DE10142441C1 - Röntgenuntersuchungseinrichtung zur Deckenmontage - Google Patents
Röntgenuntersuchungseinrichtung zur DeckenmontageInfo
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Abstract
Eine Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) zur Montage an einer Decke (5) eines Untersuchungsraumes (3) weist eine Lagerungsvorrichtung (15) für einen zu untersuchenden Patienten (21), eine an der Decke (5) anbringbare erste Verstelleinrichtung (7) zur Halterung und Bewegung eines Röntgenstrahlers (11) und eine an der Decke (5) anbringbare zweite Verstelleinrichtung (9) zur Halterung und Bewegung eines Strahlungsempfängers (13) auf. Die Verstelleinrichtungen (7, 9) sind derart angeordnet und ausgebildet, dass sowohl der Röntgenstrahler (11) als auch der Strahlungsempfänger (13) von einer Seite bezüglich der Mittenlängsachse (85) der Lagerungsvorrichtung (15) auf die jeweils gegenüberliegende Seite bringbar ist. Die Verstelleinrichtungen (7, 9) weisen vorzugsweise Führungsschienen (25, 47) auf, an welchen Querträger (29, 49) verfahrbar sind. Die Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) erlaubt eine besonders große Anzahl von Untersuchungstechniken und Durchstrahlungsperspektiven.
Description
Die Erfindung betrifft eine Röntgenuntersuchungseinrichtung
zur Montage an einer Decke eines Untersuchungsraumes, mit
- - einer Lagerungsvorrichtung für einen zu untersuchenden Patienten,
- - einem Röntgenstrahler,
- - einem Strahlungsempfänger zur Detektion von vom Röntgen strahler emittierter Röntgenstrahlung,
- - einer an der Decke anbringbaren ersten Verstelleinrich tung zur Halterung und Bewegung des Röntgenstrahlers und
- - einer an der Decke anbringbaren zweiten Verstelleinrich tung zur Halterung und Bewegung des Strahlungsempfän gers.
Eine derartige Röntgenuntersuchungseinrichtung ist aus
DE 196 11 705 A1 bekannt. Ein Deckenstativ für einen Röntgen
strahler ist außerdem aus DE 87 06 822 U1 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Röntgenunter
suchungseinrichtung anzugeben, bei der die Nutzerfreundlich
keit gegenüber der bekannten Röntgenuntersuchungseinrichtung
in solcher Weise verbessert ist, dass eine größere Anzahl von
Untersuchungstechniken oder Untersuchungsarten möglich ist.
Diese Aufgabe wird bezogen auf die eingangs genannte Röntgen
untersuchungseinrichtung gemäß der Erfindung dadurch gelöst,
dass die Verstelleinrichtungen derart angeordnet und ausge
bildet sind, dass sowohl der Röntgenstrahler als auch der
Strahlungsempfänger von einer Seite bezüglich der Mitten
längsachse der Lagerungsvorrichtung auf die jeweils gegen
überliegende Seite bringbar ist, wobei die erste Verstellein
richtung eine erste Führungsschiene und die zweite Verstell
einrichtung eine zweite Führungsschiene aufweist, die senk
recht in Bezug auf die Mittenlängsachse der Lagerungsvorrich
tung angeordnet sind.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass bei der be
kannten Röntgenuntersuchungseinrichtung eine Röntgenaufnahme
nur von einer Seite des Patienten aus gemacht werden kann,
da der Strahlungsempfänger und der Röntgenstrahler ihre Posi
tion bezüglich der Lagerungsvorrichtung nicht austauschen
können. Eine Folge hiervon ist beispielsweise, dass sowohl
die linke Hüfte als auch die rechte Hüfte eines Patienten
beispielsweise nur von links aus aufgenommen werden kann.
Dies bedeutet, insbesondere bei der Aufnahme der rechten Hüf
te, dass manche Details im Durchleuchtungsbild nur schlecht
sichtbar sind. Eine weitere Folge ist, dass sich die Bediener
oder Ärzte mit einer sehr großen Zahl von Durchstrahlungsbil
dern vertraut machen müssen, beispielsweise um diese mit Re
ferenzbildern in Lehrbüchern oder Aufnahmehelfer-Broschüren
zu vergleichen.
