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DE10142441C1 - Röntgenuntersuchungseinrichtung zur Deckenmontage - Google Patents

Röntgenuntersuchungseinrichtung zur Deckenmontage

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DE10142441C1
DE10142441C1 DE10142441A DE10142441A DE10142441C1 DE 10142441 C1 DE10142441 C1 DE 10142441C1 DE 10142441 A DE10142441 A DE 10142441A DE 10142441 A DE10142441 A DE 10142441A DE 10142441 C1 DE10142441 C1 DE 10142441C1
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DE
Germany
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ray
guide rail
cross member
examination device
ray examination
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Expired - Lifetime
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DE10142441A
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English (en)
Inventor
Thomas Schmitt
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Siemens Healthcare GmbH
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Priority to JP2002249918A priority patent/JP4309625B2/ja
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Priority to CNB021415439A priority patent/CN1266987C/zh
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B6/00Apparatus or devices for radiation diagnosis; Apparatus or devices for radiation diagnosis combined with radiation therapy equipment
    • A61B6/44Constructional features of apparatus for radiation diagnosis
    • A61B6/4429Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units
    • A61B6/4464Constructional features of apparatus for radiation diagnosis related to the mounting of source units and detector units the source unit or the detector unit being mounted to ceiling
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
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Abstract

Eine Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) zur Montage an einer Decke (5) eines Untersuchungsraumes (3) weist eine Lagerungsvorrichtung (15) für einen zu untersuchenden Patienten (21), eine an der Decke (5) anbringbare erste Verstelleinrichtung (7) zur Halterung und Bewegung eines Röntgenstrahlers (11) und eine an der Decke (5) anbringbare zweite Verstelleinrichtung (9) zur Halterung und Bewegung eines Strahlungsempfängers (13) auf. Die Verstelleinrichtungen (7, 9) sind derart angeordnet und ausgebildet, dass sowohl der Röntgenstrahler (11) als auch der Strahlungsempfänger (13) von einer Seite bezüglich der Mittenlängsachse (85) der Lagerungsvorrichtung (15) auf die jeweils gegenüberliegende Seite bringbar ist. Die Verstelleinrichtungen (7, 9) weisen vorzugsweise Führungsschienen (25, 47) auf, an welchen Querträger (29, 49) verfahrbar sind. Die Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) erlaubt eine besonders große Anzahl von Untersuchungstechniken und Durchstrahlungsperspektiven.

Description

Die Erfindung betrifft eine Röntgenuntersuchungseinrichtung zur Montage an einer Decke eines Untersuchungsraumes, mit
  • - einer Lagerungsvorrichtung für einen zu untersuchenden Patienten,
  • - einem Röntgenstrahler,
  • - einem Strahlungsempfänger zur Detektion von vom Röntgen­ strahler emittierter Röntgenstrahlung,
  • - einer an der Decke anbringbaren ersten Verstelleinrich­ tung zur Halterung und Bewegung des Röntgenstrahlers und
  • - einer an der Decke anbringbaren zweiten Verstelleinrich­ tung zur Halterung und Bewegung des Strahlungsempfän­ gers.
Eine derartige Röntgenuntersuchungseinrichtung ist aus DE 196 11 705 A1 bekannt. Ein Deckenstativ für einen Röntgen­ strahler ist außerdem aus DE 87 06 822 U1 bekannt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Röntgenunter­ suchungseinrichtung anzugeben, bei der die Nutzerfreundlich­ keit gegenüber der bekannten Röntgenuntersuchungseinrichtung in solcher Weise verbessert ist, dass eine größere Anzahl von Untersuchungstechniken oder Untersuchungsarten möglich ist.
