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DE102008026607B4 - Röntgenphantom und Verfahren zur Verwendung des Röntgenphantoms zur Vermessung und/oder Einstellung einer Röntgenstrahlenanlage - Google Patents

Röntgenphantom und Verfahren zur Verwendung des Röntgenphantoms zur Vermessung und/oder Einstellung einer Röntgenstrahlenanlage Download PDF

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Abstract

Röntgenphantom (1) – mit einem Grundkörper (2) aus einem für Röntgenstrahlung und für sichtbares Laserlicht durchlässigen Material, wobei der Grundkörper (2) eine Bodenplatte (6) mit einer ebenen Bodenfläche (3), eine zur Bodenplatte (6) parallele Deckplatte (7) und eine Stütze in Form von vier senkrecht auf der Bodenplatte (6) angeordneten Pfeilern (8) gleicher Länge, die die Platten (6, 7) miteinander verbinden und an deren Enden die Deckplatte (7) angeordnet ist, aufweist, – mit zwei Markierungen (4, 5) aus einem für Röntgenstrahlung undurchlässigen Material, die jeweils einen Punkt markieren, wobei die zwei Punkte in einer Blickrichtung senkrecht zur Bodenfläche (3) deckungsgleich in einem Abstand (d) angeordnet sind, wobei an jeder der Platten (6, 7) jeweils eine der Markierungen (4, 5) angeordnet ist und wobei die Markierungen (4, 5) jeweils die Form zweier gekreuzter Linien aufweisen, deren Schnittpunkt jeweils einen der Punkte markiert.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Röntgenphantom und ein Verfahren zur Verwendung des Röntgenphantoms zur Vermessung und/oder Einstellung einer Röntgenstrahlenanlage, insbesondere in Form eines medizinischen C-Bogen-Röntgengerätes.
  • In vielen Anwendungsbereichen, insbesondere in der Medizintechnik, ist ein präzises Vermessen und/oder Einstellen einer Röntgenstrahlenanlage für den bestimmungsgemäßen Betrieb notwendig. Dabei stellt sich das Problem, dass Röntgenstrahlung nicht sichtbar ist, so dass man sich zur Vermessung und/oder Einstellung technischer Hilfsmittel, z. B. in Form eines Röntgenphantoms, bedienen muss.
  • Die meisten Röntgenstrahlenanlagen verfügen über eine punktförmige Röntgenstrahlenquelle und einen Röntgenstrahlendetektor zum Ermitteln eines zweidimensionalen Projektionsabbildes der Röntgenstrahlung. Der Röntgenstrahlungsdetektor ist entweder als konventioneller Röntgenfilm oder als digitaler Flachbilddetektor ausgebildet. Da nur zweidimensionale Projektionsabbildungen erstellt werden, ist es nicht ohne weiteres möglich, mit diesem Detektor die dreidimensionale Ausbreitung des punktförmig ausgestrahlten Röntgenstrahlungsbündels zu vermessen und/oder einzustellen.
  • Die DE 198 19 928 A1 beschreibt einen Phantomkörper, der so gestaltet ist, dass ein Computertomographie-Bild einer Schicht dieses Körpers in einem eindeutigen Zusammenhang mit der Lage der Schicht in Bezug auf diesen Phantomkörper besteht. Der beschriebene Phantomkörper ist ein Kunststoffquader, der in vier seiner Seitenflächen gleichartige ebene Strukturen aus die Röntgenstrahlung stark absorbierenden Stäben enthält.
  • Die DE 10 2005 033 187 A1 beschreibt eine Messanordnung mit einer Einrichtung, die Volumenabbildungen und/oder Volumenmessdaten von Messobjekten erzeugt. Dabei durchdringt invasive Strahlung ein Kalibrierobjekt und es wird eine resultierende Strahlung von einer Detektionseinrichtung der Messanordnung detektiert, wobei aus Detektionssignalen der Detektionseinrichtung, die der von der Detektionseinrichtung detektierten Strahlung entsprechen, ein Durchstrahlungsbild des Kalibrierobjekts erzeugt wird, wobei das Kalibrierobjekt bekannte Abmessungen aufweist und wobei durch Auswertung des zumindest einen Durchstrahlungsbildes Geometrieparameter eines geometrischen Modells, das eine Geometrie der Messanordnung beschreibt, bestimmt werden. Der Erfindung liegt somit das Problem zugrunde, die Vermessung und/oder Einstellung einer Röntgenstrahlenanlage zu vereinfachen.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Röntgenphantom gemäß Anspruch 1 oder 3 bzw. durch ein Verfahren zur Verwendung dieses Röntgenphantoms gemäß Anspruch 6; vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der jeweils rückbezogenen Unteransprüche.
