschreibung wird von einem Laufschienensystem
mit an der Laufschiene beweglichen Elementen ausgegangen. Gleichwohl
ist die Erfindung auch auf winkelförmige Verbindungen aller Art, wie z. B.
Handläufe etc., bei jeder Winkelstellung anzuwenden.
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Da montierte Laufschienensysteme oftmals auch eine Änderung und
Anpassung auf der Baustelle erfahren, ist vorteilhafterweise die Verbindung
zwischen Verbindungselement und Gegenstück lösbar ausgestaltet und in
jeder Winkellage zusammensetzbar.
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Als besonders bevorzugt hat sich herauskristallisiert, das
Verbindungselement mit zumindest einer Bohrung mit Gewinde auszugestalten, in
welche ein Gegenstück mit Gewindestift einschraubbar ist. Diese
Verbindungsart ist zum einen hochbelastbar, was insbesondere bei
Laufschienensystemen erforderlich ist und andererseits kann diese Verbindungsart
kostengünstig unter unterschiedlichsten Winkelstellungen bereitgestellt
werden.
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Um einen auch optisch gleichmäßigeren Übergang zwischen
Verbindungselement und Gegenstück herzustellen, ist vorzugsweise ein
Übergangselement vorgesehen.
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Hierbei hat es sich als günstig erwiesen, dass das Übergangselement an
einem Ende an die Form des Verbindungselementes und/oder an dem
gegenüberliegenden Ende an die Form des Gegenstückes angepasst ist.
Hierdurch besteht auch die Möglichkeit, durch ein geeignet gewähltes
Übergangselement einen optisch ansprechenden Übergang zwischen
einem etwa im Schnitt viereckigen Rohr zu einem im Wesentlichen
kugelförmigen Verbindungselement, als auch andersherum zwischen einem im
Schnitt kreisförmigen Rohr zu einem quaderförmigen Verbindungselement
zu schaffen. Gleichzeitig sollte natürlich das Übergangselement wiederum
mit dem Verbindungselement und/oder dem Gegenstück lösbar
verbunden werden können.
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Da das Haupteinsatzgebiet des erfindungsgemäßen
Verbindungselementes am winkeligen Übergang zwischen zwei Gegenstücken besteht,
sollte das Verbindungselement vorzugsweise stumpf- und spitzwinkelige
Verbindungen, je nach der konkreten Ausgestaltung, ermöglichen.
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Schließlich ist auch denkbar, das Verbindungselement als Endstück
einzusetzen, um durch die "exzentrische" Verbindungsachse zwischen
Gegenstück und Verbindungselement eine spezielle optische Erscheinung
bzw. Wahrnehmung zu erzielen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand verschiedener
Ausführungsbeispiele erläutert.
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Es zeigt:
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Fig. 1 eine schematische Draufsicht auf ein
Laufschienensystem mit erfindungsgemäßen Verbindungselementen,
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Fig. 2 eine schematische perspektivische Ansicht eines
erfindungsgemäßen Verbindungselementes,
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Fig. 3 eine schematische zweidimensionale Darstellung des
erfindungsgemäßen Verbindungselementes von Fig.