Diese Aufgabe wird bezogen auf die eingangs genannte Röntgen­ untersuchungseinrichtung gemäß der Erfindung dadurch gelöst, dass die Verstelleinrichtungen derart angeordnet und ausge­ bildet sind, dass sowohl der Röntgenstrahler als auch der Strahlungsempfänger von einer Seite bezüglich der Mitten­ längsachse der Lagerungsvorrichtung auf die jeweils gegen­ überliegende Seite bringbar ist, wobei die erste Verstellein­ richtung eine erste Führungsschiene und die zweite Verstell­ einrichtung eine zweite Führungsschiene aufweist, die senk­ recht in Bezug auf die Mittenlängsachse der Lagerungsvorrich­ tung angeordnet sind.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, dass bei der be­ kannten Röntgenuntersuchungseinrichtung eine Röntgenaufnahme nur von einer Seite des Patienten aus gemacht werden kann, da der Strahlungsempfänger und der Röntgenstrahler ihre Posi­ tion bezüglich der Lagerungsvorrichtung nicht austauschen können. Eine Folge hiervon ist beispielsweise, dass sowohl die linke Hüfte als auch die rechte Hüfte eines Patienten beispielsweise nur von links aus aufgenommen werden kann. Dies bedeutet, insbesondere bei der Aufnahme der rechten Hüf­ te, dass manche Details im Durchleuchtungsbild nur schlecht sichtbar sind. Eine weitere Folge ist, dass sich die Bediener oder Ärzte mit einer sehr großen Zahl von Durchstrahlungsbil­ dern vertraut machen müssen, beispielsweise um diese mit Re­ ferenzbildern in Lehrbüchern oder Aufnahmehelfer-Broschüren zu vergleichen.
Bei dem erfindungsgemäßen neuartigen Konzept für eine Rönt­ genuntersuchungseinrichtung kann in vorteilhafter Weise von einer Rechtsbedienung zu einer Linksbedienung gewechselt wer­ den. Beispielsweise ist dann die linke Hüfte des Patienten von links und die rechte Hüfte des Patienten von rechts aus durchstrahlbar. Es sind somit besonders viele Durchstrah­ lungsperspektiven möglich.
Mit besonderem Vorteil ist an der ersten Führungsschiene ein erster Querträger und an der zweiten Führungsschiene ein zweiter Querträger verfahrbar angebracht. An dem ersten Quer­ träger ist der Röntgenstrahler und an dem zweiten Querträger der Strahlungsdetektor angebracht. Die Anbringung ist derart, dass der Röntgenstrahler und der Strahlungsempfänger senk­ recht zur ersten Führungsschiene bzw. senkrecht zur zweiten Führungsschiene verfahrbar sind.
Durch die jeweilige Kombination einer gesonderten Führungs­ schiene mit einem gesonderten Querträger ist sowohl der Rönt­ genstrahler als auch der Strahlungsempfänger - jeweils unab­ hängig vom anderen - seitlich oder horizontal verfahrbar.
Die Führungsschienen sind vorzugsweise als Deckenschienen ausgebildet und sorgen für eine Verfahrbarkeit senkrecht zur Patientenachse (y-Richtung). Die Querträger sorgen für eine Verstellbarkeit entlang der Patientenachse (Verfahrbarkeit in x-Richtung).
Unter einer Führungsschiene wird jegliches zu einer definier­ ten Bewegung geeignete Führungselement verstanden. Die Quer­ träger sind beispielsweise verfahrbar an der jeweiligen Füh­ rungsschiene montiert und somit senkrecht zur Patientenachse horizontal verfahrbar. Die Querträger könnten in diesem Fall somit auch als Schlitten oder Wägen oder Querwägen bezeichnet werden, also als an den Führungsschienen verfahrbare Wägen, welche eine Bewegung quer zu den Führungsschienen erlauben. Zur Realisierung einer Bewegung quer zu der jeweiligen Füh­ rungsschiene kann in dem jeweiligen Querträger wiederum ein Schlitten, ein Wagen oder ein Säulenwagen verfahrbar montiert sein.