  • Das erfindungsgemäße Röntgenphantom verfügt über einen für Röntgenstrahlung durchlässigen Grundkörper und zwei für Röntgenstrahlung undurchlässige Markierungen, die jeweils einen Punkt markieren. Der Grundkörper weist eine ebene Bodenfläche auf, über die senkrecht übereinander beabstandet die zwei markierten Punkte angeordnet sind. Durch die Ausrichtung der beiden Punkte in einer Linie senkrecht zur ebenen Bodenfläche erlaubt eine Projektionsabbildung der beiden Markierungen Rückschlüsse auf die Anordnung des Röntgenstrahlenbündels in Bezug auf die ebene Bodenfläche.
  • Das erfindungsgemäße Röntgenphantom wird dazu verwendet, eine Röntgenstrahlenanlage mit einer im Wesentlichen punktförmigen Röntgenstrahlenquelle zu vermessen und/oder einzustellen. Dazu wird das Röntgenphantom mit seiner ebenen Bodenfläche an eine ebene Bodenfläche im Röntgenstrahlungsfeld angelegt. Eine solche ebene Oberfläche ist z. B. die Liegefläche eines Patientenuntersuchungstisches einer Röntgenstrahlenanlage in Form eines medizinischen Röntgendiagnostikgeräts. Diese medizinischen Röntgendiagnostikgeräte erlauben in der Regel eine genaue räumliche Ausrichtung des Untersuchungstisches relativ zur Strahlungsquelle und zum Strahlungsdetektor.
  • Nach dem Anlegen des Röntgenphantoms wird die ebene Oberfläche zusammen mit dem Röntgenphantom mit einem von der Röntgenstrahlungsquelle ausgehenden Röntgenstrahlenbündel bestrahlt und auf diese Weise ein Röntgenprojektionsbild des Röntgenphantoms erzeugt. Mithilfe dieses Röntgenprojektionsbildes wird das Röntgenphantom auf der Oberfläche so verschoben, dass die Projektionsabbildungen der durch die beiden Markierungen des Röntgenphantoms markierten Punkte auf dem Röntgenprojektionsbild deckungsgleich sind. Ist dies der Fall, so verlaufen die Röntgenstrahlen in einer Umgebung um die markierten Punkte parallel zu einer Linie durch die Punkte und bedingt durch das Konstruktionsprinzip des Röntgenphantoms senkrecht zur Bodenfläche des Röntgenphantoms. Da die Bodenfläche des Röntgenphantoms an der ebenen Oberfläche anliegt, wird auf diese Weise die Stelle eines senkrechten Strahlendurchtritts des Röntgenstrahlenbündels durch die ebene Oberfläche bestimmt.
  • Die Ausrichtung des Röntgenstrahlenbündels wird durch dessen Zentralstrahl bestimmt, d. h. der Röntgenstrahl im Zentrum des Röntgenstrahlenbündels. Durch ein senkrechtes Ausrichten des Zentralstrahls des Röntgenstrahlenbündels auf die genannte ebene Oberfläche ist es somit möglich, durch ein anschließendes Verschieben des Röntgenphantoms im Sinne des vorgenannten Verfahrens das Röntgenstrahlenbündel in Bezug auf die ebene Oberfläche auszurichten. Durch die Punktform der Strahlenquelle, von der die Röntgenstrahlen radial ausgestrahlt werden, haben alle Röntgenstrahlen des Röntgenstrahlenbündels eine voneinander jeweils abweichende Ausrichtung. Wenn der Zentralstrahl senkrecht zur ebenen Oberfläche ausgerichtet ist, dann sind die übrigen Röntgenstrahlen nicht senkrecht zur Oberfläche. Somit wird mit dem vorgenannten Verfahren genau die Stelle bestimmt, an der der Zentralstrahl senkrecht durch die Oberfläche tritt.
