DE10146484A1 - Dachsystem - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Dachsystem und ein Verfahren zu dessen Herstellung, das aus einer Dampfsperrbahn (1), einer Wärmedämmschicht (2) und einer darauf angeordneten Dachbahn (3) mit Brandschutzeinlage (4) besteht. Bei diesem System ist die Dampfsperrbahn (1) beidseitig mit kalt zu verklebenden Selbstklebeschichten (6, 7) ausgebildet, die auf der einen Seite (6) mit dem Dachunterbau (5) und mit der anderen Seite (7) mit der Wärmedämmschicht (2) verklebt ist. Auf der Wärmedämmschicht (2) ist eine Dachbahn (3) aufgeklebt, die ihrerseits eine Selbstklebeschicht (9) aus einer elastischen Kautschuk-Bitumen-Masse aufweist und die mit der Oberseite der Wärmedämmschicht (2) kalt verklebt ist.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Dachsystem für Flach- und flach geneigte Dächer gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1, sowie ein Verfahren zur Herstellung des Dachsystems gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 6.
- Bei der Abdichtung von Flachdächern oder flach geneigten Dächern wird heute meist auch eine Isolationsschicht zur Verbesserung der Wärmedämmung vorgesehen. Eine derartige Wärmedämmung besteht häufig aus Hartschaumplatten aus Polystrol oder anderen porösen Wärmedämmaterialien. Deshalb ist es notwendig, daß unter der Wärmedämmung eine Dampfsperre vorgesehen wird, damit keine Feuchtigkeit in die Wärmedämmplatten gelangen kann und dadurch die Isolationswirkung verschlechtert. Auf die Wärmedämmplatten wird eine Dachbahn als äußerer Schutz gegen Witterungseinflüsse aufgeklebt, die in der Regel aus einem thermoplastischen Kunststoff besteht. Sofern die Dachbahn auf einem brennbaren Dachuntergrund aufgebracht wird oder die Wärmedämmschicht aus brennbarem Material besteht, muß unter der Dachbahn noch ein Brandschutz vorgesehen werden.
- In der Praxis sind Dachsysteme für Flachdächer oder flach geneigte Dächer bekannt, bei denen auf der Dachkonstruktion zur Dampfsperre Bitumen- oder Kunststoffbahnen aufgebracht sind. Diese werden meist durch Erhitzen oder Auftragen von Klebemassen flächig mit dem Dachunterbau verklebt oder bei Holzunterbauten durch mechanische Verbindungselemente an den Holzteilen befestigt. Eine derartige Befestigung der Dampfsperrbahnen ist sehr arbeitsintensiv und damit in vielen Fällen zu kostenaufwendig.
- Auf die Dampfsperrbahnen werden zur Wärmedämmung häufig Hartschaumplatten aus Polystrol oder anderen Dämmaterialien aufgeklebt. Dazu wird meist ein heißklebender Bitumenkleber verwendet, der nach dem Erhitzen auf die Dampfsperrbahn flächig aufgetragen wird und in den die Dämmplatten dann nacheinander zur Verklebung hineingelegt werden. Dabei muß der Kleber immer am Verarbeitungsort durch spezielle Erhitzungsgeräte erwärmt und sogleich verarbeitet werden, so daß immer nur kleine Flächen nacheinander beklebbar sind. Dies hat den Nachteil, daß derartige Dachisolationen zeitintensiv anbringbar sind und nur von Spezialfirmen mit Fachkräften durchgeführt werden können. Es sind zwar auch kalt zu verarbeitende Polystrol-Kleber bekannt, aber auch diese müssen in kleinen Flächeneinheiten nacheinander verteilt und nacheinander mit den Dämmplatten belegt werden, was auch eine zeitintensive Verarbeitung erfordert.