Um die Untersuchung des gesamten Patientenkörpers ohne dessen Umbettung zu erlauben, ist es zweckmäßig, dass die Länge des ersten Querträgers und/oder die Länge des zweiten Querträgers größer als 1,5 m ist.
Nach einer besonders bevorzugten Ausgestaltung sind - be­ trachtet in einer vertikalen Seitenlängsansicht - die Quer­ träger zumindest abschnittsweise übereinander angeordnet. In diesem überlappenden Abschnitt können der Röntgenstrahler und der Strahlungsempfänger gut für eine Röntgenaufnahme aufein­ ander ausgerichtet werden. Der überlappende Abschnitt ist insbesondere größer als die Breite der Säulenwägen, vorzugs­ weise größer als 1,5 m.
Nach einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ragt - betrach­ tet in einer vertikalen Seitenlängsansicht - einer der Quer­ träger über den anderen Querträger hinaus. Im hinausragenden Teil des betreffenden Querträgers ist es in besonders vortei­ liger Weise einfach möglich, einen Seitenwechsel entweder des Röntgenstrahlers oder des Strahlungsempfängers von einer Sei­ te der Lagerungsvorrichtung auf die andere Seite zu vollzie­ hen.
Zu diesem Zweck ist es auch besonders vorteilhaft, falls die Querträger derart in unterschiedlicher Höhe angebracht sind, dass die Querträger bei einander entgegengerichteter Bewegung entlang der Führungsschienen aneinander vorbeifahrbar sind.
Nach einer anderen besonders bevorzugten Ausgestaltung ragt wenigstens einer der Querträger mit dem größten Teil seiner seitlich über die zugehörige Führungsschiene hinausstehenden Länge auf nur einer Seite dieser Führungsschiene als Ausleger hinaus. Dadurch ist sowohl gewährleistet, dass Röntgenbilder über die gesamte Länge des Patienten aufnehmbar sind, als auch, dass die beiden Querträger oder Querwägen in einfacher Weise aneinander vorbeifahren können.
Vorzugsweise ist der Ausleger, bevorzugt an seinem der Füh­ rungsschiene abgewandten Ende, durch eine Bodenstütze unter­ stützt. Dadurch ist die Stabilität des auslegerartigen Quer­ trägers, also des Auslegers, in vorteilhafter Weise erhöht.
Die Bodenstütze trägt hierzu insbesondere eine dritte Füh­ rungsschiene zur Führung des Auslegers. Die dritte Führungs­ schiene ist beispielsweise am obere Ende der Bodenstütze an­ gebracht und verläuft zum Beispiel parallel zur ersten Füh­ rungsschiene und/oder zur zweiten Führungsschiene.
Nach einer anderen bevorzugten Ausgestaltung ragt - betrach­ tet in einer Längsansicht - der andere Querträger derart über den auslegerartigen Querträger, und vorzugsweise auch über die Bodenstütze, hinaus, dass der von dem anderen Querträger getragene Röntgenstrahler bzw. Strahlungsempfänger auf der dem auslegerartigen Querträger abgewandten Seite der Boden­ stütze vorbeifahrbar ist. Mit anderen Worten: Zum Seitenwech­ sel fährt der Röntgenstrahler bzw. der Strahlungsempfänger an dem anderen Querträger hinter der Bodenstütze vorbei auf die andere Seite der Lagerungsvorrichtung.
Nach einer bevorzugten Weiterbildung weist die Röntgenunter­ suchungseinrichtung ein Rasterwandgerät auf. Im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Röntgenuntersuchungseinrichtung ist es von besonderem Vorteil, das Rasterwandgerät als Bodenstütze zu verwenden. Beispielsweise ist eine Tragstruktur des Ras­ terwandgeräts zur bodenseitigen Abstützung wenigstens einer der Verstelleinrichtungen verwendet.