  • Das vorgenannte Verfahren ist insbesondere in Bezug auf eine Röntgenstrahlenanlage in Form eines medizinischen C-Bogen-Röntgengerätes vorteilhaft. Ein solches C-Bogen-Röntgengerät verfügt über einen C-förmigen Bogen, an dessen einem Ende eine punktförmige Röntgenstrahlenquelle und an dessen anderem Ende ein Röntgendetektor, insbesondere in Form eines digitalen Flachbilddetektors, angeordnet ist.
  • Das vorgenannte Verfahren kann nicht nur zur Vermessung und/oder Einstellung des C-Bogen-Röntgengerätes hinsichtlich seines Röntgenstrahlenbündels verwendet werden, sondern auch zur Ausrichtung einer an dem Röntgendetektor angeordneten Laserkreuzvorrichtung, die zur Projektion eines Laserkreuzes auf ein Untersuchungsobjekt vorgesehen ist. Dazu wird zusätzlich mit Hilfe der Laserkreuzvorrichtung ein Laserkreuz auf die ebene Oberfläche projiziert und die Ausrichtung der Laserkreuzvorrichtung so eingestellt, dass die Kreuzungslinie des Laserkreuzes durch die beiden markierten Punkte des Röntgenphantoms verläuft. Zweckmäßig ist für diese Verwendung des Röntgenphantoms einerseits das für Röntgenstrahlen durchlässige Material auch für Laserlicht durchlässig und andererseits das für Röntgenstrahlen undurchlässige Material auch für Laserlicht undurchlässig.
  • Eine Laserkreuzvorrichtung wird zur Ausrichtung des C-Bogen-Röntgengerätes in Bezug auf das jeweilige Untersuchungsobjekt verwendet. Dazu projiziert die Laserkreuzvorrichtung in der Regel mittels zweier einzelner Laserstrahler, die jeweils senkrecht zueinander in der Mitte jeweils einer Seite des Röntgendetektors angeordnet sind, eine Laserlinie auf das Untersuchungsobjekt. Die beiden Laserlinien ergeben zusammen ein Laserkreuz, dessen Kreuzungspunkt möglichst genau die Position des Zentralstrahls des Röntgenstrahlenbündels angeben muss. Im dreidimensionalen Raum beschreiben die Laserstrahlen der beiden Laserstrahlenquellen jeweils eine Ebene im Raum, deren Schnittlinie in diesem Kontext als Kreuzungslinie bezeichnet wird. Die Kreuzungslinie verläuft durch den Kreuzungspunkt des Laserkreuzes.
  • Gemäß der vorgenannten Ausgestaltung des Verfahrens werden somit zunächst das Röntgenphantom an dem Zentralstrahl des Röntgenstrahlenbündels und anschließend das Laserkreuz an dem Röntgenphantom – und somit an dem Zentralstrahl – ausgerichtet. Bei dieser Ausrichtung ist zu beachten, dass zweckmäßig nicht nur die Röntgenstrahlenquelle, sondern auch der Röntgendetektor auf die ebene Oberfläche ausgerichtet ist. Insbesondere medizinische Röntgendiagnostikgeräte erlauben in der Regel eine exakte Ausrichtung der Röntgenstrahlenquelle und des Röntgendetektor in der zuvor beschriebenen Weise.
  • Die Erfindung sowie weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung werden nachfolgend anhand der schematischen Abbildungen in den Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1 in einer perspektivischen Ansicht ein Röntgenphantom mit einer ersten Markierung in einer Bodenplatte und einer zweiten Markierung in einer zur Bodenplatte parallelen Deckplatte;
  • 2 in einer perspektivischen Ansicht ein Röntgenphantom mit einem Grundkörper in Form einer Pyramide;
  • 3 in einer Seitenansicht die Erzeugung eines Röntgenprojektionsbildes des Röntgenphantoms gemäß 1 in einer ersten Position auf einer ebenen Oberfläche;
  • 4 die Erzeugung eines weiteren Röntgenprojektionsbildes gemäß 3 mit dem Röntgenphantom in einer zweiten Position auf der Oberfläche;
  • 5 in einer perspektivischen Darstellung einen Röntgendetektor mit einer Laserkreuzvorrichtung;
  • 6 in einer Seitenansicht ein C-Bogen-Röntgengerät mit dem Röntgendetektor gemäß 5, einer Patientenliege mit darauf angeordnetem Röntgenphantom und einer punktförmigen Röntgenstrahlenquelle;
  • 7 in einer perspektivischen Ansicht das Einstellen der Laserkreuzvorrichtung gemäß 5 mit Hilfe des Röntgenphantoms gemäß 1.