- Auf diese Dämmschicht muß dann zum Brandschutz eine Schicht aus nicht brennbarem Material wie beispielsweise ein Glasfaservlies aufgeklebt werden. Darauf muß dann in einem weiteren Arbeitsgang eine Dachbahn aus einem thermoplastischen Kunststoff befestigt werden. Da diese Dachbahnen heute vorzugsweise aus schwer verklebbaren durch Copolymerisation von Venylacetat und Ethylen (VAE) hergestellten Kunststoff bestehen, werden diese Dachbahnen meist im Heißklebeverfahren mit der Glasfaserschicht verklebt.
- Aus der DE 23 49 666 A1 ist zwar schon eine Dachbahn bekannt, in der eine Brandschutzeinlage zwischen zwei Schichten eingeschweißt ist und in einem Klebevorgang auf der Dämmschicht aufgebracht werden könnte. Würde diese Dachbahn aus VAE- Kunststoff hergestellt, so müßte diese auch mittels eines aufwendigen Heißklebeverfahrens oder mechanischer Befestigungselemente auf der Wärmedämmschicht aufgebracht werden.
- Allerdings ist aus der DE 197 55 422 A1 bereits eine selbstklebende Dichtungsbahn bekannt, die kalt mit einem flächigen Untergrund zu verkleben ist. Dazu wird die zu verklebende Oberfläche der Dachbahn werksseitig mit einem Film aus Butylkautschuk versehen, die nach der Entfernung einer Schutzfolie mit einem flächigen Untergrund verklebbar ist. Derartige Butylkautschukkleber sind verhältnismäßig aufwendig in der Herstellung und damit für großflächige Verklebungen aus Kostengründen häufig nicht einsetzbar.
- Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, ein Dachsystem mit Wärmedämmung und Brandschutz zu schaffen, das auf einfache Weise auch von Laien oder Hilfskräften ohne spezielle Verarbeitungsgeräte auf Flachdächern oder flach geneigten Dächern anbringbar ist und nur kostengünstige Einzelkomponenten erfordert.
- Diese Aufgabe wird durch die in Patentanspruch 1 und 6 angegebene Erfindung gelöst. Weiterbildungen und vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Die Erfindung hat den Vorteil, daß durch die allseitige Verklebung mit drei Selbstklebeschichten an den Verlegebahnen eine Kaltverklebung des gesamten Dachsystems ohne Zuführung zusätzlichen Klebers aus Gebinden möglich ist und dies bei unterschiedlichen Materialschichten, die im Grunde alle sonst nur schwer miteinander verbindbar sind. Dabei wird gleichzeitig eine Verringerung der Arbeitsvorgänge erreicht, so daß das Dachsystem in kürzester Zeit angebracht oder erneuert werden kann.
- Darüber hinaus besitzt das erfindungsgemäße Dachsystem noch den Vorteil, daß alle Verbindungen zwischen den einzelnen Schichten auch verhältnismäßig großen Windbelastungen und Abhebekräften standhalten, so daß zusätzliche Kiesabdeckungen oder mechanische Befestigungen nicht notwendig sind. Dadurch wird gleichzeitig ein verhältnismäßig leichtes Dachsystem erreicht, das auch bei Dächern mit geringen Tragfähigkeiten und schlechten Befestigungsmöglichkeiten einsetzbar ist.
- Bei einer besonderen Ausführung der Erfindung, bei der alle Selbstklebeschichten aus einer Kautschuk-Bitumen-Masse bestehen, ist vorteilhaft, daß diese weitgehend temperaturunabhängig sind, so daß eine Kaltverklebung auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen möglich ist. Dabei ist insbesondere von Vorteil, daß diese Selbstklebemasse einfach herstellbar und besonders haftbar an allen üblichen Dachunterbauten aus glattem Holz, Stahl oder Beton ist und keine besondere Vorbehandlung an diesen Trägerwerkstoffen erfordert.
- Eine weitere besondere Ausführung der Erfindung, bei der die Dampfsperrbahn aus Bitumen besteht, hat den Vorteil, daß diese auf einfache Weise werksseitig mit doppelseitigen Selbstklebeschichten aus der Kautschuk-Bitumen-Masse versehen werden kann und durch die Materialähnlichkeiten eine feste Verbindung mit dieser Bitumenbahn erreicht wird.