Bei dem erfindungsgemäßen neuartigen Konzept für eine Rönt
genuntersuchungseinrichtung kann in vorteilhafter Weise von
einer Rechtsbedienung zu einer Linksbedienung gewechselt wer
den. Beispielsweise ist dann die linke Hüfte des Patienten
von links und die rechte Hüfte des Patienten von rechts aus
durchstrahlbar. Es sind somit besonders viele Durchstrah
lungsperspektiven möglich.
Mit besonderem Vorteil ist an der ersten Führungsschiene ein
erster Querträger und an der zweiten Führungsschiene ein
zweiter Querträger verfahrbar angebracht. An dem ersten Quer
träger ist der Röntgenstrahler und an dem zweiten Querträger
der Strahlungsdetektor angebracht. Die Anbringung ist derart,
dass der Röntgenstrahler und der Strahlungsempfänger senk
recht zur ersten Führungsschiene bzw. senkrecht zur zweiten
Führungsschiene verfahrbar sind.
Durch die jeweilige Kombination einer gesonderten Führungs
schiene mit einem gesonderten Querträger ist sowohl der Rönt
genstrahler als auch der Strahlungsempfänger - jeweils unab
hängig vom anderen - seitlich oder horizontal verfahrbar.
Die Führungsschienen sind vorzugsweise als Deckenschienen
ausgebildet und sorgen für eine Verfahrbarkeit senkrecht zur
Patientenachse (y-Richtung). Die Querträger sorgen für eine
Verstellbarkeit entlang der Patientenachse (Verfahrbarkeit in
x-Richtung).
Unter einer Führungsschiene wird jegliches zu einer definier
ten Bewegung geeignete Führungselement verstanden. Die Quer
träger sind beispielsweise verfahrbar an der jeweiligen Füh
rungsschiene montiert und somit senkrecht zur Patientenachse
horizontal verfahrbar. Die Querträger könnten in diesem Fall
somit auch als Schlitten oder Wägen oder Querwägen bezeichnet
werden, also als an den Führungsschienen verfahrbare Wägen,
welche eine Bewegung quer zu den Führungsschienen erlauben.
Zur Realisierung einer Bewegung quer zu der jeweiligen Füh
rungsschiene kann in dem jeweiligen Querträger wiederum ein
Schlitten, ein Wagen oder ein Säulenwagen verfahrbar montiert
sein.
Um die Untersuchung des gesamten Patientenkörpers ohne dessen
Umbettung zu erlauben, ist es zweckmäßig, dass die Länge des
ersten Querträgers und/oder die Länge des zweiten Querträgers
größer als 1,5 m ist.
Nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung sind - be
trachtet in einer vertikalen Seitenlängsansicht - die Quer
träger zumindest abschnittsweise übereinander angeordnet. In
diesem überlappenden Abschnitt können der Röntgenstrahler und
der Strahlungsempfänger gut für eine Röntgenaufnahme aufein
ander ausgerichtet werden. Der überlappende Abschnitt ist
insbesondere größer als die Breite der Säulenwägen, vorzugs
weise größer als 1,5 m.
Nach einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ragt - betrach
tet in einer vertikalen Seitenlängsansicht - einer der Quer
träger über den anderen Querträger hinaus. Im hinausragenden
Teil des betreffenden Querträgers ist es in besonders vortei
liger Weise einfach möglich, einen Seitenwechsel entweder des
Röntgenstrahlers oder des Strahlungsempfängers von einer Sei
te der Lagerungsvorrichtung auf die andere Seite zu vollzie
hen.
Zu diesem Zweck ist es auch besonders vorteilhaft, falls die
Querträger derart in unterschiedlicher Höhe angebracht sind,
dass die Querträger bei einander entgegengerichteter Bewegung
entlang der Führungsschienen aneinander vorbeifahrbar sind.
Nach einer anderen besonders bevorzugten Ausgestaltung ragt
wenigstens einer der Querträger mit dem größten Teil seiner
seitlich über die zugehörige Führungsschiene hinausstehenden
Länge auf nur einer Seite dieser Führungsschiene als Ausleger
hinaus. Dadurch ist sowohl gewährleistet, dass Röntgenbilder
über die gesamte Länge des Patienten aufnehmbar sind, als
auch, dass die beiden Querträger oder Querwägen in einfacher
Weise aneinander vorbeifahren können.
Vorzugsweise ist der Ausleger, bevorzugt an seinem der Füh
rungsschiene abgewandten Ende, durch eine Bodenstütze unter
stützt. Dadurch ist die Stabilität des auslegerartigen Quer
trägers, also des Auslegers, in vorteilhafter Weise erhöht.