Nach einer anderen vorzugsweisen Weiterbildung ist eine Steu­ ereinrichtung vorhanden, mit welcher Antriebsmittel zur Bewe­ gung des Röntgenstrahlers und des Strahlungsempfängers derart steuerbar sind, dass der Seitenwechsel des Röntgenstrahlers und/oder des Strahlungsempfängers selbsttätig durchführbar ist. Das ist komfortabel für das Bedienpersonal, und Kollisio­ nen sind programmgesteuert vermeidbar.
Zwei Ausführungsbeispiele einer Röntgenuntersuchungseinrich­ tung nach der Erfindung werden nachfolgend anhand der Fig. 1 bis 6 näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Röntgenuntersu­ chungseinrichtung nach der Erfindung in einer Sei­ tenlängsansicht,
Fig. 2 die Röntgenuntersuchungseinrichtung der Fig. 1 in einer stirnseitigen Ansicht,
Fig. 3 Verstelleinrichtungen einer Röntgenuntersuchungsein­ richtung nach der Erfindung in einem zweiten Ausfüh­ rungsbeispiel in perspektivischer Darstellung,
Fig. 4 die Röntgenuntersuchungseinrichtung der Fig. 1 mit diesbezüglich veränderter Position eines Strahlungs­ detektors in einer Seitenlängsansicht,
Fig. 5 die Röntgenuntersuchungseinrichtung der Fig. 4 mit diesbezüglich veränderter Position des Strahlungsde­ tektors in einer Seitenlängsansicht, und
Fig. 6 die Röntgenuntersuchungseinrichtung der Fig. 5 in einer Stirnansicht.
Fig. 1 zeigt eine Röntgenuntersuchungseinrichtung 1, welche in einem Untersuchungsraum 3 mit einer De­ cke 5 aufgestellt ist. Die Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 weist Verstelleinrichtungen 7, 9 zur Halterung und Bewegung einer Röntgenröhre oder eines Röntgenstrahlers 11 bzw. eines diesem zugeordneten Strahlungsempfängers 13 auf. Außerdem um­ fasst die Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 eine Lagerungs­ vorrichtung 15 mit einem höhenverstellbaren Sockel 17, der eine Patientenliege 19 zum Auflegen eines Patienten 21 trägt.
Zur weiteren Erläuterung der Verstelleinrichtungen 7, 9 wird auch auf Fig. 2 verwiesen, welche die Röntgenuntersuchungs­ einrichtung 1 aus einer Blickrichtung 23 zeigt. Zum Verständ­ nis ist außerdem Fig. 3 heranzuziehen, welche die Verstell­ einrichtungen 7, 9 in perspektivischer Darstellung, betrach­ tet von einer erhöhten Position, darstellt. Die Patientenori­ entierung 24 ist dort seitlich eingezeichnet.
Die erste Verstelleinrichtung 7 umfasst eine als horizontale Doppelschiene ausgebildete erste Führungsschiene 25, die senkrecht zur Patientenliege 19 orientiert und an der Decke 5 befestigt ist. Über vier Klötze oder Abstandshalter 27 ist unten an der ersten Führungsschiene 25 ein sich quer zur ers­ ten Führungsschiene 25 erstreckender horizontaler erster Querträger 29 angebracht. Der erste Querträger 29 ist an der ersten Führungsschiene befestigt und geführt und entlang die­ ser horizontal verfahrbar oder verschiebbar. Zur Führung kön­ nen Roll- oder Gleitlager vorhanden sein. Der erste Querträ­ ger 29 ist als Vierkantrahmen ausgebildet (siehe Fig. 3), umfassend zwei parallele Längsbalken 31 und zwei diese ab­ schließende und verbindende Querbalken 33. Entlang des ersten Querträgers 29 ist quer zur ersten Führungsschiene 25 und ebenfalls horizontal ein erster Teleskopwagen oder erster Säulenwagen 35 verfahrbar oder verschiebbar. Der erste Säu­ lenwagen 35 trägt nach unten ein Strahlerstativ 37, welches eine nach unten ausfahrbare dreiteilige Teleskopsäule 39 um­ fasst. An der motorisch antreibbaren Teleskopsäule 39 ist endseitig über ein Gelenk 41 (siehe Fig. 2) der Röntgen­ strahler 11 mit daran ausgangsseitig angebrachter Tiefenblen­ de 43 befestigt. Der Röntgenstrahler 11 ist ferngesteuert um eine vertikale Achse drehbar und um eine horizontale Achse schwenkbar. Der Röntgenstrahler 11 emittiert Röntgenstrahlung 45, welche von dem Strahlungsempfänger 13 detektierbar ist.