- Bei einer weiteren Ausbildung der Erfindung, bei der die Brandschutzschicht aus einem Glasfaservlies besteht, das mit der Kautschuk-Bitumen-Masse durchtränkt ist, wird eine hohe Abschälbeständigkeit erreicht, so daß ein dauerhafter Brandschutz und Dichtigkeit der Dachbahn gewährleistet ist.
- Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 ein selbstklebendes Dachsystem, und
- Fig. 2 ein selbstklebendes Dachsystem mit Verstärkungsgitter.
- Die Fig. 1 der Zeichnung zeigt schematisch ein Schnittbild durch die einzelnen Schichten des erfindungsgemäßen Dachsystems. Dieses System besteht im wesentlichen aus einer doppelseitig selbstklebenden Dampfsperrbahn 1 aus Bitumen, worauf eine Wärmedämmschicht 2 aus Polystrol-Hartschaumplatten und hierauf eine einseitig selbstklebende Dachbahn 3 aus VAE- Kunststoff mit Brandschutzeinlage 4 geklebt ist.
- Das Dachsystem ist auf einem Dachunterbau aus einem Stahltrapezprofil 5 aufgebracht, wie es häufig bei Dächern für Werk- und Lagerhallen verwendet wird. Es kann aber auch auf glatten Holzwerkstoffplatten oder Betonflächen von Flachdächern oder flach geneigten Dächern angebracht werden. Auf das Stahltrapezprofil 5 ist zunächst die doppelseitig selbstklebende Bitumenbahn mit Aluminiumeinlage 10 als Dampfsperrbahn 1 aufgeklebt. Die Bitumenbahn 1 ist vorzugsweise ca. 1,5 mm dick und auf beiden Seiten mit einer Selbstklebeschicht 6, 7 aus einer Kautschuk-Bitumen-Masse versehen. Vorzugsweise wird ein Kunst- oder Synthetik-Kautschuk verwendet, welcher mit dem Bitumen zu einem glatten Gemisch verrührt wird. Dabei hat sich ein Mischungsverhältnis des Kunst-Kautschuk- und Bitumenanteils von 25 : 75 in der Praxis bewährt, der bei positiven Umgebungstemperaturen plastisch bleibt und eine Kaltselbstklebewirkung besitzt. Diese beiden Selbstklebeschichten 6, 7 sind werksseitig mit einer Silikonhaltigen Schutzfolie abgedeckt, die beim Aufkleben auf das Stahlprofil 5 einseitig entfernt wird. Die Bitumenbahn 1 wird unter gleichzeitiger Entfernung der einen Schutzfolie auf die Dachfläche 5 aufgerollt und unter leichtem Druck angedrückt und bildet so eine feste Verbindung mit dem Dachunterbau. Da die obere Schutzfolie zunächst noch auf der Bitumenbahn 1 verbleibt, kann die Bahn 1 von den Montagekräften betreten werden, so daß die gesamte Dachfläche in einem Arbeitsgang mit der Dampfsperrbahn 1 beklebbar ist.
- Danach wird die Schutzfolie von der Oberseite der Bitumenbahn 1 abgezogen und auf die obere Selbstklebeschicht 7 die Wärmedämmschicht 2 aus den Polystrol-Hartschaumplatten aufgelegt und leicht angedrückt. Die Wärmedämmplatten 2 besitzen je nach vorgesehener Isolationswirkung Dicken von 50 bis 140 mm und werden flächendeckend auf die gesamte Dachfläche verteilt. Es sind auch andere Dämmaterialien mit ebenen glatten Oberflächen verwendbar, sofern diese die notwendige innere Festigkeit aufweisen.