Die Bodenstütze trägt hierzu insbesondere eine dritte Füh
rungsschiene zur Führung des Auslegers. Die dritte Führungs
schiene ist beispielsweise am obere Ende der Bodenstütze an
gebracht und verläuft zum Beispiel parallel zur ersten Füh
rungsschiene und/oder zur zweiten Führungsschiene.
Nach einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ragt - betrach
tet in einer Längsansicht - der andere Querträger derart über
den auslegerartigen Querträger, und vorzugsweise auch über
die Bodenstütze, hinaus, dass der von dem anderen Querträger
getragene Röntgenstrahler bzw. Strahlungsempfänger auf der
dem auslegerartigen Querträger abgewandten Seite der Boden
stütze vorbeifahrbar ist. Mit anderen Worten: Zum Seitenwech
sel fährt der Röntgenstrahler bzw. der Strahlungsempfänger an
dem anderen Querträger hinter der Bodenstütze vorbei auf die
andere Seite der Lagerungsvorrichtung.
Nach einer bevorzugten Weiterbildung weist die Röntgenunter
suchungseinrichtung ein Rasterwandgerät auf.
Im Zusammenhang mit
der erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungseinrichtung ist es
von besonderem Vorteil, das Rasterwandgerät als Bodenstütze
zu verwenden. Beispielsweise ist eine Tragstruktur des Ras
terwandgeräts zur bodenseitigen Abstützung wenigstens einer
der Verstelleinrichtungen verwendet.
Nach einer anderen vorzugsweisen Weiterbildung ist eine Steu
ereinrichtung vorhanden, mit welcher Antriebsmittel zur Bewe
gung des Röntgenstrahlers und des Strahlungsempfängers derart
steuerbar sind, dass der Seitenwechsel des Röntgenstrahlers
und/oder des Strahlungsempfängers selbsttätig durchführbar
ist. Das ist komfortabel für das Bedienpersonal, und Kollisio
nen sind programmgesteuert vermeidbar.
Zwei Ausführungsbeispiele einer Röntgenuntersuchungseinrich
tung nach der Erfindung werden nachfolgend anhand der Fig.
1 bis 6 näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Röntgenuntersu
chungseinrichtung nach der Erfindung in einer Sei
tenlängsansicht,
Fig. 2 die Röntgenuntersuchungseinrichtung der Fig. 1 in
einer stirnseitigen Ansicht,
Fig. 3 Verstelleinrichtungen einer Röntgenuntersuchungsein
richtung nach der Erfindung in einem zweiten Ausfüh
rungsbeispiel in perspektivischer Darstellung,
Fig. 4 die Röntgenuntersuchungseinrichtung der Fig. 1 mit
diesbezüglich veränderter Position eines Strahlungs
detektors in einer Seitenlängsansicht,
Fig. 5 die Röntgenuntersuchungseinrichtung der Fig. 4 mit
diesbezüglich veränderter Position des Strahlungsde
tektors in einer Seitenlängsansicht, und
Fig. 6 die Röntgenuntersuchungseinrichtung der Fig. 5 in
einer Stirnansicht.
Fig. 1 zeigt eine Röntgenuntersuchungseinrichtung 1,
welche in einem Untersuchungsraum 3 mit einer De
cke 5 aufgestellt ist. Die Röntgenuntersuchungseinrichtung 1
weist Verstelleinrichtungen 7, 9 zur Halterung und Bewegung
einer Röntgenröhre oder eines Röntgenstrahlers 11 bzw. eines
diesem zugeordneten Strahlungsempfängers 13 auf. Außerdem um
fasst die Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 eine Lagerungs
vorrichtung 15 mit einem höhenverstellbaren Sockel 17, der
eine Patientenliege 19 zum Auflegen eines Patienten 21 trägt.
Zur weiteren Erläuterung der Verstelleinrichtungen 7, 9 wird
auch auf Fig. 2 verwiesen, welche die Röntgenuntersuchungs
einrichtung 1 aus einer Blickrichtung 23 zeigt. Zum Verständ
nis ist außerdem Fig. 3 heranzuziehen, welche die Verstell
einrichtungen 7, 9 in perspektivischer Darstellung, betrach
tet von einer erhöhten Position, darstellt. Die Patientenori
entierung 24 ist dort seitlich eingezeichnet.