In zur ersten Verstelleinrichtung 7 analoger Weise umfasst die zweite Verstelleinrichtung 9 eine als horizontale Doppel­ schiene ausgebildete und an der Decke 5 befestigte zweite Führungsschiene 47. An dieser ist nach unten hin ein sich quer zur zweiten Führungsschiene 47 erstreckender zweiter Querwagen oder zweiter Querträger 49 verfahrbar angebracht, der ebenfalls aus zwei Längsbalken 51 und zwei Querbalken 53 zu einem Rechteck zusammengesetzt ist (siehe Fig. 3). In o­ der an dem zweiten Querträger 49 ist ein zweiter Teleskopwa­ gen oder zweiter Säulenwagen 55 quer zur zweiten Führungs­ schiene 47 verfahrbar. An der Unterseite des zweiten Säulen­ wagens 55 ist ein Detektorstativ 57 angebracht, welches eine nach unten ausfahrbare Teleskopsäule 59 umfasst, an welcher endseitig über ein Gelenk 61 ein den Strahlungsempfänger 13 tragender Arm 63 angebracht ist. Der Strahlungsempfänger 13 ist um eine vertikale Achse drehbar und um eine horizontale Achse schwenkbar und somit auf den Röntgenstrahler 11 optimal ausrichtbar.
Die Abstandshalter 27 sind derart dimensioniert, dass - be­ trachtet in der Seitenansicht der Fig. 1 - die beiden Quer­ träger 29, 49 im Wesentlichen im Bereich der überstehenden Länge LU des ersten Querträgers 29 übereinander angeordnet sind. Die beiden Querträger 29, 49 sind derart in unter­ schiedlicher Höhe angebracht, dass sie - je nach Standpunkt oberhalb oder unterhalb - aneinander vorbeifahrbar sind, falls sie - manuell oder automatisch - in entgegengesetzter Richtung entlang der Führungsschienen 25, 47 bewegt werden.
Hierzu ist die zweite Führungsschiene 47 zusammen mit dem an ihr angebrachten zweiten Querträger 49 seitlich neben der ersten Führungsschiene 25 und den Abstandshaltern 27 angeord­ net (siehe Fig. 1). Der erste Querträger 29 ist derart aus­ gebildet, dass der größte Teil seiner seitlich über die zuge­ hörige Führungsschiene 25 hinausstehenden Länge LU auf nur einer Seite der Führungsschiene 25 als Ausleger 71 hinaus­ ragt. Dieser Ausleger 71 liegt unterhalb des zweiten Querträ­ gers 49 und kann diesen unterlaufen. Die Länge L1 des ersten Querträgers 29 beträgt im Beispiel ca. 2,5 m und die Länge L2 des zweiten Querträgers 49 beträgt ca. 2,0 m.
Zur Erhöhung der mechanischen Stabilität des Auslegers 71 ist eine Bodenstütze 73 vorhanden, die an ihrem oberen Ende eine dritte Führungsschiene 75 trägt. Die dritte Führungsschiene 75 (siehe auch Fig. 3) verläuft unterhalb des zweiten Quer­ trägers 49 und parallel zu den beiden anderen Führungsschie­ nen 25, 47. Die Bodenstütze 73 und die dritte Führungsschiene 75 ist in den Fig. 2 und 6 zur Erhöhung der Übersichtlich­ keit und Freistellung des Blicks aus der Blickrichtung 23 weggelassen.