- Auf die Dämmschicht 2 wird dann zur Abdichtung gegen Witterungseinflüsse und zum mechanischen Schutz eine selbstklebende Dachbahn 3 aufgeklebt. Diese Dachbahn 3 ist als Verbundbahn ausgebildet und besteht aus einer Dichtungsbahn 8 aus einem durch Copolymerisation mit Ethylen (VAE) hergestellten Kunststoff. Diese Dichtungsbahn 8 ist als flache Bahn bzw. Folie vorgesehen, die vorzugsweise eine Dicke von 1,2 mm besitzt und damit hinreichend schwer und mechanisch stabil ist. Auf der dem Dachunterbau 5 zugewandten Oberfläche der Dichtungsbahn 8 ist eine Brandschutzschicht 4 befestigt, die aus einer durchtränkten Glasfaserschicht besteht. Dabei ist das Glasfaservlies 4 mit der Kautschuk-Bitumen-Masse getränkt und in einem speziellen Verfahrensvorgang werksseitig mit der Dichtungsbahn 8 verbunden. Dazu wurde eine Oberfläche der Dichtungsbahn 8 nach dem Kalandrieren in noch plastischem Zustand kurzzeitig mit Infrarotstrahlern auf ca. 800° erhitzt und danach die durchtränkte Glasfaserschicht 4 aufkaschiert. Durch den Erhitzungsvorgang werden rezeptive Bestandteile in der Oberfläche der VAE-Kunststoffbahn 8 so aktiviert, daß eine feste Verbindung mit der mit Kautschuk-Bitumen-Masse durchtränkten Glasfaserschicht 4 entsteht. Hierdurch wird gleichzeitig eine hohe Abschälbeständigkeit der Dachbahn 3 erreicht, so daß dieses Dachsystem auch dauerhaft hohen Wind- und Sogbelastungen standhält.
- Zur Erhöhung der mechanischen und thermischen Eigenschaften ist bei einer besonderen Ausbildung des Dachsystems die Dachbahn mit einem Verstärkungsgitter vorgesehen. Ein derartiges Dachsystem ist in Fig. 2 der Zeichnung dargestellt. Dieses Dachsystem unterscheidet sich von dem Dachsystem nach Fig. 1 lediglich durch das zusätzliche Verstärkungsgitter. Dieses Verstärkungsgitter 11 ist als ein grobmaschiges Gittergeflecht aus Polyester- oder Glasfasern ausgebildet, das rechteckige oder quadratische Gitter von mindestens 5 mm Kantenlänge aufweist. Die Gitterstege dieses Gittergeflechts weisen je nach mechanischer Belastbarkeit vorzugsweise eine Dicke von 0,2 mm auf. Dieses Gittergeflecht 11 aus Polyester- oder Glasfasern wird noch mit einem VAE-Kunststoff umhüllt und vor dem Kaschieren der Brandschutzschicht auf der thermisch behandelten Oberfläche der Dichtungsbahn mittels eines Schweißverfahrens auf der Dichtungsbahn befestigt. Durch die dünnen Gitterstege und die relativ großen Gitterabstände steht noch genügend Freifläche zwischen den Gitterstegen zur Verfügung, an denen die durchtränkte Glasfaserschicht auf die thermisch behandelte Dichtungsbahn aufgeklebt wird. Durch dieses Verstärkungsgitter erhält das Dachsystem eine höhere thermische und mechanische Belastungsfähigkeit, wodurch gleichzeitig auch die Dauerhaltbarkeit verlängert wird.
- Auf der der Wärmedämmschicht 2 zugewandten Seite der durchtränkten Glasfaserschicht 4 ist werksseitig noch eine zusätzliche Schicht der Kautschuk-Bitumen-Masse aufkaschiert, die eine Selbstklebeschicht 9 darstellt. Diese Selbstklebeschicht 9 ist werksseitig ebenfalls mit einer silikonhaltigen Schutzfolie abgedeckt, die vor dem Aufkleben auf die Wärmedämmplatten 2 abgezogen wird. Diese Dachbahnen 3 werden in Breiten von vorzugsweise 105 oder 120 cm hergestellt und überlappend auf die Wärmedämmschicht 2 aufgerollt und angedrückt. Die überlappenden Seitenränder werden zur besseren Verbindung miteinander durch Quellschweißmittel oder Heißluft verschweißt. So entsteht ein dreischichtiges Dachsystem aus den Einzelkomponenten der doppelseitig selbstklebenden Bitumenbahn 1, der Wärmedämmschicht 2 aus Polystrol-Hartschaumplatten und der einseitig selbstklebenden Dachbahn 3 mit Brandschutzeinlage, die im Kaltverlegeverfahren bei normalen Umgebungstemperaturen auf einem Dachunterbau 5 aufbringbar sind.