Die erste Verstelleinrichtung 7 umfasst eine als horizontale
Doppelschiene ausgebildete erste Führungsschiene 25, die
senkrecht zur Patientenliege 19 orientiert und an der Decke 5
befestigt ist. Über vier Klötze oder Abstandshalter 27 ist
unten an der ersten Führungsschiene 25 ein sich quer zur ers
ten Führungsschiene 25 erstreckender horizontaler erster
Querträger 29 angebracht. Der erste Querträger 29 ist an der
ersten Führungsschiene befestigt und geführt und entlang die
ser horizontal verfahrbar oder verschiebbar. Zur Führung kön
nen Roll- oder Gleitlager vorhanden sein. Der erste Querträ
ger 29 ist als Vierkantrahmen ausgebildet (siehe Fig. 3),
umfassend zwei parallele Längsbalken 31 und zwei diese ab
schließende und verbindende Querbalken 33. Entlang des ersten
Querträgers 29 ist quer zur ersten Führungsschiene 25 und
ebenfalls horizontal ein erster Teleskopwagen oder erster
Säulenwagen 35 verfahrbar oder verschiebbar. Der erste Säu
lenwagen 35 trägt nach unten ein Strahlerstativ 37, welches
eine nach unten ausfahrbare dreiteilige Teleskopsäule 39 um
fasst. An der motorisch antreibbaren Teleskopsäule 39 ist
endseitig über ein Gelenk 41 (siehe Fig. 2) der Röntgen
strahler 11 mit daran ausgangsseitig angebrachter Tiefenblen
de 43 befestigt. Der Röntgenstrahler 11 ist ferngesteuert um
eine vertikale Achse drehbar und um eine horizontale Achse
schwenkbar. Der Röntgenstrahler 11 emittiert Röntgenstrahlung
45, welche von dem Strahlungsempfänger 13 detektierbar ist.
In zur ersten Verstelleinrichtung 7 analoger Weise umfasst
die zweite Verstelleinrichtung 9 eine als horizontale Doppel
schiene ausgebildete und an der Decke 5 befestigte zweite
Führungsschiene 47. An dieser ist nach unten hin ein sich
quer zur zweiten Führungsschiene 47 erstreckender zweiter
Querwagen oder zweiter Querträger 49 verfahrbar angebracht,
der ebenfalls aus zwei Längsbalken 51 und zwei Querbalken 53
zu einem Rechteck zusammengesetzt ist (siehe Fig. 3). In o
der an dem zweiten Querträger 49 ist ein zweiter Teleskopwa
gen oder zweiter Säulenwagen 55 quer zur zweiten Führungs
schiene 47 verfahrbar. An der Unterseite des zweiten Säulen
wagens 55 ist ein Detektorstativ 57 angebracht, welches eine
nach unten ausfahrbare Teleskopsäule 59 umfasst, an welcher
endseitig über ein Gelenk 61 ein den Strahlungsempfänger 13
tragender Arm 63 angebracht ist. Der Strahlungsempfänger 13
ist um eine vertikale Achse drehbar und um eine horizontale
Achse schwenkbar und somit auf den Röntgenstrahler 11 optimal
ausrichtbar.
Die Abstandshalter 27 sind derart dimensioniert, dass - be
trachtet in der Seitenansicht der Fig. 1 - die beiden Quer
träger 29, 49 im Wesentlichen im Bereich der überstehenden
Länge LU des ersten Querträgers 29 übereinander angeordnet
sind. Die beiden Querträger 29, 49 sind derart in unter
schiedlicher Höhe angebracht, dass sie - je nach Standpunkt
oberhalb oder unterhalb - aneinander vorbeifahrbar sind,
falls sie - manuell oder automatisch - in entgegengesetzter
Richtung entlang der Führungsschienen 25, 47 bewegt werden.
Hierzu ist die zweite Führungsschiene 47 zusammen mit dem an
ihr angebrachten zweiten Querträger 49 seitlich neben der
ersten Führungsschiene 25 und den Abstandshaltern 27 angeord
net (siehe Fig. 1). Der erste Querträger 29 ist derart aus
gebildet, dass der größte Teil seiner seitlich über die zuge
hörige Führungsschiene 25 hinausstehenden Länge LU auf nur
einer Seite der Führungsschiene 25 als Ausleger 71 hinaus
ragt. Dieser Ausleger 71 liegt unterhalb des zweiten Querträ
gers 49 und kann diesen unterlaufen. Die Länge L1 des ersten
Querträgers 29 beträgt im Beispiel ca. 2,5 m und die Länge L2
des zweiten Querträgers 49 beträgt ca. 2,0 m.