In Fig. 3 sind die Verstelleinrichtungen 7, 9 der Röntgenun­ tersuchungseinrichtung 1 in perspektivi­ scher Sicht von schräg oben näher dargestellt. Zur Verbesse­ rung der Übersichtlichkeit sind die Decke 5, die Säulenwagen 35, 55 sowie die Lagerungsvorrichtung 15 und der Patient 21 in dieser Figur weggelassen. Das Grundprinzip der Verstell­ einrichtungen 7, 9 gemäß Fig. 3 ist mit denen der Verstell­ einrichtungen 7, 9 der Fig. 1 und 2 identisch.
Gleichzeitig stellt Fig. 3 ein zweites Ausführungsbeispiel mit gegenüber den Fig. 1 und 2 folgenden unterschiedlichen Merkmalen dar:
  • a) Die Bodenstütze 73 der Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 gemäß Fig. 1 ist bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 3 in ein zur Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 gehöriges Rasterwandgerät 77 integriert. Das Rasterwandgerät 77 weist zwei vertikal angebrachte Säulen 79 auf, entlang de­ rer ein Rahmen 81 vertikal verfahrbar ist, in welchen ein Röntgenfilm oder eine Katapultrasterlade einbaubar ist.
  • b) Die zweite Führungsschiene 47 ist in Fig. 1 im Vergleich zur ersten Führungsschiene 25 vergleichsweise breit ausge­ führt, das heißt, ihre Längsbalken weisen einen größeren Abstand voneinander auf als die Längsbalken der ersten Führungsschiene 25. Dies ist von Vorteil für eine beson­ ders stabile Lagerung des zweiten Querträgers 49. Dass dies aber nicht zwingend erforderlich ist, ergibt sich aus Fig. 3, worin die beiden Führungsschiene 25, 47 in etwa gleich breit dargestellt sind. Von Vorteil ist allerdings, dass die erste Führungsschiene 25 derart schmal ist, dass ein großer Ausleger 71 vom ersten Querträger 29 gebildet wird, welcher einen großen Teil des zweiten Querträgers 49 unterlaufen kann.
Bei der Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 nach der Erfindung ist es möglich, ausgehend von der in Fig. 2 dargestellten Rechtsbedienung (Röntgenstrahler rechtsseitig der Lagerungs­ vorrichtung 15) zu einer Linksbedienung zu wechseln, insbe­ sondere programmgesteuert und/oder automatisch. Ausgehend von Fig. 2 ist es dabei möglich, sowohl den Röntgenstrahler 11 als auch den Strahlungsempfänger 13 von ihrer jeweiligen in Fig. 2 dargestellten Position auf die gegenüberliegende Sei­ te bezüglich einer Mittenlängsachse 85 der Lagerungsvorrich­ tung 15 zu bringen. Hierzu wird - wie in Fig. 4 dargestellt ist - der zweite Säulenwagen 55 an ein bodenstützseitiges oder des linksseitigen Ende 87 des zweiten Querträgers 49 gefah­ ren. Der zweite Querträger 49 ragt hierzu in der Seitenan­ sicht der Fig. 4 derart weit über den ersten Querträger 29 und über die Bodenstütze 73 hinaus, dass der Strahlungsemp­ fänger 13 auf der dem ersten Querträger 29 abgewandten Seite der Bodenstütze 73 (aus der Zeichenebene heraus) vorbeifahr­ bar ist.