  • 1 zeigt ein Röntgenphantom 1 mit einem Grundkörper 2, der eine Bodenplatte 6 und eine zur Bodenplatte 6 parallele Deckplatte 7 im Abstand d aufweist.
  • Die Bodenplatte 6 ist mit der Deckplatte 7 über eine Stütze in Form von vier senkrecht auf der Bodenplatte 6 angeordneten Pfeilern 8 der gleichen Länge d miteinander verbunden. Die Stütze 8 gewährleistet in einfacher Weise die vorgesehene relative Anordnung der Grundplatte 6 zur Deckplatte 7. Die Ausführung in Form von vier Pfeilern 8 gewährleistet bei geringem Materialaufwand einen sicheren Halt.
  • Die Grundplatte 6 und die Deckplatte 7 sind jeweils quadratisch, wobei die Deckplatte 7 nur etwa die halbe Kantenlänge der Grundplatte 6 aufweist. Zweckmäßig ist die Deckplatte 7 mittig auf der Grundplatte 6 angeordnet. Für einen soliden Halt enden die Pfeiler 8 an den Ecken der Deckplatte 7. Die Bodenplatte 6 weist eine ebene Bodenfläche 3 auf. Durch die relativ größere Ausgestaltung der Bodenplatte 6 kann die ebene Bodenfläche 3 besonders gut an eine ebene Oberfläche angelegt werden.
  • Der Grundkörper 2 besteht aus einem für Röntgenstrahlung durchlässigen Material. Zusätzlich ist dieses Material auch für sichtbares Laserlicht durchlässig, um das Röntgenphantom 1 – wie in 7 näher erläutert – auch zur Justage einer Laserkreuzvorrichtung 17 verwenden zu können. In der gezeigten Ausgestaltung ist der Grundkörper 2 aus Plexiglas gefertigt, das sowohl für Röntgenstrahlung als auch für sichtbares Licht weitgehend durchlässig ist und sich in einfacher und kostengünstiger Weise in die gewünschte Form bringen lässt.
  • An der Bodenplatte 6 und der Deckplatte 7 ist jeweils eine Markierung 4 bzw. 5 aus einem für Röntgenstrahlung undurchlässigen Material angeordnet. Die Markierungen 4 bzw. 5 markieren jeweils einen Punkt, wobei die zwei Punkte in einer Blickrichtung senkrecht zur Bodenfläche 3 deckungsgleich angeordnet sind. Der Abstand der beiden Punkte entspricht ungefähr dem Abstand d der Bodenplatte 6 zur Deckplatte 7.
  • Die Markierungen 4 und 5 in Form zweier gekreuzter Linien, sind besonders leicht auf einem Röntgenprojektionsbild erkennbar. Diese kreuzförmigen Markierungen 4 und 5 markieren jeweils den Punkt in ihrem Kreuzungspunkt. Dadurch, dass die Linien der ersten Markierung 4 jeweils parallel zu einer der Linien der zweiten Markierung 5 ausgerichtet sind, sind nicht nur jeweils die Kreuzungspunkte in senkrechter Richtung relativ zur Bodenplatte 3 deckungsgleich, sondern auch die Markierungen 4 und 5 wenigstens zum Teil selbst. Dies führt zu einer guten Erkennbarkeit der Projektionsabbildungen der Markierungen 4 und 5 und ermöglicht somit eine besonders leichte relative Lagebestimmung der Markierungen 4 und 5.