2 mit Bohrung in Seitenansicht,
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Fig. 4 eine schematische zweidimensionale Darstellung des
Verbindungselementes von Fig. 2 in Draufsicht,
bezogen auf die Bohrung,
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Fig. 5A ein zweites Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Verbindungselementes in schematischer
zweidimensionaler Darstellung,
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Fig. 5B eine um 90° gedrehte zweidimensionale Darstellung
des Verbindungselementes von Fig. 5A,
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Fig. 5C eine weitere schematische zweidimensionale
Darstellung des Verbindungselementes von Fig. 5A,
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Fig. 5D eine in Bezug auf Fig. 5C um 90° gedrehte
schematische zweidimensionale Darstellung des
Verbindungselementes,
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Fig. 6A eine perspektivische Darstellung eines dritten
Ausführungsbeispieles eines erfindungsgemäßen
Verbindungselements mit 90° Verbindungswinkel,
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Fig. 6B eine schematische zweidimensionale Darstellung des
Verbindungselementes von Fig. 6A,
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Fig. 6C eine weitere schematische zweidimensionale
Darstellung des Verbindungselementes von Fig. 6A,
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Fig. 6D eine dritte schematische zweidimensionale
Darstellung des Verbindungselementes von Fig. 6A,
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Fig. 7A eine Verbindung zwischen zwei Übergangselementen
sowie einem erfindungsgemäßen Verbindungselement
gemäß Fig. 6A,
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Fig. 7B eine Verbindung zwischen zwei Übergangselementen
und einem erfindungsgemäßen Verbindungselement
gemäß Fig. 5A,
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Fig. 8A eine schematische perspektivische Darstellung eines
Übergangselementes,
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Fig. 8B eine schematische perspektivische Darstellung des
Übergangselementes von Fig. 8A in einer anderen
Ansicht,
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Fig. 8C eine schematische zweidimensionale Seitenansicht
des Übergangselementes von Fig. 8A,
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Fig. 8D eine in Bezug auf Fig. 8C um 90° gedrehte
schematische zweidimensionale Darstellung des
Übergangselementes von Fig. 8A, und
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Fig. 8E eine Draufsicht des Übergangselementes von Fig.
8A.
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In Fig. 1 ist in schematischer Draufsicht ein Laufschienensystem 1
dargestellt. Hierbei weist das Laufschienensystem 1 zwei im rechten Winkel
zueinander angeordnete Gegenstücke in Form von Laufschienen 2, 2 auf,
die jeweils ein feststehendes Glasteil 3, 3 mittels eines bzw. zweier
Halterungen 4 tragen.
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Die beiden Laufschienen 2, 2 sind über ein erfindungsgemäßes, in Fig. 1
als kugelförmiges Verbindungselement 5, verbunden. Zwischen dem
Verbindungselement 5 und den beiden Laufschienen 2 sind jeweils
Übergangselemente 6 angeordnet. Desgleichen sind an den jeweils
gegenüberliegenden Enden der Laufschienen 2 zwei zusätzliche
Übergangselemente 6 mit zugeordneten erfindungsgemäßen Verbindungselementen
8 in Form von Endstücken ausgebildet.
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Anhand der Fig. 2 bis 6 werden im Folgenden verschiedene
Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Verbindungselemente 5 erläutert.
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Fig. 2 zeigt in perspektivischer Ansicht ein erfindungsgemäßes
Verbindungselement 11 mit einer durchgehenden Bohrung 9 mit Gewinde 10,
wie insbesondere der zweidimensionalen Darstellung des
Verbindungselemtes 11 in Fig. 3 zu entnehmen ist. Hierbei ist die Bohrung 9 mit
zugeordnetem Gewinde 10 derart ausgestaltet - wie Fig. 3 zeigt -, dass von
beiden Seiten jeweils Laufschienen 2 oder, wie später in Verbindung mit
den Fig. 7 und 8 skizziert, zwei Übergangselemente 6 einschraubbar
sind.
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Wie aus Fig. 4 ersichtlich, ist bei dem erfindungsgemäßen
Verbindungselement 11 die Bohrung 9 mit Gewinde 10 derart in das kugelförmige
Verbindungselement 11 eingebracht, dass die Verbindungs- oder Mittelachse
V der Bohrung 9 nicht den Mittelpunkt M des kugelförmigen
Verbindungselementes 11 schneidet oder mit diesem deckungsgleich ist. Im
Folgenden wird dieses Auseinanderfallen zwischen Verbindungsachse V und
Mittelpunkt M als exzentrische Anordnung der Bohrung 9 in Bezug auf den
Mittelpunkt M eines kugelförmigen Verbindungselementes 5, 11, 12, 13
bezeichnet.
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Das erfindungsgemäße Verbindungselement 11 ermöglicht somit eine
geradlinige Verbindung zwischen zwei Laufschienen 2 mittels dem
erfindungsgemäßen Verbindungselement 11.