Zur Erhöhung der mechanischen Stabilität des Auslegers 71 ist
eine Bodenstütze 73 vorhanden, die an ihrem oberen Ende eine
dritte Führungsschiene 75 trägt. Die dritte Führungsschiene
75 (siehe auch Fig. 3) verläuft unterhalb des zweiten Quer
trägers 49 und parallel zu den beiden anderen Führungsschie
nen 25, 47. Die Bodenstütze 73 und die dritte Führungsschiene
75 ist in den Fig. 2 und 6 zur Erhöhung der Übersichtlich
keit und Freistellung des Blicks aus der Blickrichtung 23
weggelassen.
In Fig. 3 sind die Verstelleinrichtungen 7, 9 der Röntgenun
tersuchungseinrichtung 1 in perspektivi
scher Sicht von schräg oben näher dargestellt. Zur Verbesse
rung der Übersichtlichkeit sind die Decke 5, die Säulenwagen
35, 55 sowie die Lagerungsvorrichtung 15 und der Patient 21
in dieser Figur weggelassen. Das Grundprinzip der Verstell
einrichtungen 7, 9 gemäß Fig. 3 ist mit denen der Verstell
einrichtungen 7, 9 der Fig. 1 und 2 identisch.
Gleichzeitig stellt Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel
mit gegenüber den Fig. 1 und 2 folgenden unterschiedlichen
Merkmalen dar:
- a) Die Bodenstütze 73 der Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 gemäß Fig. 1 ist bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 in ein zur Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 gehöriges Rasterwandgerät 77 integriert. Das Rasterwandgerät 77 weist zwei vertikal angebrachte Säulen 79 auf, entlang de rer ein Rahmen 81 vertikal verfahrbar ist, in welchen ein Röntgenfilm oder eine Katapultrasterlade einbaubar ist.
- b) Die zweite Führungsschiene 47 ist in Fig. 1 im Vergleich zur ersten Führungsschiene 25 vergleichsweise breit ausge führt, das heißt, ihre Längsbalken weisen einen größeren Abstand voneinander auf als die Längsbalken der ersten Führungsschiene 25. Dies ist von Vorteil für eine beson ders stabile Lagerung des zweiten Querträgers 49. Dass dies aber nicht zwingend erforderlich ist, ergibt sich aus Fig. 3, worin die beiden Führungsschiene 25, 47 in etwa gleich breit dargestellt sind. Von Vorteil ist allerdings, dass die erste Führungsschiene 25 derart schmal ist, dass ein großer Ausleger 71 vom ersten Querträger 29 gebildet wird, welcher einen großen Teil des zweiten Querträgers 49 unterlaufen kann.
Bei der Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 nach der Erfindung
ist es möglich, ausgehend von der in Fig. 2 dargestellten
Rechtsbedienung (Röntgenstrahler rechtsseitig der Lagerungs
vorrichtung 15) zu einer Linksbedienung zu wechseln, insbe
sondere programmgesteuert und/oder automatisch. Ausgehend von
Fig. 2 ist es dabei möglich, sowohl den Röntgenstrahler 11
als auch den Strahlungsempfänger 13 von ihrer jeweiligen in
Fig. 2 dargestellten Position auf die gegenüberliegende Sei
te bezüglich einer Mittenlängsachse 85 der Lagerungsvorrich
tung 15 zu bringen. Hierzu wird - wie in Fig. 4 dargestellt
ist - der zweite Säulenwagen 55 an ein bodenstützseitiges oder
des linksseitigen Ende 87 des zweiten Querträgers 49 gefah
ren. Der zweite Querträger 49 ragt hierzu in der Seitenan
sicht der Fig. 4 derart weit über den ersten Querträger 29
und über die Bodenstütze 73 hinaus, dass der Strahlungsemp
fänger 13 auf der dem ersten Querträger 29 abgewandten Seite
der Bodenstütze 73 (aus der Zeichenebene heraus) vorbeifahr
bar ist.