  • In der gezeigten Ausgestaltung ist der jeweilige Kreuzungspunkt der Markierungen 4 und 5 jeweils mittig zur Bodenplatte 6 bzw. zur Deckplatte 7 ausgerichtet. Zweckmäßig erstrecken sich die Linien der Markierungen 4 und 5 jeweils über die gesamte Breite der jeweiligen Platte 6 bzw. 7. In einfacher Weise sind die Linien der Markierung 4 und 5 parallel zu den Kanten der Platten 6 bzw. 7 ausgerichtet.
  • Die Pfeiler 8 sind so angeordnet, dass sie in einer Blickrichtung senkrecht zur Bodenfläche 3 die Markierungen 4 und 5 nicht verdecken. Da Plexiglas zwar eine äußerst geringe, aber doch vorhandene Absorptionsfähigkeit für Röntgenstrahlung aufweist, hat die genannte Anordnung der Pfeiler 8 den Vorteil, dass die schemenhafte Abbildung der Pfeiler 8 auf einem Röntgenprojektionsbild nicht die Projektionsabbildungen der Markierungen 4 und 5 überdecken.
  • 2 zeigt ein Röntgenphantom 1 mit einem Grundkörper 2 in Form einer Pyramide 9. Diese Form des Grundkörpers 2 lässt sich besonders einfach in einem einschrittigen Gußverfahren aus Plexiglas herstellen.
  • Die beiden markierten Punkte sind einerseits der Mittelpunkt der Grundfläche der Pyramide 9 und andererseits die Spitze der Pyramide 9. Durch die Form der Pyramide 9 wird in einfacher Weise gewährleistet, dass die beiden Punkte in einer Blickrichtung senkrecht zur Bodenfläche 3 deckungsgleich übereinander angeordnet sind.
  • Der erste Punkt an der quadratischen Grundfläche der Pyramide 9 wird durch eine Markierung 4 in Form zweier gekreuzter Linien aus Blei gekennzeichnet. Der zweite Punkt an der Spitze der Pyramide 9 wird durch vier Linien gekennzeichnet, die den Kanten der Pyramide 9 von ihrer Spitze zu den Eckpunkten der Grundfläche entsprechen. Auch diese Art der Markierung 4 und 5 erzeugt jeweils ein kreuzartiges Abbild in dem Röntgenprojektionsbild. Auf diese Weise lassen sich die Projektionen der Markierungen 4 und 5 in diesem Ausführungsbeispiel des Röntgenphantoms 1 genauso leicht erkennen wie bei dem Röntgenphantom 1 gemäß 1. Außerdem können die Bleilinien in einfacher Weise in die Pyramide 9 eingegossen werden.
  • In den 3 und 4 wird das Verfahren zur Verwendung des Röntgenphantoms 1 gemäß 1 bzw. 2 erläutert.
  • 3 zeigt das Röntgenphantom 1 gemäß 1 mit seiner Bodenfläche 3 auf einer ebenen Oberfläche 13 stehend. Das Röntgenphantom 1 und die ebene Oberfläche 13 werden mit einem von einer Röntgenstrahlenquelle 11 ausgehenden Röntgenstrahlenbündel 12 durchstrahlt. Das Röntgenstrahlenbündel 12 erzeugt ein Röntgenprojektionsbild 14 auf dem Röntgendetektor 16. Auf diesem werden an zwei unterschiedlichen Stellen die Markierungen 4 bzw. 5 abgebildet. Aus der Tatsache, dass die Abbildungen der Markierungen 4 und 5 nicht übereinstimmen, kann abgelesen werden, dass sich die beiden durch die Markierungen 4 und 5 markierten Punkte noch nicht auf einer Linie mit dem Röntgenstrahl des Röntgenstrahlungsbündels 12 befinden, der senkrecht die ebene Oberfläche 13 durchdringt.
  • 4 zeigt die Anordnung aus 3 nach einem Verschieben des Röntgenphantoms 1 auf der Oberfläche 13, so dass die Projektionsabbildungen der durch die beiden Markierungen 4 und 5 markierten Punkte auf dem Röntgenprojektionsbild 14 deckungsgleich sind. Somit steht das Röntgenphantom 1 mittig auf der Stelle der ebenen Oberfläche 13, an der ein Röntgenstrahl des Röntgenstrahlenbündels 12 senkrecht die Oberfläche 13 durchdringt.