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In Fig. 5 ist in den verschiedenen Darstellungen A bis D ein zweites
Ausführungsbeispiel des Verbindungselementes 12 aufgezeigt. Wie den
Fig. 5 entnehmbar, spaltet sich bei dem erfindungsgemäßen
Verbindungselement 12 gemäß der Fig. 5A bis 5D die Bohrung 9 in zwei
Abschnitte 16 und 17 auf, deren Mittelachsen im 135°-Winkel zu einander
angeordnet sind, wie sich insbesondere aus den zweidimensionalen
Darstellungen des erfindungsgemäßen Verbindungselementes 12 der Fig.
5C und 5D ergibt. Demgemäß wird bei Einsatz des Verbindungselementes
12 in Verbindung mit zwei nicht dargestellten Laufschienen 2 ein
Laufschienensystem 1 mit einem Winkel von 135° erzielt. Hierbei ist
insbesondere aus den Fig. 5C und 5D auf Grund der exzentrischen Anordnung
der beiden Bohrungsabschnitte 16 und 17 ersichtlich, dass in
zweidimensionaler Darstellung gemäß den Fig. 5C und 5D die in Bezug auf den
135°-Winkel außenliegende Kreislinie des Verbindungselementes 12
kürzer ist, als bei einem bekannten Verbindungselement, bei welchem die
Mittellinien zweier im 135°-Winkel angeordneten Bohrungsabschnitte den
Mittelpunkt eines bekannten kugelförmigen Verbindungselementes
schneiden würden.
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In Fig. 6A bis 6D ist als drittes Ausführungsbeispiel ein
erfindungsgemäßes Verbindungselement 13 dargestellt, welches zwei Bohrungsabschnitte
16 und 17 aufweist, die einen 90°-Winkel zueinander einschließen. Hierbei
weicht die zweidimensionale Darstellung des erfindungsgemäßen
Verbindungselementes 17 der Fig. 6B von der Darstellung gemäß Fig. 6C
bzw. Fig. 6D dadurch ab, dass das Verbindungselement 13 gemäß der
Fig. 6B bei Fig. 6C in Bezug auf Fig. 6B um deren Horizontalachse
und bei Fig. 6D in Bezug zu Fig. 6B um deren Vertikalachse um 90°
gedreht wurde.
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Es ist aus Fig. 6 in einfacher Form erkennbar, dass bei Einsatz des
Verbindungselementes 13 in Verbindung mit zwei Laufschienen 2 ein
Laufschienensystem mit 90°-Winkel resultiert.
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Obgleich nicht mit Bohrung dargestellt, kann natürlich das
erfindungsgemäße Verbindungselement 5, wie Fig. 1 zu entnehmen ist, auch lediglich
mit einer Bohrung, entsprechend einem Bohrungsabschnitt der Fig. 5
und 6, ausgestaltet sein, um hierdurch als Endstück, wie in Fig. 1
dargestellt, zu dienen. Gleichzeitig können die erfindungsgemäßen
Verbindungselemente natürlich sowohl aus Kunststoff, als auch aus Metall,
hergestellt werden. Dies hängt vom jeweiligen Einsatzgebiet und der zu
tragenden Last ab. Schließlich sind die erfindungsgemäßen
Verbindungselemente nicht nur bei Laufschienensystemen, sondern auch bei
Handläufen und anderen Systemen mit ähnlichen Anforderungen einsetzbar
und können natürlich anstatt der Bohrungen mit Gewinde selbst mit
Gewindestangen oder anderen Verbindungsmitteln ausgestaltet werden.
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In Verbindung mit den Fig. 7 und 8 werden nachfolgend detailliert die
Übergangselemente 6 von Fig. 1 erläutert.
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In Fig. 7 sind jeweils zwei Übergangselemente 6 in Verbindung mit
einem Verbindungselement 13 (sh. Fig. 7A) sowie in Kombination mit
einem Verbindungselement 12 (sh. Fig. 7B) dargestellt.