In Fig. 5 ist dargestellt, wie der auf diese Weise hinter der Bodenstütze 73 vorbeigefahrene Strahlungsempfänger 13 mit seinem Detektorstativ 57 nunmehr - in der Blickrichtung der Fig. 5 - vor dem ersten Querträger 29 positioniert ist. In der Darstellung der Fig. 5 ist der Röntgenstrahler 11 bezüg­ lich der in den Fig. 1 und 2 dargestellten Position in die Zeichenebene hineingefahren worden, so dass - betrachtet in der Stirnansicht der Fig. 6 - der Röntgenstrahler 11 und der Strahlungsempfänger 13 in Bezug auf die Patientenliege 19 die Seiten gewechselt haben. Über die Gelenke 41, 61 wurden Rönt­ genstrahler 11 und Strahlungsempfänger 13 außerdem wieder aufeinander zugerichtet. Die Darstellung der Fig. 6 ergibt sich bei Betrachtung der Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 gemäß Fig. 5 in Blickrichtung 89.
Die Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 umfasst außerdem eine Steuereinrichtung 95, mit welcher vier oder mehr Antriebsmit­ tel 96, 97, 98, 99 (siehe Fig. 2) zur Bewegung und/oder Ori­ entierung des Röntgenstrahlers 11 und/oder des Strahlungsemp­ fängers 13 ansteuerbar sind. Die Antriebsmittel 96, 97, 98, 99 sind nur schematisch wiedergegeben. Mit der Steuereinrich­ tung 95 ist ein Umbau der Röntgenuntersuchungseinrichtung 1 von Rechtsbedienung zu Linksbedienung programmgesteuert mög­ lich. Außerdem kann ein Einfädeln des Strahlungsempfängers 13 in das Rasterwandgerät 77 an einem Bedienpult der Steuerein­ richtung 95 oder von einem entsprechenden Organprogramm ange­ wählt werden.
Die beiden Querträger 29, 49 sind durch eine Koppeleinrich­ tung miteinander starr verbindbar. Im Beispiel der Fig. 3 sind hierzu Bohrungen 91 im zweiten Querträger 49 und ein Koppelbolzen 93 am ersten Querträger 29 vorhanden. Dies ist besonders für Zwecke der Angiographie vorteilhaft.
An den beiden Querträgern 29, 49 sind - nicht explizit darge­ stellte - Einrichtungen zur verdeckten Führung von Kabeln zur Ansteuerung des Röntgenstrahlers 11, zur Ableitung der Emp­ fangssignale des Strahlungsempfängers 13 und zur Zuführung von Steuersignalen oder elektrischer Energie zu den Antriebs­ mitteln 96, 97, 98, 99 vorhanden.
Der Röntgenstrahler 11 ist beispielsweise ein Flachdetektor, insbesondere ein a : Si-Detektor, beispielsweise ein Festkör­ perbildwandler, wie er in DE 43 21 789 C2 beschrieben ist.
Ein zur Ansteuerung einer Röntgenröhre des Röntgenstrahlers 11 vorhandener nicht dargestellter Röntgengenerator kann in den ersten Säulenwagen 35 integriert sein. Dadurch ergeben sich besonders kurze Hochspannungskabel und Schaltzeiten.

Claims (12)

1. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) zur Montage an einer Decke (5) eines Untersuchungsraumes (3), mit
einer Lagerungsvorrichtung (15) für einen zu untersuchen­ den Patienten (21),
einem Röntgenstrahler (11),
einem Strahlungsempfänger (13) zur Detektion von vom Rönt­ genstrahler (11) emittierter Röntgenstrahlung (45),
einer an der Decke (5) anbringbaren ersten Verstellein­ richtung (7) zur Halterung und Bewegung des Röntgenstrah­ lers (11),
einer an der Decke anbringbaren zweiten Verstelleinrich­ tung (9) zur Halterung und Bewegung des Strahlungsempfän­ gers (13),
dadurch gekennzeichnet, dass
die Verstelleinrichtungen (7, 9) derart angeordnet und ausge­ bildet sind, dass sowohl der Röntgenstrahler (11) als auch der Strahlungsempfänger (13) von einer Seite bezüglich der Mittenlängsachse (85) der Lagerungsvorrichtung (15) auf die jeweils gegenüberliegende Seite bringbar ist, wobei die erste Verstelleinrichtung (7) eine erste Führungsschiene (25) und die zweite Verstelleinrichtung (9) eine zweite Führungsschie­ ne (47) aufweist, die senkrecht in Bezug auf die Mittenlängs­ achse (85) angeordnet sind.
2. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der ersten Führungsschiene (25) ein erster Querträger (29) und an der zweiten Führungsschiene (47) ein zweiter Querträ­ ger (49) verfahrbar angebracht sind, wobei an dem ersten Querträger (29) bzw. an dem zweiten Querträger (49) der Röntgenstrahler (11) bzw. der Strahlungsempfänger (13) derart angebracht ist, dass der Röntgenstrahler (11) und der Strah­ lungsempfänger (13) senkrecht zur ersten Führungsschiene (25) bzw. senkrecht zur zweiten Führungsschiene (47) verfahrbar ist.
3. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge (L1) des ersten Querträgers (29) und/oder die Län­ ge (L2) des zweiten Querträgers (49) größer als 1,5 m ist.
4. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass - betrachtet in einer vertikalen Seitenlängsansicht - die Querträger (29, 49) zumindest abschnittsweise übereinander angeordnet sind.
5. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach einem der Ansprü­ che 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass - betrachtet in einer vertikalen Seitenlängsansicht - einer der Querträger (49) über den anderen Querträger (29) hinaus­ ragt.
6. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Querträger (29, 49) derart in unterschiedlicher Höhe an­ gebracht sind, dass die Querträger (29, 49) bei einander ent­ gegengerichteter Bewegung entlang der Führungsschienen (25, 47) aneinander vorbeifahrbar sind.
7. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach einem der Ansprü­ che 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Querträger (29) mit dem größten Teil seiner seitlich über die zugehörige Führungsschiene (25) hin­ ausstehenden Länge (LU) auf nur einer Seite dieser Führungs­ schiene (25) als Ausleger (71) hinausragt.
8. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (71), vorzugsweise an seinem der Führungsschiene (25) abgewandten Ende, durch eine Bodenstütze (73) unter­ stützt ist.
9. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenstütze (73) eine dritte Führungsschiene (75) zur Führung des Auslegers (71) trägt.
10. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach einem der An­ sprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass - betrachtet in einer Längsansicht - der andere Querträger (49) derart über den auslegerartigen Querträger (29), und vorzugsweise auch über die Bodenstütze (73), hinausragt, dass der von dem anderen Querträger (49) getragene Röntgenstrahler bzw. Strahlungsempfänger (13) auf der dem auslegerartigen Querträger (29) abgewandten Seite der Bodenstütze (73) vor­ beifahrbar ist.
11. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach einem der An­ sprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Tragstruktur eines Rasterwandgeräts (77) zur bodenseiti­ gen Abstützung wenigstens einer der Verstelleinrichtungen (7, 9) verwendet ist.
12. Röntgenuntersuchungseinrichtung (1) nach einem der An­ sprüche 1 bis 11, gekennzeichnet durch eine Steuerein­ richtung (95) zur Steuerung von Antriebsmitteln (96, 97, 98, 99) zur Bewegung des Röntgenstrahlers (11) und des Strah­ lungsempfängers (13), wobei die Steuereinrichtung (95) derart ausgebildet ist, dass der Seitenwechsel des Röntgenstrahlers (11) und/oder des Strahlungsempfängers (13) selbsttätig durchführbar ist.
DE10142441A 2001-08-31 2001-08-31 Röntgenuntersuchungseinrichtung zur Deckenmontage Expired - Lifetime DE10142441C1 (de)

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JP2002249918A JP4309625B2 (ja) 2001-08-31 2002-08-29 X線検査装置
US10/232,192 US6733176B2 (en) 2001-08-31 2002-08-30 X-ray examination device for ceiling mounting
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