  • Da die Röntgenstrahlenquelle 11 mit ihrem Zentralstrahl senkrecht auf die Oberfläche 13 ausgerichtet ist, befinden sich nun die beiden markierten Punkte auf dem Verlauf des Zentralstrahls. Somit kann das Röntgenphantom 1 nun zur Ausrichtung einer Laserkreuzvorrichtung 17 auf den Zentralstrahl benutzt werden, wie in den nachfolgenden Zeichnungen näher erläutert wird.
  • 5 zeigt einen Röntgendetektor 16 in Form eines digitalen Flachbilddetektors. An diesem Röntgendetektor 16 ist eine Laserkreuzvorrichtung 17 angeordnet, die einen ersten Laser 18 und einen zweiten Laser 19 umfasst. Die beiden Laser 18 und 19 projizieren jeweils einen in einer Richtung aufgefächerten Laserstrahl. Mit diesen zwei aufgefächerten Laserstrahlen kann ein Laserkreuz auf ein Untersuchungsobjekt projiziert werden. Auf diese Weise kann das Laserkreuz zur Ausrichtung des Röntgendetektors 16 genutzt werden.
  • Zur Ausrichtung der Laserkreuzvorrichtung 17 befindet das C-Bogen-Röntgengerät 10 in seiner Grundstellung mit der Röntgenstrahlenquelle am untersten Punkt, dem Röntgendetektor 16 am obersten Punkt und dem Untersuchungstisch 20 in einer Position etwas unterhalb der halben Distanz zwischen der Röntgenstrahlenquelle 11 und dem Röntgendetektor 16.
  • In der Grundstellung des C-Bogen-Röntgengerät 10 ist das Röntgenstrahlenbündel 12 senkrecht nach oben gerichtet, der Untersuchungstisch waagerecht und der Röntgendetektor 16 senkrecht nach unten gerichtet. Der Zentralstrahl des Röntgenstrahlenbündels 12 ist somit senkrecht sowohl zur Oberfläche 13 des Untersuchungstisches 20 als auch zur Detektorfläche des Röntgendetektors 16 ausgerichtet.
  • Bei der Justage der Laserkreuzvorrichtung 17 wird nun ausgenutzt, dass in der beschriebenen Grundstellung der Zentralstrahl des Röntgenstrahlenbündels 12 orthogonal auf den Mittelpunkt des Röntgendetektors 16 steht. Genau dies ist auch die vorgesehene Ausrichtung der Kreuzungslinie der beiden aufgefächerten Laserstrahlen. Die Justage der Laserkreuzvorrichtung 17 wird in Bezug auf 7 näher erläutert.
  • 6 zeigt ein C-Bogen-Röntgengerät 10 mit dem Röntgendetektor 16 gemäß 5 und einer Röntgenstrahlenquelle 11. Zwischen der Röntgenstrahlenquelle 11 und dem Röntgendetektor 16 befindet sich ein Untersuchungstisch 20, auf dessen ebener Oberfläche 13 das Röntgenphantom 1 gemäß 1 gestellt ist. Der Untersuchungstisch 20 und das Röntgenphantom 1 werden mit einem Röntgenstrahlenbündel 12 durchstrahlt.
  • Nach einer Ausrichtung des Röntgenphantoms 1 an dem Zentralstrahl des Röntgenstrahlenbündels 12, wie in Bezug auf die 35 beschrieben wurde, kann nun die Laserkreuzvorrichtung 17 an dem Röntgenphantom 1 ausgerichtet werden. Dies wird in 7 näher erläutert.
  • 7 zeigt in einer perspektivischen Darstellung und vergrößert den Röntgendetektor 16 und das Röntgenphantom 1 gemäß 6. Das Laserkreuz wird durch die Laserkreuzvorrichtung 17 in Richtung auf die Oberfläche 13 des Untersuchungstisches 20 projiziert und trifft somit auch auf das Röntgenphantom 1. Die beiden Laser 18 und 19 der Laserkreuzvorrichtung 17 werden nun so ausgerichtet, dass die Kreuzungslinie des Laserkreuzes durch die beiden markierten Punkte des Röntgenphantoms 1 verläuft.