In Fig. 5 ist dargestellt, wie der auf diese Weise hinter
der Bodenstütze 73 vorbeigefahrene Strahlungsempfänger 13 mit
seinem Detektorstativ 57 nunmehr - in der Blickrichtung der
Fig. 5 - vor dem ersten Querträger 29 positioniert ist. In
der Darstellung der Fig. 5 ist der Röntgenstrahler 11 bezüg
lich der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Position in die
Zeichenebene hineingefahren worden, so dass - betrachtet in
der Stirnansicht der Fig. 6 - der Röntgenstrahler 11 und der
Strahlungsempfänger 13 in Bezug auf die Patientenliege 19 die
Seiten gewechselt haben. Über die Gelenke 41, 61 wurden Rönt
genstrahler 11 und Strahlungsempfänger 13 außerdem wieder
aufeinander zugerichtet. Die Darstellung der Fig. 6 ergibt
sich bei Betrachtung der Röntgenuntersuchungseinrichtung 1
gemäß Fig. 5 in Blickrichtung 89.
Die Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 umfasst außerdem eine
Steuereinrichtung 95, mit welcher vier oder mehr Antriebsmit
tel 96, 97, 98, 99 (siehe Fig. 2) zur Bewegung und/oder Ori
entierung des Röntgenstrahlers 11 und/oder des Strahlungsemp
fängers 13 ansteuerbar sind. Die Antriebsmittel 96, 97, 98,
99 sind nur schematisch wiedergegeben. Mit der Steuereinrich
tung 95 ist ein Umbau der Röntgenuntersuchungseinrichtung 1
von Rechtsbedienung zu Linksbedienung programmgesteuert mög
lich. Außerdem kann ein Einfädeln des Strahlungsempfängers 13
in das Rasterwandgerät 77 an einem Bedienpult der Steuerein
richtung 95 oder von einem entsprechenden Organprogramm ange
wählt werden.
Die beiden Querträger 29, 49 sind durch eine Koppeleinrich
tung miteinander starr verbindbar. Im Beispiel der Fig. 3
sind hierzu Bohrungen 91 im zweiten Querträger
49 und ein Koppelbolzen 93 am ersten Querträger 29 vorhanden.
Dies ist besonders für Zwecke der Angiographie vorteilhaft.
An den beiden Querträgern 29, 49 sind - nicht explizit darge
stellte - Einrichtungen zur verdeckten Führung von Kabeln zur
Ansteuerung des Röntgenstrahlers 11, zur Ableitung der Emp
fangssignale des Strahlungsempfängers 13 und zur Zuführung
von Steuersignalen oder elektrischer Energie zu den Antriebs
mitteln 96, 97, 98, 99 vorhanden.
Der Röntgenstrahler 11 ist beispielsweise ein Flachdetektor,
insbesondere ein a : Si-Detektor, beispielsweise ein Festkör
perbildwandler, wie er in DE 43 21 789 C2 beschrieben ist.
Ein zur Ansteuerung einer Röntgenröhre des Röntgenstrahlers
11 vorhandener nicht dargestellter Röntgengenerator kann in
den ersten Säulenwagen 35 integriert sein. Dadurch ergeben
sich besonders kurze Hochspannungskabel und Schaltzeiten.
Claims (12)
1. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) zur Montage an einer
Decke (5) eines Untersuchungsraumes (3), mit
einer Lagerungsvorrichtung (15) für einen zu untersuchen den Patienten (21),
einem Röntgenstrahler (11),
einem Strahlungsempfänger (13) zur Detektion von vom Rönt genstrahler (11) emittierter Röntgenstrahlung (45),
einer an der Decke (5) anbringbaren ersten Verstellein richtung (7) zur Halterung und Bewegung des Röntgenstrah lers (11),
einer an der Decke anbringbaren zweiten Verstelleinrich tung (9) zur Halterung und Bewegung des Strahlungsempfän gers (13),
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verstelleinrichtungen (7, 9) derart angeordnet und ausge bildet sind, dass sowohl der Röntgenstrahler (11) als auch der Strahlungsempfänger (13) von einer Seite bezüglich der Mittenlängsachse (85) der Lagerungsvorrichtung (15) auf die jeweils gegenüberliegende Seite bringbar ist, wobei die erste Verstelleinrichtung (7) eine erste Führungsschiene (25) und die zweite Verstelleinrichtung (9) eine zweite Führungsschie ne (47) aufweist, die senkrecht in Bezug auf die Mittenlängs achse (85) angeordnet sind.