Claims (10)
1. Dachsystem für Flach- und flach geneigte Dächer bestehend
aus einer Dampfsperrbahn (1) auf einem Dachunterbau (5),
einer Wärmedämmschicht (2) und einer darauf angeordneten
selbstklebenden Dachbahn (3) mit Brandschutzeinlage (4),
dadurch gekennzeichnet, daß die Dampfsperrbahn (1)
beidseitig kaltselbstklebend ausgebildet ist, wobei deren
Unterseite (6) auf die Dachunterbaufläche (5) und deren
Oberseite (7) mit der Unterseite der Wärmedämmschicht (2)
verklebt ist und die Dachbahn (3) eine Selbstklebeschicht
(9) aus einer Kautschuk-Bitumen-Masse aufweist, die mit
der Oberseite der Wärmedämmschicht (2) kalt verklebt ist.
2. Dachsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Dampfsperrbahn (1) aus einer Bitumenbahn besteht, die
beidseitig mit der plastischen Kautschuk-Bitumen-Masse
beschichtet ist, die die beidseitigen Selbstklebeschichten
(6, 7) darstellen.
3. Dachsystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wärmedämmschicht (2) aus glatten Polystrol-
Hartschaumplatten oder in sich festen Wärmedämmaterial mit
glatten Oberflächen besteht.
4. Dachsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Dachbahn (3) als Verbundbahn
ausgebildet ist, die aus einer thermisch behandelten
Dichtungsbahn (8) aus einem copolymerisierten Venylacetat mit
Ethylen-Kunststoff (VAE) besteht, die auf der dem
Dachunterbau (5) zugewandten Seite mit einer durchtränkten
Glasfaserschicht (4) verbunden ist, die auf der
gegenüberliegenden Seite eine plastische Selbstklebeschicht (9)
aufweist.
5. Dachsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Dichtungsbahn (8) und der durchtränkten
Glasfaserschicht (4) ein grobmaschiges Verstärkungsgitter (11)
so angeordnet ist, daß die thermisch behandelte
Dichtungsbahn (8) mit der Glasfaserschicht (4) an den
Gitterfreiflächen (12) miteinander verbunden sind.
6. Dachsystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Glasfaserschicht (4) mit der plastischen Kunst-
Kautschuk-Bitumen-Masse durchtränkt ist.
7. Verfahren zur Herstellung des Dachsystems nach einem der
vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß zunächst die Dampfsperrbahn (1) unter vorheriger
Entfernung einer Schutzfolie mit dem Dachunterbau (5) kalt
verklebt wird und hierauf unter vorheriger Entfernung der
oberen Schutzfolie der Dampfsperrbahn (1) eine
Wärmedämmschicht (2) kalt aufgeklebt wird und auf die
Wärmedämmschicht (2) unter vorheriger Entfernung der Schutzfolie
von der Selbstklebeschicht (9) der Dachbahn (3) diese
ebenfalls kalt aufgeklebt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Dampfsperrbahn (1) in Einzelbahnen vorgegebener Breite
überlappend auf die gesamte Dachunterbaufläche (5) geklebt
wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wärmedämmschicht (2) plattenweise flächendeckend
auf die Dampfsperrbahn (1) geklebt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Dachbahn (3) in Einzelbahnen
vorgegebener Breite überlappend auf die Wärmedämmschicht (2)
geklebt und an den Überlappungsflächen kalt verschweißt
wird.
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