  • Zur genaueren und zueinander senkrechten Ausrichtung der beiden Laserlinien wird die Laserkreuzvorrichtung 17 so eingestellt, dass die beiden Linien des Laserkreuzes mit den Linien der beiden Markierungen 4 und 5 in Deckung sind. Dazu ist es eventuell notwendig, das Röntgenphantom 1 um seine Mittelachse zu drehen, um die Linien der Markierungen 4 und 5 auf die Laser 18 und 19 der Laserkreuzvorrichtung 17 auszurichten.
  • Durch diese Justage der Laserkreuzvorrichtung 17 ist das Laserkreuz exakt auf die markierten Punkte des Röntgenphantoms 1 ausgerichtet, die wiederum mit dem Zentralstrahl des Röntgenstrahlenbündels 12 auf Linie sind. Da sich bei der Justage das C-Bogen-Röntgengerät in seiner Grundstellung befindet, verläuft der Zentralstrahl von der Röntgenstrahlenquelle 11 zur Mitte des Röntgendetektors 16. Darüber hinaus tritt der Zentralstrahl senkrecht auf den Röntgendetektor 16. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass auch die Kreuzungslinie des Laserkreuzes orthogonal auf der Mitte des Röntgendetektors 16 steht.
  • Zumindest eine Ausführungsform der Erfindung kann folgendermaßen zusammengefasst werden: Die Ausführungsform betrifft ein Röntgenphantom 1 mit einem Grundkörper 2 aus einem für Röntgenstrahlung durchlässigen Material, wobei der Grundkörper 2 eine ebene Bodenfläche 3 aufweist, und mit zwei Markierungen 4, 5 aus einem für Röntgenstrahlung undurchlässigen Material, die jeweils einen Punkt markieren, wobei die zwei Punkte in einer Blickrichtung senkrecht zur Bodenfläche 3 deckungsgleich in einem Abstand d angeordnet sind. Dieses Röntgenphantom 1 ermöglicht ein einfaches Vermessen und/oder Einstellen einer Röntgenstrahlenanlage 10 mit einer im Wesentlichen punktförmigen Röntgenstrahlenquelle 11, indem das Röntgenphantom 1 mit seiner Bodenfläche 3 an eine ebene Oberfläche 13, z. B. einen Untersuchungstisch 20, angelegt wird, die ebene Oberfläche 13 mit einem von der Röntgenstrahlenquelle 11 ausgehenden Röntgenstrahlenbündel 12 durchstrahlt wird, ein Röntgenprojektionsbild 14 des Röntgenphantoms 1 erzeugt wird und das Röntgenphantom 1 auf der Oberfläche 13 so verschoben wird, dass die Projektionsabbildungen der durch die beiden Markierungen 4, 5 des Röntgenphantoms 1 markierten Punkte auf dem Röntgenprojektionsbild 14 deckungsgleich sind.

Claims (9)

  1. Röntgenphantom (1) – mit einem Grundkörper (2) aus einem für Röntgenstrahlung und für sichtbares Laserlicht durchlässigen Material, wobei der Grundkörper (2) eine Bodenplatte (6) mit einer ebenen Bodenfläche (3), eine zur Bodenplatte (6) parallele Deckplatte (7) und eine Stütze in Form von vier senkrecht auf der Bodenplatte (6) angeordneten Pfeilern (8) gleicher Länge, die die Platten (6, 7) miteinander verbinden und an deren Enden die Deckplatte (7) angeordnet ist, aufweist, – mit zwei Markierungen (4, 5) aus einem für Röntgenstrahlung undurchlässigen Material, die jeweils einen Punkt markieren, wobei die zwei Punkte in einer Blickrichtung senkrecht zur Bodenfläche (3) deckungsgleich in einem Abstand (d) angeordnet sind, wobei an jeder der Platten (6, 7) jeweils eine der Markierungen (4, 5) angeordnet ist und wobei die Markierungen (4, 5) jeweils die Form zweier gekreuzter Linien aufweisen, deren Schnittpunkt jeweils einen der Punkte markiert.