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Wie den Fig. 8A und 8B entnehmbar ist, weist das Übergangselement
6 einen mit Gewinde versehenen rohrförmigen Abschnitt 14 auf, der mit
einer zugeordneten Laufschiene 2 verschraubbar ist und, wie Fig. 1
zeigt, die gleiche Form und den gleichen Durchmesser wie die
zugeordnete Laufschiene 2 aufweist. Das gegenüberliegende Ende des
Übergangselementes 6 ist im Wesentlichen als halbkugelförmiger Abschnitt 15
ausgebildet und hierdurch an die Form des zu koppelnden
Verbindungselementes 5 angepasst. Diese Anpassung ist zum einen für eine adäquate
und belastbare Verbindung zwischen Verbindungselement 5 und
Führungselement 6 erforderlich und auch für eine optisch ansehnliche
Erscheinungsform notwendig, da durch die exzentrische Anordnung der
Bohrung in dem erfindungsgemäßen Verbindungselement 5 bei Kopplung
zwischen Verbindungselement 5 und Übergangselement 6 ein schroffer
und optisch unattraktiver Übergang ansonsten resultieren würde. Die
Fig. 8C bis 8E zeigen hierbei in zweidimensionaler Darstellung zwei
Seitenansichten sowie eine Draufsicht auf das Übergangselement 6, wobei
die konkrete Ausgestaltungsform des Übergangselementes 6 durch die
Bezugnahme auf die Fig. 8A bis 8E als Offenbarungsgehalt der
Anmeldung angesehen wird.
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Auch das Übergangselement 6 kann entsprechend der Materialwahl des
Verbindungselementes 5, 11, 12, 13 und der Laufschiene 2 entweder aus
Kunststoff oder Metall hergestellt sein. Natürlich kann auch das
Übergangselement 6 zur Verbindung mit den Komponenten 2, 5 mit adäquaten
Verbindungsmitteln ausgebildet werden.
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Auch wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Laufschienen 2 als auch
die Verbindungselemente 5, 11, 12, 13 und die Übergangselemente 6
andere geometrische Formen aufweisen können und dennoch die
erfindungsgemäßen Merkmale haben. D. h., das Verbindungselement 5, 11,
12, 13 kann auch im Wesentlichen pyramiden- oder quaderförmig sein.
Diese anders gearteten geometrischen Formen des erfindungsgemäßen
Verbindungselementes würden sich insbesondere bei Laufschienen mit
dreieck- oder viereckförmigem Querschnitt anbieten. Desgleichen müssten
natürlich die Abschnitte 14 und 15 des Übergangselementes 6 an die
modifizierten geometrischen Formen der Laufschienen und/oder
Verbindungselemente angepasst sein. Auch ist denkbar, dass das
Übergangselement 6 als optisch harmonischer Übergang etwa zwischen einer im
Schnitt runden Laufschiene und einem quaderförmigen
Verbindungselement dient, d. h., der Abschnitt 14 des Übergangselementes 6 müsste an
die rohrförmige Laufschiene 2 sowie der Abschnitt 15 an die Quaderform
des Verbindungselementes 5 angepasst sein. Entsprechend sind natürlich
die unterschiedlichsten geometrischen Übergänge denkbar.
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Die vorhergehende Beschreibung der Ausführungsbeispiele gemäß der
vorliegenden Erfindung dient nur zu illustrativen Zwecken und nicht zum
Zwecke der Beschränkung der Erfindung. Im Rahmen der Erfindung sind
verschiedene Änderungen und Modifikationen möglich, ohne den Umfang
der Erfindung sowie ihre Äquivalente zu verlassen.
Bezugszeichenliste
1 Laufschienensystem
2 Laufschiene
3 Glasteil
4 Halterung
5 Verbindungselement
6 Übergangselement
7 halbkugelförmiger Aschnitt
8 Verbindungselement (Endstück)
9 Bohrung
10 Gewinde
11 Verbindungselement
12 Verbindungselement
13 Verbindungselement
14 Abschnitt
15 Abschnitt
16 Bohrungsabschnitt
17 Bohrungsabschnitt
V Verbindungsachse
M Mittelpunkt