einer Lagerungsvorrichtung (15) für einen zu untersuchen den Patienten (21),
einem Röntgenstrahler (11),
einem Strahlungsempfänger (13) zur Detektion von vom Rönt genstrahler (11) emittierter Röntgenstrahlung (45),
einer an der Decke (5) anbringbaren ersten Verstellein richtung (7) zur Halterung und Bewegung des Röntgenstrah lers (11),
einer an der Decke anbringbaren zweiten Verstelleinrich tung (9) zur Halterung und Bewegung des Strahlungsempfän gers (13),
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verstelleinrichtungen (7, 9) derart angeordnet und ausge bildet sind, dass sowohl der Röntgenstrahler (11) als auch der Strahlungsempfänger (13) von einer Seite bezüglich der Mittenlängsachse (85) der Lagerungsvorrichtung (15) auf die jeweils gegenüberliegende Seite bringbar ist, wobei die erste Verstelleinrichtung (7) eine erste Führungsschiene (25) und die zweite Verstelleinrichtung (9) eine zweite Führungsschie ne (47) aufweist, die senkrecht in Bezug auf die Mittenlängs achse (85) angeordnet sind.
2. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, dass
an der ersten Führungsschiene (25) ein erster Querträger (29)
und an der zweiten Führungsschiene (47) ein zweiter Querträ
ger (49) verfahrbar angebracht sind, wobei an dem ersten
Querträger (29) bzw. an dem zweiten Querträger (49) der
Röntgenstrahler (11) bzw. der Strahlungsempfänger (13) derart
angebracht ist, dass der Röntgenstrahler (11) und der Strah
lungsempfänger (13) senkrecht zur ersten Führungsschiene (25)
bzw. senkrecht zur zweiten Führungsschiene (47) verfahrbar
ist.
3. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Länge (L1) des ersten Querträgers (29) und/oder die Län
ge (L2) des zweiten Querträgers (49) größer als 1,5 m ist.
4. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 2 oder
3,
dadurch gekennzeichnet, dass
- betrachtet in einer vertikalen Seitenlängsansicht - die
Querträger (29, 49) zumindest abschnittsweise übereinander
angeordnet sind.
5. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach einem der Ansprü
che 2 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass
- betrachtet in einer vertikalen Seitenlängsansicht - einer
der Querträger (49) über den anderen Querträger (29) hinaus
ragt.
6. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 4 oder
5,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Querträger (29, 49) derart in unterschiedlicher Höhe an
gebracht sind, dass die Querträger (29, 49) bei einander ent
gegengerichteter Bewegung entlang der Führungsschienen (25,
47) aneinander vorbeifahrbar sind.
7. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach einem der Ansprü
che 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, dass
wenigstens einer der Querträger (29) mit dem größten Teil
seiner seitlich über die zugehörige Führungsschiene (25) hin
ausstehenden Länge (LU) auf nur einer Seite dieser Führungs
schiene (25) als Ausleger (71) hinausragt.
8. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Ausleger (71), vorzugsweise an seinem der Führungsschiene
(25) abgewandten Ende, durch eine Bodenstütze (73) unter
stützt ist.
9. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, dass
die Bodenstütze (73) eine dritte Führungsschiene (75) zur
Führung des Auslegers (71) trägt.
10. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach einem der An
sprüche 7 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, dass
- betrachtet in einer Längsansicht - der andere Querträger
(49) derart über den auslegerartigen Querträger (29), und
vorzugsweise auch über die Bodenstütze (73), hinausragt, dass
der von dem anderen Querträger (49) getragene Röntgenstrahler
bzw. Strahlungsempfänger (13) auf der dem auslegerartigen
Querträger (29) abgewandten Seite der Bodenstütze (73) vor
beifahrbar ist.
11. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach einem der An
sprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, dass
eine Tragstruktur eines Rasterwandgeräts (77) zur bodenseiti
gen Abstützung wenigstens einer der Verstelleinrichtungen (7,
9) verwendet ist.
12. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach einem der An
sprüche 1 bis 11,
gekennzeichnet durch eine Steuerein
richtung (95) zur Steuerung von Antriebsmitteln (96, 97, 98,
99) zur Bewegung des Röntgenstrahlers (11) und des Strah
lungsempfängers (13), wobei die Steuereinrichtung (95) derart
ausgebildet ist, dass der Seitenwechsel des Röntgenstrahlers
(11) und/oder des Strahlungsempfängers (13) selbsttätig
durchführbar ist.
Priority Applications (4)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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