  2. Röntgenphantom (1) nach Anspruch 1, wobei die Linien der ersten Markierung (4) jeweils parallel zu einer der Linien der zweiten Markierung (5) ausgerichtet sind.
  3. Röntgenphantom (1) – mit einem Grundkörper (2) aus einem für Röntgenstrahlung und für sichtbares Laserlicht durchlässigen Material, wobei der Grundkörper (2) die Form einer Pyramide (9) mit einer ebenen Bodenfläche (3) als Grundfläche aufweist, wobei die Grundfläche der Pyramide (9) eine quadratische Form aufweist, – mit zwei Markierungen (4, 5) aus einem für Röntgenstrahlung undurchlässigen Material, die jeweils einen Punkt markieren, wobei die zwei Punkte in einer Blickrichtung senkrecht zur Bodenfläche (3) deckungsgleich in einem Abstand (d) angeordnet sind und wobei der erste markierte Punkt dem Mittelpunkt der Grundfläche der Pyramide (9) entspricht und der zweite markierte Punkt der Spitze der Pyramide (9) entspricht, wobei die erste Markierung (4) die Form zweier gekreuzter Linien aufweist, die die gegenüberliegenden Eckpunkte der Grundfläche miteinander verbinden, und wobei die zweite Markierung (5) die Form von vier Linien aufweist, die den Kanten der Pyramide (9) von ihrer Spitze zu den Eckpunkten der Grundfläche entsprechen.
  4. Röntgenphantom (1) nach einem der Ansprüche 1–3, wobei das für Röntgenstrahlung und für sichtbares Laserlicht durchlässige Material Plexiglas (Polymethylmethacrylat) ist.
  5. Röntgenphantom (1) nach einem der Ansprüche 1–4, wobei das für Röntgenstrahlung undurchlässige Material Blei ist.
  6. Verfahren zur Vermessung und/oder Einstellung einer Röntgenstrahlenanlage in Form eines medizinischen C-Bogen-Röntgengeräts (10) mit einer im Wesentlichen punktförmigen Röntgenstrahlenquelle (11) an einem Ende des C-Bogens (15) und einem Röntgendetektor (16) an dem anderen Ende des C-Bogens (15), wobei an dem Röntgendetektor eine Laserkreuzvorrichtung (17) zur Projektion eines Laserkreuzes auf ein Untersuchungsobjekt angeordnet ist, mittels eines Röntgenphantoms (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 5 mit folgenden Schritten: – Durchstrahlen einer ebenen Oberfläche (13) mit einem von der Röntgenstrahlenquelle (11) ausgehenden Röntgenstrahlenbündel (12), – Anlegen des Röntgenphantoms (1) mit seiner Bodenfläche (3) an die Oberfläche (13), – Erzeugen eines Röntgenprojektionsbildes (14) des Röntgenphantoms (1), – Senkrechtes Ausrichten des Zentralstrahls des Röntgenstrahlenbündels (12) auf die Oberfläche (13), – Verschieben des Röntgenphantoms (1) auf der Oberfläche (13), so dass die Projektionsabbildungen der durch die beiden Markierungen (4, 5) des Röntgenphantoms (1) markierten Punkte auf dem Röntgenprojektionsbild (14) deckungsgleich sind, – Projektion eines Laserkreuzes mit der Laserkreuzvorrichtung (17) auf die Oberfläche (13), und – Einstellen der Ausrichtung der Laserkreuzvorrichtung (17), so dass die Kreuzungslinie des Laserkreuzes durch die beiden markierten Punkte des Röntgenphantoms (1) verläuft.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei die Liegefläche eines Untersuchungstisches (20) des C-Bogengeräts als Oberfläche (12) zum Anlegen des Röntgenphantoms (1) verwendet wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6, wobei ein Röntgenphantom (1) in einer Ausführung gemäß Anspruch 1 oder 3 verwendet wird und einerseits das Röntgenphantom (1) so verschoben und andererseits die Laserkreuzvorrichtung (17) so eingestellt wird, dass das projizierte Laserkreuz mit den Linien der beiden Markierungen (4, 5) des Röntgenphantoms (1) in Deckung gebracht wird.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 8, wobei der Röntgendetektor als Flachbilddetektor ausgebildet ist.
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